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Bereitschaftsdienste / Notrufe - Verbandsgemeinde Nassau

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<strong>Nassau</strong>er Land 4 Nr. 01/2012<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

■■ Sitzung des Ausschusses für Soziales<br />

und Sport (Sozialausschuss) der Stadt <strong>Nassau</strong><br />

Zu einer Sitzung des Ausschusses für Soziales und Sport (Sozialausschuss)<br />

der Stadt <strong>Nassau</strong> habe ich eingeladen auf<br />

Dienstag, 10.01.2012, 18:30 Uhr, Sitzungszimmer<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, <strong>Nassau</strong>.<br />

Tagesordnung<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

1. Bericht der Leiterin der städtischen Bücherei 2011<br />

und Planung für 2012<br />

2. Bericht des Leiters des Jugendtreffs 2011 und Planung für 2012<br />

3. Soziales Netzwerk<br />

4. Sachstandsbericht zu Sportstätten und Spielplätzen<br />

5. Verschiedenes<br />

<strong>Nassau</strong>, 28. Dezember 2011<br />

Stadt <strong>Nassau</strong> Armin Wenzel, Stadtbürgermeister<br />

■■ Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Dienethal<br />

Zu einer Einwohnerversammlung laden wir alle Einwohnerinnen<br />

und Einwohner der Ortsgemeinde Dienethal für<br />

Mittwoch, 11.01.2012, 19:00 Uhr,<br />

in das Dorfgemeinschaftshaus, Dienethal ein.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Ausbau Ortsdurchfahrt<br />

2. Vorstellung Ausbau Dorfplatz<br />

3. Bericht des Ortsbürgermeisters über örtliche Angelegenheiten<br />

4. Bericht des Bürgermeisters der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

über verbandsgemeindeeigene Angelegenheiten<br />

56379 Dienethal, 56377 <strong>Nassau</strong>,<br />

27. Dezember 2011 27. Dezember 2011<br />

Ortsgemeinde Dienethal <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong><br />

