Bereitschaftsdienste / Notrufe - Verbandsgemeinde Nassau
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<strong>Nassau</strong>er Land 4 Nr. 01/2012<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
■■ Sitzung des Ausschusses für Soziales<br />
und Sport (Sozialausschuss) der Stadt <strong>Nassau</strong><br />
Zu einer Sitzung des Ausschusses für Soziales und Sport (Sozialausschuss)<br />
der Stadt <strong>Nassau</strong> habe ich eingeladen auf<br />
Dienstag, 10.01.2012, 18:30 Uhr, Sitzungszimmer<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, <strong>Nassau</strong>.<br />
Tagesordnung<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
1. Bericht der Leiterin der städtischen Bücherei 2011<br />
und Planung für 2012<br />
2. Bericht des Leiters des Jugendtreffs 2011 und Planung für 2012<br />
3. Soziales Netzwerk<br />
4. Sachstandsbericht zu Sportstätten und Spielplätzen<br />
5. Verschiedenes<br />
<strong>Nassau</strong>, 28. Dezember 2011<br />
Stadt <strong>Nassau</strong> Armin Wenzel, Stadtbürgermeister<br />
■■ Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Dienethal<br />
Zu einer Einwohnerversammlung laden wir alle Einwohnerinnen<br />
und Einwohner der Ortsgemeinde Dienethal für<br />
Mittwoch, 11.01.2012, 19:00 Uhr,<br />
in das Dorfgemeinschaftshaus, Dienethal ein.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Ausbau Ortsdurchfahrt<br />
2. Vorstellung Ausbau Dorfplatz<br />
3. Bericht des Ortsbürgermeisters über örtliche Angelegenheiten<br />
4. Bericht des Bürgermeisters der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
über verbandsgemeindeeigene Angelegenheiten<br />
56379 Dienethal, 56377 <strong>Nassau</strong>,<br />
27. Dezember 2011 27. Dezember 2011<br />
Ortsgemeinde Dienethal <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong><br />
Harald Vogt Udo Rau<br />
Ortsbürgermeister Bürgermeister<br />
■■ Benutzungs- und Gebührenordnung<br />
des Rathauses in Lollschied<br />
Präambel<br />
Durch Überlassung von Räumlichkeiten im Rathaus Lollschied sollen<br />
das Vereinsleben und Aktivitäten in der Gemeinde unterstützt<br />
werden. Private Nutzungen der Räumlichkeiten des Rathauses,<br />
auch innerhalb des Nutzerkreises, sind nicht erlaubt. Für private<br />
Veranstaltungen steht das Bürgerhaus zur Verfügung.<br />
§ 1 Benutzungskreis<br />
Die Ortsgemeinde Lollschied stellt die Räume und Einrichtungen<br />
des Rathauses in Lollschied zur Verfügung, und zwar an:<br />
a) die Gruppierungen, die die Räumlichkeiten<br />
auch bisher genutzt haben:<br />
- die Freiwillige Feuerwehr Lollschied,<br />
der MGV Lollschied, die Frauengruppe und das Bäckerteam.<br />
- die Nutzung der Räumlichkeiten durch neue Gruppierungen<br />
müssen vom Gemeinderat genehmigt werden<br />
b) Nutzer für gemeindliche Veranstaltungen,<br />
wie z. B. Bürgerstammtisch.<br />
§ 2 Termine / Antragsverfahren<br />
1) Die Benutzung der Räume bedarf der Erlaubnis des Ortsbürgermeisters.<br />
Der Name des Verantwortlichen ist in dem Antrag auf<br />
Erteilung der Benutzungserlaubnis oder in einer zu erstellenden<br />
Belegliste anzugeben.<br />
2) Die fixen Termine der Gruppierungen<br />
sind dem Ortsbürgermeister vorzulegen.<br />
3) Abweichungen sowie sonstige Veranstaltungen<br />
sind ebenfalls mit dem Ortsbürgermeister abzustimmen.<br />
4) Termine der Ortsgemeinde haben Vorrang.<br />
§ 3 Entgelt<br />
Dem o. g. Nutzerkreis werden die Räumlichkeiten<br />
für den Routinebetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt.<br />
Veranstaltungen, die über den Routinebetrieb hinausgehen:<br />
a. Ortsinterne (Sonder-) Veranstaltungen in den Räumen<br />
sind kostenfrei<br />
b. Bei kommerziellen Veranstaltungen wird ein Kostenbeitrag<br />
von pauschal 5,00 EUR an die Gemeinde abgeführt<br />
c. Zeltveranstaltungen werden mit pauschal 25,00 EUR berechnet<br />
Abweichungen von dieser Regelung sind mit dem Ortsbürgermeister<br />
abzustimmen.<br />
§ 4 Haftung<br />
1) Der Benutzer oder die Benutzergruppe haftet für alle Schäden,<br />
die der Ortsgemeinde Lollschied an dem festen und beweglichen<br />
Inventar, am Gebäude und den Zugangswegen durch die<br />
Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.<br />
2) Der Benutzer oder die Benutzergruppe stellt die Ortsgemeinde<br />
Lollschied von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten,<br />
Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner<br />
Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />
Zusammenhang mit der Benutzung des Rathauses und seiner<br />
Außenanlagen stehen. Der Benutzer oder die Benutzergruppe<br />
verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen<br />
die Ortsgemeinde Lollschied und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />
auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen<br />
gegen die Ortsgemeinde Lollschied und deren Bediensteten<br />
und Beauftragten.<br />
Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />
Lollschied als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />
gem. § 836 BGB unberührt.<br />
3) Die Ortsgemeinde Lollschied haftet nicht für von den Benutzern<br />
mitgebrachte oder abgestellte Sachen.<br />
4) Schäden an benutzten Gebäuden, an den Räumen und Einrichtungsgegenständen,<br />
die durch die Nutzung entstanden sind,<br />
sind dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lollschied umgehend<br />
anzuzeigen.<br />
§ 5 Überlassungsbedingungen<br />
1) Reinigung<br />
Den Nutzern obliegt die Reinigung der Räume sowie die ordnungsgemäße<br />
Beseitigung der bei den Veranstaltungen angefallenen<br />
Abfälle. Eine Nassreinigung der Böden hat mindestens einmal im<br />
Monat zu erfolgen. Die Nutzer haben sich hierüber abzustimmen<br />
und die Reinigung über eine Liste zu dokumentieren.<br />
2) Lagerung<br />
Getränke können in Kisten gelagert und in Kühlschränken vorgehalten<br />
werden. Materialien, die dem Vereinsbetrieb dienen, können in den<br />
Räumen in Schränken gelagert werden. Sperrige oder sonst wie hinderliche<br />
Gerätschaften und Materialien sind hiervon ausgenommen.<br />
3) Inventar<br />
Das Einbringen von zusätzlichem Inventar, das Anbringen von Einrichtungsgegenständen<br />
oder sonstige Veränderungen in den Räumlichkeiten,<br />
bedürfen der Genehmigung des Ortsbürgermeisters.<br />
IMPRESSUM:<br />
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt-machungen<br />
sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemein-deordnung<br />
für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153<br />
ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils<br />
geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-<br />
Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0.<br />
Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />
ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />
Redaktions-eMail: nassauerland@vgnassau.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />
für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />
Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift<br />
des Verlages.<br />
Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos<br />
zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der<br />
Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet<br />
sein und sollten grundsätzlich über die <strong>Verbandsgemeinde</strong> eingereicht<br />
werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der<br />
auch verantwortlich ist.<br />
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Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005<br />
wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei<br />
letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea<br />
Wittich-Bonk.