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1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
<strong>AMTSBLATT</strong><br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>, Der Bürgermeister • 14513 <strong>Teltow</strong> • Marktplatz 1–3<br />
<strong>Teltow</strong> 1. Oktober 2008 Nr. 19 Jahrgang 17 Auflage: 3000 Exemplare<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
Beschlüsse des Hauptausschusses vom 15.09.08 I–II<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 27.08.08 II<br />
Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> III–VIII<br />
Anlagen – Stellplatzsatzung VIII–XIV<br />
Bekanntmachungsanordnung – Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> XIV<br />
Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche – <strong>Teltow</strong> Sputendorfer Straße XIV–XV<br />
Beschluss <strong>der</strong> 50. Hauptausschuss-Sitzung vom 15.09.2008:<br />
Öffentlich behandelt:<br />
HA-Beschluss-Nr.: 01/50/2008<br />
„Der neu erbaute Straßenabschnitt (Nordspange) zwischen Kreisverkehr Zehlendorfer Straße und Jahnstraße erhält den Namen „Zeppelinufer“ und <strong>der</strong> Abschnitt<br />
zwischen Jahnstraße und Striewitzweg erhält den Namen „O<strong>der</strong>straße“.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 02/50/2008<br />
„Die neu erbaute Straße (Bogenstraße) zwischen O<strong>der</strong>straße und Potsdamer Straße erhält den Namen „Saganer Straße“.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 03/50/2008<br />
„Dem Bauvorhaben „Neubau eines Wohngebäudes“ (Antrag vom 15.08.2008) auf dem Grundstück: Gemarkung <strong>Teltow</strong>, Flur 9, Flurstück 425/7 (Wilhelm-Külz-<br />
Straße 16 a) wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 04/50/2008<br />
„Der Befreiungsantrag vom 24.08.08 zur Verän<strong>der</strong>ung von Pflanzstandorten für das Bauvorhaben Neubau SB-Warenhaus auf dem Grundstück Potsdamer Straße<br />
6/8 sowie die für dasselbe Bauvorhaben mit Datum vom 26.08.08 beantragte Befreiung hinsichtlich <strong>der</strong> Grundflächenzahl werden befürwortet.“<br />
Nichtöffentlich behandelt:<br />
HA-Beschluss-Nr.: 05/50/2008<br />
„Die Eilentscheidung des Bürgermeisters E 09/2008, Auftragserteilung zur Errichtung des Allwetterplatzes an <strong>der</strong> Grundschule Ruhlsdorf wird genehmigt.<br />
HA-Beschluss-Nr.: 06/50/2008<br />
„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Los 1 – Straßenbau <strong>Teltow</strong>, OT Seehof mit den Straßen Goethestr., Goethesteig, M.-Gorki-Str.,<br />
Trojanstr., Her<strong>der</strong>str., E.-Fischer-Str., Leibnizstr. und Marienfel<strong>der</strong> Anger wird <strong>der</strong> Auftrag an die Bietergemeinschaft STRABAG AG TRP Bau GmbH vergeben.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 07/50/2008<br />
„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Verkehrsflächenbeleuchtung <strong>Teltow</strong>, OT Seehof mit den Straßen Goethestr., Goethesteig,<br />
M.-Gorki-Str., Trojanstr., Her<strong>der</strong>str., E.-Fischer-Str., Leibnizstr., und Marienfel<strong>der</strong> Anger wird <strong>der</strong> Auftrag an die Firma Elektroservice Manfred Unger Stahnsdorf<br />
vergeben.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 08/50/2008<br />
„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Abbrucharbeiten, Straßenbau und Leitungsbau <strong>der</strong> Robert-Koch-Straße und <strong>der</strong> P & R<br />
Anlage am Regionalbahnhof wird <strong>der</strong> Auftrag an die Firma EUROVIA VBU Michendorf vergeben.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 09/50/2008<br />
„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB für das Bauvorhaben Neubau <strong>der</strong> Nordspange in <strong>Teltow</strong> – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen –<br />
wird <strong>der</strong> Zuschlag <strong>der</strong> Fa. Pro Arkades aus Zossen erteilt.<br />
HA-Beschluss-Nr.: 10/50/2008<br />
„In Auswertung <strong>der</strong> öffentlichen Ausschreibung für das Bauvorhaben Los 1 Straßenbau und Entwässerung Liselotte-Herrmann-Straße wird <strong>der</strong> Auftrag <strong>der</strong><br />
Firma: L & S Tief- und Straßenbau GmbH aus <strong>Teltow</strong> erteilt.“<br />
Seite I
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Seite II<br />
1. Oktober 2008<br />
HA-Beschluss-Nr.: 11/50/2008<br />
„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 10.1 – Estrich-/Fliesenarbeiten – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma Erich Gutschmidt<br />
aus Wer<strong>der</strong> erteilt.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 12/50/2008<br />
„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 9 – Trockenbau/Akustik – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma E&D Wuj GmbH aus<br />
Casekow erteilt.“<br />
HA-Beschluss-Nr.: 13/50/2008<br />
„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 8 – Sportbodenbau – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma Hoppe Sportbodenbau<br />
GmbH aus Nossen erteilt.“<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> 49. <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 27.08.2008:<br />
Öffentlich behandelt:<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 01/49/2008<br />
„Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf und <strong>der</strong> Eigentümerin des <strong>Teltow</strong>kanals Verhandlungen über eine Wie<strong>der</strong>errichtung<br />
<strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>werftbrücke als Fußgänger- und Radfahrerbrücke aufzunehmen.“<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 02/49/2008<br />
„Für die geheime Abstimmung zum Antrag des Bürgermeisters, DS-Nr.: 779/2008 – Grundschule in <strong>Teltow</strong>-Seehof – wird die Zählkommission mit folgenden<br />
Mitglie<strong>der</strong>n bestätigt:<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> CDU Herr Erhard Wigand<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> SPD Herr Berndt Längrich<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion Die Linke Frau Ulrike Just<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> FDP Herr Eberhard Derlig<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> BIT Frau Helga Meister<br />
Von <strong>der</strong> Verwaltung Frau Sabine Jeschke und Frau Marion Pergande.“<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 03/49/2008<br />
„Die SVV beschließt, den Sitz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, im <strong>der</strong>zeitig als „Bürgerzentrum“ bezeichneten Dienstgebäude, in „Neues Rathaus“ umzubenennen.“<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 04/49/2008<br />
„Die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> setzt sich im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes zum Ziel, die gesamten CO 2 -Emmissionen in <strong>Teltow</strong> bis 2020 gegenüber 2005 um<br />
20 % und danach weiter zu reduzieren. Langfristiges Ziel ist es, eine weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erreichen. Um dieses Ziel zu<br />
erreichen, sollen sowohl Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Energieeffizienz ergriffen als auch <strong>der</strong> Anteil erneuerbarer Energien an <strong>der</strong> Energiebereitstellung deutlich<br />
erhöht werden. Die zur Zielerreichung notwendigen und möglichen Maßnahmen sollen im Rahmen eines lokalen Klimaschutzkonzepts erarbeitet werden.“<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 05/49/2008<br />
„Die SVV befürwortet die Fällung von 58 Stück Pappeln auf dem Jahnsportplatz. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fällungen vor Eröffnung und nach Vorlage<br />
entsprechen<strong>der</strong> Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen. Weiterhin sind im Anschluss Neupflanzungen auf dem Grundstück<br />
Sportplatz vorzunehmen.“<br />