Harald Vogt Udo Rau<br />

Ortsbürgermeister Bürgermeister<br />

■■ Benutzungs- und Gebührenordnung<br />

des Rathauses in Lollschied<br />

Präambel<br />

Durch Überlassung von Räumlichkeiten im Rathaus Lollschied sollen<br />

das Vereinsleben und Aktivitäten in der Gemeinde unterstützt<br />

werden. Private Nutzungen der Räumlichkeiten des Rathauses,<br />

auch innerhalb des Nutzerkreises, sind nicht erlaubt. Für private<br />

Veranstaltungen steht das Bürgerhaus zur Verfügung.<br />

§ 1 Benutzungskreis<br />

Die Ortsgemeinde Lollschied stellt die Räume und Einrichtungen<br />

des Rathauses in Lollschied zur Verfügung, und zwar an:<br />

a) die Gruppierungen, die die Räumlichkeiten<br />

auch bisher genutzt haben:<br />

- die Freiwillige Feuerwehr Lollschied,<br />

der MGV Lollschied, die Frauengruppe und das Bäckerteam.<br />

- die Nutzung der Räumlichkeiten durch neue Gruppierungen<br />

müssen vom Gemeinderat genehmigt werden<br />

b) Nutzer für gemeindliche Veranstaltungen,<br />

wie z. B. Bürgerstammtisch.<br />

§ 2 Termine / Antragsverfahren<br />

1) Die Benutzung der Räume bedarf der Erlaubnis des Ortsbürgermeisters.<br />

Der Name des Verantwortlichen ist in dem Antrag auf<br />

Erteilung der Benutzungserlaubnis oder in einer zu erstellenden<br />

Belegliste anzugeben.<br />

2) Die fixen Termine der Gruppierungen<br />

sind dem Ortsbürgermeister vorzulegen.<br />

3) Abweichungen sowie sonstige Veranstaltungen<br />

sind ebenfalls mit dem Ortsbürgermeister abzustimmen.<br />

4) Termine der Ortsgemeinde haben Vorrang.<br />

§ 3 Entgelt<br />

Dem o. g. Nutzerkreis werden die Räumlichkeiten<br />

für den Routinebetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt.<br />

Veranstaltungen, die über den Routinebetrieb hinausgehen:<br />

a. Ortsinterne (Sonder-) Veranstaltungen in den Räumen<br />

sind kostenfrei<br />

b. Bei kommerziellen Veranstaltungen wird ein Kostenbeitrag<br />

von pauschal 5,00 EUR an die Gemeinde abgeführt<br />

c. Zeltveranstaltungen werden mit pauschal 25,00 EUR berechnet<br />

Abweichungen von dieser Regelung sind mit dem Ortsbürgermeister<br />

abzustimmen.<br />

§ 4 Haftung<br />

1) Der Benutzer oder die Benutzergruppe haftet für alle Schäden,<br />

die der Ortsgemeinde Lollschied an dem festen und beweglichen<br />

Inventar, am Gebäude und den Zugangswegen durch die<br />

Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.<br />

2) Der Benutzer oder die Benutzergruppe stellt die Ortsgemeinde<br />

Lollschied von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten,<br />

Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner<br />

Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />

Zusammenhang mit der Benutzung des Rathauses und seiner<br />

Außenanlagen stehen. Der Benutzer oder die Benutzergruppe<br />

verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen<br />

die Ortsgemeinde Lollschied und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />

auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen<br />

gegen die Ortsgemeinde Lollschied und deren Bediensteten<br />

und Beauftragten.<br />

Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />

Lollschied als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />

gem. § 836 BGB unberührt.<br />

3) Die Ortsgemeinde Lollschied haftet nicht für von den Benutzern<br />

mitgebrachte oder abgestellte Sachen.<br />

4) Schäden an benutzten Gebäuden, an den Räumen und Einrichtungsgegenständen,<br />

die durch die Nutzung entstanden sind,<br />

sind dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lollschied umgehend<br />

anzuzeigen.<br />

§ 5 Überlassungsbedingungen<br />

1) Reinigung<br />

Den Nutzern obliegt die Reinigung der Räume sowie die ordnungsgemäße<br />

Beseitigung der bei den Veranstaltungen angefallenen<br />

Abfälle. Eine Nassreinigung der Böden hat mindestens einmal im<br />

Monat zu erfolgen. Die Nutzer haben sich hierüber abzustimmen<br />

und die Reinigung über eine Liste zu dokumentieren.<br />

2) Lagerung<br />

Getränke können in Kisten gelagert und in Kühlschränken vorgehalten<br />

werden. Materialien, die dem Vereinsbetrieb dienen, können in den<br />

Räumen in Schränken gelagert werden. Sperrige oder sonst wie hinderliche<br />

Gerätschaften und Materialien sind hiervon ausgenommen.<br />

3) Inventar<br />

Das Einbringen von zusätzlichem Inventar, das Anbringen von Einrichtungsgegenständen<br />

oder sonstige Veränderungen in den Räumlichkeiten,<br />

bedürfen der Genehmigung des Ortsbürgermeisters.<br />

IMPRESSUM:<br />

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt-machungen<br />

sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemein-deordnung<br />

für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153<br />

ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils<br />

geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-<br />

Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0.<br />

Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />

ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />

Redaktions-eMail: nassauerland@vgnassau.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />

für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />

Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift<br />

des Verlages.<br />

Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos<br />

zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der<br />

Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet<br />

sein und sollten grundsätzlich über die <strong>Verbandsgemeinde</strong> eingereicht<br />

werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der<br />

auch verantwortlich ist.<br />

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen<br />

übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen<br />

nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen<br />

gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbeliefe-rung ohne Verschulden des Verlages oder infolge<br />

höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche<br />

gegen den Verlag.<br />

Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005<br />

wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei<br />

letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea<br />

Wittich-Bonk.

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