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Abfallfibel 2011 - Landkreis Wittenberg

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Gebührensätze 2010/<strong>2011</strong><br />

<strong>Abfallfibel</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Wittenberg</strong> <strong>2011</strong><br />

Personenbezogene Leistungsgebühr je Person für die<br />

1. bis einschließlich 4. Person eines Haushalts 31,61 € ermäßigt 15,81 €<br />

5. und 6. Person eines Haushalt 15,81 € ermäßigt 7,90 €<br />

7. und jede weitere Person eines Haushalts 7,90 € ermäßigt 3,96 €<br />

Gebühr für Restabfallbehälter<br />

Haushalte andere Herkunftsbereiche<br />

120 l Füllraum 8,73 € 10,98 €<br />

240 l Füllraum 17,46 € 21,96 €<br />

1,1 cbm Füllraum 80,00 € 100,62 €<br />

Abfallsack 60 l Füllraum 4,36 €<br />

Großbehälter je cbm 67,41 €<br />

Presscontainer je cbm 128,46 €<br />

Gebühr für Bioabfallbehälter<br />

Haushalte<br />

120 l Füllraum 7,70 €<br />

240 l Füllraum 15,40 €<br />

1,1 cbm Füllraum 70,58 €<br />

sonstige zugelassene Abfälle<br />

Haushalte andere Herkunftsbereiche<br />

Pkw-Kofferraum-Inhalt 26,59 €<br />

Pkw-Anhänger, Kraftfahrzeuge bis 2,5 t zulässiges<br />

Gesamtgewicht, Kombifahrzeuge, Caravanfahrzeuge<br />

mit bis zu 1 m³ Abfall je Fahrzeug<br />

42,54 €<br />

sonstige Fahrzeuge oder Container je t 265,80 € 350,84 €<br />

Eine 50 %ige Ermäßigung der personenbezogenen Leistungsgebühr<br />

für das jeweils laufende Kalenderjahr ist für<br />

diejenigen Personen möglich, die mit Hauptwohnsitz im<br />

<strong>Landkreis</strong> gemeldet sind, sich tatsächlich aber nur selten hier<br />

aufhalten (z. B. Studenten, Auszubildende, Montagearbeiter,<br />

Wehr- und Wehrersatzdienstleistende).<br />

Sie ist jedes Jahr neu, formlos und schriftlich unter Beibringung<br />

eines entsprechend aktuellen Nachweises der Abwesenheit<br />

(z. B. aktuelle Studienbescheinigung, Bestätigung<br />

des Arbeitgebers oder Ähnliches) beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Wittenberg</strong>,<br />

Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft<br />

zu beantragen.<br />

Nach Möglichkeit sollte ein Antrag auf Ermäßigung bereits zu<br />

Jahresbeginn eingereicht werden, da eine Ermäßigung dann<br />

bereits bei der Erstellung der Erstbescheide zur Erhebung<br />

der personenbezogenen Leistungsgebühr berücksichtigt<br />

werden kann.<br />

Die Anträge können auch in den Bürgerbüros des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Wittenberg</strong><br />

• Bürgerbüro <strong>Wittenberg</strong>, Breitscheidstr. 4, 06886 Luth. <strong>Wittenberg</strong><br />

• Bürgerbüro Gräfenhainichen, K.-Liebknecht-Str. 12, 06773<br />

Gräfenhainichen<br />

• Bürgerbüro Jessen, Markt 17 – 19, 06917 Jessen<br />

abgegeben werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass durch einen Antrag auf Ermäßigung<br />

der personenbezogenen Leistungsgebühr Zahlungstermine<br />

nicht aufgeschoben bzw. aufgehoben werden.<br />

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