Nichtöffentlich behandelt:<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 06/49/2008<br />
„Der Abschlussbericht zur Tätigkeit des zeitweiligen Ausschusses <strong>der</strong> SVV zur Untersuchung <strong>der</strong> Vorgänge um die Gründung und wirtschaftliche Tätigkeit des<br />
ZV „Südring“ wird von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einverständlich zur Kenntnis genommen. Der zeitweilige Ausschuss wird mit Wirkung des heutigen<br />
Datums, dem 27.08.2008, von <strong>der</strong> SVV als aufgelöst beschlossen.“<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 07/49/2008:<br />
„Der Zuschlag zur Bauausführung im Los 6 – Metallbau/Fenster/Außentüren – bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Sporthalle <strong>der</strong> Mühlendorf OS wird <strong>der</strong> Firma MAB Metall-<br />
u. Anlagenbau GmbH erteilt.“<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 08/49/2008<br />
Mit Beschluss-Nr.: 08/49/2008 stimmte die SVV dem Abschluss eines Ingenieurvertrages gemäß dem Antrag des Bürgermeisters zur Planung des Straßenbaus<br />
<strong>der</strong> Resedastraße, Flie<strong>der</strong>straße, Veilchenstraße und Enzianstraße zu.<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 09/49/2008<br />
Mit Beschluss Nr. 09/49/2008 stimmte die SVV gemäß dem Antrag des Bürgermeisters einer Grundstücksangelegenheit zu.<br />
SVV-Beschluss-Nr.: 10/49/2008<br />
Mit Beschluss Nr. 10/49/2008 stimmte die SVV einer Dienstaufsichtsbeschwerde gemäß dem Antrag <strong>der</strong> Fraktionen CDU und BIT zu.<br />
<strong>Teltow</strong>, den 16.09.2008
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Aufgrund des § 5 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07 S. 286, 329 ) i.V.m. § 81 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 <strong>der</strong> Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)<br />
vom 16.07.2003 (GVBl. I/03 S. 210), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I/07, S. 74), hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> am 13.02.2008 die nachstehende Satzung über die Zahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen notwendigen Stellplätze sowie über die Geldbeträge für die Ablösung<br />
notwendiger Stellplätze beschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für das gesamte Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>.<br />
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich<br />
(1) Die Satzung legt die Zahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen notwendigen Stellplätze bei <strong>der</strong> Errichtung o<strong>der</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung baulicher Anlagen, sowie an<strong>der</strong>en Anlagen,<br />
bei denen ein Zu- o<strong>der</strong> Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, fest.<br />
(2) Die Erweiterung vorhandener Anlagen steht dabei <strong>der</strong> Errichtung gleich. Für die Berechnung <strong>der</strong> Stellplätze werden dabei nur die Erweiterungsflächen<br />
berücksichtigt.<br />
(3) Diese Satzung bildet die rechtliche Grundlage für die Ablösung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze.<br />
(4) Die satzungsrechtlichen Bestimmungen gelangen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen nicht zur Anwendung, wenn gemäß § 9 Abs. 4 BauGB die<br />
Anzahl <strong>der</strong> notwendigen Stellplätze dort festgesetzt ist.<br />
(5) Die Satzung findet ferner keine Anwendung, wenn innerhalb bestehen<strong>der</strong> Gebäude Wohnraum von nicht mehr als 70 m² geschaffen wird.<br />
§ 3 Ermittlung des Stellplatzbedarfs<br />
(1) Die Zahl <strong>der</strong> notwendigen herzustellenden Stellplätze ergibt sich aus <strong>der</strong> Anlage 1 zu dieser Satzung.<br />
(2) Soweit <strong>der</strong> Stellplatzbedarf nach <strong>der</strong> Fläche zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1 und DIN 277-2 zu ermitteln, welche als Anlagen 4.1 und 4.2<br />
beigefügt sind. Für die Berechnung <strong>der</strong> Wohnfläche gilt § 2 <strong>der</strong> VO zur Berechnung <strong>der</strong> Wohnfläche vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)<br />
(3) Bei baulichen o<strong>der</strong> sonstigen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist <strong>der</strong> Bedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln.<br />
(4) Bei einer Nutzungsän<strong>der</strong>ung einer baulichen o<strong>der</strong> sonstigen Anlage ist <strong>der</strong> Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. Der Bestand an tatsächlich vorhandenen o<strong>der</strong><br />
durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätzen wird angerechnet.<br />
§ 4 Ablösung<br />
(1) Soweit <strong>der</strong> Bauherr zur Errichtung von erfor<strong>der</strong>lichen Stellplatzflächen nach dieser Satzung verpflichtet ist, kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> durch öffentlichrechtlichen<br />
Vertrag nach § 43 Abs. 3 <strong>der</strong> BbgBO mit dem Bauherrn vereinbaren, dass dieser seine Verpflichtung ganz o<strong>der</strong> teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages<br />
an die <strong>Stadt</strong> ablöst (Stellplatzablösevertrag).<br />
(2) Wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> einen Stellplatzablösevertrag abschließt, soll dabei das Muster gemäß Anlage 2 dieser Satzung zu Grunde gelegt werden.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf eine Ablösung besteht nicht.<br />
§ 5 Ablösebetrag<br />
(1) Die Höhe des Geldbetrages je abzulösendem Stellplatz entspricht den in Absatz 2 aufgeführten Herstellungskosten einschließlich <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbskosten<br />
für 25 m² Stellplatzfläche.<br />
(2) Die je abzulösendem Stellplatz zu zahlende Ablösebeträge betragen für folgende Gebietsteile (siehe Karte, Anlage 3):<br />
I<br />
ab Knesebeckbrücke, entlang des <strong>Teltow</strong>kanals/Gemarkungsgrenzen zu Lichterfelde, Zehlendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf bis Abzweig verlängerter Buschweg,<br />
diesen an <strong>der</strong> nördlichen Flurstückskante folgend bis zur westlichen Grenze <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße, noch Norden verlängernd bis zum Ruhlsdorfer<br />
Platz, weiterführend an <strong>der</strong> südlichen Grenze <strong>der</strong> Potsdamer Straße bis zur westlichen Grenze des Hollandweges, nach Norden entlang an <strong>der</strong> westlichen<br />
Grenze <strong>der</strong> Zehlendorfer Straße bis zur Knesebeckbrücke<br />
5.750 €<br />
II<br />
ab Knesebeckbrücke Richtung Süden östliche Grenze <strong>der</strong> Zehlendorfer Straße und Hollandweg, nördliche Grenze <strong>der</strong> Potsdamer Straße, ab Hollandweg<br />
bis Ruhlsdorfer Platz nach Osten, weiterführend nördliche Grenze <strong>der</strong> Mahlower Straße bis S-Bahn-Trasse, dann S-Bahn-Trasse nach Osten folgend bis<br />
Grenzstreifen/Gemarkungsgrenze zu Lichterfelde, diese nach Norden folgend bis zum <strong>Teltow</strong>kanal/Gemarkungsgrenze, an dieser nach Westen bis zur<br />
Knesebeckbrücke folgend<br />
5.250 €<br />
Seite III
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Seite IV<br />
1. Oktober 2008<br />
III<br />
S-Bahn-Trasse, von Grenzstreifen bis nördliche Grenze <strong>der</strong> Mahlower Straße, Mahlower Straße nach Osten bis zur Anhalter-Bahn-Trasse, dieser folgend bis<br />
zum Grenzstreifen 4.500 €<br />
IV<br />
Anhalter-Bahn-Trasse, von Nord nach Süd bis zur Gemarkungsgrenze zu Großbeeren, dieser nach Osten und wie<strong>der</strong> nach Norden folgend bis zum Grenzstreifen<br />
und diesem entlang bis zur Anhalter-Bahn-Trasse<br />
3.750 €<br />
V<br />
Von Ruhlsdorfer Platz Richtung Süden an <strong>der</strong> östlichen Grenze <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße bis zum Achtruthengraben, diesen folgend nach Osten, dann Süden<br />
