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Sch lerlotsen/Brosch re RZ.qxq (Page 1) - Landesverkehrswacht ...

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19<br />

Anlage 6<br />

Versicherung der <strong>Sch</strong>ulwegdienste<br />

Die eh<strong>re</strong>namtlichen <strong>Sch</strong>ulwegdienste genießen<br />

gesetzlichen Unfallversicherungsschutz<br />

<strong>Sch</strong>ü<strong>lerlotsen</strong><br />

genießen in Ausübung ih<strong>re</strong>r Lotsentätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10<br />

SGB VII beim örtlich zuständigen Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Erleiden die <strong>Sch</strong>üler in Ausübung der<br />

Lotsentätigkeit einen Arbeitsunfall haben sie gegen den Unfallversicherungsträger einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf Ersatz des Körperschadens.<br />

(GUV 57.1.3.2. – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für <strong>Sch</strong>ülerinnen und <strong>Sch</strong>üler als PDF-Datei unter<br />

http://<strong>re</strong>gelwerk.unfallkassen.de/brosch/57_1_3_2.pdf)<br />

Elternlotsen<br />

sind in Ausübung ih<strong>re</strong>r Tätigkeit als <strong>Sch</strong>ulweghelfer gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII<br />

beim örtlich zuständigen Gemeinde-Unfallversicherungsverband gegen Arbeitsunfall versichert. Erleiden Eltern<br />

in Ausübung dieser Tätigkeit einen Arbeitsunfall haben sie gegen den Unfallversicherungsträger einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf Ersatz des Körperschadens.<br />

(GUV 20.30.3– Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz<br />

für Eltern als PDF-Datei unter http://<strong>re</strong>gelwerk.unfallkassen.de/merkbl/20_30_3.pdf)<br />

Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung ist für <strong>Sch</strong>ülerinnen und <strong>Sch</strong>üler der Kommunale <strong>Sch</strong>adensausgleich<br />

zuständig. Elternlotsen werden namentlich von der Verkehrswacht vor Ort an die <strong>Landesverkehrswacht</strong> gemeldet<br />

und werden dort versichert.

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