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Wissenschaftliche Begleitung / Evaluation eines Präventionsmodellprojektes<br />

zur Qualifizierung der Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen in einer<br />

Sozialregion<br />

Zusammenfassung aus dem Abschlussbericht<br />

erstellt für<br />

Landeshauptstadt München<br />

Sozialreferat<br />

Amt für Wohnen und Migration<br />

von<br />

zweiplus BERATUNG ENTWICKLUNG EVALUATION<br />

Bereiteranger 15<br />

81541 München<br />

Tel/Fax: 089/58989913<br />

mail: info@zweiplus.org<br />

www.zweiplus.org<br />

Petra Stockdreher<br />

mit<br />

Monika Kapfer<br />

Sophie Kaiser<br />

München, Februar 2007


Einleitung<br />

Mit dem Abschlussbericht legen wir die Ergebnisse aus der Wissenschaftlichen Begleitung<br />

des Präventionsmodellprojektes zur Qualifizierung der Maßnahmen zum Erhalt von<br />

Mietverhältnissen in der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg - Moosach vor.<br />

Ende 2004 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen, mit dem<br />

Sozialbürgerhaus Neuhausen-Moosach ein Modellprojekt zur Qualifizierung der städtischen<br />

Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen durchzuführen.<br />

<strong>Das</strong> Konzept für das Modellvorhaben war von einer im Herbst 2002 gebildeten<br />

interdisziplinären Konzeptgruppe auf Basis bisher ausgeübter Handlungskonzepte entwickelt<br />

und von einer ebenfalls interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe aus Fachsteuerung und<br />

SBH-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Projekt angepasst und mit zuständigen<br />

Leitungen (Sozialbürgerhaus–Neuhausen-Moosach, Fachstelle Sozialdienst) sowie dem<br />

Personalrat abgestimmt worden.<br />

Nach einer kurzen Vorlaufphase von einem Monat startete das Modellprojekt im Mai 2005.<br />

Die Projektlaufzeit betrug, nach einer Verlängerung im Oktober 2006, insgesamt 18 Monate.<br />

<strong>Das</strong> Modellprojekt <strong>wurde</strong> evaluiert. Die zentralen Aufgaben der Wissenschaftlichen<br />

Begleitung lagen in den folgenden Punkten:<br />

� Beobachtung, Begleitung und Moderation des Modellprojektes<br />

� Überprüfung der Wirkungen des neuen Verfahrens<br />

� Durchführung von Kostenabschätzungen<br />

� Entwicklung praxisgerechter Folgerungen für das weitere Verfahren<br />

Der vorliegende Abschlussbericht basiert auf den Daten von Expertengesprächen zu Beginn<br />

und Ende des Modellprojektes, einer Fachkräftebefragung ebenfalls zu zwei Zeitpunkten,<br />

Dokumentenanalysen und einer für das Projekt entwickelten Einzelfalldokumentation.


1 Ausgangslage und Implementierung des Modellprojektes<br />

Ziele und Inhalte<br />

Die größte Anzahl von Wohnungsverlusten, die der Stadt bekannt werden, ist auf<br />

Mietschulden zurückzuführen. Durch die Qualifizierung der Maßnahmen zum Erhalt von<br />

Mietverhältnissen sollen Wohnungsverluste nachhaltig und dauerhaft vermieden werden.<br />

Ist ein Haushalt in München vom Verlust seines Mietverhältnisses aufgrund von<br />

Mietschulden bedroht, erfährt die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt)<br />

in den Sozialbürgerhäusern in der Regel davon. Bei städtischen Wohnbaugesellschaften<br />

durch Mitteilung der Wohnungsbaugesellschaft eher frühzeitig, bei privaten Vermietern,<br />

anderen Wohnbaugesellschaften und Genossenschaften im Allgemeinen dann, wenn beim<br />

Amtsgericht München Räumungsklage eingereicht wird, bzw. eine Wohnungsräumung vom<br />

Gerichtsvollzieher terminiert ist.<br />

Die FaSt hat den Auftrag Kontakt mit dem, vom Wohnungsverlust bedrohten Haushalt<br />

aufzunehmen und ein Unterstützungsangebot zu unterbreiten. Nach § 34 SGB XII und § 22<br />