bis zum Industriegleis, entlang diesem nach Osten bis zur Anhalter-Bahn-Trasse, weitergehend nach Norden bis zur südlichen Grenze <strong>der</strong> Mahlower Straße,<br />
dann nach Westen bis zum Ruhlsdorfer Platz<br />
4.750 €<br />
VI<br />
Vom verlängerten Buschweg entlang <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze zu Stahnsdorf Richtung Süden bis zur Gemarkungsgrenze zu Ruhlsdorf, dieser folgend nach<br />
Nordosten bis zum Industriegleis und diesem weiterführend nach Osten bis zum Achtruthengraben, diesem nach Norden und dann Westen bis zur Ruhlsdorfer<br />
Straße in den Buschweg, südliche Grenze weiterfolgend nach Westen bis zur Gemarkungsgrenze zu Stahnsdorf<br />
4.250 €<br />
VII<br />
Von Anhalter-Bahn-Trasse entlang <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze zu <strong>Teltow</strong> nach Westen bis zur Gemarkungsgrenze zu Stahnsdorf, dieser folgend nach Süden bis<br />
zur Gemarkungsgrenze zu Großbeeren, an dieser entlang nach Osten und Norden bis zum Ausgangspunkt<br />
3.750 €<br />
(3) Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Gebietsteile für Ablösebeträge je Stellplatz ist <strong>der</strong> Karte „Gebietsteile <strong>der</strong> Ablösung von Beträgen je Stellplatz“, die als<br />
Anlage 2 verbindlicher Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt und Bestandteil <strong>der</strong> Bekanntmachung im Amtsblatt ist.<br />
§ 6 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 79 Abs. 3 Nr. 2 BbgBO handelt, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig entgegen §§ 2 und 3 die erfor<strong>der</strong>lichen Stellplatzflächen nicht<br />
herstellt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 79 Abs. 5 BbgBO mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.<br />
§ 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Stellplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> vom 26.10.1994 außer Kraft.<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: Richtzahlen für Stellplatzbedarf<br />
Anlage 2: Stellplatzablösevertrag (Muster)<br />
Anlage 3: Karte<br />
Anlage 4.1: DIN 277-1<br />
Anlage 4.2: DIN 277-2<br />
Unterschriften :<br />
<strong>Teltow</strong>, ....... 15.09.2008 ..............<br />
gez. i. V. T. Koriath ...............................<br />
Bürgermeister<br />
ausgefertigt am: 15.09.2008<br />
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung<br />
Richtzahlen für Stellplatzbedarf<br />
Nr. Nutzungsart Zahl <strong>der</strong> Stellplätze<br />
1 Wohngebäude<br />
1. 1 Einfamilien-/Mehrfamilienhaus 1 je Wohnung bis 100 m²<br />
Nutzfläche<br />
2 je Wohnung über 100 m²<br />
Nutzfläche<br />
1. 2 Altenwohnungen 1 je Wohnung*<br />
1. 3 Wochenend- und Ferienhäuser 1 je Wohnung<br />
1. 4 Kin<strong>der</strong>- und Jugendwohnheime 1 je 15 Betten*
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
1. 5 Altenwohnheime, Altenheime 1 je 10 Betten*<br />
1. 6. Sonstige Wohnheime 1 je 2 Betten*<br />
2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen<br />
2. 1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 je 40 m² Nutzfläche*<br />
2. 2 Räume mit erheblichen Besucherverkehr 1 je 30 m² Nutzfläche*<br />
(Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Kanzleien o<strong>der</strong> Praxen)<br />
3 Verkaufsstätten<br />
3. 1 Läden, Geschäftshäuser 1 je 40 m² Verkaufsfläche*<br />
Einkaufszentren, großflächige Einzelhandels- 1 je 20 m² Verkaufsfläche*<br />
Betriebe, sonstige großflächige<br />
Handelsbetriebe gem. § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
4 Versammlungsstätten (außer Sportstätten und Gaststätten) und Kirchen<br />
4. 1 Versammlungsstätten von überörtlicher 1 je 5 Besucherplätze*<br />
Bedeutung<br />
(z. B.: Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen,<br />
Kongresszentren, Multiplexkinos)<br />
4. 2 Sonstige Versammlungsstätten 1 je 8 Besucherplätze*<br />
(z. B.: Filmtheater, Vortragssäle)<br />
4. 3 Kirchen 1 je 30 Besucherplätze*<br />
5 Sportstätten<br />
5. 1 Sportplätze, Trainingsplätze 1 je 300 m² Sportfläche*<br />
5. 2 Freibä<strong>der</strong> und Freiluftbä<strong>der</strong> 1 je 300 m² Grundstücksfläche*<br />
5. 3 Spiel- und Sporthallen 1 je 100 m² Hallenfläche*<br />
5. 4 Hallenbä<strong>der</strong> 1 je 50 m² Hallenfläche*<br />
5. 5 Tennisplätze 2 je Spielfeld<br />
5. 6 Sportstätten nach 5.1–5.5 mit Besucherplätzen 1 je 15 Besucherplätze<br />
zusätzlich zu 5.1–5.5*<br />
5. 7 Tribünenanlagen in Sportstätten 1 je 10 Tribünenplätze<br />
zusätzlich zu 5.1–5.5*<br />
5. 8 Minigolfplätze 6 je Minigolfanlage*<br />
5. 9 Kegel-, Bowlingbahnen 4 je Bahn<br />
5. 10 Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 je Bootsliegeplatz o<strong>der</strong> Boot<br />
5. 11 Golfplätze 5 je Loch<br />
6 Gaststätten und Beherbergungsbetriebe<br />
6. 1 Gaststätten, Diskotheken, 1 je 10 m² Gastraumfläche*<br />
Vereinsheime, Clubhäuser o.ä.<br />
6. 2 Beherbergungsbetriebe 1 je Gästezimmer<br />
wie Hotels, Pensionen, Kurheime<br />
6. 3 Jugendherbergen 1 je 10 Betten*<br />
7 Krankenanstalten<br />
7. 1 Krankenhäuser von überörtlicher Bedeutung, 1 je 3 Betten*<br />
Privatkliniken, Universitätskliniken<br />
Seite V
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
7. 2 Krankenhäuser von örtlicher Bedeutung 1 je 6 Betten*<br />
7. 3 Sanatorien, Kuranstalten, 1 je 5 Betten*<br />
Anstalten für langfristig Kranke<br />
7. 4 Altenpflegeheime 1 je 10 Betten*<br />
8 Schulen, Einrichtungen <strong>der</strong> Jugendför<strong>der</strong>ung<br />
8. 1 Grund-, Haupt-, Son<strong>der</strong>schulen 1 je Klasse*<br />
8. 2 Sonstige allgemein bildende Schulen 2 je Klasse*<br />
(wie Gymnasien)<br />
8. 3 Berufsschulen, Berufsfachschulen 5 je Klasse*<br />
8. 4 Fachschulen, Hochschulen 1 je 5 Schüler, Studenten*<br />
8. 5 Kin<strong>der</strong>gärten, Kin<strong>der</strong>tagesstätten 1 je Gruppenraum*<br />
und <strong>der</strong>gleichen<br />
8. 6 Jugendfreizeitheime und <strong>der</strong>gleichen 2 je Freizeiteinrichtung*<br />
9 Gewerbliche Anlagen<br />
9. 1 Handwerks- und Industriebetriebe 1 je 60 m² Nutzfläche*<br />
9. 2 Lagerräume, Lagerplätze, 1 je 100 m² Nutzfläche*<br />
Ausstellungs- und Verkaufsplätze<br />
9. 3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 je Wartungs- o<strong>der</strong><br />
Reparaturstand*<br />
9. 4 Tankstellen mit Pflegeplätzen 5 je Pflegeplatz*<br />
9. 5 Automatische Kraftfahrzeugwaschanlage 5 je Waschanlage*<br />
9. 6 Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung 3 je Waschplatz*<br />
9. 7 Automatische Kraftfahrzeugwaschstraße 3 je Waschplatz, zusätzlich<br />
ein Stauraum für mind. Kraftfahrzeuge<br />
10 Verschiedenes<br />
10. 1 Kleingartenanlagen 1 je 3 Kleingärten*<br />
10. 2 Spiel- und Automatenhallen 1 je 10 m² Nutzfläche*<br />
10. 3 unter Nr. 2. 1 bis 9. 7 nicht genannte Nutzungen 1 je 30 m� Nutzfläche*<br />
* Die angegebenen Stellplatzzahlen verstehen sich je angefangene Nutzungseinheit<br />
Anlage 2 zur Stellplatzsatzung<br />
Stellplatzablösevertrag – Muster<br />
Zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
vertreten durch den Bürgermeister, ........................................................<br />
(Name),<br />
........................................................<br />
(Adresse)<br />
nachstehend – <strong>Stadt</strong> – genannt<br />
und<br />
Herrn / Frau / Firma ........................................................<br />
(Name)<br />
wird folgen<strong>der</strong> Stellplatzablösevertrag geschlossen.<br />
Seite VI<br />
........................................................<br />
(Adresse)<br />
nachstehend – Bauherr – genannt<br />
1. Oktober 2008
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
§ 1 Bauvorhaben – Vertragsgrundlage<br />
Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur Nr. ...., Flurstück Nr. ..., <strong>der</strong> Gemarkung ...(Grundbuch von ...., Blatt ....) in ......................... (Anschrift) folgendes<br />
Bauvorhaben zu verwirklichen:<br />
Für dieses Vorhaben wird <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark das Genehmigungsverfahren unter <strong>der</strong> Nr. ........<br />
durchgeführt.<br />
Nach den Vorschriften <strong>der</strong> Stellplatzsatzung sind hierfür ... (Anzahl) notwendige Stellplätze zu errichten. Hiervon werden ... (Anzahl) Stellplätze abgelöst.<br />
§ 2 Stellplatzablösebetrag<br />
Für die abzulösenden Stellplätze verpflichtet sich <strong>der</strong> Bauherr ............. € ( in Worten : ............... Euro) an die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> zu zahlen.<br />
§ 3 Fälligkeit, Sicherheit<br />
(1) Der Ablösebetrag ist mit Baubeginn fällig.<br />
Der Bauherr ist verpflichtet, den Baubeginn gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> unverzüglich anzuzeigen.<br />
(2) Der Bauherr zahlt den Ablösebetrag durch Überweisung auf das Konto Nr. 3522025430 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong> bei <strong>der</strong> MBS Potsdam, BLZ 160 500 00<br />
unter Angabe des Zahlungsgrundes ein.<br />
(3) Der Vertrag wird erst wirksam, wenn <strong>der</strong> Bauherr für den Ablösebetrag gemäß § 2 Sicherheit durch unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines<br />
<strong>der</strong> deutschen Bankaufsicht unterliegenden Kreditinstitutes geleistet o<strong>der</strong> im Einvernehmen mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> eine vergleichbare Sicherheit gestellt hat<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bauherr unterwirft sich hinsichtlich <strong>der</strong> Zahlungspflicht aus § 2 <strong>der</strong> sofortigen Vollstreckung gemäß § 61 VwVfG Bbg.<br />
§ 4 Rechtsnachfolge<br />
Der Bauherr verpflichtet sich, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf seinen Rechtsnachfolger <strong>der</strong>gestalt zu übertragen, dass die <strong>Stadt</strong><br />
unmittelbar anspruchsberechtigt wird.<br />
§ 5 Nutzungsrecht an Parkeinrichtungen<br />
Der Bauherr erhält durch die Zahlung des Ablösebetrages keinen Anspruch auf Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen, auf Übertragung des Eigentums<br />
und auf Benutzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> hergestell-ten o<strong>der</strong> noch herzustellenden öffentlichen Parkeinrichtungen.<br />
(1) Der Bauherr kann die Aufhebung des Vertrages verlangen, wenn :<br />
a) die Baugenehmigung bestandskräftig abgelehnt wurde,<br />
b) die Baugenehmigung nach § 69 BbgBO erlischt o<strong>der</strong><br />
c) die Baugenehmigung zurückgenommen wird.<br />
(2) Der zu erstattende Ablösebetrag wird nicht verzinst.<br />
§ 6 Erstattung des Ablösebetrages<br />
§ 7 Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam o<strong>der</strong> undurchführbar sein o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> eine Regelungslücke enthalten, so bleibt im übrigen die<br />
Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt.<br />
Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame o<strong>der</strong> undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.<br />
Liegt eine Regelungslücke vor, ist diese durch eine zweckentsprechende Bestimmung auszufüllen.<br />
§ 8 Schlussbestimmungen<br />
(1) Von diesem Vertrag erhalten <strong>der</strong> Bauherr und die <strong>Stadt</strong> sowie die untere Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Ausfertigung <strong>der</strong> Urkunde.<br />
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />
(3) Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.<br />
(4) Ergänzend gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg), sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches in <strong>der</strong><br />
jeweils geltenden Fassung.<br />
<strong>Teltow</strong>, den .........<br />
.................................... ....................................<br />
<strong>Stadt</strong> Bauherr<br />
Seite<br />
VII
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau –<br />
Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen<br />
Vorwort<br />
Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss,,Flächen- und Raumberechnungen" erarbeitet.<br />
DIN 277, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau besteht aus:<br />
Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen<br />
Teil 2: Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsftächen und Verkehrsflächen)<br />
Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
Gegenüber DIN 277 -1:1 987-06 wurden folgende An<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
a) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet und neu geglie<strong>der</strong>t;<br />
b) Die ,,Funktionsfläche (FF)" wurde in ,,Technische Funktionsfläche (TF)" umbenannt;<br />
c) Der Konstruktions-Rauminhalt (KRl) wurde neu aufgenommen;<br />
d) Für die Zuordnung von Installationskanälen und -schächten zur Netto-Grundfläche bzw. Konstruktions-<br />
Grundfläche wurden Mindestabmessunqen definiert:<br />
e) Die getrennte Ermittlung von Grundflächen unter Schrägen bis/über 1,50 m wurde aufgegeben,<br />
f) Die Unterscheidung <strong>der</strong> Nutzfläche in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche wurde aufgegeben; beide<br />
Begriffe sind entfallen.<br />
Seite VIII<br />
1. Oktober 2008
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Frühere Ausgaben<br />
DIN 277:1934-08, 1936-01, 1940x-10, 1950x-11<br />
DtN 277-1:1923-05, 1987-06<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Diese Norm gilt für die Ermittlung <strong>der</strong> Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken o<strong>der</strong> von Teilen von Bauwerken im Hochbau.<br />
Grundflächen und Rauminhalte sind unter an<strong>der</strong>em maßgebend für die Ermittlung <strong>der</strong> Kosten im Hochbau nach DIN 276, <strong>der</strong> Nutzungskosten im Hochbau<br />
nach DIN 18960 und beidem Vergleich von Bauwerken.<br />
2 Normative Verweisungen<br />
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokumentes erfor<strong>der</strong>lich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene<br />
Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokumentes (einschließlich aller Än<strong>der</strong>ungen).<br />
3 Begriffe<br />
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.<br />
3. 1 Brutto-Grundfläche (BGF)<br />
Summe <strong>der</strong> Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungenach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9, und <strong>der</strong>en konstruktive Umschließungen.<br />
Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich <strong>der</strong> Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und<br />
technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken.<br />
Die Brutto-Grundfläche glie<strong>der</strong>t sich in Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche.<br />
3. 1. 1 Netto-Grundfläche (NGF)<br />
Die Netto-Grundfläche glie<strong>der</strong>t sich in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche mit<br />
Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9.<br />
Sie schließt die Grundflächen ein von:<br />
• freiliegenden Installationen<br />
• fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. von Öfen, Heiz- und Klimageräten, Bade- o<strong>der</strong> Duschwannen,<br />
• nicht raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen.<br />
• Einbaumöbeln,<br />
• nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern,<br />
• Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern über 1,0 m� lichtem Querschnitt,<br />
• Aufzugsschächten.<br />
3 . 1 . 1 . 1 Nutzfläche (NF)<br />
Summe <strong>der</strong> Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 7<br />
