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I. Allgemeine Vollmacht

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c) jedwede Auskünfte über sämtliche Daten bei allen Personen und Institutioneneinzuholen; dieses Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf personenbezogeneInformationen, welche gesetzlichen Datenschutzbestimmungen unterliegen(Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, Sozialdatenschutz nachSGB –X etc.);d) bewegliche Sachen und Rechte zu erwerben und auf jede Art zu veräußern;e) Verträge aller Art abzuschließen oder aufzulösen, Vergleiche einzugehen, Verzichtezu erklären und Herabsetzungen von Forderungen zu bewilligen;f) zur Regelung der Wohnungsangelegenheiten einschl. der Kündigung desMietverhältnisses und der Wohnungsauflösungg) Verfügungen von Todes wegen anzuerkennen oder anzufechten, Erbschaftenanzunehmen oder auszuschlagen und alles zu tun, was zur vollständigen Abwicklungvon Nachlässen in Sinne des bürgerlichen Erbrechts nötig ist;h) alle meine Versorgungs-, Renten-, Steuer- und sonstigen Angelegenheiten zu regelnund entsprechende Forderungen geltend zu machen und durchzusetzen;i) Rechtsstreitigkeiten im Namen des <strong>Vollmacht</strong>gebers durch alle Rechtszüge zuführen, Unterbevollmächtigte hierzu aufzustellen, Vergleiche abzuschließen,Verzichtserklärungen abzugeben und Forderungen anzuerkennen, Wiedereinsetzungin den vorherigen Stand zu beantragen sowie einstweilige Verfügungen und Arrestezu erwirken;j) geschäftsähnliche Handlungen für mich vorzunehmen (zum Beispiel Mahnungen,Fristsetzungen, Mitteilungen)k) die Post entgegenzunehmen, anzuhalten und zu öffnen (Postvollmacht) sowie dieFernmeldeeinrichtungen um- und abzumelden;l) einen Heimpflegevertrag oder eine ähnliche Vereinbarung abzuschließen;m) in eine ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlungsowie einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder diese Einwilligung zu versagen.Diese Befugnis des Bevollmächtigten gilt selbst dann, wenn die begründete Gefahrbesteht, dass der <strong>Vollmacht</strong>geber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einenschweren bzw. länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Diese<strong>Vollmacht</strong> umfasst auch das Recht über die Anwendung neuer, noch nichtanerkannter Medikamente und Behandlungsmethoden zu entscheiden. DerBevollmächtigte ist berechtigt, die Krankenunterlagen einzusehen und alle Auskünfteund Informationen von den behandelnden Ärzten und dem Krankenhaus über denGesundheitszustand und die erforderliche Heilbehandlung zu verlangen; diesewerden insoweit von der Schweigepflicht ausdrücklich entbunden;n) die Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung, insbesondere im Rahmen derGesundheitssorge, vorzunehmen. Dies gilt selbst dann, wenn dies mit einervorübergehenden oder dauernden Entziehung der Freiheit durch geschlosseneTüren, aber auch durch Bettgitter, Bauchgurt, Sesselschließe sowie anderemechanische Vorrichtungen, durch Medikamente (z.B. Sedativa) oder in sonstiger2

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