KONZEPT - Verlauf der GR-Sitzung vom 21. März 2011 - ÖVP Lieboch
KONZEPT - Verlauf der GR-Sitzung vom 21. März 2011 - ÖVP Lieboch
KONZEPT - Verlauf der GR-Sitzung vom 21. März 2011 - ÖVP Lieboch
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Protokollführer: Schreiner<br />
<strong>KONZEPT</strong> - <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>März</strong> <strong>2011</strong><br />
Beginn <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong>: 19.32 Uhr<br />
Entschuldigt: <strong>GR</strong> DI Breitegger (Die Grünen <strong>Lieboch</strong>)<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA – kommt um 19:57 Uhr<br />
VM Wiesenhofer– kommt um 20:20 Uhr<br />
Zuhörer anwesend<br />
Bgm. Aichbauer begrüßt die anwesenden Gemein<strong>der</strong>äte, die Zuhörer sowie die Bediensteten AL Mag.<br />
Marat, Protokollführer AL-Stv. Schreiner, Frau Blazovnik und Herrn Possert.<br />
Der Bgm. stellt die Beschlussfähigkeit des Gemein<strong>der</strong>ates fest.<br />
Im Anschluss leitet Bgm. Aichbauer die<br />
Fragestunde nach § 54 Abs. 4 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung ein<br />
(sämtliche Anfragen werden, falls nicht geson<strong>der</strong>t angeführt, an den Bgm. gerichtet).<br />
<strong>GR</strong> Keusch zeigt sich verwun<strong>der</strong>t, warum zwei von vier Punkten des Drittelantrages von <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> und<br />
FPÖ unter „nicht öffentlich“ behandelt werden sollen.<br />
Bgm. Aichbauer verweist auf die Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung nach <strong>der</strong> Fragestunde.<br />
<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer sagt, er habe eine Frage außerhalb <strong>der</strong> Fragestunde, nämlich warum beim<br />
Aussenden <strong>der</strong> Einladung zur <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> per E-Mail keine Lesebestätigung angefor<strong>der</strong>t werde. Er<br />
habe die Einladung zur heutigen <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> nicht erhalten.<br />
AL-Stv. Schreiner erklärt, dass keine Fehlermeldung eingegangen sei und fügt AL Mag. Marat hinzu,<br />
bei Erscheinen bei <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> werde eine etwaige Verletzung von Form und Frist geheilt.<br />
Festzuhalten sei zudem, dass die Sendebestätigung als nachweisliche Zustellung genüge.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> Eberhardt spricht den Lärmschutz im Bereich Premstätterstraße/Kreisverkehr Waldhof<br />
an und sagt, es seien Lärmmessungen von Herrn DI Rakusch im Auftrag des Landes durchgeführt<br />
worden. Das Land habe den Anrainern eine Lärmschutzwand vorgeschlagen. Das Land habe diverse<br />
Zuschüsse für Anrainer in <strong>der</strong> ersten und zweiten Siedlungsreihe vorgesehen, wobei ein zu<br />
finanzieren<strong>der</strong> Rest von etwa € 20.000,00, <strong>der</strong> von den Anrainer o<strong>der</strong> zum Teil von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
aufzubringen gewesen wäre, übrig geblieben sei. Das sei im letzten Jahr etwas eingeschlafen und fragt<br />
<strong>GR</strong> Eberhardt, wie man in dieser Sache weiter vorgehen könnte.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, zu diesem Thema könne er im Augenblick nichts sagen, weil er nichts davon<br />
gewusst habe. Er werde dies aber in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> schriftlich beantworten.<br />
2. Frage – <strong>GR</strong> Eberhardt fragt, warum man beim Ausmalen des Gemeindeamts den in <strong>Lieboch</strong><br />
ansässigen Malerbetrieb nicht zu einer Anbotslegung eingeladen habe.<br />
Bgm. Aichbauer erklärt, er werde die Frage, warum dies nicht gemacht worden sei, an den<br />
Bauamtsleiter, Herrn Bmst. Ing. Joham weitergeben und in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> beantworten.<br />
Das Ausmalen an sich sei eine Sache <strong>der</strong> Normalität, wenn die Wände im Lauf <strong>der</strong> Zeit<br />
unansehnlich werden.
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1. Frage – <strong>GR</strong> Pichler zeigt auf, dass im Bereich <strong>der</strong> Bienengasse, in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Autobahn, eine<br />
ganze Reihe von Bäumen gefällt worden sei. Es stelle sich für sie die Frage, ob es sich dabei um ein<br />
Grundstück <strong>der</strong> GKB o<strong>der</strong> um eine Anordnung <strong>der</strong> Gemeinde gehandelt habe. Wenn dies <strong>der</strong> Fall sei,<br />
würde sie gerne wissen, warum dies nicht mit dem Gemein<strong>der</strong>at besprochen worden sei.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, er müsse diesbezüglich mit dem Bauamtsleiter Rücksprache halten; er wisse<br />
nur, dass sich die besagte Privatperson, die die Bäume gefällt habe, ins Einvernehmen mit dem<br />
Grundstückseigentümer gesetzt habe und dies auch schon in den vergangenen Jahren so<br />
gehandhabt worden sei. Die Frage werde in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> schriftlich beantwortet.<br />
2. Frage – <strong>GR</strong> Pichler verweist auf ein E-Mail einer Anrainerin <strong>der</strong> Bahnhofstraße an den Bgm. und<br />
Gemeindevorstand, in <strong>der</strong> auf die prekäre Verkehrssituation, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
nicht eingehalten werden und Autos teilweise auf den Gehweg ausweichen, aufmerksam gemacht<br />
wird. Soviel sie wisse sei sogar schon ein Unfall passiert, bei dem ein Kleinkind verletzt worden sei.<br />
<strong>GR</strong> Pichler fragt, warum die Polizei die Einhaltung <strong>der</strong> Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr<br />
kontrolliere und wie das in Zukunft weiter gehandhabt werde.<br />
Der Bgm. sagt, er sei betroffen, dass ein Unfall passiert sei und habe dies auch gleich<br />
weitergeleitet. Bezüglich <strong>der</strong> Polizei sei die Situation so, dass bereits seit den 70-er Jahren 7<br />
Dienstposten für die Dienststelle <strong>Lieboch</strong> systemisiert seien, aber tatsächlich nur 3-4 Dienstposten<br />
besetzt seien, wobei davon sogar nur 1-2 dienstzugeteilt seien. Somit sei die Polizeistation<br />
permanent unterbesetzt und dies erkläre, warum kaum Geschwindigkeitsmessungen stattfinden.<br />
Man könne dies auch anhand des Rechnungsabschlusses 2010 im Vergleich zum Jahr 2009 sehen,<br />
dass die Einnahmen aus Strafgel<strong>der</strong> auf Gemeindestraßen um etwa ein Drittel zurückgegangen<br />
seien.<br />
Er habe darauf gleich reagiert und habe an das Bundesministerium für Inneres, Frau<br />
Bundesminister Dr. Fekter, einen Brief gesandt, den auch die beiden an<strong>der</strong>en betroffenen<br />
Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinden Haselsdorf-Tobelbad und Attendorf mitunterzeichnet haben. In<br />
diesem Schreiben habe man darum gebeten, diesen Umstand endlich zu beenden und für mehr<br />
Personal zu sorgen. Es habe vor etwa zwei Wochen an nur einem Abend auch 6 Einbrüche<br />
gegeben; man habe daher alles seitens <strong>der</strong> Gemeinde in <strong>der</strong> Macht stehende getan. Am speziellen<br />
Fall <strong>der</strong> Bahnhofstraße, arbeite man daran, die Situation besser in den Griff zu bekommen, so <strong>der</strong><br />
Bgm.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz fragt, ob es nicht möglich wäre, private Geschwindigkeitsmessungen<br />
in Auftrag zu geben.<br />
Bgm. Aichbauer meint, es sei zwar in <strong>der</strong> Öffentlichkeit darüber gesprochen worden, <strong>der</strong>zeit gebe<br />
es aber noch kein Gesetz, dass dies explizit vorsehe. Nach Rückfrage von Bgm. Aichbauer an <strong>GR</strong><br />
Sorger meint dieser, er habe davon auch keine Kenntnis.<br />
Der Bgm. sagt, sobald die gesetzliche Möglichkeit privater Messungen geschaffen werde, könne<br />
man darüber im Gemein<strong>der</strong>at beraten. Er sei auch dafür, dies zu nützen, wenn die Voraussetzungen<br />
geschaffen werden.<br />
<strong>GR</strong> Pichler fragt, ob die Frage eines Geh- und Radweges in <strong>der</strong> Bahnhofstraße schon geklärt worden<br />
sei.<br />
Der Bgm. berichtet, dass vor dem Ausbau <strong>der</strong> Bahnhofstraße ein För<strong>der</strong>antrag an das Land gestellt<br />
worden sei und auch hinsichtlich <strong>der</strong> für einen Geh- und Radweg notwendigen Breite um Auskunft<br />
gebeten wurde.<br />
Während <strong>der</strong> Bauzeit sei es zu einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesetzlichen Maße gekommen und daher gebe es<br />
eine Diskrepanz zwischen <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Land damals bekanntgegebenen Ausbaubreite, die nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
geltenden Gesetzeslage für die Ausweisung eines Geh- und Radweges nicht mehr ausreichend sei.
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Diesbezüglich sei man mit dem Land gerade im Gespräch, damit eine offizielle Titulierung als Geh-<br />
und Radweg möglich sei, weil schlussendlich das Land die Vorgaben gemacht habe, auch in Hinblick<br />
auf För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>, wie die Ausführung <strong>der</strong> Straße zu geschehen habe. Man sei aber gerade daran, diese<br />
Situation zu regeln. Eine För<strong>der</strong>zusage des Landes liege ja auch vor, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> Tengg erkundigt sich nach dem Stand hinsichtlich <strong>der</strong> geplanten Lärmschutzwand<br />
entlang <strong>der</strong> Autobahn auf Höhe Spatenhof.<br />
Der Bgm. berichtet, im Dezember des Vorjahres seien Vertreter <strong>der</strong> ASFINAG im Gemeindeamt<br />
gewesen und hätten die Lärmschutzpläne für <strong>Lieboch</strong> vorgestellt. Entsprechend <strong>der</strong> in den letzten<br />
Jahren durchgeführten Lärmmessungen werden auch die Lärmschutzmaßnahmen innerhalb <strong>der</strong><br />
nächsten 6 Jahre – so wurde es versprochen – definitiv durchgeführt. Laut ASFINAG werde man<br />
bis 2013 mit den Bauarbeiten beginnen. Es gebe für diesen Termin aber keine Zusage, son<strong>der</strong>n nur<br />
das Versprechen <strong>der</strong> Umsetzung innerhalb <strong>der</strong> nächsten 6 Jahre. Die Bauzeit werde nach Auskunft<br />
<strong>der</strong> ASFINAG etwa 2 – 3 Monate betragen. Man habe die Pläne angefor<strong>der</strong>t und wenn diese im<br />
Gemeindeamt einlangen, könne man darüber sprechen.<br />
Auf die Aussage von <strong>GR</strong> Tengg, Altbgm. Pignitter habe zugesagt, dass man bis zur heutigen <strong>GR</strong>-<br />
<strong>Sitzung</strong> die Pläne <strong>der</strong> ASFINAG habe, erklärt Bgm. Aichbauer, die Gemeinde habe keinen<br />
Einfluss, wann die ASFINAG die Pläne übermittle.<br />
2. Frage – <strong>GR</strong> Tengg bezieht sich auf die Aussendung hinsichtlich <strong>der</strong> Frühjahrsputzaktion <strong>der</strong><br />
Gemeinde und fragt, ob es einen Vorstandsbeschluss gegeben habe, weil nunmehr alle Teilnehmer<br />
und nicht nur Vereinsmitglie<strong>der</strong> einen 10-Euro-Gutschein bekommen.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, das sei auch schon in <strong>der</strong> Vergangenheit so gewesen, wobei die Vereine<br />
zusätzlich für jedes teilnehmende Vereinsmitglied 10 Euro erhalten. Der Bgm. fragt, ob aus Sicht<br />
von <strong>GR</strong> Tengg etwas dagegen stehe, worauf <strong>GR</strong> Tengg verneint.<br />
Der Bgm. meint, die Terminwahl sei vielleicht nicht ganz glücklich, er werde für die Zukunft aber<br />
veranlassen, dass dies mit den Vereinen besser abgesprochen werde, damit mehr Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />
teilnehmen und zur Verschönerung des Ortes beitragen können.<br />
<strong>GR</strong> Tengg meint, seitlich <strong>der</strong> Gemeindestraßen dürfe man nicht genauer hinschauen, da hier so viel<br />
Müll herumliege.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer fragt, was von einem Mieter <strong>der</strong> Veranstaltungshalle konkret in<br />
Eigenregie zu machen sei, da dies nicht klar definiert sei und es diesbezüglich von einer<br />
Veranstaltung zur nächsten unterschiedliche Aussagen gebe.<br />
Bgm. Aichbauer verspricht, hier klare Anweisungen erstellen zu lassen, damit dies zukünftig von<br />
vorneherein klar sei.<br />
2. Frage – <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer sagt, nach dem Kin<strong>der</strong>fasching <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> habe man wie vereinbart<br />
die Tische in <strong>der</strong> Veranstaltungshalle stehen lassen und angeblich hätten am darauffolgenden Montag<br />
Veranstaltungen abgesagt werden müssen, weil die Tische aufgebaut gewesen seien. Man müsse<br />
darauf achten, dass die Halle nicht blockiert werde.<br />
Der Bgm. antwortet, das entziehe sich seiner Kenntnis. Er werde die Anregung aufnehmen und<br />
dem nachgehen.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> Sorger erklärt, er habe zwischenzeitlich mit <strong>GR</strong>-Kollegen jeglicher Couleur<br />
gesprochen, die es alle für eine sehr gute Idee gehalten hätten, einen gem. § 51 Abs. 2
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Gemeindeordnung möglichen <strong>Sitzung</strong>splan für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr zu erstellen, um eine<br />
Vorplanung <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>en zu ermöglichen. Daher seine Frage, ob man dies nicht machen könne.<br />
Der Bgm. berichtet, im Gemeindevorstand habe man nach Anregung von VM Wiesenhofer und DI<br />
Breitegger schon darüber gesprochen. Man werde in seiner Fraktion intern darüber diskutieren, sei<br />
aber offen für Wunschtermine. Diese könnten gerne gemailt werden, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
<strong>GR</strong> Sorger fragt nach, ob man das quasi bei <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> beschließen könne, worauf <strong>der</strong><br />
Bgm. die Frage bejaht.<br />
2. Frage – <strong>GR</strong> Sorger bezieht sich auf eine von ihm bereits am 20.10.2010 erstmals gestellte Frage<br />
bezüglich Ausbaggern des <strong>Lieboch</strong>bach-Bachbetts.<br />
Altbgm. Pignitter habe damals gesagt, die Anlandungen seien nicht beson<strong>der</strong>s stark und es sei vor<br />
noch nicht so langer Zeit bereits ausgebaggert worden.<br />
Er habe daraufhin nochmals mit dem Anrainer Rücksprache gehalten, <strong>der</strong> über ihn die Frage gestellt<br />
habe und diese Aussage habe für Erheiterung gesorgt.<br />
Von den Anrainern <strong>der</strong> Wassergasse sei zumindest in den letzten 10 Jahren keine Tätigkeit in<br />
Hinblick auf Ausbaggerungen des <strong>Lieboch</strong>bachs festgestellt worden und zudem seien die<br />
Anlandungen ziemlich beträchtlich, er habe auch Fotos davon erhalten. Es seien also die letzten 10 –<br />
12 Jahre keine Ausbaggerungsarbeiten durchgeführt worden, so <strong>GR</strong> Sorger.<br />
Der Bgm. sagt, er werde dies abklären und sich dafür einsetzen, diesen Umstand so schnell wie<br />
möglich lösen zu können.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> Keusch erklärt, die SPÖ-Fraktion habe gestern in <strong>der</strong> Veranstaltungshalle ein<br />
Hallenturnier abgehalten, was ja sehr löblich sei.<br />
Ihn würde interessieren, welchen Betrag die SPÖ an die KG für die erbrachten Arbeitsstunden des<br />
Herrn Meixner bezahle. Dieser sei nämlich als Kontaktperson für die Entgegennahme <strong>der</strong><br />
Anmeldungen unter Angabe einer Telefonnummer angeführt. Er vermute, dass <strong>der</strong> Spielplan in <strong>der</strong><br />
Arbeitszeit erstellt wurde und er dafür auch sein Diensthandy verwende.<br />
Bgm. Aichbauer ermahnt, dass es sich hierbei um Personalangelegenheiten handle und er ersuche<br />
keine Namen zu nennen.<br />
Er wolle wissen, wer den Bediensteten <strong>der</strong> KG beauftragt habe, dies zu machen und da dies sicher in<br />
<strong>der</strong> Dienstzeit passiert sei, welchen Betrag die SPÖ an die KG bezahle, da man in <strong>der</strong> KG<br />
gewinnorientiert sein müsse. Zudem könne bis zur Einsetzung von Bgm. Aichbauer als Kommanditist<br />
nur Herr Altbgm. Pignitter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsausschuss <strong>der</strong> KG die Weisungen in <strong>der</strong> KG erteilen.<br />
Man habe eine <strong>Sitzung</strong> des Verwaltungsausschusses gehabt, dabei sei ihm davon nichts bekannt<br />
gewesen. Es interessiere ihn daher, wer da so locker bestimme, was die Leute machen dürfen, so <strong>GR</strong><br />
Keusch.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, <strong>GR</strong> Keusch solle zum Einen aufpassen, gegenüber Bediensteten keine<br />
Unterstellungen zu machen, wenn er keine klaren Beweise dafür habe. Zum An<strong>der</strong>en sei die SPÖ<br />
wie je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verein o<strong>der</strong> Unternehmen, Mieter <strong>der</strong> Veranstaltungshalle gewesen und habe<br />
genau so viel für die Miete bezahlt, wie es eben für an<strong>der</strong>e auch gelte.<br />
Der angesprochene Bedienstete habe dies in seiner Freizeit gemacht, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
Anm.: 2.Vzbgm. Helmreich, MBA kommt um 19:57 Uhr zur <strong>Sitzung</strong>.<br />
<strong>GR</strong> Keusch meint, man könne ihm nicht erzählen, dass alle Leute nur außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeiten<br />
anrufen. So könne es nicht laufen.
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<strong>GR</strong> DI Feiel sagt, es handle sich um eine klare Unterstellung, weil we<strong>der</strong> <strong>GR</strong> Keusch noch sonst wer,<br />
klar nachweisen wird können, wann jemand angerufen habe.<br />
<strong>GR</strong> Keusch wie<strong>der</strong>holt, er wolle wissen, wer den Auftrag erteilt habe, dass <strong>der</strong> Bedienstete dies zu<br />
machen habe.<br />
Der Bgm. verweist darauf, dass dies in <strong>der</strong> Freizeit passiert sei und er <strong>GR</strong> Keusch bitte, dies zur<br />
Kenntnis zu nehmen. Das seien verleum<strong>der</strong>ische Aussagen, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
<strong>GR</strong> Keusch meint, <strong>der</strong> Bgm. könne ihn gerne klagen.<br />
Das werde er nicht tun, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
2. Frage – <strong>GR</strong> Keusch bezieht sich auf die Geburtstagsaussendungen des Bgm., in denen dieser zu<br />
Kaffee und Kuchen einlade und fragt, auf welcher rechtlichen Grundlage es basiere, dass <strong>der</strong> Bgm.<br />
dies machen dürfe. Es interessiere ihn, da dies ein Verstoß gegen den Datenschutz und gegen das<br />
Meldegesetz sei.<br />
Im Anschluss verliest <strong>GR</strong> Keusch folgenden Auszug aus dem Datenschutzgesetz:<br />
„Grundsätzlich sind Bürgermeister als Meldebehörden berechtigt, Meldedaten zu verwenden, jedoch<br />
nur so weit, wie zur Erfüllung gesetzlicher Aufträge notwendig ist. Ein gesetzlicher Auftrag zu<br />
Festtagen, Gratulationen auszusprechen, ist dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen.“<br />
Gleiches besage auch das Meldegesetz.<br />
Es sei sogar ein Schreiben <strong>der</strong> BH <strong>vom</strong> 15.11.2007 an Herrn Altbgm. Pignitter ergangen, in dem stehe<br />
„…da ein Bruch datenschutzrechtlicher Bestimmungen einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt,<br />
wird in Ihrem eigenen Interesse um genaues Studium und unbedingte Beachtung <strong>der</strong> Bestimmungen<br />
ersucht“, so <strong>GR</strong> Keusch.<br />
<strong>GR</strong> Keusch fragt, wie <strong>der</strong> Bgm. dazu komme, dass er die <strong>Lieboch</strong>er Bürger zu Kaffee und Kuchen<br />
einlade, wo dies <strong>der</strong> Gemeinde erstens etwas koste – das solle aber dahingestellt sein – und zweitens<br />
wie er zu den Daten <strong>der</strong> Bürger komme, ohne dass diese ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben<br />
hätten.<br />
Der Bgm. sagt, er werde die Frage in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> schriftlich beantworten.<br />
<strong>GR</strong> Keusch fügt hinzu, die schriftliche Beantwortung sei eine klare Aussage, die <strong>ÖVP</strong> werde sich<br />
natürlich weitere Schritte vorbehalten.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, er habe eine Ergänzung zur Frage von <strong>GR</strong> Keusch, woraufhin <strong>der</strong><br />
Bgm. erklärt, es gebe in <strong>der</strong> Fragestunde keine Zusatzfragen, son<strong>der</strong>n je<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at habe gem.<br />
Gemeindeordnung das Recht, zwei Fragen zu stellen.<br />
1. Frage – 2.Vzbgm. Helmreich, MBA fragt, ob die Einladung zu Kaffee und Kuchen sowie <strong>der</strong> Tag<br />
<strong>der</strong> offenen Tür SPÖ- o<strong>der</strong> Gemeindeveranstaltungen seien.<br />
Bgm. Aichbauer erinnert, <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> offenen Tür sei mittels LN-Flugblatt als amtliche Mitteilung<br />
ausgesandt worden und außerdem habe er unter „Bericht des Bgm.“ darüber berichten wollen.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite, sei er, wenn er einen Tag <strong>der</strong> offenen Tür mache, nicht verpflichtet, den<br />
Gemein<strong>der</strong>at vorher darüber zu informieren. Es gehe darum, den <strong>Lieboch</strong>er Bürgern das<br />
Gemeindeamt zu zeigen und über die Zuständigkeiten zu informieren.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA entgegnet, man müsse schon relativieren, denn das mächtigste Organ <strong>der</strong><br />
Gemeinde sei <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at als Kollegialorgan und nicht <strong>der</strong> Bürgermeister, ergo sei, wenn die<br />
Gemeinde, die gem. Gemeindeordnung <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at als höchstes Organ vertreten werde, einen<br />
Tag <strong>der</strong> offenen Tür feiere, dieser sehr wohl vorher davon zu informieren. Das sei seine Auffassung<br />
eines Rechtsverständnisses, so 2.Vzbgm. Helmreich, MBA.<br />
Der Bgm. sagt, dies sei eine Fragestunde und keine Diskussion. Wenn 2.Vzbgm. Helmreich, MBA<br />
noch eine Frage habe, könne er sie gerne stellen.
