11.07.2015 Aufrufe

Ausgabe 02 2006 - ABVP

Ausgabe 02 2006 - ABVP

Ausgabe 02 2006 - ABVP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>j u s t i t i aKein Anspruch auf häuslicheKrankenpflege Behinderte,fürdie in Einrichtungenvon Maike Beisnerder Behindertenhilfe wohnen(Urteil des Bundessozialgerichtes vom 01.09.2005 – Az. B 3 KR 19/04R)Im Ausgangsachverhalt stritten der ineinem Wohnheim für psychisch Krankeuntergebrachte Kläger mit der beklagtenKrankenkasse um die Kostenübernahmefür Leistungen der häuslichen Krankenpflege.Der Kläger leidet u.a. an insulinpflichtigemDiabetes und Schizophrenie.Er wohnt seit Januar 1996 in einem Wohnheimfür psychisch Kranke, welches vonder Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebenwird. Seit 1996 erhielt der Kläger auf Kostender beklagten Krankenversicherunglaufend Leistungen der häuslichen Krankenpflege(Medizinische Behandlungspflege)in Form von zwei Hausbesuchentäglich mit Blutzuckermessungen und Insulininjektionen,die von einem KrankenundAltenpflegedienst erbracht wurden.Nach Eingang einer weiteren ärztlichenVerordnung für das 3. Quartal 1999teilte die beklagte Krankenkasse dem Klägermit, das sie die Kosten der verordnetenBehandlungspflege nur noch bis zum31.08.1999 übernehme, weil er in einemWohnheim für psychisch Kranke lebe,das als Einrichtung der Behindertenhilfeanerkannt sei und für das sie als zuständigePflegekasse zur Abgeltung der pflegebedingtenAufwendungen sowie derAufwendungen für die soziale Betreuungund die medizinische Behandlungspflegemonatlich pauschal 10% des Heimentgelts,höchstens 500 DM (heute 256 EUR)aufwenden müsse. Die Kosten für die medizinischeBehandlungspflege seien imPflegesatz enthalten und könnten folglichnicht mehr zusätzlichübernommenwerden.Im Wege dese i n s t w e i l i g e nR e c h t s s c h u t z e serzwang der Klägereine WeitergewährungderLeistungen seitensder Beklagten biszum Abschlussdes erstinstanzlichenVerfahrens.Das erstinstanzliche Verfahren vor demSozialgericht endete mit einem abweisendenUrteil für den Kläger. Die hiergegenseitens des Klägers eingelegte Berufungführte zur Abänderung des Urteils durchdas Landessozialgericht, wonach die beklagteKrankenkasse verurteilt wurde, dieKosten für die verordnete Behandlungspflegeendgültig zu tragen.Die beklagte Krankenkasse legte gegendas Urteil des LandessozialgerichtesRevision mit der Begründung ein, dassder Begriff des „Haushalts“ in § 37 SGB Vnicht erfüllt sei. Das Bundessozialgerichtgab der beklagten Krankenkasse mit seinerEntscheidung vom 01.09.2005 Recht.Ein Anspruch des Klägers aus § 37 Abs. 2SGB V gegen die Beklagte besteht nicht.6Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhaltenVersicherte in ihrem Haushalt oder inihrer Familie als häusliche KrankenpflegeBehandlungspflege, wenn sie zur Sicherungdes Ziels der ärztlichen Behandlungerforderlich ist. Das Bundessozialgerichthat in seiner Entscheidung vom 21.11.20<strong>02</strong>bereits klargestellt, was unter dem Tatbestandsmerkmal„in seinem Haushalt“ zuverstehen ist. Danach ging es dem Gesetzgeberbei der Umschreibung des Aufenthaltsortesdes Versicherten im Rahmender Behandlungspflege vor allem um dieAbgrenzung zur Leistungserbringung imstationären Bereich.Die Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 1SGB V geht dabei davon aus, das die Behandlungspflegenur in einem eigenenHaushalt oder in der Familie zu erbringenist, wo die hauswirtschaftliche Grundversorgung(insbesondere Kochen, Waschen,Raumpflege usw.) sichergestellt ist.Ferner hat das BSG den Anspruch einerVersicherten, die an einer chronischenPsychose litt und in einer sozialtherapeutischenWohngruppe lebte, abgelehnt,


j u s t i t i a <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>weil der Träger dieser Einrichtung bereitsnach dem Betreuungsvertrag verpflichtetwar, die streitige medizinische Behandlungsmaßnahmezu erbringen. ImAusgangsachverhalt bestand eine solcheVerpflichtung des Träger zwar unstreitignicht, so dass dem Kläger gegen denHeimträger kein Anspruch auf medizinischeBetreuung in der Form der Krankenpflegezustand, daraus folgt aber nicht,dass deshalb die Beklagte zur Leistungverpflichtet wäre.Dabei kommt es hier entscheidendauf die Frage an, ob ein eigener Haushaltin der Behinderteneinrichtung zur Verfügungsteht. Diese Voraussetzung ist vorliegendaber gerade nicht erfüllt.Das LSG hat unter Berücksichtigungder vom Sozialgericht durchgeführten Beweisaufnahmefestgestellt, dass der Klägerfür seine abgeschlossene Wohnungmit Flur, Küche und Bad einen eigenenWohnungsschlüssel besitzt und sich mitden übrigen Mitgliedern seiner Gruppeüberwiegend selbst versorgt. Die Wäscheversorgungerfolgt ebenfalls selbständigund eigenverantwortlich, wenn auch untertherapeutischer Anleitung. Entsprechendesgilt für die Wohnungs- und Zimmerreinigung.Sämtliche dem häuslichenBereich zuzuordnenden Verrichtungensind in der Wohnung des Klägers möglich.Gleichwohl kann aus diesen Feststellungenallein nicht geschlossen werden,dass der Kläger im Wohnheim der AWOeinen eigenen Haushalt führt und zwarauch nicht in Wohngemeinschaft mit anderenMitbewohnern.Für die Feststellung eines eigenenHaushalts kommt es nämlich nicht nur aufdie Eigentums- und Besitzverhältnisse anWohnung und Hausrat an, sondern auchdarauf, wer die Kosten der Haushaltsführungträgt. Haushalt ist die häuslichewohnungsmäßige, familienhafte Wirtschaftsführung.Diese wird zum „eigenenHaushalt“, wenn der Betreffende die Kostender Lebens- und Wirtschaftsführungim wesentlichen selbst trägt. DiesemPunkt kommt gerade in Wohnheimen,Wohnstiften und Altenheimen besondereBedeutung zu, weil davon die Abgrenzungzur stationären Unterbringung in diesenEinrichtungen abhängt. Entscheidendkommt es dabei darauf an, ob dem Betroffenennoch eine eigenverantwortlicheWirtschaftsführung möglich ist, er sichalso wirtschaftlich selbst versorgen kann.Eine solche eigenständige und eigenverantwortlicheWirtschaftsführung ist demKläger im Wohnheim aber nicht möglich.Der Aufenthalt des Klägers im Wohnheimder Beigeladene zu 2) ist nicht aufGrund eines frei ausgehandelten und vonihm selbst finanziell getragenen Mietvertrageszu Stande gekommen, sondernauf der Grundlage eines Heimvertrages.Derartige Verträge beruhen heute aufden Vorschriften des Heimgesetzes. Nach§ 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG sind Heime imSinne dieses Gesetzes Einrichtungen, diedem Zweck dienen ältere Menschen oderpflegebedürftige oder behinderte Volljährigeaufzunehmen, ihnen Wohnraum zuüberlassen sowie Betreuung und Verpflegungzur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten,und die in ihrem Bestand vonWechsel und Zahl der Bewohnerinnenund Bewohner unabhängig sind und entgeltlichbetrieben werden. Dementsprechendhat sich die beigeladene AWO in § 1des Heimvertrages verpflichtet, nicht nurWohnraum entgeltlich zur Verfügung zustellen, sondern auch die Verköstigungim Rahmen der Gemeinschaftsverpflegungund die Reinigung der Wäsche sowieArbeitstherapie, pädagogische Begleitungin der persönlichen Lebensführung bzw.beim sozialen Verhalten und sonstige therapeutischeAngebote. Der Kläger hat sichim Gegenzug bereit erklärt, regelmäßig,pünktlich und aktiv an den angebotenenBetreuungs- und Fördermaßnahmen teilzunehmenund die gemeinschaftlichenDienste wahrzunehmen. Es wird keinemonatlich berechnete Miete geschuldet,sondern ein Tagespflegesatz, der nichtausgehandelt wurde, sondern sich nacheiner Pflegesatzvereinbarung mit demüberörtlichen Sozialhilfeträger richtet.Es handelt sich damit nicht um eine reguläresMietverhältnis, sondern um eineMaßnahme der Eingliederungshilfe nach§§ 53 SGB XII, die der Kläger nur deshalberhält, weil seine Fähigkeit, an der Gesellschaftteilzuhaben, eingeschränkt ist.7Der Aufenthalt in der betreutenWohngemeinschaft der AWO soll dazubeitragen, seine Defizite aufzuarbeitenund ihm das Leben in der Gemeinschaftwieder zu ermöglichen oder zu sichern.Dies geschieht durch eine wohnheimmäßigeUnterbringung, in der u.a. auchdie Fähigkeit zum zukünftigen Leben ineinem eigenen- unabhängigen- Haushalttrainiert wird.Ausgangspunkt für die Wahl einesAnknüpfungspunktes im häuslichen Umfeldwar die Abgrenzung zur stationärenKrankenhausbehandlung. Dieses Kriteriumist in gleicher Weise geeignet, sonstigestationäre Einrichtungen von den Leistungender häuslichen Krankenpflege auszunehmen.Auch die jüngste Änderungdes § 37 Abs. 2 Satz SGB V zeigt, dass derGesetzgeber keinen Handlungsbedarfgesehen hat, häusliche Krankenpflege fürMenschen in Einrichtungen der Behindertenhilfeohne eigenen Haushalt zu ermöglichen.Der Ausschluss des Klägers als Bewohnereiner Einrichtung der Behindertenhilfevon der häuslichen Krankenpflegeist auch nicht verfassungswidrig. Wederliegt ein Verstoß gegen den allgemeinenGleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz)noch gegen das Benachteiligungsverbotdes Art. 3 Abs. 3 Satz 2 vor, dennder Gesetzgeber verfügt über einen weitenGestaltungsspielraum bei der Entscheidungder Frage, welche Lebensrisiken ermit bestimmten sozialen Leistungen sichert.Der Gleichheitssatz ist nicht schondann verletzt, wenn der Gesetzgeber nichtdie gerechteste, allen denkbaren Fallgestaltungenlückenlos Rechnung tragendeLösung, gefunden hat.Der Kläger, der die erforderlichenKosten der medizinischen Behandlungspflegenicht selbst aufbringen kann, wirddadurch nicht in verfassungswidrigerWeise benachteiligt. Zwar erhält er nichtohne weiteres die erforderlich Pflegedurch den Einrichtungsträger, da dieserim Gegensatz zu den Pflegeheimen keinemedizinisch vorgebildeten Pflegefachkräftebeschäftigt, gleichwohl entstehtaber kein „Leistungsvakuum“ zu u


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Lasten der Versicherten, da die Sozialhilfeträgernämlich verpflichtet sind, die mitder medizinischen Behandlungspflegeverbundenen Kosten eines ambulantenDienstes zu übernehmen. Letzteres entwederim Rahmen der Hilfe bei Krankheitoder nach §§ 53 Abs. 1, 55 SGB XIIals Eingliederungshilfe. Zu dem könntendie Heimträger – bei entsprechendemUmfang ihrer Betreuungstätigkeit- auchselbst geeignetes Pflegepersonal einstellenoder die notwendigen Leistungen derhäuslichen Krankenpflege durch Beauftragungexterner Pflegedienste beschaffen,wobei sie die Kosten im Rahmen dernach §§ 75 Abs. 3, 76 SGB XII erforderlichenLeistungs- und Vergütungsvereinbarungenmit dem Sozialhilfeträger geltendmachen könnten. Die damit verbundeneVerlagerung der Kostenlast auf die Sozialhilfeträgerwäre kein verfassungswidrigerNachteil für den Kläger, da er die ihmzustehenden Leistungen ohne Einschränkungenerhalten würde.Hinsichtlich der Auslegung des Begriffes„eigener Haushalt“ hat das Auftauchenimmer neuer Lebens- und Wohnformenin jüngster Zeit immer wieder zugerichtlichen Auseinandersetzungengeführt. In seiner Entscheidung hat dasBSG nunmehr klargestellt, dass ein eignerHaushalt nicht vorliegt, wenn es sichum eine stationäre Unterbringung handelt,bei der eine eigenständige und eigenverantwortlicheWirtschaftsführungdem Kläger in der Regel nicht möglichist. Gehört in diesen Einrichtungen diehäusliche Krankenpflege nicht zu den geschuldetenLeistungen, dann ist nicht dieKrankenkasse Leistungspflichtig, sondernbei Vorliegen der entsprechendenVoraussetzungen lediglich der Sozialhilfeträger.Im Umkehrschluss bedeutet diesaber – dass sofern eine Bedürftigkeit imSinne des Sozialhilfegesetzes beim Versichertennicht vorliegt – dieser die Kostendafür allein tragen muss. Es sei denn, derBetroffene sucht nach einer Betreuungsmöglichkeit,die nicht in der Form einesHeimes ausgestaltet ist und in der die geforderteeigenständige Wirtschaftsführungmöglich ist. Das Urteil kann schriftlichper Telefax in den Geschäftsstellenabgefordert werden. ij u s t i t i aEntbürokratisierung:für ärztlicheViele Pflegedienste haben das Ärgerniszwischenzeitlich schon aus dem Blickverloren. Die auf der Vorderseite des Musters12 beschriebene ärztliche Verordnungwird auf die Rückseite handschriftlichübertragen. Mit diesem Übertragungsvortragbeschäftigt sich seit Jahr und Tagdie Verwaltung der Pflegeeinrichtungenklaglos. Zu Interesse gelangt dieserbürokratische Vorgang lediglich dann,wenn aufgrund eines ÜbertragungsfehlersMissverständnisse entstehen. Diesekönnten vermieden werden, wenn erlaubtwürde, es auf der Rückseite mit dem Verweis„siehe Vorderseite“ genügen zu lassen.Soweit sich allerdings herausstellensollte, dass der Verweis, „siehe Vorderseite“genügen sollte, stellt sich natürlich dieFrage, warum auf die formalisierte Übertragungnicht ganz verzichtet werdenkann. Auf Anfrage des <strong>ABVP</strong> hat der AOKBundesverband erklärt, dass am Ausfüllendes Musters festgehalten werdenmüsse, um eine klare Aufgabenverteilunginnerhalb der Dreiecksbeziehung Patient(Angehöriger) / Arzt / Pflegedienst zuerreichen. Sowohl der Patient als auchder Pflegedienst solle erklären, welcheLeistungen der ärztlichen Verordnunger übernehme. Gerade ein solches Erklärungserfordernissehen wir allerdingsnicht. Nach den HKP Richtlinien hat derHausarzt zu erklären, ob die häuslicheKrankenpflege durch einen Angehörigenerbracht werden kann. Ein Pflegedienstist zu einer Beauftragung von Angehörigenzur Erledigung der ärztlichen Verordnungnicht befugt, schon gar nicht8Das Muster 12von Rudolf PietschVerordnungenentgegen der ärztlichen Verordnung. Bereitsaus haftungsrechtlichen Gründenwird der Pflegedienst zur vollständigenErledigung der ärztlichen Verordnunggezwungen. Hingegen ist ein Pflegedienstselbstverständlich nicht berechtigt, nichterbrachte Leistungen abzurechnen. EinErfordernis für den Pflegedienst zu erklären,welche Leistungen der ärztlichenVerordnung er erbringen wolle, bestehtalso nicht. Die Notwendigkeit einer solchenErklärung ergibt sich auch nicht ausden Gesetzen. Grundlage für die Leistungserbringungist nämlich allein dieHKP Richtlinie, die lediglich die ärztlicheVerordnung voraussetzt.Nach der jetzt erfolgten Positionierungdes AOK Bundesverbands erwarten wirkeine kurzfristige Erleichterung für diePraxis. Allenfalls besteht die Hoffnung,dass im Zusammenhang mit der Einführungder elektronischen Gesundheitskarteerkannt wird, dass die angeblich erforderlichenErklärungen bereits vorliegen.Mit Vorlage der Gesundheitskarte beimArzt macht der Patient nämlich deutlich,dass er eine ärztliche Verordnung für allenicht von ihm erbringbaren Leistungenbeansprucht. Der Arzt bestätigt die Erforderlichkeitdurch die tatsächliche Verordnung.Über Ihre Einschätzungen und IhreErfahrungen in der Praxis diskutieren wirgerne. Wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen.i


j u s t i t i a <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Übernahme der Kostenfür Medikamentengabe auchim Fall der Gabevon nicht verordnungsfähigenMedikamentenUrteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz v. 16.03.<strong>2006</strong> – Az. L 5 KR 40/05von Maike BeisnerIm Ausgangssachverhalt ging es umdie Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist,häusliche Krankenpflege zur Verabreichungeines von der vertragsärztlichenVersorgung ausgeschlossenen Arzneimittels(Bepanthen- bzw. Pan-Ophtal-Augensalbe)als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungzu gewähren und dieKlägerin von den angefallenen Kosten inHöhe von 355,74 EUR freizustellen.Die 1917 geborene Klägerin ist beider beklagten Krankenkasse krankenversichert.Im April 2004 verordnete derbehandelnde Augenarzt bei der DiagnoseDementia senilis, Zustand nach Basaliom-Entfernung links, Verdacht auf Basaliomlinks, auf dem Musterformblatt häuslicheKrankenpflege für die Zeit vom 14.4. bis30.6.2004 zur Verabreichung von Bepanthen-Augensalbe.Die allein im eigenen Haushalt lebendeKlägerin beantragte bei der Beklagtendie Genehmigung der verordnetenhäuslichen Krankenpflege. Mit Bescheidvom 21.4.2004 bewilligte die Beklagtedie Leistung für die zurückliegende Zeitbis 21.4.2004 und lehnte die darüberhinausgehende Gewährung häuslicherKrankenpflege ab, weil diese zum Zweckeder Medikamentengabe nur dann zuLasten der gesetzlichen Krankenversicherunggewährt werden dürfe, wenn das zuverabreichende Medikament als solchesim Rahmen der vertragsärztlichen Versorgungverordnungsfähig sei. Bei der zuverabreichenden Augensalbe handele essich um ein nicht - auch nicht im Rahmeneiner Ausnahmeindikation - zu Lasten dergesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigesArzneimittel, weshalbauch kein Anspruch auf häusliche Krankenpflegezur Verabreichung dieses Medikamentsbestehe.Gegen diesen Bescheid legte die Klägerinfristgerecht Widerspruch ein. Der behandelndeArzt verordnete am 22.4.2004erneut häusliche Krankenpflege zur Verabreichungvon Bepanthen-Augensalbefür die Zeit vom 21.4. bis 30.6.2004 undam 26.4.2004 nochmals für die Zeit 26.4.bis 30.6.2004, nunmehr - wegen Änderungdes Therapieplans - zur Verabreichungvon Pan Ophtal-Augensalbe. Mitzwei gesonderten Bescheiden bewilligtedie Beklagte die Krankenpflege für dieZeit vom 22.4. bis 25.4.2004 und für dieZeit vom 26.4.2004 bis 29.4.2004 undlehnte eine darüber hinausgehende Leistungab, weil es sich auch bei der PanOphtal-Augensalbe nicht um ein verordnungsfähigesMedikament handele. Dengegen den Bescheid vom 21.4.2004 eingelegtenWiderspruch der Klägerin wies dieBeklagte mit Widerspruchsbescheid vom23.6.2004 zurück.Auf die hiergegen von der Klägerin erhobeneKlage hatte das Sozialgericht Triermit Urteil vom 2.2.2005 den Bescheid derBeklagten vom 21.4.2004 in der Gestaltdes Widerspruchsbescheids vom 23.6.20049aufgehoben und die Beklagte verurteilt,der Klägerin die Verabreichung von Bepanthen-Augensalbeim Rahmen der häuslichenKrankenpflege zu gewähren.Gegen das ihr am 17.2.2005 zugestellteUrteil hat die Beklagte Berufung eingelegt.Im Rahmen der Berufungsbegründungmachte die beklagte Krankenkasse geltend,dass nach Nr. 26 des Verzeichnissesverordnungsfähiger Maßnahmen (Anlagezu den Richtlinien des Bundesausschussesder Ärzte und Krankenkassen über dieVerordnung von „häuslicher Krankenpflege“nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 undAbs. 7 SGB V), denen die Qualität einerRechtsnorm zukomme, häusliche Krankenpflegezu Lasten der gesetzlichen Krankenkassezum Zwecke der Medikamentengabenur zulässig sei, wenn es sich um dasVerabreichen von „ärztlich verordneten“Medikamenten handle. Ärztlich verordnetsei ein Medikament nur dann, wennes sich um ein im Rahmen der vertragsärztlichenVersorgung nach § 31 SGB Vverordnungsfähiges Medikament handleund der Vertragsarzt das Medikament aufKassenrezept verordnet habe.Das Landesozialgericht hat die Berufungder Beklagten als nicht begründetzurückgewiesen. Das Sozialgericht hatzu Recht einen Anspruch der Klägerinauf häusliche Krankenpflege zur Verabrei-chungder Augensalbe bejaht. DieBeklagte ist daher verpflichtet die Klägerinvon den Kosten der häuslichenu


