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KONZEPT - Verlauf der GR-Sitzung vom 21. März 2011 - ÖVP Lieboch

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Protokollführer: Schreiner<br />

<strong>KONZEPT</strong> - <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>März</strong> <strong>2011</strong><br />

Beginn <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong>: 19.32 Uhr<br />

Entschuldigt: <strong>GR</strong> DI Breitegger (Die Grünen <strong>Lieboch</strong>)<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA – kommt um 19:57 Uhr<br />

VM Wiesenhofer– kommt um 20:20 Uhr<br />

Zuhörer anwesend<br />

Bgm. Aichbauer begrüßt die anwesenden Gemein<strong>der</strong>äte, die Zuhörer sowie die Bediensteten AL Mag.<br />

Marat, Protokollführer AL-Stv. Schreiner, Frau Blazovnik und Herrn Possert.<br />

Der Bgm. stellt die Beschlussfähigkeit des Gemein<strong>der</strong>ates fest.<br />

Im Anschluss leitet Bgm. Aichbauer die<br />

Fragestunde nach § 54 Abs. 4 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung ein<br />

(sämtliche Anfragen werden, falls nicht geson<strong>der</strong>t angeführt, an den Bgm. gerichtet).<br />

<strong>GR</strong> Keusch zeigt sich verwun<strong>der</strong>t, warum zwei von vier Punkten des Drittelantrages von <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> und<br />

FPÖ unter „nicht öffentlich“ behandelt werden sollen.<br />

Bgm. Aichbauer verweist auf die Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung nach <strong>der</strong> Fragestunde.<br />

<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer sagt, er habe eine Frage außerhalb <strong>der</strong> Fragestunde, nämlich warum beim<br />

Aussenden <strong>der</strong> Einladung zur <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> per E-Mail keine Lesebestätigung angefor<strong>der</strong>t werde. Er<br />

habe die Einladung zur heutigen <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> nicht erhalten.<br />

AL-Stv. Schreiner erklärt, dass keine Fehlermeldung eingegangen sei und fügt AL Mag. Marat hinzu,<br />

bei Erscheinen bei <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> werde eine etwaige Verletzung von Form und Frist geheilt.<br />

Festzuhalten sei zudem, dass die Sendebestätigung als nachweisliche Zustellung genüge.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Eberhardt spricht den Lärmschutz im Bereich Premstätterstraße/Kreisverkehr Waldhof<br />

an und sagt, es seien Lärmmessungen von Herrn DI Rakusch im Auftrag des Landes durchgeführt<br />

worden. Das Land habe den Anrainern eine Lärmschutzwand vorgeschlagen. Das Land habe diverse<br />

Zuschüsse für Anrainer in <strong>der</strong> ersten und zweiten Siedlungsreihe vorgesehen, wobei ein zu<br />

finanzieren<strong>der</strong> Rest von etwa € 20.000,00, <strong>der</strong> von den Anrainer o<strong>der</strong> zum Teil von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

aufzubringen gewesen wäre, übrig geblieben sei. Das sei im letzten Jahr etwas eingeschlafen und fragt<br />

<strong>GR</strong> Eberhardt, wie man in dieser Sache weiter vorgehen könnte.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, zu diesem Thema könne er im Augenblick nichts sagen, weil er nichts davon<br />

gewusst habe. Er werde dies aber in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> schriftlich beantworten.<br />

2. Frage – <strong>GR</strong> Eberhardt fragt, warum man beim Ausmalen des Gemeindeamts den in <strong>Lieboch</strong><br />

ansässigen Malerbetrieb nicht zu einer Anbotslegung eingeladen habe.<br />

Bgm. Aichbauer erklärt, er werde die Frage, warum dies nicht gemacht worden sei, an den<br />

Bauamtsleiter, Herrn Bmst. Ing. Joham weitergeben und in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> beantworten.<br />

Das Ausmalen an sich sei eine Sache <strong>der</strong> Normalität, wenn die Wände im Lauf <strong>der</strong> Zeit<br />

unansehnlich werden.


4<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Pichler zeigt auf, dass im Bereich <strong>der</strong> Bienengasse, in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Autobahn, eine<br />

ganze Reihe von Bäumen gefällt worden sei. Es stelle sich für sie die Frage, ob es sich dabei um ein<br />

Grundstück <strong>der</strong> GKB o<strong>der</strong> um eine Anordnung <strong>der</strong> Gemeinde gehandelt habe. Wenn dies <strong>der</strong> Fall sei,<br />

würde sie gerne wissen, warum dies nicht mit dem Gemein<strong>der</strong>at besprochen worden sei.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, er müsse diesbezüglich mit dem Bauamtsleiter Rücksprache halten; er wisse<br />

nur, dass sich die besagte Privatperson, die die Bäume gefällt habe, ins Einvernehmen mit dem<br />

Grundstückseigentümer gesetzt habe und dies auch schon in den vergangenen Jahren so<br />

gehandhabt worden sei. Die Frage werde in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> schriftlich beantwortet.<br />

2. Frage – <strong>GR</strong> Pichler verweist auf ein E-Mail einer Anrainerin <strong>der</strong> Bahnhofstraße an den Bgm. und<br />

Gemeindevorstand, in <strong>der</strong> auf die prekäre Verkehrssituation, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

nicht eingehalten werden und Autos teilweise auf den Gehweg ausweichen, aufmerksam gemacht<br />

wird. Soviel sie wisse sei sogar schon ein Unfall passiert, bei dem ein Kleinkind verletzt worden sei.<br />

<strong>GR</strong> Pichler fragt, warum die Polizei die Einhaltung <strong>der</strong> Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr<br />

kontrolliere und wie das in Zukunft weiter gehandhabt werde.<br />

Der Bgm. sagt, er sei betroffen, dass ein Unfall passiert sei und habe dies auch gleich<br />

weitergeleitet. Bezüglich <strong>der</strong> Polizei sei die Situation so, dass bereits seit den 70-er Jahren 7<br />

Dienstposten für die Dienststelle <strong>Lieboch</strong> systemisiert seien, aber tatsächlich nur 3-4 Dienstposten<br />

besetzt seien, wobei davon sogar nur 1-2 dienstzugeteilt seien. Somit sei die Polizeistation<br />

permanent unterbesetzt und dies erkläre, warum kaum Geschwindigkeitsmessungen stattfinden.<br />

Man könne dies auch anhand des Rechnungsabschlusses 2010 im Vergleich zum Jahr 2009 sehen,<br />

dass die Einnahmen aus Strafgel<strong>der</strong> auf Gemeindestraßen um etwa ein Drittel zurückgegangen<br />

seien.<br />

Er habe darauf gleich reagiert und habe an das Bundesministerium für Inneres, Frau<br />

Bundesminister Dr. Fekter, einen Brief gesandt, den auch die beiden an<strong>der</strong>en betroffenen<br />

Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinden Haselsdorf-Tobelbad und Attendorf mitunterzeichnet haben. In<br />

diesem Schreiben habe man darum gebeten, diesen Umstand endlich zu beenden und für mehr<br />

Personal zu sorgen. Es habe vor etwa zwei Wochen an nur einem Abend auch 6 Einbrüche<br />

gegeben; man habe daher alles seitens <strong>der</strong> Gemeinde in <strong>der</strong> Macht stehende getan. Am speziellen<br />

Fall <strong>der</strong> Bahnhofstraße, arbeite man daran, die Situation besser in den Griff zu bekommen, so <strong>der</strong><br />

Bgm.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz fragt, ob es nicht möglich wäre, private Geschwindigkeitsmessungen<br />

in Auftrag zu geben.<br />

Bgm. Aichbauer meint, es sei zwar in <strong>der</strong> Öffentlichkeit darüber gesprochen worden, <strong>der</strong>zeit gebe<br />

es aber noch kein Gesetz, dass dies explizit vorsehe. Nach Rückfrage von Bgm. Aichbauer an <strong>GR</strong><br />

Sorger meint dieser, er habe davon auch keine Kenntnis.<br />

Der Bgm. sagt, sobald die gesetzliche Möglichkeit privater Messungen geschaffen werde, könne<br />

man darüber im Gemein<strong>der</strong>at beraten. Er sei auch dafür, dies zu nützen, wenn die Voraussetzungen<br />

geschaffen werden.<br />

<strong>GR</strong> Pichler fragt, ob die Frage eines Geh- und Radweges in <strong>der</strong> Bahnhofstraße schon geklärt worden<br />

sei.<br />

Der Bgm. berichtet, dass vor dem Ausbau <strong>der</strong> Bahnhofstraße ein För<strong>der</strong>antrag an das Land gestellt<br />

worden sei und auch hinsichtlich <strong>der</strong> für einen Geh- und Radweg notwendigen Breite um Auskunft<br />

gebeten wurde.<br />

Während <strong>der</strong> Bauzeit sei es zu einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesetzlichen Maße gekommen und daher gebe es<br />

eine Diskrepanz zwischen <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Land damals bekanntgegebenen Ausbaubreite, die nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

geltenden Gesetzeslage für die Ausweisung eines Geh- und Radweges nicht mehr ausreichend sei.


5<br />

Diesbezüglich sei man mit dem Land gerade im Gespräch, damit eine offizielle Titulierung als Geh-<br />

und Radweg möglich sei, weil schlussendlich das Land die Vorgaben gemacht habe, auch in Hinblick<br />

auf För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>, wie die Ausführung <strong>der</strong> Straße zu geschehen habe. Man sei aber gerade daran, diese<br />

Situation zu regeln. Eine För<strong>der</strong>zusage des Landes liege ja auch vor, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Tengg erkundigt sich nach dem Stand hinsichtlich <strong>der</strong> geplanten Lärmschutzwand<br />

entlang <strong>der</strong> Autobahn auf Höhe Spatenhof.<br />

Der Bgm. berichtet, im Dezember des Vorjahres seien Vertreter <strong>der</strong> ASFINAG im Gemeindeamt<br />

gewesen und hätten die Lärmschutzpläne für <strong>Lieboch</strong> vorgestellt. Entsprechend <strong>der</strong> in den letzten<br />

Jahren durchgeführten Lärmmessungen werden auch die Lärmschutzmaßnahmen innerhalb <strong>der</strong><br />

nächsten 6 Jahre – so wurde es versprochen – definitiv durchgeführt. Laut ASFINAG werde man<br />

bis 2013 mit den Bauarbeiten beginnen. Es gebe für diesen Termin aber keine Zusage, son<strong>der</strong>n nur<br />

das Versprechen <strong>der</strong> Umsetzung innerhalb <strong>der</strong> nächsten 6 Jahre. Die Bauzeit werde nach Auskunft<br />

<strong>der</strong> ASFINAG etwa 2 – 3 Monate betragen. Man habe die Pläne angefor<strong>der</strong>t und wenn diese im<br />

Gemeindeamt einlangen, könne man darüber sprechen.<br />

Auf die Aussage von <strong>GR</strong> Tengg, Altbgm. Pignitter habe zugesagt, dass man bis zur heutigen <strong>GR</strong>-<br />

<strong>Sitzung</strong> die Pläne <strong>der</strong> ASFINAG habe, erklärt Bgm. Aichbauer, die Gemeinde habe keinen<br />

Einfluss, wann die ASFINAG die Pläne übermittle.<br />

2. Frage – <strong>GR</strong> Tengg bezieht sich auf die Aussendung hinsichtlich <strong>der</strong> Frühjahrsputzaktion <strong>der</strong><br />

Gemeinde und fragt, ob es einen Vorstandsbeschluss gegeben habe, weil nunmehr alle Teilnehmer<br />

und nicht nur Vereinsmitglie<strong>der</strong> einen 10-Euro-Gutschein bekommen.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, das sei auch schon in <strong>der</strong> Vergangenheit so gewesen, wobei die Vereine<br />

zusätzlich für jedes teilnehmende Vereinsmitglied 10 Euro erhalten. Der Bgm. fragt, ob aus Sicht<br />

von <strong>GR</strong> Tengg etwas dagegen stehe, worauf <strong>GR</strong> Tengg verneint.<br />

Der Bgm. meint, die Terminwahl sei vielleicht nicht ganz glücklich, er werde für die Zukunft aber<br />

veranlassen, dass dies mit den Vereinen besser abgesprochen werde, damit mehr Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />

teilnehmen und zur Verschönerung des Ortes beitragen können.<br />

<strong>GR</strong> Tengg meint, seitlich <strong>der</strong> Gemeindestraßen dürfe man nicht genauer hinschauen, da hier so viel<br />

Müll herumliege.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer fragt, was von einem Mieter <strong>der</strong> Veranstaltungshalle konkret in<br />

Eigenregie zu machen sei, da dies nicht klar definiert sei und es diesbezüglich von einer<br />

Veranstaltung zur nächsten unterschiedliche Aussagen gebe.<br />

Bgm. Aichbauer verspricht, hier klare Anweisungen erstellen zu lassen, damit dies zukünftig von<br />

vorneherein klar sei.<br />

2. Frage – <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer sagt, nach dem Kin<strong>der</strong>fasching <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> habe man wie vereinbart<br />

die Tische in <strong>der</strong> Veranstaltungshalle stehen lassen und angeblich hätten am darauffolgenden Montag<br />

Veranstaltungen abgesagt werden müssen, weil die Tische aufgebaut gewesen seien. Man müsse<br />

darauf achten, dass die Halle nicht blockiert werde.<br />

Der Bgm. antwortet, das entziehe sich seiner Kenntnis. Er werde die Anregung aufnehmen und<br />

dem nachgehen.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Sorger erklärt, er habe zwischenzeitlich mit <strong>GR</strong>-Kollegen jeglicher Couleur<br />

gesprochen, die es alle für eine sehr gute Idee gehalten hätten, einen gem. § 51 Abs. 2


6<br />

Gemeindeordnung möglichen <strong>Sitzung</strong>splan für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr zu erstellen, um eine<br />

Vorplanung <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>en zu ermöglichen. Daher seine Frage, ob man dies nicht machen könne.<br />

Der Bgm. berichtet, im Gemeindevorstand habe man nach Anregung von VM Wiesenhofer und DI<br />

Breitegger schon darüber gesprochen. Man werde in seiner Fraktion intern darüber diskutieren, sei<br />

aber offen für Wunschtermine. Diese könnten gerne gemailt werden, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

<strong>GR</strong> Sorger fragt nach, ob man das quasi bei <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> beschließen könne, worauf <strong>der</strong><br />

Bgm. die Frage bejaht.<br />

2. Frage – <strong>GR</strong> Sorger bezieht sich auf eine von ihm bereits am 20.10.2010 erstmals gestellte Frage<br />

bezüglich Ausbaggern des <strong>Lieboch</strong>bach-Bachbetts.<br />

Altbgm. Pignitter habe damals gesagt, die Anlandungen seien nicht beson<strong>der</strong>s stark und es sei vor<br />

noch nicht so langer Zeit bereits ausgebaggert worden.<br />

Er habe daraufhin nochmals mit dem Anrainer Rücksprache gehalten, <strong>der</strong> über ihn die Frage gestellt<br />

habe und diese Aussage habe für Erheiterung gesorgt.<br />

Von den Anrainern <strong>der</strong> Wassergasse sei zumindest in den letzten 10 Jahren keine Tätigkeit in<br />

Hinblick auf Ausbaggerungen des <strong>Lieboch</strong>bachs festgestellt worden und zudem seien die<br />

Anlandungen ziemlich beträchtlich, er habe auch Fotos davon erhalten. Es seien also die letzten 10 –<br />

12 Jahre keine Ausbaggerungsarbeiten durchgeführt worden, so <strong>GR</strong> Sorger.<br />

Der Bgm. sagt, er werde dies abklären und sich dafür einsetzen, diesen Umstand so schnell wie<br />

möglich lösen zu können.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> Keusch erklärt, die SPÖ-Fraktion habe gestern in <strong>der</strong> Veranstaltungshalle ein<br />

Hallenturnier abgehalten, was ja sehr löblich sei.<br />

Ihn würde interessieren, welchen Betrag die SPÖ an die KG für die erbrachten Arbeitsstunden des<br />

Herrn Meixner bezahle. Dieser sei nämlich als Kontaktperson für die Entgegennahme <strong>der</strong><br />

Anmeldungen unter Angabe einer Telefonnummer angeführt. Er vermute, dass <strong>der</strong> Spielplan in <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit erstellt wurde und er dafür auch sein Diensthandy verwende.<br />

Bgm. Aichbauer ermahnt, dass es sich hierbei um Personalangelegenheiten handle und er ersuche<br />

keine Namen zu nennen.<br />

Er wolle wissen, wer den Bediensteten <strong>der</strong> KG beauftragt habe, dies zu machen und da dies sicher in<br />

<strong>der</strong> Dienstzeit passiert sei, welchen Betrag die SPÖ an die KG bezahle, da man in <strong>der</strong> KG<br />

gewinnorientiert sein müsse. Zudem könne bis zur Einsetzung von Bgm. Aichbauer als Kommanditist<br />

nur Herr Altbgm. Pignitter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsausschuss <strong>der</strong> KG die Weisungen in <strong>der</strong> KG erteilen.<br />

Man habe eine <strong>Sitzung</strong> des Verwaltungsausschusses gehabt, dabei sei ihm davon nichts bekannt<br />

gewesen. Es interessiere ihn daher, wer da so locker bestimme, was die Leute machen dürfen, so <strong>GR</strong><br />

Keusch.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, <strong>GR</strong> Keusch solle zum Einen aufpassen, gegenüber Bediensteten keine<br />

Unterstellungen zu machen, wenn er keine klaren Beweise dafür habe. Zum An<strong>der</strong>en sei die SPÖ<br />

wie je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verein o<strong>der</strong> Unternehmen, Mieter <strong>der</strong> Veranstaltungshalle gewesen und habe<br />

genau so viel für die Miete bezahlt, wie es eben für an<strong>der</strong>e auch gelte.<br />

Der angesprochene Bedienstete habe dies in seiner Freizeit gemacht, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

Anm.: 2.Vzbgm. Helmreich, MBA kommt um 19:57 Uhr zur <strong>Sitzung</strong>.<br />

<strong>GR</strong> Keusch meint, man könne ihm nicht erzählen, dass alle Leute nur außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeiten<br />

anrufen. So könne es nicht laufen.


7<br />

<strong>GR</strong> DI Feiel sagt, es handle sich um eine klare Unterstellung, weil we<strong>der</strong> <strong>GR</strong> Keusch noch sonst wer,<br />

klar nachweisen wird können, wann jemand angerufen habe.<br />

<strong>GR</strong> Keusch wie<strong>der</strong>holt, er wolle wissen, wer den Auftrag erteilt habe, dass <strong>der</strong> Bedienstete dies zu<br />

machen habe.<br />

Der Bgm. verweist darauf, dass dies in <strong>der</strong> Freizeit passiert sei und er <strong>GR</strong> Keusch bitte, dies zur<br />

Kenntnis zu nehmen. Das seien verleum<strong>der</strong>ische Aussagen, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

<strong>GR</strong> Keusch meint, <strong>der</strong> Bgm. könne ihn gerne klagen.<br />

Das werde er nicht tun, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

2. Frage – <strong>GR</strong> Keusch bezieht sich auf die Geburtstagsaussendungen des Bgm., in denen dieser zu<br />

Kaffee und Kuchen einlade und fragt, auf welcher rechtlichen Grundlage es basiere, dass <strong>der</strong> Bgm.<br />

dies machen dürfe. Es interessiere ihn, da dies ein Verstoß gegen den Datenschutz und gegen das<br />

Meldegesetz sei.<br />

Im Anschluss verliest <strong>GR</strong> Keusch folgenden Auszug aus dem Datenschutzgesetz:<br />

„Grundsätzlich sind Bürgermeister als Meldebehörden berechtigt, Meldedaten zu verwenden, jedoch<br />

nur so weit, wie zur Erfüllung gesetzlicher Aufträge notwendig ist. Ein gesetzlicher Auftrag zu<br />

Festtagen, Gratulationen auszusprechen, ist dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen.“<br />

Gleiches besage auch das Meldegesetz.<br />

Es sei sogar ein Schreiben <strong>der</strong> BH <strong>vom</strong> 15.11.2007 an Herrn Altbgm. Pignitter ergangen, in dem stehe<br />

„…da ein Bruch datenschutzrechtlicher Bestimmungen einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt,<br />

wird in Ihrem eigenen Interesse um genaues Studium und unbedingte Beachtung <strong>der</strong> Bestimmungen<br />

ersucht“, so <strong>GR</strong> Keusch.<br />

<strong>GR</strong> Keusch fragt, wie <strong>der</strong> Bgm. dazu komme, dass er die <strong>Lieboch</strong>er Bürger zu Kaffee und Kuchen<br />

einlade, wo dies <strong>der</strong> Gemeinde erstens etwas koste – das solle aber dahingestellt sein – und zweitens<br />

wie er zu den Daten <strong>der</strong> Bürger komme, ohne dass diese ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben<br />

hätten.<br />

Der Bgm. sagt, er werde die Frage in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> schriftlich beantworten.<br />

<strong>GR</strong> Keusch fügt hinzu, die schriftliche Beantwortung sei eine klare Aussage, die <strong>ÖVP</strong> werde sich<br />

natürlich weitere Schritte vorbehalten.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, er habe eine Ergänzung zur Frage von <strong>GR</strong> Keusch, woraufhin <strong>der</strong><br />

Bgm. erklärt, es gebe in <strong>der</strong> Fragestunde keine Zusatzfragen, son<strong>der</strong>n je<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at habe gem.<br />

Gemeindeordnung das Recht, zwei Fragen zu stellen.<br />

1. Frage – 2.Vzbgm. Helmreich, MBA fragt, ob die Einladung zu Kaffee und Kuchen sowie <strong>der</strong> Tag<br />

<strong>der</strong> offenen Tür SPÖ- o<strong>der</strong> Gemeindeveranstaltungen seien.<br />

Bgm. Aichbauer erinnert, <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> offenen Tür sei mittels LN-Flugblatt als amtliche Mitteilung<br />

ausgesandt worden und außerdem habe er unter „Bericht des Bgm.“ darüber berichten wollen.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite, sei er, wenn er einen Tag <strong>der</strong> offenen Tür mache, nicht verpflichtet, den<br />

Gemein<strong>der</strong>at vorher darüber zu informieren. Es gehe darum, den <strong>Lieboch</strong>er Bürgern das<br />

Gemeindeamt zu zeigen und über die Zuständigkeiten zu informieren.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA entgegnet, man müsse schon relativieren, denn das mächtigste Organ <strong>der</strong><br />

Gemeinde sei <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at als Kollegialorgan und nicht <strong>der</strong> Bürgermeister, ergo sei, wenn die<br />

Gemeinde, die gem. Gemeindeordnung <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at als höchstes Organ vertreten werde, einen<br />

Tag <strong>der</strong> offenen Tür feiere, dieser sehr wohl vorher davon zu informieren. Das sei seine Auffassung<br />

eines Rechtsverständnisses, so 2.Vzbgm. Helmreich, MBA.<br />

Der Bgm. sagt, dies sei eine Fragestunde und keine Diskussion. Wenn 2.Vzbgm. Helmreich, MBA<br />

noch eine Frage habe, könne er sie gerne stellen.