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2. Frage – 2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, es starte mit <strong>der</strong> Musikschule, von <strong>der</strong> er auch komme<br />
und das sei auch <strong>der</strong> Grund, warum er zu spät zur <strong>Sitzung</strong> gekommen sei. Es gehe darum, dass die<br />
Musikschule, die sonst immer sehr gerne <strong>vom</strong> Bgm. vereinnahmt werde…<br />
Der Bgm. unterbricht und sagt, das sei wie<strong>der</strong> eine Unterstellung und er ersuche, die Unterstellungen<br />
– diese habe <strong>GR</strong> Keusch auch schon gemacht – zu unterlassen und zu versuchen, in <strong>der</strong> Diskussion<br />
sachlich zu bleiben.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, er sei etwas erregt; er sei zu spät zur <strong>Sitzung</strong> gekommen, da <strong>der</strong><br />
Bgm. den mehrmaligen Bitten, die <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> um eine halbe Stunde nach hinten zu verschieben,<br />
nicht nachgekommen sei. Anscheinend gehe das nur, wenn ein Kind des Bgm. mitspiele, heute habe<br />
aber seine Tochter bei einer Vorstellung <strong>der</strong> Musikschule mitgewirkt.<br />
Bgm. Aichbauer wirft ein, dies sei schon wie<strong>der</strong> eine Unterstellung, von ihm spiele kein Kind bei <strong>der</strong><br />
Musikschule. Außerdem könnten nicht alle Wünsche berücksichtigt werden, so könne z.B. auch <strong>GR</strong><br />
DI Breitegger aufgrund dienstlicher Verhin<strong>der</strong>ung nicht teilnehmen. Die Terminfindung würde sonst<br />
zu einer Diskussion werden, die nie mehr ende, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA fragt, warum <strong>der</strong> Bgm. Herrn AL-Stv. Schreiner den Fraktionsführer <strong>der</strong><br />
<strong>ÖVP</strong> habe anrufen lassen, dass VM Wiesenhofer und 2.Vzbgm. Helmreich, MBA ihre Chipschlüssel,<br />
die den Zugang in die Gemeinde ermöglichen, abzugeben haben. Diese seien mittlerweile – zur<br />
Information für alle Zuhörer – gesperrt worden.<br />
Die Frage sei, aufgrund welchen Anlasses <strong>der</strong> Bgm. eine jahrzehntelange Praxis verwerfe und weiters,<br />
ob dies auch die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPÖ, die nicht hauptamtlich in <strong>der</strong> Gemeinde arbeiten,<br />
betrifft.<br />
Der Bgm. erwi<strong>der</strong>t, es sei <strong>der</strong> Gemeindeordnung nirgends zu entnehmen, dass die Gemeindevorstände<br />
einen Gemeindeschlüssel haben müssen.<br />
Zweitens habe <strong>der</strong> Gemeindevorstand kein Anrecht darauf, einen Schlüssel zu haben, um zu je<strong>der</strong><br />
Tages- und Nachtzeit in die Amtsräumlichkeiten zu kommen.<br />
Es sei auch die Frage, wer verantwortlich sei, wenn beispielsweise die Reinigungskräfte putzen und<br />
jemand reinkomme und dann etwas wegkomme.<br />
Das sei eine Möglichkeit, die natürlich passieren könne und um diesen Umstand auszuschließen, habe<br />
er so gehandelt.<br />
Zum zweiten Teil <strong>der</strong> Frage meldet sich 1.Vzbgm. Grinschgl zu Wort und sagt, er habe seinen<br />
Schlüssel behalten. Wenn <strong>der</strong> Bgm. z.B. einen Unfall habe o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t sei, müsse er als 1.Vzbgm.<br />
in die Gemeinde kommen.<br />
Nach einer aufkommenden heftigen Debatte ermahnt <strong>der</strong> Bgm., die Emotionen zurückzunehmen und<br />
die Redeordnung einzuhalten.<br />
1. Frage – <strong>GR</strong> DI Feiel verweist auf die letzte <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>, im Beson<strong>der</strong>en auf die Fragestunde. Er<br />
persönlich sei ja gewohnt, dass <strong>der</strong> Jahresrückblick aus den vergangenen <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>en im Normalfall<br />
immer vor Jahreswechsel passiere.<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> finde dies offensichtlich nach dem Jahreswechsel statt – so viel zur positiven<br />
Zusammenarbeit. Es könne vielleicht sein, dass die Uhren bei <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> an<strong>der</strong>s ticken.<br />
2.Vzbgm. Helmreich meint, die Frage müsste konkretisiert werden; das sei keine Frage, son<strong>der</strong>n eine<br />
Beleidigung.
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1. Frage – <strong>GR</strong> DI Feiel stellt seine Frage an den Prüfungsausschuss-Obmann, <strong>GR</strong> Sorger:<br />
In <strong>der</strong> Aussendung <strong>der</strong> FPÖ komme <strong>der</strong> Wortlaut vor, dass Beiträge von den Oppositionsparteien in<br />
den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ entsprechend zensuriert werden.<br />
Im Artikel kämen sehr persönliche Worte vor, die in Ordnung seien, aber auch Angriffe an den<br />
Kulturausschuss. Dies habe mit einer behaupteten Zensur nichts zu tun, son<strong>der</strong>n sei maximal ein<br />
Vorschlag, manche Wortlaute entsprechend abzuän<strong>der</strong>n.<br />
<strong>GR</strong> DI Feiel fragt, ob <strong>GR</strong> Sorger es wun<strong>der</strong>e, wenn letzten Endes zensuriert werde.<br />
<strong>GR</strong> Sorger meint, Zensur sei etwas, was in einer Demokratie nichts verloren habe. <strong>GR</strong> Sorger sagt,<br />
das sei die Aussendung <strong>der</strong> FPÖ und fragt, welches zweite Schriftstück <strong>GR</strong> DI Feiel dabeihabe.<br />
<strong>GR</strong> DI Feiel sagt, das sei <strong>der</strong> Bericht des Prüfungsausschussobmannes für die „<strong>Lieboch</strong>er<br />
Nachrichten“. <strong>GR</strong> Sorger fragt, was DI Feiel mit diesem Bericht mache.<br />
<strong>GR</strong> Keusch zeigt sich empört, dass <strong>GR</strong> DI Feiel im Besitz dieses Berichtes ist und sagt, das werde<br />
eine Aufsichtsbeschwerde, die sich gewaschen habe, nach sich ziehen. Der Bericht gehe nur dem<br />
Kulturausschuss etwas an und nun tauche er in <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> auf.<br />
<strong>GR</strong> Sorger fragt GK Meixner-Gabath, wie <strong>GR</strong> DI Feiel zu diesem Bericht komme und meint, was die<br />
Zensur in den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ angehe, habe <strong>GR</strong> DI Feiel die Frage soeben selbst<br />
beantwortet.<br />
Desweiteren könne VM Wiesenhofer die Frage auch beantworten, da in <strong>der</strong> Vergangenheit dessen<br />
Beiträge tatsächlich verän<strong>der</strong>t wurden.<br />
Er selbst habe seine Beiträge bis zur Veröffentlichung in den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ dreimal<br />
umschreiben müssen.<br />
<strong>GR</strong> Sorger verlangt, <strong>GR</strong> DI Feiel möge den Bericht hergeben, weil er glaube nicht, dass <strong>GR</strong> DI Feiel<br />
diesen haben dürfe.<br />
<strong>GR</strong> Tengg sagt, es sei veröffentlicht worden, die <strong>ÖVP</strong> sei gegen die Musikschule. Dabei erinnere er<br />
an den Grundsatzbeschluss für die Musikschule, <strong>der</strong> einstimmig gefasst worden sei.<br />
Da es immer wie<strong>der</strong> zu Zwischenwortmeldungen kommt, ersucht <strong>der</strong> Bgm. erneut, sich an die<br />
Redeordnung zu halten und den am Wort Befindlichen ausreden zu lassen. So könne man auch eine<br />
geordnete Diskussion führen und sachlich belassen.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA bezieht sich auf das Flugblatt, in dem <strong>der</strong> Spatenstich zur Musikschule<br />
veröffentlicht wurde und meint, das sei wirklich etwas, was das Fass zum Überlaufen bringe.<br />
Drei Tage vor <strong>der</strong> Veröffentlichung sei er mit dem Bgm. bei <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> FF<br />
<strong>Lieboch</strong> gewesen. Dabei habe <strong>der</strong> Bgm. ihm gegenüber betont, wie viel Wert er auf eine gute<br />
Zusammenarbeit legen würde.<br />
Drei Tage später erschien das Flugblatt, wo sogar GK Meixner-Gabath auf dem Foto„geopfert“<br />
worden sei, weil sie links von ihm gestanden sei.<br />
Er habe keine Einladung zu diesem Event bekommen, obwohl die Gemeinde dazu geladen worden sei.<br />
Man habe es nicht für Wert befunden, die an<strong>der</strong>en Fraktionen zu informieren, dass <strong>der</strong> Spatenstich<br />
stattfindet. Dann gebe man im offiziellen Medium <strong>der</strong> Gemeinde ein Flugblatt hinaus, ohne vorher<br />
den Kulturausschuss zu befinden, ob dies ausgesandt werde. Man habe zudem am Foto den 2.Vzbgm.<br />
weggeschnitten und lasse den Altbürgermeister drauf, <strong>der</strong> offiziell dort überhaupt nichts mehr<br />
verloren habe.<br />
Wie er hingekommen sei, habe er die eingeschlafenen Gesichter gesehen, weil die Rede auf die<br />
an<strong>der</strong>en Parteien nicht mehr so anpatzend wie geplant habe sein können. Das habe er beim Stottern<br />
bemerkt.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, das sei wie<strong>der</strong> eine Unterstellung.
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2.Vzbgm. Helmreich, MBA bezieht sich erneut auf das Flugblatt und verweist auf die Textierung<br />
„…trotz massiver Wi<strong>der</strong>stände konnte das Projekt verwirklicht werden.“ Das seien mehrfache<br />
Unterstellungen, gegenüber wem auch immer.<br />
Seine Fraktion fühle sich nicht angesprochen, die <strong>ÖVP</strong> sei nie gegen die Musikschule, son<strong>der</strong>n nur<br />
gegen dieses Projekt gewesen, wo niemand wisse, was passiere, wenn die Gemeinde auch nur eine<br />
Monatsmiete nicht bezahlen könne.<br />
Wo spiele die Musikschule dann – diese Frage sollten sich alle Gemein<strong>der</strong>äte, die von dieser<br />
Mietvariante so begeistert gewesen seien, stellen. Er hoffe nicht, dass es dazu komme, aber wenn,<br />
könne <strong>der</strong> Bgm. das <strong>der</strong> Musikschule und dem Musikverein erklären.<br />
Der Bgm. sagt, er nehme das zur Kenntnis.<br />
<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer meint zur Frage von <strong>GR</strong> DI Feiel, ob bei <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> die Uhren an<strong>der</strong>s ticken,<br />
sei nur gesagt, dass es auch ganz nett gewesen wäre, wenn <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at vor allen an<strong>der</strong>en<br />
erfahren hätte, dass Altbürgermeister Pignitter sein Amt zurücklegt. Der Gemein<strong>der</strong>at sei dafür da, für<br />
die Gemeinde zu arbeiten und <strong>der</strong> Bgm. sei ein Teil davon.<br />
Dasselbe gelte natürlich auch für alle Events o<strong>der</strong> dem Tag <strong>der</strong> offenen Tür.<br />
Es sehe blöd aus, wenn er von den Bürgern auf den Tag <strong>der</strong> offenen Tür angesprochen werden und<br />
nichts davon wisse, aber er sei ja „nur“ Gemein<strong>der</strong>at, so <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer.<br />
Anm.: VM Wiesenhofer kommt um 20:20 Uhr zur <strong>Sitzung</strong>.<br />
Bgm. Aichbauer bedankt sich und sagt, er habe dies zur Kenntnis genommen.<br />
1. Frage – VM Wiesenhofer berichtet, ein Anrainer <strong>vom</strong> Getreideweg sei an ihn herangetreten, dass in<br />
<strong>der</strong> Flurgasse, sehr schnell gefahren werde - vorwiegend betreffe dies Fahrzeuge mit Voitsberger<br />
Kennzeichen. Besagter Anrainer habe in einer Stunde, zwischen 17:30 und 18:30 Uhr, um die 43<br />
Fahrzeuge gezählt. VM Wiesenhofer fragt den Bgm., was die Gemeinde hier zu tun gedenke.<br />
Der Bgm. empfiehlt in erster Linie die Polizei anzurufen und die Umstände zu schil<strong>der</strong>n. Die<br />
Gemeinde messe ja nicht die Geschwindigkeit und könne in dem Fall auch nichts unternehmen.<br />
VM Wiesenhofer ersucht den Anrainer, <strong>der</strong> sich unter den Zuhörern befindet, zu Wort kommen zu<br />
lassen.<br />
1.Vzbgm. Grinschgl sagt, das sei nicht üblich und er verstehe die Frage auch nicht.<br />
Man könne ja als Gemeinde nicht immer Polizei spielen. Was sollte <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at in dem<br />
konkreten Fall, wo 43 Autos eine Gemeindestraße benützen und zu schnell gefahren sind, tun.<br />
Dafür gebe es die StVO. Er wolle wissen, welchen Vorschlag die <strong>ÖVP</strong> in dem Fall habe bzw.<br />
gedenke, was <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at tun könne. Man habe bereits eine 30 km/h-Beschränkung verordnet<br />
und es gebe kein Gesetz, dass die Gemeinde die Geschwindigkeit messen dürfe.<br />
<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer sagt, es sei kein Angriff an den Bgm., son<strong>der</strong>n es sei die Aufgabe des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates, Anfragen <strong>der</strong> Bürger aufzunehmen und an den Bgm. weiterzugeben, da brauche man<br />
nicht zu streiten.<br />
Der Bgm. meint, er sei auch vollkommen dafür.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA meint, <strong>der</strong> vermehrte Verkehr sei unmittelbar mit dem<br />
Gemeindestraßenumbau in <strong>der</strong> Bahnhofstraße in Zusammenhang zu bringen.<br />
Die Gemeinde habe ca. € 60.000,00 in den Umbau investiert, um die Bahnhofstraße zu befrieden und<br />
nun sei es viel gefährlicher als zuvor.<br />
Es sei noch immer kein Radweg ausgewiesen – das habe er in je<strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> seit dem Vorjahr<br />
gefragt, warum da noch immer nichts passiert sei. Er könne nicht glauben, dass es noch immer keine
11<br />
Antwort <strong>vom</strong> Land gebe. Da den Leuten die Bahnhofstraße zu schmal sei, würden sie über das<br />
Industriegebiet fahren. Es könnten Bodenschwellen etc. und viele an<strong>der</strong>e Möglichkeiten überlegt<br />
werden, so 2.Vzbgm. Helmreich, MBA.<br />
Der Bgm. schlägt vor, entsprechende Anträge zu bringen, dem stehe ja nichts im Wege.<br />
<strong>GR</strong> Schmidt weist darauf hin, dass es in <strong>der</strong> Flurgasse bereits 2 Bodenschwellen gibt.<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz bringt das Thema „private Geschwindigkeitsmessung durch die Gemeinde“ vor.<br />
Der Bgm. wie<strong>der</strong>holt, sobald dies gesetzlich fundiert sei, werde man sich dessen annehmen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Anrainerbeschwerde würde er ersuchen, eine schriftliche Eingabe zu machen, um diese<br />
behandeln zu können. Ebenso könne die <strong>ÖVP</strong> Anträge stellen und Vorschläge bringen.<br />
2. Frage – VM Wiesenhofer sagt, ihm sei zu Ohren gekommen, dass Personen im Namen <strong>der</strong><br />
Gemeinde in <strong>Lieboch</strong>er Lokalitäten geprüft hätten, ob dort Spielautomaten stehen o<strong>der</strong> nicht.<br />
Er wolle wissen, ob dies <strong>der</strong> Richtigkeit bzw. <strong>der</strong> Wahrheit entspreche.<br />
Der Bgm. sagt, dies so korrekt, es gebe dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage.<br />
AL Mag. Marat erklärt dazu, <strong>der</strong> Gemeindebund sei von <strong>der</strong> Gemeinde beauftragt, die Zahl und Art<br />
<strong>der</strong> gemeldeten Spiel- und Geldspielautomaten in den <strong>Lieboch</strong>er Lokalen zu überprüfen. Dies hänge<br />
mit <strong>der</strong> Verordnung zur Lustbarkeitsabgabe zusammen, da für jeden aufgestellten Apparat bezahlt<br />
werden müsse. Die Überprüfung sei notwendig, um die Richtigkeit <strong>der</strong> Meldungen nachvollziehen zu<br />
können, ansonsten entgingen <strong>der</strong> Gemeinde die entsprechenden Abgaben.<br />
Ende <strong>der</strong> Fragestunde: 20:30 Uhr<br />
Bericht des Bürgermeisters<br />
<strong>GR</strong> Keusch sagt, von <strong>der</strong> letzten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> seien <strong>vom</strong> Bgm. noch Fragen zu beantworten.<br />
Die erste offene Frage betreffe die Causa Stadler.<br />
Der Bgm. verweist darauf, dass es sich dabei um einen nichtöffentlichen Teil handle.<br />
<strong>GR</strong> Keusch entgegnet, die Frage sei im öffentlichen Teil gestellt worden.<br />
Bgm. Aichbauer erklärt, dies hätte eben nicht im öffentlichen Teil gefragt werden dürfen.<br />
Es entspreche nicht <strong>der</strong> Gemeindeordnung, im öffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>, Fragen zu stellen, die<br />
dort nichts zu suchen haben.<br />
VM Wiesenhofer meint, da es im nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> keine Fragestunde gebe,<br />
müsse man die Fragen im öffentlichen Teil stellen.<br />
Der Bgm. sagt, es gebe keine Diskussion und er ersuche um die nächste Frage.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, <strong>der</strong> Bgm. müsse die Frage heute beantworten.<br />
Der Bgm. meint, er könne die Frage nachher im nichtöffentlichen Teil beantworten.<br />
<strong>GR</strong> Keusch erinnert an die Frage aus <strong>der</strong> letzten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong>, dass bei einer <strong>Sitzung</strong> des<br />
Wasserverbandes Söding-<strong>Lieboch</strong> <strong>der</strong> Bgm., damals noch in <strong>der</strong> Funktion als Gemeindekassier, am<br />
Ende <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> Getränke im Namen <strong>der</strong> Gemeinde bezahlt habe.<br />
Der Bgm. habe versprochen, in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> mündlich zu antworten.<br />
Der Bgm. sagt, dies sei Usus und üblich, dass die Gemeinde die Mitglie<strong>der</strong> des Wasserverbandes zu<br />
Getränken einlade. Das sei auf Geheiß des damaligen Bgm. Pignitter passiert und somit habe er das<br />
gemacht.
12<br />
Er habe als Gemeindekassier im Auftrag von Altbgm. Pignitter gehandelt, <strong>der</strong> die Kosten auf sein<br />
Repräsentantenkonto geschrieben habe.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Ansicht, es hätte nach Reihung im Gemeindevorstand vorgegangen<br />
werden und in Vertretung des Bgm. somit <strong>der</strong> 1.Vzbgm. o<strong>der</strong> 2.Vzbgm. die Einladung aussprechen<br />
müssen.<br />
Der Bgm. entgegnet, 2.Vzbgm. Helmreich, MBA sei als normales Mitglied anwesend gewesen, er<br />
aber als Obmann-Stellvertreter des Wasserverbandes. Das habe also mit <strong>der</strong> Funktion zu tun gehabt –<br />
das sei alles.<br />
Bgm. Aichbauer berichtet im Anschluss über die Kosten für die Falltierentsorgung 2009, die sich bei<br />
einer entsorgten Menge von 1.921,78 kg auf € 469,93 belaufen.<br />
Der weitere Bericht hätte das Gemeindeamt betroffen, dies sei aber in <strong>der</strong> Fragestunde bereits<br />
behandelt worden, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
Im Anschluss stellt <strong>der</strong> Bgm. den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern bzw. zu än<strong>der</strong>n:<br />
ERWEITERUNG:<br />
öffentlich<br />
2. Freihändige Vergabe <strong>der</strong> Gemeindejagd<br />
11. Errichtung einer weiterführenden Schule mit Einbindung <strong>der</strong> bestehenden Volksschule<br />
(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />
12. <strong>Lieboch</strong>er Nachrichten; Gestaltung, Inhalte und Redaktionsverantwortung<br />
(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />
Nicht öffentlich<br />
20. KG – Erläuterungen des Gemeindevertretungsbefugten Bgm. Aichbauer zu folgenden<br />
Themen: Schulden, Planung, Vorhaben, Erklärungen und Mitarbeiter<br />
(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />
<strong>21.</strong> Arbeitsabläufe aller Gemeindebediensteten im Gemeindeamt<br />
(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>)<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, <strong>der</strong> Bgm. habe soeben „nicht öffentliche“ Erweiterungspunkte<br />
vorgelesen, obwohl Zuhörer anwesend seien.<br />
Der Bgm. erklärt, die reine Benennung <strong>der</strong> Tagesordnungspunkte sei sehr wohl gestattet, nur <strong>der</strong><br />
Inhalt <strong>der</strong>selben sei nicht öffentlich; das sei ein Unterschied.<br />
VM Wiesenhofer fragt, warum TO-Punkt <strong>21.</strong> „nicht öffentlich“ sei.<br />
Der Bgm. sagt, weil es hierbei um Personalangelegenheiten gehe und diese gem. Gemeindeordnung<br />
unter „nicht öffentlich“ zu behandeln sind.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Ansicht, dass Arbeitsabläufe nicht darunter fallen und verlangt die<br />
Aufnahme in den öffentlichen Teil.<br />
Der Bgm. sagt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge darüber befinden.<br />
Bgm. Aichbauer stellt den Antrag, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge darüber abstimmen, ob <strong>der</strong> TO-Punkt <strong>21.</strong><br />
in den öffentlichen o<strong>der</strong> nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> Tagesordnung kommt und ersucht um Zeichen <strong>der</strong><br />
Zustimmung für die Aufnahme in den nicht öffentlichen Teil.<br />
Für die Aufnahme in den nicht öffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> stimmen
13<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
Der Antrag auf Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung, wie <strong>vom</strong> Bgm. beantragt, wird anschließend<br />
einstimmig beschlossen.<br />
Anm.: Die ursprüngliche Tagesordnung verschiebt sich entsprechend.<br />
Pkt. 1.: Genehmigung und Unterfertigung des <strong>Sitzung</strong>sprotokolls <strong>vom</strong> 10.01.<strong>2011</strong><br />
Die Vorsitzende <strong>der</strong> SchriftführerInnen, GK Meixner-Gabath, weist darauf hin, dass bisher kein<br />
schriftlicher Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des <strong>Sitzung</strong>sprotokolls eingelangt ist und jetzt noch ein solcher<br />
eingebracht werden könnte.<br />
Da kein schriftlicher Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des <strong>Sitzung</strong>sprotokolls <strong>vom</strong> 10.01.<strong>2011</strong> gestellt wird, stellt<br />
<strong>der</strong> Bgm. fest, dass die Verhandlungsschrift gem. § 60 Abs. 6 Stmk. GemO als genehmigt gilt und<br />
ersucht die Schriftführer diese zu unterschreiben.<br />
Pkt. 2.: Freihändige Vergabe <strong>der</strong> Gemeindejagd<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Tengg verlässt aufgrund Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>GR</strong> Pichler entschuldigt sich kurzzeitig von <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />
Bgm. Aichbauer verweist auf das von <strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft ordnungsgemäß eingebrachte<br />
Ansuchen zur freihändigen Jagdvergabe. Der Pächtervorschlag für die Jagdperiode <strong>vom</strong> 01.04.2013<br />
bis 31.03.2019 wurde von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> kammerzugehörigen Grundbesitzer mittels <strong>der</strong><br />
vorgesehenen Formblätter eingebracht (diese Grundbesitzer sind gleichzeitig Eigentümer von mehr<br />
als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> im Gemeindejagdgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />
Grundflächen, die jeweils mindestens 1 ha betragen).<br />
Das jährliche Jagdpachtentgelt beträgt € 2.348,00 (€ 2,00/ha – Gesamtfläche 1.174 ha). Der Vorschlag<br />
<strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft auf Reduzierung des Jagdpachtentgeltes von bisher € 2,10 auf €<br />
2,00/ha wurde damit begründet, dass aufgrund <strong>der</strong> fortschreitenden Bebauung und <strong>der</strong> Errichtung<br />
diverser Brücken über die Kainach effektiv immer weniger jagdbare Flächen zur Verfügung stehen.<br />
Der Bgm. meint, das seien für ihn ausreichende Argumente und er sei dafür, den Vorschlag<br />
anzunehmen, stelle dies aber auch zur Diskussion.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, er sei auch dafür, es wäre aber schön, wenn man auch im Bereich<br />
<strong>der</strong> Gastwirtschaft solchen Argumenten so leicht folgen könnte.<br />
Vom Bgm. wird darauf hingewiesen, dass im Gesellschaftsvertrag folgende Personen als Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft namhaft gemacht wurden:<br />
Ing. Brandstätter Richard 8501 <strong>Lieboch</strong>, Flurgasse 4c als Bevollmächtigter<br />
Tengg Franz 8501 <strong>Lieboch</strong>, Kainachstraße 70 als dessen Stellvertreter,<br />
Kasper Peter 8501 <strong>Lieboch</strong>, Dorfstraße 33 und<br />
Spath Wilhelm 8501 <strong>Lieboch</strong>, Dorfstraße 31.<br />
Im Anschluss stellt <strong>der</strong> Bgm. den Antrag, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge die Zustimmung zur freihändigen<br />
Jagdvergabe an die <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft, wie bereits angeführt, erteilen.