3. 1. 1. 2 Technische Funktionsfläche (TF)<br />
Summe <strong>der</strong> Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 8<br />
Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerks ist, eine o<strong>der</strong> mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung an<strong>der</strong>er<br />
Bauwerke dienen, z. B. bei einem Heizhaus, sind die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Grundflächen iedoch Nutzflächen nach DIN 277-1:2005-02 Tabelle 1, Nr. 7.<br />
3 . 1 . 1 . 3 Verkehrsfläche (VF)<br />
Summe <strong>der</strong> Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 9.<br />
Bewegungsflächen innerhalb von Räumen z. B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.<br />
3. 1. 2 Konstruktions-Grundfläche (KGF)<br />
Summe <strong>der</strong> Grundflächen <strong>der</strong> aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes, z. B. von:<br />
• Wänden,<br />
• Stützen,<br />
• Pfeilern,<br />
• Schornsteinen,<br />
• raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen,<br />
• Installationshohlräumen <strong>der</strong> aufgehenden Bauteile,<br />
• Wandnischen und -schlitzen,<br />
• Wandöffnungen, z. B. Türen, Fenster, Durchgänge,<br />
• Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern bis 1,0 m� lichtem Querschnitt.<br />
Die Konstruktions-Grundfläche ist die Differen zwischen Brutto- und Netto-Grundfläche.<br />
3. Brutto-Rauminhalt (BRl)<br />
Summe <strong>der</strong> Rauminhalte des Bauwerks über Brutto-Grundflächen<br />
Der Brutto-Rauminhalt wird von den äußeren Begrenzungsflächen <strong>der</strong> konstruktiven Bauwerkssohle, <strong>der</strong> Außenwände und <strong>der</strong> Dächer einschließlich Dachgauben<br />
und Dachoberlichtern umschlossen.<br />
Nicht zum Brutto-Rauminhalt qehören die Rauminhalte von:<br />
• Tief- und Flachgründungen,<br />
• Lichtschächten,<br />
• Außentreppen,<br />
• Außenrampen,<br />
• Eingangsüberdachungen,<br />
Seite<br />
IX
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
• Dachüberständen soweit sie nicht Uberdeckungen für Bereich b nach 4. 1. 2 darstellen,<br />
• auskragenden Sonnenschutzanlagen,<br />
• über den Dachbelag aufgehenden Schornsteinköpfen, Lüftungsrohren und -schächten.<br />
3. 2. 1 Netto-Rauminhalt (NRl)<br />
Summe <strong>der</strong> lichten Rauminhalte aller Räume, <strong>der</strong>en Grundflächen zur Netto-Grundfläche gehören<br />
Nicht zum Netto-Rauminhalt gehören z. B. <strong>der</strong> Rauminhalt über abgehängten Decken, in Doppelböden und in mehrschaligen Fassaden.<br />
3. 2. 2 Konstruktions-Rauminhalt (KRl)<br />
Summe <strong>der</strong> Rauminhalte <strong>der</strong> Bauteile, die Netto-Rauminhalte umschließen<br />
Der Konstruktions-Rauminhalt schließt die Rauminhalte ein von:<br />
• abgehängten Decken,<br />
• Doppelböden,<br />
• mehrschaligen Fassaden,<br />
• Installationskanälen und -schächten mit einem lichten Querschnitt bis 1,0 m�.<br />
Der Konstruktions-Rauminhalt ist die Differenz zwischen Brutto-Rauminhalt und Netto-Rauminhalt.<br />
4 Ermittlungsgrundlagen<br />
Seite X<br />
1. Oktober 2008<br />
4. 1 Allgemeines<br />
4. 1. 1 Die Ermittlung <strong>der</strong> Grundflächen und Rauminhalte erfolgt in ihrer Genauigkeit entsprechend dem Planungsfortschritt z. B. von <strong>der</strong> Bedarfsplanung bis<br />
zur Dokumentation und anhand <strong>der</strong> jeweiligen Planungsunterlagen.<br />
4. 1. 2 Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu den folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln:<br />
• Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,<br />
• Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,<br />
• Bereich c: nicht überdeckt.<br />
Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen, z. B. Geschossen und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. Dies gilt auch für Grundflächen<br />
unter o<strong>der</strong> über Schrägen.<br />
4. 1. 3 Grundflächen uon waagerechten Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, Grundflächen von schräg liegenden Flächen, z. B. Tribünen, Zuschauerräume,<br />
Treppen und Rampen, aus ihrer vertikalen Projektion zu ermitteln<br />
4.1.4 Grundflächen sind in Quadratmeter (m�), Rauminhalte in Kubikmeter (m�) anzugeben.<br />
4.2 Ermittlung von Grundflächen<br />
4. 2. 1 Brutto-Grundfläche<br />
Für die Ermittlung <strong>der</strong> Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche) sind die äußeren Maße <strong>der</strong> Bauteile einschließlich<br />
Bekleidung, z.B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe <strong>der</strong> Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen.<br />
Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckung zu ermitteln. Brutto-<br />
Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen.<br />
4. 2. 2 Netto-Grundfläche<br />
Für die Ermittlung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Summe aus Technischer Funktions-, Nutz-, und Verkehrsfläche) im Einzelnen sind die lichten Maße zwischen den Bauteilen<br />
in Höhe <strong>der</strong> Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß-Sockelleisten, Schrammborde<br />
und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben unberücksichtigt. Grundflächen von Treppen und Rampen sind als<br />
vertikale Projektion zu ermitteln. Diese Flächen sind, soweit sie keine eigene Ebene darstellen, <strong>der</strong> darüber liegenden Ebene zuzuordnen, sofern sie sich dort<br />
nicht mit an<strong>der</strong>en Grundflächen überschneiden. Grundflächen unter <strong>der</strong> jeweils ersten Treppe o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> ersten Rampe werden <strong>der</strong>jenigen Grundrissebene<br />
zugerechnet, auf <strong>der</strong> die Treppe o<strong>der</strong> die Rampe beginnt. Sie werden ihrer Nutzung entsprechend zugeordnet.<br />
Grundflächen von Installationskanälen und -schächten über 1,0 m� lichtem Querschnitt und von Aufzugsschächten werden in je<strong>der</strong> Grundrissebene, durch die<br />
sie führen, ermittelt.<br />
4. 2. 3 Konstruktions-Grundfläche<br />
Die Konstruktions-Grundfläche ist aus den Grundflächen <strong>der</strong> aufgehenden Bauteile zu ermitteln. Dabei sind die Fertigmaße <strong>der</strong> Bauteile in Höhe <strong>der</strong> Boden- bzw.<br />
Deckenbelagsoberkanten einschließlich Bekleidung anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß-, Sockelleisten, Schrammborde<br />
und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben unberücksichtigt.<br />
Grundflächen von Installationskanälen und -schächten bis 1,0 m� lichtem Querschnitt werden in je<strong>der</strong> Grundrissebene, durch die sie führen, ermittelt.<br />
Die Konstruktions-Grundfläche kann als Differenz aus Brutto-Grundfläche und Netto-Grundfläche ermittelt werden.<br />
4.3 Ermittlung von Rauminhalten<br />
4. 3. 1 Brutto-Rauminhalt<br />
Der Brutto-Rauminhalt ist aus den nach 4. 2. 1 ermittelten Brutto-Grundflächen und den dazugehörigen Höhen zu ermitteln. Als Höhen für die Ermittlung des<br />
Brutto-Rauminhalts gelten die vertikalen Abstände zwischen den Deckenbelagsoberkanten <strong>der</strong> jeweiligen Grundrissebenen bzw. bei Dächern die Dachbelagsoberkanten.<br />
Für die Höhen des Bereichs c sind die Oberkanten begrenzen<strong>der</strong> Bauteile, z. B. Brüstungen, Attiken, Gelän<strong>der</strong>, maßgebend. Bei untersten Geschossen<br />
gilt als Höhe <strong>der</strong> Abstand von <strong>der</strong> Unterkante <strong>der</strong> konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Deckenbelagsoberkante <strong>der</strong> darüber liegenden Grundrissebene. Bei<br />
Bauwerken o<strong>der</strong> Bauwerksteilen, die von nicht vertikalen und/o<strong>der</strong> nicht waagerechten Flächen begrenzt werden, ist <strong>der</strong> Rauminhalt nach entsprechenden<br />
geometrischen Formeln zu ermitteln.