8<br />

2. Frage – 2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, es starte mit <strong>der</strong> Musikschule, von <strong>der</strong> er auch komme<br />

und das sei auch <strong>der</strong> Grund, warum er zu spät zur <strong>Sitzung</strong> gekommen sei. Es gehe darum, dass die<br />

Musikschule, die sonst immer sehr gerne <strong>vom</strong> Bgm. vereinnahmt werde…<br />

Der Bgm. unterbricht und sagt, das sei wie<strong>der</strong> eine Unterstellung und er ersuche, die Unterstellungen<br />

– diese habe <strong>GR</strong> Keusch auch schon gemacht – zu unterlassen und zu versuchen, in <strong>der</strong> Diskussion<br />

sachlich zu bleiben.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, er sei etwas erregt; er sei zu spät zur <strong>Sitzung</strong> gekommen, da <strong>der</strong><br />

Bgm. den mehrmaligen Bitten, die <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> um eine halbe Stunde nach hinten zu verschieben,<br />

nicht nachgekommen sei. Anscheinend gehe das nur, wenn ein Kind des Bgm. mitspiele, heute habe<br />

aber seine Tochter bei einer Vorstellung <strong>der</strong> Musikschule mitgewirkt.<br />

Bgm. Aichbauer wirft ein, dies sei schon wie<strong>der</strong> eine Unterstellung, von ihm spiele kein Kind bei <strong>der</strong><br />

Musikschule. Außerdem könnten nicht alle Wünsche berücksichtigt werden, so könne z.B. auch <strong>GR</strong><br />

DI Breitegger aufgrund dienstlicher Verhin<strong>der</strong>ung nicht teilnehmen. Die Terminfindung würde sonst<br />

zu einer Diskussion werden, die nie mehr ende, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA fragt, warum <strong>der</strong> Bgm. Herrn AL-Stv. Schreiner den Fraktionsführer <strong>der</strong><br />

<strong>ÖVP</strong> habe anrufen lassen, dass VM Wiesenhofer und 2.Vzbgm. Helmreich, MBA ihre Chipschlüssel,<br />

die den Zugang in die Gemeinde ermöglichen, abzugeben haben. Diese seien mittlerweile – zur<br />

Information für alle Zuhörer – gesperrt worden.<br />

Die Frage sei, aufgrund welchen Anlasses <strong>der</strong> Bgm. eine jahrzehntelange Praxis verwerfe und weiters,<br />

ob dies auch die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPÖ, die nicht hauptamtlich in <strong>der</strong> Gemeinde arbeiten,<br />

betrifft.<br />

Der Bgm. erwi<strong>der</strong>t, es sei <strong>der</strong> Gemeindeordnung nirgends zu entnehmen, dass die Gemeindevorstände<br />

einen Gemeindeschlüssel haben müssen.<br />

Zweitens habe <strong>der</strong> Gemeindevorstand kein Anrecht darauf, einen Schlüssel zu haben, um zu je<strong>der</strong><br />

Tages- und Nachtzeit in die Amtsräumlichkeiten zu kommen.<br />

Es sei auch die Frage, wer verantwortlich sei, wenn beispielsweise die Reinigungskräfte putzen und<br />

jemand reinkomme und dann etwas wegkomme.<br />

Das sei eine Möglichkeit, die natürlich passieren könne und um diesen Umstand auszuschließen, habe<br />

er so gehandelt.<br />

Zum zweiten Teil <strong>der</strong> Frage meldet sich 1.Vzbgm. Grinschgl zu Wort und sagt, er habe seinen<br />

Schlüssel behalten. Wenn <strong>der</strong> Bgm. z.B. einen Unfall habe o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t sei, müsse er als 1.Vzbgm.<br />

in die Gemeinde kommen.<br />

Nach einer aufkommenden heftigen Debatte ermahnt <strong>der</strong> Bgm., die Emotionen zurückzunehmen und<br />

die Redeordnung einzuhalten.<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> DI Feiel verweist auf die letzte <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>, im Beson<strong>der</strong>en auf die Fragestunde. Er<br />

persönlich sei ja gewohnt, dass <strong>der</strong> Jahresrückblick aus den vergangenen <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>en im Normalfall<br />

immer vor Jahreswechsel passiere.<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> finde dies offensichtlich nach dem Jahreswechsel statt – so viel zur positiven<br />

Zusammenarbeit. Es könne vielleicht sein, dass die Uhren bei <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> an<strong>der</strong>s ticken.<br />

2.Vzbgm. Helmreich meint, die Frage müsste konkretisiert werden; das sei keine Frage, son<strong>der</strong>n eine<br />

Beleidigung.


9<br />

1. Frage – <strong>GR</strong> DI Feiel stellt seine Frage an den Prüfungsausschuss-Obmann, <strong>GR</strong> Sorger:<br />

In <strong>der</strong> Aussendung <strong>der</strong> FPÖ komme <strong>der</strong> Wortlaut vor, dass Beiträge von den Oppositionsparteien in<br />

den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ entsprechend zensuriert werden.<br />

Im Artikel kämen sehr persönliche Worte vor, die in Ordnung seien, aber auch Angriffe an den<br />

Kulturausschuss. Dies habe mit einer behaupteten Zensur nichts zu tun, son<strong>der</strong>n sei maximal ein<br />

Vorschlag, manche Wortlaute entsprechend abzuän<strong>der</strong>n.<br />

<strong>GR</strong> DI Feiel fragt, ob <strong>GR</strong> Sorger es wun<strong>der</strong>e, wenn letzten Endes zensuriert werde.<br />

<strong>GR</strong> Sorger meint, Zensur sei etwas, was in einer Demokratie nichts verloren habe. <strong>GR</strong> Sorger sagt,<br />

das sei die Aussendung <strong>der</strong> FPÖ und fragt, welches zweite Schriftstück <strong>GR</strong> DI Feiel dabeihabe.<br />

<strong>GR</strong> DI Feiel sagt, das sei <strong>der</strong> Bericht des Prüfungsausschussobmannes für die „<strong>Lieboch</strong>er<br />

Nachrichten“. <strong>GR</strong> Sorger fragt, was DI Feiel mit diesem Bericht mache.<br />

<strong>GR</strong> Keusch zeigt sich empört, dass <strong>GR</strong> DI Feiel im Besitz dieses Berichtes ist und sagt, das werde<br />

eine Aufsichtsbeschwerde, die sich gewaschen habe, nach sich ziehen. Der Bericht gehe nur dem<br />

Kulturausschuss etwas an und nun tauche er in <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> auf.<br />

<strong>GR</strong> Sorger fragt GK Meixner-Gabath, wie <strong>GR</strong> DI Feiel zu diesem Bericht komme und meint, was die<br />

Zensur in den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ angehe, habe <strong>GR</strong> DI Feiel die Frage soeben selbst<br />

beantwortet.<br />

Desweiteren könne VM Wiesenhofer die Frage auch beantworten, da in <strong>der</strong> Vergangenheit dessen<br />

Beiträge tatsächlich verän<strong>der</strong>t wurden.<br />

Er selbst habe seine Beiträge bis zur Veröffentlichung in den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ dreimal<br />

umschreiben müssen.<br />

<strong>GR</strong> Sorger verlangt, <strong>GR</strong> DI Feiel möge den Bericht hergeben, weil er glaube nicht, dass <strong>GR</strong> DI Feiel<br />

diesen haben dürfe.<br />

<strong>GR</strong> Tengg sagt, es sei veröffentlicht worden, die <strong>ÖVP</strong> sei gegen die Musikschule. Dabei erinnere er<br />

an den Grundsatzbeschluss für die Musikschule, <strong>der</strong> einstimmig gefasst worden sei.<br />

Da es immer wie<strong>der</strong> zu Zwischenwortmeldungen kommt, ersucht <strong>der</strong> Bgm. erneut, sich an die<br />

Redeordnung zu halten und den am Wort Befindlichen ausreden zu lassen. So könne man auch eine<br />

geordnete Diskussion führen und sachlich belassen.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA bezieht sich auf das Flugblatt, in dem <strong>der</strong> Spatenstich zur Musikschule<br />

veröffentlicht wurde und meint, das sei wirklich etwas, was das Fass zum Überlaufen bringe.<br />

Drei Tage vor <strong>der</strong> Veröffentlichung sei er mit dem Bgm. bei <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> FF<br />

<strong>Lieboch</strong> gewesen. Dabei habe <strong>der</strong> Bgm. ihm gegenüber betont, wie viel Wert er auf eine gute<br />

Zusammenarbeit legen würde.<br />

Drei Tage später erschien das Flugblatt, wo sogar GK Meixner-Gabath auf dem Foto„geopfert“<br />

worden sei, weil sie links von ihm gestanden sei.<br />

Er habe keine Einladung zu diesem Event bekommen, obwohl die Gemeinde dazu geladen worden sei.<br />

Man habe es nicht für Wert befunden, die an<strong>der</strong>en Fraktionen zu informieren, dass <strong>der</strong> Spatenstich<br />

stattfindet. Dann gebe man im offiziellen Medium <strong>der</strong> Gemeinde ein Flugblatt hinaus, ohne vorher<br />

den Kulturausschuss zu befinden, ob dies ausgesandt werde. Man habe zudem am Foto den 2.Vzbgm.<br />

weggeschnitten und lasse den Altbürgermeister drauf, <strong>der</strong> offiziell dort überhaupt nichts mehr<br />

verloren habe.<br />

Wie er hingekommen sei, habe er die eingeschlafenen Gesichter gesehen, weil die Rede auf die<br />

an<strong>der</strong>en Parteien nicht mehr so anpatzend wie geplant habe sein können. Das habe er beim Stottern<br />

bemerkt.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, das sei wie<strong>der</strong> eine Unterstellung.


10<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA bezieht sich erneut auf das Flugblatt und verweist auf die Textierung<br />

„…trotz massiver Wi<strong>der</strong>stände konnte das Projekt verwirklicht werden.“ Das seien mehrfache<br />

Unterstellungen, gegenüber wem auch immer.<br />

Seine Fraktion fühle sich nicht angesprochen, die <strong>ÖVP</strong> sei nie gegen die Musikschule, son<strong>der</strong>n nur<br />

gegen dieses Projekt gewesen, wo niemand wisse, was passiere, wenn die Gemeinde auch nur eine<br />

Monatsmiete nicht bezahlen könne.<br />

Wo spiele die Musikschule dann – diese Frage sollten sich alle Gemein<strong>der</strong>äte, die von dieser<br />

Mietvariante so begeistert gewesen seien, stellen. Er hoffe nicht, dass es dazu komme, aber wenn,<br />

könne <strong>der</strong> Bgm. das <strong>der</strong> Musikschule und dem Musikverein erklären.<br />

Der Bgm. sagt, er nehme das zur Kenntnis.<br />

<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer meint zur Frage von <strong>GR</strong> DI Feiel, ob bei <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> die Uhren an<strong>der</strong>s ticken,<br />

sei nur gesagt, dass es auch ganz nett gewesen wäre, wenn <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at vor allen an<strong>der</strong>en<br />

erfahren hätte, dass Altbürgermeister Pignitter sein Amt zurücklegt. Der Gemein<strong>der</strong>at sei dafür da, für<br />

die Gemeinde zu arbeiten und <strong>der</strong> Bgm. sei ein Teil davon.<br />

Dasselbe gelte natürlich auch für alle Events o<strong>der</strong> dem Tag <strong>der</strong> offenen Tür.<br />

Es sehe blöd aus, wenn er von den Bürgern auf den Tag <strong>der</strong> offenen Tür angesprochen werden und<br />

nichts davon wisse, aber er sei ja „nur“ Gemein<strong>der</strong>at, so <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer.<br />

Anm.: VM Wiesenhofer kommt um 20:20 Uhr zur <strong>Sitzung</strong>.<br />

Bgm. Aichbauer bedankt sich und sagt, er habe dies zur Kenntnis genommen.<br />

1. Frage – VM Wiesenhofer berichtet, ein Anrainer <strong>vom</strong> Getreideweg sei an ihn herangetreten, dass in<br />

<strong>der</strong> Flurgasse, sehr schnell gefahren werde - vorwiegend betreffe dies Fahrzeuge mit Voitsberger<br />

Kennzeichen. Besagter Anrainer habe in einer Stunde, zwischen 17:30 und 18:30 Uhr, um die 43<br />

Fahrzeuge gezählt. VM Wiesenhofer fragt den Bgm., was die Gemeinde hier zu tun gedenke.<br />

Der Bgm. empfiehlt in erster Linie die Polizei anzurufen und die Umstände zu schil<strong>der</strong>n. Die<br />

Gemeinde messe ja nicht die Geschwindigkeit und könne in dem Fall auch nichts unternehmen.<br />

VM Wiesenhofer ersucht den Anrainer, <strong>der</strong> sich unter den Zuhörern befindet, zu Wort kommen zu<br />

lassen.<br />

1.Vzbgm. Grinschgl sagt, das sei nicht üblich und er verstehe die Frage auch nicht.<br />

Man könne ja als Gemeinde nicht immer Polizei spielen. Was sollte <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at in dem<br />

konkreten Fall, wo 43 Autos eine Gemeindestraße benützen und zu schnell gefahren sind, tun.<br />

Dafür gebe es die StVO. Er wolle wissen, welchen Vorschlag die <strong>ÖVP</strong> in dem Fall habe bzw.<br />

gedenke, was <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at tun könne. Man habe bereits eine 30 km/h-Beschränkung verordnet<br />

und es gebe kein Gesetz, dass die Gemeinde die Geschwindigkeit messen dürfe.<br />

<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer sagt, es sei kein Angriff an den Bgm., son<strong>der</strong>n es sei die Aufgabe des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates, Anfragen <strong>der</strong> Bürger aufzunehmen und an den Bgm. weiterzugeben, da brauche man<br />

nicht zu streiten.<br />

Der Bgm. meint, er sei auch vollkommen dafür.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA meint, <strong>der</strong> vermehrte Verkehr sei unmittelbar mit dem<br />

Gemeindestraßenumbau in <strong>der</strong> Bahnhofstraße in Zusammenhang zu bringen.<br />

Die Gemeinde habe ca. € 60.000,00 in den Umbau investiert, um die Bahnhofstraße zu befrieden und<br />

nun sei es viel gefährlicher als zuvor.<br />

Es sei noch immer kein Radweg ausgewiesen – das habe er in je<strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> seit dem Vorjahr<br />

gefragt, warum da noch immer nichts passiert sei. Er könne nicht glauben, dass es noch immer keine


11<br />

Antwort <strong>vom</strong> Land gebe. Da den Leuten die Bahnhofstraße zu schmal sei, würden sie über das<br />

Industriegebiet fahren. Es könnten Bodenschwellen etc. und viele an<strong>der</strong>e Möglichkeiten überlegt<br />

werden, so 2.Vzbgm. Helmreich, MBA.<br />

Der Bgm. schlägt vor, entsprechende Anträge zu bringen, dem stehe ja nichts im Wege.<br />

<strong>GR</strong> Schmidt weist darauf hin, dass es in <strong>der</strong> Flurgasse bereits 2 Bodenschwellen gibt.<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz bringt das Thema „private Geschwindigkeitsmessung durch die Gemeinde“ vor.<br />

Der Bgm. wie<strong>der</strong>holt, sobald dies gesetzlich fundiert sei, werde man sich dessen annehmen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Anrainerbeschwerde würde er ersuchen, eine schriftliche Eingabe zu machen, um diese<br />

behandeln zu können. Ebenso könne die <strong>ÖVP</strong> Anträge stellen und Vorschläge bringen.<br />

2. Frage – VM Wiesenhofer sagt, ihm sei zu Ohren gekommen, dass Personen im Namen <strong>der</strong><br />

Gemeinde in <strong>Lieboch</strong>er Lokalitäten geprüft hätten, ob dort Spielautomaten stehen o<strong>der</strong> nicht.<br />

Er wolle wissen, ob dies <strong>der</strong> Richtigkeit bzw. <strong>der</strong> Wahrheit entspreche.<br />

Der Bgm. sagt, dies so korrekt, es gebe dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage.<br />

AL Mag. Marat erklärt dazu, <strong>der</strong> Gemeindebund sei von <strong>der</strong> Gemeinde beauftragt, die Zahl und Art<br />

<strong>der</strong> gemeldeten Spiel- und Geldspielautomaten in den <strong>Lieboch</strong>er Lokalen zu überprüfen. Dies hänge<br />

mit <strong>der</strong> Verordnung zur Lustbarkeitsabgabe zusammen, da für jeden aufgestellten Apparat bezahlt<br />

werden müsse. Die Überprüfung sei notwendig, um die Richtigkeit <strong>der</strong> Meldungen nachvollziehen zu<br />

können, ansonsten entgingen <strong>der</strong> Gemeinde die entsprechenden Abgaben.<br />

Ende <strong>der</strong> Fragestunde: 20:30 Uhr<br />

Bericht des Bürgermeisters<br />

<strong>GR</strong> Keusch sagt, von <strong>der</strong> letzten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> seien <strong>vom</strong> Bgm. noch Fragen zu beantworten.<br />

Die erste offene Frage betreffe die Causa Stadler.<br />

Der Bgm. verweist darauf, dass es sich dabei um einen nichtöffentlichen Teil handle.<br />

<strong>GR</strong> Keusch entgegnet, die Frage sei im öffentlichen Teil gestellt worden.<br />

Bgm. Aichbauer erklärt, dies hätte eben nicht im öffentlichen Teil gefragt werden dürfen.<br />

Es entspreche nicht <strong>der</strong> Gemeindeordnung, im öffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>, Fragen zu stellen, die<br />

dort nichts zu suchen haben.<br />

VM Wiesenhofer meint, da es im nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> keine Fragestunde gebe,<br />

müsse man die Fragen im öffentlichen Teil stellen.<br />

Der Bgm. sagt, es gebe keine Diskussion und er ersuche um die nächste Frage.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, <strong>der</strong> Bgm. müsse die Frage heute beantworten.<br />

Der Bgm. meint, er könne die Frage nachher im nichtöffentlichen Teil beantworten.<br />

<strong>GR</strong> Keusch erinnert an die Frage aus <strong>der</strong> letzten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>, dass bei einer <strong>Sitzung</strong> des<br />

Wasserverbandes Söding-<strong>Lieboch</strong> <strong>der</strong> Bgm., damals noch in <strong>der</strong> Funktion als Gemeindekassier, am<br />

Ende <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> Getränke im Namen <strong>der</strong> Gemeinde bezahlt habe.<br />

Der Bgm. habe versprochen, in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> mündlich zu antworten.<br />

Der Bgm. sagt, dies sei Usus und üblich, dass die Gemeinde die Mitglie<strong>der</strong> des Wasserverbandes zu<br />

Getränken einlade. Das sei auf Geheiß des damaligen Bgm. Pignitter passiert und somit habe er das<br />

gemacht.


12<br />

Er habe als Gemeindekassier im Auftrag von Altbgm. Pignitter gehandelt, <strong>der</strong> die Kosten auf sein<br />

Repräsentantenkonto geschrieben habe.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Ansicht, es hätte nach Reihung im Gemeindevorstand vorgegangen<br />

werden und in Vertretung des Bgm. somit <strong>der</strong> 1.Vzbgm. o<strong>der</strong> 2.Vzbgm. die Einladung aussprechen<br />

müssen.<br />

Der Bgm. entgegnet, 2.Vzbgm. Helmreich, MBA sei als normales Mitglied anwesend gewesen, er<br />

aber als Obmann-Stellvertreter des Wasserverbandes. Das habe also mit <strong>der</strong> Funktion zu tun gehabt –<br />

das sei alles.<br />

Bgm. Aichbauer berichtet im Anschluss über die Kosten für die Falltierentsorgung 2009, die sich bei<br />

einer entsorgten Menge von 1.921,78 kg auf € 469,93 belaufen.<br />

Der weitere Bericht hätte das Gemeindeamt betroffen, dies sei aber in <strong>der</strong> Fragestunde bereits<br />

behandelt worden, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

Im Anschluss stellt <strong>der</strong> Bgm. den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern bzw. zu än<strong>der</strong>n:<br />

ERWEITERUNG:<br />

öffentlich<br />

2. Freihändige Vergabe <strong>der</strong> Gemeindejagd<br />

11. Errichtung einer weiterführenden Schule mit Einbindung <strong>der</strong> bestehenden Volksschule<br />

(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />

12. <strong>Lieboch</strong>er Nachrichten; Gestaltung, Inhalte und Redaktionsverantwortung<br />

(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />

Nicht öffentlich<br />

20. KG – Erläuterungen des Gemeindevertretungsbefugten Bgm. Aichbauer zu folgenden<br />

Themen: Schulden, Planung, Vorhaben, Erklärungen und Mitarbeiter<br />

(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />

<strong>21.</strong> Arbeitsabläufe aller Gemeindebediensteten im Gemeindeamt<br />

(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, <strong>der</strong> Bgm. habe soeben „nicht öffentliche“ Erweiterungspunkte<br />

vorgelesen, obwohl Zuhörer anwesend seien.<br />

Der Bgm. erklärt, die reine Benennung <strong>der</strong> Tagesordnungspunkte sei sehr wohl gestattet, nur <strong>der</strong><br />

Inhalt <strong>der</strong>selben sei nicht öffentlich; das sei ein Unterschied.<br />

VM Wiesenhofer fragt, warum TO-Punkt <strong>21.</strong> „nicht öffentlich“ sei.<br />

Der Bgm. sagt, weil es hierbei um Personalangelegenheiten gehe und diese gem. Gemeindeordnung<br />

unter „nicht öffentlich“ zu behandeln sind.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Ansicht, dass Arbeitsabläufe nicht darunter fallen und verlangt die<br />

Aufnahme in den öffentlichen Teil.<br />

Der Bgm. sagt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge darüber befinden.<br />

Bgm. Aichbauer stellt den Antrag, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge darüber abstimmen, ob <strong>der</strong> TO-Punkt <strong>21.</strong><br />

in den öffentlichen o<strong>der</strong> nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> Tagesordnung kommt und ersucht um Zeichen <strong>der</strong><br />

Zustimmung für die Aufnahme in den nicht öffentlichen Teil.<br />

Für die Aufnahme in den nicht öffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> stimmen


13<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

Der Antrag auf Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung, wie <strong>vom</strong> Bgm. beantragt, wird anschließend<br />

einstimmig beschlossen.<br />

Anm.: Die ursprüngliche Tagesordnung verschiebt sich entsprechend.<br />

Pkt. 1.: Genehmigung und Unterfertigung des <strong>Sitzung</strong>sprotokolls <strong>vom</strong> 10.01.<strong>2011</strong><br />

Die Vorsitzende <strong>der</strong> SchriftführerInnen, GK Meixner-Gabath, weist darauf hin, dass bisher kein<br />

schriftlicher Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des <strong>Sitzung</strong>sprotokolls eingelangt ist und jetzt noch ein solcher<br />

eingebracht werden könnte.<br />

Da kein schriftlicher Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des <strong>Sitzung</strong>sprotokolls <strong>vom</strong> 10.01.<strong>2011</strong> gestellt wird, stellt<br />

<strong>der</strong> Bgm. fest, dass die Verhandlungsschrift gem. § 60 Abs. 6 Stmk. GemO als genehmigt gilt und<br />

ersucht die Schriftführer diese zu unterschreiben.<br />

Pkt. 2.: Freihändige Vergabe <strong>der</strong> Gemeindejagd<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Tengg verlässt aufgrund Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>GR</strong> Pichler entschuldigt sich kurzzeitig von <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />

Bgm. Aichbauer verweist auf das von <strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft ordnungsgemäß eingebrachte<br />

Ansuchen zur freihändigen Jagdvergabe. Der Pächtervorschlag für die Jagdperiode <strong>vom</strong> 01.04.2013<br />

bis 31.03.2019 wurde von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> kammerzugehörigen Grundbesitzer mittels <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Formblätter eingebracht (diese Grundbesitzer sind gleichzeitig Eigentümer von mehr<br />

als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> im Gemeindejagdgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />

Grundflächen, die jeweils mindestens 1 ha betragen).<br />

Das jährliche Jagdpachtentgelt beträgt € 2.348,00 (€ 2,00/ha – Gesamtfläche 1.174 ha). Der Vorschlag<br />

<strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft auf Reduzierung des Jagdpachtentgeltes von bisher € 2,10 auf €<br />

2,00/ha wurde damit begründet, dass aufgrund <strong>der</strong> fortschreitenden Bebauung und <strong>der</strong> Errichtung<br />

diverser Brücken über die Kainach effektiv immer weniger jagdbare Flächen zur Verfügung stehen.<br />

Der Bgm. meint, das seien für ihn ausreichende Argumente und er sei dafür, den Vorschlag<br />

anzunehmen, stelle dies aber auch zur Diskussion.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, er sei auch dafür, es wäre aber schön, wenn man auch im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gastwirtschaft solchen Argumenten so leicht folgen könnte.<br />

Vom Bgm. wird darauf hingewiesen, dass im Gesellschaftsvertrag folgende Personen als Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft namhaft gemacht wurden:<br />

Ing. Brandstätter Richard 8501 <strong>Lieboch</strong>, Flurgasse 4c als Bevollmächtigter<br />

Tengg Franz 8501 <strong>Lieboch</strong>, Kainachstraße 70 als dessen Stellvertreter,<br />

Kasper Peter 8501 <strong>Lieboch</strong>, Dorfstraße 33 und<br />

Spath Wilhelm 8501 <strong>Lieboch</strong>, Dorfstraße 31.<br />

Im Anschluss stellt <strong>der</strong> Bgm. den Antrag, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge die Zustimmung zur freihändigen<br />

Jagdvergabe an die <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft, wie bereits angeführt, erteilen.