14<br />
Der Antrag wird <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig beschlossen (ohne <strong>GR</strong> Christian Tengg, da dieser<br />
befangen ist; <strong>der</strong> Vater, Herr Franz Tengg, ist Mitglied <strong>der</strong> <strong>Lieboch</strong>er Jagdgesellschaft) und ohne die<br />
nicht anwesende <strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>).<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Tengg nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />
Pkt. 3.: Rechnungsabschluss 2010<br />
a.) Bericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2010<br />
Da <strong>der</strong> Prüfbericht in den Unterlagen aufgelegen ist und sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at ausreichend<br />
informieren konnte wird auf die Verlesung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift verzichtet.<br />
Anm.: Die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Prüfungsausschuss-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 15.03.<strong>2011</strong> wird an die Bildwand<br />
projiziert.<br />
Im Anschluss wird <strong>vom</strong> <strong>der</strong> Bgm. zum Prüfbericht, wie folgt schriftlich Stellung genommen und die<br />
Stellungnahme an die Bildwand projiziert:<br />
„Zu Punkt 2.: Die Versicherungsverträge werden regelmäßig auf ihre Aktualität, Wirtschaftlichkeit<br />
und Zweckmäßigkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert.<br />
Die Schätzung von unbeweglichen Gütern obliegt (Grundstücke, Gebäude u. dgl.) Bauamtsleiter BM<br />
Ing. Joham. Die Schätzung <strong>der</strong> beweglichen Güter erfolgt durch die Finanzabteilung. Sollten sich im<br />
Zuge <strong>der</strong> erwähnten Schwerpunktprüfungen begründete Divergenzen ergeben, werden diese jedenfalls<br />
bei künftigen Bewertungen Beachtung finden.“<br />
<strong>GR</strong> Keusch fragt, ob BM Ing. Joham beeideter Sachverständiger für Schätzungen sei.<br />
AL Mag. Marat erklärt, dass Herr BM Ing. Joham Bausachverständiger sei und aufgrund seiner<br />
Fachkenntnis diese Schätzungen für die Gemeinde durchführt.<br />
<strong>GR</strong> Keusch erkundigt sich, wie die beweglichen Güter in <strong>der</strong> Finanzabteilung geschätzt werden.<br />
AL Mag. Marat informiert, dass es bei Ankauf diverser Güter die entsprechenden Rechnungen gibt<br />
und die entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben abzuschreiben seien.<br />
<strong>GR</strong> Keusch ersucht, Herrn BM Ing. Joham zu fragen, wie er auf die Straßengrundstückspreise komme<br />
und verlangt zu protokollieren, dass dies in <strong>der</strong> nächsten <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> beantwortet werden solle.<br />
b.) Beschlussfassung<br />
Der Bgm. ersucht den anwesenden Mitarbeiter <strong>der</strong> Finanzabteilung, Herrn Possert, den<br />
Rechnungsabschluss 2010 näher zu erläutern.<br />
Herr Possert verliest anschließend nachstehende Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2010:<br />
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 konnte wie folgt abgeschlossen werden<br />
(Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Rechnungsabschlusses):<br />
a.) Ordentlicher Haushalt<br />
Soll<br />
Einnahmen: € 6,808.477,01<br />
Ausgaben : € 6,808.477,01<br />
und ist das Soll somit ausgeglichen.
15<br />
Als Anteilsbetrag <strong>vom</strong> OH konnte in den AOH <strong>der</strong> Betrag von € 216.287,98 zur<br />
Abdeckung nachstehen<strong>der</strong> Vorhaben zugeführt werden:<br />
1.) Sportplatz Lärmschutzwand € 8.259,72<br />
2.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG, Wasserhaus € 64.000,00<br />
3.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG, Museum € 95.154,81<br />
4.) Straßensanierung, Geh- und Radwege mit<br />
Straßenbeleuchtung € 48.873,45<br />
€ 216.287,98<br />
Ist<br />
Einnahmen: € 6,988.319,06<br />
Ausgaben : € 7,190.721,51<br />
daraus ergibt sich ein Ist-Abgang von € 202.402,45<br />
b.) Außerordentlicher Haushalt<br />
Soll<br />
Einnahmen: € 970.946,65<br />
Ausgaben : € 1,959.356,30<br />
daraus ergibt sich ein Soll-Abgang von € 988.409,65<br />
(Soll-Abgang-Brutto = € 1,115.535,23 abzgl. Soll-Überschuss von<br />
€ 127.125,58)<br />
Der Soll-Abgang 2010 ist bei nachstehenden Vorhaben verrechnet:<br />
1.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG; Industrie West € 961.282,97<br />
2.) MG. <strong>Lieboch</strong> KG; Museum € 5.845,19<br />
3.) Straßen- u. Gehsteigsanierung Bahnhofstr. € 68.681,00<br />
4.) RHB Schmiedbach/Trattenbach € 3.238,40<br />
5.) Rückhaltebecken Jägerweg € 56.987,67<br />
6.) Abwasserbeseitigung – Erschließung Ulmg.-<br />
Sportplatz € 19.500,00<br />
Summe € 1,115.535,23<br />
Der Soll-Überschuss ergibt sich bei nachstehenden Vorhaben:<br />
1.) Grundbesitz (Grundverkauf Kelag) € 127.125,58<br />
Summe € 127.125,58<br />
Ist<br />
Einnahmen: € 2,379.649,80<br />
Ausgaben : € 2,202.356,33<br />
und ergibt sich daraus ein Ist-Überschuss von € 177.293,47.<br />
Der Ist-Überschuss ist bei folgenden Vorhaben verrechnet:<br />
1.) Straßensanierung, Geh- und Radwege mit<br />
Ausbau Straßenbeleuchtung € 50.167,89<br />
2.) Grundbesitz ( Grundverkauf Kelag) € 127.125,58<br />
Summe € 177.293,47
c.) Kassenabschluss<br />
Einnahmen:<br />
Anfänglicher Kassenbestand € - 1.090.992,82<br />
Summe <strong>der</strong> ordentl. Einnahmen € 6.867.686,74<br />
Summe <strong>der</strong> außerordentl. Einnahmen € 868.238.45<br />
Summe <strong>der</strong> voranschlagsunwirksamen Einnahmen € 3.322.104,33<br />
Gesamtsumme € 9.967.036,70<br />
Ausgaben:<br />
Summe <strong>der</strong> ordentl. Ausgaben € 6.646.855,15<br />
Summe <strong>der</strong> außerordentl. Ausgaben € 1.002.111,62<br />
Summe <strong>der</strong> voranschlagsunwirksamen Ausgaben € 3.3<strong>21.</strong>634,07<br />
Schließlicher Kassenbestand € - 1.003.564,14<br />
Gesamtsumme € 9.967.036,70<br />
16<br />
Der Bgm. erklärt, dass die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010 durch die BH Graz-Umgebung<br />
ergeben hat, dass dieser für in Ordnung befunden wird und stellt <strong>der</strong> Bgm. den Antrag, den<br />
Rechnungsabschluss 2010 inkl. sämtlicher Beilagen in <strong>der</strong> vorliegenden Form zu beschließen.<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Pichler war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
1.Vzbgm. Grinschgl stellt anschließend den Antrag, die Rechnungsleger (Bürgermeister und<br />
Gemeindekassier) zu entlasten.<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Anschließend stellt <strong>der</strong> Bgm. die neue Mitarbeiterin im Finanzreferat, Frau Blazovnik, vor.<br />
Anm.: Die beiden Bediensteten des Finanzreferates, Frau Blazovnik und Herr Possert verlassen<br />
daraufhin die <strong>Sitzung</strong>.
Pkt. 4.: Bebauungsplan 01 (2. Än<strong>der</strong>ung)<br />
a.) Einwendungsbehandlungen<br />
17<br />
Nach <strong>der</strong> erfolgten öffentlichen Auflage <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans 01 ist im Gemein<strong>der</strong>at<br />
über die eingelangten Einwendungen abzusprechen.<br />
Der Bgm. erteilt das Wort an den Obmann des Bau-Raumordnung-Umweltausschusses, <strong>GR</strong> Sundl.<br />
<strong>GR</strong> Sundl zeigt die zeichnerische Darstellung zur 2. Än<strong>der</strong>ung des BP 01, teilt mit, dass die Än<strong>der</strong>ung<br />
aufgrund <strong>der</strong> Novellierung des Raumordnungsgesetzes notwendig geworden sei (Definition von<br />
vormals Traufenhöhen auf nunmehr Gebäudehöhen). Bei dieser Gelegenheit seien die Baugrenz- und<br />
Baufluchtlinien den tatsächlich bestehenden Bauten angeglichen.<br />
<strong>GR</strong> Sundl verweist auf die eingelangten Einwendungen und Einwendungsbeantwortungen, welche in<br />
vollem Umfang auf die Bildwand projiziert werden.<br />
Anschließend stellt <strong>GR</strong> Sundl den Antrag, die Einwendung<br />
Kormann Herbert u. Kormann Heidelinde, Orel Elisabeth, 8501 <strong>Lieboch</strong><br />
Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />
„Einwendungsverlangen<br />
Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />
Begründung an: „Da es für einen Laien nicht möglich ist, die im Schreiben <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />
<strong>Lieboch</strong> angeführten Ausführungen über die 2. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes zu verstehen.“<br />
Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Die Gemeinde hat während <strong>der</strong> Anhörungsfrist einen Planersprechtag für die Betroffenen angeboten,<br />
in dem die Än<strong>der</strong>ung ausführlich in persönlichen Gesprächen erläutert werden konnte.<br />
In die Planunterlagen kann im Gemeindeamt während <strong>der</strong> Amtsstunden je<strong>der</strong>zeit Einsicht genommen<br />
werden und die Gemeinde steht für Auskünfte zur Verfügung.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong><br />
Herwig Sorger (FPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />
Lydia Wetzlinger, 8501 <strong>Lieboch</strong><br />
Einwendung <strong>vom</strong> 10.2.<strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />
„Einwendungsverlangen<br />
Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />
Begründung an: „Ich kann aus den Erläuterungen zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht ersehen,<br />
welche Auswirkungen das für mich persönlich haben wird. Außerdem ist die Frist von zwei Wochen<br />
sehr kurz, um sich wirklich ausreichend zu informieren zu können.“
18<br />
Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Die Gemeinde hat während <strong>der</strong> Anhörungsfrist einen Planersprechtag für die Betroffenen angeboten,<br />
in dem die Än<strong>der</strong>ung ausführlich in persönlichen Gesprächen erläutert werden konnte.<br />
In die Planunterlagen kann im Gemeindeamt während <strong>der</strong> Amtsstunden je<strong>der</strong>zeit Einsicht genommen<br />
werden und die Gemeinde steht für Auskünfte zur Verfügung.<br />
Die städtebauliche Konzeption wurde im Bebauungsplan nicht verän<strong>der</strong>t. Aufgrund des daher<br />
beschränkten Umfangs <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist die Frist von zwei Wochen für die Anhörung als angemessen<br />
zu sehen.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch<br />
und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>).<br />
<strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />
Gerhard Kaufmann u. Roman Kaufmann, 8144 Haselsdorf-Tobelbad<br />
Einwendung <strong>vom</strong> 12.2.<strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />
„Einwendungsverlangen<br />
Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />
Begründung an: „Somit wird <strong>der</strong> Grund mit Haus entwertet; restlicher Grund mit Haus zu klein.“<br />
Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Die Einwendung betrifft das Grundstück 244. Dieses Grundstück ist Teil eines bebauungsfrei zu<br />
haltenden Bereiches (Rupert-Schmid-Platz). Dieser Platz ist wesentliches Element <strong>der</strong><br />
städtebaulichen Gestaltung des Ortsgebietes entlang <strong>der</strong> B70. Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
berührt die Festlegung <strong>der</strong> bebauungs-frei zuhaltenden Zonen / <strong>der</strong> Platzfläche nicht. Sie wurde<br />
schon in <strong>der</strong> Erstfassung des Bebauungsplanes festgelegt und unverän<strong>der</strong>t beibehalten.<br />
Auch wenn aufgrund <strong>der</strong> Festlegungen eine Bebauung nicht möglich ist, ist <strong>der</strong> Grund nicht<br />
entwertet. Nur hat er seinen Wert nicht als Bauplatz, son<strong>der</strong>n als Teil einer für die Ortsgestaltung<br />
wichtigen Freifläche.<br />
Im Falle einer Ablöse wird das Grundstück als Gesamtes, einschließlich <strong>der</strong> kleinen innerhalb <strong>der</strong><br />
Baugrenzlinien liegenden Restfläche, zu betrachten sein.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz<br />
(LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong><br />
Sorger (FPÖ).<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.
<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />
Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau und Verkehrswesen<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, GZ: 520-00/652 – <strong>2011</strong> wie folgt zu beantworten:<br />
19<br />
„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />
Da die Planung die Anpassung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes betrifft, keine neuen<br />
Zufahrten an die Landesstraßen festgelegt wurden und Vorgaben aufgrund des Landes-<br />
Straßenverwaltungsgesetzes ohnehin einzuhalten sind, waren aufgrund Ihrer Stellungnahme<br />
gegenüber dem Anhörungsentwurf keine Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. Die verkehrsplanerischen<br />
Grundsätze / Allgemeine Stellungnahme wurden in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz<br />
(LINEU) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch<br />
und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>).<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (13 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den den Antrag, die Einwendung<br />
Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung. Fachabteilung 13B<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 15.11.2010, GZ: FA13B-55.06-29/2010-29 wie folgt zu beantworten:<br />
„Die Erläuterungen zur Aufhebung <strong>der</strong> Festlegung von Dachneigungen wurden textlich sowie mit<br />
einer planlichen Bestandsdarstellung und Fotos ergänzt.<br />
Die ergänzten Erläuterungen zum bemängelten Punkt sind zwecks Nachvollziehbarkeit beiliegend<br />
angeschlossen.<br />
Zu Ihrem Hinweis, dass es wenig sinnvoll ist, in einem weitgehend bebauten Gebiet die Festlegungen<br />
zur Dachneigung zu än<strong>der</strong>n, ist anzumerken, dass ein wesentlicher Aspekt des Bebauungsplanes die<br />
bauliche Erneuerung ist, was sich in <strong>der</strong> Diskrepanz des kleinteiligen geringvolumigen Altbestandes<br />
entlang <strong>der</strong> LB 70 und den Festlegungen im Bebauungsplan (bereits in <strong>der</strong> Erstfassung) zeigt. Auch<br />
im Hinblick auf diese Erneuerung an <strong>der</strong> LB 70 macht die Beibehaltung von Vorgaben zur<br />
Dachneigung kaum Sinn, bedenkt man, dass es eine solche in den Bebauungsplänen auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Straßenseite wie auch in <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> LB 70 nicht gibt und sich die signifikanten,<br />
straßenbildbestimmenden Neubauten an <strong>der</strong> LB 70 meist flacher Dächer für eine zeitgemäße<br />
Formensprache und als Ausdruck <strong>der</strong> gewandelten Ortsfunktion bedient.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz<br />
(LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>).<br />
<strong>GR</strong> Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
<strong>GR</strong> Pichler war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.
.) Endbeschluss<br />
20<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die 2. Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplans 01 samt planlicher Darstellung zu beschließen, wie folgt:<br />
„VERORDNUNG<br />
gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in Verbindung mit § 40 Abs. 6 Z 1 des<br />
Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, § 28 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.F. LGBl.<br />
13/2005 und § 4 des Stmk. Baugesetzes 1995 i.d.g.F., <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
beschlossen am <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong><br />
Zeichnerische Darstellung<br />
Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB01-AE2 (Rechtsplan), im<br />
Maßstab 1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nussmüller<br />
und Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger ist Teil dieser Verordnung.<br />
Dieser Plan ersetzt den bisherigen Rechtsplan.<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
(1) Die Än<strong>der</strong>ung betrifft das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes.<br />
(2) In <strong>der</strong> planlichen Festlegung werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlichen Festlegungen;<br />
Än<strong>der</strong>ung des <strong>Verlauf</strong>es <strong>der</strong> Baugrenz- und Baufluchtlinien;<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien;<br />
anstelle <strong>der</strong> bisherigen Festlegung von Traufhöhen wird die Höhenentwicklung <strong>der</strong><br />
Gebäude durch die Festlegung von Geschoßanzahl und Gesamthöhe geregelt.<br />
(3) Ausweisungen des Flächenwidmungsplanes sind in den Gebietsschablonen <strong>der</strong><br />
zeichnerischen Darstellung festgehalten.<br />
(4) Die Lage von Gebäuden ist durch Baugrenzlinien (Stmk. Baugesetz, §4 Z. 9) festgelegt.<br />
(5) Die im Plan festgelegten Bebauungsweisen (Stmk. Baugesetz §4 Z.17) und Festlegungen zur<br />
Höhenentwicklung (Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude - Stmk. Baugesetz §4 Z.<br />
33 und 31) sind gemäß den Schablonen in <strong>der</strong> Plandarstellung einzuhalten. Auf den an <strong>der</strong><br />
Packer Straße gelegenen Bauplätzen, das sind Bauplätze in den Teilgebieten 01.01 und<br />
01.02, gilt als Fußpunkt für die Gesamthöhe das Niveau <strong>der</strong> Packer Straße an <strong>der</strong> dem<br />
Gebäude gegenüberliegenden Stelle. Bei Zubauten ist eine Unterschreitung <strong>der</strong> festgelegten<br />
Mindestgeschoßzahl in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn dies <strong>vom</strong><br />
Ortsbildsachverständigen positiv begutachtetet wird.<br />
(6) Die in <strong>der</strong> Erstfassung des Bebauungsplanes enthaltenen Festlegungen zur Dachneigung<br />
werden aufgehoben.<br />
(7) Nutzungseinschränkungen<br />
Der Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße ist laut Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet-<br />
Lärm.<br />
Im allgemeinen Wohngebiet sind jene Bereiche betroffen, die mit mehr als 45dB nachts<br />
o<strong>der</strong> mit mehr als 55dB tags belastet sind, im Kerngebiet jene Zonen, die einer<br />
Lärmbelastung über 50 dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags ausgesetzt sind. In diesen<br />
Bereichen sind Maßnahmen zur Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmeinwirkung, wie verstärkte<br />
Schalldämmung, an <strong>der</strong> Lärmbelastung orientierte Gebäudestellung und<br />
Grundrissgestaltung zu ergreifen. Der <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Lärmisophonen muss<br />
im Anlassfall (Wohnbebauung) ermittelt werden. Als Anhaltspunkt kann die dem<br />
Flächenwidmungsplan 4.0 angeschlossene vereinfachte Lärmberechnung nach<br />
Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung herangezogen<br />
werden.<br />
Ein großer Teil des Gebietes ist aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb eines Hochwasserabflussgebietes<br />
mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit gemäß<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet Hochwasser. Vor einer Bebauung müssen<br />
Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreistellung getroffen werden. Die Schutzmaßnahmen
21<br />
müssen zumindest für die wesentlichen Teile des Bauplatzes hergestellt werden<br />
(Gebäude, Nebengebäude, Terrassen, gefahrloser Zugang, Autoabstellplätze etc.).<br />
(8) Oberflächenentwässerung<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf dem jeweiligen Bauplatz zu versickern. Sollte aufgrund <strong>der</strong><br />
geologischen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Grundwassersituation dies in vollem Umfang nicht<br />
möglich sein, sind entsprechend technische Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung<br />
fachkundig darzustellen und im Rahmen des Bauverfahrens zu beantragen.<br />
Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind zusätzlich Genehmigungen einzuholen (Zustimmung des<br />
öffentlichen Wassergutes bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer bzw. ein separates<br />
wasserrechtliches Bewilligungsverfahren).<br />
Inkrafttreten<br />
Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes tritt dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag in Kraft.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
1. PLANUNGS<strong>GR</strong>UNDLAGEN<br />
Planverfasser:<br />
Arbeitsgemeinschaft Architekt DI Werner Nussmüller, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz<br />
Tel. 0316 381812, Fax DW 9, e-mail: buero@nussmueller.at<br />
Architekt DI Dr. techn. Heiner Hierzegger, 8010 Graz, Franziskanerplatz 10/II<br />
Tel. 0316 827177, Fax DW 13, e-mail: ro.hierzegger@aon.at<br />
Bearbeitung: Franz Radaschitz<br />
Grundlage <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung: digitale Katastralmappe, Stand Jänner 2009 und Gebäude-<br />
Naturstandsaufnahme <strong>der</strong> Fa. Gis-Quadrat, Stand Jänner 2009<br />
Planungsunterlagen:<br />
Bebauungsplan 01 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong> und 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes 01,<br />
Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Erstellung des Flächenwidmungsplanes gültigen Fassung LGBl. 13/2005<br />
Stmk. Baugesetz, Flächenwidmungsplan 4.00 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
Für das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes ist das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />
ausschlaggebend, für die Inhalte die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächenwidmungsplanes<br />
geltende Fassung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974.<br />
2. LAGE, RANDBEDINGUNGEN<br />
Der Bebauungsplan 01 betrifft den östlichen zentralen Ortsbereich von <strong>Lieboch</strong>. Das Planungsgebiet<br />
wird von <strong>der</strong> Packer Straße B70 im Südwesten, dem Lusenbach im Osten und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße<br />
im Norden begrenzt. Es ist rund 6,5 ha groß.<br />
Die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplanes stammt aus dem Jahre 1983 (Verf. Architekt DI<br />
Werner Nussmüller und Architekt DI I. E. Holub). Im Jahr 1998 wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan zum ersten<br />
Mal geän<strong>der</strong>t.<br />
Ein wesentliches Element in <strong>der</strong> Erstfassung war die Schaffung von Plätzen im Ortskern<br />
(Gemeindeplatz, Kirchenvorplatz, Marktplatz). Der Gemeindeplatz (Rupert-Schmid-Platz) erstreckt<br />
sich <strong>vom</strong> Gemeindeamt (im Gebiet des Bebauungsplanes 03) über die Packer Straße in das Gebiet des<br />
Bebauungsplanes 01. Die für den Marktplatz und für die Verkehrsberuhigung des Kirchenvorplatzes<br />
notwendige Verlegung <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße kam jedoch nicht zustande. Schon bei <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung<br />
musste deshalb das städtebauliche Konzept im nordwestlichen Teil des Planungsgebietes geän<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
Der Bebauungsplan zielt, wie die übrigen Bebauungspläne <strong>der</strong> Gemeinde auf die Regelung <strong>der</strong><br />
Gesamtstruktur ab und verzichtet auf eng gefasste Detailvorgaben.<br />
Das Gebiet ist zu einem überwiegenden Teil bebaut. Der Raum an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße, im<br />
Kreuzungsbereich mit <strong>der</strong> Packer Straße, wird von öffentlichen Einrichtungen geprägt (Volksschule<br />
innerhalb des Planungsgebietes, Veranstaltungshalle und Kirche auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite <strong>der</strong><br />
Hitzendorfer Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 14).<br />
Ein großer Teil des Gebietes ist mit Geschoßwohnhäusern bebaut. Im mittleren Bereich, gegenüber<br />
dem Rupert-Schmid-Platz mit dem Gemeindeamt befinden sich Geschäfte und
22<br />
Dienstleistungsbetriebe. Der an die B70 angrenzende Bereich wird über weite Strecken aber noch von<br />
kleinen älteren Wohnhäusern mit dörflichem Charakter bestimmt.<br />
Das gesamte Planungsgebiet liegt in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone.<br />
Die bisherige städtebauliche Konzeption bleibt weitgehend unverän<strong>der</strong>t.<br />
Anlass für die Än<strong>der</strong>ung ist die in <strong>der</strong> Baulandzonierung des Flächenwidmungsplanes 4.00 festgelegte<br />
Verpflichtung zur Anpassung aufgrund <strong>der</strong> Erweiterung des Kerngebietes an <strong>der</strong> Packer Straße.<br />
Ergänzend wurden darüber hinaus gehende Inhalte des Bebauungsplanes auf ihre Gültigkeit vor in <strong>der</strong><br />
Zwischenzeit eingetretenen geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen geprüft und entsprechende Anpassungen<br />
vorgenommen.<br />
3. ÄNDERUNG<br />
Die Än<strong>der</strong>ung ist anhand <strong>der</strong> einzelnen Elemente des Bebauungsplanes erläutert. Da eine Vergleichbarkeit<br />
von Bestand und Än<strong>der</strong>ung zum Teil schwer zu erkennen ist, sind die einzelnen<br />
Än<strong>der</strong>ungspunkte, soweit sie die planliche Festlegung betreffen, in Differenzplänen dargestellt.<br />
3.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilgebietsabgrenzung [Differenzplan 1]<br />
Teilgebiet 01.01, 01.03, 01.05 und teilw. 01.07 (Bestand) / Teilgebiet 01.01 (neu):<br />
Das bisher differenziert in Zonen unterteilte Kerngebiet an <strong>der</strong> Packer Straße, mit Abstufungen in<br />
<strong>der</strong> Nutzungsintensität nach außen, wurde zu einer Bauzone zusammengefasst. Dadurch soll <strong>der</strong><br />
baulichen Entwicklung, die eine zunehmend intensivere Nutzung des Raums an <strong>der</strong> B70 zeigt und<br />
eine Ausweitung des Geschäftszentrums westlich des <strong>Lieboch</strong>baches in den östlichen Teil <strong>der</strong><br />
Packer Straße mit sich bringt, Rechnung getragen werden.<br />
Teilgebiet 01.02, 01.04, 01.06 und teilw. 01.07 (Bestand) / Teilgebiet 01.02 (neu):<br />
Analog zum Bereich an <strong>der</strong> B70 wurde auch <strong>der</strong> zum Lusenbach liegende Teil des Gebietes<br />
zusammengefasst, um mehr Spielraum im Bereich mit den und um die Geschoßwohnanlagen<br />
zuzulassen.<br />
Teilgebiet 01.08 (Bestand) / Teilgebiet 01.02 und 01.04 (neu)<br />
Die Trennung in zwei Teilgebiete ist aufgrund des nun an <strong>der</strong> Packer Straße festgelegten<br />
Kerngebietes notwendig. An <strong>der</strong> B70 ist ein höherer baulicher Nutzungsgrad als im nach außen<br />
liegenden Wohngebiet vorgesehen. Um die Abstufung nach außen auch an <strong>der</strong> Packer Straße zu<br />
erhalten, ist <strong>der</strong> bauliche Rahmen in diesem Teil des Kerngebietes etwas knapper gehalten als im<br />
nordwestlichen Teilgebiet.<br />
3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei Baugrenzlinien [Differenzplan 2]<br />
Ein schmaler Streifen außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinien südlich <strong>der</strong> Volksschule wurde in die Bauzone<br />
eingebunden. Da durch den Freibereich bei <strong>der</strong> Volksschule eine adäquate Fläche ohnehin<br />