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
4. 3. 2 Netto-Rauminhalt<br />
Der Netto-Rauminhalt ist aus den Netto-Grundflächen nach 4. 2. 2 und den lichten Raumhöhen sinngemäß nach 4. 3. 1 zu ermitteln.<br />
4. 3. 3 Konstruktions-Rauminhalt<br />
Der Konstruktions-Rauminhalt ist aus den Rauminhalten <strong>der</strong> den Netto-Rauminhalt umschließenden Bauteile zu ermitteln.<br />
Der Konstruktions-Rauminhalt kann als Differenz aus Brutto-Rauminhalt und Netto-Rauminhalt ermittelt werden.<br />
Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau –<br />
Teil 2: Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und<br />
Verkehrsflächen)<br />
Vorwort<br />
Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss ,,Flächen- und Raumberechnungen" erarbeitet. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im<br />
Hochbau besteht aus:<br />
Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen<br />
Teil 2: Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen)<br />
Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
Gegenüber DIN 277 -2:1987-06 wurden folgende An<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
a) Norm inhaltlich <strong>der</strong> aktualisierten DIN 277-1:2005-02 angepasst;<br />
b) Begriff ,,Nutzungsgruppe" neu aufgenommen,<br />
c) redaktionelle Überarbeitung.<br />
Frühere Ausgaben<br />
DIN 277 -2: 1 981-031 987-06<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Diese Norm gilt zusammen mit DlN277-1 als Grundlage für die Berechnung <strong>der</strong> Grundflächen von Bauwerken unterschiedlicher Nutzung.<br />
Sie legt die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche in Nutzflächen sowie in Technische Funktions- und in Verkehrsflächen im Einzelnen fest und gibt Beispiele für<br />
die Zuordnung von Grundflächen und Räumen an.<br />
2 Normative Verweisungen<br />
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erfor<strong>der</strong>lich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene<br />
Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Än<strong>der</strong>ungen).<br />
3 Begriffe<br />
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 277-1 und <strong>der</strong> folgende Begriff:<br />
3. 1 Nutzungsgruppe<br />
Zusammenfassung einzelner Grundflächen und Räume mit gleichartigen Nutzungen<br />
4 Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
4. 1 Die Berechnungen <strong>der</strong> Grundflächen nach dieser Norm sind für jedes Bauwerk getrennt aufzustellen. Dies gilt auch, wenn auf einem Grundstück mehrere<br />
Bauwerke vorhanden sind.<br />
4. 2 Zur Berechnung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche (NGF) o<strong>der</strong> ihren Teilflächen, sind die Grundflächen nach DIN 277-1 zu ermitteln und zu unterteilen.<br />
4. 3 Die Netto-Grundfläche (NGF) setzt sich aus den in Tabelle 1 aufgeführten Nutzungsgruppen zusammen.<br />
ANMERKUNG: Die in Tabelle 1 aufgeführten Nutzungsgruppen sind nicht einer Gebäudeart gleichzusetzen.<br />
4. 4 Grundflächen, die wechselnd genutzt werden, sind <strong>der</strong> überwiegenden Nutzung nach Tabelle 2 zuzuordnen.<br />
Z. B. sind Eingangshallen, siehe Tabelle 2, Nr. 9.1, <strong>der</strong> Nutzungsgruppe Tabelle 1, Nr. 9 (Verkehrsflächen) zugeordnet, trotz gleichzeitiger Nutzung für Information,<br />
Ausstellung, usw. Sind jedoch Flächen innerhalb eines Raumes ständig für an<strong>der</strong>e Nutzungen ausgewiesen, z. B. Gar<strong>der</strong>oben in Eingangshallen, siehe Tabelle<br />
2, Nr. 7. 2, so sollten diese Teilflächen <strong>der</strong> entsprechenden Nutzungsart, z. B. Tabelle 2, Nr. 7, zugeordnet werden.<br />
Tabelle 1 – Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Netto-Grundfläche nach Nutzungsgruppen<br />
Nr. Netto-Grundflächen Nutzungsgruppe<br />
1 Nutzfläche (NF) Wohnen und Aufenthalt<br />
2 Büroarbeil<br />
3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente<br />
4 Lagern, Verteilen und Verkaufen<br />
5 Bildung, Unterricht und Kultur<br />
6 Heilen und Pflegen<br />
7 Sonstige Nutzflächen<br />
8 Technische Funktionsfläche (TF) Technische Anlagen<br />
9 Verkehrsfläche (VF) Verkehrserschließung und -sicherung<br />
Seite XI
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Tabelle 2 – Zuordnung von Grundflächen und Räumen zu den Nutzungsgruppen mit Beispielen<br />
Seite XII<br />
1. Oktober 2008<br />
Nr. Grundflächen und Räume Nutzungsart, Beispiele a<br />
1 Wohnen und Aufenthalt<br />
1. 1 Wohnräume Wohn- und Schlafräume in Wohnungen, Wohnheimen, Internaten,<br />
Beherbergungsstätten, Unterkünften; Wohndielen, Wohnküchen,<br />
Wohnbalkone, -loggien, -veranden; Terrassen<br />
1. 2 Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsräume in Heimen, Kin<strong>der</strong>tagesstätten; Tagesräume,<br />
Aufenthaltsräume, Clubräume, Bereitschaftsräume<br />
1. 3 Pausenräume Wandelhallen, Pausenhallen, -zimmer, -flächen in Schulen, Hochschulen,<br />
Krankenhäusern, Betrieben, Büros; Ruheräume<br />
1. 4 Warteräume Warteräume in Verkehrsanlagen, Krankenhäusern, Praxen, Verwaltungsgebäuden<br />
1. 5 Speiseräume Gast- und Speiseräume, Kantinen, Cafeterien, Tanzcafes<br />
1. 6 Hafträume Haftzellen<br />
2 Büroarbeit<br />
2. 1 Büroräume Büro-, Diensträume für eine o<strong>der</strong> mehrere Personen<br />
2. 2 Großraumbüros Flächen für Büroarbeitsolätze einschließlich <strong>der</strong> im Großraum enthaltenen<br />
Flächen für Pausenzonen, Besprechungszonen, Gar<strong>der</strong>oben, Verkehrswege<br />
2. 3 Besprechungsräume Sitzungsräume, Prüfungsräume, Elternsprechzimmer<br />
2. 4 Konstruktionsräume Zeichenräume<br />
2. 5 Schalterräume Kassenräume<br />
2 .6 Bedienungsräume Schalträume und Schaltwarten für betriebstechnische Anlagen o<strong>der</strong> betriebliche<br />
Einbauten ; Regieräume, Vorführkabinen; Leitstellen<br />
2. 7 Aufsichtsräume Pförtnerräume, Wachräume, Haftaufsichtsräume<br />
