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AMTSBLATT - der Stadt Teltow

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1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>, Der Bürgermeister • 14513 <strong>Teltow</strong> • Marktplatz 1–3<br />

<strong>Teltow</strong> 1. Oktober 2008 Nr. 19 Jahrgang 17 Auflage: 3000 Exemplare<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Beschlüsse des Hauptausschusses vom 15.09.08 I–II<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 27.08.08 II<br />

Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> III–VIII<br />

Anlagen – Stellplatzsatzung VIII–XIV<br />

Bekanntmachungsanordnung – Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> XIV<br />

Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche – <strong>Teltow</strong> Sputendorfer Straße XIV–XV<br />

Beschluss <strong>der</strong> 50. Hauptausschuss-Sitzung vom 15.09.2008:<br />

Öffentlich behandelt:<br />

HA-Beschluss-Nr.: 01/50/2008<br />

„Der neu erbaute Straßenabschnitt (Nordspange) zwischen Kreisverkehr Zehlendorfer Straße und Jahnstraße erhält den Namen „Zeppelinufer“ und <strong>der</strong> Abschnitt<br />

zwischen Jahnstraße und Striewitzweg erhält den Namen „O<strong>der</strong>straße“.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 02/50/2008<br />

„Die neu erbaute Straße (Bogenstraße) zwischen O<strong>der</strong>straße und Potsdamer Straße erhält den Namen „Saganer Straße“.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 03/50/2008<br />

„Dem Bauvorhaben „Neubau eines Wohngebäudes“ (Antrag vom 15.08.2008) auf dem Grundstück: Gemarkung <strong>Teltow</strong>, Flur 9, Flurstück 425/7 (Wilhelm-Külz-<br />

Straße 16 a) wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 04/50/2008<br />

„Der Befreiungsantrag vom 24.08.08 zur Verän<strong>der</strong>ung von Pflanzstandorten für das Bauvorhaben Neubau SB-Warenhaus auf dem Grundstück Potsdamer Straße<br />

6/8 sowie die für dasselbe Bauvorhaben mit Datum vom 26.08.08 beantragte Befreiung hinsichtlich <strong>der</strong> Grundflächenzahl werden befürwortet.“<br />

Nichtöffentlich behandelt:<br />

HA-Beschluss-Nr.: 05/50/2008<br />

„Die Eilentscheidung des Bürgermeisters E 09/2008, Auftragserteilung zur Errichtung des Allwetterplatzes an <strong>der</strong> Grundschule Ruhlsdorf wird genehmigt.<br />

HA-Beschluss-Nr.: 06/50/2008<br />

„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Los 1 – Straßenbau <strong>Teltow</strong>, OT Seehof mit den Straßen Goethestr., Goethesteig, M.-Gorki-Str.,<br />

Trojanstr., Her<strong>der</strong>str., E.-Fischer-Str., Leibnizstr. und Marienfel<strong>der</strong> Anger wird <strong>der</strong> Auftrag an die Bietergemeinschaft STRABAG AG TRP Bau GmbH vergeben.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 07/50/2008<br />

„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Verkehrsflächenbeleuchtung <strong>Teltow</strong>, OT Seehof mit den Straßen Goethestr., Goethesteig,<br />

M.-Gorki-Str., Trojanstr., Her<strong>der</strong>str., E.-Fischer-Str., Leibnizstr., und Marienfel<strong>der</strong> Anger wird <strong>der</strong> Auftrag an die Firma Elektroservice Manfred Unger Stahnsdorf<br />

vergeben.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 08/50/2008<br />

„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Abbrucharbeiten, Straßenbau und Leitungsbau <strong>der</strong> Robert-Koch-Straße und <strong>der</strong> P & R<br />

Anlage am Regionalbahnhof wird <strong>der</strong> Auftrag an die Firma EUROVIA VBU Michendorf vergeben.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 09/50/2008<br />

„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB für das Bauvorhaben Neubau <strong>der</strong> Nordspange in <strong>Teltow</strong> – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen –<br />

wird <strong>der</strong> Zuschlag <strong>der</strong> Fa. Pro Arkades aus Zossen erteilt.<br />

HA-Beschluss-Nr.: 10/50/2008<br />

„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Los 1 Straßenbau und Entwässerung Liselotte-Herrmann-Straße wird <strong>der</strong> Auftrag <strong>der</strong><br />

Firma: L & S Tief- und Straßenbau GmbH aus <strong>Teltow</strong> erteilt.“<br />

Seite I


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Seite II<br />

1. Oktober 2008<br />

HA-Beschluss-Nr.: 11/50/2008<br />

„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 10.1 – Estrich-/Fliesenarbeiten – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma Erich Gutschmidt<br />

aus Wer<strong>der</strong> erteilt.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 12/50/2008<br />

„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 9 – Trockenbau/Akustik – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma E&D Wuj GmbH aus<br />

Casekow erteilt.“<br />

HA-Beschluss-Nr.: 13/50/2008<br />

„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 8 – Sportbodenbau – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma Hoppe Sportbodenbau<br />

GmbH aus Nossen erteilt.“<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> 49. <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 27.08.2008:<br />

Öffentlich behandelt:<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 01/49/2008<br />

„Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf und <strong>der</strong> Eigentümerin des <strong>Teltow</strong>kanals Verhandlungen über eine Wie<strong>der</strong>errichtung<br />

<strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>werftbrücke als Fußgänger- und Radfahrerbrücke aufzunehmen.“<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 02/49/2008<br />

„Für die geheime Abstimmung zum Antrag des Bürgermeisters, DS-Nr.: 779/2008 – Grundschule in <strong>Teltow</strong>-Seehof – wird die Zählkommission mit folgenden<br />

Mitglie<strong>der</strong>n bestätigt:<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> CDU Herr Erhard Wigand<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> SPD Herr Berndt Längrich<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion Die Linke Frau Ulrike Just<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> FDP Herr Eberhard Derlig<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> BIT Frau Helga Meister<br />

Von <strong>der</strong> Verwaltung Frau Sabine Jeschke und Frau Marion Pergande.“<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 03/49/2008<br />

„Die SVV beschließt, den Sitz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, im <strong>der</strong>zeitig als „Bürgerzentrum“ bezeichneten Dienstgebäude, in „Neues Rathaus“ umzubenennen.“<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 04/49/2008<br />

„Die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> setzt sich im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes zum Ziel, die gesamten CO 2 -Emmissionen in <strong>Teltow</strong> bis 2020 gegenüber 2005 um<br />

20 % und danach weiter zu reduzieren. Langfristiges Ziel ist es, eine weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erreichen. Um dieses Ziel zu<br />

erreichen, sollen sowohl Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Energieeffizienz ergriffen als auch <strong>der</strong> Anteil erneuerbarer Energien an <strong>der</strong> Energiebereitstellung deutlich<br />

erhöht werden. Die zur Zielerreichung notwendigen und möglichen Maßnahmen sollen im Rahmen eines lokalen Klimaschutzkonzepts erarbeitet werden.“<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 05/49/2008<br />

„Die SVV befürwortet die Fällung von 58 Stück Pappeln auf dem Jahnsportplatz. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fällungen vor Eröffnung und nach Vorlage<br />

entsprechen<strong>der</strong> Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen. Weiterhin sind im Anschluss Neupflanzungen auf dem Grundstück<br />

Sportplatz vorzunehmen.“<br />

Nichtöffentlich behandelt:<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 06/49/2008<br />

„Der Abschlussbericht zur Tätigkeit des zeitweiligen Ausschusses <strong>der</strong> SVV zur Untersuchung <strong>der</strong> Vorgänge um die Gründung und wirtschaftliche Tätigkeit des<br />