vorhanden ist, wurde dieser Freihaltestreifen nicht mehr festgelegt.<br />
Weitere geringfügige Än<strong>der</strong>ungen wurden dort vorgenommen, wo Baugrenzlinien an Gebäudebestand<br />
gebunden sind o<strong>der</strong> wo die Linien an den neuen Kataster angepasst wurden.<br />
3.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien [Differenzplan 3]<br />
Der bestehende Fußweg entlang des Spielplatzes und die Zufahrtsstraße östlich <strong>der</strong> Volksschule<br />
wurden mit Straßenfluchtlinien erfasst.<br />
3.4 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhenfestlegung [Differenzplan 1]<br />
Die bisher festgelegten Traufhöhen erwiesen sich in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> dort als<br />
Problem, wo die Traufhöhen zwar eine bestimmte Geschoßanzahl implizieren (zB 6m Traufhöhe –<br />
2-geschoßig, 9m Traufhöhe 3-geschoßig), die Gebäudenutzung aber größere Geschoßhöhen<br />
erfor<strong>der</strong>t. Beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> B70 mit Geschäften, Büros und<br />
Dienstleistungseinrichtung entstanden Schwierigkeiten, die an sich erwünschte dichtere<br />
Raumbegrenzung zu realisieren. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, den Rahmen für die<br />
Höhenentwicklung bei allen Bebauungsplänen, die geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> neu erstellt werden, in neuer<br />
Form zu definieren. Mit <strong>der</strong> nunmehrigen Festlegung von Geschoßanzahl und Gebäude-<br />
Gesamthöhe eröffnet sich ein größerer Spielraum in <strong>der</strong> Fassade, während die Gebäudehöhe<br />
insgesamt nicht größer wird und dadurch auch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen in
23<br />
<strong>der</strong> Nachbarschaft (Beschattung) entstehen (zur Veranschaulichung: Ein Gebäude mit 9m<br />
Traufhöhe und 45°-Dach erreicht bei einer Gebäudetiefe von 12m eine Gesamthöhe von 15m). Die<br />
neue Variante zur Regelung <strong>der</strong> Gebäudehöhen trägt auch dem zunehmenden Ausbau <strong>der</strong><br />
Geschäftszone und den damit zusammenhängenden Bauaufgaben Rechnung, ebenso wie <strong>der</strong> weiter<br />
fortschreitenden Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde weg <strong>vom</strong> dörflichen und hin zu einem<br />
kleinstädtischen Charakter (mit geän<strong>der</strong>ter Formensprache), <strong>der</strong> auch ihre überörtliche Rolle als<br />
teilregionales Zentrum und Verkehrsnotenpunkt entspricht.<br />
Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude wurden aus den bisherigen Traufhöhen abgeleitet,<br />
jedoch wurde grundsätzlich eine maximal 3-geschoßige Bebauung (bisher waren bei 12m<br />
Traufhöhe auch 4 Geschoße möglich) festgelegt, um eine größere Einheitlichkeit zu erreichen. Das<br />
spielt vor allem im Bereich an <strong>der</strong> B70, wo Erneuerungen zu erwarten und erwünscht sind, eine<br />
Rolle - auch im Zusammenhang mit dem gleichen baulichen Rahmen auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />
Seite <strong>der</strong> Packer Straße (Gebiet des Bebauungsplanes 03). Durch Variation <strong>der</strong> Höhe werden<br />
Abstufungen nach außen vorgegeben.<br />
Da für Gebäude im Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße ihr Straßenbezug von Bedeutung ist, wurde für<br />
diesen Bereich festgelegt, dass die Straße das Bezugsniveau ist.<br />
Bestehende Gebäude erreichen zum Teil nicht die im Bebauungsplan festgelegte Mindesthöhe<br />
(früher Mindesttraufhöhe, nun Mindestgeschoßanzahl). Für Zubauten zu Bestandsgebäuden wurde<br />
eine Ausnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Mindestgeschoßanzahl grundsätzlich verfolgten<br />
Absicht zu einer <strong>der</strong> zentralen Lage adäquaten baulichen Entwicklung eingeräumt, da in <strong>der</strong><br />
Ortsbildschutzzone – das gesamte Planungsgebiet fällt ja in diese - Altbestand betroffen sein kann,<br />
bei dem eine zwangsweise Aufstockung nicht im Sinne des Ortsbildschutzes ist. Vor allem beim<br />
im Ortsbildkonzept als erhaltenswert eingestuften Altbestand sollen Erleichterungen bei Zubauten<br />
geschaffen werden. Aber auch Erweiterungen, die städtebaulich und für den Ortsbildschutz nicht<br />
von Belang sind, können in diese Ausnahmebestimmung fallen.<br />
Der Bebauungsgrad wurde in den einzelnen Teilbereichen nicht verän<strong>der</strong>t, Än<strong>der</strong>ungen ergaben<br />
sich nur durch die Neuzuordnung von einzelnen Bereichen zu an<strong>der</strong>en Teilgebieten (sh. 3.1).<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Bebauungsdichte ergaben sich in gleicher Weise.<br />
3.5 Bebauungsgrad, Bebauungsdichte [Differenzplan 1]<br />
Der Bebauungsgrad in den nun zusammengefassten Teilbereichen wurde aus dem jeweils<br />
signifikanten bestehenden Teilbereich übernommen.<br />
Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Bebauungsdichte ergaben sich aus Än<strong>der</strong>ungen im Flächenwidmungsplan.<br />
3.6 Dachneigung<br />
Während in allen übrigen Bebauungsplänen, also auch in den an das Planungsgebiet angrenzenden<br />
Bereichen, die Dachneigung nicht vorgegeben ist, ist im Bebauungsplan 01 eine Neigung zwischen<br />
30° und 45° festgelegt. Allerdings sind gleichzeitig Ausnahmen eingeräumt. Die bestehende<br />
Bebauung umfasst daher auch unterschiedliche Dächer (Flach-, Pult-, Steildächer). Eine Beibehaltung<br />
<strong>der</strong> Regelung scheint mangels Einheitlichkeit, mit Bedacht auf die Festlegungen in <strong>der</strong> Umgebung<br />
(vor allem an <strong>der</strong> B70), mit Rücksicht auf die gegenüber <strong>der</strong> Situation zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung<br />
des Bebauungsplanes vor 27 Jahren geän<strong>der</strong>ten gestalterischen Auffassung und <strong>der</strong> fortschreitenden<br />
Entwicklung <strong>der</strong> zentralörtlichen Rolle <strong>der</strong> Gemeinde nicht mehr sinnvoll.<br />
Der Bestand im Hinblick auf die Dachneigungen ist in <strong>der</strong> nachfolgenden planlichen Darstellung<br />
gezeigt und mit Fotos dokumentiert. Von den seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes entstandenen<br />
Häusern hat <strong>der</strong> überwiegende Teil Dachneigungen, die nicht dem ursprünglichen<br />
Bebauungsplan in seiner Grundfestlegung entsprechen. Die Abweichungen sind bei einigen Gebäuden<br />
nur gering (Satteldächer mit nicht deutlich unter 30° Neigung), vor allem bei den größeren Kubaturen<br />
aber sehr weitgehend. Neu entstandene Steildachhäuser mit einer dem Bebauungsplan entsprechenden<br />
Dachneigung sind neben <strong>der</strong> Wohnanlage östlich <strong>der</strong> Straße „Am Mühlbach“ Einfamilienhäuser, die<br />
aber – soweit im Kerngebiet gelegen - in ihrer Höhenentwicklung (die minimale Höhe wird nicht<br />
erreicht) nicht den Absichten des Bebauungsplanes für die weitere Entwicklung genügen. Auch bei<br />
<strong>der</strong> Wohnanlage östlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Straße „Am Mühlbach“ hat das straßenseitige Gebäude ein sehr<br />
flaches, weit unterhalb von 30° liegendes Dach.<br />
Steildächer in einigermaßen homogener Form sind nur im Altbestand (vor dem Bebauungsplan<br />
entstandene Gebäude) entlang <strong>der</strong> Packer Straße und an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße vorhanden. Hier ist<br />
aber zu bedenken, dass aufgrund <strong>der</strong> beabsichtigten Zentrenbildung langfristig auf eine geän<strong>der</strong>te
24<br />
bauliche Struktur gezielt wird. Dies ist im örtlichen Entwicklungskonzept, im Flächenwidmungsplan<br />
und auch bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgegeben. Mit <strong>der</strong> Erweiterung des<br />
Kerngebietes im Flächenwidmungsplan 4.00 (auch das schafft geän<strong>der</strong>te Planungsvoraussetzungen)<br />
wird diese Vorgabe auf den Restbereich an <strong>der</strong> Packer Straße ausgedehnt.<br />
Diese dargelegten Bedingungen rechtfertigen, von <strong>der</strong> Festlegung einer Dachneigung abzugehen.<br />
3.7 Nutzungseinschränkungen<br />
Straßenlärm:<br />
Durch die regionalen Verkehrsachsen ergeben sich Störungen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.<br />
Mit einer Nicht-Wohnbebauung an <strong>der</strong> B70 kann eine lärmunsensible Nutzung für eine Abschirmung<br />
<strong>der</strong> dahinter liegenden Bereiche sorgen. Im Kerngebiet mit den im Vergleich zum allg. Wohngebiet<br />
höheren Richtwerten nach ÖNORM S5021 stellt die Lärmbelastung allerdings laut Lärmberechnung<br />
nach ÖAL-Richtlinien im Flächenwidmungsplan 4.00 nur im unmittelbar an <strong>der</strong> Straße gelegenen<br />
Bereich (bis 20m von <strong>der</strong> Straßenachse) ein Problem dar. Das Wohngebiet liegt laut Lärmberechnung<br />
im FWP 4.00 größtenteils in einem ausreichenden Abstand von <strong>der</strong> B70.<br />
Hochwasser:<br />
Der an den Lusenbach angrenzende Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb des<br />
Hochwasserabflussgebietes mit 100-jährlicher Ereigniswahrscheinlichkeit. Um <strong>der</strong> Gefahr<br />
entgegenzutreten und Schäden zu vermeiden, sind Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Im Jahr 2008 wurde von <strong>der</strong> Ingenos-ZT-GmbH (Verf. DI Zach) eine Nachberechnung <strong>der</strong><br />
Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach - Lusenbach von 2000 vorgenommen. Demnach tritt Hochwasser<br />
mit 30-jährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ30) nicht über das Bachbett aus. Da <strong>der</strong> Bereich zwischen<br />
<strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach daher nicht von HQ30 betroffen ist, war die im Flächenwidmungsplan<br />
(er wurde noch nicht an die geän<strong>der</strong>te Hochwassersituation angepasst) eingetragene HQ30-<br />
Anschlaglinie nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen.<br />
3.6 Oberflächenentwässerung<br />
Die Oberflächenentwässerung stellt in <strong>der</strong> Gemeinde ein großes Problem dar und bedarf daher einer<br />
beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bebauung.<br />
Die Festlegungen zur Oberflächenentwässerung folgen wasserwirtschaftlichen Zielen, die Vorgaben<br />
für die örtliche Raumplanung sind (Vermeidung weiterer Hochwasserbelastung, Rückhalten des<br />
abfließenden Wassers und Bodeninfiltration).<br />
Nach Möglichkeit sollen die (nicht verunreinigten) Wässer auf den jeweiligen Bauplätzen versickert<br />
werden. Wenn das die Verhältnisse nicht zulassen, müssen im öffentlichen Interesse fundierte an<strong>der</strong>e<br />
technische Maßnahmen ergriffen werden.<br />
3.7 Sonstige Än<strong>der</strong>ungen<br />
Die im Bestandsplan festgelegte Vorbehaltsfläche für den Spielplatz konnte, da dieser mittlerweile<br />
realisiert ist, entfallen.<br />
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />
Nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (§40) müssen beim Verfahren zur<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden<br />
Grundstücke angehört werden und <strong>der</strong> Entwurf über mindestens acht Wochen im Gemeindeamt<br />
während <strong>der</strong> Amtsstunden zur Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht werden.<br />
Wenn dies im Sinn <strong>der</strong> Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit liegt, kann anstelle einer<br />
Auflage- ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anzuhören sind in diesem Fall die<br />
Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran angrenzenden Grundstücke.<br />
Für die vorliegende Än<strong>der</strong>ung wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.<br />
Da <strong>der</strong> bisherige Bebauungsplan im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t bleibt und nur Anpassungen<br />
vorgenommen werden, sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Betroffenen daher auf die Bewohner im Planungsgebiet und<br />
die Anrainer beschränkt und sich durch die persönliche Anhörung eine bürgernahe Beteiligung ergibt,<br />
sind die im Stmk. Raumordnungsgesetz genannten Bedingungen für ein Anhörungsverfahren erfüllt.<br />
Der Beschluss <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung 2 Wochen kundzumachen. Die Än<strong>der</strong>ung<br />
tritt mit dem darauf folgenden Tag in Kraft.
25<br />
ANHANG<br />
Überlagerung <strong>der</strong> planlichen Festlegungen des<br />
Bestandes und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (Differenzplan)“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ), <strong>GR</strong> Dipl. Tzt.<br />
Aichholzer (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong><br />
Sorger (FPÖ).<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (13 Dafürstimmen : 6 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Anm: GK Meixner-Gabath und <strong>GR</strong> Tengg verlassen den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Pkt. 5.: Bebauungsplan 06 (1. Än<strong>der</strong>ung)<br />
a.) Einwendungsbehandlungen<br />
Nach <strong>der</strong> erfolgten öffentlichen Auflage <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans 06 ist im Gemein<strong>der</strong>at<br />
über die eingelangten Einwendungen abzusprechen.<br />
Der Bgm. erteilt das Wort an den Obmann des Bau-Raumordnung-Umweltausschusses, <strong>GR</strong> Sundl.<br />
<strong>GR</strong> Sundl zeigt die zeichnerische Darstellung zur 1. Än<strong>der</strong>ung des BP 06, teilt mit, dass die Än<strong>der</strong>ung<br />
aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes und <strong>der</strong> Umwidmung in „Kerngebiet“ notwendig<br />
geworden sei. Damit hätten sich Än<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Gebäudehöhen, Bebauungsdichten etc.<br />
ergeben. Die Bauflucht- und Baugrenzlinien seien dem tatsächlichen Bestand angepasst worden.<br />
<strong>GR</strong> Sundl verweist auf die eingelangten Einwendungen und Einwendungsbeantwortungen, welche in<br />
vollem Umfang auf die Bildwand projiziert werden.<br />
Anschließend stellt <strong>GR</strong> Sundl den Antrag, die Einwendung<br />
Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau und Verkehrswesen, 8010 Graz<br />
Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, GZ: 520-00/652 – <strong>2011</strong>, wie folgt zu beantworten:<br />
„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />
Da die Planung die Anpassung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes betrifft, keine neuen<br />
Zufahrten an die Landesstraßen festgelegt wurden und Vorgaben aufgrund des Landes-<br />
Straßenverwaltungsgesetzes ohnehin einzuhalten sind, waren aufgrund Ihrer Stellungnahme<br />
gegenüber dem Anhörungsentwurf keine Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. Die verkehrsplanerischen<br />
Grundsätze / Allgemeine Stellungnahme wurden in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.“<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.<br />
GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Pichler und <strong>GR</strong> Tengg waren bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
<strong>GR</strong> Sund stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Peter Tomazic, 8501 <strong>Lieboch</strong><br />
Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, wie folgt zu beantworten:
26<br />
„Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> städtebaulichen Disposition, was die Berücksichtigung Ihrer Einwände wäre, ist<br />
nicht Inhalt <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes. Die Abstufung <strong>der</strong> Dichte und <strong>der</strong> Gebäudehöhen<br />
<strong>vom</strong> Ortskern nach außen und entsprechend den Festlegungen im Flächenwidmungsplan ist ein<br />
Prinzip <strong>der</strong> Planung. Die ein- bis zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Gebäudehöhe von<br />
8m entspricht dem Prinzip <strong>der</strong> Abstufung <strong>vom</strong> Zentrum nach außen und ist <strong>der</strong> bisherigen Festlegung<br />
einer Traufhöhe von 3 bis 6m adäquat. Eine Dichte von 1,0 ist nicht ortsüblich und in keinem<br />
Wohngebiet <strong>der</strong> Gemeinde vorhanden. Die im Flächenwidmungsplan, im bisherigen Bebauungsplan<br />
und im geän<strong>der</strong>ten Bebauungsplan festgelegte Dichte von 0,3 bis 0,6 deckt sich mit den Vorgaben des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Zone „verdichteter Flachbau“ in dem Ihre Grundstücke<br />
liegen.<br />
Der Kreisverkehr ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong> Verkehrslösung im Kreuzungsbereich Packer Straße –<br />
Bahnhofstraße. Daher ist eine diesbezügliche Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht im öffentlichen<br />
Interesse <strong>der</strong> Gemeinde.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ),<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU).<br />
<strong>GR</strong> Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (16 Dafürstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
GK Meixner-Gabath (SPÖ), <strong>GR</strong> Pichler und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) waren bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht<br />
anwesend.<br />
b.) Endbeschluss<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die 1. Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplans 06 samt planlicher Darstellung zu beschließen, wie folgt:<br />
„VERORDNUNG<br />
gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in Verbindung mit § 40 Abs. 6 Z 1 des<br />
Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, § 28 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.F. LGBl.<br />
13/2005 und § 4 des Stmk. Baugesetzes 1995 i.d.g.F., <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
beschlossen am <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong>.<br />
Zeichnerische Darstellung<br />
Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB06-AE1 (Rechtsplan), im<br />
Maßstab 1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nussmüller<br />
und Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger ist Teil dieser Verordnung.<br />
Dieser Plan ersetzt den bisherigen Rechtsplan.<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
(9) Die Än<strong>der</strong>ung betrifft das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes.<br />
(10) In <strong>der</strong> planlichen Festlegung werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlichen Festlegungen;<br />
Än<strong>der</strong>ung des <strong>Verlauf</strong>es <strong>der</strong> Baugrenz- und Baufluchtlinien;<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien;<br />
anstelle <strong>der</strong> bisherigen Festlegung von Traufhöhen wird die Höhenentwicklung <strong>der</strong><br />
Gebäude durch die Festlegung von Geschoßanzahl und Gesamthöhe geregelt.<br />
(11) Im Verordnungswortlaut werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
a) §1 lautet:
27<br />
Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB06-AE1 (Rechtsplan),<br />
im Maßstab 1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner<br />
Nussmüller und Architekt Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger bildet einen<br />
integrierenden Bestandteil <strong>der</strong> Verordnung.<br />
Ausweisungen des Flächenwidmungsplanes sind in den Gebietsschablonen <strong>der</strong><br />
zeichnerischen Darstellung festgehalten.<br />
b) §5 (1) lautet:<br />
Die im Plan festgelegten Bebauungsweisen und Festlegungen zur Höhenentwicklung<br />
sind gemäß den Schablonen in <strong>der</strong> Plandarstellung einzuhalten.<br />
Auf den an <strong>der</strong> Packer Straße gelegenen Bauplätzen, das sind die Teilgebiete 06.01,<br />
06.02 und 06.04, kann abweichend von <strong>der</strong> Begriffsbestimmung im Stmk. Baugesetz als<br />
Fußpunkt für die Gesamthöhe das Niveau <strong>der</strong> Packer Straße an <strong>der</strong> dem Gebäude<br />
gegenüberliegenden Stelle herangezogen werden.<br />
In <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone ist bei Zubauten in begründeten Ausnahmefällen eine<br />
Unterschreitung <strong>der</strong> festgelegten Mindestgeschoßzahl möglich, wenn dies durch den<br />
Ortsbildsachverständigen positiv begutachtet wird.<br />
c) §7 lautet:<br />
Nutzungseinschränkungen<br />
(1) Der Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße sowie <strong>der</strong> Nahbereich <strong>der</strong> GKB-Trasse sind laut<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiete-Lärm.<br />
Im allgemeinen Wohngebiet sind jene Bereiche an <strong>der</strong> Straße betroffen, die mit<br />
mehr als 45dB nachts o<strong>der</strong> mit mehr als 55dB tags belastet sind, an <strong>der</strong> Bahn die<br />
Bereiche mit Belastungen über 50dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags.<br />
Im Kerngebiet sind an <strong>der</strong> Straße jene Zonen betroffen, die einer Lärmbelastung<br />
über 50 dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags ausgesetzt sind, an <strong>der</strong> Bahn jene Zonen, die<br />
mit mehr als 55dB nachts o<strong>der</strong> mehr als 65dB tags belastet sind.<br />
In diesen Bereichen sind Maßnahmen zur Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmeinwirkung, wie<br />
verstärkte Schalldämmung, an <strong>der</strong> Lärmbelastung orientierte Gebäudestellung und<br />
Grundrissgestaltung zu ergreifen.<br />
Der <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Lärmisophonen muss im Anlassfall (Wohnbebauung)<br />
ermittelt werden. Für den Straßenverkehr kann als Anhaltspunkt die dem<br />
Flächenwidmungsplan angeschlossene vereinfachte Lärmberechnung nach<br />
Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung herangezogen<br />
werden.<br />
(2) Ein Teil <strong>der</strong> Gebiete 06.01, 06.02 und 06.04 ist aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb eines<br />
Hochwasserabflussgebietes mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit<br />
gemäß Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet<br />
Hochwasser.<br />
Vor einer Bebauung müssen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreistellung<br />
getroffen werden. Die Schutzmaßnahmen müssen zumindest für die wesentlichen<br />
Teile des Bauplatzes hergestellt werden (Gebäude, Nebengebäude, Terrassen,<br />
gefahrloser Zugang, Autoabstellplätze etc.).<br />
d) §8 lautet:<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf dem jeweiligen Bauplatz zu versickern. Sollte aufgrund <strong>der</strong><br />
geologischen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Grundwassersituation dies in vollem Umfang nicht<br />
möglich sein, sind entsprechend technische Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung<br />
fachkundig darzustellen und im Rahmen des Bauverfahrens zu beantragen.<br />
Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind zusätzlich Genehmigungen einzuholen (Zustimmung des<br />
öffentlichen Wassergutes bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer bzw. ein separates<br />
wasserrechtliches Bewilligungsverfahren).<br />
e) Der bisherige §7 wird nun §9.
28<br />
Inkrafttreten<br />
Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes tritt dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag in Kraft.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
5. PLANUNGS<strong>GR</strong>UNDLAGEN<br />
Planverfasser:<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
Architekt DI Werner Nussmüller, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz<br />
Tel. 0316 381812, Fax DW 9, e-mail buero@nussmueller.at<br />
Architekt DI Dr. techn. Heiner Hierzegger, 8010 Graz, Franziskanerplatz 10/II<br />
Tel. 0316 827177, Fax DW 13, e-mail ro.hierzegger@aon.at<br />
Bearbeitung: Franz Radaschitz<br />
Grundlage <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung: digitale Katastralmappe, Stand Jänner 2009 und Gebäude-<br />
Naturstandsaufnahme <strong>der</strong> Fa. Gis-Quadrat, Stand Jänner 2009<br />
Planungsunterlagen: Bebauungsplan 06 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong>, GZ BEB.PL. 03....<br />
Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />
Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung des Flächenwidmungsplanes<br />
gültigen Fassung LGBl. 13/2005<br />
Stmk. Baugesetz<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
Für das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes ist das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />
ausschlaggebend, für die Inhalte die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächenwidmungsplanes<br />
geltende Fassung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974.<br />
6. LAGE, RANDBEDINGUNGEN<br />
Der Bebauungsplan 06 betrifft den östlich <strong>vom</strong> Zentrum liegenden Ortsbereich von <strong>Lieboch</strong> an <strong>der</strong><br />
Packer Straße B70. Das Gebiet wird im Süden von <strong>der</strong> GKB-Trasse und im Westen <strong>vom</strong> Lusenbach<br />
begrenzt. Im Osten endet das Gebiet an <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Bahnhofstraße, nördlich schließen<br />
Wohngebiete, die zum Teil bebaut und zum Teil unbebaut sind, an.<br />
Das Gebiet liegt im ebenen und leicht nach Osten sowie nördlich <strong>der</strong> B70 leicht nach Nordosten<br />
ansteigenden Gelände. Es ist knapp 3 ha groß, davon liegen ca. 1,9 ha nördlich <strong>der</strong> B70 und ca. 1,1 ha<br />
südlich <strong>der</strong> B70.<br />
Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1998 (Verf. Architekt DI Werner Nussmüller). Wie bei<br />
allen Bebauungsplänen <strong>der</strong> Gemeinde zielt auch <strong>der</strong> Bebauungsplan 06 auf die Regelung <strong>der</strong><br />
Gesamtstruktur ab und verzichtet auf eng gefasste Detailvorgaben für die Bebauung.Schwerpunkt <strong>der</strong><br />
städtebaulichen Gestaltung mit genaueren Vorgaben ist <strong>der</strong> Straßenraum <strong>der</strong> B70 und dessen<br />
räumliche Begrenzung (offene Platzbereiche, Engstellen etc.). Grundlage dafür ist das Projekt <strong>der</strong><br />
Straßenraum- und Ortsbildgestaltung 1994.<br />
Der Bereich an <strong>der</strong> B70 liegt auch in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone.<br />
Das Gebiet ist zu einem überwiegenden Teil bebaut. Der Baubestand umfasst Dienstleistungsbetriebe<br />
und Wohnhäuser.Eine genaue Gebietsbeschreibung und die Planungsintentionen sind in den<br />
Erläuterungen <strong>der</strong> Stammfassung des Bebauungsplanes enthalten. Sie umfasst auch ein<br />
Gestaltungskonzept.<br />
Die bisherige städtebauliche Konzeption bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />
Anlass für die Än<strong>der</strong>ung ist die in <strong>der</strong> Baulandzonierung des Flächenwidmungsplanes 4.00 festgelegte<br />
Verpflichtung zur Anpassung an geän<strong>der</strong>te Baulandkategorien, geän<strong>der</strong>te Bebauungsdichten und<br />
geän<strong>der</strong>te Nutzungsbeschränkungen.<br />
Ergänzend wurden darüber hinaus gehende Inhalte des Bebauungsplanes auf ihre Gültigkeit vor in <strong>der</strong><br />
Zwischenzeit eingetretenen geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen geprüft und entsprechende Anpassungen<br />
vorgenommen.