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Krankenpflege zur Verabreichung vonAugensalben in Höhe von 355,74 EURfreizustellen.Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushaltals häusliche Krankenpflege Behandlungspflege,wenn sie zur Sicherung desZiels der ärztlichen Behandlung erforderlichist (sog. Behandlungssicherungspflege).Der krankenversicherungsrechtlicheAnspruch auf häusliche Krankenpflege inForm der Behandlungssicherungspflegebesteht neben dem Anspruch auf Leistungenbei häuslicher Pflege aus der sozialenPflegeversicherung. Zur Behand-lungssicherungspflegegehören alle Pflegemaßnahmen,die nur durch eine bestimmteKrankheit verursacht werden, speziell aufden Krankheitszustand des Versichertenausgerichtet sind und dazu beitragen,die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerungzu verhüten oder Krankheitsbeschwerdenzu verhindern oder zu lindern,wobei diese Maßnahmen typischerweisenicht von einem Arzt, sondern von Vertreternmedizinischer Hilfsberufe oder auchvon Laien erbracht werden.Die Hilfeleistungen umfassen Maßnahmenverschiedenster Art, u.a. auchj u s t i t i adie Medikamentengabe. Zur Behandlungspflegein Form der Medikamentengabezählt auch die Einreibung mit einerSalbe.Im vorliegenden Fall ergibt sich aus derin der ärztlichen Verordnung angegebenDiagnose (Zustand nach Basaliom-Entfernung),dass die Verabreichung der Augensalbekeine allgemeine Pflegemaßnahme,sondern eine speziell auf den Krankheitszustandder Klägerin ausgerichteteMaßnahme der Krankenbehandlung war.Die ärztliche Verordnung der häuslichenKrankenpflege zum Zwecke der Verabreichungder Bepanthen-Augensalbe belegtauch deren Erforderlichkeit zur Sicherungdes Behandlungserfolgs.Entgegen der Auffassung der Beklagtenist nicht Voraussetzung des Anspruchsauf häusliche Krankenpflege, dass das zuverabreichende Medikament zu Lastender gesetzlichen Krankenversicherungverordnungsfähig ist. Dabei kann dahinstehen,ob durch Nr. I.3. Satz 1 und 2 dieKrankenpflege-Richtlinien in Verbindungmit Nr. 26 der Anlage zu diesen Richtliniendie Verordnung häuslicher Krankenpflegezum Zwecke der Medikamentengabenur zum Richten und Verabreichen10von auf Kassenrezept verordneten Medikamentenzugelassen ist.Diese Einschränkung ergibt sich bereitsnicht ausdrücklich aus dem Wortlautder Nr. 26 der Anlage zu den Krankenpflege-Richtlinien,denn hierin ist nur dieRede von „ärztlich“ verordneten Medikamenten.Eine Unterscheidung danach, obdie ärztliche Verordnung auf Privatrezeptoder auf Kassenrezept erfolgt ist oder eineBeschränkung auf Medikamente, die zuLasten der gesetzlichen Krankenversicherungverordnungsfähig sind, ergibt sichaus dem Richtlinientext nicht. Im Rechtder gesetzlichen Krankenversicherung istder Begriff „ärztlich verordnet“ auch nichtgenerell mit dem Begriff „auf Kassenrezeptverordnet“ gleichzusetzen.Nach Nr. 4 der Richtlinien über dieVerordnung von Arzneimitteln in dervertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien- AMR) setzt die Versorgungmit Arzneimitteln im Rahmender vertragsärztlichen Versorgung eineArzneimittelverordnung des Vertragsarztesvoraus. Allerdings stellt nicht jedeArzneimittelverordnung eines Vertragsarzteseine Verordnung zu Lasten dergesetzlichen Krankenversicherung dar.Die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungverordnungsfähigen Arzneimittelhat der Arzt vielmehr „auf Kassenrezept“zu verordnen (Nr. 9 Satz 1 AMR).Andererseits „soll“ der Vertragsarzt nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel(um die es hier geht und die gemäß § 34Abs. 1 SGB V nicht zu Lasten der gesetzlichenKrankenversicherung verordnetwerden dürfen) zu Lasten der Versichertenverordnen, wenn sie zur Behandlungeiner Erkrankung medizinisch notwendig,zweckmäßig und ausreichend sind(Nr. 16.8 Satz 2 AMR).Hieraus ergibt sich, dass im Rechtder gesetzlichen Krankenversicherungeinschließlich der Richtlinien des GemeinsamenBundesausschusses durchauszwischen „ärztlich“ verordneten Medikamentenund zu Lasten der gesetzlichenKrankenversicherung „auf Kassenrezept“verordneten Medikamenten unterschiedenwird. Soweit daher in den Kranken-


j u s t i t i a <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>pflege-Richtlinien lediglich von „ärztlichverordneten“ Medikamenten die Redeist, bedeutet das nicht, dass hiermit nurvertragsärztlich „auf Kassenrezept“ zuLasten der gesetzlichen Krankenversicherungverordnete Medikamente gemeintsein könnten. Vielmehr können auch (aufPrivatrezept) verordnete Medikamente erfasstsein, sofern nur die häusliche Krankenpflegeals solche vom Vertragsarzt zuLasten der gesetzlichen Krankenversicherungverordnet wurde.Selbst wenn man insoweit andererAuffassung wäre, stünde dies dem Anspruchder Klägerin nicht entgegen. Zwarhandelt es sich bei den Richtlinien nach§ 92 Abs. 1 SGB V um untergesetzlicheNormen, die auch innerhalb des Leistungsrechtszu beachten sind; ein Ausschlussder im Einzelfall gebotenen krankenpflegerischenMaßnahme aus demKatalog der verordnungsfähigen Leistungenwürde aber gegen höherrangiges Gesetzesrechtdes § 37 SGB V verstoßen undwürde die Gerichte deshalb nicht binden.Aus § 37 SGB V ergibt sich die besagteBeschränkung des Anspruchs auf häuslicheKrankenpflege auf die Verabreichungverschreibungspflichtiger Arzneimittelebenfalls nicht. Denn nach dem Gesetzeswortlautdes § 37 Abs. 2 SGB V ist Voraussetzungfür den Anspruch auf häuslicheBehandlungssicherungspflege nur, dassdiese zur Sicherung des Ziels der ärztlichenBehandlung erforderlich ist. DieVerordnungsfähigkeit der im Rahmen derBehandlungspflege durchzuführendenMaßnahmen wird nicht vorausgesetzt.Wenn der Gesetzgeber die Verabreichungnicht verschreibungspflichtiger Arzneimittelaus dem Anspruch auf häuslicheKrankenpflege hätte ausklammern wollen,hätte dies einer ausdrücklichen Regelungbedurft. Denn auch den Ausschluss dernicht verschreibungspflichtigen Arzneimittelselbst aus der Leistungspflicht dergesetzlichen Krankenversicherung hat derGesetzgeber in § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB Vausdrücklich geregelt. Wenn er diesenAusschluss auch auf den Bereich der häuslichenKrankenpflege hätte erstreckenwollen, wäre schon aus systematischenGründen eine entsprechende ausdrücklicheRegelung erforderlich gewesen.Auch Sinn und Zweck der Regelungüber den Ausschluss nicht verschreibungspflichtigerArzneimittel rechtfertigennicht die entsprechende Beschränkungdes Anspruchs auf häusliche Krankenpflege.Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittelwurden aus der Leistungspflicht dergesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen,weil es sich um Arzneimittel imunteren Preisbereich von durchschnittlichweniger als 11 EUR je Packung handelte, sodass die Herausnahme aus der Leistungspflichtfür die Versicherten sozial vertretbarwar. Grund für die Herausnahme dieserArzneimittel aus der Leistungspflichtwaren also nicht etwa Zweifel an derenmedizinischer Wirksamkeit oder derenWirtschaftlichkeit, die denknotwendigauch Zweifel an der Notwendigkeit häuslicherKrankenpflege zur Verabreichungsolcher Arzneimittel begründen könnten.Maßgeblich für den Ausschluss von derLeistungspflicht war vielmehr allein diesoziale Vertretbarkeit einer Selbstzahlungspflichtdes Versicherten für dieseArzneimittel. Diese soziale Vertretbarkeiterstreckt sich jedoch nicht auf die Verabreichungsolcher Arzneimittel im Rahmen11der häuslichen Krankenpflege. Denn derfinanzielle Aufwand für die Verabreichungvon Arzneimitteln ist nicht von denKosten des Arzneimittels abhängig. DerAusschluss der Verabreichung nicht verschreibungspflichtigerArzneimittel ausder häuslichen Krankenpflege lässt sichdaher nicht mit dem Ausschluss des Arzneimittelsselbst aus der Leistungspflichtrechtfertigen.Das Urteil schafft hinsichtlich der vorstehendaufgeführten Problematik endlichKlarheit und bestätigt damit die Auffassungdes <strong>ABVP</strong>, dass auch die Gabe von„nicht verordnungsfähigen“ Medikamentenals Leistung der häuslichen Krankenpflegeweiterhin verordnungsfähig ist. Esbleibt abzuwarten, ob die Krankenkassenkünftig diese Rechtsprechung beachten.Da die Frist zur Einlegung einer Revisionnoch nicht abgelaufen ist und die Revisionauch ausdrücklich im Urteil zugelassenwurde, bleibt abzuwarten, ob die beklagteKrankenkasse gegen das Urteil Revisioneinlegen wird. In diesem Fall hätte dasBundessozialgericht das letzte Wort. DasUrteil kann schriftlich in den Geschäftsstellenabgefordert werden.i


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong> j u s t i t i aArbeitsrechtKleine Veränderungen- kur z und knappvon Rudolf Pietschin arbeitsrechtlichen TendenzenSeit über 4 Jahren, nämlich seit dem1.1.20<strong>02</strong>, wurde das Bürgerliche Rechteiner Reform unterzogen. Diese hat sichindirekt auch auf das Arbeitsrecht ausgewirkt.Nach 4 Jahren kann bilanziertwerden, wo starke Veränderungen eingetretensind und wo die Arbeitsrichter esbei der alten Rechtssprechung belassenhaben: Dem Grundsatz nach wird Wertdarauf gelegt, dass das arbeitsrechtstypischeRechtsfeld unverändert geblieben seiund lediglich der Wille des Gesetzgebersnach den Veränderungen im allgemeinenVertragsrecht zu Änderungen geführthat. Aber was ist schon typisches Arbeitsrecht?Das entscheiden die Arbeitsrichternach ihren nicht immer einsichtigen Erkenntnissen.a. Rückzahlung zu unrechterhaltener VergütungenFrüher richtete sich diese Problematiknach dem so genannten Bereicherungsrecht.Danach konnte sich der Arbeitnehmerauf eine Entreicherung berufen,soweit er die zu unrecht erhaltene Vergütungschnell genug gutgläubig ausgegebenhatte. Diese Vergünstigung solldem Arbeitnehmer nicht mehr zustehen,da er insoweit nicht schutzbedürftig sei.Die Rückabwicklung wird nun nach demRücktrittsrecht vorgenommen, das eineEntreicherung nicht vorsieht.b. Allgemeine GeschäftsbedingungenFrüher war die Kontrolle von Arbeitsverträgennach dem abgelösten Gesetzder Allgemeinen Geschäftsbedingungenausdrücklich ausgeschlossen. Nach demWegfall des Spezialgesetzes, welches indie allgemeinen Grundsätze des Schuldrechtsintegriert wurde, werden auch Arbeitsverträgeder Kontrolle unterworfen.Dieses ist von Bedeutung, da üblicherweisedieselben Verträge für alle Mitarbeiterverwendet werden, und diese deshalb alsAllgemeine Geschäftsbedingungen bzw.vorformulierte Vereinbarungen zu wertensind. Im Wesentlichen gilt unverändertdas Verbot überraschender Klauseln,welches nun explizit geregelt ist. Dagegenunterliegen Leistungsbeschreibungenund Preisabreden keiner Inhaltskontrolle.Grundsätzlich gilt dies auch fürAufhebungsvereinbarungen. Im Übrigenkann man die Unwirksamkeit von Vertragsklauselnnicht auf die dem Vertragsschluss(hier: Aufhebungsvereinbarung)begleitenden Umstände stützen (etwaÜberrumpelung). Sie sind ergänzend nurim Zusammenhang mit inhaltlichen Kriterienheranzuziehen. Unverändert findetallerdings eine Transparenzkontrolle gem.§ 307 Abs. 3 BGB statt. Die Formulierungmuss also klar und verständlich sein.c. AusgleichsquittungenDavon abweichend ist bei so genanntenAusgleichsquittungen, in denen dieVertragsparteien bestätigen keine Ansprüchemehr gegeneinander zu haben,Vorsicht geboten. Soweit sie nicht schonals überraschend einzustufen sind, könnensie wegen Verstoßes gegen § 307Abs.1 Satz 2 BGB unwirksam sein. Dieswird man annehmen müssen, wenn in einerAusgleichsquittung auf das Recht verzichtetwird, eine Kündigungsschutzklagezu erheben, ohne dass dies ausdrücklichund eindeutig erklärt wird.d. AusschlussklauselnIm Zusammenhang mit den Schuldrechtsveränderungenist auch die Diskussionzu den in den Arbeitsverträgenbefindlichen Ausschlussklauseln zu sehen.Die früher durchaus wirksame Ausschlussfristvon einem Monat gehört derGeschichte an. Da Arbeitnehmer durch12eine Ausschlussfrist öfter betroffen sindals Arbeitgeber und es in der Regel umArbeitsentgeltansprüche geht, nimmtdas BAG neuerdings eine untere Grenzevon drei Monaten an. Dabei ist zu berücksichtigen,dass entsprechend der neuenGesetzgebung zu den Verjährungsfristenvon einem Beginn des Fristablaufs seitder Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnisdes entsprechenden Anspruchsauszugehen ist.e. HaustürwiderrufsgesetzNicht durchgesetzt hat sich die Möglichkeit,den Arbeitsvertrag von Seiten desArbeitnehmers gemäß dem Haustürwiderrufsrechtinnerhalb von zwei Wochenzu widerrufen. Auch wenn das BAG demArbeitnehmer ansonsten die Verbrauchereigenschaftzuspricht, wird das Widerrufsrechtdes Arbeitnehmers nach § 312BGB verneint. Insoweit solle der Verbraucherlediglich vor Vertragsabschlüssen anungewöhnlichen Orten geschützt werden,wie es üblicherweise beim Arbeitsvertragsabschlussnicht der Fall ist.f. KündigungenHinsichtlich der Kündigungsrechte habensich grundsätzlich keine Änderungenergeben. § 314 Abs. 2 BGB regelt erstmalsBegriff und Bedeutung der Abmahnung.Das die Kündigung eines Arbeitvertrageseiner Abmahnung bedarf, war schon vordessen Einführung unstreitig. Die Fälle,die bisher angenommen wurden, lassensich jetzt mit § 323 Abs. 2 BGB (insbesondereNr. 3) der auf den 314 Abs. 2 Satz 2BGB verweist, begründen.Zusammenfassend lässt sich also sagen,dass keine grundlegenden Änderungenerfolgt sind. Die Arbeitnehmer werdenauch nach der Schuldrechtsreformin ähnlichem Umfang geschützt. Viele


j u s t i t i a <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Änderungen, insbesondere im Leistungsstörungsrechtund bei der Beendigungvon Arbeitsverhältnissen, betreffen imWesentlichen nur die rechtliche Begründungder Lösung eines Sachverhalts, ohnezu abweichenden Ergebnissen zu führen.Der Arbeitnehmer wird nun zwar als Verbraucherangesehen, es werden jedochnicht alle Verbraucherschutzbestimmungenauf das Arbeitsrecht angewendet,sondern nur solche, die nicht speziell aufandere Vertragstypen zugeschnitten sindund schon früher einer besonderen Auslegungunterworfen waren. Hinsichtlichder Arbeitsvertragsregelungen (AGB)wird das Risiko der Klauselverwendungdadurch erhöht, dass der Arbeitgeberin Zukunft auf Grund des Verbotes dergeltungserhaltenden Reduktion damitrechnen muss, dass unwirksame Bestimmungenin seinen Verträgen insgesamtwegfallen und die gesetzliche Regelungzur Anwendung kommt.iDie Einsichtnahmedes Patientenin seine Aktenvon Rudolf PietschDie Einsichtnahme der Krankenkassenin Pflegedokumentationen war inden letzten Jahren bis zum Machtwortder Datenschutzbeauftragten und entsprechenderRechtsprechung ständig imStreit. Näheres dazu können Sie der Unternehmer-Arbeitshilfedes <strong>ABVP</strong> Nr. 11und der Pressemitteilung Nr. 10/2005entnehmen. Fast ist das Einsichtsrechtdes Patienten, was nachfolgend behandeltwird, in Vergessenheit geraten.Fachjuristen stellen fest, dass dieRechtsprechung zur Einsicht des Patientenin über ihn geführte ärztliche Patientenunterlagendünn gesät ist. HöchstrichterlicheAbgrenzungen wurden bislang nichtvorgenommen. Zu eindeutig erscheint§ 10 Abs. 2 der Berufsordnung der Ärzte,nach der Patienten auf deren Verlangengrundsätzlich in die betreffenden KrankenunterlagenEinsicht zu gewähren ist.Für ärztliche Akten gilt nahezu unstreitigauch zivilrechtlich ein umfängliches Einsichtsrechtin über ihn geführte Patientenakten.Der Grundsatz wird durch das Bundesverfassungsgerichtgestützt, das stetsden Grundrechtsbezug für den Patientenbejaht hat. In der Praxis ist festzustellen,dass Beschränkungen des Einsichtsrechtsangesichts der Persönlichkeitsrechte desPatienten als nicht haltbar angesehenwerden. Ernstlich vertretende Gegenmeinungensind nicht zu erkennen.Nur hinsichtlich der Einsichtsrechtepsychiatrischer Patienten gibt es ergänzendeRechtsprechungen. Bundesgerichtshofund Bundesverfassungsgerichthaben bei psychiatrischen Patienten einentherapeutischen Vorbehalt anerkannt.Was darunter zu verstehen ist und wo dieAbgrenzung liegt, bleibt jedoch im Unklaren.Die Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtswerden als „unausgereift“angesehen. Es scheint vom Arzt als einerquasi gottgleichen moralische Instanzauszugehen, die in Befolgung des hippokratischenEides das Recht hat, selbst abzuwägen,was den Patienten (auch rechtlich)gut tut oder nicht. Der Willkür desArztes wird somit breiter Raum gegeben.Dementsprechend sind die untergerichtlichenEntscheidungen auch ungeordnet.Das Amtsgericht Dortmund meint ineiner unveröffentlichten Entscheidung,dass ein Patient, der wegen EkksikosefolgenAnsprüche gegen ein Pflegeheimgeltend machen wollte, keinen Anspruchauf Einsichtnahme in die Pflegedokumentationhat. Das Landgericht Dortmund ist(allerdings nicht durch die Spezialkammerfür Arzthaftungsfragen) in der Berufungwenigstens der Ansicht, dass dasEinsichtnahmerecht besteht, wenn derPatient daran ein ersichtliches Interessehat und keine beliebigen Gründe für dieVerweigerung vorliegen. Das AmtsgerichtMühlheim/Ruhr hat der Begründung einesArztes durch die Gefahr einer Destabilisierungdes Patienten nachgegeben,13obwohl eine Erkrankung des Patientenzur Zeit der Entscheidung unstreitig nichtvorgelegen hat.An dieser Stelle kann zur Klarstellungnicht mehr geleistet werden, als die Rechtsprechungermöglicht. Der <strong>ABVP</strong> empfiehltin der Praxis den Blick für das Einsichtsrechtdes Patienten zu schärfen. Daraufachtet im Übrigen zudem der MDK, auchdeshalb sollen Pflegedokumentationengenerell im Haushalt des Patienten aufbewahrtwerden. Dies ist oft auch in den Versorgungsverträgenals Nebenpflicht vereinbart.In begründeten Ausnahmefällenlässt die Rechtsprechung jedoch genügendRaum, anders zu verfahren. Es muss nurdurch plausible Argumente anhand desEinzelfalls gerechtfertigt und –natürlichdokumentiertwerden.Sollten Patienten nach bereits archiviertenDokumentationen fragen, sollteIhre Wachsamkeit erweckt werden, weilmöglicherweise die Geltendmachungvon Schadensersatzansprüchen vorbereitetwerden könnte. Nach Abklärungdes Hintergrunds ist die Einschaltungeines Rechtsanwaltes erwägenswert. Dieserkann im Einzelfall beurteilen, ob Siesich auf Gesetze berufen sollten, nachdemSie sich weder zivilrechtlich noch strafrechtlichselbst belasten müssen. Die Geschäftsstelledes <strong>ABVP</strong> unterstützt IhrenRechtsanwalt gerne mit Kenntnissen derspeziellen Rechtslage. i


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>b e t r i e b s w i r t s c h a f tSteueränderungen <strong>2006</strong>-2008Von Abschreibungenbis Zuschlägen– darauf solltenSie vorbereitet sein!Die von der neuen Bundesregierungteilweise schon beschlossenenund teilweise noch im Planungsstadiumbefindlichen Steueränderungensind in aller Munde. Fast täglichkann man hierzu etwas in der Tagespressefinden. Doch was bedeutendie angekündigten Gesetzesänderungendenn nun genau und wiekann oder muss man sich daraufeinstellen, sollte das Eine oder Anderetatsächlich umgesetzt werden?Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnenwir Ihnen bei dem momentanen Stand derGesetzgebung zum Redaktionsschluss andieser Stelle nur einen Ausschnitt der geplantenÄnderungen geben.Bereits feststehende Änderungenu Die Eigenheimzulage wurde abgeschafft.Sie wird nicht mehr gewährt, wenndas Haus oder die Wohnung mit Notarvertragnach dem 31. Dezember 2005 angeschafftoder wenn der dazugehörige Bauantragerst nach dem 31. Dezember 2005gestellt wurde.u Die degressive Abschreibung fürMietwohnungsneubauten entfällt.Anschaffungs- und Herstellungskostenfür neue Mietwohngebäude können nurnoch mit 2 % pro Jahr statt wie bisher gestaffeltmit 4 %, 2,5 % und 1,25 % steuerlichabgesetzt werden. Dies gilt allerdings erstfür Bauten, die nach dem 31. Dezember2005 angeschafft werden bzw. bei denender Bauantrag erst nach dem 31. Dezember2005 gestellt wird.u Die frühere Steuerfreiheit im Rahmender Freibeträge für Abfindungen,für die Heirats- und Geburtsbeihilfensowie für Übergangsgelder ist zum01. Januar <strong>2006</strong> gestrichen worden. Lediglichin den Fällen, wo eine Abfindungbeispielsweise bereits vor dem 01. Januar<strong>2006</strong> gerichtlich festgelegt worden ist, istsie noch bei einer Auszahlung bis zum31. Dezember 2007 bis zur Höhe der bisherigenFreibeträge steuerfrei.u Der Sonderausgabenabzug für privatveranlasste Steuerberatungskostenexistiert ab <strong>2006</strong> ebenfalls nicht mehr.Betroffen sind hiervon allerdings nur dieKosten für die Einkommen- oder Erbschaftsteuererklärung.Die Gebühren fürdie Ermittlung von Einkünften, die Buchhaltungoder die Erstellung des Jahresabschlussesbleiben wie bisher abzugsfähig.Bei sogenannten Steuer-Stundungsmodellenwird die bisherige Verlustabzugsregelungdurch eine neue ersetzt. BeiBeitritt nach dem 10. November 2005 könnenVerluste nur noch mit Gewinnen ausdemselben Modell verrechnet werden. Betroffensind insbesondere Medienfonds,Schiffsbeteiligungen (soweit sie nochVerluste vermitteln), New-Energy-Fonds,Leasingfonds, Wertpapierhandelsfondsund Videogamefonds.Für <strong>2006</strong> beschlossene ÄnderungenDer Bundestag hat die steuerliche Entlastungfür Pflegebedürftige und ihre Angehörigenbeschlossen.u Mit den Neuregelungen werden Privathaushalteals Arbeitgeber stärker gefördert.Dies kommt auch Familien zugute,in denen ein Pflegebedürftiger ambulantbetreut wird. So können für das Jahr <strong>2006</strong>als Aufwendungen für Betreuungsleistungenbis zu 3000 EUR zusätzlichbei der Steuererklärung geltend gemacht14werden. Bereits bisher können so genanntehausaltsnahe Dienstleistungen steuerlichgefördert werden. Zu diesen Dienstleistungengehören unter anderem die Betreuungund Pflege von Alten-, und Kranken- und/oder pflegebedürftigen Menschen. Bislangkonnten maximal 3000 EUR jährlich anAufwendungen geltend gemacht werden,in dem davon 20 % - also 600 EUR – direktvon der Steuerschuld abgezogen werden.Diese Fördermöglichkeit bleibt bestehen.Nunmehr können also Aufwendungen biszu 6000 EUR im Jahr mit einem Steuerabzugbis zu 1200 EUR gefördert werden. Fürdiese zusätzliche Förderung ist Voraussetzung,dass die Pflege- oder Betreuungsleistungenfür einen pflegebedürftigen Menschenim Sinne der Pflegeversicherungerbracht werden. Ferner müssen die Aufwendungenüber gegebenenfalls erhaltendeGeldleistungen der Pflegeversicherungenhinausgehen, weil diese angerechnetwerden.u Die steuerliche Abzugsfähigkeit vonHandwerkerrechnungen für die Modernisierungder eigenen Wohnung isterweitert worden. Das bedeutet, dass nebenden haushaltsnahen Dienstleistungenweitere 20 % der Aufwendungen, maximaljedoch 600 EUR, direkt von der Steuer abgezogenwerden dürfen. Dies gilt nur fürdie Arbeitskosten.u Kinderbetreuungskosten: Aufwendungenfür Dienstleistungen zur Betreuungvon Kindern unter sechs Jahrenkönnen bis maximal 4000 EUR abgezogenwerden, sofern die Kosten 1000 EURje Kind übersteigen. Hat das Kind das 14.Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. istes wegen einer vor Vollendung des 27. Lebensjahreseingetretenen Behinderungaußerstande sich selbst zu unterhalten,