ZV „Südring“ wird von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einverständlich zur Kenntnis genommen. Der zeitweilige Ausschuss wird mit Wirkung des heutigen<br />

Datums, dem 27.08.2008, von <strong>der</strong> SVV als aufgelöst beschlossen.“<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 07/49/2008:<br />

„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 6 – Metallbau/Fenster/Außentüren – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma MAB Metall-<br />

u. Anlagenbau GmbH erteilt.“<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 08/49/2008<br />

Mit Beschluss-Nr.: 08/49/2008 stimmte die SVV dem Abschluss eines Ingenieurvertrages gemäß dem Antrag des Bürgermeisters zur Planung des Straßenbaus<br />

<strong>der</strong> Resedastraße, Flie<strong>der</strong>straße, Veilchenstraße und Enzianstraße zu.<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 09/49/2008<br />

Mit Beschluss Nr. 09/49/2008 stimmte die SVV gemäß dem Antrag des Bürgermeisters einer Grundstücksangelegenheit zu.<br />

SVV-Beschluss-Nr.: 10/49/2008<br />

Mit Beschluss Nr. 10/49/2008 stimmte die SVV einer Dienstaufsichtsbeschwerde gemäß dem Antrag <strong>der</strong> Fraktionen CDU und BIT zu.<br />

<strong>Teltow</strong>, den 16.09.2008


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Aufgrund des § 5 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07 S. 286, 329 ) i.V.m. § 81 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 <strong>der</strong> Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)<br />

vom 16.07.2003 (GVBl. I/03 S. 210), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I/07, S. 74), hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> am 13.02.2008 die nachstehende Satzung über die Zahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen notwendigen Stellplätze sowie über die Geldbeträge für die Ablösung<br />

notwendiger Stellplätze beschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für das gesamte Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>.<br />

§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich<br />

(1) Die Satzung legt die Zahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen notwendigen Stellplätze bei <strong>der</strong> Errichtung o<strong>der</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung baulicher Anlagen, sowie an<strong>der</strong>en Anlagen,<br />

bei denen ein Zu- o<strong>der</strong> Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, fest.<br />

(2) Die Erweiterung vorhandener Anlagen steht dabei <strong>der</strong> Errichtung gleich. Für die Berechnung <strong>der</strong> Stellplätze werden dabei nur die Erweiterungsflächen<br />

berücksichtigt.<br />

(3) Diese Satzung bildet die rechtliche Grundlage für die Ablösung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze.<br />

(4) Die satzungsrechtlichen Bestimmungen gelangen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen nicht zur Anwendung, wenn gemäß § 9 Abs. 4 BauGB die<br />

Anzahl <strong>der</strong> notwendigen Stellplätze dort festgesetzt ist.<br />

(5) Die Satzung findet ferner keine Anwendung, wenn innerhalb bestehen<strong>der</strong> Gebäude Wohnraum von nicht mehr als 70 m² geschaffen wird.<br />

§ 3 Ermittlung des Stellplatzbedarfs<br />

(1) Die Zahl <strong>der</strong> notwendigen herzustellenden Stellplätze ergibt sich aus <strong>der</strong> Anlage 1 zu dieser Satzung.<br />

(2) Soweit <strong>der</strong> Stellplatzbedarf nach <strong>der</strong> Fläche zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1 und DIN 277-2 zu ermitteln, welche als Anlagen 4.1 und 4.2<br />

beigefügt sind. Für die Berechnung <strong>der</strong> Wohnfläche gilt § 2 <strong>der</strong> VO zur Berechnung <strong>der</strong> Wohnfläche vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)<br />

(3) Bei baulichen o<strong>der</strong> sonstigen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist <strong>der</strong> Bedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln.<br />

(4) Bei einer Nutzungsän<strong>der</strong>ung einer baulichen o<strong>der</strong> sonstigen Anlage ist <strong>der</strong> Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. Der Bestand an tatsächlich vorhandenen o<strong>der</strong><br />

durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätzen wird angerechnet.<br />

§ 4 Ablösung<br />

(1) Soweit <strong>der</strong> Bauherr zur Errichtung von erfor<strong>der</strong>lichen Stellplatzflächen nach dieser Satzung verpflichtet ist, kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> durch öffentlichrechtlichen<br />

Vertrag nach § 43 Abs. 3 <strong>der</strong> BbgBO mit dem Bauherrn vereinbaren, dass dieser seine Verpflichtung ganz o<strong>der</strong> teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages<br />

an die <strong>Stadt</strong> ablöst (Stellplatzablösevertrag).<br />

(2) Wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> einen Stellplatzablösevertrag abschließt, soll dabei das Muster gemäß Anlage 2 dieser Satzung zu Grunde gelegt werden.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf eine Ablösung besteht nicht.<br />

§ 5 Ablösebetrag<br />

(1) Die Höhe des Geldbetrages je abzulösendem Stellplatz entspricht den in Absatz 2 aufgeführten Herstellungskosten einschließlich <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbskosten<br />

für 25 m² Stellplatzfläche.<br />

(2) Die je abzulösendem Stellplatz zu zahlende Ablösebeträge betragen für folgende Gebietsteile (siehe Karte, Anlage 3):<br />

I<br />

ab Knesebeckbrücke, entlang des <strong>Teltow</strong>kanals/Gemarkungsgrenzen zu Lichterfelde, Zehlendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf bis Abzweig verlängerter Buschweg,<br />

diesen an <strong>der</strong> nördlichen Flurstückskante folgend bis zur westlichen Grenze <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße, noch Norden verlängernd bis zum Ruhlsdorfer<br />

Platz, weiterführend an <strong>der</strong> südlichen Grenze <strong>der</strong> Potsdamer Straße bis zur westlichen Grenze des Hollandweges, nach Norden entlang an <strong>der</strong> westlichen<br />

Grenze <strong>der</strong> Zehlendorfer Straße bis zur Knesebeckbrücke<br />

5.750 €<br />

II<br />

ab Knesebeckbrücke Richtung Süden östliche Grenze <strong>der</strong> Zehlendorfer Straße und Hollandweg, nördliche Grenze <strong>der</strong> Potsdamer Straße, ab Hollandweg<br />

bis Ruhlsdorfer Platz nach Osten, weiterführend nördliche Grenze <strong>der</strong> Mahlower Straße bis S-Bahn-Trasse, dann S-Bahn-Trasse nach Osten folgend bis<br />

Grenzstreifen/Gemarkungsgrenze zu Lichterfelde, diese nach Norden folgend bis zum <strong>Teltow</strong>kanal/Gemarkungsgrenze, an dieser nach Westen bis zur<br />

Knesebeckbrücke folgend<br />

5.250 €<br />

Seite III


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Seite IV<br />

1. Oktober 2008<br />

III<br />

S-Bahn-Trasse, von Grenzstreifen bis nördliche Grenze <strong>der</strong> Mahlower Straße, Mahlower Straße nach Osten bis zur Anhalter-Bahn-Trasse, dieser folgend bis<br />

zum Grenzstreifen 4.500 €<br />

IV<br />

Anhalter-Bahn-Trasse, von Nord nach Süd bis zur Gemarkungsgrenze zu Großbeeren, dieser nach Osten und wie<strong>der</strong> nach Norden folgend bis zum Grenzstreifen<br />

und diesem entlang bis zur Anhalter-Bahn-Trasse<br />

3.750 €<br />

V<br />

Von Ruhlsdorfer Platz Richtung Süden an <strong>der</strong> östlichen Grenze <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße bis zum Achtruthengraben, diesen folgend nach Osten, dann Süden<br />

bis zum Industriegleis, entlang diesem nach Osten bis zur Anhalter-Bahn-Trasse, weitergehend nach Norden bis zur südlichen Grenze <strong>der</strong> Mahlower Straße,<br />

dann nach Westen bis zum Ruhlsdorfer Platz<br />

4.750 €<br />

VI<br />

Vom verlängerten Buschweg entlang <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze zu Stahnsdorf Richtung Süden bis zur Gemarkungsgrenze zu Ruhlsdorf, dieser folgend nach<br />