29<br />
7. ÄNDERUNG<br />
Die Än<strong>der</strong>ung ist anhand <strong>der</strong> einzelnen Elemente des Bebauungsplanes erläutert. Da eine<br />
Vergleichbarkeit von Bestand und Än<strong>der</strong>ung zum Teil schwer zu erkennen ist, sind die einzelnen<br />
Än<strong>der</strong>ungspunkte, soweit sie die planliche Festlegung betreffen, in Differenzplänen dargestellt.<br />
3.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilgebietsabgrenzung<br />
[Differenzplan 1]<br />
Teilgebiet 06.01 (Bestand) / Teilgebiet 06.01, 06.02, 06.03 und 06.04 (neu):<br />
Das Planungsgebiet war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes zur Gänze<br />
allgemeines Wohngebiet. Im Flächenwidmungsplan 4.00 wurde <strong>der</strong> Bereich an <strong>der</strong> B70 westlich<br />
<strong>der</strong> Bahnhofstraße bzw. westlich <strong>der</strong> Lindengasse als Kerngebiet festgelegt.<br />
Daraus resultierte die Aufteilung in verschiedene Teilbereiche mit unterschiedlichen Festlegungen.<br />
Der Bereich südlich <strong>der</strong> B70 wurde, da die B70 das Planungsgebiet in zwei Teile trennt, ebenso als<br />
eigenes Teilgebiet festgelegt.<br />
3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei Baugrenz- und Baufluchtlinien<br />
[Differenzplan 2]<br />
Baugrenzlinien und Baufluchtlinien, die im bestehenden Bebauungsplan an Baubestand geknüpft<br />
sind, wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im Plan dargestellten Gebäude-Naturstandsaufnahme<br />
korrigiert. Ebenso wurden Anpassungen an die neue Katastergrundlage vorgenommen. Die daraus<br />
resultierenden geringfügigen Verän<strong>der</strong>ungen stellen eine Übertragung des bestehenden<br />
Planinhaltes auf die neuen Grundlagen ohne inhaltliche Än<strong>der</strong>ung dar.<br />
Am Fußweg im Teilgebiet 06.01 wurden Anpassungen an den Gebäudebestand und an den nun<br />
schmäler festgelegten Weg vorgenommen. Diese Anpassung ist ebenfalls geringfügig und bleibt<br />
ohne städtebauliche Relevanz, da sich für die Bebauung keine nennenswerten Än<strong>der</strong>ungen<br />
ergeben.<br />
3.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien<br />
[Differenzplan 3]<br />
Der Fußweg im Teilgebiet 06.01 ist mittlerweile vermessen. Er ist schmal, jedoch für den von <strong>der</strong><br />
Gemeinde verfolgten Zweck einer Abkürzung von <strong>der</strong> Lindengasse in das Ortszentrum dennoch<br />
ausreichend, da er keinen über einen Trampelpfad hinausreichenden Charakter haben muss. Auf<br />
eine Breite wie bisher vorgesehen kann daher verzichtet werden.<br />
3.4 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhenfestlegung<br />
[Differenzplan 1]<br />
Die bisher festgelegten Traufhöhen erwiesen sich in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> dort als<br />
Problem, wo die Traufhöhen zwar eine bestimmte Geschoßanzahl implizieren (zB 6m Traufhöhe –<br />
2-geschoßig, 9m Traufhöhe 3-geschoßig), die Gebäudenutzung aber größere Geschoßhöhen<br />
erfor<strong>der</strong>t. Beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> B70 mit Geschäften, Büros und<br />
Dienstleistungseinrichtung entstanden Schwierigkeiten, die an sich erwünschte dichtere<br />
Raumbegrenzung zu realisieren. Die Höhensteuerung mittels Traufhöhen zwingt die obersten<br />
Geschoße in das Steildach, was wie<strong>der</strong>um dem Prinzip <strong>der</strong> Bebauungsplanung in <strong>Lieboch</strong><br />
wie<strong>der</strong>spricht, die Dachform prinzipiell offen zu lassen.<br />
Mit <strong>der</strong> nunmehrigen Festlegung von Geschoßanzahl und Gebäude-Gesamthöhe eröffnet sich ein<br />
größerer Spielraum in <strong>der</strong> Fassade, während die Gebäudehöhe insgesamt nicht größer wird und<br />
dadurch auch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen in <strong>der</strong> Nachbarschaft (Beschattung)<br />
entstehen. Zur Veranschaulichung: Ein Gebäude mit 9m Traufhöhe und 45°-Dach erreicht bei<br />
einer Gebäudetiefe von 12m eine Gesamthöhe von 15m. Die Gesamthöhe könnte mit bis zu 75°<br />
steilem Dach (in <strong>der</strong> Regel mit architektonisch schlechter Wirkung verbunden) ins Extreme<br />
getrieben werden. Die neue Variante zur Regelung <strong>der</strong> Gebäudehöhen trägt auch dem<br />
zunehmenden Ausbau <strong>der</strong> Geschäftszone an <strong>der</strong> B70 und den damit zusammenhängenden<br />
Bauaufgaben Rechnung, ebenso wie <strong>der</strong> weiter fortschreitenden Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde weg<br />
<strong>vom</strong> dörflichen und hin zu einem kleinstädtischen Charakter (mit geän<strong>der</strong>ter Formensprache), <strong>der</strong><br />
auch ihre überörtliche Rolle als teilregionales Zentrum und Verkehrsknotenpunkt entspricht.
30<br />
Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude wurde aus den bisher festgelegten Traufhöhen<br />
abgeleitet, indem zur Traufhöhe eine bei Satteldachbebauung übliche Dachhöhe addiert wurde<br />
(Festlegungen im neuen Kerngebiet sh. 3.4).<br />
Da für Gebäude an <strong>der</strong> B70 ihr Straßenbezug von Bedeutung ist und nicht die Einfügung in das<br />
(teilweise leicht von <strong>der</strong> B70 weg abfallende) Gelände, wurde festgelegt, dass an <strong>der</strong> B70 als<br />
Bezugspunkt für die Höhe das Straßenniveau herangezogen werden kann.<br />
Bestehende Gebäude erreichen zum Teil nicht die im Bebauungsplan festgelegte Mindesthöhe<br />
(früher Mindesttraufhöhe, nun Mindestgeschoßanzahl). Für Zubauten zu Bestandsgebäuden in <strong>der</strong><br />
Ortsbildschutzzone wurde eine Ausnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Mindestgeschoßanzahl<br />
grundsätzlich verfolgten Absicht zu einer <strong>der</strong> zentralen Lage adäquaten baulichen Entwicklung<br />
eingeräumt, da in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone Altbestand betroffen sein kann, bei dem eine<br />
zwangsweise Aufstockung nicht im Sinne des Ortsbildschutzes ist. Vor allem beim im<br />
Ortsbildkonzept als erhaltenswert eingestuften Altbestand sollen Erleichterungen bei Zubauten<br />
geschaffen werden. Aber auch Erweiterungen, die städtebaulich und für den Ortsbildschutz nicht<br />
von Belang sind, können in diese Ausnahmebestimmung fallen.<br />
3.4 Än<strong>der</strong>ungen des baulichen Rahmens an <strong>der</strong> B70<br />
[Differenzplan 1]<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Festlegung als Kerngebiet statt allgemeinem Wohngebiet wurde <strong>der</strong> bauliche Rahmen<br />
an die damit verbundene höhere Dichte und geän<strong>der</strong>te Funktion angepasst. Die getroffenen<br />
Festlegungen sind aus jenen im westlich angrenzenden Kerngebiet abgeleitet, das ja mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Gebietskategorie im Flächenwidmungsplan eine Fortsetzung im Bebauungsplangebiet 06 erhält.<br />
Die in <strong>der</strong> gesamten Bebauungsplanung <strong>der</strong> Gemeinde als Prinzip verfolgte Abstufung in <strong>der</strong><br />
Baumassenverteilung <strong>vom</strong> Zentrum nach außen wurde in Form etwas geringerer Gebäudehöhen und<br />
eines etwas geringeren Mindestbebauungsgrades berücksichtigt.<br />
3.5 Nutzungsbeschränkungen<br />
Straßen- und Bahnlärm:<br />
Durch die regionalen Verkehrsachsen ergeben sich Störungen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.<br />
Mit einer Nicht-Wohnbebauung an <strong>der</strong> B70, wie zum Teil vorhanden, kann eine lärmunsensible<br />
Nutzung am funktionell richtigen Ort für eine Abschirmung <strong>der</strong> dahinter liegenden Bereiche sorgen.<br />
Im Kerngebiet mit den im Vergleich zum allg. Wohngebiet höheren Richtwerten nach ÖNORM<br />
S5021 stellt die Lärmbelastung allerdings laut vereinfachter Lärmberechnung nach ÖAL-Richtlinien<br />
im Flächenwidmungsplan 4.00 nur im unmittelbar an <strong>der</strong> Straße gelegenen Bereich (bis 20m von <strong>der</strong><br />
Straßenachse) ein Problem dar.<br />
Das allgemeine Wohngebiet im Teilgebiet 06.03 ist laut vereinfachter Lärmberechnung im<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 so weit von <strong>der</strong> B70 entfernt, dass die Richtwerte nicht überschritten<br />
werden.<br />
Im direkt an <strong>der</strong> B70 liegenden allgemeinen Wohngebiet im Teilgebiet 06.04 werden dagegen die<br />
Grenzwerte überschritten.<br />
Für die Bahn liegen keine Lärmberechnungen vor.<br />
Die Festlegung von Schutzmaßnahmen dient dazu, die erfor<strong>der</strong>liche Wohnruhe zu sichern.<br />
Hochwasser:<br />
Der an den Lusenbach angrenzende Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb des<br />
Hochwasserabflussgebietes mit 100-jährlicher Ereigniswahrscheinlichkeit.<br />
Um <strong>der</strong> Gefahr entgegenzutreten und Schäden zu vermeiden, sind Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Im Jahr 2008 wurde von <strong>der</strong> Ingenos-ZT-GmbH (Verf. DI Zach) eine Nachberechnung <strong>der</strong><br />
Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach - Lusenbach von 2000 vorgenommen. Demnach tritt Hochwasser<br />
mit 30-jährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ30) nicht über das Bachbett aus. Da <strong>der</strong> Bereich zwischen<br />
<strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach daher nicht von HQ30 betroffen ist, war die im Flächenwidmungsplan<br />
(er wurde noch nicht an die geän<strong>der</strong>te Hochwassersituation angepasst) eingetragene HQ30-<br />
Anschlaglinie nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen.<br />
3.6 Oberflächenentwässerung
31<br />
Die Oberflächenentwässerung stellt in <strong>der</strong> Gemeinde ein großes Problem dar und bedarf daher einer<br />
beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bebauung.<br />
Die Festlegungen zur Oberflächenentwässerung folgen wasserwirtschaftlichen Zielen, die Vorgaben<br />
für die örtliche Raumplanung sind (Vermeidung weiterer Hochwasserbelastung, Rückhalten des<br />
abfließenden Wassers und Bodeninfiltration).<br />
Nach Möglichkeit sollen die (nicht verunreinigten) Wässer auf den jeweiligen Bauplätzen versickert<br />
werden. Wenn das die Verhältnisse nicht zulassen, müssen im öffentlichen Interesse fundierte an<strong>der</strong>e<br />
technische Maßnahmen ergriffen werden.<br />
8. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />
Nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (§40) müssen beim Verfahren zur<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden<br />
Grundstücke angehört werden und <strong>der</strong> Entwurf über mindestens acht Wochen im Gemeindeamt<br />
während <strong>der</strong> Amtsstunden zur Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht werden.<br />
Wenn dies im Sinn <strong>der</strong> Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit liegt, kann anstelle einer<br />
Auflage- ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anzuhören sind in diesem Fall die<br />
Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran angrenzenden Grundstücke.<br />
Für die vorliegende Än<strong>der</strong>ung wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.<br />
Da <strong>der</strong> bisherige Bebauungsplan im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t bleibt und nur Anpassungen<br />
vorgenommen werden, sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Betroffenen daher auf die Bewohner im Planungsgebiet<br />
sowie die Anrainer beschränkt und sich durch die persönliche Anhörung eine bürgernahe Beteiligung<br />
ergibt, sind die im Stmk. Raumordnungsgesetz genannten Bedingungen für ein Anhörungsverfahren<br />
erfüllt.<br />
Der Beschluss <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung 2 Wochen kundzumachen. Die Än<strong>der</strong>ung<br />
tritt mit dem darauf folgenden Tag in Kraft.<br />
ANHANG<br />
Überlagerung <strong>der</strong> planlichen Festlegungen des<br />
Bestandes und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (Differenzplan)“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ),<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU).<br />
<strong>GR</strong> Sorger (FPÖ) enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (16 Dafürstimmen : 1 Stimmenthaltung).<br />
GK Meixner-Gabath (SPÖ), <strong>GR</strong> Pichler und <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) waren bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht<br />
anwesend.<br />
Anm.: GK Meixner-Gabath und <strong>GR</strong> Tengg nehmen wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />
Pkt. 6.: Bebauungsplan 14 (1. Än<strong>der</strong>ung)<br />
a.) Einwendungsbehandlungen<br />
Nach <strong>der</strong> erfolgten öffentlichen Auflage <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans 14 ist im Gemein<strong>der</strong>at<br />
über die eingelangten Einwendungen abzusprechen.<br />
Der Bgm. erteilt das Wort an den Obmann des Bau-Raumordnung-Umweltausschusses, <strong>GR</strong> Sundl.
32<br />
<strong>GR</strong> Sundl zeigt die zeichnerische Darstellung zur 1. Än<strong>der</strong>ung des BP 14, teilt mit, dass die Än<strong>der</strong>ung<br />
aufgrund dessen, dass <strong>der</strong> ursprüngliche Bebauungsplan ein Bauprojekt beinhaltet hat, welches in <strong>der</strong><br />
Form nicht mehr realisiert werden konnte (damaliges Projekt „Ennstal“) und daher auf ein<br />
bestehendes Projekt (aktuelles Projekt „Ennstal“) adaptiert worden sein, notwendig geworden ist.<br />
Unter an<strong>der</strong>em seien die Hochwasserlinien HQ 30 angepasst worden.<br />
<strong>GR</strong> Sundl verweist auf die eingelangten Einwendungen und Einwendungsbeantwortungen, welche in<br />
vollem Umfang auf die Bildwand projiziert werden.<br />
Anschließend stellt <strong>GR</strong> Sundl den Antrag, die Einwendung<br />
Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 13B, 8010 Graz<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 15.11.2010, GZ: FA13B-55.06-29/2010-34, Einwendung <strong>vom</strong> 16.11.2010<br />
wie folgt zu beantworten:<br />
„1. Einwendung in Verbindung mit <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> FA19B zur Än<strong>der</strong>ung <strong>vom</strong> 15.11.2010)<br />
Die Einwendung wurde berücksichtigt.<br />
Ein positiver wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid zur Räumung des Lusenbaches liegt nun vor.<br />
Dadurch erlangt die Hochwasserabfluss-Nachuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach – Lusenbach 2008, verfasst<br />
von Ingenos-ZT-GmbH, als Planungsgrundlage Gültigkeit.<br />
2. Stellungnahme - Ergänzung von Unterlagen und Nachweisen zur Hochwasserfreistellung<br />
Den Än<strong>der</strong>ungsunterlagen wurden die die Hochwasserabfluss-Nachuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach –<br />
Lusenbach 2008, eine Stellungnahme <strong>der</strong> FA19A zur Nachuntersuchung und <strong>der</strong> wasserrechtliche<br />
Bewilligungsbescheid für die getroffenen Maßnahmen angeschlossen.<br />
Eine neuerliche Hochwasseruntersuchung (mit wasserbautechnischer Beurteilung einer auf einem<br />
Damm geführten Straße am nördlichen Rand des Planungsgebietes und flankieren<strong>der</strong> Maßnahmen)<br />
kann die Gemeinde aus Kostengründen nicht veranlassen. An<strong>der</strong>s als im Entwurf erläuternd<br />
festgehalten, ist eine solche Untersuchung auch nicht (im Auftrag eines Bauinteressenten) in<br />
Ausarbeitung. Die Erläuterungen wurden dementsprechend abgeän<strong>der</strong>t.<br />
Die Aussagen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Hochwassersituation bleiben daher<br />
gegenüber <strong>der</strong> Stammfassung unverän<strong>der</strong>t.<br />
Für eine Bebauung gilt daher nach wie vor die Bedingung, dass das Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong><br />
Hochwasserfreistellung gemäß Flächenwidmungsplan für zumindest wesentliche Teile des Bauplatzes<br />
erfüllt werden muss.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Anm: 2.Vzbgm. Helmreich verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Baubezirksleitung Graz-Umgebung, 8010 Graz,<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>, GZ: 520-00/652 – <strong>2011</strong><br />
wie folgt zu beantworten:
33<br />
„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />
Da die Planung die Anpassung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes betrifft, keine neuen<br />
Zufahrten an die Landesstraßen festgelegt wurden und Vorgaben aufgrund des Landes-<br />
Straßenverwaltungsgesetzes ohnehin einzuhalten sind, waren aufgrund Ihrer Stellungnahme<br />
gegenüber dem Anhörungsentwurf keine Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. Die verkehrsplanerischen<br />
Grundsätze / Allgemeine Stellungnahme wurden in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer , <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Pichler (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Pichler nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil. 2.Vzbgm. Helmreich verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Energie Steiermark AG, 8010 Graz,<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 17.2.<strong>2011</strong>,<br />
wie folgt zu beantworten:<br />
„Die Stellungnahme wurde dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gebracht.<br />
Die Richtlinien <strong>der</strong> Energie Steiermark bei Bautätigkeiten in <strong>der</strong> Nähe von 110-kV-Leitungsanlagen<br />
werden in den Bauverfahren berücksichtigt.<br />
Im Bebauungsplan wird auf die Nutzungseinschränkungen im Nahbereich <strong>der</strong> 110-kV-Leitung<br />
hingewiesen. Es ist festgelegt, dass bei allen Baumaßnahmen das Einvernehmen mit dem<br />
Leitungsbetreiber herstellt werden muss.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />
(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Magdalena Paar, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />
Einwendung <strong>vom</strong> 17.2.<strong>2011</strong>,<br />
wie folgt zu beantworten:<br />
„Einwendungsverlangen<br />
Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />
Begründung an: „Die Straßenführung <strong>der</strong> vorgesehenen Bebauung geht sehr wohl über die
34<br />
Ulmgasse, da eine Ringanlegung geplant ist. Beson<strong>der</strong>s trifft es bei diesen Bauten zu, welche auf<br />
ehemaligem „Vaterlgrund“ vorgesehen sind “<br />
Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Schon im bestehenden Bebauungsplan ist eine Anbindung des Planungsgebietes an die Hitzendorfer<br />
Straße über die Pfarrgasse und die Ulmgasse sowie eine Verbindungsstraße im Norden des<br />
Planungsgebietes festgelegt. Das Erschließungsprinzip ist nicht Inhalt und Thema <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplanes.<br />
Da nur die Pfarrgasse und die Ulmgasse für die Anbindung an die Hitzendorferstraße zur Verfügung<br />
stehen und eine innere Verbindung für die Durchwegung und für Verkehrsbeziehungen sinnvoll ist, ist<br />
eine an<strong>der</strong>e Lösung auch nicht in den Raum zu stellen.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />
(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Anm: 2.Vzbgm. Helmreich nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil. <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer verlässt den<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Mag. Markus Grabner u. Martha Grabner, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />
Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>,<br />
wie folgt zu beantworten:<br />
„Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Begründung:<br />
A. Bebauungsplan Teilgebiet 14.01b<br />
Gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan war die geän<strong>der</strong>te (verkleinerte) Hochwasserzone bzw.<br />
das aufgrund dieser geän<strong>der</strong>ten Hochwasserzone im Flächenwidmungsplan nun teilweise als<br />
vollwertiges Wohngebiet festgelegte Bauland zu berücksichtigen.<br />
Die Gefährdung durch Hochwasser stellt keine neue Randbedingung dar, die eine planerische<br />
Reaktion erfor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n war schon im ursprünglichen Bebauungsplan bekannt. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
sind im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan keine nachteiligen Auswirkungen auf das<br />
Abflussgeschehen verbunden. Eine wasserbautechnische Planung auf <strong>der</strong> Ebene des<br />
Bebauungsplanes ist daher we<strong>der</strong> Motiv noch Voraussetzung für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
und im Umgang mit <strong>der</strong> Hochwassergefahr kann die bisherige Vorgangsweise einer projektbezogenen<br />
Prüfung und Planung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen aufrecht bleiben. Durch die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise ist die Beachtung wasserwirtschaftlicher Interessen gesichert,<br />
Nachbarrechte sind ohnehin im Bauverfahren zu berücksichtigen.<br />
Die Vorgangsweise <strong>der</strong> Gemeinde deckt sich mit <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Land Steiermark herausgegebenen<br />
„Leitlinie für die Durchführung <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung und von Bauvorhaben bei Gefährdungen<br />
durch wasserbedingte Naturgefahren“.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Oberflächenentwässerung wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
eine ergänzende Bestimmung im Wortlaut festgelegt, mit <strong>der</strong> eine ordnungsgemäße Entsorgung<br />
gesichert wird.