14<br />

Der Antrag wird <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig beschlossen (ohne <strong>GR</strong> Christian Tengg, da dieser<br />

befangen ist; <strong>der</strong> Vater, Herr Franz Tengg, ist Mitglied <strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft) und ohne die<br />

nicht anwesende <strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>).<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Tengg nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />

Pkt. 3.: Rechnungsabschluss 2010<br />

a.) Bericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2010<br />

Da <strong>der</strong> Prüfbericht in den Unterlagen aufgelegen ist und sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at ausreichend<br />

informieren konnte wird auf die Verlesung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift verzichtet.<br />

Anm.: Die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Prüfungsausschuss-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 15.03.<strong>2011</strong> wird an die Bildwand<br />

projiziert.<br />

Im Anschluss wird <strong>vom</strong> <strong>der</strong> Bgm. zum Prüfbericht, wie folgt schriftlich Stellung genommen und die<br />

Stellungnahme an die Bildwand projiziert:<br />

„Zu Punkt 2.: Die Versicherungsverträge werden regelmäßig auf ihre Aktualität, Wirtschaftlichkeit<br />

und Zweckmäßigkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert.<br />

Die Schätzung von unbeweglichen Gütern obliegt (Grundstücke, Gebäude u. dgl.) Bauamtsleiter BM<br />

Ing. Joham. Die Schätzung <strong>der</strong> beweglichen Güter erfolgt durch die Finanzabteilung. Sollten sich im<br />

Zuge <strong>der</strong> erwähnten Schwerpunktprüfungen begründete Divergenzen ergeben, werden diese jedenfalls<br />

bei künftigen Bewertungen Beachtung finden.“<br />

<strong>GR</strong> Keusch fragt, ob BM Ing. Joham beeideter Sachverständiger für Schätzungen sei.<br />

AL Mag. Marat erklärt, dass Herr BM Ing. Joham Bausachverständiger sei und aufgrund seiner<br />

Fachkenntnis diese Schätzungen für die Gemeinde durchführt.<br />

<strong>GR</strong> Keusch erkundigt sich, wie die beweglichen Güter in <strong>der</strong> Finanzabteilung geschätzt werden.<br />

AL Mag. Marat informiert, dass es bei Ankauf diverser Güter die entsprechenden Rechnungen gibt<br />

und die entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben abzuschreiben seien.<br />

<strong>GR</strong> Keusch ersucht, Herrn BM Ing. Joham zu fragen, wie er auf die Straßengrundstückspreise komme<br />

und verlangt zu protokollieren, dass dies in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> beantwortet werden solle.<br />

b.) Beschlussfassung<br />

Der Bgm. ersucht den anwesenden Mitarbeiter <strong>der</strong> Finanzabteilung, Herrn Possert, den<br />

Rechnungsabschluss 2010 näher zu erläutern.<br />

Herr Possert verliest anschließend nachstehende Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2010:<br />

Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 konnte wie folgt abgeschlossen werden<br />

(Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Rechnungsabschlusses):<br />

a.) Ordentlicher Haushalt<br />

Soll<br />

Einnahmen: € 6,808.477,01<br />

Ausgaben : € 6,808.477,01<br />

und ist das Soll somit ausgeglichen.


15<br />

Als Anteilsbetrag <strong>vom</strong> OH konnte in den AOH <strong>der</strong> Betrag von € 216.287,98 zur<br />

Abdeckung nachstehen<strong>der</strong> Vorhaben zugeführt werden:<br />

1.) Sportplatz Lärmschutzwand € 8.259,72<br />

2.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG, Wasserhaus € 64.000,00<br />

3.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG, Museum € 95.154,81<br />

4.) Straßensanierung, Geh- und Radwege mit<br />

Straßenbeleuchtung € 48.873,45<br />

€ 216.287,98<br />

Ist<br />

Einnahmen: € 6,988.319,06<br />

Ausgaben : € 7,190.721,51<br />

daraus ergibt sich ein Ist-Abgang von € 202.402,45<br />

b.) Außerordentlicher Haushalt<br />

Soll<br />

Einnahmen: € 970.946,65<br />

Ausgaben : € 1,959.356,30<br />

daraus ergibt sich ein Soll-Abgang von € 988.409,65<br />

(Soll-Abgang-Brutto = € 1,115.535,23 abzgl. Soll-Überschuss von<br />

€ 127.125,58)<br />

Der Soll-Abgang 2010 ist bei nachstehenden Vorhaben verrechnet:<br />

1.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG; Industrie West € 961.282,97<br />

2.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG; Museum € 5.845,19<br />

3.) Straßen- u. Gehsteigsanierung Bahnhofstr. € 68.681,00<br />

4.) RHB Schmiedbach/Trattenbach € 3.238,40<br />

5.) Rückhaltebecken Jägerweg € 56.987,67<br />

6.) Abwasserbeseitigung – Erschließung Ulmg.-<br />

Sportplatz € 19.500,00<br />

Summe € 1,115.535,23<br />

Der Soll-Überschuss ergibt sich bei nachstehenden Vorhaben:<br />

1.) Grundbesitz (Grundverkauf Kelag) € 127.125,58<br />

Summe € 127.125,58<br />

Ist<br />

Einnahmen: € 2,379.649,80<br />

Ausgaben : € 2,202.356,33<br />

und ergibt sich daraus ein Ist-Überschuss von € 177.293,47.<br />

Der Ist-Überschuss ist bei folgenden Vorhaben verrechnet:<br />

1.) Straßensanierung, Geh- und Radwege mit<br />

Ausbau Straßenbeleuchtung € 50.167,89<br />

2.) Grundbesitz ( Grundverkauf Kelag) € 127.125,58<br />

Summe € 177.293,47


c.) Kassenabschluss<br />

Einnahmen:<br />

Anfänglicher Kassenbestand € - 1.090.992,82<br />

Summe <strong>der</strong> ordentl. Einnahmen € 6.867.686,74<br />

Summe <strong>der</strong> außerordentl. Einnahmen € 868.238.45<br />

Summe <strong>der</strong> voranschlagsunwirksamen Einnahmen € 3.322.104,33<br />

Gesamtsumme € 9.967.036,70<br />

Ausgaben:<br />

Summe <strong>der</strong> ordentl. Ausgaben € 6.646.855,15<br />

Summe <strong>der</strong> außerordentl. Ausgaben € 1.002.111,62<br />

Summe <strong>der</strong> voranschlagsunwirksamen Ausgaben € 3.3<strong>21.</strong>634,07<br />

Schließlicher Kassenbestand € - 1.003.564,14<br />

Gesamtsumme € 9.967.036,70<br />

16<br />

Der Bgm. erklärt, dass die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010 durch die BH Graz-Umgebung<br />

ergeben hat, dass dieser für in Ordnung befunden wird und stellt <strong>der</strong> Bgm. den Antrag, den<br />

Rechnungsabschluss 2010 inkl. sämtlicher Beilagen in <strong>der</strong> vorliegenden Form zu beschließen.<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Pichler war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

1.Vzbgm. Grinschgl stellt anschließend den Antrag, die Rechnungsleger (Bürgermeister und<br />

Gemeindekassier) zu entlasten.<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Anschließend stellt <strong>der</strong> Bgm. die neue Mitarbeiterin im Finanzreferat, Frau Blazovnik, vor.<br />

Anm.: Die beiden Bediensteten des Finanzreferates, Frau Blazovnik und Herr Possert verlassen<br />

daraufhin die <strong>Sitzung</strong>.


Pkt. 4.: Bebauungsplan 01 (2. Än<strong>der</strong>ung)<br />

a.) Einwendungsbehandlungen<br />

17<br />

Nach <strong>der</strong> erfolgten öffentlichen Auflage <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans 01 ist im Gemein<strong>der</strong>at<br />

über die eingelangten Einwendungen abzusprechen.<br />

Der Bgm. erteilt das Wort an den Obmann des Bau-Raumordnung-Umweltausschusses, <strong>GR</strong> Sundl.<br />

<strong>GR</strong> Sundl zeigt die zeichnerische Darstellung zur 2. Än<strong>der</strong>ung des BP 01, teilt mit, dass die Än<strong>der</strong>ung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Novellierung des Raumordnungsgesetzes notwendig geworden sei (Definition von<br />

vormals Traufenhöhen auf nunmehr Gebäudehöhen). Bei dieser Gelegenheit seien die Baugrenz- und<br />

Baufluchtlinien den tatsächlich bestehenden Bauten angeglichen.<br />

<strong>GR</strong> Sundl verweist auf die eingelangten Einwendungen und Einwendungsbeantwortungen, welche in<br />

vollem Umfang auf die Bildwand projiziert werden.<br />

Anschließend stellt <strong>GR</strong> Sundl den Antrag, die Einwendung<br />

Kormann Herbert u. Kormann Heidelinde, Orel Elisabeth, 8501 <strong>Lieboch</strong><br />

Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />

„Einwendungsverlangen<br />

Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />

Begründung an: „Da es für einen Laien nicht möglich ist, die im Schreiben <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />

<strong>Lieboch</strong> angeführten Ausführungen über die 2. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes zu verstehen.“<br />

Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Gemeinde hat während <strong>der</strong> Anhörungsfrist einen Planersprechtag für die Betroffenen angeboten,<br />

in dem die Än<strong>der</strong>ung ausführlich in persönlichen Gesprächen erläutert werden konnte.<br />

In die Planunterlagen kann im Gemeindeamt während <strong>der</strong> Amtsstunden je<strong>der</strong>zeit Einsicht genommen<br />

werden und die Gemeinde steht für Auskünfte zur Verfügung.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong><br />

Herwig Sorger (FPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />

Lydia Wetzlinger, 8501 <strong>Lieboch</strong><br />

Einwendung <strong>vom</strong> 10.2.<strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />

„Einwendungsverlangen<br />

Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />

Begründung an: „Ich kann aus den Erläuterungen zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht ersehen,<br />

welche Auswirkungen das für mich persönlich haben wird. Außerdem ist die Frist von zwei Wochen<br />

sehr kurz, um sich wirklich ausreichend zu informieren zu können.“


18<br />

Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Gemeinde hat während <strong>der</strong> Anhörungsfrist einen Planersprechtag für die Betroffenen angeboten,<br />

in dem die Än<strong>der</strong>ung ausführlich in persönlichen Gesprächen erläutert werden konnte.<br />

In die Planunterlagen kann im Gemeindeamt während <strong>der</strong> Amtsstunden je<strong>der</strong>zeit Einsicht genommen<br />

werden und die Gemeinde steht für Auskünfte zur Verfügung.<br />

Die städtebauliche Konzeption wurde im Bebauungsplan nicht verän<strong>der</strong>t. Aufgrund des daher<br />

beschränkten Umfangs <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist die Frist von zwei Wochen für die Anhörung als angemessen<br />

zu sehen.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch<br />

und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>).<br />

<strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />

Gerhard Kaufmann u. Roman Kaufmann, 8144 Haselsdorf-Tobelbad<br />

Einwendung <strong>vom</strong> 12.2.<strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />

„Einwendungsverlangen<br />

Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />

Begründung an: „Somit wird <strong>der</strong> Grund mit Haus entwertet; restlicher Grund mit Haus zu klein.“<br />

Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Einwendung betrifft das Grundstück 244. Dieses Grundstück ist Teil eines bebauungsfrei zu<br />

haltenden Bereiches (Rupert-Schmid-Platz). Dieser Platz ist wesentliches Element <strong>der</strong><br />

städtebaulichen Gestaltung des Ortsgebietes entlang <strong>der</strong> B70. Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

berührt die Festlegung <strong>der</strong> bebauungs-frei zuhaltenden Zonen / <strong>der</strong> Platzfläche nicht. Sie wurde<br />

schon in <strong>der</strong> Erstfassung des Bebauungsplanes festgelegt und unverän<strong>der</strong>t beibehalten.<br />

Auch wenn aufgrund <strong>der</strong> Festlegungen eine Bebauung nicht möglich ist, ist <strong>der</strong> Grund nicht<br />

entwertet. Nur hat er seinen Wert nicht als Bauplatz, son<strong>der</strong>n als Teil einer für die Ortsgestaltung<br />

wichtigen Freifläche.<br />

Im Falle einer Ablöse wird das Grundstück als Gesamtes, einschließlich <strong>der</strong> kleinen innerhalb <strong>der</strong><br />

Baugrenzlinien liegenden Restfläche, zu betrachten sein.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz<br />

(LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong><br />

Sorger (FPÖ).<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.


<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />

Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau und Verkehrswesen<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, GZ: 520-00/652 – <strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />

19<br />

„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />

Da die Planung die Anpassung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes betrifft, keine neuen<br />

Zufahrten an die Landesstraßen festgelegt wurden und Vorgaben aufgrund des Landes-<br />

Straßenverwaltungsgesetzes ohnehin einzuhalten sind, waren aufgrund Ihrer Stellungnahme<br />

gegenüber dem Anhörungsentwurf keine Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. Die verkehrsplanerischen<br />

Grundsätze / Allgemeine Stellungnahme wurden in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz<br />

(LINEU) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch<br />

und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>).<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (13 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />

Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung. Fachabteilung 13B<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 15.11.2010, GZ: FA13B-55.06-29/2010-29 wie folgt zu beantworten:<br />

„Die Erläuterungen zur Aufhebung <strong>der</strong> Festlegung von Dachneigungen wurden textlich sowie mit<br />

einer planlichen Bestandsdarstellung und Fotos ergänzt.<br />

Die ergänzten Erläuterungen zum bemängelten Punkt sind zwecks Nachvollziehbarkeit beiliegend<br />

angeschlossen.<br />

Zu Ihrem Hinweis, dass es wenig sinnvoll ist, in einem weitgehend bebauten Gebiet die Festlegungen<br />

zur Dachneigung zu än<strong>der</strong>n, ist anzumerken, dass ein wesentlicher Aspekt des Bebauungsplanes die<br />

bauliche Erneuerung ist, was sich in <strong>der</strong> Diskrepanz des kleinteiligen geringvolumigen Altbestandes<br />

entlang <strong>der</strong> LB 70 und den Festlegungen im Bebauungsplan (bereits in <strong>der</strong> Erstfassung) zeigt. Auch<br />

im Hinblick auf diese Erneuerung an <strong>der</strong> LB 70 macht die Beibehaltung von Vorgaben zur<br />

Dachneigung kaum Sinn, bedenkt man, dass es eine solche in den Bebauungsplänen auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Straßenseite wie auch in <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> LB 70 nicht gibt und sich die signifikanten,<br />

straßenbildbestimmenden Neubauten an <strong>der</strong> LB 70 meist flacher Dächer für eine zeitgemäße<br />

Formensprache und als Ausdruck <strong>der</strong> gewandelten Ortsfunktion bedient.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz<br />

(LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>).<br />

<strong>GR</strong> Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

<strong>GR</strong> Pichler war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.


.) Endbeschluss<br />

20<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die 2. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplans 01 samt planlicher Darstellung zu beschließen, wie folgt:<br />

„VERORDNUNG<br />

gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in Verbindung mit § 40 Abs. 6 Z 1 des<br />

Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, § 28 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.F. LGBl.<br />

13/2005 und § 4 des Stmk. Baugesetzes 1995 i.d.g.F., <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

beschlossen am <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong><br />

Zeichnerische Darstellung<br />

Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB01-AE2 (Rechtsplan), im<br />

Maßstab 1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nussmüller<br />

und Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger ist Teil dieser Verordnung.<br />

Dieser Plan ersetzt den bisherigen Rechtsplan.<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

(1) Die Än<strong>der</strong>ung betrifft das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes.<br />

(2) In <strong>der</strong> planlichen Festlegung werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlichen Festlegungen;<br />

Än<strong>der</strong>ung des <strong>Verlauf</strong>es <strong>der</strong> Baugrenz- und Baufluchtlinien;<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien;<br />

anstelle <strong>der</strong> bisherigen Festlegung von Traufhöhen wird die Höhenentwicklung <strong>der</strong><br />

Gebäude durch die Festlegung von Geschoßanzahl und Gesamthöhe geregelt.<br />

(3) Ausweisungen des Flächenwidmungsplanes sind in den Gebietsschablonen <strong>der</strong><br />

zeichnerischen Darstellung festgehalten.<br />

(4) Die Lage von Gebäuden ist durch Baugrenzlinien (Stmk. Baugesetz, §4 Z. 9) festgelegt.<br />

(5) Die im Plan festgelegten Bebauungsweisen (Stmk. Baugesetz §4 Z.17) und Festlegungen zur<br />

Höhenentwicklung (Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude - Stmk. Baugesetz §4 Z.<br />

33 und 31) sind gemäß den Schablonen in <strong>der</strong> Plandarstellung einzuhalten. Auf den an <strong>der</strong><br />

Packer Straße gelegenen Bauplätzen, das sind Bauplätze in den Teilgebieten 01.01 und<br />

01.02, gilt als Fußpunkt für die Gesamthöhe das Niveau <strong>der</strong> Packer Straße an <strong>der</strong> dem<br />

Gebäude gegenüberliegenden Stelle. Bei Zubauten ist eine Unterschreitung <strong>der</strong> festgelegten<br />

Mindestgeschoßzahl in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn dies <strong>vom</strong><br />

Ortsbildsachverständigen positiv begutachtetet wird.<br />

(6) Die in <strong>der</strong> Erstfassung des Bebauungsplanes enthaltenen Festlegungen zur Dachneigung<br />

werden aufgehoben.<br />

(7) Nutzungseinschränkungen<br />

Der Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße ist laut Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet-<br />

Lärm.<br />

Im allgemeinen Wohngebiet sind jene Bereiche betroffen, die mit mehr als 45dB nachts<br />

o<strong>der</strong> mit mehr als 55dB tags belastet sind, im Kerngebiet jene Zonen, die einer<br />

Lärmbelastung über 50 dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags ausgesetzt sind. In diesen<br />

Bereichen sind Maßnahmen zur Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmeinwirkung, wie verstärkte<br />

Schalldämmung, an <strong>der</strong> Lärmbelastung orientierte Gebäudestellung und<br />

Grundrissgestaltung zu ergreifen. Der <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Lärmisophonen muss<br />

im Anlassfall (Wohnbebauung) ermittelt werden. Als Anhaltspunkt kann die dem<br />

Flächenwidmungsplan 4.0 angeschlossene vereinfachte Lärmberechnung nach<br />

Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung herangezogen<br />

werden.<br />

Ein großer Teil des Gebietes ist aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb eines Hochwasserabflussgebietes<br />

mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit gemäß<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet Hochwasser. Vor einer Bebauung müssen<br />

Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreistellung getroffen werden. Die Schutzmaßnahmen


21<br />

müssen zumindest für die wesentlichen Teile des Bauplatzes hergestellt werden<br />

(Gebäude, Nebengebäude, Terrassen, gefahrloser Zugang, Autoabstellplätze etc.).<br />

(8) Oberflächenentwässerung<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf dem jeweiligen Bauplatz zu versickern. Sollte aufgrund <strong>der</strong><br />

geologischen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Grundwassersituation dies in vollem Umfang nicht<br />

möglich sein, sind entsprechend technische Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung<br />

fachkundig darzustellen und im Rahmen des Bauverfahrens zu beantragen.<br />

Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind zusätzlich Genehmigungen einzuholen (Zustimmung des<br />

öffentlichen Wassergutes bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer bzw. ein separates<br />

wasserrechtliches Bewilligungsverfahren).<br />

Inkrafttreten<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes tritt dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag in Kraft.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

1. PLANUNGS<strong>GR</strong>UNDLAGEN<br />

Planverfasser:<br />

Arbeitsgemeinschaft Architekt DI Werner Nussmüller, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz<br />

Tel. 0316 381812, Fax DW 9, e-mail: buero@nussmueller.at<br />

Architekt DI Dr. techn. Heiner Hierzegger, 8010 Graz, Franziskanerplatz 10/II<br />

Tel. 0316 827177, Fax DW 13, e-mail: ro.hierzegger@aon.at<br />

Bearbeitung: Franz Radaschitz<br />

Grundlage <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung: digitale Katastralmappe, Stand Jänner 2009 und Gebäude-<br />

Naturstandsaufnahme <strong>der</strong> Fa. Gis-Quadrat, Stand Jänner 2009<br />

Planungsunterlagen:<br />

Bebauungsplan 01 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong> und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes 01,<br />

Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Erstellung des Flächenwidmungsplanes gültigen Fassung LGBl. 13/2005<br />

Stmk. Baugesetz, Flächenwidmungsplan 4.00 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

Für das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes ist das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />

ausschlaggebend, für die Inhalte die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächenwidmungsplanes<br />

geltende Fassung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974.<br />

2. LAGE, RANDBEDINGUNGEN<br />

Der Bebauungsplan 01 betrifft den östlichen zentralen Ortsbereich von <strong>Lieboch</strong>. Das Planungsgebiet<br />

wird von <strong>der</strong> Packer Straße B70 im Südwesten, dem Lusenbach im Osten und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße<br />

im Norden begrenzt. Es ist rund 6,5 ha groß.<br />

Die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplanes stammt aus dem Jahre 1983 (Verf. Architekt DI<br />

Werner Nussmüller und Architekt DI I. E. Holub). Im Jahr 1998 wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan zum ersten<br />

Mal geän<strong>der</strong>t.<br />

Ein wesentliches Element in <strong>der</strong> Erstfassung war die Schaffung von Plätzen im Ortskern<br />

(Gemeindeplatz, Kirchenvorplatz, Marktplatz). Der Gemeindeplatz (Rupert-Schmid-Platz) erstreckt<br />

sich <strong>vom</strong> Gemeindeamt (im Gebiet des Bebauungsplanes 03) über die Packer Straße in das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes 01. Die für den Marktplatz und für die Verkehrsberuhigung des Kirchenvorplatzes<br />

notwendige Verlegung <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße kam jedoch nicht zustande. Schon bei <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung<br />

musste deshalb das städtebauliche Konzept im nordwestlichen Teil des Planungsgebietes geän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Der Bebauungsplan zielt, wie die übrigen Bebauungspläne <strong>der</strong> Gemeinde auf die Regelung <strong>der</strong><br />

Gesamtstruktur ab und verzichtet auf eng gefasste Detailvorgaben.<br />

Das Gebiet ist zu einem überwiegenden Teil bebaut. Der Raum an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße, im<br />

Kreuzungsbereich mit <strong>der</strong> Packer Straße, wird von öffentlichen Einrichtungen geprägt (Volksschule<br />

innerhalb des Planungsgebietes, Veranstaltungshalle und Kirche auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite <strong>der</strong><br />

Hitzendorfer Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 14).<br />

Ein großer Teil des Gebietes ist mit Geschoßwohnhäusern bebaut. Im mittleren Bereich, gegenüber<br />

dem Rupert-Schmid-Platz mit dem Gemeindeamt befinden sich Geschäfte und


22<br />

Dienstleistungsbetriebe. Der an die B70 angrenzende Bereich wird über weite Strecken aber noch von<br />

kleinen älteren Wohnhäusern mit dörflichem Charakter bestimmt.<br />

Das gesamte Planungsgebiet liegt in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone.<br />

Die bisherige städtebauliche Konzeption bleibt weitgehend unverän<strong>der</strong>t.<br />

Anlass für die Än<strong>der</strong>ung ist die in <strong>der</strong> Baulandzonierung des Flächenwidmungsplanes 4.00 festgelegte<br />

Verpflichtung zur Anpassung aufgrund <strong>der</strong> Erweiterung des Kerngebietes an <strong>der</strong> Packer Straße.<br />

Ergänzend wurden darüber hinaus gehende Inhalte des Bebauungsplanes auf ihre Gültigkeit vor in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit eingetretenen geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen geprüft und entsprechende Anpassungen<br />

vorgenommen.<br />

3. ÄNDERUNG<br />

Die Än<strong>der</strong>ung ist anhand <strong>der</strong> einzelnen Elemente des Bebauungsplanes erläutert. Da eine Vergleichbarkeit<br />

von Bestand und Än<strong>der</strong>ung zum Teil schwer zu erkennen ist, sind die einzelnen<br />

Än<strong>der</strong>ungspunkte, soweit sie die planliche Festlegung betreffen, in Differenzplänen dargestellt.<br />

3.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilgebietsabgrenzung [Differenzplan 1]<br />

Teilgebiet 01.01, 01.03, 01.05 und teilw. 01.07 (Bestand) / Teilgebiet 01.01 (neu):<br />

Das bisher differenziert in Zonen unterteilte Kerngebiet an <strong>der</strong> Packer Straße, mit Abstufungen in<br />

<strong>der</strong> Nutzungsintensität nach außen, wurde zu einer Bauzone zusammengefasst. Dadurch soll <strong>der</strong><br />

baulichen Entwicklung, die eine zunehmend intensivere Nutzung des Raums an <strong>der</strong> B70 zeigt und<br />

eine Ausweitung des Geschäftszentrums westlich des <strong>Lieboch</strong>baches in den östlichen Teil <strong>der</strong><br />

