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Armut und soziale Ausgrenzung als Handlungsfeld von ... - Telesozial

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Mag. Dsa Elisabeth Hammer, Sozpol<strong>Armut</strong> u. <strong>soziale</strong> <strong>Ausgrenzung</strong> <strong>als</strong> Hf <strong>von</strong> Sozpol8.1.4. Mindeststandards in der RechtsordnungDie beschriebenen Ansätze zur Messung <strong>von</strong> <strong>Armut</strong> werden in dersozialwissenschaftlichen Fachliteratur beschrieben <strong>und</strong> diskutiert, sie findensich aber nicht explizit im österreichischen Rechtssystem. Dort sindvielmehr verstreut Mindeststandardregelungen zu finden, die denCharakter <strong>von</strong> politischen <strong>Armut</strong>sgrenzen haben. Meist werden diesedurch Begriffe wie „Bedürftigkeit“ oder „notwendiger Unterhalt“konkretisiert, wodurch ein impliziter oder expliziter Mindeststandardnormiert wird. 10 In der österreichischen Rechtsordnung fehlt eineeinheitliche Regelung solcher Mindeststandards, sie reichen <strong>von</strong>Vorschriften im Unterhaltsrecht zur Sicherung eines bestimmtenEinkommens für Kinder über Formen der Ausgabenminderung (z.B.Wohnbeihilfen <strong>und</strong> Tarifbegünstigungen) zu Regelungen, die bestimmteAusgaben ermöglichen helfen sollen (z.B. die Studienförderung oder dieSozialhilferichtsätze).10 In der Regel werden politische <strong>Armut</strong>sgrenzen nach außen nicht <strong>als</strong> politisch normiert dargelegt. Häufig wirdnatürlich „wissenschaftlich“ <strong>und</strong> „objektiv“ argumentiert....FH-Campus Wien, Studiengang Sozialarbeit Seite 7

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