35<br />
B. Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse gemäß Flächenwidmungsplan<br />
Ein genereller Schutz in Form eines Rückhaltebeckens im Oberlauf ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong><br />
Gemeinde. Die Schutzmaßnahme im Oberlauf ist aber eine langfristige Planung. Im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept ist dazu erläuternd ausgeführt: „Ein Rückhaltebecken für die gesamte<br />
betroffene Region ist langfristig geplant. […] Eine Bebauung im unmittelbaren Ortskern von <strong>Lieboch</strong><br />
soll aber - im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Baulandausweisungen - weiterhin möglich sein (z.B.<br />
Ulmgasse, Forellenweg, Fasangasse)“. Die Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse für Aufschließungsgebiete<br />
sind im §7.3 des Wortlautes des Flächenwidmungsplanes festgelegt. Im ggst. Gebiet sind das<br />
„Maßnahmen zum Hochwasserschutz“. Wäre <strong>der</strong> Bau des Rückhaltebeckens das<br />
Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis, wäre das im Flächenwidmungsplan auch so festgelegt.<br />
Eine Zuständigkeit für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse ist im Flächenwidmungsplan<br />
nicht festgelegt. Wäre das <strong>der</strong> Fall, hätte das auf die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes allerdings auch<br />
keine Auswirkungen, da im Bebauungsplan keine Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse festgelegt, son<strong>der</strong>n nur<br />
relevante Inhalte des Flächenwidmungsplanes wie<strong>der</strong>geben werden. Das kann daher auch keine<br />
„Verschlechterung“, wie in <strong>der</strong> Einwendung behauptet wird, darstellen.<br />
Zuständigkeiten für Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse sind im Flächenwidmungsplan lediglich in<br />
Verbindung mit bodenpolitischen Maßnahmen - im Hinblick auf den Beginn von Bebauungsfristen -<br />
angeführt (im Übrigen allein durch Festlegung <strong>der</strong> Gemeinde, nicht durch Behörden des Landes). Die<br />
Bebauungsfrist legt fest, dass innerhalb einer Flächenwidmungsplanperiode gebaut werden muss,<br />
an<strong>der</strong>nfalls eine Investitionsabgabe zu entrichten ist.<br />
Da die Gemeinde Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Grundeigentümer nicht erzwingen kann<br />
und will, um eine kurzfristige Bebauung zu erreichen, wurde <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Bebauungsfrist an den<br />
Bau des Rückhaltebeckens gebunden.<br />
Die Festlegungen zu den Bebauungsfristen stehen in keinem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplanes.<br />
C. Relevanz <strong>der</strong> angeführten Gutachten und Bescheide<br />
Die Abflussstudie 2000 für <strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach samt Aktualisierung / Nachrechnung 2008<br />
(Verf. Ingenos ZT GmbH) wurden von <strong>der</strong> Fachabteilung 19A des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />
(Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft) als aktueller Stand anerkannt. Sie<br />
bilden daher für die Hochwasserabflussgebiete die von <strong>der</strong> Gemeinde zu berücksichtigenden<br />
Planungs-grundlagen.<br />
In <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes waren auf dieser Grundlage die geän<strong>der</strong>ten<br />
Hochwasseranschlag-linien ersichtlich zu machen. Im Flächenwidmungsplan 4.00 ist auf <strong>der</strong><br />
Grundlage <strong>der</strong> Abflussstudie 2000 ein Teil des Areals (Teilgebiet 14.01a) als vollwertiges reines<br />
Wohngebiet festgelegt. Dieser Inhalt des Flächenwidmungsplanes wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung auf den<br />
Bebauungsplan übertragen. Eine „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bebauung“ wurde aus den Hochwasserstudien nicht<br />
abgeleitet.<br />
Sollten neue anerkannte Hochwasseruntersuchungen Abweichungen von den bisherigen Hochwasserstudien<br />
ergeben, wird die Gemeinde diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sofort berücksichtigen.<br />
Der Bewilligungsbescheid <strong>der</strong> Fachabteilung 13A besitzt deshalb Relevanz, da er die Aktualisierung<br />
<strong>der</strong> Abflussstudie bestätigt.<br />
D. Bauvorhaben „Habitare“<br />
Das Bauvorhaben sowie Ihre damit einhergehenden Einwendungen stehen in keinem Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes. Für das bereits laufende Bauverfahren bildet die bisherige<br />
Fassung des Bebauungsplanes die Grundlage.<br />
E. Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />
Die Bestimmungen des Programms zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume waren<br />
schon in den vorgeschalteten Planungsstufen (Örtliches Entwicklungskonzept,<br />
Flächenwidmungsplan) zu berücksichtigten und einzuhalten. Für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
ergeben sich aus dem Programm keine zwingenden Planungsinhalte.“
36<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />
(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Univ. Prof. Ernst Ebermann u. Evelyne Ebermann, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />
Einwendung <strong>vom</strong> 16.2.<strong>2011</strong>,<br />
„Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Begründung:<br />
A. Bebauungsplan Teilgebiet 14.01b<br />
Gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan war die geän<strong>der</strong>te (verkleinerte) Hochwasserzone bzw.<br />
das aufgrund dieser geän<strong>der</strong>ten Hochwasserzone im Flächenwidmungsplan nun teilweise als<br />
vollwertiges Wohngebiet festgelegte Bauland zu berücksichtigen.<br />
Die Gefährdung durch Hochwasser stellt keine neue Randbedingung dar, die eine planerische<br />
Reaktion erfor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n war schon im ursprünglichen Bebauungsplan bekannt. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
sind im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan keine nachteiligen Auswirkungen auf das<br />
Abflussgeschehen verbunden. Eine wasserbautechnische Planung auf <strong>der</strong> Ebene des<br />
Bebauungsplanes ist daher we<strong>der</strong> Motiv noch Voraussetzung für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
und im Umgang mit <strong>der</strong> Hochwasser-gefahr kann die bisherige Vorgangsweise einer<br />
projektbezogenen Prüfung und Planung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen aufrecht bleiben.<br />
Durch die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise ist die Beachtung wasserwirtschaftlicher Interessen gesichert,<br />
Nachbarrechte sind ohnehin im Bauverfahren zu berücksichtigen.<br />
Die Vorgangsweise <strong>der</strong> Gemeinde deckt sich mit <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Land Steiermark herausgegebenen<br />
„Leitlinie für die Durchführung <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung und von Bauvorhaben bei Gefährdungen<br />
durch wasserbedingte Naturgefahren“.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Oberflächenentwässerung wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
eine ergänzende Bestimmung im Wortlaut festgelegt, mit <strong>der</strong> eine ordnungsgemäße Entsorgung<br />
gesichert wird.<br />
B. Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse gemäß Flächenwidmungsplan<br />
Ein genereller Schutz in Form eines Rückhaltebeckens im Oberlauf ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong><br />
Gemeinde. Die Schutzmaßnahme im Oberlauf ist aber eine langfristige Planung. Im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept ist dazu erläuternd ausgeführt: „Ein Rückhaltebecken für die gesamte<br />
betroffene Region ist langfristig geplant. […] Eine Bebauung im unmittelbaren Ortskern von <strong>Lieboch</strong><br />
soll aber - im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Baulandausweisungen - weiterhin möglich sein (z.B.<br />
Ulmgasse, Forellenweg, Fasangasse)“. Die Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse für Aufschließungsgebiete<br />
sind im §7.3 des Wortlautes des Flächenwidmungsplanes festgelegt. Im ggst. Gebiet sind das<br />
„Maßnahmen zum Hochwasserschutz“. Wäre <strong>der</strong> Bau des Rückhaltebeckens das<br />
Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis, wäre das im Flächenwidmungsplan auch so festgelegt.<br />
Eine Zuständigkeit für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse ist im Flächenwidmungsplan<br />
nicht festgelegt. Wäre das <strong>der</strong> Fall, hätte das auf die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes allerdings auch<br />
keine Auswirkungen, da im Bebauungsplan keine Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse festgelegt, son<strong>der</strong>n nur<br />
relevante Inhalte des Flächenwidmungsplanes wie<strong>der</strong>geben werden. Das kann daher auch keine<br />
„Verschlechterung“, wie in <strong>der</strong> Einwendung behauptet wird, darstellen.
37<br />
Zuständigkeiten für Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse sind im Flächenwidmungsplan lediglich in<br />
Verbindung mit bodenpolitischen Maßnahmen - im Hinblick auf den Beginn von Bebauungsfristen -<br />
angeführt (im Übrigen allein durch Festlegung <strong>der</strong> Gemeinde, nicht durch Behörden des Landes). Die<br />
Bebauungsfrist legt fest, dass innerhalb einer Flächenwidmungsplanperiode gebaut werden muss,<br />
an<strong>der</strong>nfalls eine Investitionsabgabe zu entrichten ist.<br />
Da die Gemeinde Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Grundeigentümer nicht erzwingen kann<br />
und will, um eine kurzfristige Bebauung zu erreichen, wurde <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Bebauungsfrist an den<br />
Bau des Rückhaltebeckens gebunden.<br />
Die Festlegungen zu den Bebauungsfristen stehen in keinem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplanes.<br />
C. Relevanz <strong>der</strong> angeführten Gutachten und Bescheide<br />
Die Abflussstudie 2000 für <strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach samt Aktualisierung / Nachrechnung 2008<br />
(Verf. Ingenos ZT GmbH) wurden von <strong>der</strong> Fachabteilung 19A des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />
(Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft) als aktueller Stand anerkannt. Sie<br />
bilden daher für die Hochwasserabflussgebiete die von <strong>der</strong> Gemeinde zu berücksichtigenden<br />
Planungsgrundlagen.<br />
In <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes waren auf dieser Grundlage die geän<strong>der</strong>ten<br />
Hochwasseranschlag-linien ersichtlich zu machen. Im Flächenwidmungsplan 4.00 ist auf <strong>der</strong><br />
Grundlage <strong>der</strong> Abflussstudie 2000 ein Teil des Areals (Teilgebiet 14.01a) als vollwertiges reines<br />
Wohngebiet festgelegt. Dieser Inhalt des Flächenwidmungsplanes wurde mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung auf den<br />
Bebauungsplan übertragen. Eine „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bebauung“ wurde aus den Hochwasserstudien nicht<br />
abgeleitet.<br />
Sollten neue anerkannte Hochwasseruntersuchungen Abweichungen von den bisherigen Hochwasserstudien<br />
ergeben, wird die Gemeinde diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sofort berücksichtigen.<br />
Der Bewilligungsbescheid <strong>der</strong> Fachabteilung 13A besitzt deshalb Relevanz, da er die Aktualisierung<br />
<strong>der</strong> Abflussstudie bestätigt.<br />
D. Bauvorhaben „Habitare“<br />
Das Bauvorhaben sowie Ihre damit einhergehenden Einwendungen stehen in keinem Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes.<br />
Für das bereits laufende Bauverfahren bildet außerdem die bisherige Fassung des Bebauungsplanes<br />
die Grundlage.<br />
E. Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />
Die Bestimmungen des Programms zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume waren<br />
schon in den vorgeschalteten Planungsstufen (Örtliches Entwicklungskonzept,<br />
Flächenwidmungsplan) zu berücksichtigten und einzuhalten. Für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
ergeben sich aus dem Programm keine zwingenden Planungsinhalte.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch, <strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg<br />
(<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 7 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer (<strong>ÖVP</strong>) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, die Einwendung<br />
Christine Jevsnikar, 8501 <strong>Lieboch</strong>,<br />
Einwendung <strong>vom</strong> 13.2.<strong>2011</strong>,<br />
wie folgt zu beantworten:<br />
38<br />
„Einwendungsverlangen<br />
Sie erklärten sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes nicht einverstanden und führten als<br />
Begründung an: „Da die Straßenfluchtlinie im Bereich Ulmgasse (Einfahrt Hitzendorferstraße bis<br />
Transformatorhaus STEG) auf meinem Grundstück verläuft. Anlässlich <strong>der</strong> geplanten Än<strong>der</strong>ung<br />
ersuche ich um rückwirkende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinie an meine Grundstücksgrenze.“<br />
Die Einwendung konnte nicht berücksichtigt werden.<br />
Die Verbreiterung <strong>der</strong> Ulmgasse ist schon in <strong>der</strong> ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes mit<br />
dem Ziel festgelegt, eine den Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht werdende Straße zu erreichen. Die Breite von<br />
6m entspricht den von <strong>der</strong> Gemeinde in Bebauungsplänen prinzipiell festgelegten Straßenbreiten und<br />
ist als untere Grenze für den erfor<strong>der</strong>lichen Raum anzusehen (Grundlage ist die Rahmenrichtlinie für<br />
die Verkehrserschließung <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für das Verkehrs- und Straßenwesen unter<br />
Berücksichtigung des Stmk. Baugesetzes, §14). Es ist eine Aufgabe <strong>der</strong> Gemeinde, im Rahmen <strong>der</strong><br />
Bebauungsplanung für eine ausreichende Dimensionierung <strong>der</strong> Straßen zu sorgen. Deshalb ist eine<br />
Verringerung <strong>der</strong> festgelegten Breite nicht zu rechtfertigen.“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />
b.) Endbeschluss<br />
<strong>GR</strong> Sundl stellt den Antrag, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die 1. Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplans 14 samt planlicher Darstellung zu beschließen, wie folgt:<br />
„VERORDNUNG<br />
gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in Verbindung mit § 40 Abs. 6 des<br />
Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, § 28 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.F. LGBl.<br />
13/2005 und § 4 des Stmk. Baugesetzes 1995 i.d.g.F., <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
beschlossen am <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong>.<br />
§ 1 Zeichnerische Darstellung<br />
Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB14-AE1 (Rechtsplan), im Maßstab<br />
1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nuss-müller und Architekt<br />
Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger ist Teil dieser Verordnung.<br />
Dieser Plan ersetzt den bisherigen Rechtsplan.<br />
§ 2 Än<strong>der</strong>ung<br />
(1) Die Än<strong>der</strong>ung betrifft das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes.<br />
(2) In <strong>der</strong> planlichen Festlegung werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlichen Festlegungen;<br />
Än<strong>der</strong>ung des <strong>Verlauf</strong>es <strong>der</strong> Baugrenz- und Baufluchtlinien;<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien;
39<br />
anstelle <strong>der</strong> bisherigen Festlegung von Traufhöhen wird die Höhenentwicklung <strong>der</strong> Gebäude<br />
durch die Festlegung von Geschoßanzahl und Gesamthöhe geregelt.<br />
(3) Im Verordnungswortlaut werden folgende Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
a) §1 lautet:<br />
Die zeichnerische Darstellung <strong>vom</strong> 30.9.2010, GZ. RO 606-29/BB14-AE1 (Rechts-plan), im Maßstab<br />
1:1000, verfasst von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Architekt Dipl. Ing. Werner Nuss¬müller und Architekt<br />
Dipl. Ing. Dr. techn. Heiner Hierzegger bildet einen integrierenden Bestandteil <strong>der</strong> Verordnung.<br />
Ausweisungen des Flächenwidmungsplanes sind in den Gebietsschablonen <strong>der</strong> zeichnerischen<br />
Darstellung festgehalten.<br />
Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis im Aufschließungsgebiet (Teilgebiet 14.01b) laut Flächenwidmungsplan<br />
4.00 sind Maßnahmen zum Hochwasserschutz.<br />
b) Im §4 (1) wird ergänzt:<br />
An bestehenden Gebäuden außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinien dürfen Umbauten und – innerhalb des<br />
festgesetzten Rahmens – Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhe vorgenom-men werden. Die bebaute Fläche<br />
außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinie darf nicht vergrößert werden.<br />
c) §5 (1) lautet:<br />
Die im Plan festgelegten Bebauungsweisen und Festlegungen zur Höhenentwick¬lung sind gemäß<br />
den Schablonen in <strong>der</strong> Plandarstellung einzuhalten.<br />
Für die Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude gilt die Begriffsbestimmung gemäß Stmk. Baugesetz § 4 Z 31.<br />
In <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone ist bei Zubauten in begründeten Ausnahmefällen eine Unterschreitung <strong>der</strong><br />
festgelegten Mindestgeschoßzahl möglich, wenn dies durch den Ortsbildsachverständigen positiv<br />
begutachtet wird.<br />
d) §7 lautet:<br />
Für das Teilgebiet 14.01b (Aufschließungsgebiet für reines Wohngebiet) ist die Erfüllung des<br />
Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisses laut Flächenwidmungsplan 4.0 (Wortlaut §7.3 - Maßnahmen zum<br />
Hochwasserschutz) Grundvoraussetzung für eine Bebauung.<br />
Straßenbereiche und Platzbereiche sind lt. zeichnerischer Darstellung in das öffentliche Gut zu<br />
übertragen.<br />
e) Der bisherige §8 entfällt und wird ersetzt durch „§8 Nutzungseinschränkungen“<br />
1. Der Nahbereich <strong>der</strong> Packer Straße und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße sind laut<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet-Lärm.<br />
Im reinen Wohngebiet sind jene Bereiche an <strong>der</strong> Straße betroffen, die mit mehr als 40dB nachts o<strong>der</strong><br />
mit mehr als 50dB tags, im Kerngebiet jene Zonen, die mit über 50 dB nachts o<strong>der</strong> über 60dB tags<br />
belastet sind.<br />
In diesen Bereichen sind Maßnahmen zur Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmeinwirkung, wie verstärkte<br />
Schalldämmung, an <strong>der</strong> Lärmbelastung orientierte Gebäudestellung und Grundrissgestaltung zu<br />
ergreifen.<br />
Der <strong>Verlauf</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Lärmisophonen muss im Anlassfall (Wohn-bebauung) ermittelt<br />
werden. Für den Straßenverkehr kann als Anhaltspunkt die dem Flächenwidmungsplan<br />
angeschlossene vereinfachte Lärmberechnung nach Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für<br />
Lärmbekämpfung herangezogen werden.<br />
2. Ein Teil des Gebietes 14.03 ist aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb eines Hochwasserabflussgebietes<br />
mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit gemäß<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 Sanierungsgebiet Hochwasser.<br />
Vor einer Bebauung müssen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreistellung getroffen werden. Die<br />
Schutzmaßnahmen müssen zumindest für die wesent-lichen Teile des Bauplatzes hergestellt werden<br />
(Gebäude, Nebengebäude, Terrassen, gefahrloser Zugang, Autoabstellplätze etc.).<br />
3. Der westliche Randbereich des Gebietes fällt in die Schutzzone <strong>der</strong> 110-kV-Hochspannungs-<br />
Freileitung <strong>der</strong> STEWEAG. Mit <strong>der</strong> Leitung sind Nutzungs-einschränkungen – wie die Einhaltung
40<br />
von Mindestabständen nach <strong>der</strong> tech-nischen Richtlinie ÖVE L11 – und Rechte des<br />
Leitungsbetreibers – wie das Recht auf Zugang zur Wartung <strong>der</strong> Anlagen - verbunden.<br />
Bei baulichen Maßnahmen ist das Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber herzustellen.<br />
f) §9 lautet:<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf dem jeweiligen Bauplatz zu versickern. Sollte aufgrund <strong>der</strong> geologischen<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Grundwassersituation dies in vollem Umfang nicht möglich sein, sind<br />
entsprechend technische Maßnahmen zur Ober-flächenentwässerung fachkundig darzustellen und im<br />
Rahmen des Bauverfahrens zu beantragen. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind zusätzlich Genehmigungen<br />
einzuholen (Zustimmung des öffentlichen Wassergutes bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer<br />
bzw. ein separates wasserrechtliches Bewilligungsverfahren).<br />
g) Der bisherige §9 wird nun §10.<br />
§ 3 Inkrafttreten<br />
Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes tritt dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
in Kraft.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
1. Planungsgrundlagen<br />
Planverfasser: Arbeitsgemeinschaft<br />
Architekt DI Werner Nussmüller, Zinzendorfgasse 1, 8010 Graz<br />
Tel. 0316 381812, Fax DW 9, e-mail buero@nussmueller.at<br />
Architekt DI Dr. techn. Heiner Hierzegger, 8010 Graz, Franziskanerplatz 10/II<br />
Tel. 0316 827177, Fax DW 13, e-mail ro.hierzegger@aon.at<br />
Bearbeitung: Franz Radaschitz<br />
Grundlage <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung: digitale Katastralmappe, Stand Jänner 2009 und Gebäude-<br />
Naturstandsaufnahme <strong>der</strong> Fa. Gis-Quadrat, Stand Jänner 2009<br />
Planungsunterlagen: Bebauungsplan 14 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong>, GZ BEB.PL. ....<br />
Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />
Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung des Flächenwidmungsplanes<br />
gültigen Fassung LGBl. 13/2005<br />
Stmk. Baugesetz<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
9. Für das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes ist das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010<br />
ausschlaggebend, für die Inhalte die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächen-widmungsplanes<br />
geltende Fassung des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974.<br />
2. Lage, Randbedingungen<br />
Der Bebauungsplan 14 betrifft den an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße liegenden Teil des Ortszentrums und<br />
den nördlich daran anschließenden, zum Großteil noch unbebauten Bereich. Das Planungsgebiet<br />
umfasst eine Fläche von rund 4,3 ha.<br />
Das Gebiet wird von <strong>der</strong> Packer Straße und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße im Süden und dem <strong>Lieboch</strong>bach<br />
im Westen begrenzt. Im Osten schließt ein bebauter Teil des Bebauungsplan-gebietes 07 an, im<br />
Norden eine unbebaute Freilandfläche, die im Örtlichen Entwicklungsplan als Freihaltezone<br />
festgelegt ist. Innerhalb <strong>der</strong> Freihaltezone liegt <strong>der</strong> Sportplatz <strong>der</strong> Gemeinde. Er ist rund 100m <strong>vom</strong><br />
Nordrand des Planungsgebietes entfernt.<br />
Das Gelände im Planungsgebiet ist nahezu eben.<br />
Der an <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße liegende Teil des Gebietes (Teilgebiete 14.02 und 14.03) ist bebaut,<br />
das übrige Areal größtenteils unbebaut. Es stellt aufgrund seiner zentrumsnahen Lage und seiner Lage<br />
außerhalb <strong>der</strong> Lärmstörbereiche einen bevorzugten Wohnbaustandort dar.<br />
Der Bebauungsplan 14 stammt aus dem Jahre 1998 (Verf. Architekt DI Werner Nussmüller). Wie bei<br />
allen Bebauungsplänen <strong>der</strong> Gemeinde zielt auch <strong>der</strong> Bebauungsplan 14 auf die Rege-lung <strong>der</strong><br />
Gesamtstruktur ab und verzichtet auf eng gefasste Detailvorgaben für die Bebauung.