Nordosten bis zum Industriegleis und diesem weiterführend nach Osten bis zum Achtruthengraben, diesem nach Norden und dann Westen bis zur Ruhlsdorfer<br />

Straße in den Buschweg, südliche Grenze weiterfolgend nach Westen bis zur Gemarkungsgrenze zu Stahnsdorf<br />

4.250 €<br />

VII<br />

Von Anhalter-Bahn-Trasse entlang <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze zu <strong>Teltow</strong> nach Westen bis zur Gemarkungsgrenze zu Stahnsdorf, dieser folgend nach Süden bis<br />

zur Gemarkungsgrenze zu Großbeeren, an dieser entlang nach Osten und Norden bis zum Ausgangspunkt<br />

3.750 €<br />

(3) Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Gebietsteile für Ablösebeträge je Stellplatz ist <strong>der</strong> Karte „Gebietsteile <strong>der</strong> Ablösung von Beträgen je Stellplatz“, die als<br />

Anlage 2 verbindlicher Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt und Bestandteil <strong>der</strong> Bekanntmachung im Amtsblatt ist.<br />

§ 6 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 79 Abs. 3 Nr. 2 BbgBO handelt, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig entgegen §§ 2 und 3 die erfor<strong>der</strong>lichen Stellplatzflächen nicht<br />

herstellt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 79 Abs. 5 BbgBO mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.<br />

§ 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> vom 26.10.1994 außer Kraft.<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: Richtzahlen für Stellplatzbedarf<br />

Anlage 2: Stellplatzablösevertrag (Muster)<br />

Anlage 3: Karte<br />

Anlage 4.1: DIN 277-1<br />

Anlage 4.2: DIN 277-2<br />

Unterschriften :<br />

<strong>Teltow</strong>, ....... 15.09.2008 ..............<br />

gez. i. V. T. Koriath ...............................<br />

Bürgermeister<br />

ausgefertigt am: 15.09.2008<br />

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung<br />

Richtzahlen für Stellplatzbedarf<br />

Nr. Nutzungsart Zahl <strong>der</strong> Stellplätze<br />

1 Wohngebäude<br />

1. 1 Einfamilien-/Mehrfamilienhaus 1 je Wohnung bis 100 m²<br />

Nutzfläche<br />

2 je Wohnung über 100 m²<br />

Nutzfläche<br />

1. 2 Altenwohnungen 1 je Wohnung*<br />

1. 3 Wochenend- und Ferienhäuser 1 je Wohnung<br />

1. 4 Kin<strong>der</strong>- und Jugendwohnheime 1 je 15 Betten*


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

1. 5 Altenwohnheime, Altenheime 1 je 10 Betten*<br />

1. 6. Sonstige Wohnheime 1 je 2 Betten*<br />

2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen<br />

2. 1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 je 40 m² Nutzfläche*<br />

2. 2 Räume mit erheblichen Besucherverkehr 1 je 30 m² Nutzfläche*<br />

(Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Kanzleien o<strong>der</strong> Praxen)<br />

3 Verkaufsstätten<br />

3. 1 Läden, Geschäftshäuser 1 je 40 m² Verkaufsfläche*<br />

Einkaufszentren, großflächige Einzelhandels- 1 je 20 m² Verkaufsfläche*<br />

Betriebe, sonstige großflächige<br />

Handelsbetriebe gem. § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

4 Versammlungsstätten (außer Sportstätten und Gaststätten) und Kirchen<br />

4. 1 Versammlungsstätten von überörtlicher 1 je 5 Besucherplätze*<br />

Bedeutung<br />

(z. B.: Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen,<br />

Kongresszentren, Multiplexkinos)<br />

4. 2 Sonstige Versammlungsstätten 1 je 8 Besucherplätze*<br />

(z. B.: Filmtheater, Vortragssäle)<br />

4. 3 Kirchen 1 je 30 Besucherplätze*<br />

5 Sportstätten<br />

5. 1 Sportplätze, Trainingsplätze 1 je 300 m² Sportfläche*<br />

5. 2 Freibä<strong>der</strong> und Freiluftbä<strong>der</strong> 1 je 300 m² Grundstücksfläche*<br />

5. 3 Spiel- und Sporthallen 1 je 100 m² Hallenfläche*<br />

5. 4 Hallenbä<strong>der</strong> 1 je 50 m² Hallenfläche*<br />

5. 5 Tennisplätze 2 je Spielfeld<br />

5. 6 Sportstätten nach 5.1–5.5 mit Besucherplätzen 1 je 15 Besucherplätze<br />

zusätzlich zu 5.1–5.5*<br />

5. 7 Tribünenanlagen in Sportstätten 1 je 10 Tribünenplätze<br />

zusätzlich zu 5.1–5.5*<br />

5. 8 Minigolfplätze 6 je Minigolfanlage*<br />

5. 9 Kegel-, Bowlingbahnen 4 je Bahn<br />

5. 10 Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 je Bootsliegeplatz o<strong>der</strong> Boot<br />

5. 11 Golfplätze 5 je Loch<br />

6 Gaststätten und Beherbergungsbetriebe<br />

6. 1 Gaststätten, Diskotheken, 1 je 10 m² Gastraumfläche*<br />

Vereinsheime, Clubhäuser o.ä.<br />

6. 2 Beherbergungsbetriebe 1 je Gästezimmer<br />

wie Hotels, Pensionen, Kurheime<br />

6. 3 Jugendherbergen 1 je 10 Betten*<br />

7 Krankenanstalten<br />

7. 1 Krankenhäuser von überörtlicher Bedeutung, 1 je 3 Betten*<br />

Privatkliniken, Universitätskliniken<br />

Seite V


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

7. 2 Krankenhäuser von örtlicher Bedeutung 1 je 6 Betten*<br />

7. 3 Sanatorien, Kuranstalten, 1 je 5 Betten*<br />

Anstalten für langfristig Kranke<br />

7. 4 Altenpflegeheime 1 je 10 Betten*<br />

8 Schulen, Einrichtungen <strong>der</strong> Jugendför<strong>der</strong>ung<br />

8. 1 Grund-, Haupt-, Son<strong>der</strong>schulen 1 je Klasse*<br />

8. 2 Sonstige allgemein bildende Schulen 2 je Klasse*<br />

(wie Gymnasien)<br />

8. 3 Berufsschulen, Berufsfachschulen 5 je Klasse*<br />

8. 4 Fachschulen, Hochschulen 1 je 5 Schüler, Studenten*<br />

8. 5 Kin<strong>der</strong>gärten, Kin<strong>der</strong>tagesstätten 1 je Gruppenraum*<br />

und <strong>der</strong>gleichen<br />

8. 6 Jugendfreizeitheime und <strong>der</strong>gleichen 2 je Freizeiteinrichtung*<br />

9 Gewerbliche Anlagen<br />

9. 1 Handwerks- und Industriebetriebe 1 je 60 m² Nutzfläche*<br />

9. 2 Lagerräume, Lagerplätze, 1 je 100 m² Nutzfläche*<br />

Ausstellungs- und Verkaufsplätze<br />

9. 3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 je Wartungs- o<strong>der</strong><br />

