24.11.2012 Aufrufe

52. Riedlinger Fohlenauktion - Pferdezuchtverband Baden ...

52. Riedlinger Fohlenauktion - Pferdezuchtverband Baden ...

52. Riedlinger Fohlenauktion - Pferdezuchtverband Baden ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN<br />

vom Versteigerungsbüro ausgestellten Bescheinigung (Kaufvertrag)<br />

vom Platz entfernt werden. Die gekauften Tiere sind<br />

am Auktionstag bis 17 Uhr ab zu neh men.<br />

Werden Fohlen auf Wunsch des Käufers mit Zustimmung des<br />

Beschickers nicht am Markttage abgenommen, erfolgt der<br />

Rücktransport sowie die weitere Haltung des Fohlens auf Risiko<br />

des Käufers, der vom 5. Lebensmonat des Fohlens an ein<br />

tägliches Entgelt in ortsüblicher Höhe an den Beschicker zu<br />

zahlen hat. Bis zur Abnahme trägt der Beschicker die Kosten<br />

für Tierarzt und Schmied. Als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit<br />

gelten die Angaben im Auktionskatalog zu Alter, Geschlecht,<br />

Farbe, Abstammung des Fohlens und eventuellen<br />

Leistungen von Verwandten. Darüber hinaus ist eine Beschaffenheit<br />

nicht vereinbart und eine Gewährleistung des Verkäufers<br />

ausgeschlossen.<br />

Eine eventuelle Reklamation ist zur Kenntnis auch an den Verband<br />

zu richten. Ein Anspruch auf Nacherfüllung ist im Hinblick<br />

auf die Art des Kaufgegenstandes ausgeschlossen. Für<br />

den Fall des wirksamen Rücktritts werden über den Abrechnungsbetrag<br />

hinaus die Transportkosten vom Auktionsplatz<br />

zum Käuferstall innerhalb Deutschlands sowie nachgewiesene<br />

Unterstellungs- und Fütterungskosten erstattet. Ein Ausgleich<br />

weitergehender Ansprüche findet nicht statt. Eventuelle Ansprüche<br />

eines privaten Käufers verjähren innerhalb von einem<br />

Jahr, solche eines gewerblichen Käufers innerhalb von drei<br />

Monaten. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Beschicker haftet bis<br />

zum Gefahrübergang, der Käufer ab diesem Zeitpunkt für<br />

Schäden, die an dem Fohlen selbst entstehen oder durch das<br />

Fohlen anderweitig entstehen. Der danach Verantwortliche<br />

stellt den Verkäufer und den Verband von Ansprüchen Dritter<br />

frei.<br />

3. Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt<br />

eine wirksame Regelung, die der unwirksamen inhaltlich am<br />

nächsten kommt.<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!