Packer Straße mit sich bringt, Rechnung getragen werden.<br />

Teilgebiet 01.02, 01.04, 01.06 und teilw. 01.07 (Bestand) / Teilgebiet 01.02 (neu):<br />

Analog zum Bereich an <strong>der</strong> B70 wurde auch <strong>der</strong> zum Lusenbach liegende Teil des Gebietes<br />

zusammengefasst, um mehr Spielraum im Bereich mit den und um die Geschoßwohnanlagen<br />

zuzulassen.<br />

Teilgebiet 01.08 (Bestand) / Teilgebiet 01.02 und 01.04 (neu)<br />

Die Trennung in zwei Teilgebiete ist aufgrund des nun an <strong>der</strong> Packer Straße festgelegten<br />

Kerngebietes notwendig. An <strong>der</strong> B70 ist ein höherer baulicher Nutzungsgrad als im nach außen<br />

liegenden Wohngebiet vorgesehen. Um die Abstufung nach außen auch an <strong>der</strong> Packer Straße zu<br />

erhalten, ist <strong>der</strong> bauliche Rahmen in diesem Teil des Kerngebietes etwas knapper gehalten als im<br />

nordwestlichen Teilgebiet.<br />

3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei Baugrenzlinien [Differenzplan 2]<br />

Ein schmaler Streifen außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinien südlich <strong>der</strong> Volksschule wurde in die Bauzone<br />

eingebunden. Da durch den Freibereich bei <strong>der</strong> Volksschule eine adäquate Fläche ohnehin<br />

vorhanden ist, wurde dieser Freihaltestreifen nicht mehr festgelegt.<br />

Weitere geringfügige Än<strong>der</strong>ungen wurden dort vorgenommen, wo Baugrenzlinien an Gebäudebestand<br />

gebunden sind o<strong>der</strong> wo die Linien an den neuen Kataster angepasst wurden.<br />

3.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien [Differenzplan 3]<br />

Der bestehende Fußweg entlang des Spielplatzes und die Zufahrtsstraße östlich <strong>der</strong> Volksschule<br />

wurden mit Straßenfluchtlinien erfasst.<br />

3.4 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhenfestlegung [Differenzplan 1]<br />

Die bisher festgelegten Traufhöhen erwiesen sich in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> dort als<br />

Problem, wo die Traufhöhen zwar eine bestimmte Geschoßanzahl implizieren (zB 6m Traufhöhe –<br />

2-geschoßig, 9m Traufhöhe 3-geschoßig), die Gebäudenutzung aber größere Geschoßhöhen<br />

erfor<strong>der</strong>t. Beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> B70 mit Geschäften, Büros und<br />

Dienstleistungseinrichtung entstanden Schwierigkeiten, die an sich erwünschte dichtere<br />

Raumbegrenzung zu realisieren. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, den Rahmen für die<br />

Höhenentwicklung bei allen Bebauungsplänen, die geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> neu erstellt werden, in neuer<br />

Form zu definieren. Mit <strong>der</strong> nunmehrigen Festlegung von Geschoßanzahl und Gebäude-<br />

Gesamthöhe eröffnet sich ein größerer Spielraum in <strong>der</strong> Fassade, während die Gebäudehöhe<br />

insgesamt nicht größer wird und dadurch auch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen in


23<br />

<strong>der</strong> Nachbarschaft (Beschattung) entstehen (zur Veranschaulichung: Ein Gebäude mit 9m<br />

Traufhöhe und 45°-Dach erreicht bei einer Gebäudetiefe von 12m eine Gesamthöhe von 15m). Die<br />

neue Variante zur Regelung <strong>der</strong> Gebäudehöhen trägt auch dem zunehmenden Ausbau <strong>der</strong><br />

Geschäftszone und den damit zusammenhängenden Bauaufgaben Rechnung, ebenso wie <strong>der</strong> weiter<br />

fortschreitenden Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde weg <strong>vom</strong> dörflichen und hin zu einem<br />

kleinstädtischen Charakter (mit geän<strong>der</strong>ter Formensprache), <strong>der</strong> auch ihre überörtliche Rolle als<br />

teilregionales Zentrum und Verkehrsnotenpunkt entspricht.<br />

Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude wurden aus den bisherigen Traufhöhen abgeleitet,<br />

jedoch wurde grundsätzlich eine maximal 3-geschoßige Bebauung (bisher waren bei 12m<br />

Traufhöhe auch 4 Geschoße möglich) festgelegt, um eine größere Einheitlichkeit zu erreichen. Das<br />

spielt vor allem im Bereich an <strong>der</strong> B70, wo Erneuerungen zu erwarten und erwünscht sind, eine<br />

Rolle - auch im Zusammenhang mit dem gleichen baulichen Rahmen auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />

Seite <strong>der</strong> Packer Straße (Gebiet des Bebauungsplanes 03). Durch Variation <strong>der</strong> Höhe werden<br />

Abstufungen nach außen vorgegeben.<br />

Da für Gebäude im Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße ihr Straßenbezug von Bedeutung ist, wurde für<br />

diesen Bereich festgelegt, dass die Straße das Bezugsniveau ist.<br />

Bestehende Gebäude erreichen zum Teil nicht die im Bebauungsplan festgelegte Mindesthöhe<br />

(früher Mindesttraufhöhe, nun Mindestgeschoßanzahl). Für Zubauten zu Bestandsgebäuden wurde<br />

eine Ausnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Mindestgeschoßanzahl grundsätzlich verfolgten<br />

Absicht zu einer <strong>der</strong> zentralen Lage adäquaten baulichen Entwicklung eingeräumt, da in <strong>der</strong><br />

Ortsbildschutzzone – das gesamte Planungsgebiet fällt ja in diese - Altbestand betroffen sein kann,<br />

bei dem eine zwangsweise Aufstockung nicht im Sinne des Ortsbildschutzes ist. Vor allem beim<br />

im Ortsbildkonzept als erhaltenswert eingestuften Altbestand sollen Erleichterungen bei Zubauten<br />

geschaffen werden. Aber auch Erweiterungen, die städtebaulich und für den Ortsbildschutz nicht<br />

von Belang sind, können in diese Ausnahmebestimmung fallen.<br />

Der Bebauungsgrad wurde in den einzelnen Teilbereichen nicht verän<strong>der</strong>t, Än<strong>der</strong>ungen ergaben<br />

sich nur durch die Neuzuordnung von einzelnen Bereichen zu an<strong>der</strong>en Teilgebieten (sh. 3.1).<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Bebauungsdichte ergaben sich in gleicher Weise.<br />

3.5 Bebauungsgrad, Bebauungsdichte [Differenzplan 1]<br />

Der Bebauungsgrad in den nun zusammengefassten Teilbereichen wurde aus dem jeweils<br />

signifikanten bestehenden Teilbereich übernommen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Bebauungsdichte ergaben sich aus Än<strong>der</strong>ungen im Flächenwidmungsplan.<br />

3.6 Dachneigung<br />

Während in allen übrigen Bebauungsplänen, also auch in den an das Planungsgebiet angrenzenden<br />

Bereichen, die Dachneigung nicht vorgegeben ist, ist im Bebauungsplan 01 eine Neigung zwischen<br />

30° und 45° festgelegt. Allerdings sind gleichzeitig Ausnahmen eingeräumt. Die bestehende<br />

Bebauung umfasst daher auch unterschiedliche Dächer (Flach-, Pult-, Steildächer). Eine Beibehaltung<br />

<strong>der</strong> Regelung scheint mangels Einheitlichkeit, mit Bedacht auf die Festlegungen in <strong>der</strong> Umgebung<br />

(vor allem an <strong>der</strong> B70), mit Rücksicht auf die gegenüber <strong>der</strong> Situation zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung<br />

des Bebauungsplanes vor 27 Jahren geän<strong>der</strong>ten gestalterischen Auffassung und <strong>der</strong> fortschreitenden<br />

Entwicklung <strong>der</strong> zentralörtlichen Rolle <strong>der</strong> Gemeinde nicht mehr sinnvoll.<br />

Der Bestand im Hinblick auf die Dachneigungen ist in <strong>der</strong> nachfolgenden planlichen Darstellung<br />

gezeigt und mit Fotos dokumentiert. Von den seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes entstandenen<br />

Häusern hat <strong>der</strong> überwiegende Teil Dachneigungen, die nicht dem ursprünglichen<br />

Bebauungsplan in seiner Grundfestlegung entsprechen. Die Abweichungen sind bei einigen Gebäuden<br />

nur gering (Satteldächer mit nicht deutlich unter 30° Neigung), vor allem bei den größeren Kubaturen<br />

aber sehr weitgehend. Neu entstandene Steildachhäuser mit einer dem Bebauungsplan entsprechenden<br />

Dachneigung sind neben <strong>der</strong> Wohnanlage östlich <strong>der</strong> Straße „Am Mühlbach“ Einfamilienhäuser, die<br />

aber – soweit im Kerngebiet gelegen - in ihrer Höhenentwicklung (die minimale Höhe wird nicht<br />

erreicht) nicht den Absichten des Bebauungsplanes für die weitere Entwicklung genügen. Auch bei<br />

<strong>der</strong> Wohnanlage östlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Straße „Am Mühlbach“ hat das straßenseitige Gebäude ein sehr<br />

flaches, weit unterhalb von 30° liegendes Dach.<br />

Steildächer in einigermaßen homogener Form sind nur im Altbestand (vor dem Bebauungsplan<br />

entstandene Gebäude) entlang <strong>der</strong> Packer Straße und an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße vorhanden. Hier ist<br />

aber zu bedenken, dass aufgrund <strong>der</strong> beabsichtigten Zentrenbildung langfristig auf eine geän<strong>der</strong>te


24<br />

bauliche Struktur gezielt wird. Dies ist im örtlichen Entwicklungskonzept, im Flächenwidmungsplan<br />

und auch bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgegeben. Mit <strong>der</strong> Erweiterung des<br />

Kerngebietes im Flächenwidmungsplan 4.00 (auch das schafft geän<strong>der</strong>te Planungsvoraussetzungen)<br />

wird diese Vorgabe auf den Restbereich an <strong>der</strong> Packer Straße ausgedehnt.<br />

Diese dargelegten Bedingungen rechtfertigen, von <strong>der</strong> Festlegung einer Dachneigung abzugehen.<br />

3.7 Nutzungseinschränkungen<br />

Straßenlärm:<br />

Durch die regionalen Verkehrsachsen ergeben sich Störungen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.<br />

Mit einer Nicht-Wohnbebauung an <strong>der</strong> B70 kann eine lärmunsensible Nutzung für eine Abschirmung<br />

<strong>der</strong> dahinter liegenden Bereiche sorgen. Im Kerngebiet mit den im Vergleich zum allg. Wohngebiet<br />

höheren Richtwerten nach ÖNORM S5021 stellt die Lärmbelastung allerdings laut Lärmberechnung<br />

nach ÖAL-Richtlinien im Flächenwidmungsplan 4.00 nur im unmittelbar an <strong>der</strong> Straße gelegenen<br />

Bereich (bis 20m von <strong>der</strong> Straßenachse) ein Problem dar. Das Wohngebiet liegt laut Lärmberechnung<br />

im FWP 4.00 größtenteils in einem ausreichenden Abstand von <strong>der</strong> B70.<br />

Hochwasser:<br />

Der an den Lusenbach angrenzende Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb des<br />

Hochwasserabflussgebietes mit 100-jährlicher Ereigniswahrscheinlichkeit. Um <strong>der</strong> Gefahr<br />

entgegenzutreten und Schäden zu vermeiden, sind Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Jahr 2008 wurde von <strong>der</strong> Ingenos-ZT-GmbH (Verf. DI Zach) eine Nachberechnung <strong>der</strong><br />

Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach - Lusenbach von 2000 vorgenommen. Demnach tritt Hochwasser<br />

mit 30-jährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ30) nicht über das Bachbett aus. Da <strong>der</strong> Bereich zwischen<br />

<strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach daher nicht von HQ30 betroffen ist, war die im Flächenwidmungsplan<br />

(er wurde noch nicht an die geän<strong>der</strong>te Hochwassersituation angepasst) eingetragene HQ30-<br />

Anschlaglinie nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen.<br />

3.6 Oberflächenentwässerung<br />

Die Oberflächenentwässerung stellt in <strong>der</strong> Gemeinde ein großes Problem dar und bedarf daher einer<br />

beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bebauung.<br />

Die Festlegungen zur Oberflächenentwässerung folgen wasserwirtschaftlichen Zielen, die Vorgaben<br />

für die örtliche Raumplanung sind (Vermeidung weiterer Hochwasserbelastung, Rückhalten des<br />

abfließenden Wassers und Bodeninfiltration).<br />

Nach Möglichkeit sollen die (nicht verunreinigten) Wässer auf den jeweiligen Bauplätzen versickert<br />

werden. Wenn das die Verhältnisse nicht zulassen, müssen im öffentlichen Interesse fundierte an<strong>der</strong>e<br />

technische Maßnahmen ergriffen werden.<br />

3.7 Sonstige Än<strong>der</strong>ungen<br />

Die im Bestandsplan festgelegte Vorbehaltsfläche für den Spielplatz konnte, da dieser mittlerweile<br />

realisiert ist, entfallen.<br />

4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />

Nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (§40) müssen beim Verfahren zur<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden<br />

Grundstücke angehört werden und <strong>der</strong> Entwurf über mindestens acht Wochen im Gemeindeamt<br />

während <strong>der</strong> Amtsstunden zur Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht werden.<br />

Wenn dies im Sinn <strong>der</strong> Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit liegt, kann anstelle einer<br />

Auflage- ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anzuhören sind in diesem Fall die<br />

Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran angrenzenden Grundstücke.<br />

Für die vorliegende Än<strong>der</strong>ung wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.<br />

Da <strong>der</strong> bisherige Bebauungsplan im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t bleibt und nur Anpassungen<br />

vorgenommen werden, sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Betroffenen daher auf die Bewohner im Planungsgebiet und<br />

die Anrainer beschränkt und sich durch die persönliche Anhörung eine bürgernahe Beteiligung ergibt,<br />

sind die im Stmk. Raumordnungsgesetz genannten Bedingungen für ein Anhörungsverfahren erfüllt.<br />

Der Beschluss <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung 2 Wochen kundzumachen. Die Än<strong>der</strong>ung<br />

tritt mit dem darauf folgenden Tag in Kraft.


25<br />

ANHANG<br />

Überlagerung <strong>der</strong> planlichen Festlegungen des<br />

Bestandes und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (Differenzplan)“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl. Tzt.<br />

Aichholzer (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong><br />

Sorger (FPÖ).<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (13 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Anm: GK Meixner-Gabath und <strong>GR</strong> Tengg verlassen den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Pkt. 5.: Bebauungsplan 06 (1. Än<strong>der</strong>ung)<br />

a.) Einwendungsbehandlungen<br />

Nach <strong>der</strong> erfolgten öffentlichen Auflage <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans 06 ist im Gemein<strong>der</strong>at<br />

über die eingelangten Einwendungen abzusprechen.<br />

Der Bgm. erteilt das Wort an den Obmann des Bau-Raumordnung-Umweltausschusses, <strong>GR</strong> Sundl.<br />

<strong>GR</strong> Sundl zeigt die zeichnerische Darstellung zur 1. Än<strong>der</strong>ung des BP 06, teilt mit, dass die Än<strong>der</strong>ung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes und <strong>der</strong> Umwidmung in „Kerngebiet“ notwendig<br />

geworden sei. Damit hätten sich Än<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Gebäudehöhen, Bebauungsdichten etc.<br />

ergeben. Die Bauflucht- und Baugrenzlinien seien dem tatsächlichen Bestand angepasst worden.<br />

<strong>GR</strong> Sundl verweist auf die eingelangten Einwendungen und Einwendungsbeantwortungen, welche in<br />

vollem Umfang auf die Bildwand projiziert werden.<br />

Anschließend stellt <strong>GR</strong> Sundl den Antrag, die Einwendung<br />

Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau und Verkehrswesen, 8010 Graz<br />

Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, GZ: 520-00/652 – <strong>2011</strong>, wie folgt zu beantworten:<br />

„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />

Da die Planung die Anpassung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes betrifft, keine neuen<br />

Zufahrten an die Landesstraßen festgelegt wurden und Vorgaben aufgrund des Landes-<br />

Straßenverwaltungsgesetzes ohnehin einzuhalten sind, waren aufgrund Ihrer Stellungnahme<br />

gegenüber dem Anhörungsentwurf keine Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. Die verkehrsplanerischen<br />

Grundsätze / Allgemeine Stellungnahme wurden in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.“<br />

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.<br />

GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Pichler und <strong>GR</strong> Tengg waren bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

<strong>GR</strong> Sund stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Peter Tomazic, 8501 <strong>Lieboch</strong><br />

Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, wie folgt zu beantworten:


26<br />

„Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> städtebaulichen Disposition, was die Berücksichtigung Ihrer Einwände wäre, ist<br />

nicht Inhalt <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes. Die Abstufung <strong>der</strong> Dichte und <strong>der</strong> Gebäudehöhen<br />

<strong>vom</strong> Ortskern nach außen und entsprechend den Festlegungen im Flächenwidmungsplan ist ein<br />

Prinzip <strong>der</strong> Planung. Die ein- bis zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Gebäudehöhe von<br />

8m entspricht dem Prinzip <strong>der</strong> Abstufung <strong>vom</strong> Zentrum nach außen und ist <strong>der</strong> bisherigen Festlegung<br />

einer Traufhöhe von 3 bis 6m adäquat. Eine Dichte von 1,0 ist nicht ortsüblich und in keinem<br />

Wohngebiet <strong>der</strong> Gemeinde vorhanden. Die im Flächenwidmungsplan, im bisherigen Bebauungsplan<br />

und im geän<strong>der</strong>ten Bebauungsplan festgelegte Dichte von 0,3 bis 0,6 deckt sich mit den Vorgaben des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Zone „verdichteter Flachbau“ in dem Ihre Grundstücke<br />

liegen.<br />

Der Kreisverkehr ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong> Verkehrslösung im Kreuzungsbereich Packer Straße –<br />

Bahnhofstraße. Daher ist eine diesbezügliche Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht im öffentlichen<br />

Interesse <strong>der</strong> Gemeinde.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ),<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU).<br />

<strong>GR</strong> Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (16 Dafürstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

GK Meixner-Gabath (SPÖ), <strong>GR</strong> Pichler und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) waren bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht<br />

anwesend.<br />

b.) Endbeschluss<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die 1. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplans 06 samt planlicher Darstellung zu beschließen, wie folgt:<br />

„VERORDNUNG<br />

gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in Verbindung mit § 40 Abs. 6 Z 1 des<br />

Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, § 28 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.F. LGBl.<br />

13/2005 und § 4 des Stmk. Baugesetzes 1995 i.d.g.F., <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

beschlossen am <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong>.<br />

Zeichnerische Darstellung<br />

Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB06-AE1 (Rechtsplan), im<br />

Maßstab 1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nussmüller<br />

und Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger ist Teil dieser Verordnung.<br />

Dieser Plan ersetzt den bisherigen Rechtsplan.<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

(9) Die Än<strong>der</strong>ung betrifft das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes.<br />

(10) In <strong>der</strong> planlichen Festlegung werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlichen Festlegungen;<br />

Än<strong>der</strong>ung des <strong>Verlauf</strong>es <strong>der</strong> Baugrenz- und Baufluchtlinien;<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien;<br />

anstelle <strong>der</strong> bisherigen Festlegung von Traufhöhen wird die Höhenentwicklung <strong>der</strong><br />

Gebäude durch die Festlegung von Geschoßanzahl und Gesamthöhe geregelt.<br />

(11) Im Verordnungswortlaut werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

a) §1 lautet:


27<br />

Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB06-AE1 (Rechtsplan),<br />

im Maßstab 1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner<br />

Nussmüller und Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger bildet einen<br />

integrierenden Bestandteil <strong>der</strong> Verordnung.<br />

Ausweisungen des Flächenwidmungsplanes sind in den Gebietsschablonen <strong>der</strong><br />

zeichnerischen Darstellung festgehalten.<br />

b) §5 (1) lautet:<br />

Die im Plan festgelegten Bebauungsweisen und Festlegungen zur Höhenentwicklung<br />

sind gemäß den Schablonen in <strong>der</strong> Plandarstellung einzuhalten.<br />

Auf den an <strong>der</strong> Packer Straße gelegenen Bauplätzen, das sind die Teilgebiete 06.01,<br />

06.02 und 06.04, kann abweichend von <strong>der</strong> Begriffsbestimmung im Stmk. Baugesetz als<br />

Fußpunkt für die Gesamthöhe das Niveau <strong>der</strong> Packer Straße an <strong>der</strong> dem Gebäude<br />

gegenüberliegenden Stelle herangezogen werden.<br />

In <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone ist bei Zubauten in begründeten Ausnahmefällen eine<br />

Unterschreitung <strong>der</strong> festgelegten Mindestgeschoßzahl möglich, wenn dies durch den<br />

Ortsbildsachverständigen positiv begutachtet wird.<br />

c) §7 lautet:<br />

Nutzungseinschränkungen<br />

(1) Der Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße sowie <strong>der</strong> Nahbereich <strong>der</strong> GKB-Trasse sind laut<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiete-Lärm.<br />

Im allgemeinen Wohngebiet sind jene Bereiche an <strong>der</strong> Straße betroffen, die mit<br />

mehr als 45dB nachts o<strong>der</strong> mit mehr als 55dB tags belastet sind, an <strong>der</strong> Bahn die<br />

Bereiche mit Belastungen über 50dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags.<br />

Im Kerngebiet sind an <strong>der</strong> Straße jene Zonen betroffen, die einer Lärmbelastung<br />

über 50 dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags ausgesetzt sind, an <strong>der</strong> Bahn jene Zonen, die<br />

mit mehr als 55dB nachts o<strong>der</strong> mehr als 65dB tags belastet sind.<br />

In diesen Bereichen sind Maßnahmen zur Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmeinwirkung, wie<br />

verstärkte Schalldämmung, an <strong>der</strong> Lärmbelastung orientierte Gebäudestellung und<br />

Grundrissgestaltung zu ergreifen.<br />

Der <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Lärmisophonen muss im Anlassfall (Wohnbebauung)<br />

ermittelt werden. Für den Straßenverkehr kann als Anhaltspunkt die dem<br />

Flächenwidmungsplan angeschlossene vereinfachte Lärmberechnung nach<br />

Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung herangezogen<br />

werden.<br />

(2) Ein Teil <strong>der</strong> Gebiete 06.01, 06.02 und 06.04 ist aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb eines<br />

Hochwasserabflussgebietes mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit<br />

gemäß Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet<br />

Hochwasser.<br />

Vor einer Bebauung müssen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreistellung<br />

getroffen werden. Die Schutzmaßnahmen müssen zumindest für die wesentlichen<br />

Teile des Bauplatzes hergestellt werden (Gebäude, Nebengebäude, Terrassen,<br />

gefahrloser Zugang, Autoabstellplätze etc.).<br />

d) §8 lautet:<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf dem jeweiligen Bauplatz zu versickern. Sollte aufgrund <strong>der</strong><br />

geologischen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Grundwassersituation dies in vollem Umfang nicht<br />

möglich sein, sind entsprechend technische Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung<br />

fachkundig darzustellen und im Rahmen des Bauverfahrens zu beantragen.<br />

Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind zusätzlich Genehmigungen einzuholen (Zustimmung des<br />

öffentlichen Wassergutes bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer bzw. ein separates<br />

wasserrechtliches Bewilligungsverfahren).<br />

e) Der bisherige §7 wird nun §9.


