12.07.2015 Aufrufe

Kriterienkatalog - Verband der Prüfingenieure Sachsen-Anhalt

Kriterienkatalog - Verband der Prüfingenieure Sachsen-Anhalt

Kriterienkatalog - Verband der Prüfingenieure Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eine übliche Flachgründung entsprechend DIN 1054.Ausgenommen sind Griindungen auf setzungsempfindlichemBaugrund (in <strong>der</strong> Regel mittelstark o<strong>der</strong>stark bindige Böden) o<strong>der</strong> in Hanglage bei Ausbildungciner Gleitschicht.,,Eindeutig6' sind die Baugrundverhältnisse, wenn irnbetreffenden Baufeld zweifelsfrei einfache und einheitlicheBaugrundverhältnisse vorhanden sind und die Beurteilung<strong>der</strong> Standsicherheit aufgrund gesicherter Erfahrungenerfolgen kann.Die Bcurteilung, ob eindeutige Baugrundverhiiltnissevorliegen o<strong>der</strong> nicht, obliegt dem Tragwerksplaner o<strong>der</strong><strong>der</strong> Tragwerksplanerin. Dazu muss er o<strong>der</strong> sie Erkundungenzur Beschaffenheit des Baugrundes vornehmen.Bestehen hinreichende Erkenntnisse von dritter Seite(z. B. nach Nachbarbauvorhaben), können für diePlanungsleistungenvor Baubeginn Annahmen über einfache Baugrundverhiiltnissegetroffen werden.Eindeutige Baugrundverhältnisse können an<strong>der</strong>nfallsvor Baubeginn (z. B. Aushub <strong>der</strong> Baugrube o<strong>der</strong> Herstellung<strong>der</strong> Gründungsebene) nur dann als gegeben angenommenwerden, wenn zur Erstellung des Standsicherheitsnachweisesein Baugrundgutachten vorliegt, in welchemdie relevanten Angaben (zulässige Baugrundpressungen,Angaben zu Setzungen, Angaben zu Grund- und Schichtenwasser,Angaben zur Baugrubensicherung) verbindlichvorgegeben werden und aus dem erkennbar ist, dass zweifelsfreieinfache und einheitliche Baugrundverhältnisseangenommen werden können.MBI. LSA Nr. 4112006 vom 16. 10.20061f) bindiger Boden weist eine mindestens steife Konsistenzau/Die Formulierung ,,setzungsempfindlicher Baugrund"ist in dem Sinn zu verstehen, dass Setzungsbeträge zuerwarten sind, die aufgrund <strong>der</strong> Baugrundbeschaffenheito<strong>der</strong> <strong>der</strong> mechanischen Eigenschaften <strong>der</strong> Tragkonstruktioneinen maßge@lichenEinfluss aufdie Standsicherheithaben.Beispiele für Fälle, in denen das Kriterium nicht erfiilltist:a) Tief- und Pfahlgriindungen,b) Flachgründungen mit erfor<strong>der</strong>lichen Nachweisen <strong>der</strong>Grundbruch- undlo<strong>der</strong> Geländebruchsicherheit,C) Flachgründungen mit erfor<strong>der</strong>lichen Nachweisen <strong>der</strong>Einhaltiing von Setzungsgrenzwerten,d) ungleichmäßige Baugrundverhältnisse (z. B. Wechsellagerungen,geneigteSchichtgrenzen, Einwirkungen ausBergsenkung o<strong>der</strong> Erdfall),e) dynamisch beanspruchte Flachgründungen.2.2 Bei erddruckbelasteten Gebäuden beträgt die Höhendifferenzzwischen Gründungssohlc und Erdoberflächemaximal 4 m. Einwirkungen aus Wasserdriickmüssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden.Die „Höhendifferenz zwischen Gründungssohle undErdoberfläche", auf <strong>der</strong> die Erddruckbelastung anfällt,bezieht sich sowohl auf wesentliche tragende Einzelbauteileals auch auf das gesamte Gebäude (z. B. Hanglage).Unter ,,üblicher Flachgriindung nach DIN 1054" sindGründungen auf Einzel- und Streifenfundamenten sowietragende Bodenplatten zu verstehen, die unter Annahmeeiner linearen Sohldruckverteilung berechnet und mitzulässigen Bodenpressungen nachgewiesen werden (An-,nahmen zulässiger Bodenpressungen nach DIN 1054:1976-1 1 Tab. 1 bis 4 und 7 o<strong>der</strong> DIN 1054: 2003-01 Anh. A).Bei Bauvorhaben nach 5 65 Abs. 3 Buchst. a bis C Bau0LSA mit schwierigen Gründungsverhältnissen o<strong>der</strong> schwierigerNachweisführung muss <strong>der</strong> Standsicherheitsnachweis bauaufsichtlichgeprüft sein.Von nicht schwierigen Gründudgsverhältnissen kannausgegangen werden, wenn die folgenden Voraussetz~ingciiausnahmslos erfiillt sind:a) die Eigenschaften des Bodens können aufgrund vonBaugrun<strong>der</strong>kundungen zuverlässig eingeschätzt werden(Erkundungstiefe mindestens 6 m unter Gründungssohlc<strong>der</strong> Fundamente),b) die Baugrundvcrhältnissc sind mindestens bis in eineTicfe unter Griiiidungssolile, die <strong>der</strong> zweifachen Fundamentbreiteentspricht, annähernd gleichmäßig,C) Geläiideoberfiächc und Schichtgrenzcn verlaufen annähcrnclwaagerecht,d) die Fiindamentc wcrdeii nicht dynamisch l>eansp~.~~cIit,C) niclitbindigcr Bo<strong>der</strong>i wcist eiiic mindesteiis rnitteldicliieLagei'ling auf,,,Wasserdruck muss rechnerisch berücksichtigt werden"bezieht sich sowohl auf wesentliche tragende Bauteile(Wände, Bodenplatten), StUtzwBnde, Baugrubenumschließungenals auch auf das Gesamtbauwerk (z. B. bei erfor<strong>der</strong>licherAuftriebssicherung).Beispiele fUr Fälle, in denen das Kriterium nicht erfülltist:a) Stiitzwände und Baugrubenumschließungen mit H > 4,O m,b) Gebäude mit zwei und mehr Untergeschossen,C) ein- und mehrfach verankerte Stützwiinde,d) Weiße Wannen, wasserundurchlässige Konstruktionen,e) Anlagen in rutschgefährdeien Hängen.2.3 Angrenzende Anlagen, öffentliche Verkehrsflächensowie die Tragfähigkeit des Baugrundes auf denNachbargrundstücken werden nicht beeinträchtigt.Nachzuweisende Unterfangungen o<strong>der</strong> Baugrubensicherungensind nicht errordcrlich.Das Kriterium <strong>der</strong> Beeinträchtigung von angrenzendenAnlagen o<strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsflächen bezieht sichausscliließlicli auf <strong>der</strong>en Standsicherheii.Erfor<strong>der</strong>liche Uiiterfang~ingen sincl aufgi-uiid DIN 4123Absclin. 4 Buchst. f und Absclin. 10.3 rechnerisch iiachzuwciseii.(End- ~iiid Zwisclienzustäiide) uiid iiacli DIN 4 133Absclin. 9 ausz~ifiilireii.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!