BOTE F
BOTE F
BOTE F
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
STÜCK 11 156 MITTWOCH, 18. MÄRZ 2009<br />
Zum Ausbildungslehrgang dürfen nur Personen zugelassen<br />
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über jene<br />
Fertigkeiten und Kenntnisse im Begehen von Schluchten verfügen,<br />
die die erfolgreiche Ablegung der Schluchtenführerprüfung<br />
nach der Teilnahme am Ausbildungslehrgang erwarten<br />
lassen. Diese Fertigkeiten und Kenntnisse sind durch die Ablegung<br />
der Eignungsprüfung nachzuweisen und umfassen:<br />
grundlegende Seiltechnik, aktives Abseilen, Aufstieg am Seil<br />
(Seilklemmen), Klettern mit kompletter Canyoningausrüstung<br />
im Schwierigkeitsgrad III bis IV+ und Wildwasserschwimmen<br />
im Schwierigkeitsgrad 2–3. Um möglichst praxisnahe und objektive<br />
Aufnahmekriterien zu schaffen, wird die Eignungsprüfung<br />
in einer Schlucht oder einem Klettergarten und im Wildwasser<br />
des Inns durchgeführt.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter<br />
http://www.bergfuehrer.at/tirol/canyoning/ausbildung.shtml<br />
Ausbildungslehrgänge: Die Ausbildungslehrgänge finden<br />
vom 1. Mai bis 9. Mai 2009 in Ötztal-Bahnhof (1. Kursabschnitt)<br />
und vom 22. August bis 29. August 2009 in Bellinzona (2. Kursabschnitt)<br />
statt. Anmeldung und nähere Informationen beim<br />
Tiroler Bergsportführerverband.<br />
Schluchtenführerprüfung: Die kommissionelle Schluchtenführerprüfung<br />
findet am Ende des zweiten Abschnittes des<br />
Ausbildungslehrganges statt.<br />
Zur Schluchtenführerprüfung dürfen nur Personen zugelassen<br />
werden, die am Ausbildungslehrgang oder einer anerkannten<br />
Ausbildung teilgenommen haben und deren Anmeldung<br />
spätestens zwei Wochen vor der Prüfung bei der Prüfungskommission<br />
eingelangt ist.<br />
Wiederholungsprüfung: 25. April 2009, Gasthof „Palmito“,<br />
Ötztal-Bahnhof.<br />
Innsbruck, 9. März 2009<br />
Für die Prüfungskommission: Höbenreich<br />
Nr. 335 • Amt der Tiroler Landesregierung • Landessanitätsdirektion<br />
KUNDMACHUNG<br />
über die Ausschreibung eines Sprengelarztkurses<br />
Die Landessanitätsdirektion für Tirol hält vom 15. bis 19. Juni<br />
2009 einen Sprengelarztkurs ab, der mit einer Prüfung abschließt,<br />
deren erfolgreiche Ablegung für die Definitivstellung<br />
als Sprengelarzt/-ärztin in Tirol erforderlich ist.<br />
Anmeldungsformulare hierfür können beim Amt der Tiroler<br />
Landesregierung, Landhaus 1, 3. Stock, Landessanitätsdirektion,<br />
Tel. 0512/508-2662 (Frau Mayer), E-Mail: sanitaetsdirektion@tirol.gv.at,<br />
angefordert werden.<br />
Die Anmeldefrist läuft bis 20. Mai 2009.<br />
Die Kurskosten belaufen sich auf E 300,–.<br />
Der Stundenplan wird nach Erhalt der Anmeldung übermittelt.<br />
Innsbruck, 13. März 2009<br />
Nr. 336 • Marktgemeinde St. Johann in Tirol<br />
KUNDMACHUNG<br />
über die Auflegung des Entwurfes<br />
der ersten Fortschreibung des örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann in Tirol hat<br />
in seiner Sitzung vom 12. März 2009 nachstehenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
Gemäß den §§ 64 Abs. 1 und 3 und 64a Abs. 5 des Tiroler<br />
Raumordnungsgesetzes 2006 in Verbindung mit § 6 des Tiro-<br />
ler Umweltprüfungsgesetzes wird der Entwurf der ersten Fortschreibung<br />
des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde<br />
St. Johann in Tirol während sechs Wochen zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme im Marktgemeindeamt St. Johann in<br />
Tirol, Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol, aufgelegt.<br />
Der Auflegung hat eine Kundmachung im Boten für Tirol,<br />
eine Verlautbarung in einem täglich landesweit erscheinenden<br />
periodischen Druckwerk sowie eine Verständigung der Nachbargemeinden<br />
Going am Wilden Kaiser, Fieberbrunn, Kirchdorf<br />
in Tirol, Kitzbühel, Oberndorf in Tirol sowie St. Ulrich am<br />
Pillersee vorauszugehen. Die Verständigung der Nachbargemeinden<br />
hat in einem mit der Beteiligung der öffentlichen Umweltstellen<br />
am Umweltprüfungsverfahren nach § 6 des Tiroler<br />
Umweltprüfungsgesetzes zu erfolgen.<br />
Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs 1 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes.<br />
Gemäß § 6 Abs. 4 des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes<br />
werden folgende Daten bekannt gegeben:<br />
Darstellung des wesentlichen Inhalts:<br />
Gemäß § 31a des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 hat<br />
die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres<br />
nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung<br />
hat für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf<br />
einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten.<br />
Der vom Raumplaner Dr. Erich Ortner ausgearbeitete Entwurf<br />
(STJÖRK2009 vom 12. März 2009) enthält die gemäß<br />
§ 31 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 in Verbindung<br />
mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten<br />
Inhalte.<br />
Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit:<br />
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne,<br />
Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und Umweltbericht –<br />
liegen am nachstehend beschriebenen Ort zur nachstehend<br />
angegeben Zeit zur Einsichtnahme auf:<br />
Ort: Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol, 6380 St. Johann<br />
in Tirol, Bahnhofstraße 5, Bauamt, 1. Obergeschoss.<br />
Zeit: 23. März 2009 bis 4. Mai 2009, jeweils Montag bis<br />
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag,<br />
von 13 Uhr bis 16 Uhr.<br />
Die maßgeblichen Unterlagen können des Weiteren im<br />
Internet unter der URL www.st.johann.net eingesehen werden.<br />
Der Öffentlichkeit, das heißt jedermann, steht das Recht zu,<br />
bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist<br />
eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.<br />
Die schriftliche Stellungnahme ist an die Marktgemeinde St. Johann<br />
in Tirol, Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol, zu<br />
richten.<br />
Öffentlichkeit sind natürliche oder juristische Personen des<br />
Unternehmensrechts. Zur Öffentlichkeit zählen auch der Landesumweltanwalt<br />
sowie einschlägige Nichtregierungsorganisationen,<br />
wie insbesondere Umweltorganisationen. Umweltorganisation<br />
ist ein Verein oder eine Stiftung, dessen (deren)<br />
vorrangiger Zweck der Schutz der Umwelt ist und der (die) gemeinnützige<br />
Ziele verfolgt.<br />
Den Nachbargemeinden steht gemäß § 64 Abs. 3 des Tiroler<br />
Raumordnungsgesetzes 2006 das Recht zu, bis spätestens<br />
eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist zur Frage<br />
Stellung zu nehmen, ob der Entwurf auf ihre örtlichen Raumordnungsinteressen<br />
ausreichend Bedacht nimmt.<br />
St. Johann in Tirol, 13. März 2009<br />
Für den Gemeinderat: Bgm. Josef Grander