Abs. 5 SGB II ist zu prüfen, ob die Mietschulden durch die Fachstelle zur Vermeidung von<br />

Wohnungslosigkeit zu übernehmen sind – oder ob andere Hilfen bereitgestellt werden sollen.<br />

Sind die Voraussetzungen für eine Unterstützung gegeben, wird geprüft, wieweit diese durch<br />

eine Mietschuldenübernahme – als Beihilfe oder Darlehen – erfolgen soll. Zum 1. April 2006<br />

änderten sich aufgrund der Novellierung der Sozialgesetzbücher die Aufgabenbereiche der<br />

Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit hinsichtlich der Übernahme von<br />

Mietschulden, Mietkautionen und Provisionen (§ 22 SGB II) und sahen eine Wahrnehmung<br />

dieser Aufgaben durch die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH (ARGE)<br />

vor. In einer Vereinbarung mit der ARGE <strong>wurde</strong> festgelegt, dass die FaSt diesen<br />

Aufgabenbereich im Auftrag der ARGE weiterhin bearbeitet.<br />

Zeigt sich ein Unterstützungsbedarf, der über die finanzielle Unterstützung hinaus reicht,<br />

sieht das Standardverfahren in München die Kooperation mit der Bezirksozialarbeit (BSA) in<br />

den Sozialbürgerhäusern vor.<br />

Mit diesem in den Sozialbürgerhäusern praktizierten Verfahren zeigen sich jedoch<br />

verschiedene Probleme:<br />

� In der notwendigen Eile kann durch die BSA bei Haushalten, die sich auf Anschreiben<br />

der FaSt nicht gemeldet haben, häufig kein Kontakt oder kein ausreichend tragfähiger<br />

Kontakt zu den betroffenen Haushalten hergestellt werden.<br />

� Wiederholtes Auftreten von Mietschulden ist häufig.<br />

� Die Abbruchquote im Laufe des Verfahrens ist hoch.<br />

Im Zuge des Modellprojektes sollten mit neuen Standards diese Probleme reduziert werden.<br />

Im Mittelpunkt des Vorhabens standen die folgenden Punkte:<br />

� Verbesserung des Vorgehens zur Herstellung des Erstkontaktes bei Haushalten, die sich<br />

nicht auf Anschreiben der FaSt melden<br />

� Verbesserung des Vorgehens bei Kontaktabbrüchen<br />

3


� Verbesserung der Kenntnis von den Problemlagen der Haushalte durch ein<br />

systematisches Clearing<br />

� Stabilisierung der Mietzahlungen und Vermeidung von Wiederholungsfällen durch eine<br />

qualifizierte sozialpädagogische Nachsorge in definierten Fällen und durch ein<br />

interdisziplinäres, gut abgestimmtes Miteinander der beteiligten Fachlichkeiten<br />

In der Struktur der Sozialbürgerhäuser <strong>wurde</strong> eine günstige Voraussetzung für ein<br />

integriertes und ineinander greifendes Vorgehen zur Prävention von Wohnungslosigkeit<br />

gesehen.<br />

Für die Umsetzung des Projektes <strong>wurde</strong>n weitere Mittel und Ressourcen bereitgestellt. Zur<br />

Wahrnehmung der aufsuchenden Sozialarbeit insbesondere zur Kontaktaufnahme mit<br />

Haushalten, die sich bei der FaSt nicht melden oder den Kontakt abbrechen, <strong>wurde</strong> das<br />

soziale Dienstleistungsunternehmen Institut für Soziale Arbeit (I.S.AR.) mit einer<br />

Personalstelle beauftragt. Der FaSt <strong>wurde</strong> während der gesamten Projektlaufzeit 0,75<br />

Personalstellen zugeschaltet. Die BSA <strong>wurde</strong> für den ihr zugeordneten Aufgabenbereich<br />

zunächst mit 1,5 Personalstellen, in der Verlängerungsphase mit 0,75 Personalstellen,<br />

ausgestattet. Da für die BSA der mit einer Personalstelle ausgestattete Aufgabenbereich<br />

aufsuchende Sozialarbeit zur Kontaktherstellung entfiel, <strong>wurde</strong> der BSA indirekt eine weitere<br />