28<br />

Inkrafttreten<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes tritt dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag in Kraft.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

5. PLANUNGS<strong>GR</strong>UNDLAGEN<br />

Planverfasser:<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

Architekt DI Werner Nussmüller, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz<br />

Tel. 0316 381812, Fax DW 9, e-mail buero@nussmueller.at<br />

Architekt DI Dr. techn. Heiner Hierzegger, 8010 Graz, Franziskanerplatz 10/II<br />

Tel. 0316 827177, Fax DW 13, e-mail ro.hierzegger@aon.at<br />

Bearbeitung: Franz Radaschitz<br />

Grundlage <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung: digitale Katastralmappe, Stand Jänner 2009 und Gebäude-<br />

Naturstandsaufnahme <strong>der</strong> Fa. Gis-Quadrat, Stand Jänner 2009<br />

Planungsunterlagen: Bebauungsplan 06 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong>, GZ BEB.PL. 03....<br />

Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />

Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung des Flächenwidmungsplanes<br />

gültigen Fassung LGBl. 13/2005<br />

Stmk. Baugesetz<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

Für das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes ist das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />

ausschlaggebend, für die Inhalte die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächenwidmungsplanes<br />

geltende Fassung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974.<br />

6. LAGE, RANDBEDINGUNGEN<br />

Der Bebauungsplan 06 betrifft den östlich <strong>vom</strong> Zentrum liegenden Ortsbereich von <strong>Lieboch</strong> an <strong>der</strong><br />

Packer Straße B70. Das Gebiet wird im Süden von <strong>der</strong> GKB-Trasse und im Westen <strong>vom</strong> Lusenbach<br />

begrenzt. Im Osten endet das Gebiet an <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Bahnhofstraße, nördlich schließen<br />

Wohngebiete, die zum Teil bebaut und zum Teil unbebaut sind, an.<br />

Das Gebiet liegt im ebenen und leicht nach Osten sowie nördlich <strong>der</strong> B70 leicht nach Nordosten<br />

ansteigenden Gelände. Es ist knapp 3 ha groß, davon liegen ca. 1,9 ha nördlich <strong>der</strong> B70 und ca. 1,1 ha<br />

südlich <strong>der</strong> B70.<br />

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1998 (Verf. Architekt DI Werner Nussmüller). Wie bei<br />

allen Bebauungsplänen <strong>der</strong> Gemeinde zielt auch <strong>der</strong> Bebauungsplan 06 auf die Regelung <strong>der</strong><br />

Gesamtstruktur ab und verzichtet auf eng gefasste Detailvorgaben für die Bebauung.Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

städtebaulichen Gestaltung mit genaueren Vorgaben ist <strong>der</strong> Straßenraum <strong>der</strong> B70 und dessen<br />

räumliche Begrenzung (offene Platzbereiche, Engstellen etc.). Grundlage dafür ist das Projekt <strong>der</strong><br />

Straßenraum- und Ortsbildgestaltung 1994.<br />

Der Bereich an <strong>der</strong> B70 liegt auch in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone.<br />

Das Gebiet ist zu einem überwiegenden Teil bebaut. Der Baubestand umfasst Dienstleistungsbetriebe<br />

und Wohnhäuser.Eine genaue Gebietsbeschreibung und die Planungsintentionen sind in den<br />

Erläuterungen <strong>der</strong> Stammfassung des Bebauungsplanes enthalten. Sie umfasst auch ein<br />

Gestaltungskonzept.<br />

Die bisherige städtebauliche Konzeption bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />

Anlass für die Än<strong>der</strong>ung ist die in <strong>der</strong> Baulandzonierung des Flächenwidmungsplanes 4.00 festgelegte<br />

Verpflichtung zur Anpassung an geän<strong>der</strong>te Baulandkategorien, geän<strong>der</strong>te Bebauungsdichten und<br />

geän<strong>der</strong>te Nutzungsbeschränkungen.<br />

Ergänzend wurden darüber hinaus gehende Inhalte des Bebauungsplanes auf ihre Gültigkeit vor in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit eingetretenen geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen geprüft und entsprechende Anpassungen<br />

vorgenommen.


29<br />

7. ÄNDERUNG<br />

Die Än<strong>der</strong>ung ist anhand <strong>der</strong> einzelnen Elemente des Bebauungsplanes erläutert. Da eine<br />

Vergleichbarkeit von Bestand und Än<strong>der</strong>ung zum Teil schwer zu erkennen ist, sind die einzelnen<br />

Än<strong>der</strong>ungspunkte, soweit sie die planliche Festlegung betreffen, in Differenzplänen dargestellt.<br />

3.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilgebietsabgrenzung<br />

[Differenzplan 1]<br />

Teilgebiet 06.01 (Bestand) / Teilgebiet 06.01, 06.02, 06.03 und 06.04 (neu):<br />

Das Planungsgebiet war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes zur Gänze<br />

allgemeines Wohngebiet. Im Flächenwidmungsplan 4.00 wurde <strong>der</strong> Bereich an <strong>der</strong> B70 westlich<br />

<strong>der</strong> Bahnhofstraße bzw. westlich <strong>der</strong> Lindengasse als Kerngebiet festgelegt.<br />

Daraus resultierte die Aufteilung in verschiedene Teilbereiche mit unterschiedlichen Festlegungen.<br />

Der Bereich südlich <strong>der</strong> B70 wurde, da die B70 das Planungsgebiet in zwei Teile trennt, ebenso als<br />

eigenes Teilgebiet festgelegt.<br />

3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei Baugrenz- und Baufluchtlinien<br />

[Differenzplan 2]<br />

Baugrenzlinien und Baufluchtlinien, die im bestehenden Bebauungsplan an Baubestand geknüpft<br />

sind, wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im Plan dargestellten Gebäude-Naturstandsaufnahme<br />

korrigiert. Ebenso wurden Anpassungen an die neue Katastergrundlage vorgenommen. Die daraus<br />

resultierenden geringfügigen Verän<strong>der</strong>ungen stellen eine Übertragung des bestehenden<br />

Planinhaltes auf die neuen Grundlagen ohne inhaltliche Än<strong>der</strong>ung dar.<br />

Am Fußweg im Teilgebiet 06.01 wurden Anpassungen an den Gebäudebestand und an den nun<br />

schmäler festgelegten Weg vorgenommen. Diese Anpassung ist ebenfalls geringfügig und bleibt<br />

ohne städtebauliche Relevanz, da sich für die Bebauung keine nennenswerten Än<strong>der</strong>ungen<br />

ergeben.<br />

3.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien<br />

[Differenzplan 3]<br />

Der Fußweg im Teilgebiet 06.01 ist mittlerweile vermessen. Er ist schmal, jedoch für den von <strong>der</strong><br />

Gemeinde verfolgten Zweck einer Abkürzung von <strong>der</strong> Lindengasse in das Ortszentrum dennoch<br />

ausreichend, da er keinen über einen Trampelpfad hinausreichenden Charakter haben muss. Auf<br />

eine Breite wie bisher vorgesehen kann daher verzichtet werden.<br />

3.4 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhenfestlegung<br />

[Differenzplan 1]<br />

Die bisher festgelegten Traufhöhen erwiesen sich in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> dort als<br />

Problem, wo die Traufhöhen zwar eine bestimmte Geschoßanzahl implizieren (zB 6m Traufhöhe –<br />

2-geschoßig, 9m Traufhöhe 3-geschoßig), die Gebäudenutzung aber größere Geschoßhöhen<br />

erfor<strong>der</strong>t. Beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> B70 mit Geschäften, Büros und<br />

Dienstleistungseinrichtung entstanden Schwierigkeiten, die an sich erwünschte dichtere<br />

Raumbegrenzung zu realisieren. Die Höhensteuerung mittels Traufhöhen zwingt die obersten<br />

Geschoße in das Steildach, was wie<strong>der</strong>um dem Prinzip <strong>der</strong> Bebauungsplanung in <strong>Lieboch</strong><br />

wie<strong>der</strong>spricht, die Dachform prinzipiell offen zu lassen.<br />

Mit <strong>der</strong> nunmehrigen Festlegung von Geschoßanzahl und Gebäude-Gesamthöhe eröffnet sich ein<br />

größerer Spielraum in <strong>der</strong> Fassade, während die Gebäudehöhe insgesamt nicht größer wird und<br />

dadurch auch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen in <strong>der</strong> Nachbarschaft (Beschattung)<br />

entstehen. Zur Veranschaulichung: Ein Gebäude mit 9m Traufhöhe und 45°-Dach erreicht bei<br />

einer Gebäudetiefe von 12m eine Gesamthöhe von 15m. Die Gesamthöhe könnte mit bis zu 75°<br />

steilem Dach (in <strong>der</strong> Regel mit architektonisch schlechter Wirkung verbunden) ins Extreme<br />

getrieben werden. Die neue Variante zur Regelung <strong>der</strong> Gebäudehöhen trägt auch dem<br />

zunehmenden Ausbau <strong>der</strong> Geschäftszone an <strong>der</strong> B70 und den damit zusammenhängenden<br />

Bauaufgaben Rechnung, ebenso wie <strong>der</strong> weiter fortschreitenden Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde weg<br />

<strong>vom</strong> dörflichen und hin zu einem kleinstädtischen Charakter (mit geän<strong>der</strong>ter Formensprache), <strong>der</strong><br />

auch ihre überörtliche Rolle als teilregionales Zentrum und Verkehrsknotenpunkt entspricht.


30<br />

Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude wurde aus den bisher festgelegten Traufhöhen<br />

abgeleitet, indem zur Traufhöhe eine bei Satteldachbebauung übliche Dachhöhe addiert wurde<br />

(Festlegungen im neuen Kerngebiet sh. 3.4).<br />

Da für Gebäude an <strong>der</strong> B70 ihr Straßenbezug von Bedeutung ist und nicht die Einfügung in das<br />

(teilweise leicht von <strong>der</strong> B70 weg abfallende) Gelände, wurde festgelegt, dass an <strong>der</strong> B70 als<br />

Bezugspunkt für die Höhe das Straßenniveau herangezogen werden kann.<br />

Bestehende Gebäude erreichen zum Teil nicht die im Bebauungsplan festgelegte Mindesthöhe<br />

(früher Mindesttraufhöhe, nun Mindestgeschoßanzahl). Für Zubauten zu Bestandsgebäuden in <strong>der</strong><br />

Ortsbildschutzzone wurde eine Ausnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Mindestgeschoßanzahl<br />

grundsätzlich verfolgten Absicht zu einer <strong>der</strong> zentralen Lage adäquaten baulichen Entwicklung<br />

eingeräumt, da in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone Altbestand betroffen sein kann, bei dem eine<br />

zwangsweise Aufstockung nicht im Sinne des Ortsbildschutzes ist. Vor allem beim im<br />

Ortsbildkonzept als erhaltenswert eingestuften Altbestand sollen Erleichterungen bei Zubauten<br />

geschaffen werden. Aber auch Erweiterungen, die städtebaulich und für den Ortsbildschutz nicht<br />

von Belang sind, können in diese Ausnahmebestimmung fallen.<br />

3.4 Än<strong>der</strong>ungen des baulichen Rahmens an <strong>der</strong> B70<br />

[Differenzplan 1]<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Festlegung als Kerngebiet statt allgemeinem Wohngebiet wurde <strong>der</strong> bauliche Rahmen<br />

an die damit verbundene höhere Dichte und geän<strong>der</strong>te Funktion angepasst. Die getroffenen<br />

Festlegungen sind aus jenen im westlich angrenzenden Kerngebiet abgeleitet, das ja mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Gebietskategorie im Flächenwidmungsplan eine Fortsetzung im Bebauungsplangebiet 06 erhält.<br />

Die in <strong>der</strong> gesamten Bebauungsplanung <strong>der</strong> Gemeinde als Prinzip verfolgte Abstufung in <strong>der</strong><br />

Baumassenverteilung <strong>vom</strong> Zentrum nach außen wurde in Form etwas geringerer Gebäudehöhen und<br />

eines etwas geringeren Mindestbebauungsgrades berücksichtigt.<br />

3.5 Nutzungsbeschränkungen<br />

Straßen- und Bahnlärm:<br />

Durch die regionalen Verkehrsachsen ergeben sich Störungen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.<br />

Mit einer Nicht-Wohnbebauung an <strong>der</strong> B70, wie zum Teil vorhanden, kann eine lärmunsensible<br />

Nutzung am funktionell richtigen Ort für eine Abschirmung <strong>der</strong> dahinter liegenden Bereiche sorgen.<br />

Im Kerngebiet mit den im Vergleich zum allg. Wohngebiet höheren Richtwerten nach ÖNORM<br />

S5021 stellt die Lärmbelastung allerdings laut vereinfachter Lärmberechnung nach ÖAL-Richtlinien<br />

im Flächenwidmungsplan 4.00 nur im unmittelbar an <strong>der</strong> Straße gelegenen Bereich (bis 20m von <strong>der</strong><br />

Straßenachse) ein Problem dar.<br />

Das allgemeine Wohngebiet im Teilgebiet 06.03 ist laut vereinfachter Lärmberechnung im<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 so weit von <strong>der</strong> B70 entfernt, dass die Richtwerte nicht überschritten<br />

werden.<br />

Im direkt an <strong>der</strong> B70 liegenden allgemeinen Wohngebiet im Teilgebiet 06.04 werden dagegen die<br />

Grenzwerte überschritten.<br />

Für die Bahn liegen keine Lärmberechnungen vor.<br />

Die Festlegung von Schutzmaßnahmen dient dazu, die erfor<strong>der</strong>liche Wohnruhe zu sichern.<br />

Hochwasser:<br />

Der an den Lusenbach angrenzende Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb des<br />

Hochwasserabflussgebietes mit 100-jährlicher Ereigniswahrscheinlichkeit.<br />

Um <strong>der</strong> Gefahr entgegenzutreten und Schäden zu vermeiden, sind Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Jahr 2008 wurde von <strong>der</strong> Ingenos-ZT-GmbH (Verf. DI Zach) eine Nachberechnung <strong>der</strong><br />

Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach - Lusenbach von 2000 vorgenommen. Demnach tritt Hochwasser<br />

mit 30-jährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ30) nicht über das Bachbett aus. Da <strong>der</strong> Bereich zwischen<br />

<strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach daher nicht von HQ30 betroffen ist, war die im Flächenwidmungsplan<br />

(er wurde noch nicht an die geän<strong>der</strong>te Hochwassersituation angepasst) eingetragene HQ30-<br />

Anschlaglinie nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen.<br />

3.6 Oberflächenentwässerung


31<br />

Die Oberflächenentwässerung stellt in <strong>der</strong> Gemeinde ein großes Problem dar und bedarf daher einer<br />

beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bebauung.<br />

Die Festlegungen zur Oberflächenentwässerung folgen wasserwirtschaftlichen Zielen, die Vorgaben<br />

für die örtliche Raumplanung sind (Vermeidung weiterer Hochwasserbelastung, Rückhalten des<br />

abfließenden Wassers und Bodeninfiltration).<br />

Nach Möglichkeit sollen die (nicht verunreinigten) Wässer auf den jeweiligen Bauplätzen versickert<br />

werden. Wenn das die Verhältnisse nicht zulassen, müssen im öffentlichen Interesse fundierte an<strong>der</strong>e<br />

technische Maßnahmen ergriffen werden.<br />

8. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />

Nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (§40) müssen beim Verfahren zur<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden<br />

Grundstücke angehört werden und <strong>der</strong> Entwurf über mindestens acht Wochen im Gemeindeamt<br />

während <strong>der</strong> Amtsstunden zur Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht werden.<br />

Wenn dies im Sinn <strong>der</strong> Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit liegt, kann anstelle einer<br />

Auflage- ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anzuhören sind in diesem Fall die<br />

Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran angrenzenden Grundstücke.<br />

Für die vorliegende Än<strong>der</strong>ung wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.<br />

Da <strong>der</strong> bisherige Bebauungsplan im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t bleibt und nur Anpassungen<br />

vorgenommen werden, sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Betroffenen daher auf die Bewohner im Planungsgebiet<br />

sowie die Anrainer beschränkt und sich durch die persönliche Anhörung eine bürgernahe Beteiligung<br />

ergibt, sind die im Stmk. Raumordnungsgesetz genannten Bedingungen für ein Anhörungsverfahren<br />

erfüllt.<br />

Der Beschluss <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung 2 Wochen kundzumachen. Die Än<strong>der</strong>ung<br />

tritt mit dem darauf folgenden Tag in Kraft.<br />

ANHANG<br />

Überlagerung <strong>der</strong> planlichen Festlegungen des<br />

Bestandes und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (Differenzplan)“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ),<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU).<br />

<strong>GR</strong> Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (16 Dafürstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />

GK Meixner-Gabath (SPÖ), <strong>GR</strong> Pichler und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) waren bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht<br />

anwesend.<br />

Anm.: GK Meixner-Gabath und <strong>GR</strong> Tengg nehmen wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />

Pkt. 6.: Bebauungsplan 14 (1. Än<strong>der</strong>ung)<br />

a.) Einwendungsbehandlungen<br />

Nach <strong>der</strong> erfolgten öffentlichen Auflage <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans 14 ist im Gemein<strong>der</strong>at<br />

über die eingelangten Einwendungen abzusprechen.<br />

Der Bgm. erteilt das Wort an den Obmann des Bau-Raumordnung-Umweltausschusses, <strong>GR</strong> Sundl.


32<br />

<strong>GR</strong> Sundl zeigt die zeichnerische Darstellung zur 1. Än<strong>der</strong>ung des BP 14, teilt mit, dass die Än<strong>der</strong>ung<br />

aufgrund dessen, dass <strong>der</strong> ursprüngliche Bebauungsplan ein Bauprojekt beinhaltet hat, welches in <strong>der</strong><br />

Form nicht mehr realisiert werden konnte (damaliges Projekt „Ennstal“) und daher auf ein<br />

bestehendes Projekt (aktuelles Projekt „Ennstal“) adaptiert worden sein, notwendig geworden ist.<br />

Unter an<strong>der</strong>em seien die Hochwasserlinien HQ 30 angepasst worden.<br />

<strong>GR</strong> Sundl verweist auf die eingelangten Einwendungen und Einwendungsbeantwortungen, welche in<br />

vollem Umfang auf die Bildwand projiziert werden.<br />

Anschließend stellt <strong>GR</strong> Sundl den Antrag, die Einwendung<br />

Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 13B, 8010 Graz<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 15.11.2010, GZ: FA13B-55.06-29/2010-34, Einwendung <strong>vom</strong> 16.11.2010<br />

wie folgt zu beantworten:<br />

„1. Einwendung in Verbindung mit <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> FA19B zur Än<strong>der</strong>ung <strong>vom</strong> 15.11.2010)<br />

Die Einwendung wurde berücksichtigt.<br />

Ein positiver wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid zur Räumung des Lusenbaches liegt nun vor.<br />

Dadurch erlangt die Hochwasserabfluss-Nachuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach – Lusenbach 2008, verfasst<br />

von Ingenos-ZT-GmbH, als Planungsgrundlage Gültigkeit.<br />

2. Stellungnahme - Ergänzung von Unterlagen und Nachweisen zur Hochwasserfreistellung<br />

Den Än<strong>der</strong>ungsunterlagen wurden die die Hochwasserabfluss-Nachuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach –<br />

Lusenbach 2008, eine Stellungnahme <strong>der</strong> FA19A zur Nachuntersuchung und <strong>der</strong> wasserrechtliche<br />

Bewilligungsbescheid für die getroffenen Maßnahmen angeschlossen.<br />

Eine neuerliche Hochwasseruntersuchung (mit wasserbautechnischer Beurteilung einer auf einem<br />

Damm geführten Straße am nördlichen Rand des Planungsgebietes und flankieren<strong>der</strong> Maßnahmen)<br />

kann die Gemeinde aus Kostengründen nicht veranlassen. An<strong>der</strong>s als im Entwurf erläuternd<br />

festgehalten, ist eine solche Untersuchung auch nicht (im Auftrag eines Bauinteressenten) in<br />

Ausarbeitung. Die Erläuterungen wurden dementsprechend abgeän<strong>der</strong>t.<br />

Die Aussagen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Hochwassersituation bleiben daher<br />

gegenüber <strong>der</strong> Stammfassung unverän<strong>der</strong>t.<br />

Für eine Bebauung gilt daher nach wie vor die Bedingung, dass das Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong><br />

Hochwasserfreistellung gemäß Flächenwidmungsplan für zumindest wesentliche Teile des Bauplatzes<br />

erfüllt werden muss.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Anm: 2.Vzbgm. Helmreich verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Baubezirksleitung Graz-Umgebung, 8010 Graz,<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, GZ: 520-00/652 – <strong>2011</strong><br />

wie folgt zu beantworten:


33<br />

„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />

Da die Planung die Anpassung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes betrifft, keine neuen<br />

Zufahrten an die Landesstraßen festgelegt wurden und Vorgaben aufgrund des Landes-<br />

Straßenverwaltungsgesetzes ohnehin einzuhalten sind, waren aufgrund Ihrer Stellungnahme<br />

gegenüber dem Anhörungsentwurf keine Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. Die verkehrsplanerischen<br />

Grundsätze / Allgemeine Stellungnahme wurden in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer , <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Pichler nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil. 2.Vzbgm. Helmreich verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Energie Steiermark AG, 8010 Graz,<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 17.2.<strong>2011</strong>,<br />

wie folgt zu beantworten:<br />

„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Richtlinien <strong>der</strong> Energie Steiermark bei Bautätigkeiten in <strong>der</strong> Nähe von 110-kV-Leitungsanlagen<br />

werden in den Bauverfahren berücksichtigt.<br />

Im Bebauungsplan wird auf die Nutzungseinschränkungen im Nahbereich <strong>der</strong> 110-kV-Leitung<br />

hingewiesen. Es ist festgelegt, dass bei allen Baumaßnahmen das Einvernehmen mit dem<br />

Leitungsbetreiber herstellt werden muss.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />

(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Magdalena Paar, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />

Einwendung <strong>vom</strong> 17.2.<strong>2011</strong>,<br />

wie folgt zu beantworten:<br />

„Einwendungsverlangen<br />

Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />

Begründung an: „Die Straßenführung <strong>der</strong> vorgesehenen Bebauung geht sehr wohl über die


34<br />

Ulmgasse, da eine Ringanlegung geplant ist. Beson<strong>der</strong>s trifft es bei diesen Bauten zu, welche auf<br />

ehemaligem „Vaterlgrund“ vorgesehen sind “<br />

Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Schon im bestehenden Bebauungsplan ist eine Anbindung des Planungsgebietes an die Hitzendorfer<br />

Straße über die Pfarrgasse und die Ulmgasse sowie eine Verbindungsstraße im Norden des<br />

Planungsgebietes festgelegt. Das Erschließungsprinzip ist nicht Inhalt und Thema <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplanes.<br />

Da nur die Pfarrgasse und die Ulmgasse für die Anbindung an die Hitzendorferstraße zur Verfügung<br />

stehen und eine innere Verbindung für die Durchwegung und für Verkehrsbeziehungen sinnvoll ist, ist<br />

eine an<strong>der</strong>e Lösung auch nicht in den Raum zu stellen.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />

(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Anm: 2.Vzbgm. Helmreich nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil. <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer verlässt den<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Mag. Markus Grabner u. Martha Grabner, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />

Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>,<br />

wie folgt zu beantworten:<br />

„Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Begründung:<br />

A. Bebauungsplan Teilgebiet 14.01b<br />

Gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan war die geän<strong>der</strong>te (verkleinerte) Hochwasserzone bzw.<br />

das aufgrund dieser geän<strong>der</strong>ten Hochwasserzone im Flächenwidmungsplan nun teilweise als<br />

vollwertiges Wohngebiet festgelegte Bauland zu berücksichtigen.<br />

Die Gefährdung durch Hochwasser stellt keine neue Randbedingung dar, die eine planerische<br />

Reaktion erfor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n war schon im ursprünglichen Bebauungsplan bekannt. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

sind im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan keine nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Abflussgeschehen verbunden. Eine wasserbautechnische Planung auf <strong>der</strong> Ebene des<br />

Bebauungsplanes ist daher we<strong>der</strong> Motiv noch Voraussetzung für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

und im Umgang mit <strong>der</strong> Hochwassergefahr kann die bisherige Vorgangsweise einer projektbezogenen<br />

Prüfung und Planung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen aufrecht bleiben. Durch die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise ist die Beachtung wasserwirtschaftlicher Interessen gesichert,<br />

Nachbarrechte sind ohnehin im Bauverfahren zu berücksichtigen.<br />

Die Vorgangsweise <strong>der</strong> Gemeinde deckt sich mit <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Land Steiermark herausgegebenen<br />

„Leitlinie für die Durchführung <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung und von Bauvorhaben bei Gefährdungen<br />

durch wasserbedingte Naturgefahren“.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Oberflächenentwässerung wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

eine ergänzende Bestimmung im Wortlaut festgelegt, mit <strong>der</strong> eine ordnungsgemäße Entsorgung<br />

gesichert wird.