e t r i e b s w i r t s c h a f t <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>gilt die Grenze von 1000 EUR nicht. Voraussetzungist, dass der Steuerpflichtigeerwerbstätig ist. Bei zusammenlebendenEltern müssen beide erwerbstätig sein.Außerdem muss ein Anspruch auf Kindergeldbzw. einen Kinderfreibetrag bestehen.Die Kosten sind bei Gewinneinkunftsarten,also auch Freiberuflern, wieBetriebsausgaben abzugsfähig.Abschreibung: Bewegliche Wirtschaftsgüterdes Anlagevermögens, die zwischen01.01.<strong>2006</strong> und 31.12.2007 angeschafftwurden/werden, können mit 30% der Anschaffungskostendegressiv abgeschriebenwerden.Weitere geplante Änderungen für <strong>2006</strong>u Die Ermittlung des Privatanteils derPkw-Kosten konnte bislang wahlweiseentweder mit der sogenannten 1%-Methodeoder mittels Fahrtenbuch erfolgen.Rückwirkend ab 01. Januar <strong>2006</strong> wird die1%-Methode nur noch bei einem betrieblichenNutzungsanteil von mehr als 50 %zwingend sein. Unterhalb dieser Grenzeist der Privatanteil wieder wie früher zuschätzen.u Werden von einem Unternehmen miteiner sogenannten Einnahme-Überschuss-Rechnungz.B. Wertpapiereoder Grundstücke angeschafft, die alsbaldwieder veräußert werden sollen,konnten die Anschaffungskosten sofortals Betriebsausgaben geltend gemachtwerden. Die Kosten können nun erst beimWiederverkauf abgezogen werden. Diesgilt für alle Wirtschaftsgüter, die nachVerkündung des Gesetzes (noch nicht erfolgt)angeschafft werden.u In der Umsatzsteuer wird die Besteuerungnach vereinbarten und nachvereinnahmten Entgelten unterschieden.Letztere Regelung ist nur für kleine Unternehmenanwendbar. Die Grenze hierfürliegt in den neuen Bundesländern bei500.000 EUR. Hier ist geplant, die Grenzein den alten Bundesländern wurdeauf 250.000 EUR verdoppelt. Dies gilt ab1. Juli <strong>2006</strong>.u Die Erbschaftsteuer steht vorweitreichenden Änderungen. Die erbschaftsteuerlicheBegünstigung für diesogenannten gewerblich geprägten Personengesellschaften(z.B. vermögensverwaltendeGmbH & Co. KG) wurde abgeschafft,ein kombiniertes Stundungs- undErlassmodell ist geplant:– Die Erbschaftsteuer wird zunächst über10 Jahre gestundet.– Für jedes Jahr, welches der Betrieb fortgeführtwird, wird die Erbschaftsteuerzu einem Zehntel erlassen. Sofern derBetrieb also über mindestens zehn Jahrefortgeführt wird, entfällt die Erbschaftsteuerganz.Die Investitionszulage soll weitergeführtwerden. Hierbei soll jedoch eine Konzentrationauf „wachstumsrelevante undarbeitsplatzschaffende Investitionen“ erfolgen.Geplante Änderungen für 200715u Der Abzug von Geschenken undBewirtungskosten soll weiter eingeschränktwerden. Momentan sindGeschenke nur bis zu einer Grenze von35 EUR und Bewirtungsaufwendungengenerell nur zu 70 % abzugsfähig.u Die Kosten für ein Arbeitszimmersollen nur noch dann abzugsfähig sein,wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunktder gesamten beruflichen bzw. betrieblichenTätigkeit bildet. Dies dürftedann nur noch echte Heimarbeiter betreffen.Der Handwerker, der seine Angeboteund Rechnungen nur zu Hause in seinemArbeitszimmer schreibt, soll hingegendiese Kosten nicht mehr ansetzen dürfen;schließlich ist er den Tag über ja auf derBaustelle.u Die Pendlerpauschale von0,30 EUR je Entfernungskilometer sollnur noch ab dem 21. Entfernungskilometerabziehbar sein. Für alle diejenigen, derenFahrtstrecke unter 21 km liegt, soll dieFahrt zur Arbeit steuerlich nicht berücksichtigungsfähigsein.u Der Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünftesoll von bislang 1.370 EUR(Ehegatten: 2.740 EUR) auf nur noch750 EUR (Ehegatten: 1.500 EUR) abgesenktwerden.u Die Spekulationsfristen bei derVeräußerung von Grundstücken oderWertpapieren sollen gänzlich abgeschafftwerden. Damit soll jede Veräußerungsteuerpflichtig sein. Zur Begrenzung derSteuerbelastung soll die Einkommensteuerhierauf jedoch mit einem pauschalenSatz – im Gespräch sind 20 % – erhobenwerden.u Für Großverdiener mit einem zuversteuernden Einkommen von über250.000 EUR soll der Spitzensteuersatzvon bisher 42 % auf 45 % erhöht werden.u Der allgemeine Umsatzsteuersatzsoll von bislang 16 % auf 19 % erhöht werden.Der ermäßigte Steuersatz von 7 %soll aber bestehen bleiben. Parallel zur Erhöhungdes Umsatzsteuersatzes wird auchder Versicherungssteuersatz von 16 % auf19 % erhöht.u Das System der Steuerklassen beider Berechnung der Lohnsteuer soll abgeschafftwerden. Dazu plant die Bundesregierungbei der Besteuerung vonEhegatten den sogenannten Splittingtarifmittels eines „Anteilssystems“ zu berücksichtigen.Damit soll jeder Ehegatte beisich die Einkommensteuer als Lohnsteuerbezahlen, die seinem Anteil an derGesamteinkommensteuer der Ehegattenentspricht. Wie genau die Berechnungerfolgen soll, ist jedoch noch völlig offenund wird die Programmierer der Lohnberechnungsprogrammesicherlich noch voreinige Probleme stellen.Geplante Änderungen für 2008Die Bundesregierung plant für 2008eine erneute Unternehmenssteuerreform.Danach sollen Personen- und Kapitalgesellschaftenzukünftig steuerlichgleich behandelt werden und dabei gleichzeitigder Steuersatz von 25 % auf 19 % abgesenktwerden.ADVISION Consulting AGMauerstraße 86-8810117 BerlinTelefon: 030/22 64 12 13FAX: 030/22 64 12 14Email: advision@etl.deUnsere Partner sind 160 bundesweitim Verbund tätige Steuerberatungsgesellschaftenmit der Spezialisierungauf den ambulanten und stationärenPf legebereich.i


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>h i n t e r g r u n d & m e i n u n gNicht mehrals Nebelkerzenvon Rudolf PietschNicht zuletzt aufgrund der Kritikder Leistungserbringer ruderte ProfessorKlie bei der Zusammenfassung derErgebnisse des Projekts Pflegebudgetzurück. In den Meilensteinen Nr. 3vom Februar <strong>2006</strong> formuliert er, dassdie ersten Ergebnisse nachdenklichstimmen würden. Die Forderung, dasPflegebudget als Regelversorgung einzuführen,greife vor. Insoweit scheinter einig mit der Pressemitteilung des<strong>ABVP</strong> vom Dezember 2005. Auch dieKritik des <strong>ABVP</strong> an fehlender Rechtssicherheitund Bedrohung der Pflegequalitätwird detailliert aufgenommen.Allerdings werden die Fragen nurscheinbar beantwortet.1. „Cash & Schwarz“ - das gehe beimPflegebudgetbezug nicht, wird behauptet.Rechtliche Begründungen dafür oder Regelungsvorschlägewerden hingegen nichtaufgezeigt, obwohl wieder drei Monateseit unserer detaillierten Kritik vergangensind. Die Meilensteine versuchen sich mitStammtischerwägungen aus den Rechtsproblemenzu winden, um die Hoffnungauf tatsächliche Reformqualität zu wahren:a) Behauptung: Arbeitsverträgezwischen Pflegebedürftigen und Pflegepersonseien unter selten vorliegendenBedingungen für den Pflegebedürftigengünstig. Sie kämen eher bei Menschenmit Behinderung in Frage. Anmerkung:Soll die bisherige Erfahrung dahingehendausgewertet werden, dass das persönlichePflegebudget im Pflegebereich (SGB XI)eingeführt werden soll, obwohl es nur imSGB IX sinnvoll anzuwenden ist?b) Behauptung: Zwischen Pflegedienstenund Pflegebedürftigen würdenmeist Dienstverträge geschlossen. Budgetnehmerzahlten dann an den Pflegedienst.Anmerkung: Kosteneinsparungensind lediglich dann zu erzielen, wenn dieVergütungen der bisher tätigen Leistungserbringerabgesenkt werden.c) Behauptung: Es würden zumeist400,- EUR Jobs im vereinfachten Haushaltcheckverfahrengenutzt.Anmerkung: Hier wird auf Erfahrungenzurückgegriffen, die es bei demeingeräumten Desinteresse der Versichertennicht gibt.2. Steuerrechtlich wird eingeräumt,dass nicht alle Leistungen der umsatzsteuerrechtlichenPrivilegierung unterliegen.Dies sei jedoch in der Praxis unproblematisch.Einerseits wären Budgetleistungennur ein kleiner Teil des Leistungsspektrumsder Pflegedienste, andererseits werdebei selbst beschafften Pflegekräften dieeinschlägige Steuergrenze nicht erreicht.Anmerkung: Auch hier wird wiederauf nicht gemachte Erfahrungen zurückgegriffen.Die betriebs- und volkswirtschaftlicheZweckmäßigkeit des Einsatzesvon 400,- EUR Kräften wird nichtdiskutiert, sondern vorausgesetzt. Diegesellschaftlichen Auswirkungen insbesonderebei Renteneintritt der 400,- EURJobber werden tabuisiert. Für die Pflegedienstewird der Fall nicht diskutiert, dassdas Modellprojekt Erfolg hat. Gemäß derZielsetzung sollen die Sachleistungendoch durch die Budgetleistungen ersetztwerden. Dann sind Pflegedienste undBudgetleistungen umsatzsteuerbar.3. Scheinantworten werden überdiesauf Fragen der Pflegequalität formuliert.Es wird darauf verwiesen, dass auchim derzeitigen System die Qualitätsverantwortungund Haftung nicht allein16durch die Qualitätssicherung der Diensteund deren Kontrolle durch den MDK geregeltwerden könnten.Anmerkung: Diese Argumentationist scheinheilig. In der klaren Erkenntnis,dass die Qualität derzeit nicht zu haltenist, werden die derzeitigen Qualitätsbemühungenklein geredet, obwohl die Bemühungender Krankenkassen im letztenJahrzehnt offensichtlich an die rechtlichenund wirtschaftlichen Grenzen gestoßensind.Und dann gibt sich der Autor, ProfessorThomas Klie, folgende Blöße: „... aufdie (Anmerkung des Verfassers: Qualitätsfragen)gibt es durchaus Antworten,sie sind aber nicht so einfach, wie vielesich das vorstellen. Die Lösung ist häufiggerade nicht, Pflegemängel allein Pflegekassenzu melden. Das kann sogar unzulässigsein und ist vor allen Dingen untermethodischen Gesichtspunkten, aber ggf.auch unter rechtlichen verfehlt.“Anmerkung: Was soll denn das heißen?Welche handlungsleitenden Schlussfolgerungensoll denn der Leistungserbringeraus einer derartigen Abfolge vongehaltlosen Thesen ziehen?Ohne im Detail darauf einzugehen,würde den Verfasser interessieren, inwelchen Fällen die Meldungen von Pflegemängelnan Pflegekassen unzulässigsein könnten. Dürfen die Pflegekassennicht mit Pflegeproblemen und den Auswirkungender wirtschaftlich restriktivenUmgangsformen belastet werden? Ist dieSchonung der Pflegekassensachbearbeitervor belastender Arbeit denn schon geltendesRecht?i


h i n t e r g r u n d & m e i n u n g <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Nun wirdBürokratiedie von Rudolf Pietschsystematisch abgebautLand auf, Land ab brüsten sich dieOppositionen und Verwaltungsapparatemit Initiativen zum Abbau der Bürokratie.Fast in jedem Bundesland greifendie Regierungen das Thema auf. Nichtselten werden schnell formulierte Aufrufeverfasst, jedermann solle sich ausBürgerpflicht an der Initiative beteiligenund den Verantwortlichen die bürokratischenVorschriften zur Kenntnis bringen.Dahinter steht natürlich, dass die armenRegierenden gar nicht wissen können,welche Vorschriften in der Praxis zur Bürokratieführen. Oder? Im Februar <strong>2006</strong>versucht uns das Innenministerium seineBemühungen als Erfolg darzustellen. DerBundestag hat diesen Geschäftsbereichum 90 Gesetze und Rechtsverordnungenbereinigen können. Doch was hat der Bürgervom schlankeren Normenbestand?Es wird behauptet, dass ein umfangreicherNormenbestand eine nicht unerheblicheBelastung für Rechtsanwender darstelle.Deshalb bestehe für formal geltendesRecht, welches aber keine praktische Wirkungmehr entfalte, die Notwendigkeit,sie aus dem Bestand des geltenden Rechtszu entfernen. Worin soll jedoch die Verbesserungliegen, wenn der Bürger durchdie praktische Wirkung gar nicht berührtwird? Nach demdie Initiativeaber viele RessourcenundVe r wa lt u n ge nmit einbindet,ist der Bürgerjedenfalls durchdie Finanzierungder Arbeitsaufwendungenbelastet.Das allesnur der deutschbürokratischenOrdnung halber,dass ein platzraubendesGesetzaus dem Regalgenommenwerden könnte,wo es jedoch aufjeden Fall verbleibt,um diehistorische Entwicklungauchfür die Zukunftzu archivieren.Also eigentlichgar kein Nutzen.17Anerkannt überflüssige Gesetze schaffenkeine zusätzliche Bürokratie. Kritischsind doch angewandte Regelungen, aufdie aus unwirtschaftlichen Gründenoder Nichtbeachtung der Angemessenheitweiterhin bestanden wird. Tatsächlichentsteht dort Bürokratie, wo aktuellverwaltet wird. Der Streit wird deshalbimmer dahin gehen, dass eine Seite dieseVerwaltung als unwirtschaftlich erachtet,während die Auftraggeber von derNotwendigkeit der Verwaltungsaufgabenüberzeugt sind. Wirklich überflüssig sindnur Verwaltungsaufgaben, die sowohl vonSeiten des Anwenders als auch des Betroffenen,unstreitig als überflüssig angesehenwerden. Durch den betriebswirtschaftlichenKostendruck setzen diese sich durchNichtanwendung außer Kraft, also keinezusätzliche Bürokratie.Daher bleibt die Feststellung, dassdurch die Initiativen zum Bürokratieabbauwieder Verwaltungskräfte mit Dingenbeschäftigt werden, die zuvor kein Problemdargestellt haben. Von den Beschäftigtenist dabei nicht zu erwarten, dasssie, selbst wenn sie diese begreifen, dieSinnlosigkeit ihres Tuns veröffentlichen.Deshalb ist vom Spruch der mit Hausbesuchenbeauftragten Pflegefachkraft ausSachsen nur inoffiziell zu berichten, derda lautete: „Wenn ich ärztliche Verordnungenaufgrund der gesetzlichen Bestimmungennicht überprüfen dürfte, für wasbin ich dann eingestellt?“ Das wahre Problemliegt also darin, dem Auftraggeberfür sinnlose Bürokratie klarzumachen,dass sich seine aktuellen Verwaltungsanforderungenvereinfachen lassen. Das istungleich schwieriger, als nach nicht praktiziertenRechtsvorschriften zu forschenund diese durch drei Lesungen der Landtageoder des Bundestags zu treiben. i


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>h i n t e r g r u n d & m e i n u n gKölner Sozialrechtstag –Analyse und Fortschreibung derReformen im Recht des Arbeitsmarktes,Rentenversicherungder von Mario Damitzund der Pflegeversicherungu <strong>ABVP</strong> wird in seiner Kritik an personenbezogenen Pflegebudgets bestätigtIm Rahmen des 4. Kölner Sozialrechtstagam 28. März <strong>2006</strong> wurde interdisziplinärüber die Reformen im Recht desArbeitsmarktes, der Rentenversicherungund der Pflegeversicherung diskutiert. ImHinblick auf die Reform im Bereich derPflegeversicherung wurde dort im Grundegenommen nichts Neues gesagt. So konnteein „Minimalkonsens“ erzielt werden, dernicht geeignet ist, die Akteure im Bereichder Pflege zu erstaunen: Die Dynamisierungder Höchstbeträge in den PflegestufenI bis III. Ein Konsens, den der <strong>ABVP</strong>schon seit vielen Jahren fordert.Die Aussagen von Prof. Udsching, VorsitzenderRichter am BundessozialgerichtKassel, der seinerzeit durch das sog. „Kompressionsstrümpfe-Urteil“von sich redenmachte, waren da schon interessanter.In seiner Analyse der Schwachstellen desbisherigen Leistungssystems führt er eineunzureichende Berücksichtigung des allgemeinenBetreuungsbedarfs von Menschenmit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenzan. Das Pflegeleistungsergänzungsgesetzkann die Lücke schon gegenwärtigkaum schließen. Dieses Problem wird sichaufgrund der demografischen Entwicklungnoch weiter verschärfen. Diverse Studienprognostizieren einen erheblichen Anstiegvon Patienten, die in diese Kategorie fallenwerden. So fordert Prof. Udsching eineAbkehr vom derzeitigen verrichtungsbezogenenPflegebedürftigkeitsbegriff, dadie tatsächlichen Hilfebedarfe an sozialerBetreuung und Behandlungspflege nurunzureichend oder überhaupt nicht imZusammenhang mit den Verrichtungenberücksichtigt werden. Der in den einzelnenPflegestufen festgestellte Pflegebedarfentspricht somit nicht dem tatsächlichenPflegebedarf. In diesem Zusammenhangschlägt Prof. Udsching vor, sich von derPriorität des Zeitbedarfs für die Zuordnungeiner Pflegestufe abzukehren.Im Hinblick auf die Schnittstellen zwischenGesetzlicher Krankenversicherungund Sozialer Pflegeversicherung fordertProf. Udsching eine klare Abgrenzung derLeistungspflicht der GKV bei stationärerVersorgung. So werden versicherungsfremdeLeistungen durch die soziale Pflegeversicherungfinanziert, wenn Leistungender Behandlungspflege in teilstationärenund stationären Pflegeeinrichtungendurchgeführt werden. Diese Leistungensind der gesetzlichen Krankenversicherungzuzuordnen.Ein weiterer für die ambulante Pflegewichtiger Punkt ist die Forderung der Abgrenzungvon Behandlungs- und Grundpflege.So kommt es immer wieder zuUnklarheiten zwischen Kostenträgern undLeistungserbringern bei der Erbringungvon krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen.Das oben erwähnte „Kompressionsstrümpfe-Urteil“hat zur Folge gehabt,dass durch Gesetz lediglich ein Einzelfallgelöst wurde. Die krankheitsspezifischenPflegemaßnahmen sind Leistungen derBehandlungspflege und sollten daher folgerichtigüber die GKV finanziert werden.18Die Forderungen Prof. Udschings deckensich mit den Forderungen des <strong>ABVP</strong>,die der <strong>ABVP</strong> mit seinem Reformpapier„Lösungsansätze zur Reform der Pflegeversicherung“seinerzeit aufgestellt hat.Aus Sicht des <strong>ABVP</strong> ist es besonders erfreulichfestzustellen, dass die Reformüberlegungenaus Sicht der Wissenschaft geteiltwerden. Es bleibt zu wünschen, dass dieRegierung diese Forderungen im Rahmender Reformüberlegungen berücksichtigt,gerade weil sie interdisiziplinär und nichtnur aus Verbandssicht gefordert werden.Eine interessante Wende bekam dieVeranstaltung, als die Perspektiven derPflegeversicherung thematisiert wurden.Neben dem offenem Schlagabtausch vonprivater und gesetzlicher Pflegeversicherungwurde auch über neue Versorgungsformenwie das personenbezogene Budgetdiskutiert. Wie in den Medien zu lesen ist,wird der Modellversuch von den Akteurenselbst immer wieder mit glänzenden Wortenumschrieben. Der <strong>ABVP</strong> hat bisheröffentlich Position bezogen und auf dieGefahren, insb. im Hinblick auf die Qualitätpflegerischer Versorgung, hingewiesen.Umso erstaunlicher, dass der <strong>ABVP</strong> inseinen Aussagen durch das WissenschaftlicheInstitut der AOK bestätigt wurde. Sobeschrieb Dr. Jacobs, WissenschaftlichesInstitut der AOK, das personenbezogenePflegebudget in erster Linie als ein geeignetesInstrument, die <strong>Ausgabe</strong>n im Bereichder Pflegeversicherung zu begrenzen. DerQualitätsaspekt bleibe weitestgehendunberücksichtigt. Problematisch sei diefehlende Konsumentensouveränität beipflegebedürftigen Patienten.Auch an dieser Stelle hoffen wir, dassdie kritischen Stimmen – sowohl aus Leistungserbringersichtals auch aus Sicht desgrößten deutschen Kostenträgers – Eingangin die Beratungen zur Reform derPflegeversicherung finden. i