Personalstelle zugeschaltet.<br />

Seit dem 1.3.2006 <strong>wurde</strong> im Zuge des Modellprojektes in Sozialbürgerhaus Neuhausen-<br />

Moosach ein Angebot zur Haushaltsbudgetberatung mit 6 Terminen zur Erstberatung<br />

monatlich eingerichtet, das durch den Verein für Fraueninteressen e.V. erbracht <strong>wurde</strong>.<br />

Elemente des Modellprojektes<br />

Im Folgenden werden die wichtigsten Elemente des Modellprojektes zusammenfassend<br />

dargestellt.<br />

� Fallbearbeitung durch die FaSt bis zur Entscheidung über bereitzustellende<br />

Hilfen zur Behebung der aktuellen Bedrohung des Mietverhältnisses<br />

Der FaSt kommt die Aufgabe zu, zu prüfen ob und in welcher Höhe im Rahmen der<br />

gesetzlichen Möglichkeiten die Mietschulden zu übernehmen sind. Daneben zählt es zu<br />

ihren Aufgaben, die Haushalte mit Mietschulden zu beraten, zwischen Vermieter und Mieter<br />

zu vermitteln und die Haushalte bei der Inanspruchnahme zustehender Leistungen zu<br />

unterstützen.<br />

4


Kontaktaufnahme und Herstellung des Erstkontaktes<br />

Durch konsequent aufsuchende Sozialarbeit soll zu den Haushalten, die sich auf<br />

Anschreiben der FaSt nicht melden, Kontakt durch das soziale Dienstleistungsunternehmen<br />

I.S.AR. hergestellt werden. <strong>Das</strong> Vorgehen ist in einem Leistungsvertrag festgelegt und sieht<br />

mehrmalige angekündigte und unangekündigte Hausbesuche zu verschiedenen Tageszeiten<br />

vor. Die sozialpädagogische Fachlichkeit und Kreativität sollte, soweit der notwendige Daten-<br />

und Vertrauensschutz berücksichtigt war, in vollem Umfang ausgeschöpft werden.<br />

Ziel der Tätigkeit von I.S.AR. war es, die Mietprobleme und die Wohnsituation des<br />

Haushaltes vor Ort zu klären und einen ersten tragfähigen Kontakt zwischen Haushalt und<br />

FaSt herzustellen, so dass die FaSt weitere Hilfen anbieten konnte.<br />

� Mietfähigkeitsfeststellung<br />

Für einzelne Haushalte ist es fraglich, ob der Haushalt mietfähig ist (Erfüllung der<br />

Verpflichtungen aus einem Mietvertrag) und auch nach Übernahme der Mietschulden die<br />

künftige Mietzahlung gesichert ist. In diesen Fällen sollte eine Mietfähigkeitsfeststellung<br />

sowohl durch I.S.AR. als auch durch die BSA durchgeführt werden. Hierzu <strong>wurde</strong> ein<br />

Standardverfahren zur „Mietfähigkeitsfeststellung“ entwickelt. War aus Sicht der BSA oder<br />

I.S.AR. die Mietfähigkeit nicht gegeben, sollte der FaSt ein Vorschlag für einen geeigneten<br />

Anschlusswohnraum mitgeteilt werden.<br />

� Fallclearing FaSt/BSA und Nachsorge durch die BSA<br />

Nach einer Mietschuldenübernahme durch die FaSt sollte allen Haushalten, bei denen „die<br />

FaSt … die Vermutung (hat), dass der Haushalt soziale bzw. psychosoziale Probleme hat<br />

und in absehbarer Zeit erneut Mietschulden zu erwarten sind“ 1 , eine bedarfsgerechte<br />