2. 8 Bürotechnikräume Photolabor-Räume, Vervielfältigungsräume, Räume für EDV-Anlagen<br />
2. 9 Sonstige Büroflächen<br />
3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente<br />
3. 1 Werkhallen Werkhallen für Produktion und Instandsetzung; Versuchshallen, Prüfhallen,<br />
Schwerlabors<br />
3. 2 Werkstätten Werkstätten für Produktion, Entwicklung, Instandsetzung, Lehre und Forschung;<br />
Prüfstände, prothetische Werkstätten, Wartungsstationen<br />
3. 3 Technologische Labors Materialprüflabors, Materialbearbeitungslabors, Labors für mechanische<br />
Verfahrenstechnik, Maschinenlabors; licht- und schalttechnische Versuchsräume;<br />
Strömungstechnikräume; Hochdruck- und Unterdrucklaborräume<br />
3. 4. Physikalische, physikalischtechnische, Physiklabors, Elektronische Labors; geodätische und astronomische Mess- und<br />
elektrotechnische Labors Beobachtungsräume; optische Son<strong>der</strong>labors; Messgeräteräume, Wägeräume;<br />
Labors für Elektronenmikroskopie, Massen-, Röntgen-Spektroskopie;<br />
Beschleuniger und Reaktorräume<br />
3. 5 Chemische, bakteriologische, morphologische Labors Labors für analytische und präparative Chemie, Labors für chemische und<br />
pharmazeutische Verfahrenstechnik; biochemische, physiologische Labors,<br />
Labors für biologische und medizinische Morphologie; Tierversuchslabors;<br />
lsotopenlabors mit Dekontamination; Chromatographieräume,<br />
Brut- und Nährbodenräume<br />
3. 6 Räume für Tierhaltung Stallräume für Nutz-, Versuchs- und kranke Tiere; Milch-, Melkräume, Tierpflege-,<br />
Tierwägeräume, Schaukäfige, Aquarien, Terrarien, Futteraufbereitung<br />
3. 7 Räume für Pflanzenzucht Gewächshausräume, Pilzkulturen<br />
3. 8 Küchen Kochküchen, Verteiler-, Teeküchen, Vorbereitungsräume, Speiseausgaben,<br />
Geschirr-Rückgaben, Geschirrspülräume<br />
3. 9 Son<strong>der</strong>arbeitsräume Hauswirtschaffs- und Hausarbeitsräume, Räume für Wäschepflege, Waschküchen,<br />
Spül-, Desinfektions- und Sterilisationsräume, Bettenaufbereitungsräume,<br />
Pflegearbeitsräume, Laborspülräume<br />
4 Lagern, Verteilen, Verkaufen<br />
4. 1 Lagerräume Lager- und Vorratsräume für Material, Gerät und Waren; Lösungsmittellager,<br />
Sprengstofflager, lsotopenlager, Tresorräume, Scheunen, Silos<br />
4. 2 Archive, Sammlungsräume Registraturen, Lehrmittelräume, Buchmagazine<br />
4. 3 Kühlräume Tiefkühlräume, Gefrierräume<br />
4. 4 Annahme- und Ausgaberäume Sortierräume, VerteiIräume, Packräume, Versand räume,<br />
Ver- und Entsorgungsstützpunkte<br />
4. 5 Verkaufsräume Geschäftsräume, Ladenräume, Kioske, einschließlich Schaufenster<br />
4. 6 Ausstellungsräume Messehallen, Musterräume<br />
4. 9 Sonstige Lagerräume<br />
5 Bildung, Unterricht und Kultur<br />
5. 1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl Hörsäle, auch Experimentierhörsäle; Lehrsäle<br />
5. 2 Allgemeine Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl Klassen- und Gruppenräume, Seminarräume, Studenten- und<br />
Schülerarbeitsräume<br />
5. 3 Beson<strong>der</strong>e Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl Werk- und Bastelräume, Praktikumsräume, Sprachlabors, beson<strong>der</strong>e Zeichensäle,<br />
Räume für Grafik, Malerei, Bildhauerei, Räume und Übungszellen für Gesangs-,<br />
Sprach- und Instrumentalausbildung, Räume für Hauswirtschaftsunterricht
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Nr. Grundflächen und Räume Nutzungsart, Beispiele a<br />
5. 4 Bibliotheksräume Leseräume, Katalogräume, Mediotheken, Freihandbüchereien<br />
5. 5 Sporträume Sport-, Schwimmsport-, Reithallen; Gymnastikräume, Kegelbahnen<br />
5. 6 Versammlungsräume Zuschauerräume in Kinos und Theatern, Aulen, Foren, Mehrzweckhallen<br />
5. 7 Bühnen-, Studioräume Haupt-, Seiten-, Hinterbühnen; Schnürböden, Orchesterräume,<br />
Probebühnen, Film-, Fernseh-, Rundfunkstudios<br />
5. 8 Schauräume Schauräume für Museen, Galerien, Kunstausstellungen, Lehr-, Schausammlungen<br />
5. 9 Sakralräume Gottesdiensträume, Andachtsräume, Aufbahrungs- und Aussegnungsräume,<br />
Sakristeien<br />
6 Heilen und Pflegen<br />
6. 1 Räume mit allgemeiner Räume für allgemeine Untersuchung und Behandlung, medizinische<br />
medizinischer Ausstattung Erstversorgung und Erste-Hilfe, Wundversorgung, Beratung<br />
(medizinische Vor- und Fürsorge), Ambulanz, Obduktions- und Verstorbenenräume<br />
6. 2 Räume mit beson<strong>der</strong>er Räume für Funktionsuntersuchung (klinische Physiologie, Neuro- und<br />
medizinischer Ausstattung Sinnesphysiologie) und spezielle Behandlung<br />
6. 3 Räume für operative Eingriffe, Räume für Operationen. Notfall- und Unfallbehandlung. einschließlich Ein- und<br />
Endoskopien und Entbindungen Ausleitungsräume, Ärztewaschräume<br />
6. 4 Räume für Strahlendiagnostik Räume für allgemeine und spezielle Röntgendiagnostik, Thermographie,<br />
Nuklearmedizinische Diagnostik (Applikations- und Messräume)<br />
6. 5 Räume für Strahlentherapie Räume für konventionelle Röntgentherapie, Hochvolttherapie,<br />
Telegammatherapie, nuklearmedizinische Therapie<br />
(Applikations- und lmplantationsräume)<br />
6. 6 Räume für Physiotherapie und Rehabilitation Räume für Hydro-, Bewegungs-, Elektro- und Ergotherapie sowie<br />
Kuranwendungen, Räume für therapeutische Bä<strong>der</strong> aller Art, Inhalations- und<br />
Klimabehandlung, Krankengymnastik und Massage, Spiel- und<br />
Gruppentherapie, Heilpädagogik, Arbeitstherapie<br />
6. 7 Bettenräume mit allgemeiner Räume für Normal-, Langzeit- und Leichtpflege von kranken, pflegebedürftigen<br />
Ausstattung in Krankenhäusern, und psychiatrischen Patienten<br />
Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten<br />
6. 8 Bettenräume mit beson<strong>der</strong>er Ausstattung Räume für postoperative Uberwachung und Intensivmedizin<br />
(Überwachung, Behandlung) Dialyse, Nuklearmedizin<br />
6. 9 Sonstige Pflegeräume<br />
7 Sonstige Nutzungen<br />
7. 1 Sanitärräume Toiletten, Wasch-, Duschräume, Ba<strong>der</strong>äume, Saunen, Reinigungsschleusen,<br />