35<br />

B. Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse gemäß Flächenwidmungsplan<br />

Ein genereller Schutz in Form eines Rückhaltebeckens im Oberlauf ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong><br />

Gemeinde. Die Schutzmaßnahme im Oberlauf ist aber eine langfristige Planung. Im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept ist dazu erläuternd ausgeführt: „Ein Rückhaltebecken für die gesamte<br />

betroffene Region ist langfristig geplant. […] Eine Bebauung im unmittelbaren Ortskern von <strong>Lieboch</strong><br />

soll aber - im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Baulandausweisungen - weiterhin möglich sein (z.B.<br />

Ulmgasse, Forellenweg, Fasangasse)“. Die Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse für Aufschließungsgebiete<br />

sind im §7.3 des Wortlautes des Flächenwidmungsplanes festgelegt. Im ggst. Gebiet sind das<br />

„Maßnahmen zum Hochwasserschutz“. Wäre <strong>der</strong> Bau des Rückhaltebeckens das<br />

Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis, wäre das im Flächenwidmungsplan auch so festgelegt.<br />

Eine Zuständigkeit für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse ist im Flächenwidmungsplan<br />

nicht festgelegt. Wäre das <strong>der</strong> Fall, hätte das auf die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes allerdings auch<br />

keine Auswirkungen, da im Bebauungsplan keine Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse festgelegt, son<strong>der</strong>n nur<br />

relevante Inhalte des Flächenwidmungsplanes wie<strong>der</strong>geben werden. Das kann daher auch keine<br />

„Verschlechterung“, wie in <strong>der</strong> Einwendung behauptet wird, darstellen.<br />

Zuständigkeiten für Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse sind im Flächenwidmungsplan lediglich in<br />

Verbindung mit bodenpolitischen Maßnahmen - im Hinblick auf den Beginn von Bebauungsfristen -<br />

angeführt (im Übrigen allein durch Festlegung <strong>der</strong> Gemeinde, nicht durch Behörden des Landes). Die<br />

Bebauungsfrist legt fest, dass innerhalb einer Flächenwidmungsplanperiode gebaut werden muss,<br />

an<strong>der</strong>nfalls eine Investitionsabgabe zu entrichten ist.<br />

Da die Gemeinde Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Grundeigentümer nicht erzwingen kann<br />

und will, um eine kurzfristige Bebauung zu erreichen, wurde <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Bebauungsfrist an den<br />

Bau des Rückhaltebeckens gebunden.<br />

Die Festlegungen zu den Bebauungsfristen stehen in keinem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplanes.<br />

C. Relevanz <strong>der</strong> angeführten Gutachten und Bescheide<br />

Die Abflussstudie 2000 für <strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach samt Aktualisierung / Nachrechnung 2008<br />

(Verf. Ingenos ZT GmbH) wurden von <strong>der</strong> Fachabteilung 19A des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />

(Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft) als aktueller Stand anerkannt. Sie<br />

bilden daher für die Hochwasserabflussgebiete die von <strong>der</strong> Gemeinde zu berücksichtigenden<br />

Planungs-grundlagen.<br />

In <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes waren auf dieser Grundlage die geän<strong>der</strong>ten<br />

Hochwasseranschlag-linien ersichtlich zu machen. Im Flächenwidmungsplan 4.00 ist auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Abflussstudie 2000 ein Teil des Areals (Teilgebiet 14.01a) als vollwertiges reines<br />

Wohngebiet festgelegt. Dieser Inhalt des Flächenwidmungsplanes wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung auf den<br />

Bebauungsplan übertragen. Eine „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bebauung“ wurde aus den Hochwasserstudien nicht<br />

abgeleitet.<br />

Sollten neue anerkannte Hochwasseruntersuchungen Abweichungen von den bisherigen Hochwasserstudien<br />

ergeben, wird die Gemeinde diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sofort berücksichtigen.<br />

Der Bewilligungsbescheid <strong>der</strong> Fachabteilung 13A besitzt deshalb Relevanz, da er die Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Abflussstudie bestätigt.<br />

D. Bauvorhaben „Habitare“<br />

Das Bauvorhaben sowie Ihre damit einhergehenden Einwendungen stehen in keinem Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes. Für das bereits laufende Bauverfahren bildet die bisherige<br />

Fassung des Bebauungsplanes die Grundlage.<br />

E. Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />

Die Bestimmungen des Programms zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume waren<br />

schon in den vorgeschalteten Planungsstufen (Örtliches Entwicklungskonzept,<br />

Flächenwidmungsplan) zu berücksichtigten und einzuhalten. Für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

ergeben sich aus dem Programm keine zwingenden Planungsinhalte.“


36<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />

(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Univ. Prof. Ernst Ebermann u. Evelyne Ebermann, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />

Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>,<br />

„Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Begründung:<br />

A. Bebauungsplan Teilgebiet 14.01b<br />

Gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan war die geän<strong>der</strong>te (verkleinerte) Hochwasserzone bzw.<br />

das aufgrund dieser geän<strong>der</strong>ten Hochwasserzone im Flächenwidmungsplan nun teilweise als<br />

vollwertiges Wohngebiet festgelegte Bauland zu berücksichtigen.<br />

Die Gefährdung durch Hochwasser stellt keine neue Randbedingung dar, die eine planerische<br />

Reaktion erfor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n war schon im ursprünglichen Bebauungsplan bekannt. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

sind im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan keine nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Abflussgeschehen verbunden. Eine wasserbautechnische Planung auf <strong>der</strong> Ebene des<br />

Bebauungsplanes ist daher we<strong>der</strong> Motiv noch Voraussetzung für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

und im Umgang mit <strong>der</strong> Hochwasser-gefahr kann die bisherige Vorgangsweise einer<br />

projektbezogenen Prüfung und Planung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen aufrecht bleiben.<br />

Durch die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise ist die Beachtung wasserwirtschaftlicher Interessen gesichert,<br />

Nachbarrechte sind ohnehin im Bauverfahren zu berücksichtigen.<br />

Die Vorgangsweise <strong>der</strong> Gemeinde deckt sich mit <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Land Steiermark herausgegebenen<br />

„Leitlinie für die Durchführung <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung und von Bauvorhaben bei Gefährdungen<br />

durch wasserbedingte Naturgefahren“.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Oberflächenentwässerung wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

eine ergänzende Bestimmung im Wortlaut festgelegt, mit <strong>der</strong> eine ordnungsgemäße Entsorgung<br />

gesichert wird.<br />

B. Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse gemäß Flächenwidmungsplan<br />

Ein genereller Schutz in Form eines Rückhaltebeckens im Oberlauf ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong><br />

Gemeinde. Die Schutzmaßnahme im Oberlauf ist aber eine langfristige Planung. Im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept ist dazu erläuternd ausgeführt: „Ein Rückhaltebecken für die gesamte<br />

betroffene Region ist langfristig geplant. […] Eine Bebauung im unmittelbaren Ortskern von <strong>Lieboch</strong><br />

soll aber - im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Baulandausweisungen - weiterhin möglich sein (z.B.<br />

Ulmgasse, Forellenweg, Fasangasse)“. Die Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse für Aufschließungsgebiete<br />

sind im §7.3 des Wortlautes des Flächenwidmungsplanes festgelegt. Im ggst. Gebiet sind das<br />

„Maßnahmen zum Hochwasserschutz“. Wäre <strong>der</strong> Bau des Rückhaltebeckens das<br />

Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis, wäre das im Flächenwidmungsplan auch so festgelegt.<br />

Eine Zuständigkeit für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse ist im Flächenwidmungsplan<br />

nicht festgelegt. Wäre das <strong>der</strong> Fall, hätte das auf die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes allerdings auch<br />

keine Auswirkungen, da im Bebauungsplan keine Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse festgelegt, son<strong>der</strong>n nur<br />

relevante Inhalte des Flächenwidmungsplanes wie<strong>der</strong>geben werden. Das kann daher auch keine<br />

„Verschlechterung“, wie in <strong>der</strong> Einwendung behauptet wird, darstellen.


37<br />

Zuständigkeiten für Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse sind im Flächenwidmungsplan lediglich in<br />

Verbindung mit bodenpolitischen Maßnahmen - im Hinblick auf den Beginn von Bebauungsfristen -<br />

angeführt (im Übrigen allein durch Festlegung <strong>der</strong> Gemeinde, nicht durch Behörden des Landes). Die<br />

Bebauungsfrist legt fest, dass innerhalb einer Flächenwidmungsplanperiode gebaut werden muss,<br />

an<strong>der</strong>nfalls eine Investitionsabgabe zu entrichten ist.<br />

Da die Gemeinde Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Grundeigentümer nicht erzwingen kann<br />

und will, um eine kurzfristige Bebauung zu erreichen, wurde <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Bebauungsfrist an den<br />

Bau des Rückhaltebeckens gebunden.<br />

Die Festlegungen zu den Bebauungsfristen stehen in keinem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplanes.<br />

C. Relevanz <strong>der</strong> angeführten Gutachten und Bescheide<br />

Die Abflussstudie 2000 für <strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach samt Aktualisierung / Nachrechnung 2008<br />

(Verf. Ingenos ZT GmbH) wurden von <strong>der</strong> Fachabteilung 19A des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />

(Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft) als aktueller Stand anerkannt. Sie<br />

bilden daher für die Hochwasserabflussgebiete die von <strong>der</strong> Gemeinde zu berücksichtigenden<br />

Planungsgrundlagen.<br />

In <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes waren auf dieser Grundlage die geän<strong>der</strong>ten<br />

Hochwasseranschlag-linien ersichtlich zu machen. Im Flächenwidmungsplan 4.00 ist auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Abflussstudie 2000 ein Teil des Areals (Teilgebiet 14.01a) als vollwertiges reines<br />

Wohngebiet festgelegt. Dieser Inhalt des Flächenwidmungsplanes wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung auf den<br />

Bebauungsplan übertragen. Eine „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bebauung“ wurde aus den Hochwasserstudien nicht<br />

abgeleitet.<br />

Sollten neue anerkannte Hochwasseruntersuchungen Abweichungen von den bisherigen Hochwasserstudien<br />

ergeben, wird die Gemeinde diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sofort berücksichtigen.<br />

Der Bewilligungsbescheid <strong>der</strong> Fachabteilung 13A besitzt deshalb Relevanz, da er die Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Abflussstudie bestätigt.<br />

D. Bauvorhaben „Habitare“<br />

Das Bauvorhaben sowie Ihre damit einhergehenden Einwendungen stehen in keinem Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes.<br />

Für das bereits laufende Bauverfahren bildet außerdem die bisherige Fassung des Bebauungsplanes<br />

die Grundlage.<br />

E. Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />

Die Bestimmungen des Programms zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume waren<br />

schon in den vorgeschalteten Planungsstufen (Örtliches Entwicklungskonzept,<br />

Flächenwidmungsplan) zu berücksichtigten und einzuhalten. Für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

ergeben sich aus dem Programm keine zwingenden Planungsinhalte.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />

(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.


<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />

Christine Jevsnikar, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />

Einwendung <strong>vom</strong> 13.2.<strong>2011</strong>,<br />

wie folgt zu beantworten:<br />

38<br />

„Einwendungsverlangen<br />

Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />

Begründung an: „Da die Straßenfluchtlinie im Bereich Ulmgasse (Einfahrt Hitzendorferstraße bis<br />

Transformatorhaus STEG) auf meinem Grundstück verläuft. Anlässlich <strong>der</strong> geplanten Än<strong>der</strong>ung<br />

ersuche ich um rückwirkende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinie an meine Grundstücksgrenze.“<br />

Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Verbreiterung <strong>der</strong> Ulmgasse ist schon in <strong>der</strong> ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes mit<br />

dem Ziel festgelegt, eine den Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht werdende Straße zu erreichen. Die Breite von<br />

6m entspricht den von <strong>der</strong> Gemeinde in Bebauungsplänen prinzipiell festgelegten Straßenbreiten und<br />

ist als untere Grenze für den erfor<strong>der</strong>lichen Raum anzusehen (Grundlage ist die Rahmenrichtlinie für<br />

die Verkehrserschließung <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für das Verkehrs- und Straßenwesen unter<br />

Berücksichtigung des Stmk. Baugesetzes, §14). Es ist eine Aufgabe <strong>der</strong> Gemeinde, im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bebauungsplanung für eine ausreichende Dimensionierung <strong>der</strong> Straßen zu sorgen. Deshalb ist eine<br />

Verringerung <strong>der</strong> festgelegten Breite nicht zu rechtfertigen.“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />

b.) Endbeschluss<br />

<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die 1. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplans 14 samt planlicher Darstellung zu beschließen, wie folgt:<br />

„VERORDNUNG<br />

gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in Verbindung mit § 40 Abs. 6 des<br />

Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, § 28 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.F. LGBl.<br />

13/2005 und § 4 des Stmk. Baugesetzes 1995 i.d.g.F., <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

beschlossen am <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong>.<br />

§ 1 Zeichnerische Darstellung<br />

Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB14-AE1 (Rechtsplan), im Maßstab<br />

1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nuss-müller und Architekt<br />

Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger ist Teil dieser Verordnung.<br />

Dieser Plan ersetzt den bisherigen Rechtsplan.<br />

§ 2 Än<strong>der</strong>ung<br />

(1) Die Än<strong>der</strong>ung betrifft das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes.<br />

(2) In <strong>der</strong> planlichen Festlegung werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlichen Festlegungen;<br />

Än<strong>der</strong>ung des <strong>Verlauf</strong>es <strong>der</strong> Baugrenz- und Baufluchtlinien;<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien;


39<br />

anstelle <strong>der</strong> bisherigen Festlegung von Traufhöhen wird die Höhenentwicklung <strong>der</strong> Gebäude<br />

durch die Festlegung von Geschoßanzahl und Gesamthöhe geregelt.<br />

(3) Im Verordnungswortlaut werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

a) §1 lautet:<br />

Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB14-AE1 (Rechts-plan), im Maßstab<br />

1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nuss¬müller und Architekt<br />

Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger bildet einen integrierenden Bestandteil <strong>der</strong> Verordnung.<br />

Ausweisungen des Flächenwidmungsplanes sind in den Gebietsschablonen <strong>der</strong> zeichnerischen<br />

Darstellung festgehalten.<br />

Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis im Aufschließungsgebiet (Teilgebiet 14.01b) laut Flächenwidmungsplan<br />

4.00 sind Maßnahmen zum Hochwasserschutz.<br />

b) Im §4 (1) wird ergänzt:<br />

An bestehenden Gebäuden außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinien dürfen Umbauten und – innerhalb des<br />

festgesetzten Rahmens – Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhe vorgenom-men werden. Die bebaute Fläche<br />

außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinie darf nicht vergrößert werden.<br />

c) §5 (1) lautet:<br />

Die im Plan festgelegten Bebauungsweisen und Festlegungen zur Höhenentwick¬lung sind gemäß<br />

den Schablonen in <strong>der</strong> Plandarstellung einzuhalten.<br />

Für die Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude gilt die Begriffsbestimmung gemäß Stmk. Baugesetz § 4 Z 31.<br />

In <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone ist bei Zubauten in begründeten Ausnahmefällen eine Unterschreitung <strong>der</strong><br />

festgelegten Mindestgeschoßzahl möglich, wenn dies durch den Ortsbildsachverständigen positiv<br />

begutachtet wird.<br />

d) §7 lautet:<br />

Für das Teilgebiet 14.01b (Aufschließungsgebiet für reines Wohngebiet) ist die Erfüllung des<br />

Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisses laut Flächenwidmungsplan 4.0 (Wortlaut §7.3 - Maßnahmen zum<br />

Hochwasserschutz) Grundvoraussetzung für eine Bebauung.<br />

Straßenbereiche und Platzbereiche sind lt. zeichnerischer Darstellung in das öffentliche Gut zu<br />

übertragen.<br />

e) Der bisherige §8 entfällt und wird ersetzt durch „§8 Nutzungseinschränkungen“<br />

1. Der Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße sind laut<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet-Lärm.<br />

Im reinen Wohngebiet sind jene Bereiche an <strong>der</strong> Straße betroffen, die mit mehr als 40dB nachts o<strong>der</strong><br />

mit mehr als 50dB tags, im Kerngebiet jene Zonen, die mit über 50 dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags<br />

belastet sind.<br />

In diesen Bereichen sind Maßnahmen zur Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmeinwirkung, wie verstärkte<br />

Schalldämmung, an <strong>der</strong> Lärmbelastung orientierte Gebäudestellung und Grundrissgestaltung zu<br />

ergreifen.<br />

Der <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Lärmisophonen muss im Anlassfall (Wohn-bebauung) ermittelt<br />

werden. Für den Straßenverkehr kann als Anhaltspunkt die dem Flächenwidmungsplan<br />

angeschlossene vereinfachte Lärmberechnung nach Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für<br />

Lärmbekämpfung herangezogen werden.<br />

2. Ein Teil des Gebietes 14.03 ist aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb eines Hochwasserabflussgebietes<br />

mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit gemäß<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet Hochwasser.<br />

Vor einer Bebauung müssen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreistellung getroffen werden. Die<br />

Schutzmaßnahmen müssen zumindest für die wesent-lichen Teile des Bauplatzes hergestellt werden<br />

(Gebäude, Nebengebäude, Terrassen, gefahrloser Zugang, Autoabstellplätze etc.).<br />

3. Der westliche Randbereich des Gebietes fällt in die Schutzzone <strong>der</strong> 110-kV-Hochspannungs-<br />

Freileitung <strong>der</strong> STEWEAG. Mit <strong>der</strong> Leitung sind Nutzungs-einschränkungen – wie die Einhaltung


40<br />

von Mindestabständen nach <strong>der</strong> tech-nischen Richtlinie ÖVE L11 – und Rechte des<br />

Leitungsbetreibers – wie das Recht auf Zugang zur Wartung <strong>der</strong> Anlagen - verbunden.<br />

Bei baulichen Maßnahmen ist das Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber herzustellen.<br />

f) §9 lautet:<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf dem jeweiligen Bauplatz zu versickern. Sollte aufgrund <strong>der</strong> geologischen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Grundwassersituation dies in vollem Umfang nicht möglich sein, sind<br />

entsprechend technische Maßnahmen zur Ober-flächenentwässerung fachkundig darzustellen und im<br />

Rahmen des Bauverfahrens zu beantragen. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind zusätzlich Genehmigungen<br />

einzuholen (Zustimmung des öffentlichen Wassergutes bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer<br />

bzw. ein separates wasserrechtliches Bewilligungsverfahren).<br />

g) Der bisherige §9 wird nun §10.<br />

§ 3 Inkrafttreten<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes tritt dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

in Kraft.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

1. Planungsgrundlagen<br />

Planverfasser: Arbeitsgemeinschaft<br />

Architekt DI Werner Nussmüller, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz<br />

Tel. 0316 381812, Fax DW 9, e-mail buero@nussmueller.at<br />

Architekt DI Dr. techn. Heiner Hierzegger, 8010 Graz, Franziskanerplatz 10/II<br />

Tel. 0316 827177, Fax DW 13, e-mail ro.hierzegger@aon.at<br />

Bearbeitung: Franz Radaschitz<br />

Grundlage <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung: digitale Katastralmappe, Stand Jänner 2009 und Gebäude-<br />

Naturstandsaufnahme <strong>der</strong> Fa. Gis-Quadrat, Stand Jänner 2009<br />

Planungsunterlagen: Bebauungsplan 14 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong>, GZ BEB.PL. ....<br />

Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />

Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung des Flächenwidmungsplanes<br />

gültigen Fassung LGBl. 13/2005<br />

Stmk. Baugesetz<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

9. Für das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes ist das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />

ausschlaggebend, für die Inhalte die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächen-widmungsplanes<br />

geltende Fassung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974.<br />

2. Lage, Randbedingungen<br />

Der Bebauungsplan 14 betrifft den an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße liegenden Teil des Ortszentrums und<br />

den nördlich daran anschließenden, zum Großteil noch unbebauten Bereich. Das Planungsgebiet<br />

umfasst eine Fläche von rund 4,3 ha.<br />

Das Gebiet wird von <strong>der</strong> Packer Straße und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße im Süden und dem <strong>Lieboch</strong>bach<br />

im Westen begrenzt. Im Osten schließt ein bebauter Teil des Bebauungsplan-gebietes 07 an, im<br />

Norden eine unbebaute Freilandfläche, die im Örtlichen Entwicklungsplan als Freihaltezone<br />

festgelegt ist. Innerhalb <strong>der</strong> Freihaltezone liegt <strong>der</strong> Sportplatz <strong>der</strong> Gemeinde. Er ist rund 100m <strong>vom</strong><br />

Nordrand des Planungsgebietes entfernt.<br />

Das Gelände im Planungsgebiet ist nahezu eben.<br />

Der an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße liegende Teil des Gebietes (Teilgebiete 14.02 und 14.03) ist bebaut,<br />

das übrige Areal größtenteils unbebaut. Es stellt aufgrund seiner zentrumsnahen Lage und seiner Lage<br />

außerhalb <strong>der</strong> Lärmstörbereiche einen bevorzugten Wohnbaustandort dar.<br />

Der Bebauungsplan 14 stammt aus dem Jahre 1998 (Verf. Architekt DI Werner Nussmüller). Wie bei<br />

allen Bebauungsplänen <strong>der</strong> Gemeinde zielt auch <strong>der</strong> Bebauungsplan 14 auf die Rege-lung <strong>der</strong><br />

Gesamtstruktur ab und verzichtet auf eng gefasste Detailvorgaben für die Bebauung.


