Landeshauptstadt München Direktorium
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Seite 8<br />
4.4.2 Unterrichtungsfälle / Bekanntgaben<br />
4.4.2.1 Straßenausbaubeitragssatzung; Informationsmaterial; Zuleitung des Baureferats vom 25.07.2005<br />
- Vorlage wurde den UA-Mitgliedern bereits mit e-mail vom 26.07.05 zugeleitet<br />
- für den BA ist wichtig, dass er, insbesondere bei der Forderung nach „Verbesserungen“ wie Umbau<br />
einer bestehenden Anlage (z.B. Profil), Funktionsänderung (z.B. verkehrsberuhigter Bereich),<br />
Verbreiterung (z.B. Gehbahn von 2 m auf 4 m), qualitative Verbesserung (z.B. bessere Ausleuchtung,<br />
Schräg- statt Längsparkbuchten, frostsicherer Ausbau) usw. Kosten bei den Anliegern erzeugt.<br />
- künftig wird also genau zu prüfen sein, ob bei Forderungen einzelner Bürger nach Veränderungen<br />
in ihrer Straße (oder ihrem Umfeld) auch der Rest der Anlieger diese Veränderungen wünscht, insbesondere<br />
ist sicherzustellen, dass Antragsteller auch darauf hingewiesen werden, welche Kosten<br />
auf sie als Antragsteller, bzw. die betroffenen Anlieger zukommen können, da nicht davon auszugehen<br />
ist, dass jedem die Straßenausbaubeitragssatzung und ihre Folgen bekannt sind.<br />
- als Grundsatz für Veränderungen muss hier gelten, dass in das Eigentum der anliegenden Bürger<br />
nur dort eingegriffen werden darf, wo dies absolut unerlässlich ist<br />
- der UA empfiehlt, von der LHM jeweils eine Liste anzufordern, in der genau aufgelistet ist, welche<br />
Maßnahmen für den Bürger weiterhin kostenfrei und welche kostenpflichtig sind. Insbesondere,<br />
wie es sich mit Fußgängerüberwegen und Randsteinabsenkungen etc. verhält. Die pauschale Aussage,<br />
dass bei Verbesserungen und Funktionsänderungen der Bürger zur Kasse gebeten wird,<br />
erscheint dem UA zu schwammig; er möchte eine klare Entscheidungsgrundlage, die Auskunft<br />
darüber gibt, ob eine Maßnahme kostenpflichtig ist oder nicht<br />
- z.K. “<br />
An dieser Stelle regt Frau Del Bondio an, die einschlägigen Unterlagen zur Straßenausbaubeitragssatzung<br />
auch den Mitgliedern im UA Verkehr zukommen zu lassen, da die Thematik auch den<br />
Zuständigkeitsbereich dieses UA betrifft.<br />
„ 4.4.2.2 Unveränderte Fortführung von Gaststätten, Unterrichtungen durch das Kreisverwaltungsreferat<br />
4.4.2.2.1 Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränken in einer Tankstelle "OMV-Bistro"; Ottobrunner<br />
Straße; Mitteilung vom 22.07.2005<br />
- unveränderte Fortführung, Pächterwechsel<br />
- z.K.<br />
4.4.2.2.2 SSW Gaststätte "Fasangarten"; Görzer Straße; Mitteilung vom 26.07.2005<br />
- Eintritt eines neuen Teilhabers in den bestehenden Betrieb<br />
- z.K.<br />
4.4.2.3 Unterrichtung durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, im Vollzug der Verordnung<br />
über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum<br />
4.4.2.3.1 Anwesen in der Eulenspiegelstraße; Mitteilung vom 02.08.2005<br />
- alt: 56 m², 1 WE, 0 WE familiengerecht<br />
- neu: 781 m², 9 WE, 5 WE familiengerecht<br />
- z.K.<br />
4.4.2.3.2 Anwesen in der Sterntalerstraße; Mitteilung vom 08.08.2005<br />
- alt: 124 m², 2 WE, 0 WE familiengerecht<br />
- neu: 180 m², 1 WE, 1 WE familiengerecht<br />
- z.K.<br />
4.4.2.4 Bauvorhaben Karl-Marx-Ring / Friedrich-Engels-Bogen in Neuperlach; Schreiben des Sozialreferats<br />
vom 28.07.2005 (siehe auch TOP 4.3.2.1 bzw. 5.3.1)<br />
- Schreiben an einen möglichen Investor, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass eine von ihm vorgesehene<br />
Einrichtung eines Mütterzentrums und einer Stadtteilbibliothek bereits an anderer Stelle realisiert<br />
oder eingeplant sind. Bedarf würde jedoch an einem Projekt im Seniorenbereich mit generationsübergreifendem<br />
Ansatz bestehen, z.B. bestehend aus ambulant betreuten Wohngemeinschaften,<br />
Wohnraum für Senioren und einem Alten- und Servicezentrum sowie Räume für ein Berufsintegrationsangebot<br />
für Jugendliche und junge Erwachsene<br />
- Voraussetzung zur Realisierung des Alten- und Service-Zentrums ist eine Lage im Erdgeschoss<br />
und Teileigentumserwerb<br />
- die Einbindung eines Einzelhandelsbetriebes in das Projekt wird seitens des Sozialreferats mit<br />
Hinweis auf das „breit gestreute“ Nahversorgungsangebot im Karl-Marx-Zentrum nicht unterstützt<br />
- der UA wünscht von der LHM Auskunft über die dort maximal mögliche und real geplante Geschossfläche<br />
- der UA ist der Ansicht, dass die derzeitige Widmung vorerst nicht geändert werden sollte, und<br />
dass sichergestellt werden muss, dass diese Fläche auch künftig als Gemeinbedarfsfläche für<br />
Religiöse-, Sozial- oder Erziehungszwecke erhalten bleiben muss.