41<br />
Schwerpunkt <strong>der</strong> städtebaulichen Gestaltung in den Bebauungsplänen mit genaueren Vor¬gaben ist<br />
<strong>der</strong> Straßenraum <strong>der</strong> Packer Straße (B70) und dessen räumliche Begrenzung (offene Platzbereiche,<br />
Engstellen etc). Grundlage dafür ist das Projekt <strong>der</strong> Straßenraum- und Ortsbild-gestaltung 1994. Im<br />
Bebauungsplan 14 betrifft das den Bereich <strong>der</strong> Packer Straße / Hitzen¬dorfer Straße.<br />
Im Kreuzungsbereich dieser Straßen befinden sich mit <strong>der</strong> Kirche, dem Pfarrhof, <strong>der</strong> öffent-lichen<br />
Bücherei und dem Veranstaltungssaal <strong>der</strong> Gemeinde sowie <strong>der</strong> gegenüber im Gebiet des<br />
Bebauungsplanes 01 liegenden Volksschule wichtige öffentliche Einrichtungen.<br />
Der Bereich an <strong>der</strong> B70 und <strong>der</strong> Hitzendorfer Straße liegt auch in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone.<br />
Eine genaue Gebietsbeschreibung und die Planungsintentionen sind in den Erläuterungen <strong>der</strong><br />
Stammfassung des Bebauungsplanes enthalten. Sie umfasst auch ein Gestaltungskonzept.<br />
Anlass für die Än<strong>der</strong>ung ist:<br />
- In <strong>der</strong> Baulandzonierung des Flächenwidmungsplanes 4.00 ist die Verpflichtung zur<br />
Anpassung an geän<strong>der</strong>te Baulandkategorien, geän<strong>der</strong>te Bebauungsdichten und geän<strong>der</strong>te<br />
Nutzungsbeschränkungen festgelegt.<br />
- Im westlichen Teil des Wohngebietes (Teilgebiet 14.01a und Teil von 14.01b) wurde im Jahr<br />
2000 ein Wohnbau-Gutachterverfahren von <strong>der</strong> Siedlungsgenossenschaft Ennstal durchgeführt, in<br />
dem das Projekt von Architekt Univ. Prof. Tschom als Sieger ausgewählt wurde. Das Projekt sieht<br />
eine geän<strong>der</strong>te Straßenführung und damit eine geän<strong>der</strong>te städtebauliche Konzeption vor.<br />
Schon für die Abwicklung des Gutachterverfahrens war geplant, den Bebauungsplan im betroffenen<br />
Teil aufzuheben, im Gemein<strong>der</strong>at kam jedoch kein Beschluss (fehlende Zweidrittelmehrheit)<br />
zustande. Nun soll die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die Realisierung des Projektes ermöglichen.<br />
- Die ursprüngliche Planung bei <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes 14 sah eine Straße am<br />
Siedlungsrand vor. Sie wurde letztlich durch eine nach innen verlegte Erschließung ersetzt.<br />
Aufgrund einer geän<strong>der</strong>ten Interessenslage des Grundeigentümers und einem Wohnbauprojekt<br />
(Doppel- und Reihenhäuser) steht <strong>der</strong> Straßenverlauf erneut zur Disposition.<br />
Ergänzend wurden darüber hinaus gehende Inhalte des Bebauungsplanes auf ihre Gültigkeit vor in <strong>der</strong><br />
Zwischenzeit eingetreten geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen geprüft und entsprechende Anpassungen<br />
vorgenommen.<br />
3. Än<strong>der</strong>ung<br />
Die Än<strong>der</strong>ung ist anhand <strong>der</strong> einzelnen Elemente des Bebauungsplanes erläutert. Da eine Vergleichbarkeit<br />
von Bestand und Än<strong>der</strong>ung zum Teil schwer zu erkennen ist, sind die einzelnen<br />
Än<strong>der</strong>ungspunkte, soweit sie die planliche Festlegung betreffen, in Differenzplänen dargestellt.<br />
3.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Teilgebietsabgrenzung [Differenzplan 1]<br />
• Teilgebiet 14.01 (Bestand) / Teilgebiet 14.01a und 14.01b (neu):<br />
Im Flächenwidmungsplan 4.00 wurde aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Revision bekannt gegebenen<br />
Hochwasseranschlaglinien ein Teil des Gebietes als vollwertiges Bauland festgelegt. Das bisherige<br />
Teilgebiet wurde daher in zwei Gebiete getrennt.<br />
3.2 Än<strong>der</strong>ungen bei Baugrenz- und Baufluchtlinien [Differenzplan 2]<br />
• Im Nordosten (Teilgebiete 14.01a und 14.01b) wurden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />
Straßenführung die Baugrenzlinien angepasst. Die bebaubare Zone wurde dadurch schmäler. Um<br />
einen im Vergleich zu bisher sinnvollen, nicht zu schmalen bebaubaren Streifen zu erhalten, wurde<br />
die Baugrenzlinie geringfügig näher an den Bestand im Süden gerückt. Im Wesentlichen bleibt aber<br />
die Abstandszone trotz <strong>der</strong> entfallenen Straße im Zwischenbereich unverän<strong>der</strong>t. Dadurch bleibt auch<br />
die bauliche Strukturierung gleich.<br />
• Im westlichen Bereich (Teilgebiet 14.01a) folgt die Baugrenzlinie <strong>der</strong> im Sieger-Projekt des<br />
Gutachterverfahrens konzipierten städtebaulichen Planung, die - auch projektunabhängig - in den<br />
Bebauungsplan übernommen wurde.<br />
Der ursprüngliche Bebauungsplan hat die Nord-Süd-Erschließung als in den freien Grünraum<br />
weisende Achse angelegt, <strong>der</strong> durch die Bebauung gefasste innere Räume gegenüber gestellt sind. Die<br />
neue Konzeption verliert diese Beziehung zum Freiraum in <strong>der</strong> Straße, hat jedoch sowohl in <strong>der</strong>
42<br />
Bebauung (nicht zerschnittene Planungszone, autofreie Innenbereiche) als auch in <strong>der</strong> Erschließung<br />
und Parkierung (Verlegung des Verkehrs an den Rand und in die Schutzzone <strong>der</strong><br />
Hochspannungsleitung) Vorteile.<br />
• Im bisherigen Bebauungsplan ist im Kreuzungsbereich <strong>der</strong> Ost-West-Straße mit <strong>der</strong> östlichen<br />
Nord-Süd-Straße eine Freihaltezone zur räumlichen Glie<strong>der</strong>ung festgelegt (Teilgebiet 14.01b). Mit<br />
<strong>der</strong> neuen Straßenführung macht diese Aufweitung keinen Sinn, weil ihr <strong>der</strong> Bezug zum<br />
Bewegungsraum fehlt und damit das Motiv in <strong>der</strong> räumlichen Wahrnehmung des Straßenraumes<br />
entfällt. Diese Aufweitung wurde im westlichen Teil daher nicht beibehalten.<br />
Der östliche kleinere Teil <strong>der</strong> Freihaltezone wurde aufrechterhalten, um die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
unterschiedlichen Bebauungsbereiche zu akzentuieren.<br />
• Auch die unbebaubare Zone an <strong>der</strong> Pfarrgasse nördlich <strong>der</strong> Veranstaltungshalle (im Süden des<br />
Teilgebietes 14.01a) wurde, da sich mit <strong>der</strong> neuen Straßenführung eine geän<strong>der</strong>te Situation ergibt, an<br />
diese angepasst. Nördlich <strong>der</strong> sich hier verschwenkenden Straße wurde die Freizone als<br />
Glie<strong>der</strong>ungselement unterschiedlicher Bebauung und als visueller Auffang-bereich beibehalten,<br />
östlich <strong>der</strong> Straße wurde <strong>der</strong> Freihaltebereich verkleinert, um die bestehende Bebauung ergänzen zu<br />
können (Bebauung im Anschluss an den Pfarrhof).<br />
3.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Straßenfluchtlinien [Differenzplan 3]<br />
• Die anstelle <strong>der</strong> bisher geraden Weiterführung <strong>der</strong> Pfarrgasse nach außen verschwenkte Straße<br />
ermöglicht eine städtebauliche Konzeption wie im Sieger-Projekt des Gutachterverfahrens vorgesehen<br />
(sh. Punkt 3.2).<br />
• Mit <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Ost-West-Straße nach außen entsteht eine Entlastung des angrenzenden<br />
Einfamilienhausgebietes durch innere verkehrsfreie Privatgärten. Gleichzeitig kann die Straße<br />
als Hochwasserschutz für das von Norden anströmende Hochwasser (Abfluss von Hochwasser des<br />
<strong>Lieboch</strong>baches zum Lusenbach) genutzt werden. Da die Überflutungshöhen gering sind, braucht die<br />
Straße keine unpassend hohe Dammausbildung (sh auch Punkt 3.5).<br />
• Die Straße im Westen verläuft zum Teil außerhalb des Planungsgebietes. Sie wurde mit<br />
Bedachtnahme auf die auch so gesicherte Herstellung auch im Bereich außerhalb des Gebietes im<br />
Plan dargestellt. Weitere Planungsschritte (Erweiterung des Gebietes, alternative Festlegung innerhalb<br />
des Gebietes etc.) waren aus diesem Grund nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
3.4 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gebäudehöhenfestlegung [Differenzplan 1]<br />
• Die bisher festgelegten Traufhöhen erwiesen sich in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> dort als<br />
Problem, wo die Traufhöhen zwar eine bestimmte Geschoßanzahl implizieren (zB 6m Traufhöhe – 2geschoßig,<br />
9m Traufhöhe 3-geschoßig), die Gebäudenutzung aber größere Geschoßhöhen erfor<strong>der</strong>t.<br />
Beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> B70 mit Geschäften, Büros und Dienstleistungseinrichtung<br />
entstanden Schwierigkeiten, die an sich erwünschte dichtere Raumbegrenzung zu realisieren. Die<br />
Höhensteuerung mittels Traufhöhen zwingt die obersten Geschoße in das Steildach, was wie<strong>der</strong>um<br />
dem Prinzip <strong>der</strong> Bebauungsplanung in <strong>Lieboch</strong> wie<strong>der</strong>spricht, die Dachform prinzipiell offen zu<br />
lassen.<br />
Mit <strong>der</strong> nunmehrigen Festlegung von Geschoßanzahl und Gebäude-Gesamthöhe eröffnet sich ein<br />
größerer Spielraum in <strong>der</strong> Fassade, während die Gebäudehöhe insgesamt nicht größer wird und<br />
dadurch auch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen in <strong>der</strong> Nach-barschaft (Beschattung)<br />
entstehen. Zur Veranschaulichung: Ein Gebäude mit 9m Traufhöhe und 45°-Dach erreicht bei einer<br />
Gebäudetiefe von 12m eine Gesamthöhe von 15m. Die Gesamthöhe könnte mit bis zu 75° steilem<br />
Dach (in <strong>der</strong> Regel mit architektonisch schlechter Wirkung verbunden) ins Extreme getrieben werden.<br />
Um einheitliche Regelungen zu erhalten, wird die neue Variante zur Höhenfestlegung in allen<br />
Bebauungsplänen, die geän<strong>der</strong>t werden, eingesetzt.<br />
Geschoßanzahl und Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude wurden aus den bisher festgelegten Traufhöhen<br />
abgeleitet, indem zur Traufhöhe eine bei Satteldachbebauung übliche Dachhöhe addiert wurde. Durch<br />
Variation <strong>der</strong> Höhe werden dem Gebietscharakter entsprechende Abstufungen in <strong>der</strong> Maximalhöhe<br />
vorgegeben.<br />
Bestehende Gebäude erreichen zum Teil nicht die im Bebauungsplan festgelegte Mindesthöhe (früher<br />
Mindesttraufhöhe, nun Mindestgeschoßanzahl). Für Zubauten zu Bestandsgebäuden in <strong>der</strong>
43<br />
Ortsbildschutzzone wurde eine Ausnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Min-destgeschoßanzahl<br />
grundsätzlich verfolgten Absicht zu einer <strong>der</strong> zentralen Lage adäquaten baulichen Entwicklung<br />
eingeräumt, da in <strong>der</strong> Ortsbildschutzzone Altbestand betroffen sein kann, bei dem eine zwangsweise<br />
Aufstockung nicht im Sinne des Ortsbildschutzes ist. Vor allem beim im Ortsbildkonzept als<br />
erhaltenswert eingestuften Altbestand sollen Erleichterungen bei Zubauten geschaffen werden. Aber<br />
auch Erweiterungen, die städtebaulich und für den Ortsbildschutz nicht von Belang sind, können in<br />
diese Ausnahmebestimmung fallen.<br />
3.5 Anpassung <strong>der</strong> Gebietsschablone an eine im Flächenwidmungsplan geän<strong>der</strong>te<br />
Baulandkategorie [Differenzplan 1]<br />
• Teilgebiet 14.03 (Bestand und neu): Statt dem nur auf eine kleine Fläche beschränkten<br />
allgemeinem Wohngebiet wurde im Flächenwidmungsplan 4.00 reines Wohngebiet wie im<br />
angrenzenden Bereich festgelegt. Die Gebietsschablone wurde daran angepasst.<br />
3.5 Nutzungsbeschränkungen und Ersichtlichmachungen<br />
Straßenlärm:<br />
Durch die regionalen Verkehrsachsen ergeben sich Störungen, die die Wohnnutzung beein-trächtigen.<br />
Mit einer Nicht-Wohnbebauung an <strong>der</strong> B70, wie im Bereich des Bebauungsplanes 14 großteils<br />
vorhanden, kann eine lärmunsensible Nutzung am funktionell richtigen Ort zugleich für eine<br />
Abschirmung <strong>der</strong> dahinter liegenden Bereiche sorgen. Im Kerngebiet mit den im Vergleich zum<br />
reinen Wohngebiet höheren Richtwerten nach ÖNORM S5021 stellt die Lärmbelastung laut<br />
Lärmberechnung nach Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL) im<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 nur im unmittelbar an <strong>der</strong> Straße gelegenen Bereich (bis 20m von <strong>der</strong><br />
Straßenachse) ein Problem dar.<br />
Die Hitzendorfer Straße (zugleich die Landesstraße L336 – <strong>Lieboch</strong>talstraße) ist nur mit geringem<br />
Verkehr belastet (durchschnittlich 700 Kfz pro Tag, 10% Schwerverkehrsanteil), daher ist sind auch<br />
die Lärmstörungen gering. Im Bereich des Bebauungsplanes (30km/h-Zone) ist die Belastung im<br />
Kerngebiet praktisch irrelevant und auch im reinen Wohngebiet (Teilgebiet 14.03) bleibt die<br />
Richtwert-Überschreitung klein. Sie liegt laut Berechnung nach ÖAL-Richtlinien im<br />
Flächenwidmungsplan 4.00 im Bereich <strong>der</strong> 30km/h-Zone (B70 bis Ulmgasse) bei 10m ab<br />
Straßenachse, im anschließenden Bereich bei 25m.<br />
Die nicht an <strong>der</strong> Straße liegenden Neubaugebiete (Teilgebiete 14.01a und 14.01b) unterliegen keiner<br />
über den Richtwerten liegen<strong>der</strong> Belastung.<br />
Hochwasser:<br />
Im Jahr 2008 wurde von <strong>der</strong> Ingenos-ZT-GmbH (Verf. DI Zach) eine Nachberechnung <strong>der</strong><br />
Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach - Lusenbach von 2000 vorgenommen. Auslöser für die<br />
Nachuntersuchung war eine Räumung des <strong>Lieboch</strong>baches im Bereich des Ausbau-Abschnittes. Der<br />
Ausbau-Abschnitt umfasst den Unterlauf des Baches und war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Herstellung auf<br />
HQ100 (Hochwasser mit 100-jährlicher Überschwemmungswahrscheinlichkeit) ausgelegt, kann die<br />
bei diesem Ereignis auftretenden Wassermengen laut Abflussstudie 2000 aber nicht mehr fassen. Mit<br />
<strong>der</strong> Räumung des Bachbettes konnte laut Nachberechnung eine Verbesserung erzielt werden und<br />
Hochwasser mit 30-jährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ30) flutet nicht über das Bachbett aus. Da <strong>der</strong><br />
Bereich zwischen <strong>Lieboch</strong>bach und Lusenbach daher nicht von HQ30 betroffen ist, war die im<br />
Flächenwidmungsplan (er wurde noch nicht an die geän<strong>der</strong>te Hochwassersituation angepasst)<br />
eingetragene HQ30-Anschlaglinie nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen.<br />
Die nun im Norden als Siedlungsabschluss geplante Straße soll neben ihrer Erschließungs-funktion<br />
auch als Hochwasserschutz dienen. Vorgesehen ist eine Verbindung mit einer Ab-senkung des<br />
nördlich angrenzenden Freilandareals, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Eine<br />
fachmännische Projektierung nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und ein Nachweis <strong>der</strong><br />
Hochwasserfreistellung liegen allerdings nicht vor. Da Maßnahmen zum Hochwasserschutz als<br />
Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis im Flächenwidmungsplan festgelegt sind, ist das Vorliegen des fertigen<br />
Projektes keine Voraussetzung für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes.<br />
Die Festlegungen im Verordnungswortlaut dienen dazu, in dem als Sanierungsgebiet-Hochwasser im<br />
Flächenwidmungsplan ersichtlich gemachten Teil des Gebietes 14.03 Schäden vorzubeugen.<br />
Hochspannungsleitung:
44<br />
Aus dem Leitungsrecht und <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Leitung ergeben sich notwendige<br />
Rücksichtnahmen auf die Interessen des Leitungsbetreibers, die bei <strong>der</strong> Nutzung des Gebietes zu<br />
beachten sind.<br />
Die ÖVE-Richtlinie L11 enthält Abstandsbestimmungen für Gebäude, Fahrbahnen, spezielle<br />
Fläche¬nutzungen etc.<br />
3.6 Oberflächenentwässerung<br />
Die Oberflächenentwässerung stellt in <strong>der</strong> Gemeinde ein großes Problem dar und bedarf daher einer<br />
beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Bebauung.<br />
Die Festlegungen zur Oberflächenentwässerung folgen wasserwirtschaftlichen Zielen, die Vor-gaben<br />
für die örtliche Raumplanung sind (Vermeidung weiterer Hochwasserbelastung, Rück-halten des<br />
abfließenden Wassers und Bodeninfiltration).<br />
Nach Möglichkeit sollen die (nicht verunreinigten) Wässer auf den jeweiligen Bauplätzen versickert<br />
werden. Wenn das die Verhältnisse nicht zulassen, müssen im öffentlichen Interesse fundierte an<strong>der</strong>e<br />
technische Maßnahmen ergriffen werden.<br />
3.7 Sonstige Än<strong>der</strong>ungen<br />
• Aufgrund klimatologischer Erfor<strong>der</strong>nisse (bodennahe Luftdurchströmung in Nord-Süd-<br />
Richtung) war bisher festgelegt (§8), dass Gebäude am nördlichsten Bebauungsstreifen in ihrer<br />
Längsausrichtung und Firstrichtung Nord-Süd auszurichten sind. Mit <strong>der</strong> jetzigen Verlegung <strong>der</strong> Ost-<br />
West-Straße nach außen ergibt sich durch die Straßenanschlüsse und die Unterteilung in mehrere<br />
Bauzonen von vorneherein eine Durchlässigkeit in Nord-Süd-Richtung. Die bisherige Festlegung<br />
wurde aus diesem Grund nicht aufrechterhalten.<br />
• Schon im bestehenden Bebauungsplan reichen einige Gebäude teilweise über die Baugrenzlinie.<br />
Städtebauliches Ziel ist grundsätzlich, dass solche Gebäude durch Gebäude innerhalb <strong>der</strong><br />
Baugrenzlinien ersetzt werden. Mit Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz soll es aber möglich<br />
sein, die für ein Gebiet festgesetzte Bebauung (zB auch eine Mindestgeschoßzahl) in diesem Bestand<br />
umzusetzen, solange die Bebauung in <strong>der</strong> Fläche nicht weiter ausgreift. Dadurch sollen<br />
Erleichterungen für die Eigentümer geschaffen und eine Regelung getroffen werden, die einen<br />
praktikablen Umgang erlaubt.<br />
4. Inkrafttreten des Bebauungsplanes:<br />
Nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 (§40) müssen beim Verfahren zur<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden<br />
Grundstücke angehört werden und <strong>der</strong> Entwurf über mindestens acht Wochen im Gemeindeamt<br />
während <strong>der</strong> Amtsstunden zur Einsicht aufgelegt und öffentlich kundgemacht werden.<br />
Wenn dies im Sinn <strong>der</strong> Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit liegt, kann anstelle einer<br />
Auflage- ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anzuhören sind in diesem Fall die<br />
Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran angrenzenden Grundstücke.<br />
Für die vorliegende Än<strong>der</strong>ung wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.<br />
Da die Än<strong>der</strong>ung hauptsächlich den äußeren, durch den <strong>Lieboch</strong>bach von an<strong>der</strong>en Gebieten<br />
abgetrennten und einen eigenständigen Bereich bildenden Raum betrifft, sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong><br />
Betroffenen daher im Wesentlichen auf die Bewohner im Planungsgebiet sowie die Anrainer<br />
beschränkt und sich durch die persönliche Anhörung eine bürgernahe Beteiligung ergibt, sind die im<br />
Stmk. Raumordnungsgesetz genannten Bedingungen für ein Anhörungsverfahren erfüllt.<br />
Der Beschluss <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung 2 Wochen kundzumachen. Die Än<strong>der</strong>ung<br />
tritt mit dem darauf folgenden Tag in Kraft.<br />
ANHANG<br />
• Überlagerung <strong>der</strong> planlichen Festlegungen des Bestandes und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (Differenzplan)<br />
• Abflussstudie <strong>Lieboch</strong>bach – Lusenbach / Nachrechnung 2008,<br />
Verf. Ingenos ZT GmbH / technischer Bericht ohne Anhang<br />
• Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid für die <strong>der</strong> Nachrechnung <strong>der</strong> Abflussstudie<br />
zugrunde liegenden Maßnahmen -
45<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Rechtskraft durch die FA13A<br />
• Wasserwirtschaftliche Stellungnahme <strong>der</strong> Fachabteilung 19A des Amtes <strong>der</strong> Stmk.<br />
Landesregierung zur Aktualisierung <strong>der</strong> Abflussuntersuchung <strong>Lieboch</strong>bach – Lusenbach“<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI<br />
Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong> Marx, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt, <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ) und <strong>GR</strong> Dipl.-Päd.<br />
Scherz (LINEU).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Sorger (FPÖ.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (12 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />
<strong>GR</strong> DI Feiel meint, er finde es schon ein wenig eigenartig – man sitze stundenlang zusammen und<br />
erkämpfe sich gemeinsam, ohne große Parteipolitik, diese Bebauungsplanän<strong>der</strong>ungen und dann gebe<br />
es im Gemein<strong>der</strong>at keinerlei Zustimmung seitens <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>-Fraktion.<br />
<strong>GR</strong> Sorger verweist darauf, dass die Einwendungsbeantwortungen bereits in <strong>der</strong> Form fixiert worden<br />
seien und keine stattgebenden Einwendungsbeantwortungen vorliegen. Die SPÖ-Fraktion setze also<br />
ohnehin bereits das entsprechende Abstimmungsergebnis voraus, so <strong>GR</strong> Sorger.<br />
<strong>GR</strong> Sundl erklärt, dass die Einwendungen von einem Fachmann, dem Raumplaner, aufgrund <strong>der</strong><br />
rechtlichen Situationen, beurteilt werden.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, die Einwendungen und <strong>der</strong>en Beantwortungen seien als Unterlagen während<br />
des Einsichtszeitraumes für alle Gemein<strong>der</strong>äte aufgelegen. Man könne jetzt nicht sagen, nichts davon<br />
gewusst zu haben.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, es sei die Idee gewesen, durch die Ausschuss-<strong>Sitzung</strong>en den<br />
Gemein<strong>der</strong>at zu entlasten und fragt, was dagegen spreche, vor <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung noch eine<br />
Bauausschuss-<strong>Sitzung</strong> abzuhalten, um so alle Fraktionen zu informieren.<br />
Der Bgm. meint, es spreche nichts dagegen, man sei ja noch am Anfang. Die<br />
Einwendungsbeantwortungen würden <strong>vom</strong> Fachplaner, aufgrund <strong>der</strong> Rechtssituation, vorbereitet.<br />
Man werde die Anregung, die Einwände in einer eigenen <strong>Sitzung</strong> zu behandeln, aufnehmen.<br />
Pkt. 7.: Lustbarkeitsabgabeordnung; Än<strong>der</strong>ung<br />
Der Bgm. ersucht AL Mag. Marat um Erläuterung, warum eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> aktuellen<br />
Lustbarkeitsabgabeordnung zu beschließen ist.<br />
AL Mag. Marat erklärt, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> aktuellen Verordnung ersatzlos zu entfernen<br />
ist, da es sich hierbei um einen dynamischen Verweis handelt, <strong>der</strong> in einer Verordnung nicht zulässig<br />
ist, handelt.<br />
Der Bgm. stellt daher den Antrag, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge wie folgt beschließen:<br />
„Verordnung<br />
des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong>03.<strong>2011</strong>, mit welcher die<br />
Lustbarkeitsabgabeordnung <strong>vom</strong> 20.12.2010 wie folgt geän<strong>der</strong>t wird:<br />
§ 4 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen.<br />
Diese Än<strong>der</strong>ung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
46<br />
Für den Gemein<strong>der</strong>at:<br />
Der Bürgermeister<br />
Rudolf Aichbauer“<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Sorger).<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Sorger nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />
Pkt. 8.: Alkoholgemeindesteuer; Petition an den BM für Finanzen<br />
Bgm. Aichbauer berichtet von <strong>der</strong> Initiative des Österreichischen Städtebundes:<br />
Die österreichischen Städte und Gemeinden benötigen dringend zusätzliche finanzielle Mittel zur<br />
nachhaltigen Sanierung ihrer Gemeindehaushalte. Die Finanzierung <strong>der</strong> den österreichischen<br />
Kommunen gesetzlich übertragenen Aufgaben, die Instandhaltung <strong>der</strong> Infrastruktur o<strong>der</strong> die<br />
För<strong>der</strong>ung von Gesundheits-, Bildungs- und Sozialprojekten erfor<strong>der</strong>t gemeindeeigene<br />
Einnahmequellen, um in <strong>der</strong> ersten staatlichen Ebene nicht ausschließlich von Zuzahlungen <strong>der</strong><br />
übergeordneten Gebietskörperschaften, wie Bund und Län<strong>der</strong>, abhängig zu sein.<br />
Der Alkoholmissbrauch, insbeson<strong>der</strong>e von Jugendlichen, Autofahrern sowie im Bereich <strong>der</strong> Familien,<br />
samt seinen Nebenwirkungen ist österreichweit ein Problem. Diesem kann auch auf Gemeindeebene<br />
entgegengesteuert werden.<br />
Dafür bietet sich vor allem die Einführung einer Alkoholgemeindesteuer an. Dafür braucht es kein<br />
neues Finanzausgleichsgesetz, son<strong>der</strong>n lediglich eine Novellierung <strong>der</strong> §§ 14 und 15<br />
Finanzausgleichsgesetz. Eine <strong>der</strong>artige Alkoholgemeindesteuer könnte im Bereich von<br />