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>u Erster Modellkurs zur Integrationder Pflegeausbildung im LandabgeschlossenStuttgarter Modell soll in bundesweiteDiskussion um Pflegeberufeeingebracht werdenVor drei Jahren ist am Robert-Bosch-Krankenhaus zusammen mit zwölf Kooperationspartnernein Modellkurs eingerichtetworden, in dem Fachkräfte fürGesundheits- und Krankenpflege sowiefür Altenpflege unterrichtet wurden. Jetztfeierten die ersten Absolventinnen undAbsolventen ihren Kursabschluss. DieAusbildung der Gesundheits- und Krankenpflegekräftewurde stärker den Anforderungender Altenpflege angepasst undumgekehrt. Für die Bundesrepublik alseinziges Land mit nach Sparten gegliedertenPflegeberufen im vereinten Europasieht das Sozialministerium Handlungsbedarf.Das Stuttgarter Modell habe gezeigt,dass eine integrierte Ausbildungmit einheitlichen Standards für die Pflegeberufeohne Einbußen in puncto Qualitätund Kompetenzen möglich sei, so das Ministerium.Das Land Baden-Württembergwill jetzt die Ergebnisse aus dem Modellprojektam Robert-Bosch-Krankenhaus indie bundesweite Diskussion einbringen.u Landesregierung startet Bundesratsinitiativenzur PflegeVerbesserungen für neue Wohnformen,weniger Bürokratie undehrenamtliches Engagement vorgesehenDie Landesregierung will zum einendie Pflege entbürokratisieren. Dazu beschlossdas Kabinett, einen entsprechendenGesetzentwurf in den Bundesrateinzubringen. „Einrichtungen und Pflegekräftewerden oft durch nicht gerechtfertigtenVerwaltungs- und Berichtsaufwandzusätzlich belastet. Im vergangenen Jahrb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nsind bereits von verschiedensten StellenVorschläge zur Entbürokratisierung diskutiertworden. Jetzt müssen wir Nägelmit Köpfen machen“, sagten MinisterpräsidentGünther H. Oettinger und ArbeitsundSozialministerin Dr. Monika Stolz.Auch der <strong>ABVP</strong> hatte hierzu Vorschlägeunterbreitet.Die Initiative sehe unter anderemvor, dass Einrichtungen der Tages- oderNachtpflege künftig nicht mehr unterdas Heimgesetz fallen. Die Gäste von Tages-und Nachtpflegeeinrichtungen würdennicht in den Einrichtungen wohnen,sondern hätten täglich Kontakt zu den siepflegenden Angehörigen. Auf die Schutzbestimmungennach dem Heimgesetzkönne deshalb verzichtet werden. Zudemsollen die Anzeigepflichten der Heime beiÄnderungen des Personalbestandes reduziertund Berichtspflichten abgeschafftwerden. Auch auf formelle Leistungs- undQualitätsnachweise sowie Pflegeheimvergleiche– beides bundesrechtliche Vorgaben,die bisher allgemein nicht umgesetztwurden – soll künftig verzichtet werden.„Die Qualität der Pflege muss jedoch aufgleich bleibend hohem Niveau gesichertsein“, sagte Arbeits- und SozialministerinDr. Monika Stolz.u Neue Wohn- und BetreuungskonzepteMit der Initiative sollen darüber hinausImpulse für neue Wohn- und Betreuungskonzepte,die sich flexibel an die sichverändernden Bedürfnisse älterer und pflegebedürftigerMenschen anpassen, gegebenwerden. „Mit der Bundesratsinitiativesollen auch die finanziellen Rahmenbedingungender Kranken- und Pflegeversicherungfür die Erprobung neuer Wohn- undBetreuungskonzepte eröffnet werden“, sagtedie Arbeits- und Sozialministerin.u Finanzielle Förderung ehrenamtlicherHilfenAls weiterer wichtiger Baustein solledas bürgerschaftliche Engagement in derPflege gestärkt werden. Freiwillig engagierteMenschen leisteten gerade auchin der Pflege unschätzbare Dienste. DieLandesregierung wolle deshalb erreichen,dass engagierte Gruppen bundesweit mit20bis zu 40 Mio. EUR jährlich aus der Pflegeversicherungunterstützt werden. DieMittel könnten für Weiterbildung, Koordinationund Gewinnung weiterer Freiwilligerverwendet werden. Die Ministerinbetont, dass das bürgerschaftliche Engagementprofessionelle Pflegeleistungennicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzensoll. „Das bürgerschaftliche Engagementist Partner der professionellen Pflege. Dieeigentliche Pflege ist und bleibt Sache derProfis“, stellte Stolz klar.i PRu Kooperation und Vernetzung inder AltenpflegeStewens: Schlüssel für effizientepflegerische Versorgung – Optimierungvorhandener Angebote nachGrundsatz ‚ambulant vor stationär’„Kooperation und Vernetzung ist derSchlüssel für eine effektive und effizientepflegerische Versorgung der Zukunft.Gerade im Bereich der Altenhilfe, in medizinischen,therapeutischen und pflegerischenBereichen gewinnt das Themazunehmend an Bedeutung. Die Zunahmeder Multimorbidität, chronischer Erkrankungenund insbesondere auch Demenzerkrankungenerfordern insbesonderebei älteren Menschen eine immer komplexereVersorgung. Gleichzeitig entstehenimmer neue Angebote, wie beispielsweiseambulante und stationäre Hospizarbeit,stationäre Hausgemeinschaften, ambulanteWohngemeinschaften oder neueBetreuungsangebote für Demenzkrankenach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“,erklärte Bayerns SozialministerinChrista Stewens heute bei der Abschlussveranstaltungdes erfolgreichen Modellvorhabens„Sektorenübergreifende Kooperationund Vernetzung“ in Augsburg.


e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Tages- und Kurzzeitpflege seien unverzichtbareElemente der pflegerischenGrundversorgung älterer Menschen undtrügen zur Entlastung der pflegendenAngehörigen und zur Stärkung der ambulantenPflege bei. Da die Angebote immerspezieller würden, sei es für Betroffeneund ihre Angehörigen kaum mehrmöglich, sich die im jeweiligen Einzelfallgeeigneten und notwendigen Angeboteselbst zu erschließen. Aber auch einzelneAnbieter seien häufig nicht genug überdie Möglichkeiten, die ihre Region bietet,informiert. Die bislang unzureichendenKommunikations- und Kooperationsstrukturenin der berufs- und institutionsübergreifendenZusammenarbeit sindnach Stewens’ Worten häufig Ursache dafür,dass ältere Menschen trotz größtmöglichenAufwands nicht optimal versorgtwerden.Stewens: „Schon aufgrund der steigendenZahl alter bzw. pflegebedürftigerMenschen, aber auch aufgrund der finanziellenSituation unserer Sozialversicherungssystemekönnen und wollen wir unsuneffektive Versorgungsstrukturen nichtleisten. Es kann nicht mehr darum gehen,immer neue Angebote zu installieren. Wirmüssen vielmehr die Versorgung durcheine Kooperation und Vernetzung dervorhandenen Angebote unter Beachtungdes Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’optimieren.“ i PRu Neue MDK Anleitung vorgestelltDem <strong>ABVP</strong> war es gelungen, FrauWilcke-Kros als Referentin für eine Infoveranstaltungam 21.2.<strong>2006</strong> zu gewinnen.Da die Prüfanleitung bereits seitdem 1.1.<strong>2006</strong> gültig ist, informierten sichzahlreiche Mitglieder und Nicht-Mitgliederaus Berlin und Brandenburg über derenInhalt.Frau Wilcke-Kros, Teamleiterin beimMDK Berlin Brandenburg e.V., betonte inihrem Vortrag, dass es dem MDK nichtnur um die Prüfung geht, sondern um dieGestaltung von Qualität bereits im Vorfeldeiner möglichen Qualitätsprüfung.Das bis zum 31.12.2005 gültige MDK– Prüfkonzept aus dem Jahr 2000 wurdeüberarbeitet. Es liegt somit die dritte Fassungseit 1997 vor. Die länger dauerndeAbstimmung mit den Spitzenverbändender Pflegekassen und dem Bundesministeriumfür Gesundheit, BMG, hatte zurFolge, dass der aktuelle Fragenkomplex alsBestandteil der Qualitätsprüfrichtlinien(QPR) erst seit Dezember 2005 vorliegt.Nicht mehr enthalten ist eine ursprünglichgeplante Bewertungssystematik, durch dieder MDK den qualitativen Status der einzelnenPflegeeinrichtung aufzeigen undVergleiche ermöglichen wollte, beispielsweisezu anderen Einrichtungen desselbenTyps. Hier hat das Bundesministerium dieSystematik zurückgewiesen.Die Ziele der QPR liegen in der Verbesserungdes bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahrensnach einheitlichenKriterien mit dem Schwerpunkt aufder Ergebnisqualität. Diesen Prozess bezeichneteFrau Wilcke-Kros als die großeHerausforderung. Das derzeitige Konzeptberücksichtigt z. B. neue Gesetze wie dasPflege-Qualitätssicherungsgesetz, und essind die pflegefachlichen Entwicklungenwie die Expertenstandards eingearbeitet.Hier wies die Referentin auf die starkeZunahme haftungsrechtlicher Problemenach Sturz hin. Grundlegend überarbeitetbzw. neu entwickelt wurden folgendeBereiche: Behandlungspflege, soziale Betreuung,gerontopsychiatrische Versorgungin der Pflege, Sturzprophylaxe undhauswirtschaftliche Versorgung.Die wichtigste Veränderung ist lautFrau Wilcke-Kros, dass die einzelne Prüfungdeutlich mehr Zeit benötigt sowiean Tiefe gewinnt. Die Nutzerperspektivewird gestärkt. In die Prüfung sollen zwischen5 und 15 pflegebedürftige Personeneinbezogen werden. Der MDK befürwortekeinen ganz bestimmten theoretischenAnsatz, erwartet aber konzeptionelles Arbeiten.Die Ergebnisse von bislang mehrals 15.000 Prüfungen lassen laut FrauWilcke-Kros die These zu: Je mehr nach21einem Konzept gearbeitet wird, destobesser ist die Qualität des Ergebnisses. Innerhalbdes Qualitätsmanagements wirdauch nach den Fortbildungen aller Mitarbeitergefragt.Zu den Vorteilen der neuen Prüfsystematikgehöre, dass auch diese Anleitungzur Pflegevisite oder zum Controllinggenutzt werden könne. Der MDK BerlinBrandenburg e.V. hat ein großes Interessean Rückmeldungen. „Wir nutzen dieGelegenheit, um mit Ihnen ins Gesprächzu kommen“, sagte die Teamleiterin desMDK. Auch für Fragen stehe der MDKgern zur Verfügung. Frau Wilcke-Krossicherte zu, dass alle Fragen beantwortetwerden.MDK Berlin Brandenburg e.V., Martin-Luther-Str.3-7, 10777 BerlinDer MDK Berlin-Brandenburg stellteseine Präsentation für die Veröffentlichungzur Verfügung, die auf derHomepage des <strong>ABVP</strong> herunter geladenwerden kann.Ebenfalls veröffentlicht sind aufder Bundesseite des <strong>ABVP</strong> die MDK-Anleitung (ambulant), die Richtlinienund die Anlagen 1 und 2 sowie unter:www.mds-ev.orgu <strong>ABVP</strong> konnte die Mitbewerberverbändedavon überzeugen, dassder Rahmenvertragsentwurf gem.§ 75 SGB XI sehr wohl juristischbewertet werden sollte – muss aberweiterhin um Positionen streitenAuf seiner Informationsveranstaltungam 17. Januar <strong>2006</strong> in Berlin, zu der alleBerliner Pflegedienste eingeladen wordenwaren, hatte der <strong>ABVP</strong> den Entwurf desRahmenvertrages nach § 75 SGB XI beleuchtet.Für die inhaltliche Bewertungwurde eigens die im Gesundheitswesenrenommierte Kanzlei Ehlers, Ehlers &Partner aus Berlin beauftragt. So konnteHerr Dr. Schweiger eindrucksvoll darlegen,dass der derzeitige Vertragsentwurfwegen des § 8 (Schuldvermutung) und§ 21 (Vertragsprüfung durch die Pflegekassen)nicht unterzeichnet werden sollte,da beide Paragrafen rechtlich nicht haltbarsind.


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Diese Rechtsansicht wurde bisher vonkeiner Seite – weder von anderen Pflegeverbändennoch von den Pflegekassenverbänden- widerlegt.Der <strong>ABVP</strong> hält deshalb nach wie voran seiner Position fest. Er hat bereits dargelegt,dass es rechtswidrig ist, wenn nachderzeitigem Verhandlungsstand Pflegediensten,die ihre Zulassung beantragen,die Zulassung versagt werden kann, wenngegen die Inhaber, Geschäftsführer oderGesellschafter wegen bestimmter DelikteAnklage erhoben wurde. Das mag diePflegedienste, die bereits ihren Versorgungsvertragin der Tasche haben, aufden ersten Blick kalt lassen. Doch über dieKündigungsmöglichkeiten in § 24 des derzeitigenVertragsentwurfs riskieren auchdie bereits jetzt zugelassenen Pflegediensteetwas – nämlich die Kündigung, wenngegen die Inhaber, Geschäftsführer oderGesellschafter wegen bestimmter DelikteAnklage erhoben wurde. Zur Erklärung:Anklage gem. §§ 151 ff Strafprozessordnungwird erhoben, wenn die spätereVerurteilung wahrscheinlicher ist als einFreispruch. Es genügt also eine 51 % - Prognose.Der <strong>ABVP</strong> wirbt dafür, dass – wiees der derzeit gültige Vertrag bereits vorsieht- Grundlage nur eine rechtskräftigeVerurteilung wegen bestimmter Deliktesein kann. Das heißt, dass nur eine 100 %ige Überzeugung des Gerichts maßgeblichist. So sieht es auch die Menschenrechtskonvention,die in ganz Europa Geltunghat, vor.Eine Anklageerhebung gegen den Inhaber,Geschäftsführer oder Gesellschafterkann jeden Pflegedienst treffen. Zudenken ist hier beispielsweise an Körperverletzungsdelikte,die im Straßenverkehrbegangen werden.Allein steht der <strong>ABVP</strong> jedoch nach wievor mit seiner Ansicht in Bezug auf § 21des Vertragsentwurfs. Hier wollen alleVerbände – außer dem <strong>ABVP</strong> – den Pflegekassendurch den Vertrag ein Recht einräumen,das diese durch das Gesetz nichthaben. Dafür, dass der <strong>ABVP</strong> hier für seineMitgliedsbetriebe streitet, ist er großerKritik durch die anderen Leistungserbringerverbändeausgesetzt. „Neben einigenb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nanderen Punkten können wir diesem Vertragsentwurfdeshalb nicht zustimmen.Soweit die Pflegekassen nicht bereit sind,an dieser Stelle den Konsens – und derkann nur Streichung der Vertragsprüfunglauten - zu finden, wird ein Gang vor dieSchiedsstelle unvermeidlich“, so MarioDamitz, Bundesgeschäftsführer.Der komplette Rahmenvertragsentwurfgem. § 75 SGB XI mit Stand vom16.2.<strong>2006</strong> ist einsehbar unter p Berlinp Verträge. Für Rückfragen stehen dieJuristen des <strong>ABVP</strong> gern zur Verfügung.u Statistik BerlinDie Zahl der Pflegebedürftigen ist inBerlin zuletzt stärker gestiegen als im Bundesdurchschnitt.Dabei geht der Trend inder Bundeshauptstadt hin zur Pflegedurch Angehörige. Etwa 63.000 Pflegebedürftigewurden zu Hause versorgt, davonnur jeder Dritte durch ambulante Pflegedienste.Rund 42.400 Menschen wurdenallein von Angehörigen gepflegt. DiesemTrend trägt der <strong>ABVP</strong> mit seinem Rahmenvertragmit der Barmer Ersatzkassezur Angehörigenschulung im Sinne des§ 45 SGB XI Rechnung. Inhalt sind Pflegekurse,häusliche individuelle Schulungensowie die Überleitungspflege. Dem Vertragbeitreten können ausschließlich Pflegedienste,die Mitglieder des <strong>ABVP</strong> sind.Interessierte können sich gern in der<strong>ABVP</strong>-Geschäftsstelle Ost oder in der BGSüber die Einzelheiten infomieren.u Sterbebegleitung für asiatischeMigrantenKultursensible Sterbebegleitung inden Sprachen Deutsch und Koreanischbietet der in Berlin ansässige InterkulturelleHospiz-Verein an.Der Hospizverein wurde im vergangenenJahr auf Initiative einer KoreanischenFrauengruppe von der Diakonissin In-SunKim gegründet, die seit mehr als 30 Jahrenals Krankenschwester in Deutschlandarbeitet.Das Angebot richtet sich gezielt an dierund 35.000 in Berlin lebenden Ost- undSüdostasiaten. „Viele ostasiatische Migrantenwerden im Alter nicht mehr in ihre22Heimat zurückkehren und wünschen sichkultursensible Sterbe- und Trauerbegleitung“,so Kim. Langfristig plane der Vereinauch die Errichtung eines stationäresHospizes. i WEu Die Mücken zu Elefanten redenDurch die neuen Rahmenverträge gemäߧ 132 a SGB V wurde die gesetzlicheFortbildungsverpflichtung vertraglich bisspätestens dem 1. April 2005 übernommen.Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenim Land Brandenburg hat bereitskurz nach Ablauf der Nachweisfristdemonstriert, dass sie deren Einhaltungmit der damit verbunden Vergütungskürzungsmöglichkeiternst nimmt. Bereitsvor der Anhörung der Pflegedienste, obtatsächlich ein Versäumnis in der Fortbildungsorganisationbestanden hat, wurdemit allen erdenklichen Rechtsfolgengedroht. Bald hat sich jedoch herausgestellt,dass unsere Mitglieder lediglich imDschungel der Nachweisbürokratie nichtsorgfältig genug waren. Die tatsächlichenFortbildungsverpflichtungen wurdennämlich erfüllt. Und der Nachweiswurde im Nachgang erbracht. Die Krankenkassenmussten deshalb keine Vergütungskürzungenvornehmen. Wir würdenuns wünschen wenn Sie sich schon heutedie Meldefrist 31.1.2007 notieren würden,damit unnötiger Schriftverkehr vermiedenwerden kann.Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenhat uns darüber hinaus gebeten,unsere Mitglieder darauf hinzuweisen,dass neben dem Fortbildungsnachweisauch eine Kürzelliste einzureichensei. Eine solche Verpflichtung lässt sichallerdings aus der entsprechenden Vertragsklauselnicht entnehmen. Wenndiesbezügliche Bedenken bestehen, werdenwir Sie gerne in Ihrem Sinne vor denKrankenkassen vertreten, dass das Einrei-


e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>chen von Kürzellisten im Zusammenhangmit der Fortbildungsverpflichtung nichtvereinbart wurde.u SGB V VergütungenDie Chancen stehen gut, dass die Ablehnungvon angemessenen Vergütungserhöhungendurch die Krankenkassen nochin diesem Jahr durch den Spruch einerSchiedsperson überwunden werden kann.Für einen Erfolg ist wichtig, dass das Themader Stagnation der Vergütungen, woes geht, öffentlich angesprochen wird. DieStimmung der Bürger ist wichtig, wenndie Schiedsperson entscheiden muss.Möglicherweise werden wir auch bereitsin den nächsten Monaten die Kündigungder Vergütungsvereinbarung empfehlen,um den Druck im Verfahren zu erhöhen.Die Geschäftsstelle nimmt ihre Meinungoder Stellungnahme zum derzeitigen Vergütungsniveaugerne entgegen.u Restriktives GenehmigungsverhaltenEinige Mitglieder haben den Verdacht,dass ungerechtfertigte Ablehnungen vonärztlichen Verordnungen vermehrt festgestelltwerden können. Insbesondere bestehtder Verdacht, dass das Merkmal „imHaushalt lebende Person“ unrealistischweit ausgelegt wird. Sollten Sie diesbezüglichähnliche Feststellungen getroffen haben,empfehlen wir die Rechtslage anhandunserer Arbeitshilfen nochmals zu klären.Natürlich können Sie sich bei Problemenauch an ihre Geschäftstelle wenden.i RPu Pflegekongress BremenMai <strong>2006</strong>In Bremen, der Stadt der Wissenschaft2005, tut sich einiges in der Pflegelandschaftund im Gesundheitssektor:Die Hansestadt fällt vor allem auch durchihre engagierten Versorgungseinrichtungenund eine aktive Pflegeforschung sowiedurch ihre innovativen Pflegestudiengängean Hochschule und Universität auf.Gleichzeitig lässt sich eine Vielfalt vonu Auch in Hamburg liegen neueWohnformen für pflegebedürftigeSenioren im TrendKoordinationsstelle für Wohn-Pflege-GemeinschaftenDie Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften bietet pflegebedürftigenSenioren bzw. Angehörigenoder Betreuern Beratung und Unterstützungbeim Aufbau von WohngemeingesundheitswirtschaftlichenProjekten inden unterschiedlichen Förderprogrammenwieder finden. Zudem etabliert sichdas Messe und Congress Centrum Bremenzunehmend als Gastgeber großer medizinischerund pflegerischer Kongresse.Der 2. Bremer Pflegekongress greiftdiesen wichtigen Impuls auf. Von Dienstag,09.05.<strong>2006</strong> bis Mittwoch, 10.05.<strong>2006</strong>findet ein zweitägiger Kongress mit einerFachausstellung für ambulante Pflege, stationärePflege, Pflege in Akutkliniken undalle Interessierten statt.Die Schwerpunktfelder Pflegepraxis,Pflegemanagement und Pflegeforschungresultieren aus der Einsicht in den Bedarf,sich kontinuierlich über die neuestenEntwicklungen zu informieren undauszutauschen. Geboten werden Vorträge,Workshops und eine Industriefachausstellung.Im Mittelpunkt wird das Schwerpunktthema„Chronische Wunden“ stehen.Aber auch Basisthemen wie etwaSchmerzmanagement und Ernährung beichronischen Wunden werden behandelt.Auch neue Handlungsfelder wie z.B. CaseManagement oder Pflegekonsildienst,Netzwerke und Wundambulanzen werdendiskutiert. Der Bremer Pflegekongressgreift in seinem wissenschaftlichen Programmdie interprofessionelle und interdisziplinärePraxis und deren alltäglicheHerausforderungen auf.Mehr Informationen erhalten Sieunter: www.bremer-pflegekongress.dei WE23schaften und vermittelt freie Wohnplätzein Hamburg.Auch Heimbetreiber, Pflegediensteund Wohnungsanbieter können sich unterTel. (040) 43 29 42-23 über die Planung,die konzeptionellen Anforderungen sowiedie Betreuung und Pflege in Wohngemeinschafteninformieren. „Die Zahl der pflegebedürftigenMenschen steigt auch inHamburg kontinuierlich. Wir stellen unsdieser Herausforderung auch, in dem wirzeitgemäße Betreuungskonzepte fördern,die den Menschen soweit wie möglichihre Selbstbestimmung erhalten“, so BürgermeisterinBirgit Schnieber-Jastram.„Wohngemeinschaften für Menschen mitDemenz sind ein wichtiger Baustein zurWeiterentwicklung Hamburgs zu einerseniorengerechten Stadt.“ Die Koordinationsstellewird von der Behörde für Sozialesund Familie gefördert.Bundesweit werden immer mehr ambulantund stationär betreute Wohngemeinschaftenals überschaubare, alltagsundgemeinschaftsorientierte Wohneinheitengebildet. Sie bieten Menschen, dienicht mehr in ihrer eigenen Wohnungleben können, aber nicht in ein Heimmöchten, eine familiäre Wohn- und Lebensform.In separaten, persönlich möbliertenAppartements mit zusätzlichen Gemeinschaftsflächenleben in der Regel siebenbis zehn an Demenz erkrankte Personenzusammen. Sie werden rund um dieUhr durch Pflegekräfte und Mitarbeitervon Pflegediensten betreut und wirkenim Rahmen ihrer Möglichkeiten bei dentäglich anfallenden hauswirtschaftlichenAufgaben mit.Bei ambulanten Wohngemeinschaftensind die Angehörigen bzw. die gesetzlichenBetreuer der pflegebedürftigenSenioren maßgeblich an der Entwicklungdes Wohnprojektes beteiligt. Sie begleitendie Wohngemeinschaft in ihrem Alltagund bei allen wichtigen Entscheidungen.Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaftschließt einen Mietvertrag über denWohnraum ab. Unabhängig vom Mietverhältnisverständigt sich die Gruppe auf ei-