Reparaturstand*<br />

9. 4 Tankstellen mit Pflegeplätzen 5 je Pflegeplatz*<br />

9. 5 Automatische Kraftfahrzeugwaschanlage 5 je Waschanlage*<br />

9. 6 Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung 3 je Waschplatz*<br />

9. 7 Automatische Kraftfahrzeugwaschstraße 3 je Waschplatz, zusätzlich<br />

ein Stauraum für mind. Kraftfahrzeuge<br />

10 Verschiedenes<br />

10. 1 Kleingartenanlagen 1 je 3 Kleingärten*<br />

10. 2 Spiel- und Automatenhallen 1 je 10 m² Nutzfläche*<br />

10. 3 unter Nr. 2. 1 bis 9. 7 nicht genannte Nutzungen 1 je 30 m� Nutzfläche*<br />

* Die angegebenen Stellplatzzahlen verstehen sich je angefangene Nutzungseinheit<br />

Anlage 2 zur Stellplatzsatzung<br />

Stellplatzablösevertrag – Muster<br />

Zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

vertreten durch den Bürgermeister, ........................................................<br />

(Name),<br />

........................................................<br />

(Adresse)<br />

nachstehend – <strong>Stadt</strong> – genannt<br />

und<br />

Herrn / Frau / Firma ........................................................<br />

(Name)<br />

wird folgen<strong>der</strong> Stellplatzablösevertrag geschlossen.<br />

Seite VI<br />

........................................................<br />

(Adresse)<br />

nachstehend – Bauherr – genannt<br />

1. Oktober 2008


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

§ 1 Bauvorhaben – Vertragsgrundlage<br />

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur Nr. ...., Flurstück Nr. ..., <strong>der</strong> Gemarkung ...(Grundbuch von ...., Blatt ....) in ......................... (Anschrift) folgendes<br />

Bauvorhaben zu verwirklichen:<br />

Für dieses Vorhaben wird <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark das Genehmigungsverfahren unter <strong>der</strong> Nr. ........<br />

durchgeführt.<br />

Nach den Vorschriften <strong>der</strong> Stellplatzsatzung sind hierfür ... (Anzahl) notwendige Stellplätze zu errichten. Hiervon werden ... (Anzahl) Stellplätze abgelöst.<br />

§ 2 Stellplatzablösebetrag<br />

Für die abzulösenden Stellplätze verpflichtet sich <strong>der</strong> Bauherr ............. € ( in Worten : ............... Euro) an die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> zu zahlen.<br />

§ 3 Fälligkeit, Sicherheit<br />

(1) Der Ablösebetrag ist mit Baubeginn fällig.<br />

Der Bauherr ist verpflichtet, den Baubeginn gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> unverzüglich anzuzeigen.<br />

(2) Der Bauherr zahlt den Ablösebetrag durch Überweisung auf das Konto Nr. 3522025430 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong> bei <strong>der</strong> MBS Potsdam, BLZ 160 500 00<br />

unter Angabe des Zahlungsgrundes ein.<br />

(3) Der Vertrag wird erst wirksam, wenn <strong>der</strong> Bauherr für den Ablösebetrag gemäß § 2 Sicherheit durch unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines<br />

<strong>der</strong> deutschen Bankaufsicht unterliegenden Kreditinstitutes geleistet o<strong>der</strong> im Einvernehmen mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> eine vergleichbare Sicherheit gestellt hat<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bauherr unterwirft sich hinsichtlich <strong>der</strong> Zahlungspflicht aus § 2 <strong>der</strong> sofortigen Vollstreckung gemäß § 61 VwVfG Bbg.<br />

§ 4 Rechtsnachfolge<br />

Der Bauherr verpflichtet sich, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf seinen Rechtsnachfolger <strong>der</strong>gestalt zu übertragen, dass die <strong>Stadt</strong><br />

unmittelbar anspruchsberechtigt wird.<br />

§ 5 Nutzungsrecht an Parkeinrichtungen<br />

Der Bauherr erhält durch die Zahlung des Ablösebetrages keinen Anspruch auf Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen, auf Übertragung des Eigentums<br />

und auf Benutzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> hergestell-ten o<strong>der</strong> noch herzustellenden öffentlichen Parkeinrichtungen.<br />

(1) Der Bauherr kann die Aufhebung des Vertrages verlangen, wenn :<br />

a) die Baugenehmigung bestandskräftig abgelehnt wurde,<br />

b) die Baugenehmigung nach § 69 BbgBO erlischt o<strong>der</strong><br />

c) die Baugenehmigung zurückgenommen wird.<br />

(2) Der zu erstattende Ablösebetrag wird nicht verzinst.<br />

§ 6 Erstattung des Ablösebetrages<br />

§ 7 Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam o<strong>der</strong> undurchführbar sein o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> eine Regelungslücke enthalten, so bleibt im übrigen die<br />

Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt.<br />

Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame o<strong>der</strong> undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem<br />

wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.<br />

Liegt eine Regelungslücke vor, ist diese durch eine zweckentsprechende Bestimmung auszufüllen.<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

(1) Von diesem Vertrag erhalten <strong>der</strong> Bauherr und die <strong>Stadt</strong> sowie die untere Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Ausfertigung <strong>der</strong> Urkunde.<br />

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

(3) Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.<br />

(4) Ergänzend gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg), sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches in <strong>der</strong><br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

<strong>Teltow</strong>, den .........<br />

.................................... ....................................<br />

<strong>Stadt</strong> Bauherr<br />

Seite<br />

VII


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau –<br />

Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen<br />

Vorwort<br />

Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss,,Flächen- und Raumberechnungen" erarbeitet.<br />

DIN 277, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau besteht aus:<br />

Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen<br />

Teil 2: Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsftächen und Verkehrsflächen)<br />

Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

Gegenüber DIN 277 -1:1 987-06 wurden folgende An<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

a) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet und neu geglie<strong>der</strong>t;<br />

b) Die ,,Funktionsfläche (FF)" wurde in ,,Technische Funktionsfläche (TF)" umbenannt;<br />

c) Der Konstruktions-Rauminhalt (KRl) wurde neu aufgenommen;<br />

d) Für die Zuordnung von Installationskanälen und -schächten zur Netto-Grundfläche bzw. Konstruktions-<br />

Grundfläche wurden Mindestabmessunqen definiert:<br />

e) Die getrennte Ermittlung von Grundflächen unter Schrägen bis/über 1,50 m wurde aufgegeben,<br />

f) Die Unterscheidung <strong>der</strong> Nutzfläche in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche wurde aufgegeben; beide<br />

Begriffe sind entfallen.<br />

Seite VIII<br />

1. Oktober 2008


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Frühere Ausgaben<br />

DIN 277:1934-08, 1936-01, 1940x-10, 1950x-11<br />

DtN 277-1:1923-05, 1987-06<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Diese Norm gilt für die Ermittlung <strong>der</strong> Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken o<strong>der</strong> von Teilen von Bauwerken im Hochbau.<br />

Grundflächen und Rauminhalte sind unter an<strong>der</strong>em maßgebend für die Ermittlung <strong>der</strong> Kosten im Hochbau nach DIN 276, <strong>der</strong> Nutzungskosten im Hochbau<br />

nach DIN 18960 und beidem Vergleich von Bauwerken.<br />

2 Normative Verweisungen<br />

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokumentes erfor<strong>der</strong>lich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene<br />

Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokumentes (einschließlich aller Än<strong>der</strong>ungen).<br />

