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Plattform EduCare-Stellungnahme Endbericht Lehrerinnenbildung ...

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<strong>Plattform</strong> <strong>EduCare</strong>, <strong>Stellungnahme</strong> zum <strong>Endbericht</strong> der ExpertInnengruppe zur<br />

Neuordnung der PädagogInnenbildung<br />

Einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht. Eingliederung<br />

der elementaren Bildungseinrichtungen in das<br />

österreichische Bildungswesen.<br />

Das derzeit sehr unterschiedliche Dienst -und Besoldungsrecht macht den<br />

Beruf der Elementarpädagogin unattraktiv.<br />

Die unterschiedliche Definition von Arbeitszeit, das heißt Anwesenheit in der<br />

Gruppe/Klasse, Vor- und Nachbereitungszeit, Ferienregelungen u.s.w., bei<br />

Kindergarten- und SchulpädagogInnen würde dazu führen, dass auch eine<br />

gleichwertige Ausbildung zur Elementarpädagogin wenig attraktiv sein<br />

würde.<br />

Erfahrungen aus anderen EU-Ländern bestätigen diese Einschätzung.<br />

Es braucht daher ein<br />

• bundesweit einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für alle<br />

PädagogInnen und damit einhergehend die<br />

• Eingliederung des elementaren Bildungsbereiches in das<br />

österreichische Bildungswesen.<br />

Bundesweit gültige Berufsprofile - Bundesrahmengesetz<br />

Um die Diskussion konstruktiv weiterführen zu können, ist es notwendig zu<br />

definieren, welcher Ausbildungsabschluss für welche Aufgaben erforderlich<br />

ist.<br />

Um ein national einheitliches Bild von allen im elementaren Bildungsbereich<br />

tätigen Professionen zu erlangen, bedarf es unbedingt klar definierter<br />

bundesweit gültiger Berufsprofile, die in breit gefächerten Arbeitsgremien<br />

erarbeitet werden müssen.<br />

Dringend notwendig dafür ist ein bundesweit gültiges (Rahmen-) Gesetz für<br />

die Qualitätssicherung aller elementarpädagogischen Einrichtungen.<br />

Die <strong>Plattform</strong> <strong>EduCare</strong> hat bereits vor Jahren einen Entwurf für ein solches<br />

Gesetz vorgelegt.<br />

Übergangsregelungen<br />

Zur Aufrechterhaltung der Bildung und Betreuung in den elementaren<br />

Bildungseinrichtungen sind entsprechende Übergangsregelungen für die<br />

Übernahme der bislang tätigen Personen mit den unterschiedlichen<br />

Ausbildungsabschlüssen auszuarbeiten.<br />

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