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>nen ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl.Die Kosten für die Haushaltsführung undfür den Wohnraum tragen die Mieterselbst. i WEu Land investiert mehr Geld inPflegeausbildungHessen sichert rund 2.900 Plätze fürdie dreijährige Fachausbildung im Bereichder Pflege. „Entgegen aller Unkenrufe könnenwir für den Zeitraum 2000 bis 2005eine Zunahme von Ausbildungsplätzenim Bereich der Pflegeausbildung verzeichnen“,so der Staatssekretär. Standen 19992.157 Altenpfleger in Ausbildung, konnten2004 bereits 3.443 Ausbildungsplätzegezählt werden. Außerdem seien 20<strong>02</strong> dieSchulgeldsätze von 254 EUR (pro Schülerund Monat) auf 307 (mehrzügige) bzw.348 (einzügige Schulen) EUR angehobenworden.Patrik RuhGeschäftsführung Südb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nZu einem massiven Rückgang der Umschülerin der Pflegeausbildung hättenindes gesetzliche Änderungen auf Bundesebenesowie eine geänderte Geschäftspolitikder Bundesagentur für Arbeitgeführt. „Auch hier hat Hessen schnellgehandelt und 2004 und 2005 die Summeder Landesmittel für die Sicherstellungder Ausbildungskosten auf 8,6 Mio. EURjährlich erhöht“, erklärte der Staatssekretär.Damit sei ein drastisches Absinkender Gesamtzahl der Altenpflegerschülerwirksam verhindert worden. i PRu Landespflegekonferenz Mai <strong>2006</strong>In diesem Jahr wird die Landespflegekonferenzin Mecklenburg-Vorpommernerstmalig in Form eines Kongresses stattfinden.Freigemeinnützige, kommunaleund private Trägerverbände, die Pflegekassen,sowie andere an der Pflege imLand Beteiligte veranstalten den Kongressam 5. und 6. Mai in Rostock gemeinsammit dem Sozialministerium des Landes.Der <strong>ABVP</strong> ist ebenfalls Mitveranstalter.Wachsende Konkurrenz, umfangreicheVeränderungsprozesse, enge Finanzierungsspielräumeprägen die Pflegelandschaft– Referate und Workshops desKongresses sollen zu Überblick und Orientierungbeitragen. Auf dem Workshop-Programm u.a. „Fördernde Prozesspflege“mit Monika Krohwinkel, Pflegeüberleitung,neue Wohnformen, bürgerschaftlichesEngagement, Gesundheitsförderung,Prävention und Pflege.u Vorfahrt für „Agnes“ - Tele-Gesundheitsschwester bis zum30. Juni <strong>2006</strong> unterwegsVorfahrt für „Agnes“: Das Sozialministeriumvon Mecklenburg-Vorpommernfördert die Erprobungsphase des 2005auf Rügen gestarteten Modellprojekteszur integrierten Versorgung bis zum 30.Juni dieses Jahres. Ein entsprechenderZuwendungsbescheid geht an das Institutfür Community Medicine der UniversitätGreifswald. „Schwester Agnes ist zurückgekehrt.Aber anders als die Gemeindeschwesteraus dem DDR-Fernsehen ist dieTele-Gesundheitsschwester nicht auf derSchwalbe unterwegs, sondern mit modernsterKommunikationstechnik. Zusammenmit ‚Agnes‘ gehen wir neue Wege24in der medizinischen Versorgung“, sagtSozialministerin Dr. Marianne Linke (DieLinkspartei.PDS) über das Pilotprojekt.Hinter dem Projekt steckt die Idee,speziell weitergebildete Gesundheits- undKrankenpflegerinnen in den BereichenPrävention, Pflege und Diagnoseassistenzeinzusetzen und damit insbesondere dieArbeit der Landärzte zu unterstützen.„Das erste halbe Jahr der Testphase unddie bundesweite Aufmerksamkeit habenes gezeigt: ‚Agnes‘ ist ein toller Erfolg undwir liegen damit voll im Trend. AndereBundesländer erwägen ähnliche Modelleund laut Koalitionsvertrag wird auch dieBundesregierung prüfen, inwieweit nichtärztlicheHeilberufe stärker in Versorgungskonzepteeinbezogen werden können.Telematische und telemedizinischeSysteme können helfen, auch künftig dieVersorgung in relativ dünn besiedeltenRegionen abzusichern.“Wibke EichhornGeschäftsführung Nord/OstDen knapp einjährigen Modellversuchauf der Insel Rügen unterstützt dasSozialministerium mit fast 160.000 EUR.Die Tele-Gesundheitsschwester ist überLaptop, Funkverbindung und Bildtelefonmit einer Hausärztin im Raum Saßnitzvernetzt. Die bislang 22 ausgewählten Patientenwurden aufgrund chronischer undzumeist schwerer Erkrankungen bisherregelmäßig von der Ärztin besucht, dienun mit Hilfe von ‚Agnes‘ entlastet wird.Ziel der jetzt laufenden Erprobungsphaseist eine gesundheitsökonomischeKosten-Nutzen-Analyse. Das GreifswalderInstitut unter Leitung von Herrn Prof.Hoffmann prüft dazu die strukturellen,finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.i WE


e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>u Planen Sie Ihre Fortbildungenprospektiv?Seit 1.7.2005 gilt in Niedersachseneine Fortbildungsverpflichtung im SGBV. Träger von Krankenpflegediensten sinddanach vertraglich verpflichtet, die Fachlichkeitder verantwortlichen Pflegefachkraftund aller in der häuslichen KrankenpflegeBeschäftigten, die länger als einJahr bei dem Pflegedienst tätig sind, durchregelmäßige Teilnahme an berufs- bzw.aufgabenbezogenen, nicht ausschließlichinternen Fort- und/oder Weiterbildungsmaßnahmensicherzustellen. Für den Zeitraumvom 1.7.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong> beträgtder Mindestumfang der Fortbildungsverpflichtung15 Stunden pro Vollzeitstelle.Der Mindestumfang der FortbildungsveruGespräch der Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaftmit derSozialministerin Mechthild Ross-LuttmannSeit ihrem Amtsamtritt am 7. Dezember2005 hat die neue SozialministerinMechthild Ross-Luttmann (CDU) mehrals 600 Gesprächsanfragen erhalten.Umso erfreuter war die Landesarbeitsgemeinschaftder Privaten Pflegeverbände inNiedersachsen (LAG PPN), als ihr Glückwunschschreibenanlässlich der Vereidigungder Sozialministerin mit einem Gesprächsangebotbeantwortet wurde.ganen komme dabei kein Eingriffs- undSteuerungsrecht zu. Ziel ist die Pflege derMenschen sicherzustellen; und beide Seiten,sowohl Pflegeverbände als auch dasMinisterium, tragen Verantwortung fürMenschen.Sicher ist, dass in manchen Bereichenunterschiedliche Ansichten bestehenund die Interessen teilweise widerstreitendsind. Das Ministerium betonte seinInteresse an einer Planungssicherheit,insbesondere hinsichtlich der Finanzen.Außerdem sei es wichtig, Chancengleichheitsicherzustellen. Klar sei aber auch, soRoss-Luttmann, dass nicht alle befriedigtwerden können, da das Geld knapp sei.Die Ministerin begrüßte die neue Qualitätsprüfrichtlinie,weil hier erstmals eineeinheitliche Prüfgrundlage geschaffenwerde; Qualitätsstandards sollten gleichsein und nicht in Landesteilen auseinanderfallen.Aus ambulanter Sicht wurden einigebestehende Probleme angezeigt. So wurdendie derzeitige Dauer zwischen Antragstellungauf Einstufung in Pflegestufeund Erstellung des Gutachtens durchden MDK (in Niedersachsen überdurchschnittlichlang), die Anforderung vonPflegedokumentationen angesprochen.Das Ministerium wurde außerdem überden derzeitigen Verhandlungsstand zurpsychiatrischen häuslichen Krankenpflegein Kenntnis gesetzt. AbteilungsleiterSpeil signalisiertean dieser Stelle ein Interessedes Landes, dass die Versorgungsichergestellt wird. Denn das Land förderteseinerzeit ein Modellprojekt zurpsychiatrischen HKP im Emsland, ausdem die Änderung der Richtlinie zur HKPhervorging.Die Gastgeber und ihre Gäste warensich einig, den Dialog fortsetzen zu wollen.u MDK-Bericht zu den Qualitätsprüfungenin der Pflege im Jahr2004Die Landesverbände der Pflegekassenhaben in jüngster Zeit den Bericht desMDKN zu den Qualitätsprüfungen desJahres 2004 verabschiedet.Sie stellen fest, dass sich der bereits imJahr 2003 abzeichnende positivere Trendfortgesetzt hat.Der Bericht ist einsehbar unter:www.abvp.de p Niedersachsenp MitteilungenVon links nach rechts: R.Köditz (DBfK), A.Kapp (bad), S. Schönemeier (bpa), M. Ross-Luttmann(Sozialministerin), Dr. C. Hawighorst (Sozialstaatssekretärin), R. Klunkert (VDAB), H.-J. Schwedeck(APH), W. Eichhorn (<strong>ABVP</strong>)Es ging in diesem ersten Gespräch am17. März <strong>2006</strong> darum, wie Frau Ministerinselbst formulierte, sich zu „beschnuppern“und keine Türen zuzuschlagen. In der Diskussionmachte die Ministerin deutlich,dass die Qualitätssicherung in der Pflegeunbedingt erforderlich und auch unverzichtbarist. Die Qualitätssicherung in derPflege ist originäre Aufgabe der Pflegekassenund der Einrichtungsträger bzw. ihrerjeweiligen Verbände. Den staatlichen Or-25


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>pflichtung bei Teilzeitbeschäftigten (auchgeringfügig Beschäftigten) reduziert sichentsprechend.Es drohen Vergütungskürzungen,wenn Träger von Pflegediensten dieserVerpflichtung nicht im ausreichenden Umfangnachkommen. Danach ist eine möglichstvorausschauende Planung sinnvoll.u Schiedsstellenverfahren SGB XIAm 09. März <strong>2006</strong> fand die Schiedsstellenverhandlungzum Rahmenvertragnach § 75 SGB XI statt, in dem die Schiedsstellezwei Fragestellungen entschied.Wenn der Schiedsspruch rechtskräftigwerden sollte, bedeutet dies für diePflegedienste, dass ab 1.11.<strong>2006</strong> in denAbrechnungsunterlagen der Beginn derLeistungserbringung in Echtzeit geliefertwerden muss. Damit konnten sich die Kassenjedoch nicht mit ihrem Antrag durchsetzen,dass zusätzlich noch das Ende inEchtzeit anzugeben ist. Dass überhauptdie Angabe von Echtzeit und nicht wie derunsererseits vorgetragenen Planzeit perSchiedsspruch entschieden wurde, ist ausLeistungserbringersicht äußerst bedauerlich.Eine Aufzeichnung der Echtzeit istfür die Dienste entweder mit einem hohenzeitlichen Aufwand verbunden odererfordert den Einsatz aufwändiger Softwareund mobiler Datengeräte. Für dieUmstellung der Abrechungsunterlagenist eine Frist bis zum 31. Oktober eingeräumt.Bezüglich der Zugangsregelung desMDK für Prüfungen hatten die Pflegekassendie Streichung des bisherigen Textes„nach vorheriger Terminvereinbarung“beantragt und konnten sich damit nichtdurchsetzen. Die Leistungserbringerseitehatte eine verhältnismäßig abgestufte Regelungmit einer Benachrichtigungsfristvon 14 Tagen für Stichprobenprüfungen,3 Tage für Anlassprüfungen und unangemeldetbei Gefahr im Verzug beantragt.Nach dem Schiedsspruch ist nunmehr zurÜberprüfung der Erfüllung der gesetzlichenund vertraglichen Verpflichtungendem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungund einem sonstigen vonden Pflegekassen beauftragten Prüferb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nnach schriftlicher Terminankündigungmit einer Frist von 3 Tagen der Zugangzu den Pflegediensten zu gewähren. Diegetroffene Schiedsregelung entsprichtnunmehr der derzeit praktizierten Selbstverpflichtungder Pflegekassen.u Neue MDK Anleitung vorgestelltDem <strong>ABVP</strong> war es gelungen, FrauTheis vom MDK Niedersachsen (MDKN)als Referentin für eine Infoveranstaltungam 31.3.<strong>2006</strong> zu gewinnen. Da dieQPR gem. § 53 a SGB XI bereits seit dem1.1.<strong>2006</strong> gültig ist, informierten sich Mitgliederund Nicht-Mitglieder aus Niedersachsenüber deren Inhalt.Der MDK Niedersachsen stellte seinePräsentation für die Veröffentlichungzur Verfügung, die auf der Homepagedes <strong>ABVP</strong> unter www.abvp.de p Niedersachsenp Mitteilungen herunter geladenwerden kann.Ebenfalls veröffentlicht sind aufder Bundesseite des <strong>ABVP</strong> die MDK-Anleitung (ambulant), die Richtlinienund die Anlagen 1 und 2 sowie unter:www.mds-ev.orgHerr Knoop begrüßt Frau Theis (MDK)u Niedersachsen legt Rahmenkonzeptzur Palliativversorgung vorEin Jahr nach der Vorstellung des Landes-Gutachtenszur hat die niedersächsischeGesundheitsministerin MechthildRoss-Luttmann (CDU) ein Rahmenkonzeptzur Weiterentwicklung der Palliativversorgungvorgestellt.26In einem ersten Schritt sollen zunächstzehn Palliativstützpunkte in Gebietengefördert werden, in denen bereitsambulante und stationäre Angebotsstrukturender Palliativ-Versorgung vorhandensind. Hierfür stellt die Landesregierung250.000 EUR zur Verfügung. Die Landesförderungist an die Voraussetzunggebunden, dass die geförderten Palliativstützpunktejeweils den Aufbau einesweiteren, neuen Stützpunktes vorbereitenund unterstützen. Dadurch können bis2008 bereits bis zu 20 Palliativstützpunktein Niedersachsen entstehen.Das Rahmenkonzept sieht außerdemeine verstärkte Aus-, Fort- und Weiterbildungaller Berufgruppen vor, die in diepalliativmedizinische Versorgung eingebundensind. Auch die ehrenamtlich Tätigensollen fortgebildet werden. Zudemsollen Standards und Leitlinien entwickeltwerden, um Behandlungsschritte und Versorgungskettenzu integrieren. Mit einerBundesratsinitiative will Niedersachsendarüber hinaus die palliativmedizinischeAusbildung der Medizinstudierendenintensivieren und dafür sorgen, dass diePalliativmedizin in der Approbationsordnungder Ärzte zum Pflichtlehr- und Prüfungsfachwird. i WEu Altenpflegeumlage-VerordnunggeändertDie Verordnung über die Erhebung einerUmlage nach dem Altenpflegegesetz,kurz: Umlageverordnung ist für das Jahr<strong>2006</strong> dahingehend geändert worden, dassfür die Abrechnungsjahre <strong>2006</strong>, 2007 und2008 ein gemeinsamer Umlagebetrag zum30. Juni <strong>2006</strong> in einer Summe fällig wird.Diese Regelung, die der <strong>ABVP</strong> zunächstkritisch überprüft hat, wird mittlerweileals relativ unproblematisch gesehen, dadie zu erwartenden Umlagebeträge wesentlichniedriger als die der vorangegangenenJahre sein werden.


e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Nach einem Schreiben der BezirksregierungKöln werden die Belastungendurch die Altenpflegeumlage für die Jahre<strong>2006</strong> bis 2008 auf etwa 145 EUR pro anrechenbareVollzeitstelle geschätzt. DieseEinschätzung der Bezirksregierung Kölnwollten die beiden Landschaftsverbände,die für die Einziehung der Altenpflegeumlagezuständig sind, bislang allerdingsnoch nicht bestätigen.u Verordnungsentwurf für Altenpflegehilfeausbildungliegt vorSeit kurzem liegen dem <strong>ABVP</strong> undden anderen Leistungserbringer-Verbändender Entwurf einer Ausbildungs- undPrüfungsverordnung für die Altenpflegerhilfeausbildungvor. Damit soll die einjährigeQualifizierung in der Altenpflegehilfeimplementiert werden. Die Einführungdieser Qualifizierungsmöglichkeit wurdevom <strong>ABVP</strong> und anderen privaten Verbändenin einer Stellungnahme gegenüberdem Sozialministerium ausdrücklichbegrüßt. Mit der neuen Altenpflegehelferausbildungsollen insbesondere demPersonenkreis ein Zugang zur Altenpflegeermöglicht werden, die aufgrund unzureichenderschulischer Abschlüsse bislangkeinen Zugang zur dreijährigen Ausbildungals Altenpfleger nach dem bestehendenAltenpflegegesetz auf Bundesebenehatten.Allerdings wurde in der Stellungnahmedem Ministerium auch noch einmalverdeutlicht, wodurch die bisherigeZurückhaltung der Betriebe in Sachen„Altenpflegeausbildung“ bedingt ist. AlsUrsachen hierfür wurden die zu geringeBerücksichtigung der Kosten der Ausbildungbei den Punktwerten, die noch bestehendezusätzliche Belastung durch dieAltenpflegeumlage und die durch den erhöhtenPunktwert bestehenden Nachteiledes einzelnen Pflegedienstes im Wettbewerbmit anderen Einrichtungen vor Ortbenannt.Nach den Worten des SozialministerKarl-Josef-Laumann „richtet sich die einjährigeQualifizierung in der Altenpflegehilfevor allem an Hauptschülerinnen undHauptschüler nach Klasse 10, um diesenüber eine erfolgreiche Qualifizierungebenfalls den Weg in die Fachkraft-Ausbildungin der Altenpflege zu ebnen; beigutem Abschneiden sogar mit einer Verkürzungauf zwei Jahre.“Gesetzliche Grundlage für die Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für dieAltenpflegehilfeausbildung ist ein Landesausführungsgesetz,das jetzt in denLandtag eingebracht wurde. Mit diesemAusführungsgesetz wird erstmals in Nordrhein-Westfalendie Grundlage für einestaatlich geregelte Altenpflegehilfequalifizierunggelegt.Den mit der Einführung dieser Ausbildungvom Sozialverband Deutschlandbefürchteten Qualitätsverlust in der Pflegesieht der <strong>ABVP</strong> nur bedingt. Angesichtszunehmender Schwarzarbeit in der Pflegemüssen gerade hier auf verschiedenenEbenen Qualifizierungsmöglichkeitengeschaffen werden, um den unterschiedlichenBedürfnissen der Patienten in qualitativerHinsicht gerecht zu werden. Nurso wird es weiterhin ausreichend Arbeitsplätzein der Pflege geben, die auch die Sozialversicherungin Deutschland stützen.u Zusammenschluss I: Neue Arbeitsgemeinschaftder rheinischenBetriebskrankenkassenDie Arbeitsgemeinschaft der BetriebskrankenkassenKöln existiert nicht mehr.Stattdessen gibt es nunmehr die Arbeitsgemeinschaftder rheinischen Betriebskrankenkassen,zu der sich die ArbeitsgemeinschaftenBKK Köln, Leverkusen undDüsseldorf zusammengeschlossen haben.Die neue Arbeitsgemeinschaft der rheinischenBetriebskrankenkassen ist sozusagenRechtsnachfolger im bestehenden§ 132 SGB V-Rahmenvertrag mit der BKKArge Köln, dessen räumlicher Geltungsbereichsich somit erweitert hat.Die Vergütungsvereinbarung diesesVertrages wurde vom <strong>ABVP</strong> zusammenmit den anderen Verbänden zum 31. März<strong>2006</strong> gekündigt, allerdings wurden Verhandlungennoch nicht aufgenommen, dadie Abstimmung der Leistungserbringerfür die anstehenden Verhandlungen zunächstnoch erfolgen muss.27u Zusammenschluss II: Fusionvon AOK Rheinland und AOKWestfalen Lippe?Nach jüngsten Berichten in der Pressehat die nordrhein-westfälische Landesregierunggrünes Licht gegeben für die Bildungder größten AOK in Deutschland.Sie hat dem Entwurf eines Staatsvertragszur Fusion der AOK Rheinland mit derAOK Hamburg zugestimmt. Dieser Staatsvertragsieht dann in einem nächstenSchritt das Zusammengehen dieser neuentstandenen Krankenkasse mit der AOKWestfalen-Lippe vor. Der erstgenannteZusammenschluss soll zum 1. Juli <strong>2006</strong>,der zweite Zusammenschluss soll imJahr 2008 erfolgen. i SHu Haushaltsassistenz: Pflegedienstekönnen Fördermittel beantragenDie so genannte „Haushaltsassistenzfür die Pflege“ soll pflegebedürftigenMenschen, die zu Hause leben, und ihrepflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen.Dazu hatten die Partnerinnenund Partner der Initiative „Menschenpflegen“, der auch der <strong>ABVP</strong> angehört,bereits Mitte November letzten Jahres gemeinsammit der Sozialministerin MaluDreyer eine Rahmenvereinbarung zurEinführung eines entsprechenden Angebotesambulanter Dienste unterzeichnet.Ab sofort können Pflegedienste nunauch die für den Einsatz von Haushaltsassistenzenvorgesehene Landesförderungbeantragen und diese Assistenzkräfte einstellen.Die Haushaltsassistenz soll personen-und haushaltsbezogene Dienstleistungeneinschließlich sozialer Betreuungfür hilfe- und pflegebedürftige Menschenund ihre Familien erbringen und stundenweisebei den ambulanten Dienstenangefordert werden können. Das LandRheinland-Pfalz fördert das Projekt miteiner Million EUR pro Jahr.