3 Begriffe<br />

Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.<br />

3. 1 Brutto-Grundfläche (BGF)<br />

Summe <strong>der</strong> Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungenach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9, und <strong>der</strong>en konstruktive Umschließungen.<br />

Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich <strong>der</strong> Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und<br />

technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken.<br />

Die Brutto-Grundfläche glie<strong>der</strong>t sich in Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche.<br />

3. 1. 1 Netto-Grundfläche (NGF)<br />

Die Netto-Grundfläche glie<strong>der</strong>t sich in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche mit<br />

Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9.<br />

Sie schließt die Grundflächen ein von:<br />

• freiliegenden Installationen<br />

• fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. von Öfen, Heiz- und Klimageräten, Bade- o<strong>der</strong> Duschwannen,<br />

• nicht raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen.<br />

• Einbaumöbeln,<br />

• nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern,<br />

• Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern über 1,0 m� lichtem Querschnitt,<br />

• Aufzugsschächten.<br />

3 . 1 . 1 . 1 Nutzfläche (NF)<br />

Summe <strong>der</strong> Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 7<br />

3. 1. 1. 2 Technische Funktionsfläche (TF)<br />

Summe <strong>der</strong> Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 8<br />

Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerks ist, eine o<strong>der</strong> mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung an<strong>der</strong>er<br />

Bauwerke dienen, z. B. bei einem Heizhaus, sind die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Grundflächen iedoch Nutzflächen nach DIN 277-1:2005-02 Tabelle 1, Nr. 7.<br />

3 . 1 . 1 . 3 Verkehrsfläche (VF)<br />

Summe <strong>der</strong> Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 9.<br />

Bewegungsflächen innerhalb von Räumen z. B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.<br />

3. 1. 2 Konstruktions-Grundfläche (KGF)<br />

Summe <strong>der</strong> Grundflächen <strong>der</strong> aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes, z. B. von:<br />

• Wänden,<br />

• Stützen,<br />

• Pfeilern,<br />

• Schornsteinen,<br />

• raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen,<br />

• Installationshohlräumen <strong>der</strong> aufgehenden Bauteile,<br />

• Wandnischen und -schlitzen,<br />

• Wandöffnungen, z. B. Türen, Fenster, Durchgänge,<br />

• Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern bis 1,0 m� lichtem Querschnitt.<br />

Die Konstruktions-Grundfläche ist die Differen zwischen Brutto- und Netto-Grundfläche.<br />

3. Brutto-Rauminhalt (BRl)<br />

Summe <strong>der</strong> Rauminhalte des Bauwerks über Brutto-Grundflächen<br />

Der Brutto-Rauminhalt wird von den äußeren Begrenzungsflächen <strong>der</strong> konstruktiven Bauwerkssohle, <strong>der</strong> Außenwände und <strong>der</strong> Dächer einschließlich Dachgauben<br />

und Dachoberlichtern umschlossen.<br />

Nicht zum Brutto-Rauminhalt qehören die Rauminhalte von:<br />

• Tief- und Flachgründungen,<br />

• Lichtschächten,<br />

• Außentreppen,<br />

• Außenrampen,<br />

• Eingangsüberdachungen,<br />

Seite<br />

IX


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

• Dachüberständen soweit sie nicht Uberdeckungen für Bereich b nach 4. 1. 2 darstellen,<br />

• auskragenden Sonnenschutzanlagen,<br />

• über den Dachbelag aufgehenden Schornsteinköpfen, Lüftungsrohren und -schächten.<br />

3. 2. 1 Netto-Rauminhalt (NRl)<br />

Summe <strong>der</strong> lichten Rauminhalte aller Räume, <strong>der</strong>en Grundflächen zur Netto-Grundfläche gehören<br />

Nicht zum Netto-Rauminhalt gehören z. B. <strong>der</strong> Rauminhalt über abgehängten Decken, in Doppelböden und in mehrschaligen Fassaden.<br />

3. 2. 2 Konstruktions-Rauminhalt (KRl)<br />

Summe <strong>der</strong> Rauminhalte <strong>der</strong> Bauteile, die Netto-Rauminhalte umschließen<br />

Der Konstruktions-Rauminhalt schließt die Rauminhalte ein von:<br />

• abgehängten Decken,<br />

• Doppelböden,<br />

• mehrschaligen Fassaden,<br />

• Installationskanälen und -schächten mit einem lichten Querschnitt bis 1,0 m�.<br />

Der Konstruktions-Rauminhalt ist die Differenz zwischen Brutto-Rauminhalt und Netto-Rauminhalt.<br />

4 Ermittlungsgrundlagen<br />

Seite X<br />

1. Oktober 2008<br />

4. 1 Allgemeines<br />

4. 1. 1 Die Ermittlung <strong>der</strong> Grundflächen und Rauminhalte erfolgt in ihrer Genauigkeit entsprechend dem Planungsfortschritt z. B. von <strong>der</strong> Bedarfsplanung bis<br />

zur Dokumentation und anhand <strong>der</strong> jeweiligen Planungsunterlagen.<br />

4. 1. 2 Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu den folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln:<br />

• Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,<br />

• Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,<br />

• Bereich c: nicht überdeckt.<br />

Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen, z. B. Geschossen und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. Dies gilt auch für Grundflächen<br />

unter o<strong>der</strong> über Schrägen.<br />

4. 1. 3 Grundflächen uon waagerechten Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, Grundflächen von schräg liegenden Flächen, z. B. Tribünen, Zuschauerräume,<br />

Treppen und Rampen, aus ihrer vertikalen Projektion zu ermitteln<br />

4.1.4 Grundflächen sind in Quadratmeter (m�), Rauminhalte in Kubikmeter (m�) anzugeben.<br />

4.2 Ermittlung von Grundflächen<br />

4. 2. 1 Brutto-Grundfläche<br />

Für die Ermittlung <strong>der</strong> Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche) sind die äußeren Maße <strong>der</strong> Bauteile einschließlich<br />

Bekleidung, z.B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe <strong>der</strong> Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen.<br />

Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckung zu ermitteln. Brutto-<br />

Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen.<br />

4. 2. 2 Netto-Grundfläche<br />

Für die Ermittlung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Summe aus Technischer Funktions-, Nutz-, und Verkehrsfläche) im Einzelnen sind die lichten Maße zwischen den Bauteilen<br />

in Höhe <strong>der</strong> Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß-Sockelleisten, Schrammborde<br />

und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben unberücksichtigt. Grundflächen von Treppen und Rampen sind als<br />

vertikale Projektion zu ermitteln. Diese Flächen sind, soweit sie keine eigene Ebene darstellen, <strong>der</strong> darüber liegenden Ebene zuzuordnen, sofern sie sich dort<br />

nicht mit an<strong>der</strong>en Grundflächen überschneiden. Grundflächen unter <strong>der</strong> jeweils ersten Treppe o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> ersten Rampe werden <strong>der</strong>jenigen Grundrissebene<br />

zugerechnet, auf <strong>der</strong> die Treppe o<strong>der</strong> die Rampe beginnt. Sie werden ihrer Nutzung entsprechend zugeordnet.<br />

Grundflächen von Installationskanälen und -schächten über 1,0 m� lichtem Querschnitt und von Aufzugsschächten werden in je<strong>der</strong> Grundrissebene, durch die<br />

sie führen, ermittelt.<br />

4. 2. 3 Konstruktions-Grundfläche<br />

Die Konstruktions-Grundfläche ist aus den Grundflächen <strong>der</strong> aufgehenden Bauteile zu ermitteln. Dabei sind die Fertigmaße <strong>der</strong> Bauteile in Höhe <strong>der</strong> Boden- bzw.<br />

