11.07.2015 Aufrufe

Leistungsbeschreibung und Angebotseinholung für den ...

Leistungsbeschreibung und Angebotseinholung für den ...

Leistungsbeschreibung und Angebotseinholung für den ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 1 -<strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>und</strong> <strong>Angebotseinholung</strong>für <strong>den</strong> archäologisch begleiteten Oberbo<strong>den</strong>abtrag im Bereich……….der Stadt/Gemeinde ………………., Landkreis ……………….A. Allgemeine AngabenDie vorliegende <strong>Leistungsbeschreibung</strong> ist Bestandteil der Auflagen/Nebenbestimmungen der<strong>den</strong>kmalrechtlichen Erlaubnis <strong>und</strong> des Vertrags zwischen dem Auftraggeber <strong>und</strong> demAuftragnehmer. Sie ist in Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege[BLfD] dem jeweiligen Vorhaben anzupassen.Die <strong>den</strong>kmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG zur Durchführung der archäologischenGrabungen liegt mit dem Bescheid Az.: ............................ der UnterenDenkmalschutzbehörde der Stadt/des Landkreises ................................. vom .........................vor.Größe der zu untersuchen<strong>den</strong> Fläche: ……………………………………………Auftraggeber: ……………………………………………………………..Gr<strong>und</strong>stückseigentümer: ………………………………………………………Fachliche Aufsichtsbehörde: BLfD (Art.12 Abs.2 (6) DSchG)Durchführungszeitraum: ……………………………………………Grabungsbeginn: …………………………………………Geschätzte Grabungsdauer (auf der Gr<strong>und</strong>lage von Pos. F): …………………………………Eigentumsverhältnisse an F<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wissenschaftliche Auswertung:Das Eigentum an F<strong>und</strong>en regelt sich nach § 984 BGB. Der Ausgräber bzw. die Ausgrabungsfirmaarbeitet im Auftrag von ………………………………………………..Bei Medieninformationen ist das BLfD vorab zu unterrichten.B. Situationsbeschreibung <strong>und</strong> bisherige archäologische Bef<strong>und</strong>e1. Maßnahmennummer: ……………………………………………….2. Lage im Gelände: …………………………………………………..3. Bo<strong>den</strong>verhältnisse: …………………………………………………


- 2 -4. Bisherige F<strong>und</strong>e: ……………………………………………………5. Bef<strong>und</strong>prognose: ……………………………………………………Für die grabungsvorbereiten<strong>den</strong> Arbeiten sind …………. wissenschaftlich/technischeAssistenten (s.u.) nötig.Zu weiteren fachlichen Fragen kann das BLfD Auskunft geben.C. Fachliche Spezifikation des Bewerbers <strong>und</strong> des einzusetzen<strong>den</strong> Personals:Der Bewerber hat Erfahrung mit ………… nachzuweisen. Die Prüfung der Referenzenobliegt der Fachbehörde.Wissenschaftlich/technische Assistenten: namentlich benanntMagister oder Promotion der Fachrichtungen Ur- bzw. Vor- <strong>und</strong> Frühgeschichte mitmindestens 12 Monaten Grabungserfahrung oder Grabungstechniker/ Grabungsfacharbeitermit mindestens 12 Monaten Grabungserfahrung als Schnittleiter <strong>und</strong>/oder in Tätigkeiten zurDokumentation (Zeichner, Fotograf, Vermesser, F<strong>und</strong>verwaltung). Erfahrung im Bereich ….D. <strong>Leistungsbeschreibung</strong> zu <strong>den</strong> grabungsvorbereiten<strong>den</strong> Maßnahmen <strong>und</strong> demOberbo<strong>den</strong>abtrag1. Gr<strong>und</strong>lagen:Es gelten die „Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern“(Stand 2008). Die strikte Einhaltung dieser Dokumentationsvorgaben insbesondere beidigitaler Grabungsdokumentation ist ausdrücklich gefordert.2. Vorgehensweise:a) Grabungsvorbereitende Arbeiten (Einmessen <strong>und</strong> Bergung von Oberflächenf<strong>und</strong>en;Entmunitionierung):Die Entmunitionierung des Gebiets ist archäologisch zu begleiten. Hierbei zutagekommende Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> F<strong>und</strong>e sind sachgerecht einzumessen, nötigenfalls auch sofortarchäologisch zu untersuchen, zu dokumentieren <strong>und</strong> zu bergen.b) Oberbo<strong>den</strong>abtragAbtrag des Oberbo<strong>den</strong>s <strong>und</strong> Anlegen einer Feinplanie zur Beurteilung archäologischerBef<strong>und</strong>e. Dies ist von einem Bagger mit Humuslöffel durchzuführen, der bauseitig gestelltwird oder von der Grabungsfirma angeboten wer<strong>den</strong> kann <strong>und</strong> unter fachlicher Anleitungder Grabungsfirma arbeitet. Erstellung eines Übersichtsplans. (Ein präzisiertesLeistungsverzeichnis für die anschließende Grabung wird auf dieser Gr<strong>und</strong>lage erstellt.)Sollten sich nach dem Oberbo<strong>den</strong>abtrag in Teilflächen Feuchtbo<strong>den</strong>bef<strong>und</strong>e einstellen, istunverzüglich eine Beprobung dieser Bereiche mit <strong>den</strong>drochronologischen <strong>und</strong>pollenanalytischen Verfahren einzuleiten.


- 3 -3. Die Vorgehensweise bei außergewöhnlichen Bef<strong>und</strong>situationen, die gesonderteMaßnahmen erfordern, ist mit dem BLfD abzusprechen (z.B. Brunnen mitFeuchtbo<strong>den</strong>verhältnissen).4. Sonderbef<strong>und</strong>e (z.B. Feuchtbo<strong>den</strong>milieu, Sonderbestattungen etc.) können zusätzlichenaturwissenschaftliche Beprobungen erforderlich machen (Geologie, Pollenanalyse,Dendrochronologie, Anthropologie), die im Rahmen der Arbeiten vor Ort durchgeführtwer<strong>den</strong> müssen. Die Notwendigkeit derartiger Zusatzanalysen wird durch das BLfD demAuftraggeber angezeigt. Der Auftragnehmer weist diese Positionen bei der Rechnungslegunggesondert aus.E. Fachliche Aufsicht <strong>und</strong> Sonstiges1. Die fachliche Aufsicht der Maßnahme liegt beim BLfD, Referat BI Oberbayern/München.Wer<strong>den</strong> die unter Pkt. C <strong>und</strong> D geforderten <strong>und</strong> angebotenen Leistungen nicht oder nichtsachgerecht erfüllt, ist auf Weisung der Fachbehörde nachzubessern, gegebenenfalls sind dieArbeiten einzustellen.2. Die durch die Fachbehörde geforderten sachlichen, personellen oder technischenKorrekturen <strong>und</strong> Nachbesserungen von Leistungen begrün<strong>den</strong> keine Abrechnung vonMehrkosten.3. Eine mögliche Überschreitung der geschätzten Dauer ist frühzeitig dem BLfD <strong>und</strong> demAuftraggeber anzuzeigen <strong>und</strong> nur bei einer gegenüber der Prognose erheblich abweichen<strong>den</strong>Bef<strong>und</strong>situation gerechtfertigt.4. Der Auftraggeber kann bis zu 10% der Auftragssumme einbehalten. Der Einbehalt wirderst bei Vorlage der vollständigen <strong>und</strong> durch das BLfD geprüften Dokumentation zur Zahlungfällig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!