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Das Engagement des Landes soll dazubeitragen, flächendeckend in Rheinland-Pfalz diese neue Form der Unterstützungentstehen zu lassen. Die Haushaltsassistenzfür die Pflege soll in Trägerschaftder ambulanten Dienste angeboten werdenund deren vorhandenes Angebotergänzen. Sie umfasst Unterstützung beider Alltagsgestaltung und -bewältigung,beim Führen des Haushalts sowie zeitlichbegrenzte Betreuung bei Abwesenheit derversorgenden Angehörigen.Die ambulanten Dienste erhalten200 EUR pro Monat pro in Vollzeit beschäftigterund vorher arbeitsloserHaushaltsassistenzkraft. Für die Beantragung,Bewilligung und Auszahlungder Zuwendungen ist das Landesamt fürSoziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee97 - 101, Referat 63 in 55118 Mainzzuständig. Die Landesförderung kannmit dem dort erhältlichen Antragsformularbeantragt werden. Das Formular kannauch von der Homepage des Landesamtes(www.lsjv.rlp.de) geladen werden. Ebenfallssind dort die Umsetzungshinweisezur Landesförderung zu finden.Die Landesförderung verfolgt dasarbeitsmarktpolitische Ziel, in der Versorgungvon hilfe- und pflegebedürftigenMenschen erfahrenen oder daran interessiertenPersonen eine sozialversicherungspflichtigeBeschäftigungsperspektive zubieten. Gleichzeitig soll hilfe- und pflegebedürftigenMenschen und ihren pflegendenAngehörigen eine wirkungsvolleUnterstützung und eine legale Alternativezur Schwarzarbeit eröffnet werden.Der <strong>ABVP</strong> wird seine Mitglieder aufder kommenden Landesmitgliederversammlung,die voraussichtlich am Mittwoch,den 3. Mai <strong>2006</strong> um 15:00 Uhr inder <strong>ABVP</strong>-Geschäftsstelle stattfindenwird, noch einmal ausführlich über dieHaushaltsassistenz und insbesondere überderen Qualifizierung informieren. Nachdem momentanen Stand wird die Qualifizierungca. zwei Monate (140 StundenTheorie und 180 Stunden Praxis) dauern.Insbesondere zur Qualifizierung werdenwir aller Voraussicht nach einen Gast begrüßenkönnen.b e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nWenn Sie Fragen zur Haushaltsassistenzhaben, wenden Sie sich bitteunter der Tel.-Nr. 0 61 31- 28 91 40 andie <strong>ABVP</strong>-Geschäftsstelle West.u SGB V-Rahmenvertragsverhandlungenhaben begonnenWie bereits angekündigt haben dieVerhandlungen für einen neuen SGB V-Rahmenvertrag begonnen. Inhalt der Verhandlungensoll neben dem eigentlichenSGB V-Rahmenvertrag auch eine neue Vergütungsvereinbarungsein. Insbesonderehinsichtlich der Vergütungsvereinbarungist jedoch nicht mit einer schnellen Einigungzu rechnen, da die entsprechendenVerhandlungen im Winter sich bereits alsäußerst schwierig erwiesen haben.Weitere Verhandlungsrunden sindfür Mai und Juli <strong>2006</strong> terminiert. Es wirdjedoch aller Voraussicht nach mindestensbis zum Jahresende dauern, bis eine Lösungerzielt ist. Sollten sich die Leistungserbringerund die Krankenkassen nichteinigen, wird eine Schiedsperson odereine andere Stelle, auf die sich die Vertragspartnereinigen können, die streitigenPunkte schlichten müssen.u Broschüre zu den RegionalenPflegekonferenzen aufgelegtDas Ministerium für Arbeit, Soziales,Familie und Gesundheit hat eine Broschüreveröffentlicht, die örtliche Kooperationspartnerin der Pflege dabei unterstützensoll, wohnortnahe Pflegestrukturenmit dem Instrument der „RegionalenPflegekonferenzen“ zu schaffen. Sie sollendazu beitragen, eine regional gegliederte,ortsnahe und aufeinander abgestimmtePflegestruktur umzusetzen.Die regionalen Pflegekonferenzensind ein Kernelement des Landesgesetzeszur Sicherung und Weiterentwicklungder pflegerischen Angebotsstruktur undsollen zur Verbesserung der Zusammenarbeitaller an der Pflege Beteiligten beitragen.Schnittenstellenprobleme könnenschneller beseitigt werden. Die Broschürekann beim Sozialministerium angefordertwerden.i SH28u Sozialminister Josef Heckensieht in Hilfskräften aus Osteuropakeine wirkliche AlternativeNach Ansicht des saarländischen SozialministersJosef Hecken gefährden illegaleHilfskräfte aus Osteuropa nicht nur dieExistenz professioneller Pflegeeinrichtungen,sondern bieten auch keinen Garantfür eine qualitative Pflege. So äußerte sichJosef Hecken anlässlich des Festaktes zum10-jährigen Bestehen der SaarländischenPflegegesellschaft. „Auch wenn die Pflegehelferoftmals günstiger seien, stelltensie aufgrund mangelnder Ausbildung oftmalskeine wirkliche Alternative für die zuBetreuenden dar. Ungelernte Hilfskräftekönnen schwere Pflegefehler verursachenund sprachliche Barrieren führen oftmalszu folgenschweren Missverständnissen.Auch müsse die Schwarzarbeit, die aufdiesem Gebiet vorhanden sei, bekämpftwerden, so Hecken.Zwar sei es Ziel, dass gemäß dem Prinzip„ambulant vor stationär“ möglichstviele Pflegebedürftige zu Hause betreutwerden könnten, jedoch dürfe das nichtdazu führen, dass osteuropäische Haushaltshilfen,die rund um die Uhr eingesetztwerden, um den Haushalt zu werfenauch noch ganz nebenher ein bisschenPflege und Behandlungspflege machen.„Der ambulante Pflegedienst wird erstdann gerufen, wenn Pflegefehler geschehensind“.Eine optimale und qualitativ hochwertigePflege kann nur gewährleistetwerden, wenn ausgebildete Pflegekräftedie Betreuung übernehmen. Wer es einerHaushaltshilfe überlasse, pflegerisch tätigzu sein und dieser auch noch die Behandlungspflegeanvertraue, spiele mit demFeuer. Hecken bedauerte es, dass dadurchin den privaten Haushalten pflegerischeLeistungen durch nicht qualifizierte Kräftewahrgenommen werden, die sich jederQualitätskontrolle entziehen. Dies stehtim krassen Widerspruch zu den gemein-


e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>samen Anstrengungen der Landesregierungzur Qualitätssteigerung und Qualitätsentwicklungin den zugelassenenPflegeeinrichtungen. Gemeinsam mit derPflegegesellschaft werde die Landesregierungin den kommenden Wochen eineentsprechende Aufklärungskampagnestarten.Der saarländische Sozialminister unterstütztdamit voll und ganz die schonlange vertretene Auffassung des <strong>ABVP</strong>zum Thema „illegale Beschäftigung inder Pflege.“ Der <strong>ABVP</strong> warnt bereits seitlangem davor, dass die illegale Beschäftigungin der Pflege auch Risiken für dievon diesen Kräften versorgten Patientenbirgt, da diese nicht wie die zugelassenenambulanten Pflegedienste regelmäßigenQualitätskontrollen unterliegen.Zudem hat der <strong>ABVP</strong> mit seiner jüngstenAufkleber-Kampagne „Illegal - nichtegal!“ noch einmal alle, die mit Pflege zutun haben, darauf aufmerksam gemacht,dass mit dem Einsatz von illegalen Betreuungs-und Pflegekräften auch das Systemder sozialen Sicherung in Deutschlandunterwandert wird.Die Aufkleber können nach wie vorin der Bundesgeschäftsstelle des <strong>ABVP</strong>unter der Tel.-Nr. 05 11- 33 89 80 oderunter der Fax-Nr. 05 11- 33 89 8 98 bestelltwerden. <strong>ABVP</strong>-Mitglieder habenin den letzten Wochen die Bestellformularefür die Aufkleber erhalten.Nutzen Sie diese Aktion, um sich öffentlichgegen die Beschäftigung vonillegalen Kräften zu positionieren!i SHauch fester Bestandteil der Altenhilfe– und Pflegeinfrastruktur in Sachsen seinsoll.Dies erklärten übereinstimmend dieSozialpolitischen Sprecher der KoalitionsfraktionenJohannes Gerlach und KerstinNicolaus. „Wir wollen, dass die Menschenso lange wie möglich ein selbständiges Lebenin ihren eigenen vier Wänden führenkönnen.“ Der <strong>ABVP</strong> hat bereits beiden Politikernseine Unterstützung zugesichert.Der Ausbau der ambulanten Versorgunghält die freie Wahl für jegliche Lebensformenoffen und senkt die Kosten der Pflegeversorgung.Klinikdirektor, Prof. Carsten Güldner.Das Behandlungskonzept ist noch erfahrungsoffen.Es soll die langjährig bestehendeSchmerzambulanz ergänzen.u GesundheitsstaatssekretärSchwanitz besucht PflegedienstHirsekorn in NeumarkFrau Hirsekorn hat sich vor zwölfJahren selbständig gemacht. Mittlerweilewerden zehn Mitarbeiter beschäftigt. DerPflegedienst gehört damit nicht nur zu einemstabilisierenden Faktor in der ländlichenRegion, sondern tat sich auch immermit kreativen Ideen im Bereich Marketinghervor. Der Kontakt mit dem kommunalenBundestagsabgeordneten, HerrnSchwanitz, besteht schon länger. Nachdem dieser im Herbst in das Gesundheitsressortgewechselt ist, wurde er von FrauHirsekorn und ihrer treibenden Kraft,Frau Dünger, in den ambulanten Pflegedienstvor Ort eingeladen. Herr StaatssekretärSchwanitz nutzte die Gelegenheit,sich an der Basis über die ambulante Versorgungim allgemeinen und speziell inseinem Wahlbezirk zu informieren.Von links nach rechts: Rudolf Pietsch (<strong>ABVP</strong>), Christine Hirsekorn, Parlamentarischer StaatssekretärRolf Schwanitzu Konzept zur Förderung differenzierterPflegeDie Koalition will ein Konzept zurFörderung differenzierter Pflege und Unterstützungsangeboteim Rahmen einesAltenhilfeplanes entwickeln, der dannu Integrierter Versorgungsvertragfür Schmerztherapie in LeipzigDie niedergelassenen Schmerztherapeutenim Klinikum Sankt Georg unddie AOK haben ein Projekt zur „interdisziplinärenSchmerztherapie für chronischErkrankte“ beschlossen, welches am 01.April <strong>2006</strong> gestartet sein soll. Abgestimmtauf die individuelle Schmerzsituationkönnen Patienten vier Wochen langin der Tagesklinik mit Hilfe von Fachärzten,Schmerzpsychologen und Physiotherapeutenlernen, besser mit ihrer Erkrankungumzugehen. „Mit der Behandlungin der Tagesklinik können Patienten inihrem häuslichen Umfeld bleiben unddamit bei einer nahezu realistischen Alltagsbelastungfeststellen, ob sich Therapiefortschritteerreichen lassen“, so der29Anhand von Beispielen konnte FrauHirsekorn zeigen, dass die tagtäglicheBürokratie die ambulante Pflege belastet.Herr Schwanitz versprach dies bei seinemnächsten Gespräch mit Herrn Steinbronnvon der AOK Sachsen anzusprechen.Überrascht zeigte er sich über die Stagnationder Vergütungen über mehrere


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Jahre hinweg. Im Ministerium sind lediglichdie Statistiken im Umlauf, welcheeine Kostensteigerung in der häuslichenKrankenpflege ausweisen. Herr Pietsch,Geschäftsführer der <strong>ABVP</strong> GeschäftsstelleMitte, versuchte Hilfestellung bei derEinschätzung dieser Statistiken zu leisten.Einigkeit wurde darüber erzielt, dass eineKostensteigerung im Zusammenhang mitdem Ausbau ambulanter Strukturen vordem Hintergrund des Grundsatzes ambulantvor stationär auch positiv gesehenwerden könne. Keine Vorstellungen hatteHerr Schwanitz bislang auch davon entwickelt,wie die gesetzlichen Krankenkassenihr Verhandlungsmonopol am Rande derZulässigkeit einsetzten.Im Übrigen wurde beispielsweiseangesprochen, wie sehr die fehlendenVerbindlichkeiten für die anstehendenReformen zu unternehmerischer Verunsicherungführen. Insoweit plauderte HerrSchwanitz aus seiner Arbeit, nach der dieVerhandlungen für die Reform der gesetzlichenKrankenkassen jetzt beginnenmüssten, um das Ziel, Eckpunkte bis Juni<strong>2006</strong> festzulegen, einzuhalten.Herr Schwanitz konnte im Gesprächmit dem Pflegedienst Hirsekorn hautnaherfahren, dass die ambulante Pflege demErhalt von Lebensqualität Einzelner dient.Sie kann anstrengend sein, aber auch Erfüllunggeben. Herr Schwanitz nahm dieFreude mit, die der Pflegedienst Hirsekorndarin findet, sich ins Gemeindelebeneinzubringen. Dies wurde beispielsweisedurch die Vernetzung aller beteiligtenÄrzte, Apotheken und anderen Leistungserbringernim Neumarker Gesundheitsserviceerreicht, welcher ein eigenes,regelmäßiges regionales Mitteilungsblattb e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r nheraus bringt, das bereits zur Lesegewohnheitder Senioren im Ort zählt. Der PflegedienstHirsekorn setzt selbst Glanzlichterim Gemeindeleben und beteiligt sich anAktionen anderer. Dieser Aktivität zollteder Staatssekretär Respekt.Nachdem die für das Gespräch eingeplanteZeit weit überschritten war, reichtees nicht mehr für ein das Spiel eines Memoriesmit den Mitarbeiterporträts, welchesvon den Senioren gerne gespielt wird.Es wurde angeregt, dass das Treffen spätestensin einem Jahr nach der erfolgtenReform wiederholt wird. Dann sollen diedirekten Auswirkungen der Gesetzesvorhabenin der Praxis diskutiert werden. HerrStaatssekretär Schwanitz nahm Einsicht indas Qualitätsmanagementhandbuch mitder besonderen Note nach PflegedienstHirsekorn. Die Einladung von Frau Hirsekornwurde bereits angenommen.i RP30u Pflegeverträge zukünftig anPflegekassen sendenMit Einführung des Qualitätssicherungsgesetzesim Jahre 20<strong>02</strong> besteht diegesetzliche Verpflichtung, die abgeschlossenenPflegeverträge an die Pflegekassenzu übersenden. Der Sinn dieses bürokratischenErfordernisses gemäß § 120 SGBXI hat sich selbst den Pflegekassenmitarbeiternim Jahr 20<strong>02</strong> nicht erschlossen.Viele winkten ab, waren nicht zuständigund konnten keinen Ansprechpartner angeben,der die Archivierung in die Wegegeleitet hätte. Viele Pflegedienste habendeshalb die gesetzliche Verpflichtung ausden Augen verloren. Inzwischen gibt esschon Mitarbeiter bei den Pflegekassen,die sich an die beidseits lasche Handhabungder Verpflichtung nicht mehr erinnernkönnen. Schon waren Vertragsverletzungenim Gespräch.Doch diesmal wird die Kirche imDorf belassen. Die Verbände einigten sichdarauf, dass die Pflegedienste alle abgeschlossenenPflegeverträge gemäß § 120SGB XI künftig an die Pflegekassen sendenwerden. Nach und nach sollen die Archivedann Vollständigkeit erlangen. Wirempfehlen deshalb künftige Beachtung.Wer den <strong>ABVP</strong>-Mustervertrag verwendet,sollte darauf hinweisen und dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen nureinmal exemplarisch zuschicken. Dies erspartPapier. Adressaten sind die jeweiligenPflegekassen der Versicherten.u Unbeirrbare QualitätskämpferDer MDK Sachsen-Anhalt, der sichbei anderer Gelegenheit bereits dem Verbraucherschutz(insbesondere den Pflegebedürftigen)verschrieben hat, hält anseinem Selbstverständnis, die Qualitätin Deutschland vorantreiben zu müssen,fest. Der MDK Sachsen-Anhalt istnoch nicht in der Lage, das neue MDK-Prüfkonzept, dass seit dem 01.01.<strong>2006</strong>wirksam ist, umzusetzen. Die dazu erforderlicheSoftware stand ihm auch inden letzten Märzwochen noch nicht zurVerfügung.Dennoch meint der MDK Sachen-Anhalt, dass die bundesweit geltendenRichtlinien verschärft werden müssten.Auf Hinweise, dass die hauptsächlich beabsichtigte,bundesweite Vergleichbarkeitdamit bedroht sein könnte, reagiert derMDK Sachsen-Anhalt unbeirrt. Pflegevisitensollen abweichend vom Bundeskonzept,welches vom Bundesgesundheitsministeriumgenehmigt wurde, nichtoptional sein, sondern zwingend festgeschriebenwerden. Dies ist insbesonderedeshalb bedenklich, weil der MDK Sachsen-Anhaltes für das QualitätsmerkmalPflegevisite für ausreichend erachtet,dass die Pflegevisiten in einer Frequenzvon einmal pro Jahr zu erfolgen haben.Ob damit die wissenschaftlich geforderten,bzw. die allgemein unter Evidenzerfordernissenanzusetzenden An-


e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>sprüche gewährleistet sind, ist überausfraglich. Das Selbstverständnis des MDKSachsen-Anhalt gibt Anlass jegliche Entscheidungenund Verlautbarungen kritischzu hinterfragen. Gerne hilft Ihnendie Geschäftstelle bei der Einschätzungihrer Berührungspunkte.Verhandlungen für LeistungskomplexeausgesetztEin weiterer Versuch die Leistungskomplexepatientengerechter auszurichten, istgescheitert. Wieder einmal hat es sich gezeigt,dass entgegen der populären Forderung,die Leistungskomplexe interessengerechterzu gestalten, eine Veränderungder Interessenlage der Kostenträger nichtzu verzeichnen ist. Es bleibt bei Lippenbekenntnissen.Die Pflegekassen Sachsen-Anhaltverweigern, wie weitere vierBundesländer des Ostens, weiterhin dieEinführung einer Wegepauschale. DieseKosteneinsparung wird von den Pflegedienstenbezahlt, aus den Vergütungender Pflegedienstinhaber und der Arbeitnehmer.Mit allen davon ausgehendenProblemen der Kaufkraft, des Lebensstandardsund der anteilig vermindertenEinnahmen der Sozialversicherungsbeiträge.Der Zeitplan der Verhandlungen wurdeAnfang 2005 bewusst auf eineinhalbJahre festgelegt. Dennoch wird man zum30. Juni <strong>2006</strong> kein Ergebnis erzielen können.Deshalb wurden die inhaltlichenVerhandlungen nun ausgesetzt. Die Zeitreicht lediglich noch für eine minimaleVergütungserhöhung, zu dessen Verhandlungbereits aufgefordert wurde. Ein bisschenlegten die Verhandlungspartner denBlick auf die anstehende GesundheitsreformSGB XI, die gleich nach der Reformder gesetzlichen Krankenversicherungenerfolgen soll. Die großmundigen Zieleliegen auf dem Tisch (patientennähereVergütung, patientenorientierteres Leistungsspektrum,persönliches Budget).Die Hoffnung auf die Zerschlagung desgordischen Knotens über die Bundesebeneist noch nicht beerdigt, wenngleich positiveErwartungen nach aller Erfahrungnicht berechtigt sind.i RPPrivate Pflegeeinrichtungenin Schleswig-Holstein schließensich zusammen!„Gemeinsam ist man stärker!“ Unterdiesem Motto haben sich private Leistungserbringerverbändezu einer engenZusammenarbeit in Schleswig-Holsteinzusammengeschlossen.In der am 28.<strong>02</strong>.<strong>2006</strong> in Lübeck gegründeten„Landesarbeitsgemeinschaftprivater Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein“(LAGPSH) vertreten dieVerbände <strong>ABVP</strong>, APH, bad, DBfK undVDAB die Interessen von mehr als derHälfte aller privaten ambulanten Pflegeeinrichtungenin Schleswig-Holstein.In Zukunft werden sie insbesondere gegenüberden Kranken- und Pflegekassengemeinsam auftreten. Als beratendesMitglied ohne eigenes Stimmrecht ist derDVLAB in der LAGPSH vertreten. Zieleder LAGPSH sind der Informationsaustausch,die Abstimmung der einzelnenVerhandlungspositionen untereinanderund die Nutzung von Synergieeffekten.Darüber hinaus sollen in Zukunft gemeinsameInformationsveranstaltungenstattfinden.Für die Mitglieder der LAGPSH (v.l.n.r.Herr von Schell (APH), Herr Kleibs (DV-LAB), Frau Kapp (bad), Herr Köditz (DBfK),Herr Michelchen (bad), Frau Vossberg (APH),Herr Klunkert (VDAB), Frau Eichhorn(<strong>ABVP</strong>))„Mit der Gründung der LAGPSHhaben die privaten Pflegeeinrichtungenin Schleswig-Holstein ein gewichtiges31Sprachrohr für ihre Anliegen. Durch diegemeinsame Arbeit werden wir in derLage sein, die Interessen unserer Mitgliederauf allen Ebenen nachhaltiger zuvertreten“, so der Sprecher der LAGPSHRoland Köditz. „Die Stimme der privatenTräger im Konzert der Leistungserbringerist damit noch besser zu vernehmen“,ergänzt der stellvertretende Sprecher derLAGPSH Rainer Kleibs.Bei Fragen zur LAGPSH stehenIhnen die Mitarbeiter der neuen Geschäftsstelleder LAGPSH beim DBfK inBad Schwartau unter der Telefonnummer0451-292340 zur Verfügung.Hilfe & Schlichtung bei PflegeproblemenMenschenwürde achten, durch Pflegeunterstützen, Lebensqualität sichern.Nicht immer sind sich alle Beteiligten einig,ob diese Ziele bei einem pflegebedürftigenMenschen erreicht sind. Oft fehlt dieZeit, sich in Ruhe auszutauschen. Streitliegt in der Luft, Vertrauen schwindet. Vertrauenist aber Basis für ein erfolgreichesMiteinander. Zu einem „gesunden Klima“zwischen Arzt und Patient oder Pflegekraftund Menschen, die in Alten- oder Pflegeheimenwohnen oder in ihren Wohnungengepflegt werden, gehören das gegenseitigeVerstehen und die Kooperation.Was ist das Pflege-Ombudsteam?Das Pflege-Ombudsteam in Schleswig-Holsteinist ein Teilprojekt desVereins Patienten-Ombudsmann/-frauSchleswig-Holstein e.V. Das Team möchteerreichen, dass die beteiligten Parteiender ambulanten und stationären Pflegevor der Eskalation eines Konflikts unterVermittlung einer neutralen Person dochnoch ins Gespräch kommen, um die entstandenenProbleme zu regeln.Weitere Informationen erhalten Sieunter: www.ombudsmann-sh.de