Deckenbelagsoberkanten einschließlich Bekleidung anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß-, Sockelleisten, Schrammborde<br />

und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben unberücksichtigt.<br />

Grundflächen von Installationskanälen und -schächten bis 1,0 m� lichtem Querschnitt werden in je<strong>der</strong> Grundrissebene, durch die sie führen, ermittelt.<br />

Die Konstruktions-Grundfläche kann als Differenz aus Brutto-Grundfläche und Netto-Grundfläche ermittelt werden.<br />

4.3 Ermittlung von Rauminhalten<br />

4. 3. 1 Brutto-Rauminhalt<br />

Der Brutto-Rauminhalt ist aus den nach 4. 2. 1 ermittelten Brutto-Grundflächen und den dazugehörigen Höhen zu ermitteln. Als Höhen für die Ermittlung des<br />

Brutto-Rauminhalts gelten die vertikalen Abstände zwischen den Deckenbelagsoberkanten <strong>der</strong> jeweiligen Grundrissebenen bzw. bei Dächern die Dachbelagsoberkanten.<br />

Für die Höhen des Bereichs c sind die Oberkanten begrenzen<strong>der</strong> Bauteile, z. B. Brüstungen, Attiken, Gelän<strong>der</strong>, maßgebend. Bei untersten Geschossen<br />

gilt als Höhe <strong>der</strong> Abstand von <strong>der</strong> Unterkante <strong>der</strong> konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Deckenbelagsoberkante <strong>der</strong> darüber liegenden Grundrissebene. Bei<br />

Bauwerken o<strong>der</strong> Bauwerksteilen, die von nicht vertikalen und/o<strong>der</strong> nicht waagerechten Flächen begrenzt werden, ist <strong>der</strong> Rauminhalt nach entsprechenden<br />

geometrischen Formeln zu ermitteln.


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

4. 3. 2 Netto-Rauminhalt<br />

Der Netto-Rauminhalt ist aus den Netto-Grundflächen nach 4. 2. 2 und den lichten Raumhöhen sinngemäß nach 4. 3. 1 zu ermitteln.<br />

4. 3. 3 Konstruktions-Rauminhalt<br />

Der Konstruktions-Rauminhalt ist aus den Rauminhalten <strong>der</strong> den Netto-Rauminhalt umschließenden Bauteile zu ermitteln.<br />

Der Konstruktions-Rauminhalt kann als Differenz aus Brutto-Rauminhalt und Netto-Rauminhalt ermittelt werden.<br />

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau –<br />

Teil 2: Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und<br />

Verkehrsflächen)<br />

Vorwort<br />

Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss ,,Flächen- und Raumberechnungen" erarbeitet. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im<br />

Hochbau besteht aus:<br />

Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen<br />

Teil 2: Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen)<br />

Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

Gegenüber DIN 277 -2:1987-06 wurden folgende An<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

a) Norm inhaltlich <strong>der</strong> aktualisierten DIN 277-1:2005-02 angepasst;<br />

b) Begriff ,,Nutzungsgruppe" neu aufgenommen,<br />

c) redaktionelle Überarbeitung.<br />

Frühere Ausgaben<br />

DIN 277 -2: 1 981-031 987-06<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Diese Norm gilt zusammen mit DlN277-1 als Grundlage für die Berechnung <strong>der</strong> Grundflächen von Bauwerken unterschiedlicher Nutzung.<br />

Sie legt die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche in Nutzflächen sowie in Technische Funktions- und in Verkehrsflächen im Einzelnen fest und gibt Beispiele für<br />

die Zuordnung von Grundflächen und Räumen an.<br />

2 Normative Verweisungen<br />

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erfor<strong>der</strong>lich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene<br />

Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Än<strong>der</strong>ungen).<br />

3 Begriffe<br />

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 277-1 und <strong>der</strong> folgende Begriff:<br />

3. 1 Nutzungsgruppe<br />

Zusammenfassung einzelner Grundflächen und Räume mit gleichartigen Nutzungen<br />

4 Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

4. 1 Die Berechnungen <strong>der</strong> Grundflächen nach dieser Norm sind für jedes Bauwerk getrennt aufzustellen. Dies gilt auch, wenn auf einem Grundstück mehrere<br />

Bauwerke vorhanden sind.<br />

4. 2 Zur Berechnung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (NGF) o<strong>der</strong> ihren Teilflächen, sind die Grundflächen nach DIN 277-1 zu ermitteln und zu unterteilen.<br />

4. 3 Die Netto-Grundfläche (NGF) setzt sich aus den in Tabelle 1 aufgeführten Nutzungsgruppen zusammen.<br />

ANMERKUNG: Die in Tabelle 1 aufgeführten Nutzungsgruppen sind nicht einer Gebäudeart gleichzusetzen.<br />

4. 4 Grundflächen, die wechselnd genutzt werden, sind <strong>der</strong> überwiegenden Nutzung nach Tabelle 2 zuzuordnen.<br />

Z. B. sind Eingangshallen, siehe Tabelle 2, Nr. 9.1, <strong>der</strong> Nutzungsgruppe Tabelle 1, Nr. 9 (Verkehrsflächen) zugeordnet, trotz gleichzeitiger Nutzung für Information,<br />

Ausstellung, usw. Sind jedoch Flächen innerhalb eines Raumes ständig für an<strong>der</strong>e Nutzungen ausgewiesen, z. B. Gar<strong>der</strong>oben in Eingangshallen, siehe Tabelle<br />

2, Nr. 7. 2, so sollten diese Teilflächen <strong>der</strong> entsprechenden Nutzungsart, z. B. Tabelle 2, Nr. 7, zugeordnet werden.<br />

Tabelle 1 – Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche nach Nutzungsgruppen<br />

Nr. Netto-Grundflächen Nutzungsgruppe<br />

1 Nutzfläche (NF) Wohnen und Aufenthalt<br />

2 Büroarbeil<br />

3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente<br />

4 Lagern, Verteilen und Verkaufen<br />

5 Bildung, Unterricht und Kultur<br />

6 Heilen und Pflegen<br />

7 Sonstige Nutzflächen<br />

8 Technische Funktionsfläche (TF) Technische Anlagen<br />

9 Verkehrsfläche (VF) Verkehrserschließung und -sicherung<br />

Seite XI


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Tabelle 2 – Zuordnung von Grundflächen und Räumen zu den Nutzungsgruppen mit Beispielen<br />

Seite XII<br />

1. Oktober 2008<br />

Nr. Grundflächen und Räume Nutzungsart, Beispiele a<br />

1 Wohnen und Aufenthalt<br />

1. 1 Wohnräume Wohn- und Schlafräume in Wohnungen, Wohnheimen, Internaten,<br />

Beherbergungsstätten, Unterkünften; Wohndielen, Wohnküchen,<br />

Wohnbalkone, -loggien, -veranden; Terrassen<br />

1. 2 Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsräume in Heimen, Kin<strong>der</strong>tagesstätten; Tagesräume,<br />

Aufenthaltsräume, Clubräume, Bereitschaftsräume<br />

1. 3 Pausenräume Wandelhallen, Pausenhallen, -zimmer, -flächen in Schulen, Hochschulen,<br />

Krankenhäusern, Betrieben, Büros; Ruheräume<br />

1. 4 Warteräume Warteräume in Verkehrsanlagen, Krankenhäusern, Praxen, Verwaltungsgebäuden<br />

1. 5 Speiseräume Gast- und Speiseräume, Kantinen, Cafeterien, Tanzcafes<br />

1. 6 Hafträume Haftzellen<br />

2 Büroarbeit<br />

2. 1 Büroräume Büro-, Diensträume für eine o<strong>der</strong> mehrere Personen<br />