Dienstleistungsbetrieben, wie etwa Gasthäuser, Restaurants, Nachtclubs, Diskotheken, Buf-fets,<br />
Selbstbedienungsrestaurants eingehoben werden. Diese Steuer auf die Abgabe von alkoholhaltigen<br />
Getränken wäre auch durchaus gemeinschaftskonform und bedürfte keiner spezifischen<br />
Zweckwidmung. Die lokalen Gebietskörperschaften könnten die daraus resultierenden Einnahmen für<br />
dringend notwendige Finanzierungsprojekte auf Gemeindeebene verwenden.<br />
Besteuert werden sollte lediglich die Verabreichung von alkoholhaltigen Getränken im Rah-men von<br />
Restaurationsumsätzen in den oben angeführten Dienstleistungsbetrieben sowie bei Veranstaltungen.<br />
Eine Besteuerung von Handelsbetrieben wäre gemeinschaftsrechtswidrig und jedenfalls nicht als<br />
ausschließliche Gemeindeabgabe im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Administration <strong>der</strong> Getränkesteuer<br />
rechtlich möglich und sollte daher unterbleiben.<br />
Steuertatbestand sollte die Verabreichung von Getränken in Restaurationsbetrieben mit einem<br />
Alkoholgehalt in Volumenanteilen von 0,5 v.H. und mehr sein. Als Abgabesatz wäre 15 % des<br />
Entgelts für die Verabreichung <strong>der</strong> entsprechenden alkoholischer Getränke vorgesehen.<br />
Vorgeschlagen wird <strong>vom</strong> Österr. Städtebund daher eine Petition des Gemein<strong>der</strong>ates an den<br />
Bundesminister für Finanzen.<br />
Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,<br />
- § 14 Abs. 1 FAG durch Ziffer 8a mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:<br />
„Abgaben auf die Verabreichung alkoholischer Getränke“<br />
- § 15 Abs. 3 FAG durch Ziffer 1a mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:<br />
„Abgaben gemäß § 14 Abs. 1 Z.8a im Ausmaß von 15 % des Entgelts für die Verabreichung<br />
alkoholischer Getränke im Rahmen von Restaurationsumsätzen und Veranstaltungen. Alkoholische<br />
Getränke sind solche mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 0,5 v.H. o<strong>der</strong> mehr. Entgelt ist
47<br />
die Gegenleistung, die <strong>der</strong> Konsument aufwendet, um das alkoholische Getränk verabreicht zu<br />
erhalten.“<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Der Bgm. stellt die Unterstützung <strong>der</strong> Petition zur Diskussion. Im Sinne <strong>der</strong> Gemeindeeinnahmen<br />
sollte einerseits dafür gestimmt werden, aus Sicht <strong>der</strong> Gastwirte, die hauptsächlich davon betroffen<br />
wären, dagegen.<br />
Es folgt eine kurze Diskussion, an <strong>der</strong> <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>der</strong> auf die Einführung <strong>der</strong> 0,5 ‰-Grenze sowie<br />
diverser an<strong>der</strong>er Verschlechterungen für Gastwirte hinweist, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>der</strong> die<br />
Sinnhaftigkeit dieser neuen Steuer in Frage stellt sowie 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, <strong>der</strong> auf die mit<br />
48 % höchste Abgabenquote Europas und eine mit <strong>der</strong> Einführung dieser neuen Steuer<br />
überproportionale Schwächung des Sektors Gastwirtschaft hinweist bzw. sich für eine Reform des<br />
Finanzausgleichs und einen neuen Verteilungsschlüssel ausspricht sowie die Verhältnismäßigkeit<br />
zwischen Einnahmen und Verwaltungsaufwand in Frage stellt, teilnehmen.<br />
1.Vzbgm. Grinschgl wie<strong>der</strong>um glaubt nicht, dass die Gastwirte nur durch den Ausschank von<br />
alkoholischen Getränken überleben und meint, dass eine Alkoholgemeindesteuer dem Gemeinwohl zu<br />
Gute komme und erinnert an die negativen Folgen von Alkoholkonsum.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Ansicht, dass die Steuereinnahmen zu Lasten nur einer<br />
Berufsgruppe – <strong>der</strong> Gastwirte – gehen und erinnert, dass es nur ein gewisses Kontingent an<br />
Individualsteuern innerhalb <strong>der</strong> EU gibt, daher stelle sich für ihn die Frage, welche an<strong>der</strong>e Steuer<br />
anstelle einer Alkoholgemeindesteuer wegfalle.<br />
VM Wiesenhofer fragt den Bgm., warum er für die Steuer sei.<br />
Der Bgm. antwortet, er wäre aus dem Grund dafür, weil man schauen müsse, dass Geld für die<br />
Gemeinde lukriert werden kann. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite seien die Ausführungen von 2.Vzbgm.<br />
Helmreich, MBA auch schlüssig. Da es sich nur um eine Petition und nicht einmal um eine<br />
Gesetzesvorlage handelt, stelle er den Antrag, die Petition in <strong>der</strong> vorliegenden Form abzulehnen.<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz).<br />
Pkt. 9.: Nominierung in diverse Ausschüsse und Verbände<br />
Bgm. Aichbauer gibt für die SPÖ-Fraktion folgende Neunominierungen in diverse Ausschüsse und<br />
Verbände bekannt und stellt dies als Antrag.<br />
SPÖ<br />
<strong>GR</strong> DI FEIEL Gernot<br />
(für Bgm. Aichbauer Rudolf)<br />
FRAKTIONSFÜHRER<br />
<strong>GR</strong> SUNDL Josef<br />
(für 1.Vzbgm. Grinschgl Bernd)<br />
<strong>ÖVP</strong> VM WIESENHOFER Roman <strong>GR</strong> PICHLER Beate<br />
<strong>GR</strong>ÜNE <strong>GR</strong> DI BREITEGGER Bernhard ---<br />
LINEU <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. SCHERZ Wolfgang ---<br />
FPÖ <strong>GR</strong> SORGER Herwig ---<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz).<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA stellt den Antrag, folgende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> im Sozialhilfeverband<br />
Graz-Umgebung zu beschließen:
48<br />
Partei DELEGIERTE ERSATZDELEGIERTE<br />
SOZIALHILFEVERBAND <strong>GR</strong>AZ-UMGEBUNG<br />
VertreterInnen mit Stimmrecht:<br />
SPÖ GK AICHBAUER Rudolf 1.Vzbgm.<strong>GR</strong>INSCHGL Bernd<br />
<strong>ÖVP</strong><br />
2.Vzbgm. HELMREICH Stefan, MBA<br />
(für (für <strong>GR</strong> Pichler Beate)<br />
<strong>GR</strong> PICHLER Beate<br />
(für 2.Vzbgm. HELMREICH Stefan, MBA)<br />
VertreterInnen mit beraten<strong>der</strong> Tätigkeit (§ 13 Abs. 1 letzter Satz GVOG):<br />
LINEU <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. SCHERZ Wolfgang ---<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen (ohne den nicht anwesenden <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz).<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />
Pkt. 10.: Berichte des Bürgermeisters o<strong>der</strong> eines Delegierten, <strong>der</strong> die Gemeinde in <strong>der</strong><br />
Kleinregion o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Gemeindeverbänden vertritt<br />
Der Bgm. berichtet von <strong>der</strong> Kleinregion „Unteres Kainachtal“, in <strong>der</strong> die Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong><br />
zusammen mit den Gemeinden Dobl, Haselsdorf-Tobelbad, Lannach, St. Josef (Weststmk.) und<br />
Zwaring-Pöls vertreten ist.<br />
Bei einem informellen Treffen <strong>der</strong> Bürgermeister dieser Gemeinden habe man besprochen, zu<br />
versuchen, gemeinsame Ressourcen zu nutzen.<br />
Die Statuten seien beim Land Steiermark eingereicht worden. Das Land habe daraufhin einzelne<br />
Passagen verbessert, welche nach erfolgten <strong>GR</strong>-Beschlüssen aller Gemeinden mittlerweile wie<strong>der</strong><br />
eingereicht worden seien.<br />
Nach <strong>der</strong> Endgenehmigung <strong>der</strong> Statuten durch das Land Steiermark werde es eine konstituierende<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Kleinregion geben, zu <strong>der</strong> alle Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong> vertretenen Gemeinden eingeladen<br />
werden.<br />
Mehr gebe es im Moment dazu nicht zu sagen, das nächste Bürgermeistertreffen findet diese Woche<br />
statt. Sobald es neue Informationen gebe, werde er in einer Vorstandssitzung o<strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung darüber berichten, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
Auf Nachfrage von 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, teilt <strong>der</strong> Bgm. mit, dass es zu den an<strong>der</strong>en<br />
Gemeindeverbänden (Wasserverband Söding-<strong>Lieboch</strong>, Abwasserverband <strong>Lieboch</strong>tal,<br />
Sozialhilfeverband Graz-Umgebung etc.) <strong>der</strong>zeit nichts zu berichten gebe.<br />
Dieser TO-Punkt dient zur Kenntnisnahme.<br />
Pkt.11.: Errichtung einer weiterführenden Schule mit Einbindung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Volksschule (Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>-Fraktion)<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, erklärt, in diesem TO-Punkt, <strong>der</strong> sehr gut zum vorangegangenen TO-<br />
Punkt passe, wolle seine Fraktion anregen, da es im ganzen Bezirk Graz-Umgebung nur eine<br />
weiterführende Schule (Stift Rein) gebe, im Zuge <strong>der</strong> geplanten Volksschulsanierung, künftig<br />
Synergien zu nutzen – ansonsten werde es kein Geld für solche Projekte geben. Daher wäre es das<br />
Anliegen <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong> an den Bgm. und so werde auch <strong>der</strong> Antrag später lauten, dass <strong>der</strong> Bgm. das<br />
Gespräch mit etwaigen Nachbargemeinden sucht, <strong>der</strong>en Volksschule mit <strong>Lieboch</strong> zusammenzulegen<br />
und gleichzeitig eine weiterführende Schule in <strong>Lieboch</strong> zu errichten, weil <strong>Lieboch</strong> im Vergleich zu<br />
allen an<strong>der</strong>en Umlandgemeinden am verkehrsgünstigsten liege.<br />
Dieses Ansinnen würde höchstwahrscheinlich auch von Landesseite eine För<strong>der</strong>ung erfahren, wenn<br />
man die Synergien, nur mehr ein Gebäude erhalten zu müssen, aufzeige.<br />
Man könne die Synergien mit an<strong>der</strong>en Gemeinden nutzen und erspare sich die Sanierung <strong>der</strong><br />
Volksschule, weil man ein komplett neues Gebäude baue.
49<br />
Daher stelle er den Antrag, <strong>der</strong> Bgm. möge das Gespräch sowohl mit dem Land als auch mit den<br />
Bürgermeistern <strong>der</strong> Umlandgemeinden suchen, um eine gemeinsame Volksschullösung mit einer<br />
weiterführenden Schule, sei es „Neue Mittelschule“ o<strong>der</strong> ein Gymnasium, in die Wege zu leiten, so<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA.<br />
Der Bgm. sagt, er habe damit kein Problem und dieses Ansinnen auch schon selbst gehabt sowie<br />
diesbezüglich bereits Gespräche geführt.<br />
Die Problematik sei, dass nicht die Gemeinde son<strong>der</strong>n das Land bzw. <strong>der</strong> Bund entscheide, ob ein<br />
Standort für eine weiterführende Schule vergeben werde. Es sei die Frage, inwieweit <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Lieboch</strong> eine weiterführende Schule zugestanden werde. Er sei auch dafür, dies zu betreiben; <strong>Lieboch</strong><br />
sei eine wachsende Gemeinde und damit man die Jugend im Ort halten könne, sei er voll dafür, eine<br />
weiterführende Schule nach <strong>Lieboch</strong> zu bekommen.<br />
Ob sich ein diesbezüglicher Beschluss allerdings so schnell ausgehe, bevor man die Volksschule<br />
sanieren müsse, bezweifle er.<br />
Er könne sich aber anfangs die Mitfinanzierung einer Privatschule, wie etwa in Dobl, vorstellen, um<br />
in diesem Sinne einmal starten zu können. Es sei nicht anzunehmen, von Bundesseite innerhalb eines<br />
Jahres eine Entscheidung zu bekommen.<br />
Das Ansinnen, so etwas mit an<strong>der</strong>en Gemeinden zusammen zu finanzieren, sei natürlich sinnvoll.<br />
Um das Thema wirklich einmal ausführlich zu behandeln, schlage er vor, dies dem Kin<strong>der</strong>-Jugend-<br />
Sport-Schulausschuss zuzuführen. Der Ausschuss sollte sich mit <strong>der</strong> Thematik befassen und schauen,<br />
mit wem die Gespräche zu führen seien und welche Optionen und Möglichkeiten es gebe. Dafür habe<br />
man die Ausschüsse, die beratend tätig werden sollten, da es ja nicht damit abgetan sei, wenn er mit<br />
den an<strong>der</strong>en Bürgermeistern spreche. Vielmehr sollte im breiten Rahmen besprochen werden, wie<br />
man weiter vorgehen kann, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
Auf die Frage von VM Wiesenhofer, wie sich <strong>der</strong> Bgm. die Hilfe des KJSS-Ausschusses vorstelle,<br />
meint dieser, es gehe um die Einholung von Informationen und das Aufzeigen <strong>der</strong> Möglichkeiten.<br />
VM Wiesenhofer entgegnet, er glaube, dass <strong>der</strong> Bgm. mehr Möglichkeiten habe, wenn er beim Land<br />
vorspreche.<br />
Bgm. Aichbauer erklärt, es gehe um die Vorinformation, damit alle in dieser Angelegenheit involviert<br />
würden und nicht nur <strong>der</strong> Bgm.<br />
Somit könne dann auch nicht <strong>der</strong> Vorwurf kommen, <strong>der</strong> Bgm. sei alleine herumgegangen und gebe<br />
keine Informationen weiter. Im Ausschuss seien alle erfasst, da auch alle zuhören könnten, was dort<br />
besprochen werde. Der Vorteil sei auch, dass damit die gesamte Information offen liege und alle<br />
Gemein<strong>der</strong>äte daran teilnehmen können bzw. keiner sagen könne, von nichts gewusst zu haben. Dass<br />
er als Bgm. tätig werde und schaue, das Bestmögliche für <strong>Lieboch</strong> herauszuholen, sei für ihn<br />
persönlich ohnehin klar. Zusätzlich sei aber die gesamte Einbindung des Gemein<strong>der</strong>ates wichtig,<br />
damit auch je<strong>der</strong> seine Ideen mit einbringen könne, so Bgm. Aichbauer.<br />
GK Meixner-Gabath meint, sie schlage vor, <strong>der</strong> KJSS-Ausschuss sollte sich vorbereitend für den<br />
Bgm. erkundigen, was dieser tun und wohin er sich wenden müsse bzw. welche Möglichkeiten habe<br />
man überhaupt. Da sehe sie auch kein Problem, aber in Bezug auf die Zusammenlegung <strong>der</strong><br />
Volksschule frage sie sich, wie sich 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, das vorstelle. Man habe etwa heuer<br />
eine zusätzliche Volksschulklasse dazubekommen.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA sagt, nicht die <strong>Lieboch</strong>er Volksschule soll auf an<strong>der</strong>e Gemeinden<br />
aufgeteilt, son<strong>der</strong>n an<strong>der</strong>e Volksschulen nach <strong>Lieboch</strong> zusammengelegt werden. Es gebe etwa<br />
Gemeinden mit nur noch einer Volksschulklasse.<br />
1.Vzbgm. Grinschgl zeigt sich überzeugt, dass niemand seine eigenen Volksschule aufgeben wolle –<br />
das sei eine Utopie.<br />
VM Wiesenhofer verweist auf den hohen Kostenfaktor <strong>der</strong> Volksschulsanierung und meint, um<br />
möglicherweise diese Kosten zu senken, könnte man sich vorstellen, z.B. die Volksschulen zweier
50<br />
Gemeinden, zusammenzulegen, da hier etwa ein Neubau günstiger kommen könnte, als beide Schulen<br />
zu sanieren.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA spricht sich für ein aktives Angehen <strong>der</strong> Problematik aus, anstelle<br />
Sparmaßnahmen <strong>vom</strong> Land vorgegeben zu bekommen. Etwa mit <strong>der</strong> Feuerwehr sei man in <strong>Lieboch</strong><br />
ein Paradebeispiel im Gegensatz zu kleineren Gemeinden, wo es bis zu 9 Feuerwehren in einer<br />
Gemeinde gebe. Er wisse von an<strong>der</strong>en Gemeinde im Bezirk, die genau das selbe in Bezug auf die<br />
Schule wollen und wenn diese einen Deut schneller seien als <strong>Lieboch</strong>, werde eine dieser Gemeinden<br />
eine weiterführende Schule zugesprochen bekommen.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA stellt den Antrag, <strong>der</strong> KJSS-Ausschuss möge sich dahingehend<br />
engagieren, mit Hilfe des Bgm. zu versuchen, mit einer an<strong>der</strong>en Gemeinde, genauso wie mit dem<br />
Bund und dem Land, um eine Volksschulzusammenlegung in einem Neubau mit einer<br />
weiterführenden Schule auszuarbeiten.<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.<br />
Pkt.12.: <strong>Lieboch</strong>er Nachrichten; Gestaltung, Inhalte und Redaktionsverantwortung<br />
(Antrag <strong>der</strong> <strong>ÖVP</strong>-Fraktion)<br />
VM Wiesenhofer sagt, es gebe einen aufrechten <strong>GR</strong>-Beschluss, dass <strong>der</strong> Kulturausschuss für alle<br />
Medien <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Lieboch</strong>, die veröffentlicht werden, verantwortlich sei.<br />
Diese Medien seien die Homepage, die „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“, die Flugblätter und <strong>der</strong><br />
Infoterminal.<br />
Die <strong>ÖVP</strong>-Fraktion wolle jetzt den Antrag stellen, dass es genau so passiere und nicht so wie in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit gemacht werde, dass Flugblätter rausgehen, die we<strong>der</strong> im Kulturausschuss, noch von<br />
einem an<strong>der</strong>en Gremium beobachtet, geschrieben, gesetzt und ausgesandt werden.<br />
Der Bgm. sagt, er habe sich zu diesem Thema und hinsichtlich des angesprochenen Antrages von VM<br />
Wiesenhofer <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. a.), b.) und c.) auch schlau gemacht.<br />
Zu diesem Beschluss habe Herr Dr. Kin<strong>der</strong>mann von <strong>der</strong> Fachabteilung 7A festgestellt, dass dieser<br />
mangelhaft sei und in dieser Form nur bedingt Gültigkeit habe.<br />
Dies deshalb, da <strong>der</strong> Kulturausschuss als Fachausschuss kein selbständiges Organ sei und somit keine<br />
Verantwortung für die „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“ übernehmen könne.<br />
Da sei für ihn Grund genug, den Antrag zu stellen, diesen Beschluss aufzuheben und es so zu machen,<br />
wie in allen an<strong>der</strong>en Gemeinden auch, dass nämlich <strong>der</strong> Bgm. die Verantwortung für die<br />
Gemeindemedien und Amtsmitteilungen trägt.<br />
Alles an<strong>der</strong>e wäre wi<strong>der</strong>sinnig und würde in Wi<strong>der</strong>spruch zu den Aussagen des Landes stehen.<br />
Daher sei <strong>der</strong> Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009 zu korrigieren, so <strong>der</strong> Bgm.<br />
VM Wiesenhofer meint, er wolle daran erinnern, dass die SPÖ damals mitgestimmt habe und fragt, ob<br />
er die Stellungnahme von Dr. Kin<strong>der</strong>mann sehen könne.<br />
Der Bgm entgegnet, damals nicht im Gemein<strong>der</strong>at gewesen zu sein und es sich um eine telefonische<br />
Auskunft von Herrn Dr. Kin<strong>der</strong>mann handle.<br />
<strong>GR</strong> Marx ergänzt, sich beim damaligen Beschluss <strong>der</strong> Stimme enthalten zu haben.<br />
Bgm. Aichbauer sagt, er werde den Antrag stellen, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14.<br />
a.), b.) und c.) aufzuheben (Anm.: <strong>der</strong> entsprechende Auszug aus <strong>der</strong> Verhandlungsschrift <strong>vom</strong><br />
02.12.2009 wird an die Bildwand projiziert).<br />
Zudem werde er den Antrag stellen, dass die redaktionelle Hoheit beim Bürgermeister, wie auch in<br />
an<strong>der</strong>en Gemeinden üblich, liege. Dies sei auch <strong>vom</strong> Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung, Fachabteilung<br />
7A vorgeschlagen worden.<br />
<strong>GR</strong> Sorger fragt, ob dies auch bedeute, dass <strong>der</strong> Bgm. für solche „Aktionen“, wie mit <strong>GR</strong> DI Feiel, in<br />
Bezug auf den Bericht des Prüfungsausschusses, ebenso die Verantwortung trage.
51<br />
Der Bgm. antwortet, man müsse dem nachgehen.<br />
<strong>GR</strong> Sorger fügt hinzu, <strong>GR</strong> DI Feiel dürfe den Bericht auch anschließend nicht haben. Er wolle seine<br />
Wortmeldung zu Protokoll geben, so <strong>GR</strong> Sorger.<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Bgm. Aichbauer meint, es sei ja dann ein öffentlicher Bericht, <strong>der</strong> in den „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“<br />
sein sollte.<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA stellt den Zusatzantrag, den Kulturausschuss auch zukünftig als das<br />
verantwortliche Redaktionsteam beizubehalten.<br />
VM Wiesenhofer sagt, nachdem alle gehört haben, welches profunde Wissen <strong>der</strong> Bgm. habe und wie<br />
gerne <strong>der</strong> Bgm. das alles selbst mache, stelle er den Zusatzantrag, den Kulturausschuss aufzulösen.<br />
Der Bgm. verweist, es sei nicht die einzige Verantwortung des Kulturausschusses, die „<strong>Lieboch</strong>er<br />
Nachrichten“ zu machen.<br />
Bgm. Aichbauer ersucht den Gemein<strong>der</strong>at, über den letztgestellten Antrag von VM Wiesenhofer, den<br />
Kulturausschuss aufzulösen, abzustimmen.<br />
Für den Antrag stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit abgelehnt (8 Dafürstimmen : 11 Gegenstimmen).<br />
Bgm. Aichbauer ersucht den Gemein<strong>der</strong>at, über den Antrag von 2.Vzbgm. Helmreich, MBA, den<br />
Kulturausschuss auch zukünftig als das verantwortliche Redaktionsteam beizubehalten, abzustimmen.<br />
Für den Antrag stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit abgelehnt (8 Dafürstimmen : 11 Gegenstimmen).<br />
Bgm. Aichbauer stellt den Antrag, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. a.) –<br />
„Neulayoutierung <strong>der</strong> Gemeindemedien; Än<strong>der</strong>ung des Layouts <strong>der</strong> Webseite“ aufzuheben und<br />
ersucht den Gemein<strong>der</strong>at darüber abzustimmen.
52<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />
VM Wiesenhofer gibt zu Protokoll, dies passiere aufgrund eines telefonischen Anrufs.<br />
Bgm. Aichbauer stellt daraufhin den Antrag, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. b.) –<br />
„Neulayoutierung <strong>der</strong> Gemeindemedien; Än<strong>der</strong>ung des Layouts des Kultur- und<br />
Veranstaltungskalen<strong>der</strong>s“ aufzuheben und ersucht den Gemein<strong>der</strong>at darüber abzustimmen.<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />
Bgm. Aichbauer stellt den Antrag, den <strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 02.12.2009, TO-Punkt 14. c.) –<br />
„Neulayoutierung <strong>der</strong> Gemeindemedien; Än<strong>der</strong>ung des Layouts <strong>der</strong> „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“<br />
aufzuheben und ersucht den Gemein<strong>der</strong>at darüber abzustimmen.<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />
Der Bgm. stellt zudem den Antrag, dass die redaktionelle Hoheit beim Bürgermeister, wie auch in<br />
an<strong>der</strong>en Gemeinden üblich, liege und dieser auch für das Layout zuständig sein soll. Desweiteren soll<br />
<strong>der</strong> Bgm. für alle Än<strong>der</strong>ungen auf <strong>der</strong> Gemeindehomepage, für den Kultur- und<br />
Veranstaltungskalen<strong>der</strong> und für die „<strong>Lieboch</strong>er Nachrichten“, Flugblätter und <strong>der</strong>gleichen sowie für<br />
den Infoterminal zuständig sein.
53<br />
Für den Antrag stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit beschlossen (11 Dafürstimmen : 8 Gegenstimmen).<br />
VM Wiesenhofer sagt, er wünsche dem Bgm. mit dem Sichten aller Inserate viel Glück, weil <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at gerade beschlossen habe, dass das alles <strong>der</strong> Bgm. machen werde.<br />
VM Wiesenhofer stellt den Antrag, die Gemeindewebsite, alle Aussendungen, die das Gemeindeamt<br />
verlassen sowie den Infoterminal, weiter so zu belassen wie bis dato bzw. soll <strong>der</strong> Kulturausschuss<br />
dafür verantwortlich sein.<br />
Bgm. Aichbauer meint, es wi<strong>der</strong>spreche sich, dass VM Wiesenhofer einerseits den Kulturausschuss<br />
abschaffen wolle und an<strong>der</strong>erseits diesen Antrag stelle.<br />
Für den Antrag von VM Wiesenhofer stimmen<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA, VM Wiesenhofer, <strong>GR</strong> Dipl. Tzt. Aichholzer, <strong>GR</strong> Eberhardt, <strong>GR</strong> Keusch,<br />
<strong>GR</strong> Pichler, <strong>GR</strong> Tengg (<strong>ÖVP</strong>) und <strong>GR</strong> Herwig Sorger (FPÖ).<br />
Dagegen stimmen<br />
Bgm. Aichbauer, 1.Vzbgm. Grinschgl, <strong>GR</strong> Blünegger, <strong>GR</strong> Breidler, <strong>GR</strong> DI Feiel, <strong>GR</strong> Fischer, <strong>GR</strong><br />
Marx, GK Meixner-Gabath, <strong>GR</strong> Posch-Zlöbl, <strong>GR</strong> Schmidt und <strong>GR</strong> Sundl (SPÖ).<br />
<strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz (LINEU) war bei <strong>der</strong> Abstimmung nicht anwesend.<br />
Der Antrag wird somit abgelehnt (8 Dafürstimmen : 11 Gegenstimmen).<br />
2.Vzbgm. Helmreich, MBA ist <strong>der</strong> Meinung, dass die vorangegangenen Beschlüsse bedeuten, dass<br />
nur noch <strong>der</strong> Bgm. die Berichte des Prüfungsausschuss-Obmannes ansehen dürfe und sonst niemand.<br />
Anm.: <strong>GR</strong> Dipl.-Päd. Scherz nimmt wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil.<br />
<strong>GR</strong> DI Feiel wie<strong>der</strong>um ist <strong>der</strong> Ansicht, dass er in <strong>der</strong> Funktion als Prüfungsausschuss-Ersatzmitglied<br />
sehr wohl je<strong>der</strong>zeit in den Bericht Einsicht nehmen könne.<br />
<strong>GR</strong> Sorger entgegnet, <strong>GR</strong> DI Feiel stehe es aber nicht zu, den Bericht zu kritisieren.<br />
Anm.: Es folgt eine Pause.