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Infokampagne zum Thema Demenz„Vergissmeinnicht“ lautet das Mottoder landesweiten Informationskampagnezum Thema Alzheimer und Demenz, diegestern in Schleswig-Holstein gestartetwurde. Die Kampagne wurde geplant undwird umgesetzt von der Alzheimer GesellschaftSchleswig-Holstein e.V., sie wird vomSozialministerium und dem landesweitenForum Gerontopsychiatrie unterstützt.Im Vordergrund steht die Bewältigungdes Alltags mit Demenz. Schwerpunktthemensind Bewegung, Ernährung, Wohnenund Urlaub. Ab April bieten Telefonaktionenund Info-Veranstaltungen in Kooperationmit Krankenhäusern und PflegeberatungsstellenAntworten und Hilfe beiFragen und Problemen. Im Sommer wirderstmals ein „Alzheimerpreis Schleswig-Holstein“ ausgeschrieben. Weitere Aktionenwie etwa ein Lauf-Event unter demMotto „Laufen gegen das Vergessen“ sindgeplant.„Es gibt in Schleswig-Holstein zwarbereits eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten,diese werden aber noch nichtausreichend wahrgenommen“, so Ralf Labinsky,Vorsitzender der Alzheimer GesellschaftSchleswig-Holstein. „Unsere Initiativewill helfen, die nötige Aufmerksamkeitauf diese Angebote zu lenken.“i WEVertragslageverschriftlichtDie Pflegekassen haben überraschendan eine Vielzahl von Pflegediensteneinen Versorgungsvertrag SGB XI zurUnterschrift vorgelegt. Dies sorgte fürVerwirrung bei Diensten die bisher ohneBeanstandung Bestandschutz genossen.Auch die zeitliche Dringlichkeit der Unterzeichnungenist aus dem Begleitschreibender Pflegekassen nicht hervorgegangen.Nach Prüfung haben wir ersehen können,dass mit dem Versorgungsvertrag keineüber die bisher bestehenden Verpflich-b e r i c h t e a u s d e n l ä n d e r ntungen eingegangen werden und einer Unterzeichnungbei individueller Anpassungdes Einzugbereichs keine Hindernisse imWege stehen. Wünschenswerter wäre fürdie Zukunft aber eine Vorabinformationder Kassen, um unnötige Missverständnissenicht aufkommen zu lassen.Wissenschaftlicher Bericht überberuflich Pflegende im FreistaatThüringenDas Thüringer Sozialministerium hateinen Bericht der Fachhochschule Jena(kostenlos) veröffentlicht, der den beruflichenAlltag der Pflegenden beleuchtet. ImVorwort begründet der Minister Dr. KlausZeh: „Pflege ist anders als in TV-Seriengezeigt, sie ist anders als oft durch mancheMedien negativ dargestellt. Deshalbwollen die Studenten mit dem Projektdie Seiten des Pflegeberufs realistisch beleuchten.“Ohne Zweifel war eine positiveDarstellung gewünscht. Diese sollte durchdas Einbeziehen einer Foto-Reportage unterstütztwerden. Die ehrbaren Ziele wurdenauch erfüllt, und zwar unter Verzichtoder gerade verursacht durch den Verzichtauf Farbfotos. Es bleibt ein kleiner Zweifel,was das alles mit Forschung zu tun habensoll. In anderen Bereichen werden solcheBemühungen um die Imageverbesserungen(hier eines ehrbaren Berufsstandes)mit „Marketing“ bezeichnet.Gleichwohl sind die entstandenenBerichte Balsam für die Seele jedesPflegepraktikers. Auf allen Bildern wirktAusgeglichenheit und Ruhe. Und in denTexten wird das Hohelied auf die qualifiziertePflegekraft gesungen, die überdas Fachgebiet Pflege hinaus, mit ihrerWeisheit alle Lebenslagen beherrscht, diedie Angehörigen und die Hilfebedürftigenbieten. Sie ist „In der Mitte drin“ wie derBericht betitelt. Obwohl oder gerade weilsie sogar ständige Unterbrechungen desTätigkeitsablaufs nutzt, um den Tagesablaufabwechslungsreich zu gestalten, weißsie, dass sie eine sinnvolle Tätigkeit ausübt.Wenn sie noch etwas mehr Zeit hätte,könnte sie ihren eigenen Ansprüchen anihren Charakter und ihre Profession nochmehr genügen. Im Sinne der Studie wirddabei, nicht diskutiert, ob damit bezahlteoder unbezahlte Zeit gemeint ist.32Ein bisschen mehr VerständnisIm Alltag ärgert man sich oft über diemangelnde Zuarbeit der anderen. Nichtselten erfasst einen das Gefühl, dass dieArbeit leichter wäre, wenn der andere diesesoder jenes mit bedenken würde, so dassder Aufwand für alle Beteiligten geringerwürde. Tatsächlich sind die Lösungen aberdann gar nicht so einfach. Dies konnteman auch bei einem Fachgespräch im SozialministeriumThüringen erleben. Hiertrafen sich einmal die Leistungserbringer,die Kostenträger und die KassenärztlicheVereinigung sowie der MDK, um außerhalbdes Protokolls Alltagsprobleme zulösen.Um es vorweg zu nehmen, es muss offenbarAlles beim Alten bleiben. Beispielsweisekann die Dauer des Bekanntwerdenseines Pflegeeinstufungsverfahrens nichtdurch die direkte Bescheidung der Leistungserbringerverkürzt werden, weil diesgegen den Datenschutz verstößt. Weiterhinmüssen sich aus Haftungsgründen allekommunalen Kostenträger vorbehalten,über die Vereinbarungen SGB XI (z.B.Investitionskosten) im Einzelfall zu entscheiden.Nicht überraschend waren für dieKassenärztliche Vereinigung auch die Kritikan der Anzahl der Hausärzte und dergelegentlich geringen Qualität der Zusammenarbeitmit der Pflege. Zwar stellte sichheraus, dass die Kassenärztliche Vereinigungvorgibt, flexibler zu sein als dies inder Öffentlichkeit in Erscheinung tritt;zur Lösung der Probleme bedarf es jedocheines Willensentschlusses der betroffenenHausärzte, auf die nur beschränkteingewirkt werden kann. Es kann hier derKassenärztlichen Vereinigung wirklichkein Versäumnis nachgewiesen werden.Wenn diese einfachen Lösungen, dieeinem jeden im Alltag so einfallen, nichtverwirklicht werden, hat dies oftmals einenGrund. Insoweit hat das Gespräch imSozialministerium das Verständnis fürdie anderen Beteiligten erleichtert und esdient einem professionellerem Umgangmit den Beteiligten, wenn Probleme offenangesprochen werden und dem Ärgerüber die vermutete Unbeweglichkeit deranderen keinen Raum gegeben wird.i RP


Landesmitglieder versammlungen:Bayern:Jeweils 14:00 Uhr in Ingolstadtq 16.05.<strong>2006</strong>q 19.07.<strong>2006</strong>q 19.09.<strong>2006</strong>q 15.11.<strong>2006</strong>Brandenburg:q 27.06.<strong>2006</strong>, PflegestammtischBrandenburg in BerlinMecklenburg-Vorpommern:q 04.05.<strong>2006</strong>, 13:00 Uhr in Freestq 25.08.<strong>2006</strong> in Heringsdorfq 30.11.<strong>2006</strong>, 13:00 Uhr in RostockBaden-Württemberg:Jeweils 10:00 Uhrq 14.06.<strong>2006</strong> in Leonbergq 13.09.<strong>2006</strong> in Karlsruheq 08.11.<strong>2006</strong> in KarlsruheHessen:q 18.05.<strong>2006</strong>, 15 Uhr, FuldaNiedersachsen:q 17.05.<strong>2006</strong> in Zevenq 19.07.<strong>2006</strong> in Zevenq 20.09.<strong>2006</strong> in Zevenq 15.11.<strong>2006</strong> in Zeveni n t e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Berlin:Jeweils 16:00 Uhr, GS Ostq 29.06.<strong>2006</strong>q 17.08.<strong>2006</strong>q 19.10.<strong>2006</strong>q 14.12.<strong>2006</strong>Sachsen:q 19.07.<strong>2006</strong>, in LeipzigSachsen-Anhalt:q 11.07.<strong>2006</strong>, in HalleSchleswig-Holstein:q 03.05.<strong>2006</strong>, 15:00 Uhr in Itzehoeq 30.08.<strong>2006</strong>, 15:00 Uhr in Neumünsterq 08.11.<strong>2006</strong>, 15:00 Uhr in NorderstedtA dr e s s e nun dEr r e i c hb ar k e i t e nB un d e s g e s c h ä f t s s t e l l eRoscherstraße 13 A30161 HannoverTelefon: (05 11) 33 89 8-0Telefax: (05 11) 33 89 8-98E-mail: dialog@abvp.deInternet: www.abvp.deerreichbar:Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 13:00 UhrDi. und Do.: 15:00 Uhr bis 17:00 UhrMario DamitzBundesgeschäftsführerElisabeth HadererBüroleitungJessica HackenbergerSekretariat BundesgeschäftsführungMaike BeisnerReferat RechtFrank BischoffReferat MarketingManuela ZotterBuchhaltungS e r v i c e -St e l l eRoscherstraße 13 A30161 HannoverTelefon: (05 11) 33 89 8-0Telefax: (05 11) 33 89 8-98E-mail: service@abvp.deElisabeth Haderererreichbar:Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 13:00 UhrG e s c h ä f t s s t e l l e N o r dRoscherstraße 13 A30161 HannoverTelefon: (05 11) 52 48 413Telefax: (05 11) 52 48 414E-mail: reg.nord@abvp.deerreichbar:Mo. bis Do.: 8:00 Uhr bis 15:00 UhrFr.: 8:00 Uhr bis 13:00 UhrWibke EichhornGeschäftsführung Nord/OstJoanna HaussSekretariatG e s c h ä f t s s t e l l e O s tTieckstraße 37 · 10115 BerlinTelefon: (0 30) 29 00 04 01Telefax: (0 30) 29 00 04 <strong>02</strong>E-mail: reg.ost@abvp.deerreichbar:Mo. bis Do.: 8:00 Uhr bis 15:00 UhrFr.: 8:00 Uhr bis 13:00 UhrWibke EichhornGeschäftsführung Nord/OstHeike KirchnerSekretariat33G e s c h ä f t s s t e l l e M i t t eLöberwallgraben 9 · 99096 ErfurtTelefon: (03 61) 64 48 632Telefax: (03 61) 64 48 635E-mail: reg.mitte@abvp.deerreichbar:Mo. bis Do.: 9:00 Uhr bis 15:00 UhrFr.: 9:00 Uhr bis 13:00 UhrRudolf PietschGeschäftsführung MitteSabine RichterSekretariatG e s c h ä f t s s t e l l e S ü dSchwanthalerstraße 1480336 MünchenTelefon: (0 89) 515 186 31Telefax: (0 89) 515 186 33E-mail: reg.sued@abvp.deerreichbar:Mo. bis Do.: 8:00 Uhr bis 15:15 UhrPatrick RuhGeschäftsführung SüdChristine HainSekretariatG e s c h ä f t s s t e l l e We s tSchusterstraße 15 · 55116 MainzTelefon: (0 61 31) 28 91 40Telefax: (0 61 31) 29 91 450E-mail: reg.west@abvp.deerreichbar:Mo. bis Do.: 9:00 Uhr bis 17:00 UhrFr.: 9:00 Uhr bis 14:00 UhrStefan HahnemannGeschäftsführung WestMarita MetznerSekretariat


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>i n t e r nBundesmitgliederversammlung<strong>2006</strong>Erinnerung!Unsere diesjährige Bundesmitgliederversammlungwird am 23. Juni in Almendorf,einer kleinen Stadt in der Nähe vonFulda stattfinden, einer zentralen Regionin Deutschland mit guter Verkehrsanbindung.Als Verkehrsknotenpunkt ist Fuldavon allen deutschen Großstädten aus gutzu erreichen.Tagen werden wir in Almendorf, imdortigen Gemeindehaus. In unmittelbarerNähe (ca. 200 m entfernt) findet sich dasHotel-Restaurant Berghof, in dem die übernachtendenMitglieder und Gäste wohnenkönnen.q Ein Antwortfax zur Zimmerreservierungliegt dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>ABVP</strong> im Dialog bei.Wir begrüßen ganzherzlich in derGemeinschaftunserer Mitglieder:zum 01.04.<strong>2006</strong>Sachsen-Anhaltq Häusliche PflegepraxisSchwester Ines, Halle,Frau Ines Cerkez34


i n t e r n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Bericht ausvon Lars ViereckArbeitsgruppe PflegebudgetderSeit geraumer Zeit beschäftigt sich dieArbeitsgruppe „Pflegebudget“ mit demThema und hat neben der Ausarbeitungvon Stellungnahmen und Presseveröffentlichungenauch Auftritte auf unterschiedlichenVeranstaltungen abgehalten. Inder jetzigen Situation der Umbruchphase(oder bleibt doch wieder alles wie’s ist?)in der Gesundheitspolitik ist es umsowichtiger, direkt an der Entwicklung vonVeränderungen teilzunehmen. Durch diePräsenz und die fundierte Ausarbeitungder Argumente konnte erreicht werden,dass unsere Position zum Thema „PersönlichesPflegebudget“ mittlerweile auchvon anderen Beteiligten in der Diskussiongeteilt wird.Als weitere Schritte sind geplant, einenGesprächstermin mit Herrn Prof.Klie in Freiburg wahrzunehmen sowie begleitendan einer weiterführenden wissenschaftlichenAusarbeitung durch einenVerwaltungsrechtler zu arbeiten.Ergänzend werden die volkswirtschaftlichenAuswirkungen einer angenommenenUmsetzung dieses Modellprojektesnach 2008 herausgearbeitet unddie Ergebnisse in der nächsten Zeit, wiebewährt, in Fachliteratur und anderenMedien veröffentlicht.Es muss dafür gesorgt werden, dasseine etablierte Branche mit gesunder personellerAusstattung, einer auch weiterhinsteigenden Nachfrage nach qualifizierterPflege in der Häuslichen Umgebungnachkommen kann. Sie darf nicht durchdie, zum Teil passend zurecht gestutzten,„Parameter des Modell-Designs“ von praxisfremdenMenschen an grünen Tischenzerstört werden.iBericht ausder Arbeitsgruppe Kongressvon Mario DamitzDie Arbeitsgruppe Kongress bestehtbereits seit 2 Jahren. Ihre Aufgabe bestehtdarin, unseren Mitgliedern eine interessanteVeranstaltung anbieten zu können.Bisher wurde daher ein Mix aus aktuellerPolitik und Seminaren mit unternehmerischenund pflegefachlichen Themen gewählt.Dennoch war es an der Zeit, von Ihnenabzufragen, ob dass Angebot auch ihrenWünschen entspricht. Aus diesem Grundhatte die AG Kongress eine Umfrage anunsere Mitglieder versandt. Besonders erfreulichist mit rund 120 Rücksendungendie gute Beteiligung an dieser Umfrage.Die Auswertung hatte folgendes zuTage gebracht:Bei der Frage, ob der Kongress jedesJahr durchgeführt werden sollte, hattesich eine knappe Mehrheit dafür ausgesprochen.Dies spiegelt auch die Meinungenwieder, wenn man sich vereinzelt mitMitgliedern unterhält: Der Eine ist überzeugter„Kongressgänger“, der Anderehält den Kongress für weniger wichtig.Rein demokratisch betrachtet, müsste dergeschäftsführende Vorstand aufgrund derUmfrage nun jedes Jahr einen Kongressstattfinden lassen.Die weitere Auswertung der Umfragehat aber auch gezeigt, dass ein gewisses„Innovationspotential“ von den Mitgliederngefordert wird. Dies hat sich bei denFragen zur Themenauswahl gezeigt. Ineinigen Zusendungen wurde aber auchbemerkt, inwieweit der Verband die Ressourcenfür die Organisation eines Kongressesnicht auch anderweitig einsetzenkönnte. In diesem Zusammenhang wurdeauf die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltunghingewiesen. Ein Aspekt, den sichder Verband natürlich nicht verschließenkann.Die Auswertungen wurden ausführlichim geschäftsführenden- und im Gesamtvorstanderörtert. Dabei wurde fürdie kommenden zwei Jahre folgende Vorgehensweiseerwogen:35Für das Jahr <strong>2006</strong> wird kein Kongressdurchgeführt werden. Hiermit wird demwirtschaftlichen Argument Rechnung getragen(so konnte der Kongress 2005 nichtkostendeckend durchgeführt werden).Im Jahr 2007 wird es wieder einenKongress geben. Die Form des Kongresseswird dann voraussichtlich in einem neuenGewand erscheinen. So ist angedacht, denKongress an eine der großen deutschenPflegemessen anzudocken. Hintergrund:Unsere Dienste haben somit die Möglichkeit,sowohl unseren Kongress, als auchdie Messe zu besuchen, ein weiterer Terminmit entsprechenden Anreisekostenentfiele. Im Rahmen der Diskussion desVorstandes wurde deutlich, dass mittlerweileein Überangebot an Veranstaltungenfür Pflegedienste vorliegt. Die vorgeschlageneLösung wirkt dem entgegen.Eines ist sicher: Der <strong>ABVP</strong> wird Ihnenweiterhin interessante Veranstaltungenbieten können, lassen Sie sich überraschen.Wir werden Sie weiter auf demLaufenden halten.i


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>s e m i n a r e1 t a g e s s e m inar eSeminarreiheMDK-Fit-Seminarq 12. Juni <strong>2006</strong>, Leipzig9:00 - 17:00 Uhr,Strategusq 13. Juni <strong>2006</strong>, Hannover9:00 - 17:00 Uhr,StrategusSeminarreiheErfolgreich Leiten, Personalführen, das Modell des„Situativen Führens“q 16. Mai <strong>2006</strong>, München9:00 - 17:00 Uhr, Strategusq 17. Mai <strong>2006</strong>, Nürnberg9:00 - 17:00 Uhr, Strategusq 18. Mai <strong>2006</strong>, Stuttgart9:00 - 17:00 Uhr, Strategusq 6. Juni <strong>2006</strong>, Hamburg9:00 - 17:00 Uhr, Strategusq 7. Juni <strong>2006</strong>, Rostock9:00 - 17:00 Uhr, Strategusq 8. Juni <strong>2006</strong>, Berlin9:00 - 17:00 Uhr, StrategusSeminarreiheDas Konzept ambulantbetreuter (Pflege-)Wohngruppenq 11. Mai <strong>2006</strong>, Hamburg9:00 - 17:00 Uhr,Ralph Wißgott UnternehmensberaterSeminarreiheDie professionelle Vermarktungvon Pflegekursen,-schulungen und Überleitungspflegenach § 45 SGB XIq 24. Mai <strong>2006</strong>, Frankfurt9:00 - 17:00 Uhr,Ralph Wißgott UnternehmensberaterSeminarreiheZeitmanagement undSelbstorganisationq 30. Mai <strong>2006</strong>, Hannover9:00 - 17:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez Dörrq 18. Juli <strong>2006</strong>, Rostock9:00 - 17:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez DörrSeminarreiheFührungsleitbilder undFührungsverhalten inIhrem Pflegeunternehmenq 16. Mai <strong>2006</strong>, Stuttgart9:00 - 17:00 Uhr,Eckart Hoffmann-Scheweq 21. Juni <strong>2006</strong>, Hannover9:00 - 17:00 Uhr,Eckart Hoffmann-ScheweSeminarreiheMitarbeitermotivation undwirtschaftlicher Erfolgq 9. Mai <strong>2006</strong>, Stuttgart9:00 - 17:00 Uhr,Eckart Hoffmann-ScheweSeminarreiheFortbildung zur Pflegeberaterin/zumPflegeberaterq 11. Mai <strong>2006</strong>, Gera9:00 - 17:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez Dörrq 18. Mai <strong>2006</strong>, Nürnberg9:00 - 17:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez Dörrq 11. Juli <strong>2006</strong>, Hannover9:00 - 17:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez DörrSeminarreiheKommunikation im Spannungsfeld-SouveränerUmgang mit Angehörigenin der ambulanten Pflegeq 10. Mai <strong>2006</strong>, Berlin9:00 - 17:00 Uhr,Dipl.-Psych. Susanne TiedemannSeminarreiheBetriebswirtschaftlicheSoforthilfekonzeptezur unmittelbarenund kurzfristigenVerbesserungdes Betriebsergebnissesvon ambulantenPflegedienstenq 10. Mai <strong>2006</strong>, Hannover9:00 - 17:00 Uhr,Ralph Wißgott UnternehmensberaterSeminarreiheGelebte Kooperationenq Di., 13. Juni <strong>2006</strong>, Berlin9:00 - 17:00 Uhr,Ralph Wißgott Unternehmensberater36- A l l e A n g a b e n o h n e G e w ä h r -


s e m i n a r e <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>1/2 t a g e s s e m inar eSeminarreihe Förderkreis PflegeDekubitusprophylaxe und– therapie von außen undinnen - beides muss stimmenq 17. Mai <strong>2006</strong>, Leipzig14:00 - 17:00 Uhr, <strong>ABVP</strong> e. V.,Novartis Nutrition GmbH,Urgo GmbHq 21. Juni <strong>2006</strong>, Bonn14:00 - 17:00 Uhr, <strong>ABVP</strong> e. V.,Novartis Nutrition GmbH,Urgo GmbHSeminarreiheWunddokumentation nachdem UFER-Prinzipq 9. Mai <strong>2006</strong>, München13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 10. Mai <strong>2006</strong>, Nürnberg13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 11. Mai <strong>2006</strong>, Stuttgart13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 30. Mai <strong>2006</strong>, Berlin13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 31. Mai <strong>2006</strong>, Halle13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 1. Juni <strong>2006</strong>, Erfurt13:00 - 17:30 Uhr,Gonda BauernfeindSeminarreiheControlling in ambulantenPflegeeinrichtungen- Grundlagenq 11. Mai <strong>2006</strong>, Düsseldorf,14:00 - 18:00 Uhr,Volker Münch, Unternehmensberaterq 8. Juni <strong>2006</strong>, Nürnberg,14:00 - 18:00 Uhr,Volker Münch, UnternehmensberaterSeminarreihe Förderkreis PflegeWundinfektion mit MRSA& Co. - Wie kann man vorbeugenund wie therapieren?q 17. Mai <strong>2006</strong>, Düsseldorf14:00 - 17:00 Uhr, <strong>ABVP</strong> e. V.,Novartis Nutrition GmbH,Urgo GmbHq 21. Juni <strong>2006</strong>, Fulda14:00 - 17:00 Uhr, <strong>ABVP</strong> e. V.,Novartis Nutrition GmbH,Urgo GmbHSeminarreiheDas richtige Führen derPflegedokumentationq 31. Mai <strong>2006</strong>, Hannover14:00 - 18:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez Dörrq 19. Juli <strong>2006</strong>, Stuttgart14:00 - 18:00 Uhr, Vobiscum,Maria Martinez DörrSeminarreiheHerstellerneutrale Wundversorgungq 20. Juni <strong>2006</strong>, München13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 21. Juni <strong>2006</strong>, Nürnberg13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 22. Juni <strong>2006</strong>, Stuttgart13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 27. Juni <strong>2006</strong>, Berlin13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 28. Juni <strong>2006</strong>, Halle13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeindq 29. Juni <strong>2006</strong>, Erfurt13:00 - 17:30 Uhr,Gonda Bauernfeind2 t a g e s s e m inar eSeminarreiheKörpersprache,dem Gesprächspartnerimmer ein Stück vorausq 14. Juni, <strong>2006</strong>, Modul 1, Hannover15. Juni, <strong>2006</strong>, Modul 2, Hannover9:00 - 17:00 Uhr,Ralph Wißgott UnternehmensberaterImpressum<strong>ABVP</strong> im Dialog ist die offizielle Mitgliederzeitschriftdes Arbeitgeber- und BerufsVerbandesPrivater Pflege e.V.(<strong>ABVP</strong>), Hannover.Erscheinungsweise zweimonatlich.q HerausgeberArbeitgeber- und BerufsVerband PrivaterPflege e.V. , HannoverBundesgeschäftsstelleRoscherstraße 13 A30161 HannoverTelefon: (05 11) 33 89 8-0Telefax: (05 11) 33 89 8-98E-mail: dialog@abvp.deInternet: www.abvp.dev. i. S. d. P.: Geschäftsführender Vorstanddes <strong>ABVP</strong> e. V.q RedaktionMario Damitz, Frank Bischoff,Rudolf Pietsch, Lars Viereck,Regina Berndt (Layout)q AnzeigenkontaktRedaktion „<strong>ABVP</strong> im Dialog“Roscherstraße 13 A, 30161 HannoverE-mail: dialog@abvp.deq DruckSystem Print Medien GmbHAm Kellerberg 1604349 LeipzigTelefon: 03 42 98 / 7 59-0Telefax: 03 42 98 / 6 27 47ISDN-DFÜ: 03 42 98 / 6 27 28E-mail: dtp@systemprint.deAlle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.Sofern nicht extra angegeben:©<strong>2006</strong> <strong>ABVP</strong> e. V. - Irrtümer vorbehalten -37