Wickelräume, Schminkräume, jeweils einschließlich Vorräume: Putzräume<br />
7. 2 Gar<strong>der</strong>oben Umklei<strong>der</strong>äume, Schrankräume in Wohngebäuden, Klei<strong>der</strong>ablagen,<br />
Künstlergar<strong>der</strong>oben<br />
7. 3 Abstellräume Abstellräume in Wohngebäuden und gleichartige Abstellräume in an<strong>der</strong>en<br />
Gebäuden; Fahrradräume, Kindenwagenräume, Müllsammelräume<br />
7. 4 Fahrzeugabstellflächen Garagen aller Art; Hallen für Schienen-, Straßen-, Wasser-, Luftfahrzeuge,<br />
landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />
7. 5 Fahrgastflächen Bahnsteige, Flugsteige, einschließlich <strong>der</strong> dazugehörenden Zugänge,<br />
Treppen und Rollsteige<br />
7. 6 Räume für zentrale Technik Räume in Kraftwerken, freistehenden Kesselhäusern, Gaswerken,<br />
Ortsvermittlungsstellen, zentralen Müllverbrennungsanlagen für die Verund<br />
Entsorgung an<strong>der</strong>er Bauwerke<br />
7. 7 Schutzräume Räume für den zivilen Bevölkerungsschutz, auch wenn zeitweilig<br />
(Mehrzweckbauten) an<strong>der</strong>s genutzt<br />
7. 8 Sonstige Räume<br />
8 Betriebstechnische Anlagen<br />
8. 1 Abwasseraufbereitung und -beseitigung<br />
Wasserversorgung<br />
Gase (außer für Heizzwecke und Flüssigkeiten) Räume für betriebstechnische Anlagen für die Ver- und Entsorgung des<br />
8. 2 Heizung und Brauchwassererwärmung Bauwerks selbst, einschließlich <strong>der</strong> unmittelbar zu <strong>der</strong>en Betrieb<br />
8. 3 Raumlufttechnische Anlaoen gehörigen Flächen für Brennstoffe, Löschwasser, Abwasser-, Abfallbeseitigung<br />
8. 4 Elektrische Stromversorgung<br />
8. 5 Fernmeldetechnik<br />
8. 6 Aufzugs- und För<strong>der</strong>anlagen<br />
8. 7 Sonstige betriebstechnische Anlagen Hausanschlussräume, Installationsräume, -schächte, -kanäle<br />
Abfallverbrenungsräume<br />
9 Verkehrserschließung und -sicherung<br />
9. 1 Flure, Hallen Flure, Gänge, Dielen, Korridoreinschließlich Differenzstufen;<br />
Eingangshallen, Windfänge, Vorräume, Schleusen, Fluchtbalkone<br />
9. 2 Treppen Treppenräume, -läufe, Fahrtreppen, Rampen fieweils je Geschoss)<br />
9. 3 Schächte für För<strong>der</strong>anlagen Aufzugsschächte, Abwurfschächte (jeweils je Geschoss)<br />
9. 4 Fahrzeuoverkehrsflächen Durchfahrten, befahrbare Rampen, Gleisflächen<br />
9. 5 Sonstige Verkehrsflächen<br />
a Die Beispiele zeigen einige typische Nutzungsfälle ohne Anspruch auf Vollzähligkeit.<br />
Seite XIII
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Seite XIV<br />
1. Oktober 2008<br />
Die vorstehende Stellplatzplatzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>, beschlossen von <strong>der</strong> SVV am 13.02.2008, ausgefertigt am 15.09.2007, wird hiermit entsprechend § 5<br />
<strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 13 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />
<strong>Teltow</strong>, 15.09.2008<br />
gez. i.V. T. Koriath<br />
Thomas Schmidt<br />
Bürgermeister<br />
Nach § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 16], S.218), erhält folgende<br />
Verkehrsfläche:<br />
Lagebezeichnung – <strong>Teltow</strong> Sputendorfer Straße<br />
Gemarkung <strong>Teltow</strong>, Flur 1 Flurstück 256, ausgenommen <strong>der</strong> planfestgestellte Bereich laut Anlage, erhält die Eigenschaft „sonstige öffentliche Straße“ entsprechend<br />
§ 3 (5) Brandenburgischen Straßengesetzes.<br />
Die genannte Verkehrsfläche trägt den Namen „Sputendorfer Straße“ und die Schlüssel-Nummer 00008.<br />
Der Lageplan – Anlage – ist Bestandteil <strong>der</strong> Verfügung.<br />
Klassifizierung<br />
Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe <strong>der</strong> Gemeindestraßen (sonstige Straße) eingestuft.<br />
Benutzergruppen<br />
Der Straßenzug wird, wie in <strong>der</strong> Anlage dargestellt, für folgende Benutzergruppen gewidmet:<br />
1. Radfahrer<br />
2. Fußgänger<br />
3. Reiter<br />
4. Land- und Forstwirtschaft<br />
Gründe<br />
Die von dieser Widmungsverfügung erfasste Fläche befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>. Mit Bau und Freigabe <strong>der</strong> L-40 neu wurde die vorhandene<br />
Ortsverbindung Ruhlsdorf – Sputendorf überbaut. Um diese Wegeverbindung wie<strong>der</strong> einzurichten ist es notwendig, die verbleibende und in <strong>der</strong> Anlage dargestellte<br />
Verkehrsfläche den o.g. Benutzgruppen zur Verfügung zu stellen.<br />
Inkrafttreten<br />
Die Widmung <strong>der</strong> o.g. Verkehrsfläche wird erst mit <strong>der</strong> Verkehrsfreigabe des Brückenbauwerkes sowie des planfestgestellten Teilstücks als öffentliche Straße wirksam.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, Marktplatz 1–3, 14513 <strong>Teltow</strong> Sachgebiet Tiefbau zu erheben.<br />
<strong>Teltow</strong>, den 27.08.2008<br />
gez. ( Siegel )<br />
Thomas Schmidt<br />
Bekanntmachung<br />
Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche<br />
Widmungsverfügung Nr. 01/2008
1. Oktober 2008 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Anlage 1<br />
Seite<br />
XV
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Anlage 2<br />
Sie finden das Amtsblatt auch online auf www.teltow.de<br />
Seite XVI<br />
Ende amtlicher Teil<br />
1. Oktober 2008<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>; <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, Marktplatz 1–3, 14513 <strong>Teltow</strong>, Telefon (0 33 28) 4 78 10<br />
Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, liegt im Bürgerzentrum kostenlos aus und ist dem <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>-Blatt begefügt.<br />
Auflage: 3000 Exemplare • Satz und Layout: <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>-Blatt, Verlags- und Presse GmbH, Potsdamer Str. 57, 14513 <strong>Teltow</strong><br />
Druck u. Weiterverarbeitung: Sauer Druck und Werbung