2. 2 Großraumbüros Flächen für Büroarbeitsolätze einschließlich <strong>der</strong> im Großraum enthaltenen<br />

Flächen für Pausenzonen, Besprechungszonen, Gar<strong>der</strong>oben, Verkehrswege<br />

2. 3 Besprechungsräume Sitzungsräume, Prüfungsräume, Elternsprechzimmer<br />

2. 4 Konstruktionsräume Zeichenräume<br />

2. 5 Schalterräume Kassenräume<br />

2 .6 Bedienungsräume Schalträume und Schaltwarten für betriebstechnische Anlagen o<strong>der</strong> betriebliche<br />

Einbauten ; Regieräume, Vorführkabinen; Leitstellen<br />

2. 7 Aufsichtsräume Pförtnerräume, Wachräume, Haftaufsichtsräume<br />

2. 8 Bürotechnikräume Photolabor-Räume, Vervielfältigungsräume, Räume für EDV-Anlagen<br />

2. 9 Sonstige Büroflächen<br />

3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente<br />

3. 1 Werkhallen Werkhallen für Produktion und Instandsetzung; Versuchshallen, Prüfhallen,<br />

Schwerlabors<br />

3. 2 Werkstätten Werkstätten für Produktion, Entwicklung, Instandsetzung, Lehre und Forschung;<br />

Prüfstände, prothetische Werkstätten, Wartungsstationen<br />

3. 3 Technologische Labors Materialprüflabors, Materialbearbeitungslabors, Labors für mechanische<br />

Verfahrenstechnik, Maschinenlabors; licht- und schalttechnische Versuchsräume;<br />

Strömungstechnikräume; Hochdruck- und Unterdrucklaborräume<br />

3. 4. Physikalische, physikalischtechnische, Physiklabors, Elektronische Labors; geodätische und astronomische Mess- und<br />

elektrotechnische Labors Beobachtungsräume; optische Son<strong>der</strong>labors; Messgeräteräume, Wägeräume;<br />

Labors für Elektronenmikroskopie, Massen-, Röntgen-Spektroskopie;<br />

Beschleuniger und Reaktorräume<br />

3. 5 Chemische, bakteriologische, morphologische Labors Labors für analytische und präparative Chemie, Labors für chemische und<br />

pharmazeutische Verfahrenstechnik; biochemische, physiologische Labors,<br />

Labors für biologische und medizinische Morphologie; Tierversuchslabors;<br />

lsotopenlabors mit Dekontamination; Chromatographieräume,<br />

Brut- und Nährbodenräume<br />

3. 6 Räume für Tierhaltung Stallräume für Nutz-, Versuchs- und kranke Tiere; Milch-, Melkräume, Tierpflege-,<br />

Tierwägeräume, Schaukäfige, Aquarien, Terrarien, Futteraufbereitung<br />

3. 7 Räume für Pflanzenzucht Gewächshausräume, Pilzkulturen<br />

3. 8 Küchen Kochküchen, Verteiler-, Teeküchen, Vorbereitungsräume, Speiseausgaben,<br />

Geschirr-Rückgaben, Geschirrspülräume<br />

3. 9 Son<strong>der</strong>arbeitsräume Hauswirtschaffs- und Hausarbeitsräume, Räume für Wäschepflege, Waschküchen,<br />

Spül-, Desinfektions- und Sterilisationsräume, Bettenaufbereitungsräume,<br />

Pflegearbeitsräume, Laborspülräume<br />

4 Lagern, Verteilen, Verkaufen<br />

4. 1 Lagerräume Lager- und Vorratsräume für Material, Gerät und Waren; Lösungsmittellager,<br />

Sprengstofflager, lsotopenlager, Tresorräume, Scheunen, Silos<br />

4. 2 Archive, Sammlungsräume Registraturen, Lehrmittelräume, Buchmagazine<br />

4. 3 Kühlräume Tiefkühlräume, Gefrierräume<br />

4. 4 Annahme- und Ausgaberäume Sortierräume, VerteiIräume, Packräume, Versand räume,<br />

Ver- und Entsorgungsstützpunkte<br />

4. 5 Verkaufsräume Geschäftsräume, Ladenräume, Kioske, einschließlich Schaufenster<br />

4. 6 Ausstellungsräume Messehallen, Musterräume<br />

4. 9 Sonstige Lagerräume<br />

5 Bildung, Unterricht und Kultur<br />

5. 1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl Hörsäle, auch Experimentierhörsäle; Lehrsäle<br />

5. 2 Allgemeine Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl Klassen- und Gruppenräume, Seminarräume, Studenten- und<br />

Schülerarbeitsräume<br />

5. 3 Beson<strong>der</strong>e Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl Werk- und Bastelräume, Praktikumsräume, Sprachlabors, beson<strong>der</strong>e Zeichensäle,<br />

Räume für Grafik, Malerei, Bildhauerei, Räume und Übungszellen für Gesangs-,<br />

Sprach- und Instrumentalausbildung, Räume für Hauswirtschaftsunterricht


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Nr. Grundflächen und Räume Nutzungsart, Beispiele a<br />

5. 4 Bibliotheksräume Leseräume, Katalogräume, Mediotheken, Freihandbüchereien<br />

5. 5 Sporträume Sport-, Schwimmsport-, Reithallen; Gymnastikräume, Kegelbahnen<br />

5. 6 Versammlungsräume Zuschauerräume in Kinos und Theatern, Aulen, Foren, Mehrzweckhallen<br />

5. 7 Bühnen-, Studioräume Haupt-, Seiten-, Hinterbühnen; Schnürböden, Orchesterräume,<br />

Probebühnen, Film-, Fernseh-, Rundfunkstudios<br />

5. 8 Schauräume Schauräume für Museen, Galerien, Kunstausstellungen, Lehr-, Schausammlungen<br />

5. 9 Sakralräume Gottesdiensträume, Andachtsräume, Aufbahrungs- und Aussegnungsräume,<br />

Sakristeien<br />

6 Heilen und Pflegen<br />

6. 1 Räume mit allgemeiner Räume für allgemeine Untersuchung und Behandlung, medizinische<br />

medizinischer Ausstattung Erstversorgung und Erste-Hilfe, Wundversorgung, Beratung<br />

(medizinische Vor- und Fürsorge), Ambulanz, Obduktions- und Verstorbenenräume<br />

6. 2 Räume mit beson<strong>der</strong>er Räume für Funktionsuntersuchung (klinische Physiologie, Neuro- und<br />

medizinischer Ausstattung Sinnesphysiologie) und spezielle Behandlung<br />

6. 3 Räume für operative Eingriffe, Räume für Operationen. Notfall- und Unfallbehandlung. einschließlich Ein- und<br />

Endoskopien und Entbindungen Ausleitungsräume, Ärztewaschräume<br />

6. 4 Räume für Strahlendiagnostik Räume für allgemeine und spezielle Röntgendiagnostik, Thermographie,<br />

Nuklearmedizinische Diagnostik (Applikations- und Messräume)<br />

6. 5 Räume für Strahlentherapie Räume für konventionelle Röntgentherapie, Hochvolttherapie,<br />

Telegammatherapie, nuklearmedizinische Therapie<br />

(Applikations- und lmplantationsräume)<br />

6. 6 Räume für Physiotherapie und Rehabilitation Räume für Hydro-, Bewegungs-, Elektro- und Ergotherapie sowie<br />

Kuranwendungen, Räume für therapeutische Bä<strong>der</strong> aller Art, Inhalations- und<br />