Breites Lächeln - Breites Portfolio für den HomeCare MarktWir entwickeln innovative medizinische Hilfsmittel für vitale Menschen. Unsere Produkte für dieaufsaugende und ableitende Inkontinenz ermöglichen Aktivität, sie bieten Unabhängigkeit unddas sichere Gefühl gut versorgt zu sein.MONO-FLO MonatsversorgungLILLE Supreme Protective UndergarmentWeitere Informationan erhalten Sie beiTyco Healthcare Deutschland GmbHGewerbepark 1D - 93333 Neustadt/DonauTelefon + 49 (0) 180 589 22 55Telefax + 49 (0) 94 45 959 471www.tycohealth.de


w i s s e n <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Neues Seminar des Förderkreises Pflege:„Wundinfektion mit MRSA & Co.-Wie kann vorbeugenmanund wie therapieren?“Mit der Schülke & Mayr GmbH ausNorderstedt ist ein weiterer starkerIndustriepartner seit Januar <strong>2006</strong>Mitglied im Förderkreis Pflege. DerFörderkreis Pflege des <strong>ABVP</strong> mit seinenIndustriepartnern Urgo GmbH,Novartis Medical Nutrition undSchülke & Mayr GmbH hat unter anderemdas Ziel, die Fort- und Weiterbildungder Inhaber und Mitarbeiterambulanter Pflegeeinrichtungen zuverbessern. Die in 2004 aufgelegteSeminarreihe zum Thema „Dekubitusbehandlungvon außen undinnen – beides muss stimmen“ warhierzu der erste Schritt.Mit Schülke & Mayr steht dem FörderkreisPflege nun auch ein kompetenter Partneraus dem Bereich Antiseptik zur Seite. Folgerichtigwird die Seminarreihe ab Mai<strong>2006</strong> ausgebaut. Wiederum werden zweiwichtige Themenkomplexe sinnvoll miteinanderzu einem Seminar verknüpft.Das Seminar „Wundinfektion mit MRSA& Co. - Wie kann man vorbeugen und wietherapieren?“ beleuchtet die zunehmendeProblematik der bakteriellen Infektion vonWunden und der damit verbundenen Notwendigkeitzur Asepsis und Antispetik.Das Seminar beschäftigt sich mit den typischenErregern von Wundinfektionenwie Pseudomonaden, Streptokokken undEnterobacteriacae. Ein Schwerpunkt liegtdabei auf dem Thema multiresistenterKeime wie MRSA, die spezielle Anforderungenan die Antiseptik stellen. Beleuchtetwerden sowohl die Themen Hand-,Flächen- und Wundinfektion als auch diemoderne und stadiengerechte Behandlunginfektionsgefährdeter und infizierterWunden. Erkennungszeichen für eineinfizierte Wunde werden ebenso vorgestelltwie verschiedene Möglichkeiten derInfektionsprophylaxe bei verschiedenenWundtypen.Das Seminar ist in drei thematische Blöckeunterteilt, die eng miteinander zusammenhängen.Die Spezialisten derFirmen Schülke &Mayr GmbH und derURGO GmbH werden die einzelnen Themenbereichevorstellen und stehen natürlichfür Fragen aus der Praxis gerne zurVerfügung.39Im weiteren Jahresverlauf sind weitere Aktivitätendes Förderkreises Pflege geplant.So wird der Förderkreis Pflege eine eigeneInternetseite erstellen und eine Infobroschüreherausgeben. Auch die Suche nachweiteren Industriepartnern aus bishernoch nicht abgedeckten Themengebietengeht weiter.Die Seminare finden jeweils inder Zeit zwischen 14:00 Uhr und17:00 Uhr in folgenden Ortenstatt:17.05.<strong>2006</strong> DüsseldorfSchülke&Mayr: Angelika Pöter,Octenisept FachberaterinUrgo GmbH: Nicole Kruse,Medizinprodukteberaterin21.06.<strong>2006</strong> FuldaSchülke&Mayr: Ingo Gliem,Octenisept FachberaterUrgo GmbH: Holger Feth,Medizinprodukteberater,exam. Krankenpfleger20.09.<strong>2006</strong> MannheimSchülke&Mayr:Franz-Josef Wessels,Octenisept FachberaterUrgo GmbH: Eva-Maria Nestler,Medizinprodukteberaterin,exam. Krankenschwester08.11.<strong>2006</strong> BerlinSchülke&Mayr: Ingo Gliem,Octenisept FachberaterUrgo GmbH: Sylvia Youngman,Medizinprodukteberaterin,exam. KrankenschwesterWeitere Informationen zumSeminarangebot des <strong>ABVP</strong> unter:uwww.abvp.de


<strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>s e r v i c e & p a r t n e rHyCARE und Vodafoneentwickeln mobile Lösungfür HyCARE ambulantHyCARE und Vodafone präsentiertenauf der Altenpflege +ProPflege <strong>2006</strong> die neue Möglichkeitdes mobilen Zugriffs aufHyCARE ambulant. Aufbauendauf der Tourenplanung und derZeiterfassung bei Pflegedienstenbietet HyCARE ambulant einenmobilen Zugriff via VodafonePersonal Assistant (VPA) von Vodafone.Die Geräte ermöglichen diekomplette Abdeckung der wichtigstenFunktionalitäten der Pflegedienste.Neben dem mobilenZugriff auf Einsatzpläne, Patientendatenund Vitaldaten lassensich die Geräte als Telefon, Kameraund Email-Client nutzen.Mit dem VPA profitiert der Nutzerunterwegs von den Vorzügeneines mobilen Allrounders. Dasmobile Endgerät punktet dabeimit einer Benutzeroberfläche,mit der jeder Anwender schnellvertraut ist.Mehr Informationen erhaltenSie auf www.abvp.de bei den Serviceangebotenoder direkt bei:HyCAREHauptstrasse 8, Gewerbehaus II10827 BerlinTelefon: 0 30 / 78 95 98 3Mail: zentrale@hycare.dewww.hycare.deHyCARE hat bewusst aufdie Partnerschaft mit Vodafonegesetzt, um ihren Kunden eintransparentes und rundum verständlichesAngebot machen zukönnen. Dabei kommt dem Angebotzugute, dass Vodafone dieEndgeräte zu minimalen Investitionskostenanbietet. Hier hatsich der Markt im Bereich derEndgeräte nicht nur technisch,sondern auch wirtschaftlich entwickelt.Das heißt, die Preise fürdie mobilen Geräte sind jetzt inPreiskategorien darstellbar, diewirklich für jeden gut kalkulierbarsind.40


s e r v i c e & p a r t n e r <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>Komplettangebot für die ableitende und aufsaugende InkontinenzversorgungAlles auseiner HandQualitativ hochwertig undwirtschaftlich interessant. Sokönnte man die breite Produktpaletteder Firma TycoHealthcare für den Home-Care Markt beschreiben. EinSchwerpunkt ist sicherlichder Bereich Urologie mit denProdukten für die saugendeInkontinenz und die harnableitendeMonatsversorgung.Das Unternehmen aus Neustadt/Donauergänzt sein Angebotmit individuellen Fortbildungsmöglichkeiten,diedie Sanitätshäuser und Pflegeeinrichtungenkostenlos inAnspruch nehmen können.„Ein wesentlicher Teil unserer Aufmerksamkeitliegt auf den LILLE Inkontinenzproduktenund auf der Harnableitungmit dem bewährten Mono-Flo“, soLILLETM SupremeProtective UndergarmentUwe Drechsler, Marketingleiter für dieHomeCare Sparte bei Tyco Healthcare.Bei der aufsaugenden Inkontinenz seieninsbesondere die Pants,kurz »PUG« (ProtectiveUndergarment) genannt.Dabei handelt es sich umInkontinenzhosen mithohem Tragekomfort,die es in drei verschiedenenGrößen gibt unddie jeweils mit einerHilfsmittelnummer angebotenwerden können.„Selbstverständlich“, soDrechsler weiter, „wirddas Tyco Angebot durcheine Vielzahl weitererprofessioneller Lösungenfür die aufsaugendeInkontinenz komplettiert“.Dazu zählen zumBeispiel Formvorlagenund Windelhosen in vielenverschiedenen Größenund Saugstärken.Alle Produkte habenselbstverständlich eineHilfsmittelnummer.41Das andere wichtigeTyco-Produkt in derUrologie ist ein Monatspaket, welchesden Patienten vier Wochen lang sichermit dem harnableitenden System Mono-Flo versorgt. „Uns ist nicht nur darangelegen, qualitativ hochwertige Produkteanzubieten“, erklärt Drechsler, „sondernes geht uns auch darum, diese in einemfür Patient und Versorger praktikablenund wirtschaftlich sinnvollen Paket zubündeln“. Die Mono-Flo Monatsversorgungsei ein Beispiel für diese Unternehmensphilosophie.In diesem Monatspaketfindet der Pflegende alle Produkte, dieer zum Legen des Urindrainagekathetersund zum Wechseln des Urinbeutels (allezwei Wochen) benötigt. Es ist also nureine einzige Bestellung notwendig, nichtskann vergessen werden.Für beide Bereich, sowohl die Inkontinenzversorgung,als auch für dieHarndrainage bietet Tyco Healthcare individuelleund kostenlose Fortbildungsveranstaltungendirekt vor Ort beiu


seinen Wichtig Kunden für an. die „Service“, Pflege: so MarketingleiterDrechser, „ist uns mindestensDesinfektionsmittel wirken promptgenauso wichtig, wie das Verkaufen vonund zuverlässig! Daher ist eine konsequenteHändehygiene der wichtigsteProdukten. Für uns gehört beides einfachzusammen“.Schutz vor einer Infektion. Auch Angehörigevon Pflegebedürftigen solltenAuch in Zukunft sind von Tycoentsprechend unterwiesen werden –Healthcare – mit einer Vielfalt von mehrschon aus eigenem Interesse. Einenals 40.000 Produkten eines der weltweitMundschutz bei der Versorgung hustenderund schniefender Gepflegtergrößten Unternehmen im Medikalsektor– im Bereich HomeCare viele innovativezu tragen ist empfehlenswert, aberund patientenfreundliche Produkte zunicht zwingend notwendig. Hilfreicherwarten. So wurde das Unternehmenindes ist es, abwehrgeschwächte Patientenund Kinder etwa eine Wocheerst kürzlich international neu ausgerichtet,um den wachsenden Anforderungenlang von infizierten Personen fern zudes exhospitalen Marktes noch besser gerechtwerden zu können. Denn mit demhalten. Dies bedeutet auch, schniefen-Abbau von Krankenhäusern und Bettenund der demographischen Entwicklungnicht nur in Deutschland, sondern auchin vielen anderen europäischen Ländern,wird der HomeCare Bereich stark an Bedeutunggewinnen. Da ist es natürlichvon Vorteil, wenn ein Unternehmen wieTyco Healthcare, das in der Krankenhausversorgungzu den Global Playern gehört,seine Erfahrungen und sein innovativesPotential auch in die integrierte Versorgungund somit letztendlich in den ex-Pressekontakt:<strong>02</strong>/ 06/ <strong>2006</strong> 2005 s e r v i c e & p a r t n e rDie Autorinnende und hustende Mitarbeiter zum Beispielnicht für die Betreuung von Tumorpatientenwährend der Chemotherapieeinzusetzen.Dr. Jörg KunzDr. Pressesprechermed. Elisabeth Kärcherist Telefon: Fachärztin 09445 für Allgemein- / 959 351 undPetra A. Menke ist Diplom-Biologin und arbeitet als Autorin,Lektorin und Korrektorin inArbeitsmedizin joerg.kunz@emea.tycohealthcare.comund arbeitet seit1995 ausschließlich arbeitsmedizinisch.Frankfurt a. M. Neben ihrer pu-2001 gründete sie das Kieler blizistischen Arbeit ist die Fach-Beratungshaus ArbeitsMedizin journalistin für kleine und mittlereConsulting. Seitdem unterstützensie Produktinformation:und ihr Team kleine und mittlereUnternehmen aller Bran-chen tätig. Für ihre Kunden –darunter Einrichtungen der AlchenUwe Unternehmen Drechslerin allen Fragendes betrieblichen Arbeitsschutzes tenpflege – verfasst sie Pressetextefür alle Bereiche der Öffent-Sales & Marketing Koordinatorund Gesundheitsmanagements.Telefon: 09445 / 959 224Überdies ist Elisabeth Kärcher lichkeitsarbeit. Den inhaltlichenlangjährige uwe.drechsler@emea.tycohealthcare.comHerausgeberin des SicherheitshandbuchesSchwerpunkt ihrer Arbeit bildenfür das Ge-sundheitswesen, das im ForumVerlag Herkert erscheint.die Themen Gesundheit, Arbeitssicherheitund Naturwissenschaft.42 38Merke:Der Schnupfen des Pflegepersonalskann bei Menschenmit einer geschwächtenAbwehr zur Lungenentzündungführen. Händedaher immer konsequentdesinf izieren, vor allemnach dem Nase putzen!MONOFLOTM Tag & Nachthospitalen Markt einfließen lässt. Diessoll durch sinnvolle, praktikable undwirtschaftliche Produktlösungen auf dereinen und einen verstärkten Service fürPatienten und Kunden auf der anderenSeite in die Realität umgesetzt werden.iq Ansprechpartner:Service-StelleRoscherstraße 13 A30161 HannoverTelefon: (05 11) 33 89 8-0Telefax: (05 11) 33 89 8-98E-mail: service@abvp.de"Elisabeth Haderererreichbar:Mo. bis Do.: 9:00 Uhr bis 13:00 UhrKRAFTFAHRZEUGEq Mazda Motors Deutschland GmbHKonditionen: 15% auf Neuwagen.q Nissan Autohaus am RuhrdeichGmbHKonditionen: bis 12% Rabatt auf Neuwagenfür Inhaber, Mitarbeiter und derenAngehörige. Ausnahmen: Preisaktionenim Neuwagensektor, Überführungs-, Bereitstellungs-und Zulassungskosten, Gebrauchtwagen,Tageszulassungen, Zubehör,Werkstattkosten und Arbeitslohn.q Opel AG VertragshändlerKonditionen: bis 23% Rabatt auf Neufahrzeugefür Pflegedienste und derendienstwagenberechtigte Mitarbeiter.q Peugeot Autopark FranceKonditionen: bis 12% Rabatt auf Neuwagenfür Inhaber, Mitarbeiter und derenAngehörige. Ausnahmen: Preisaktionenim Neuwagensektor, Überführungs-, Bereitstellungs-und Zulassungskosten, Gebrauchtwagen,Tageszulassungen, Zubehör,Werkstattkosten und Arbeitslohn.q Renault Nissan Deutschland AGKonditionen: bis 22% Rabatt auf Neuwagenq Saab Zentrum AugsburgKonditionen: bis 22% Rabatt auf Neuwagen,für Inhaber und dienstwagenberechtigteMitarbeiter, Sondermodelle sindvon dieser Regelung ausgenommen.q Skoda Autohaus Stahl & GrasKonditionen: bis 20% Rabatt auf Artikeldes regulären Angebotes für den


s e r v i c e & p a r t n e r <strong>02</strong>/ <strong>2006</strong>s e r v i c e & p a r t n e r 06/ 2005Pflegedienst, bis 11% Rabatt für Mitarbeiterund deren Angehörige. Ausnahmen:Preisaktionen im Neuwagensektor,Überführungs-, BereitstellungsundZulassungskosten, Gebrauchtwagen,Tageszulassungen, Zubehör, Werkstattkostenund Arbeitslohn.q Smart Center EssenKonditionen: bis 15% Rabatt auf Neuwagen.q Toyota Autovertrieb GECAGmbHKonditionen: bis 12% Rabatt auf Neuwagenfür Inhaber, Mitarbeiter undderen Angehörige. Ausnahmen: Preisaktionenim Neuwagensektor, Überführungs-,Bereitstellungs- und Zulassungskosten,Gebrauchtwagen, Tageszulassungen,Zubehör, Werkstattkosten undArbeitslohn.q Toyota Deutschland GmbHKonditionen: bis 16% Rabatt auf Neufahrzeuge.q Volkswagen AGKonditionen: 10% Rabatt auf Neufahrzeuge.q ARAL AGLeistung/Produkte: Aral Plus Card,Kraft- und Schmierstoffe an ARAL- undBP-Tankstellen.Konditionen: 0,9 Cent pro Liter aufden Tankstellenpreis, nur gültig für Dieselkraftstoffe,30% Nachlass für Autoschmierstoffe.Monatsrechnung.SOFTWAREq Duhan Ärztesoft CologneLeistung/Produkte: Patientenverwaltungs-und Abrechnungssystem fürdie ambulante Pflege.Konditionen: 20% Rabatt auf denSoftware-Preis.q D & S DatensystemeLeistung/Produkte: Patientenverwaltungs-und Abrechnungssystem fürdie ambulante Pflege, DTA nach § 3<strong>02</strong>SGB V möglich.Konditionen: WarenwertabhängigerNachlass in Form von Zusatzmodulenfür die Software.q EDV & Netzwerktechnik GaertnerLeistung/Produkte: der PflegeStufen-Manager 2005 ermöglicht Ihnen dieschnelle und MDK-sichere Erfassungvon Pflege-Echtzeiten anhand der Zeitkorridoreder MDK-Begutachtungsrichtlinien.Konditionen: B 99,-- für die Hauptlizenz,B 52,50 für jede weitere Lizenz.q HyCare GmbHLeistung/Produkte: Organisationsberatungund Softwarelösungen, DTAnach § 3<strong>02</strong> SGB V möglich.Konditionen: 15% Rabatt auf Nettoverkaufspreisfür Software, Preisaktionenund Projekte mit Sonderkalkulationensind ausgenommen.SEMINARE / UNTERNEHMENS-BERATUNGq bap Beratungsservice fürambulante PflegeeinrichtungenLeistung/Produkte: Software DZE-Zeiterfassung für ambulante Pflegeeinrichtungeneinschl. Schulung und Tages-Seminar.Konditionen: DZE-Zeiterfassung 12%Rabatt auf den offiziellen Preis, Schulungeinschl. Tagesseminar 19% Nachlass aufden offiziellen Preis.q Hoffmann-Schewe, SozialtherapeutLeistung/Produkte: Supervision, OrganisationsberatungKonditionen: bis 10% Rabatt auf Honorare.q VOBISCUMLeistungen/Produkte: Beratung,Coaching, Workshops, Fortbildungen -auch Inhouse - Schulungen. Speziell abgestimmteFührungskonzepte, Mitarbeitermotivation,Verwirklichung von Zielen,Effizienzsteigerung, Bewältigungvon Krisensituationen.Konditionen: 10% Rabatt auf denDienstleistungspreis.433BERUFSBEKLEIDUNGq HTS Deutschland GmbHLeistung/Produkte: Mietservice fürBerufskleidung inkl. Reinigung.Konditionen: 10% Rabatt auf alle Listenpreise.KOMMUNIKATIONq E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KGLeistung/Produkte: Mobiltelefontarifeund EndgeräteKonditionen: bis 35% Rabatt auf dieGrundgebühr, diverse Endgerätefür B 0,01.q T-MobileLeistungen/Produkte: MobiltelefontarifeKonditionen: Rabatte bis 20% aufden regulären Preis.q Vodafone D2Leistungen/Produkte: Mobiltelefon-TarifeKonditionen: Rabatte auf den regulärenPreis, bitte fordern Sie die aktuellePreisliste an.BESONDERER SERVICEq AMD TÜV-ArbeitsmedizinischeDienste GmbHLeistung/Produkte: Betriebsärztlicheund sicherheitstechnische Betreuung.Konditionen: B 120,-- Jahresgebühr,zzgl. Mehrwertsteuer bis 30 Mitarbeiter,ab 30 Mitarbeitern nach individueller Vereinbarung.q Haas Service-ZentraleLeistung/Produkte: Entgegennahmeund Dokumentation von Telefongesprächenim Namen des Pflegedienstes,z.B. außerhalb der Büro zeiten.q nähere Infos unter:www.abvp.de


otiert + kurz notiert + kurz notiert + kurz notiert + kurzRentner profitierenvon EnkellosigkeitDen wirtschaftlichen Gewinn der„Generation Enkellos“ bezifferte dasIfo (Institut für Wirtschaftsforschung)in der im Frühjahr veröffentlichtenStudie auf 7% der heutigen Renten.Hintergrund ist das Renten-Umlageverfahren,wonach die jetzt arbeitendeGeneration für die aktuellen Rentenaufkommt. Denn dem Ifo zufolge zahlenKinderlose typischerweise mehrRentenbeiträge: Insbesondere Frauenohne Kinder hätten zumeist ein deutlichhöheres Erwerbseinkommen, alssie es mit Kindern gehabt hätten. AlsKonsequenz aus diesem Effekt schlägtdas Institut ermäßigte Beitragszahlungenfür Eltern vor.Dr. Köhler, KBV (KassenärztlicheBundesvereinigung) befürwortet dasBayreuther Modell: Immer wenn dieEinzahlungen in die GKV (Arbeitsgemeinschaftder Spitzenverbände derKrankenkassen) die Auszahlungenübersteigen, liegt eine implizite Besteuerungvor. Das jetzige System geht miteiner hohen impliziten Steuer einher.Die Zahlen sind erschreckend. Alle, dienach 1975 geboren sind, werden miteiner impliziten GKV-Sondersteuervon 20.000 EUR pro Kopf belastet. Amstärksten betroffen sind die, die Mitteder Achtzigerjahre geboren wurden.Hier beträgt die implizite Pro-Kopf-Steuer über 30.000 EUR. Die stärksteEntlastung hat der Jahrgang 1939 miteiner Summe von rund 35.000 EURpro Kopf.iDer Gemeinsame Bundesausschuss teilt mit:Klare Regelungenzur Verordnungsfähigkeitvon Arzneimittelnim Off-Label-UseDer Begriff Verordnungsfähigkeitführt aufgrund der vielfältigen Verwendungbei Arznei, Heil-, Hilfsmittelund beispielsweise Pflegetätigkeitenoft zur Verwirrung. Insoweit weisenwir darauf hin, dass der Off-Label-Use nichts mit der mehrfach von unsgeschilderten Problematik der Verordnungsfähigkeiteiner Medikamentengabenicht verordnungsfähiger Medikamentezu tun hat.Unter „Off-Label-Use“ verstehtman die Anwendung eines zugelassenenArzneimittels außerhalb der vonden nationalen oder europäischenZulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebieten(Indikationen). Aufder Basis des Erlasses des Bundesministeriumsfür Gesundheit (BMG) vom31. August 2005 beauftragt der G-BAdie eingerichteten Expertengruppenmit der Bewertung des Wissensstandeszum Off-Label-Use einzelner Wirkstoffebeziehungsweise Arzneimittel.Die Expertengruppen leiten dem G-BAdie jeweils erarbeiteten Empfehlungenzum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisseüber den Off-Label-Use dieserArzneimittel zur Umsetzung in derArzneimittel-Richtlinie zu.i

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!