41<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> städtebaulichen Gestaltung in den Bebauungsplänen mit genaueren Vor¬gaben ist<br />

<strong>der</strong> Straßenraum <strong>der</strong> Packer Straße (B70) und dessen räumliche Begrenzung (offene Platzbereiche,<br />

Engstellen etc). Grundlage dafür ist das Projekt <strong>der</strong> Straßenraum- und Ortsbild-gestaltung 1994. Im<br />

Bebauungsplan 14 betrifft das den Bereich <strong>der</strong> Packer Straße / Hitzen¬dorfer Straße.<br />

Im Kreuzungsbereich dieser Straßen befinden sich mit <strong>der</strong> Kirche, dem Pfarrhof, <strong>der</strong> öffent-lichen<br />

Bücherei und dem Veranstaltungssaal <strong>der</strong> Gemeinde sowie <strong>der</strong> gegenüber im Gebiet des<br />

Bebauungsplanes 01 liegenden Volksschule wichtige öffentliche Einrichtungen.<br />

Der Bereich an <strong>der</strong> B70 und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße liegt auch in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone.<br />

Eine genaue Gebietsbeschreibung und die Planungsintentionen sind in den Erläuterungen <strong>der</strong><br />

Stammfassung des Bebauungsplanes enthalten. Sie umfasst auch ein Gestaltungskonzept.<br />

Anlass für die Än<strong>der</strong>ung ist:<br />

- In <strong>der</strong> Baulandzonierung des Flächenwidmungsplanes 4.00 ist die Verpflichtung zur<br />

Anpassung an geän<strong>der</strong>te Baulandkategorien, geän<strong>der</strong>te Bebauungsdichten und geän<strong>der</strong>te<br />

Nutzungsbeschränkungen festgelegt.<br />

- Im westlichen Teil des Wohngebietes (Teilgebiet 14.01a und Teil von 14.01b) wurde im Jahr<br />

2000 ein Wohnbau-Gutachterverfahren von <strong>der</strong> Siedlungsgenossenschaft Ennstal durchgeführt, in<br />

dem das Projekt von Architekt Univ. Prof. Tschom als Sieger ausgewählt wurde. Das Projekt sieht<br />

eine geän<strong>der</strong>te Straßenführung und damit eine geän<strong>der</strong>te städtebauliche Konzeption vor.<br />

Schon für die Abwicklung des Gutachterverfahrens war geplant, den Bebauungsplan im betroffenen<br />

Teil aufzuheben, im Gemein<strong>der</strong>at kam jedoch kein Beschluss (fehlende Zweidrittelmehrheit)<br />

zustande. Nun soll die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die Realisierung des Projektes ermöglichen.<br />

- Die ursprüngliche Planung bei <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes 14 sah eine Straße am<br />

Siedlungsrand vor. Sie wurde letztlich durch eine nach innen verlegte Erschließung ersetzt.<br />

Aufgrund einer geän<strong>der</strong>ten Interessenslage des Grundeigentümers und einem Wohnbauprojekt<br />

(Doppel- und Reihenhäuser) steht <strong>der</strong> Straßenverlauf erneut zur Disposition.<br />

Ergänzend wurden darüber hinaus gehende Inhalte des Bebauungsplanes auf ihre Gültigkeit vor in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit eingetreten geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen geprüft und entsprechende Anpassungen<br />

vorgenommen.<br />

3. Än<strong>der</strong>ung<br />

Die Än<strong>der</strong>ung ist anhand <strong>der</strong> einzelnen Elemente des Bebauungsplanes erläutert. Da eine Vergleichbarkeit<br />

von Bestand und Än<strong>der</strong>ung zum Teil schwer zu erkennen ist, sind die einzelnen<br />

Än<strong>der</strong>ungspunkte, soweit sie die planliche Festlegung betreffen, in Differenzplänen dargestellt.<br />

3.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilgebietsabgrenzung [Differenzplan 1]<br />

• Teilgebiet 14.01 (Bestand) / Teilgebiet 14.01a und 14.01b (neu):<br />

Im Flächenwidmungsplan 4.00 wurde aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Revision bekannt gegebenen<br />

Hochwasseranschlaglinien ein Teil des Gebietes als vollwertiges Bauland festgelegt. Das bisherige<br />

Teilgebiet wurde daher in zwei Gebiete getrennt.<br />

3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei Baugrenz- und Baufluchtlinien [Differenzplan 2]<br />

• Im Nordosten (Teilgebiete 14.01a und 14.01b) wurden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />

Straßenführung die Baugrenzlinien angepasst. Die bebaubare Zone wurde dadurch schmäler. Um<br />

einen im Vergleich zu bisher sinnvollen, nicht zu schmalen bebaubaren Streifen zu erhalten, wurde<br />

die Baugrenzlinie geringfügig näher an den Bestand im Süden gerückt. Im Wesentlichen bleibt aber<br />

die Abstandszone trotz <strong>der</strong> entfallenen Straße im Zwischenbereich unverän<strong>der</strong>t. Dadurch bleibt auch<br />

die bauliche Strukturierung gleich.<br />

• Im westlichen Bereich (Teilgebiet 14.01a) folgt die Baugrenzlinie <strong>der</strong> im Sieger-Projekt des<br />

Gutachterverfahrens konzipierten städtebaulichen Planung, die - auch projektunabhängig - in den<br />

Bebauungsplan übernommen wurde.<br />

Der ursprüngliche Bebauungsplan hat die Nord-Süd-Erschließung als in den freien Grünraum<br />

weisende Achse angelegt, <strong>der</strong> durch die Bebauung gefasste innere Räume gegenüber gestellt sind. Die<br />

neue Konzeption verliert diese Beziehung zum Freiraum in <strong>der</strong> Straße, hat jedoch sowohl in <strong>der</strong>


42<br />

Bebauung (nicht zerschnittene Planungszone, autofreie Innenbereiche) als auch in <strong>der</strong> Erschließung<br />

und Parkierung (Verlegung des Verkehrs an den Rand und in die Schutzzone <strong>der</strong><br />

Hochspannungsleitung) Vorteile.<br />

• Im bisherigen Bebauungsplan ist im Kreuzungsbereich <strong>der</strong> Ost-West-Straße mit <strong>der</strong> östlichen<br />

Nord-Süd-Straße eine Freihaltezone zur räumlichen Glie<strong>der</strong>ung festgelegt (Teilgebiet 14.01b). Mit<br />

<strong>der</strong> neuen Straßenführung macht diese Aufweitung keinen Sinn, weil ihr <strong>der</strong> Bezug zum<br />

Bewegungsraum fehlt und damit das Motiv in <strong>der</strong> räumlichen Wahrnehmung des Straßenraumes<br />

entfällt. Diese Aufweitung wurde im westlichen Teil daher nicht beibehalten.<br />

Der östliche kleinere Teil <strong>der</strong> Freihaltezone wurde aufrechterhalten, um die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Bebauungsbereiche zu akzentuieren.<br />

• Auch die unbebaubare Zone an <strong>der</strong> Pfarrgasse nördlich <strong>der</strong> Veranstaltungshalle (im Süden des<br />

Teilgebietes 14.01a) wurde, da sich mit <strong>der</strong> neuen Straßenführung eine geän<strong>der</strong>te Situation ergibt, an<br />

diese angepasst. Nördlich <strong>der</strong> sich hier verschwenkenden Straße wurde die Freizone als<br />

Glie<strong>der</strong>ungselement unterschiedlicher Bebauung und als visueller Auffang-bereich beibehalten,<br />

östlich <strong>der</strong> Straße wurde <strong>der</strong> Freihaltebereich verkleinert, um die bestehende Bebauung ergänzen zu<br />

können (Bebauung im Anschluss an den Pfarrhof).<br />

3.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien [Differenzplan 3]<br />

• Die anstelle <strong>der</strong> bisher geraden Weiterführung <strong>der</strong> Pfarrgasse nach außen verschwenkte Straße<br />

ermöglicht eine städtebauliche Konzeption wie im Sieger-Projekt des Gutachterverfahrens vorgesehen<br />

(sh. Punkt 3.2).<br />

• Mit <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Ost-West-Straße nach außen entsteht eine Entlastung des angrenzenden<br />

Einfamilienhausgebietes durch innere verkehrsfreie Privatgärten. Gleichzeitig kann die Straße<br />

als Hochwasserschutz für das von Norden anströmende Hochwasser (Abfluss von Hochwasser des<br />

<strong>Lieboch</strong>baches zum Lusenbach) genutzt werden. Da die Überflutungshöhen gering sind, braucht die<br />

Straße keine unpassend hohe Dammausbildung (sh auch Punkt 3.5).<br />

• Die Straße im Westen verläuft zum Teil außerhalb des Planungsgebietes. Sie wurde mit<br />

Bedachtnahme auf die auch so gesicherte Herstellung auch im Bereich außerhalb des Gebietes im<br />

Plan dargestellt. Weitere Planungsschritte (Erweiterung des Gebietes, alternative Festlegung innerhalb<br />

des Gebietes etc.) waren aus diesem Grund nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.4 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhenfestlegung [Differenzplan 1]<br />

• Die bisher festgelegten Traufhöhen erwiesen sich in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> dort als<br />

Problem, wo die Traufhöhen zwar eine bestimmte Geschoßanzahl implizieren (zB 6m Traufhöhe – 2geschoßig,<br />

9m Traufhöhe 3-geschoßig), die Gebäudenutzung aber größere Geschoßhöhen erfor<strong>der</strong>t.<br />

Beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> B70 mit Geschäften, Büros und Dienstleistungseinrichtung<br />

entstanden Schwierigkeiten, die an sich erwünschte dichtere Raumbegrenzung zu realisieren. Die<br />

Höhensteuerung mittels Traufhöhen zwingt die obersten Geschoße in das Steildach, was wie<strong>der</strong>um<br />

dem Prinzip <strong>der</strong> Bebauungsplanung in <strong>Lieboch</strong> wie<strong>der</strong>spricht, die Dachform prinzipiell offen zu<br />

lassen.<br />

Mit <strong>der</strong> nunmehrigen Festlegung von Geschoßanzahl und Gebäude-Gesamthöhe eröffnet sich ein<br />

größerer Spielraum in <strong>der</strong> Fassade, während die Gebäudehöhe insgesamt nicht größer wird und<br />

dadurch auch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen in <strong>der</strong> Nach-barschaft (Beschattung)<br />

entstehen. Zur Veranschaulichung: Ein Gebäude mit 9m Traufhöhe und 45°-Dach erreicht bei einer<br />

Gebäudetiefe von 12m eine Gesamthöhe von 15m. Die Gesamthöhe könnte mit bis zu 75° steilem<br />

Dach (in <strong>der</strong> Regel mit architektonisch schlechter Wirkung verbunden) ins Extreme getrieben werden.<br />

Um einheitliche Regelungen zu erhalten, wird die neue Variante zur Höhenfestlegung in allen<br />

Bebauungsplänen, die geän<strong>der</strong>t werden, eingesetzt.<br />

Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude wurden aus den bisher festgelegten Traufhöhen<br />

abgeleitet, indem zur Traufhöhe eine bei Satteldachbebauung übliche Dachhöhe addiert wurde. Durch<br />

Variation <strong>der</strong> Höhe werden dem Gebietscharakter entsprechende Abstufungen in <strong>der</strong> Maximalhöhe<br />

vorgegeben.<br />

Bestehende Gebäude erreichen zum Teil nicht die im Bebauungsplan festgelegte Mindesthöhe (früher<br />

Mindesttraufhöhe, nun Mindestgeschoßanzahl). Für Zubauten zu Bestandsgebäuden in <strong>der</strong>


43<br />

Ortsbildschutzzone wurde eine Ausnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Min-destgeschoßanzahl<br />

grundsätzlich verfolgten Absicht zu einer <strong>der</strong> zentralen Lage adäquaten baulichen Entwicklung<br />

eingeräumt, da in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone Altbestand betroffen sein kann, bei dem eine zwangsweise<br />

Aufstockung nicht im Sinne des Ortsbildschutzes ist. Vor allem beim im Ortsbildkonzept als<br />

erhaltenswert eingestuften Altbestand sollen Erleichterungen bei Zubauten geschaffen werden. Aber<br />

auch Erweiterungen, die städtebaulich und für den Ortsbildschutz nicht von Belang sind, können in<br />

diese Ausnahmebestimmung fallen.<br />

3.5 Anpassung <strong>der</strong> Gebietsschablone an eine im Flächenwidmungsplan geän<strong>der</strong>te<br />

Baulandkategorie [Differenzplan 1]<br />

• Teilgebiet 14.03 (Bestand und neu): Statt dem nur auf eine kleine Fläche beschränkten<br />

allgemeinem Wohngebiet wurde im Flächenwidmungsplan 4.00 reines Wohngebiet wie im<br />

angrenzenden Bereich festgelegt. Die Gebietsschablone wurde daran angepasst.<br />

3.5 Nutzungsbeschränkungen und Ersichtlichmachungen<br />

Straßenlärm:<br />

Durch die regionalen Verkehrsachsen ergeben sich Störungen, die die Wohnnutzung beein-trächtigen.<br />

Mit einer Nicht-Wohnbebauung an <strong>der</strong> B70, wie im Bereich des Bebauungsplanes 14 großteils<br />

vorhanden, kann eine lärmunsensible Nutzung am funktionell richtigen Ort zugleich für eine<br />

Abschirmung <strong>der</strong> dahinter liegenden Bereiche sorgen. Im Kerngebiet mit den im Vergleich zum<br />

reinen Wohngebiet höheren Richtwerten nach ÖNORM S5021 stellt die Lärmbelastung laut<br />

Lärmberechnung nach Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL) im<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 nur im unmittelbar an <strong>der</strong> Straße gelegenen Bereich (bis 20m von <strong>der</strong><br />

Straßenachse) ein Problem dar.<br />

Die Hitzendorfer Straße (zugleich die Landesstraße L336 – <strong>Lieboch</strong>talstraße) ist nur mit geringem<br />

Verkehr belastet (durchschnittlich 700 Kfz pro Tag, 10% Schwerverkehrsanteil), daher ist sind auch<br />

die Lärmstörungen gering. Im Bereich des Bebauungsplanes (30km/h-Zone) ist die Belastung im<br />

Kerngebiet praktisch irrelevant und auch im reinen Wohngebiet (Teilgebiet 14.03) bleibt die<br />

Richtwert-Überschreitung klein. Sie liegt laut Berechnung nach ÖAL-Richtlinien im<br />

Flächenwidmungsplan 4.00 im Bereich <strong>der</strong> 30km/h-Zone (B70 bis Ulmgasse) bei 10m ab<br />

Straßenachse, im anschließenden Bereich bei 25m.<br />

Die nicht an <strong>der</strong> Straße liegenden Neubaugebiete (Teilgebiete 14.01a und 14.01b) unterliegen keiner<br />

über den Richtwerten liegen<strong>der</strong> Belastung.<br />

Hochwasser:<br />

Im Jahr 2008 wurde von <strong>der</strong> Ingenos-ZT-GmbH (Verf. DI Zach) eine Nachberechnung <strong>der</strong><br />

Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach - Lusenbach von 2000 vorgenommen. Auslöser für die<br />

Nachuntersuchung war eine Räumung des <strong>Lieboch</strong>baches im Bereich des Ausbau-Abschnittes. Der<br />

Ausbau-Abschnitt umfasst den Unterlauf des Baches und war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Herstellung auf<br />

HQ100 (Hochwasser mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit) ausgelegt, kann die<br />

bei diesem Ereignis auftretenden Wassermengen laut Abflussstudie 2000 aber nicht mehr fassen. Mit<br />

<strong>der</strong> Räumung des Bachbettes konnte laut Nachberechnung eine Verbesserung erzielt werden und<br />

Hochwasser mit 30-jährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ30) flutet nicht über das Bachbett aus. Da <strong>der</strong><br />

Bereich zwischen <strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach daher nicht von HQ30 betroffen ist, war die im<br />

Flächenwidmungsplan (er wurde noch nicht an die geän<strong>der</strong>te Hochwassersituation angepasst)<br />

eingetragene HQ30-Anschlaglinie nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen.<br />

Die nun im Norden als Siedlungsabschluss geplante Straße soll neben ihrer Erschließungs-funktion<br />

auch als Hochwasserschutz dienen. Vorgesehen ist eine Verbindung mit einer Ab-senkung des<br />

nördlich angrenzenden Freilandareals, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Eine<br />

fachmännische Projektierung nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und ein Nachweis <strong>der</strong><br />

Hochwasserfreistellung liegen allerdings nicht vor. Da Maßnahmen zum Hochwasserschutz als<br />

Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis im Flächenwidmungsplan festgelegt sind, ist das Vorliegen des fertigen<br />

Projektes keine Voraussetzung für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes.<br />

Die Festlegungen im Verordnungswortlaut dienen dazu, in dem als Sanierungsgebiet-Hochwasser im<br />

Flächenwidmungsplan ersichtlich gemachten Teil des Gebietes 14.03 Schäden vorzubeugen.<br />

Hochspannungsleitung:


44<br />

Aus dem Leitungsrecht und <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Leitung ergeben sich notwendige<br />

Rücksichtnahmen auf die Interessen des Leitungsbetreibers, die bei <strong>der</strong> Nutzung des Gebietes zu<br />

beachten sind.<br />

Die ÖVE-Richtlinie L11 enthält Abstandsbestimmungen für Gebäude, Fahrbahnen, spezielle<br />

Fläche¬nutzungen etc.<br />

3.6 Oberflächenentwässerung<br />

Die Oberflächenentwässerung stellt in <strong>der</strong> Gemeinde ein großes Problem dar und bedarf daher einer<br />

beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bebauung.<br />

Die Festlegungen zur Oberflächenentwässerung folgen wasserwirtschaftlichen Zielen, die Vor-gaben<br />

für die örtliche Raumplanung sind (Vermeidung weiterer Hochwasserbelastung, Rück-halten des<br />

abfließenden Wassers und Bodeninfiltration).<br />

Nach Möglichkeit sollen die (nicht verunreinigten) Wässer auf den jeweiligen Bauplätzen versickert<br />

werden. Wenn das die Verhältnisse nicht zulassen, müssen im öffentlichen Interesse fundierte an<strong>der</strong>e<br />

technische Maßnahmen ergriffen werden.<br />

3.7 Sonstige Än<strong>der</strong>ungen<br />

• Aufgrund klimatologischer Erfor<strong>der</strong>nisse (bodennahe Luftdurchströmung in Nord-Süd-<br />

Richtung) war bisher festgelegt (§8), dass Gebäude am nördlichsten Bebauungsstreifen in ihrer<br />

Längsausrichtung und Firstrichtung Nord-Süd auszurichten sind. Mit <strong>der</strong> jetzigen Verlegung <strong>der</strong> Ost-<br />

West-Straße nach außen ergibt sich durch die Straßenanschlüsse und die Unterteilung in mehrere<br />

Bauzonen von vorneherein eine Durchlässigkeit in Nord-Süd-Richtung. Die bisherige Festlegung<br />

wurde aus diesem Grund nicht aufrechterhalten.<br />

• Schon im bestehenden Bebauungsplan reichen einige Gebäude teilweise über die Baugrenzlinie.<br />

Städtebauliches Ziel ist grundsätzlich, dass solche Gebäude durch Gebäude innerhalb <strong>der</strong><br />

Baugrenzlinien ersetzt werden. Mit Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz soll es aber möglich<br />

sein, die für ein Gebiet festgesetzte Bebauung (zB auch eine Mindestgeschoßzahl) in diesem Bestand<br />

umzusetzen, solange die Bebauung in <strong>der</strong> Fläche nicht weiter ausgreift. Dadurch sollen<br />

Erleichterungen für die Eigentümer geschaffen und eine Regelung getroffen werden, die einen<br />

praktikablen Umgang erlaubt.<br />

4. Inkrafttreten des Bebauungsplanes:<br />

Nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (§40) müssen beim Verfahren zur<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden<br />

Grundstücke angehört werden und <strong>der</strong> Entwurf über mindestens acht Wochen im Gemeindeamt<br />

während <strong>der</strong> Amtsstunden zur Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht werden.<br />

Wenn dies im Sinn <strong>der</strong> Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit liegt, kann anstelle einer<br />

Auflage- ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anzuhören sind in diesem Fall die<br />

Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran angrenzenden Grundstücke.<br />

Für die vorliegende Än<strong>der</strong>ung wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.<br />

Da die Än<strong>der</strong>ung hauptsächlich den äußeren, durch den <strong>Lieboch</strong>bach von an<strong>der</strong>en Gebieten<br />

abgetrennten und einen eigenständigen Bereich bildenden Raum betrifft, sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong><br />

Betroffenen daher im Wesentlichen auf die Bewohner im Planungsgebiet sowie die Anrainer<br />

beschränkt und sich durch die persönliche Anhörung eine bürgernahe Beteiligung ergibt, sind die im<br />

Stmk. Raumordnungsgesetz genannten Bedingungen für ein Anhörungsverfahren erfüllt.<br />

Der Beschluss <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung 2 Wochen kundzumachen. Die Än<strong>der</strong>ung<br />

tritt mit dem darauf folgenden Tag in Kraft.<br />

ANHANG<br />

• Überlagerung <strong>der</strong> planlichen Festlegungen des Bestandes und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (Differenzplan)<br />

• Abflussstudie <strong>Lieboch</strong>bach – Lusenbach / Nachrechnung 2008,<br />

Verf. Ingenos ZT GmbH / technischer Bericht ohne Anhang<br />

• Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid für die <strong>der</strong> Nachrechnung <strong>der</strong> Abflussstudie<br />

zugrunde liegenden Maßnahmen -


45<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Rechtskraft durch die FA13A<br />

• Wasserwirtschaftliche Stellungnahme <strong>der</strong> Fachabteilung 19A des Amtes <strong>der</strong> Stmk.<br />

Landesregierung zur Aktualisierung <strong>der</strong> Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach – Lusenbach“<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />

Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />

Scherz (LINEU).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />

<strong>GR</strong> DI Feiel meint, er finde es schon ein wenig eigenartig – man sitze stundenlang zusammen und<br />

erkämpfe sich gemeinsam, ohne große Parteipolitik, diese Bebauungsplanän<strong>der</strong>ungen und dann gebe<br />

es im Gemein<strong>der</strong>at keinerlei Zustimmung seitens <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>-Fraktion.<br />

<strong>GR</strong> Sorger verweist darauf, dass die Einwendungsbeantwortungen bereits in <strong>der</strong> Form fixiert worden<br />

seien und keine stattgebenden Einwendungsbeantwortungen vorliegen. Die SPÖ-Fraktion setze also<br />

ohnehin bereits das entsprechende Abstimmungsergebnis voraus, so <strong>GR</strong> Sorger.<br />

<strong>GR</strong> Sundl erklärt, dass die Einwendungen von einem Fachmann, dem Raumplaner, aufgrund <strong>der</strong><br />

rechtlichen Situationen, beurteilt werden.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, die Einwendungen und <strong>der</strong>en Beantwortungen seien als Unterlagen während<br />

des Einsichtszeitraumes für alle Gemein<strong>der</strong>äte aufgelegen. Man könne jetzt nicht sagen, nichts davon<br />

gewusst zu haben.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, es sei die Idee gewesen, durch die Ausschuss-<strong>Sitzung</strong>en den<br />

Gemein<strong>der</strong>at zu entlasten und fragt, was dagegen spreche, vor <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung noch eine<br />

Bauausschuss-<strong>Sitzung</strong> abzuhalten, um so alle Fraktionen zu informieren.<br />

Der Bgm. meint, es spreche nichts dagegen, man sei ja noch am Anfang. Die<br />

Einwendungsbeantwortungen würden <strong>vom</strong> Fachplaner, aufgrund <strong>der</strong> Rechtssituation, vorbereitet.<br />

Man werde die Anregung, die Einwände in einer eigenen <strong>Sitzung</strong> zu behandeln, aufnehmen.<br />

Pkt. 7.: Lustbarkeitsabgabeordnung; Än<strong>der</strong>ung<br />

Der Bgm. ersucht AL Mag. Marat um Erläuterung, warum eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> aktuellen<br />

Lustbarkeitsabgabeordnung zu beschließen ist.<br />

AL Mag. Marat erklärt, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> aktuellen Verordnung ersatzlos zu entfernen<br />

ist, da es sich hierbei um einen dynamischen Verweis handelt, <strong>der</strong> in einer Verordnung nicht zulässig<br />

ist, handelt.<br />

Der Bgm. stellt daher den Antrag, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge wie folgt beschließen:<br />

„Verordnung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong>, mit welcher die<br />

Lustbarkeitsabgabeordnung <strong>vom</strong> 20.12.2010 wie folgt geän<strong>der</strong>t wird:<br />

§ 4 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen.<br />

Diese Än<strong>der</strong>ung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.