Klimabehandlung, Krankengymnastik und Massage, Spiel- und<br />

Gruppentherapie, Heilpädagogik, Arbeitstherapie<br />

6. 7 Bettenräume mit allgemeiner Räume für Normal-, Langzeit- und Leichtpflege von kranken, pflegebedürftigen<br />

Ausstattung in Krankenhäusern, und psychiatrischen Patienten<br />

Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten<br />

6. 8 Bettenräume mit beson<strong>der</strong>er Ausstattung Räume für postoperative Uberwachung und Intensivmedizin<br />

(Überwachung, Behandlung) Dialyse, Nuklearmedizin<br />

6. 9 Sonstige Pflegeräume<br />

7 Sonstige Nutzungen<br />

7. 1 Sanitärräume Toiletten, Wasch-, Duschräume, Ba<strong>der</strong>äume, Saunen, Reinigungsschleusen,<br />

Wickelräume, Schminkräume, jeweils einschließlich Vorräume: Putzräume<br />

7. 2 Gar<strong>der</strong>oben Umklei<strong>der</strong>äume, Schrankräume in Wohngebäuden, Klei<strong>der</strong>ablagen,<br />

Künstlergar<strong>der</strong>oben<br />

7. 3 Abstellräume Abstellräume in Wohngebäuden und gleichartige Abstellräume in an<strong>der</strong>en<br />

Gebäuden; Fahrradräume, Kindenwagenräume, Müllsammelräume<br />

7. 4 Fahrzeugabstellflächen Garagen aller Art; Hallen für Schienen-, Straßen-, Wasser-, Luftfahrzeuge,<br />

landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />

7. 5 Fahrgastflächen Bahnsteige, Flugsteige, einschließlich <strong>der</strong> dazugehörenden Zugänge,<br />

Treppen und Rollsteige<br />

7. 6 Räume für zentrale Technik Räume in Kraftwerken, freistehenden Kesselhäusern, Gaswerken,<br />

Ortsvermittlungsstellen, zentralen Müllverbrennungsanlagen für die Verund<br />

Entsorgung an<strong>der</strong>er Bauwerke<br />

7. 7 Schutzräume Räume für den zivilen Bevölkerungsschutz, auch wenn zeitweilig<br />

(Mehrzweckbauten) an<strong>der</strong>s genutzt<br />

7. 8 Sonstige Räume<br />

8 Betriebstechnische Anlagen<br />

8. 1 Abwasseraufbereitung und -beseitigung<br />

Wasserversorgung<br />

Gase (außer für Heizzwecke und Flüssigkeiten) Räume für betriebstechnische Anlagen für die Ver- und Entsorgung des<br />

8. 2 Heizung und Brauchwassererwärmung Bauwerks selbst, einschließlich <strong>der</strong> unmittelbar zu <strong>der</strong>en Betrieb<br />

8. 3 Raumlufttechnische Anlaoen gehörigen Flächen für Brennstoffe, Löschwasser, Abwasser-, Abfallbeseitigung<br />

8. 4 Elektrische Stromversorgung<br />

8. 5 Fernmeldetechnik<br />

8. 6 Aufzugs- und För<strong>der</strong>anlagen<br />

8. 7 Sonstige betriebstechnische Anlagen Hausanschlussräume, Installationsräume, -schächte, -kanäle<br />

Abfallverbrenungsräume<br />

9 Verkehrserschließung und -sicherung<br />

9. 1 Flure, Hallen Flure, Gänge, Dielen, Korridoreinschließlich Differenzstufen;<br />

Eingangshallen, Windfänge, Vorräume, Schleusen, Fluchtbalkone<br />

9. 2 Treppen Treppenräume, -läufe, Fahrtreppen, Rampen fieweils je Geschoss)<br />

9. 3 Schächte für För<strong>der</strong>anlagen Aufzugsschächte, Abwurfschächte (jeweils je Geschoss)<br />

9. 4 Fahrzeuoverkehrsflächen Durchfahrten, befahrbare Rampen, Gleisflächen<br />

9. 5 Sonstige Verkehrsflächen<br />

a Die Beispiele zeigen einige typische Nutzungsfälle ohne Anspruch auf Vollzähligkeit.<br />

Seite XIII


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Seite XIV<br />

1. Oktober 2008<br />

Die vorstehende Stellplatzplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>, beschlossen von <strong>der</strong> SVV am 13.02.2008, ausgefertigt am 15.09.2007, wird hiermit entsprechend § 5<br />

<strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 13 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Teltow</strong>, 15.09.2008<br />

gez. i.V. T. Koriath<br />

Thomas Schmidt<br />

Bürgermeister<br />

Nach § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 16], S.218), erhält folgende<br />

Verkehrsfläche:<br />

Lagebezeichnung – <strong>Teltow</strong> Sputendorfer Straße<br />

Gemarkung <strong>Teltow</strong>, Flur 1 Flurstück 256, ausgenommen <strong>der</strong> planfestgestellte Bereich laut Anlage, erhält die Eigenschaft „sonstige öffentliche Straße“ entsprechend<br />

§ 3 (5) Brandenburgischen Straßengesetzes.<br />

Die genannte Verkehrsfläche trägt den Namen „Sputendorfer Straße“ und die Schlüssel-Nummer 00008.<br />

Der Lageplan – Anlage – ist Bestandteil <strong>der</strong> Verfügung.<br />

Klassifizierung<br />

Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe <strong>der</strong> Gemeindestraßen (sonstige Straße) eingestuft.<br />

Benutzergruppen<br />

Der Straßenzug wird, wie in <strong>der</strong> Anlage dargestellt, für folgende Benutzergruppen gewidmet:<br />

1. Radfahrer<br />

2. Fußgänger<br />

3. Reiter<br />

4. Land- und Forstwirtschaft<br />

Gründe<br />

Die von dieser Widmungsverfügung erfasste Fläche befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>. Mit Bau und Freigabe <strong>der</strong> L-40 neu wurde die vorhandene<br />

Ortsverbindung Ruhlsdorf – Sputendorf überbaut. Um diese Wegeverbindung wie<strong>der</strong> einzurichten ist es notwendig, die verbleibende und in <strong>der</strong> Anlage dargestellte<br />

Verkehrsfläche den o.g. Benutzgruppen zur Verfügung zu stellen.<br />

Inkrafttreten<br />

Die Widmung <strong>der</strong> o.g. Verkehrsfläche wird erst mit <strong>der</strong> Verkehrsfreigabe des Brückenbauwerkes sowie des planfestgestellten Teilstücks als öffentliche Straße wirksam.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, Marktplatz 1–3, 14513 <strong>Teltow</strong> Sachgebiet Tiefbau zu erheben.<br />

<strong>Teltow</strong>, den 27.08.2008<br />

gez. ( Siegel )<br />

Thomas Schmidt<br />

Bekanntmachung<br />

Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche<br />

Widmungsverfügung Nr. 01/2008


1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Anlage 1<br />

Seite<br />

XV


Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Anlage 2<br />

Sie finden das Amtsblatt auch online auf www.teltow.de<br />

Seite XVI<br />

Ende amtlicher Teil<br />

1. Oktober 2008<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>; <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, Marktplatz 1–3, 14513 <strong>Teltow</strong>, Telefon (0 33 28) 4 78 10<br />

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, liegt im Bürgerzentrum kostenlos aus und ist dem <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>-Blatt begefügt.<br />

Auflage: 3000 Exemplare • Satz und Layout: <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>-Blatt, Verlags- und Presse GmbH, Potsdamer Str. 57, 14513 <strong>Teltow</strong><br />

Druck u. Weiterverarbeitung: Sauer Druck und Werbung

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