AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/12
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/12
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/12
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Auszug aus dem <strong>PROTOKOLL</strong> Nr. <strong>04</strong> über die Gemeinderatssitzung vom 27. März 20<strong>12</strong><br />
- genehmigt am 24. April 20<strong>12</strong><br />
Beschluss: (einstimmig)<br />
Der GR nimmt das Sportstättenkonzept 2011 zur Kenntnis und heisst folgende Stellungnahme der<br />
Sportkommission z. Hd. der FL-Regierung (Ressort Sport) gut:<br />
Stellungnahme:<br />
Punkt 6.5 Finanzierung (Bestandesaufnahme)<br />
Hier wurden Projekte wie z.B. der Fussballplatz Widau in Ruggell mittels Landesbeiträgen<br />
subventioniert. Damals wurde das Projekt als überregional eingestuft. Würde<br />
heute die Definition regional / überregional gemäss Sportstättenkonzept 2011 anders<br />
beurteilt?<br />
Das Hallenbad SZU erhielt vom Land beinahe CHF 400'000 für den jährlichen Unterhalt.<br />
Wie kommt dieser Betrag zustande?<br />
Punkt 7.2 Alternativen<br />
Hier wird beschrieben, dass in Erwägung gezogen wird, dass Liechtenstein sich finanziell<br />
an Projekten im grenznahen Ausland beteiligt. Es wird weder ein Umfang<br />
definiert (prozentuale Beteiligung), noch ob es sich um eine einmalige Investitionen<br />
oder auch jährliche Beiträge handelt.<br />
Ebenfalls ist nichts erwähnt, wie die Finanzierung im umgekehrten Falle, beim Bau<br />
einer grenzüberschreitenden Anlage in Liechtenstein, geregelt ist. Erhalten wir Beiträge<br />
von CH-Gemeinden oder vom Kanton?<br />
Punkt 7.4 Multifunktionalität der Sportanlagen<br />
Wir begrüssen, dass die Sportanlagen multifunktional sein sollen und somit Synergien<br />
(Duschräume, Abwart usw.) genutzt werden können. Aber es muss darauf geachtet<br />
werden, dass vor lauter Multifunktionalität die Qualität nicht leidet. Beispiel:<br />
Leichtathletik und Fussball müssten auf verschiedenen Plätzen ausgeübt werden.<br />
Punkt 7.11 Finanzierung von Leistungszentren / Stützpunkte (Sportanlagen in landesweitem Interesse)<br />
Unserer Meinung nach kann es nicht sein, dass die Standortgemeinde für Sportanlagen<br />
von landesweitem Interesse 100 % der Unterhalts- bzw. Folgekosten tragen<br />
soll. Dies ist für uns ein Kriterium welches wir nicht akzeptieren.<br />
Unserer Ansicht nach müsste auch der Landesanteil an den Bau- bzw. Renovationskosten<br />
für Leistungszentren von landesweitem Interesse mehr als 30 % betragen.<br />
Ebenfalls sollte im Konzept kurz darauf verwiesen werden, wie in Zukunft die heute bereits gemeinsam<br />
von der Schule und von Landesverbänden genutzten Turnhallen in Sachen Subventionen<br />
/ Fördergelder behandelt werden.<br />
075-<strong>04</strong>-<strong>12</strong> (622-101-019)<br />
Leiter Bauverwaltung - Gemeindezentrum: Erneuerung und Erweiterung Saal (Dröschistrasse<br />
4) - Baumeisterarbeiten - Auftragsvergabe<br />
Beschluss: (einstimmig)<br />
Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Kindlebau AG, Messinastrasse 33, 9495 Triesen<br />
zum Nettobetrag von CHF 84'<strong>12</strong>1.65 inkl. 8% MwSt.<br />
I:\Neu\GR-Abonnement\Protokoll\20<strong>12</strong>\Web_inkl_TB\<strong>12</strong>sgra<strong>04</strong>.doc Gedruckt am: 25.<strong>04</strong>.20<strong>12</strong><br />
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