46<br />

Für den Gemein<strong>der</strong>at:<br />

Der Bürgermeister<br />

Rudolf Aichbauer“<br />

Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Sorger).<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Sorger nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />

Pkt. 8.: Alkoholgemeindesteuer; Petition an den BM für Finanzen<br />

Bgm. Aichbauer berichtet von <strong>der</strong> Initiative des Österreichischen Städtebundes:<br />

Die österreichischen Städte und Gemeinden benötigen dringend zusätzliche finanzielle Mittel zur<br />

nachhaltigen Sanierung ihrer Gemeindehaushalte. Die Finanzierung <strong>der</strong> den österreichischen<br />

Kommunen gesetzlich übertragenen Aufgaben, die Instandhaltung <strong>der</strong> Infrastruktur o<strong>der</strong> die<br />

För<strong>der</strong>ung von Gesundheits-, Bildungs- und Sozialprojekten erfor<strong>der</strong>t gemeindeeigene<br />

Einnahmequellen, um in <strong>der</strong> ersten staatlichen Ebene nicht ausschließlich von Zuzahlungen <strong>der</strong><br />

übergeordneten Gebietskörperschaften, wie Bund und Län<strong>der</strong>, abhängig zu sein.<br />

Der Alkoholmissbrauch, insbeson<strong>der</strong>e von Jugendlichen, Autofahrern sowie im Bereich <strong>der</strong> Familien,<br />

samt seinen Nebenwirkungen ist österreichweit ein Problem. Diesem kann auch auf Gemeindeebene<br />

entgegengesteuert werden.<br />

Dafür bietet sich vor allem die Einführung einer Alkoholgemeindesteuer an. Dafür braucht es kein<br />

neues Finanzausgleichsgesetz, son<strong>der</strong>n lediglich eine Novellierung <strong>der</strong> §§ 14 und 15<br />

Finanzausgleichsgesetz. Eine <strong>der</strong>artige Alkoholgemeindesteuer könnte im Bereich von<br />

Dienstleistungsbetrieben, wie etwa Gasthäuser, Restaurants, Nachtclubs, Diskotheken, Buf-fets,<br />

Selbstbedienungsrestaurants eingehoben werden. Diese Steuer auf die Abgabe von alkoholhaltigen<br />

Getränken wäre auch durchaus gemeinschaftskonform und bedürfte keiner spezifischen<br />

Zweckwidmung. Die lokalen Gebietskörperschaften könnten die daraus resultierenden Einnahmen für<br />

dringend notwendige Finanzierungsprojekte auf Gemeindeebene verwenden.<br />

Besteuert werden sollte lediglich die Verabreichung von alkoholhaltigen Getränken im Rah-men von<br />

Restaurationsumsätzen in den oben angeführten Dienstleistungsbetrieben sowie bei Veranstaltungen.<br />

Eine Besteuerung von Handelsbetrieben wäre gemeinschaftsrechtswidrig und jedenfalls nicht als<br />

ausschließliche Gemeindeabgabe im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Administration <strong>der</strong> Getränkesteuer<br />

rechtlich möglich und sollte daher unterbleiben.<br />

Steuertatbestand sollte die Verabreichung von Getränken in Restaurationsbetrieben mit einem<br />

Alkoholgehalt in Volumenanteilen von 0,5 v.H. und mehr sein. Als Abgabesatz wäre 15 % des<br />

Entgelts für die Verabreichung <strong>der</strong> entsprechenden alkoholischer Getränke vorgesehen.<br />

Vorgeschlagen wird <strong>vom</strong> Österr. Städtebund daher eine Petition des Gemein<strong>der</strong>ates an den<br />

Bundesminister für Finanzen.<br />

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,<br />

- § 14 Abs. 1 FAG durch Ziffer 8a mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:<br />

„Abgaben auf die Verabreichung alkoholischer Getränke“<br />

- § 15 Abs. 3 FAG durch Ziffer 1a mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:<br />

„Abgaben gemäß § 14 Abs. 1 Z.8a im Ausmaß von 15 % des Entgelts für die Verabreichung<br />

alkoholischer Getränke im Rahmen von Restaurationsumsätzen und Veranstaltungen. Alkoholische<br />

Getränke sind solche mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 0,5 v.H. o<strong>der</strong> mehr. Entgelt ist


47<br />

die Gegenleistung, die <strong>der</strong> Konsument aufwendet, um das alkoholische Getränk verabreicht zu<br />

erhalten.“<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Der Bgm. stellt die Unterstützung <strong>der</strong> Petition zur Diskussion. Im Sinne <strong>der</strong> Gemeindeeinnahmen<br />

sollte einerseits dafür gestimmt werden, aus Sicht <strong>der</strong> Gastwirte, die hauptsächlich davon betroffen<br />

wären, dagegen.<br />

Es folgt eine kurze Diskussion, an <strong>der</strong> <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>der</strong> auf die Einführung <strong>der</strong> 0,5 ‰-Grenze sowie<br />

diverser an<strong>der</strong>er Verschlechterungen für Gastwirte hinweist, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>der</strong> die<br />

Sinnhaftigkeit dieser neuen Steuer in Frage stellt sowie 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, <strong>der</strong> auf die mit<br />

48 % höchste Abgabenquote Europas und eine mit <strong>der</strong> Einführung dieser neuen Steuer<br />

überproportionale Schwächung des Sektors Gastwirtschaft hinweist bzw. sich für eine Reform des<br />

Finanzausgleichs und einen neuen Verteilungsschlüssel ausspricht sowie die Verhältnismäßigkeit<br />

zwischen Einnahmen und Verwaltungsaufwand in Frage stellt, teilnehmen.<br />

1.Vzbgm. Grinschgl wie<strong>der</strong>um glaubt nicht, dass die Gastwirte nur durch den Ausschank von<br />

alkoholischen Getränken überleben und meint, dass eine Alkoholgemeindesteuer dem Gemeinwohl zu<br />

Gute komme und erinnert an die negativen Folgen von Alkoholkonsum.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Ansicht, dass die Steuereinnahmen zu Lasten nur einer<br />

Berufsgruppe – <strong>der</strong> Gastwirte – gehen und erinnert, dass es nur ein gewisses Kontingent an<br />

Individualsteuern innerhalb <strong>der</strong> EU gibt, daher stelle sich für ihn die Frage, welche an<strong>der</strong>e Steuer<br />

anstelle einer Alkoholgemeindesteuer wegfalle.<br />

VM Wiesenhofer fragt den Bgm., warum er für die Steuer sei.<br />

Der Bgm. antwortet, er wäre aus dem Grund dafür, weil man schauen müsse, dass Geld für die<br />

Gemeinde lukriert werden kann. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite seien die Ausführungen von 2.Vzbgm.<br />

Helmreich, MBA auch schlüssig. Da es sich nur um eine Petition und nicht einmal um eine<br />

Gesetzesvorlage handelt, stelle er den Antrag, die Petition in <strong>der</strong> vorliegenden Form abzulehnen.<br />

Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz).<br />

Pkt. 9.: Nominierung in diverse Ausschüsse und Verbände<br />

Bgm. Aichbauer gibt für die SPÖ-Fraktion folgende Neunominierungen in diverse Ausschüsse und<br />

Verbände bekannt und stellt dies als Antrag.<br />

SPÖ<br />

<strong>GR</strong> DI FEIEL Gernot<br />

(für Bgm. Aichbauer Rudolf)<br />

FRAKTIONSFÜHRER<br />

<strong>GR</strong> SUNDL Josef<br />

(für 1.Vzbgm. Grinschgl Bernd)<br />

<strong>ÖVP</strong> VM WIESENHOFER Roman <strong>GR</strong> PICHLER Beate<br />

<strong>GR</strong>ÜNE <strong>GR</strong> DI BREITEGGER Bernhard ---<br />

LINEU <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. SCHERZ Wolfgang ---<br />

FPÖ <strong>GR</strong> SORGER Herwig ---<br />

Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz).<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA stellt den Antrag, folgende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> im Sozialhilfeverband<br />

Graz-Umgebung zu beschließen:


48<br />

Partei DELEGIERTE ERSATZDELEGIERTE<br />

SOZIALHILFEVERBAND <strong>GR</strong>AZ-UMGEBUNG<br />

VertreterInnen mit Stimmrecht:<br />

SPÖ GK AICHBAUER Rudolf 1.Vzbgm.<strong>GR</strong>INSCHGL Bernd<br />

<strong>ÖVP</strong><br />

2.Vzbgm. HELMREICH Stefan, MBA<br />

(für (für <strong>GR</strong> Pichler Beate)<br />

<strong>GR</strong> PICHLER Beate<br />

(für 2.Vzbgm. HELMREICH Stefan, MBA)<br />

VertreterInnen mit beraten<strong>der</strong> Tätigkeit (§ 13 Abs. 1 letzter Satz GVOG):<br />

LINEU <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. SCHERZ Wolfgang ---<br />

Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz).<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />

Pkt. 10.: Berichte des Bürgermeisters o<strong>der</strong> eines Delegierten, <strong>der</strong> die Gemeinde in <strong>der</strong><br />

Kleinregion o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Gemeindeverbänden vertritt<br />

Der Bgm. berichtet von <strong>der</strong> Kleinregion „Unteres Kainachtal“, in <strong>der</strong> die Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />

zusammen mit den Gemeinden Dobl, Haselsdorf-Tobelbad, Lannach, St. Josef (Weststmk.) und<br />

Zwaring-Pöls vertreten ist.<br />

Bei einem informellen Treffen <strong>der</strong> Bürgermeister dieser Gemeinden habe man besprochen, zu<br />

versuchen, gemeinsame Ressourcen zu nutzen.<br />

Die Statuten seien beim Land Steiermark eingereicht worden. Das Land habe daraufhin einzelne<br />

Passagen verbessert, welche nach erfolgten <strong>GR</strong>-Beschlüssen aller Gemeinden mittlerweile wie<strong>der</strong><br />

eingereicht worden seien.<br />

Nach <strong>der</strong> Endgenehmigung <strong>der</strong> Statuten durch das Land Steiermark werde es eine konstituierende<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Kleinregion geben, zu <strong>der</strong> alle Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong> vertretenen Gemeinden eingeladen<br />

werden.<br />

Mehr gebe es im Moment dazu nicht zu sagen, das nächste Bürgermeistertreffen findet diese Woche<br />

statt. Sobald es neue Informationen gebe, werde er in einer Vorstandssitzung o<strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung darüber berichten, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

Auf Nachfrage von 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, teilt <strong>der</strong> Bgm. mit, dass es zu den an<strong>der</strong>en<br />

Gemeindeverbänden (Wasserverband Söding-<strong>Lieboch</strong>, Abwasserverband <strong>Lieboch</strong>tal,<br />

Sozialhilfeverband Graz-Umgebung etc.) <strong>der</strong>zeit nichts zu berichten gebe.<br />

Dieser TO-Punkt dient zur Kenntnisnahme.<br />

Pkt.11.: Errichtung einer weiterführenden Schule mit Einbindung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Volksschule (Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>-Fraktion)<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, erklärt, in diesem TO-Punkt, <strong>der</strong> sehr gut zum vorangegangenen TO-<br />

Punkt passe, wolle seine Fraktion anregen, da es im ganzen Bezirk Graz-Umgebung nur eine<br />

weiterführende Schule (Stift Rein) gebe, im Zuge <strong>der</strong> geplanten Volksschulsanierung, künftig<br />

Synergien zu nutzen – ansonsten werde es kein Geld für solche Projekte geben. Daher wäre es das<br />

Anliegen <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> an den Bgm. und so werde auch <strong>der</strong> Antrag später lauten, dass <strong>der</strong> Bgm. das<br />

Gespräch mit etwaigen Nachbargemeinden sucht, <strong>der</strong>en Volksschule mit <strong>Lieboch</strong> zusammenzulegen<br />

und gleichzeitig eine weiterführende Schule in <strong>Lieboch</strong> zu errichten, weil <strong>Lieboch</strong> im Vergleich zu<br />

allen an<strong>der</strong>en Umlandgemeinden am verkehrsgünstigsten liege.<br />

Dieses Ansinnen würde höchstwahrscheinlich auch von Landesseite eine För<strong>der</strong>ung erfahren, wenn<br />

man die Synergien, nur mehr ein Gebäude erhalten zu müssen, aufzeige.<br />

Man könne die Synergien mit an<strong>der</strong>en Gemeinden nutzen und erspare sich die Sanierung <strong>der</strong><br />

Volksschule, weil man ein komplett neues Gebäude baue.


49<br />

Daher stelle er den Antrag, <strong>der</strong> Bgm. möge das Gespräch sowohl mit dem Land als auch mit den<br />

Bürgermeistern <strong>der</strong> Umlandgemeinden suchen, um eine gemeinsame Volksschullösung mit einer<br />

weiterführenden Schule, sei es „Neue Mittelschule“ o<strong>der</strong> ein Gymnasium, in die Wege zu leiten, so<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA.<br />

Der Bgm. sagt, er habe damit kein Problem und dieses Ansinnen auch schon selbst gehabt sowie<br />

diesbezüglich bereits Gespräche geführt.<br />

Die Problematik sei, dass nicht die Gemeinde son<strong>der</strong>n das Land bzw. <strong>der</strong> Bund entscheide, ob ein<br />

Standort für eine weiterführende Schule vergeben werde. Es sei die Frage, inwieweit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Lieboch</strong> eine weiterführende Schule zugestanden werde. Er sei auch dafür, dies zu betreiben; <strong>Lieboch</strong><br />

sei eine wachsende Gemeinde und damit man die Jugend im Ort halten könne, sei er voll dafür, eine<br />

weiterführende Schule nach <strong>Lieboch</strong> zu bekommen.<br />

Ob sich ein diesbezüglicher Beschluss allerdings so schnell ausgehe, bevor man die Volksschule<br />

sanieren müsse, bezweifle er.<br />

Er könne sich aber anfangs die Mitfinanzierung einer Privatschule, wie etwa in Dobl, vorstellen, um<br />

in diesem Sinne einmal starten zu können. Es sei nicht anzunehmen, von Bundesseite innerhalb eines<br />

Jahres eine Entscheidung zu bekommen.<br />

Das Ansinnen, so etwas mit an<strong>der</strong>en Gemeinden zusammen zu finanzieren, sei natürlich sinnvoll.<br />

Um das Thema wirklich einmal ausführlich zu behandeln, schlage er vor, dies dem Kin<strong>der</strong>-Jugend-<br />

Sport-Schulausschuss zuzuführen. Der Ausschuss sollte sich mit <strong>der</strong> Thematik befassen und schauen,<br />

mit wem die Gespräche zu führen seien und welche Optionen und Möglichkeiten es gebe. Dafür habe<br />

man die Ausschüsse, die beratend tätig werden sollten, da es ja nicht damit abgetan sei, wenn er mit<br />

den an<strong>der</strong>en Bürgermeistern spreche. Vielmehr sollte im breiten Rahmen besprochen werden, wie<br />

man weiter vorgehen kann, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

Auf die Frage von VM Wiesenhofer, wie sich <strong>der</strong> Bgm. die Hilfe des KJSS-Ausschusses vorstelle,<br />

meint dieser, es gehe um die Einholung von Informationen und das Aufzeigen <strong>der</strong> Möglichkeiten.<br />

VM Wiesenhofer entgegnet, er glaube, dass <strong>der</strong> Bgm. mehr Möglichkeiten habe, wenn er beim Land<br />

vorspreche.<br />

Bgm. Aichbauer erklärt, es gehe um die Vorinformation, damit alle in dieser Angelegenheit involviert<br />

würden und nicht nur <strong>der</strong> Bgm.<br />

Somit könne dann auch nicht <strong>der</strong> Vorwurf kommen, <strong>der</strong> Bgm. sei alleine herumgegangen und gebe<br />

keine Informationen weiter. Im Ausschuss seien alle erfasst, da auch alle zuhören könnten, was dort<br />

besprochen werde. Der Vorteil sei auch, dass damit die gesamte Information offen liege und alle<br />

Gemein<strong>der</strong>äte daran teilnehmen können bzw. keiner sagen könne, von nichts gewusst zu haben. Dass<br />

er als Bgm. tätig werde und schaue, das Bestmögliche für <strong>Lieboch</strong> herauszuholen, sei für ihn<br />

persönlich ohnehin klar. Zusätzlich sei aber die gesamte Einbindung des Gemein<strong>der</strong>ates wichtig,<br />

damit auch je<strong>der</strong> seine Ideen mit einbringen könne, so Bgm. Aichbauer.<br />

GK Meixner-Gabath meint, sie schlage vor, <strong>der</strong> KJSS-Ausschuss sollte sich vorbereitend für den<br />

Bgm. erkundigen, was dieser tun und wohin er sich wenden müsse bzw. welche Möglichkeiten habe<br />

man überhaupt. Da sehe sie auch kein Problem, aber in Bezug auf die Zusammenlegung <strong>der</strong><br />

Volksschule frage sie sich, wie sich 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, das vorstelle. Man habe etwa heuer<br />

eine zusätzliche Volksschulklasse dazubekommen.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, nicht die <strong>Lieboch</strong>er Volksschule soll auf an<strong>der</strong>e Gemeinden<br />

aufgeteilt, son<strong>der</strong>n an<strong>der</strong>e Volksschulen nach <strong>Lieboch</strong> zusammengelegt werden. Es gebe etwa<br />

Gemeinden mit nur noch einer Volksschulklasse.<br />

1.Vzbgm. Grinschgl zeigt sich überzeugt, dass niemand seine eigenen Volksschule aufgeben wolle –<br />

das sei eine Utopie.<br />

VM Wiesenhofer verweist auf den hohen Kostenfaktor <strong>der</strong> Volksschulsanierung und meint, um<br />

möglicherweise diese Kosten zu senken, könnte man sich vorstellen, z.B. die Volksschulen zweier


50<br />

Gemeinden, zusammenzulegen, da hier etwa ein Neubau günstiger kommen könnte, als beide Schulen<br />

zu sanieren.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA spricht sich für ein aktives Angehen <strong>der</strong> Problematik aus, anstelle<br />

Sparmaßnahmen <strong>vom</strong> Land vorgegeben zu bekommen. Etwa mit <strong>der</strong> Feuerwehr sei man in <strong>Lieboch</strong><br />

ein Paradebeispiel im Gegensatz zu kleineren Gemeinden, wo es bis zu 9 Feuerwehren in einer<br />

Gemeinde gebe. Er wisse von an<strong>der</strong>en Gemeinde im Bezirk, die genau das selbe in Bezug auf die<br />

Schule wollen und wenn diese einen Deut schneller seien als <strong>Lieboch</strong>, werde eine dieser Gemeinden<br />

eine weiterführende Schule zugesprochen bekommen.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA stellt den Antrag, <strong>der</strong> KJSS-Ausschuss möge sich dahingehend<br />

engagieren, mit Hilfe des Bgm. zu versuchen, mit einer an<strong>der</strong>en Gemeinde, genauso wie mit dem<br />

Bund und dem Land, um eine Volksschulzusammenlegung in einem Neubau mit einer<br />

weiterführenden Schule auszuarbeiten.<br />

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.<br />

Pkt.12.: <strong>Lieboch</strong>er Nachrichten; Gestaltung, Inhalte und Redaktionsverantwortung<br />

(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>-Fraktion)<br />

VM Wiesenhofer sagt, es gebe einen aufrechten <strong>GR</strong>-Beschluss, dass <strong>der</strong> Kulturausschuss für alle<br />

Medien <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong>, die veröffentlicht werden, verantwortlich sei.<br />

Diese Medien seien die Homepage, die „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“, die Flugblätter und <strong>der</strong><br />

Infoterminal.<br />

Die <strong>ÖVP</strong>-Fraktion wolle jetzt den Antrag stellen, dass es genau so passiere und nicht so wie in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit gemacht werde, dass Flugblätter rausgehen, die we<strong>der</strong> im Kulturausschuss, noch von<br />

einem an<strong>der</strong>en Gremium beobachtet, geschrieben, gesetzt und ausgesandt werden.<br />

Der Bgm. sagt, er habe sich zu diesem Thema und hinsichtlich des angesprochenen Antrages von VM<br />

Wiesenhofer <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. a.), b.) und c.) auch schlau gemacht.<br />

Zu diesem Beschluss habe Herr Dr. Kin<strong>der</strong>mann von <strong>der</strong> Fachabteilung 7A festgestellt, dass dieser<br />

mangelhaft sei und in dieser Form nur bedingt Gültigkeit habe.<br />

Dies deshalb, da <strong>der</strong> Kulturausschuss als Fachausschuss kein selbständiges Organ sei und somit keine<br />

Verantwortung für die „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ übernehmen könne.<br />

Da sei für ihn Grund genug, den Antrag zu stellen, diesen Beschluss aufzuheben und es so zu machen,<br />

wie in allen an<strong>der</strong>en Gemeinden auch, dass nämlich <strong>der</strong> Bgm. die Verantwortung für die<br />

Gemeindemedien und Amtsmitteilungen trägt.<br />

Alles an<strong>der</strong>e wäre wi<strong>der</strong>sinnig und würde in Wi<strong>der</strong>spruch zu den Aussagen des Landes stehen.<br />

Daher sei <strong>der</strong> Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009 zu korrigieren, so <strong>der</strong> Bgm.<br />

VM Wiesenhofer meint, er wolle daran erinnern, dass die SPÖ damals mitgestimmt habe und fragt, ob<br />

er die Stellungnahme von Dr. Kin<strong>der</strong>mann sehen könne.<br />

Der Bgm entgegnet, damals nicht im Gemein<strong>der</strong>at gewesen zu sein und es sich um eine telefonische<br />

Auskunft von Herrn Dr. Kin<strong>der</strong>mann handle.<br />

<strong>GR</strong> Marx ergänzt, sich beim damaligen Beschluss <strong>der</strong> Stimme enthalten zu haben.<br />

Bgm. Aichbauer sagt, er werde den Antrag stellen, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14.<br />

a.), b.) und c.) aufzuheben (Anm.: <strong>der</strong> entsprechende Auszug aus <strong>der</strong> Verhandlungsschrift <strong>vom</strong><br />

02.12.2009 wird an die Bildwand projiziert).<br />

Zudem werde er den Antrag stellen, dass die redaktionelle Hoheit beim Bürgermeister, wie auch in<br />

an<strong>der</strong>en Gemeinden üblich, liege. Dies sei auch <strong>vom</strong> Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung, Fachabteilung<br />

7A vorgeschlagen worden.<br />

<strong>GR</strong> Sorger fragt, ob dies auch bedeute, dass <strong>der</strong> Bgm. für solche „Aktionen“, wie mit <strong>GR</strong> DI Feiel, in<br />

Bezug auf den Bericht des Prüfungsausschusses, ebenso die Verantwortung trage.


51<br />

Der Bgm. antwortet, man müsse dem nachgehen.<br />

<strong>GR</strong> Sorger fügt hinzu, <strong>GR</strong> DI Feiel dürfe den Bericht auch anschließend nicht haben. Er wolle seine<br />

Wortmeldung zu Protokoll geben, so <strong>GR</strong> Sorger.<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Bgm. Aichbauer meint, es sei ja dann ein öffentlicher Bericht, <strong>der</strong> in den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“<br />

sein sollte.<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA stellt den Zusatzantrag, den Kulturausschuss auch zukünftig als das<br />

verantwortliche Redaktionsteam beizubehalten.<br />

VM Wiesenhofer sagt, nachdem alle gehört haben, welches profunde Wissen <strong>der</strong> Bgm. habe und wie<br />

gerne <strong>der</strong> Bgm. das alles selbst mache, stelle er den Zusatzantrag, den Kulturausschuss aufzulösen.<br />

Der Bgm. verweist, es sei nicht die einzige Verantwortung des Kulturausschusses, die „<strong>Lieboch</strong>er<br />

Nachrichten“ zu machen.<br />

Bgm. Aichbauer ersucht den Gemein<strong>der</strong>at, über den letztgestellten Antrag von VM Wiesenhofer, den<br />

Kulturausschuss aufzulösen, abzustimmen.<br />

Für den Antrag stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit abgelehnt (8 Dafürstimmen : 11 Gegenstimmen).<br />

Bgm. Aichbauer ersucht den Gemein<strong>der</strong>at, über den Antrag von 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, den<br />

Kulturausschuss auch zukünftig als das verantwortliche Redaktionsteam beizubehalten, abzustimmen.<br />

Für den Antrag stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit abgelehnt (8 Dafürstimmen : 11 Gegenstimmen).<br />

Bgm. Aichbauer stellt den Antrag, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. a.) –<br />

„Neulayoutierung <strong>der</strong> Gemeindemedien; Än<strong>der</strong>ung des Layouts <strong>der</strong> Webseite“ aufzuheben und<br />

ersucht den Gemein<strong>der</strong>at darüber abzustimmen.


52<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />

VM Wiesenhofer gibt zu Protokoll, dies passiere aufgrund eines telefonischen Anrufs.<br />

Bgm. Aichbauer stellt daraufhin den Antrag, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. b.) –<br />

„Neulayoutierung <strong>der</strong> Gemeindemedien; Än<strong>der</strong>ung des Layouts des Kultur- und<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong>s“ aufzuheben und ersucht den Gemein<strong>der</strong>at darüber abzustimmen.<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />

Bgm. Aichbauer stellt den Antrag, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. c.) –<br />

„Neulayoutierung <strong>der</strong> Gemeindemedien; Än<strong>der</strong>ung des Layouts <strong>der</strong> „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“<br />

aufzuheben und ersucht den Gemein<strong>der</strong>at darüber abzustimmen.<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />

Der Bgm. stellt zudem den Antrag, dass die redaktionelle Hoheit beim Bürgermeister, wie auch in<br />

an<strong>der</strong>en Gemeinden üblich, liege und dieser auch für das Layout zuständig sein soll. Desweiteren soll<br />

<strong>der</strong> Bgm. für alle Än<strong>der</strong>ungen auf <strong>der</strong> Gemeindehomepage, für den Kultur- und<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong> und für die „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“, Flugblätter und <strong>der</strong>gleichen sowie für<br />

den Infoterminal zuständig sein.


53<br />

Für den Antrag stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />

VM Wiesenhofer sagt, er wünsche dem Bgm. mit dem Sichten aller Inserate viel Glück, weil <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at gerade beschlossen habe, dass das alles <strong>der</strong> Bgm. machen werde.<br />

VM Wiesenhofer stellt den Antrag, die Gemeindewebsite, alle Aussendungen, die das Gemeindeamt<br />

verlassen sowie den Infoterminal, weiter so zu belassen wie bis dato bzw. soll <strong>der</strong> Kulturausschuss<br />

dafür verantwortlich sein.<br />

Bgm. Aichbauer meint, es wi<strong>der</strong>spreche sich, dass VM Wiesenhofer einerseits den Kulturausschuss<br />

abschaffen wolle und an<strong>der</strong>erseits diesen Antrag stelle.<br />

Für den Antrag von VM Wiesenhofer stimmen<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />

<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />

Dagegen stimmen<br />

Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />

Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />

<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />

Der Antrag wird somit abgelehnt (8 Dafürstimmen : 11 Gegenstimmen).<br />

2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Meinung, dass die vorangegangenen Beschlüsse bedeuten, dass<br />

nur noch <strong>der</strong> Bgm. die Berichte des Prüfungsausschuss-Obmannes ansehen dürfe und sonst niemand.<br />

Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />

<strong>GR</strong> DI Feiel wie<strong>der</strong>um ist <strong>der</strong> Ansicht, dass er in <strong>der</strong> Funktion als Prüfungsausschuss-Ersatzmitglied<br />

sehr wohl je<strong>der</strong>zeit in den Bericht Einsicht nehmen könne.<br />

<strong>GR</strong> Sorger entgegnet, <strong>GR</strong> DI Feiel stehe es aber nicht zu, den Bericht zu kritisieren.<br />

Anm.: Es folgt eine Pause.

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