Nachsorge in Form von Beratung und Unterstützung sowie Vermittlung von weiteren Hilfen<br />

durch die BSA angeboten werden.<br />

Über ihren bisherigen Auftrag hinaus sollte die FaSt im Rahmen des Projektes ein<br />

qualifiziertes Fallclearing bei den Haushalten durchführen. Ziel war es, die Haushalte, bei<br />

denen über einmalige wirtschaftliche Probleme hinausgehende Problemlagen nicht<br />

ausgeschlossen werden konnten, zu identifizieren und diesen Haushalten eine<br />

weitergehende sozialpädagogische Nachsorge durch die BSA anzubieten und einzuleiten.<br />

1 Standard der FaSt<br />

5


Als Standard war vorgegeben:<br />

Aufgabe der BSA ist es, eine zeitlich befristete, bedarfsgerechte Beratung und persönliche<br />

Unterstützung zur dauerhaften Wohnungssicherung (Sicherung der regelmäßigen Mietzahlung,<br />

usw.) zu leisten. Zum Haushalt wird Beratungskontakt hergestellt (falls er noch nicht aus anderen<br />

Zusammenhängen gegeben ist). Die Beratung/Unterstützung des Haushalts ist solange zu leisten,<br />

bis die vorliegende Problemlage dauerhaft behoben ist.<br />

Bei Bedarf werden von der BSA anderweitige Hilfs-/ Unterstützungsmaßnahmen wie z.B.<br />

hauswirtschaftliche Beratung, SIB, sozialer Beratungsdienst für Migrantenhaushalte,<br />

Unterstützung durch Ehrenamtliche, Sonstige Hilfen eingeleitet/vermittelt.<br />

Fallkategorien<br />

Zur Bearbeitungsstruktur im Gesamtprojekt waren von der Fachsteuerung 5 Fallkategorien<br />

entwickelt worden, denen Vorgehensweisen und Zuständigkeiten bei verschiedenen<br />

Problemstellungen zugeordnet waren. Die fünf Fallkategorien sind in Übersicht 1 dargestellt.<br />

Übersicht 1 Fallkategorien<br />

Fallkategorie<br />

1 Die Fallbearbeitung erfolgt ausschließlich durch die FaSt, die FaSt bearbeitet den<br />

Fall ohne Mitwirkung der BSA.<br />

Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:<br />

a) der Haushalt kann sich selber helfen<br />

b) der Haushalt kann sich nicht selber helfen, die FaSt übernimmt die<br />

Mietschulden, aber es bestehen keine erkennbaren sozialen Probleme.<br />

2 Die Fallbearbeitung erfolgt durch die FaSt – Mietschulden werden nach § 34 SGB<br />

XII übernommen. Die BSA erhält einen Auftrag zur Nachsorge des Haushaltes.<br />

Die FaSt hat die Vermutung, dass der Haushalt soziale bzw. psychosoziale<br />

Probleme hat und in absehbarer Zeit erneut Mietschulden zu erwarten sind. Im<br />

Rahmen des Maßnahmenplanes wird mit dem Haushalt vereinbart, dass die BSA<br />

zur Nachsorge beauftragt wird.<br />

3 Die Fallbearbeitung erfolgt durch die FaSt. Es bestehen Zweifel an der<br />

Mietfähigkeit des Haushaltes.<br />

Die FaSt gibt einen inhaltlich begründeten schriftlichen Auftrag an die BSA oder<br />

I.S.AR. die Mietfähigkeit festzustellen.<br />

4 Die Fallbearbeitung erfolgt durch die FaSt. Der Haushalt meldet sich auf<br />

Anschreiben der FaSt nicht bzw. der Kontakt zur FaSt bricht ab.<br />

Auch hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:<br />

a) Die FaSt erhält von den städtischen Wohnbaugesellschaften Abdrucke der<br />

fristlosen Kündigungen und vom Amtsgericht München die erste Seite der<br />

Räumungsklagen (aufgrund von Mietrückständen) zugeschickt. Die FaSt<br />

überprüft per EMA-Auskunft (Abfrage der Einwohnermeldedatei) ob der Haushalt<br />

noch in der Wohnung lebt und schreibt diesen an. Meldet sich der Haushalt<br />

innerhalb von 10 Tagen bei der FaSt nicht, wird I.S.AR. beauftragt, Kontakt zum<br />

Haushalt aufzunehmen.<br />

b) Seit dem letzten Kontakt zum Haushalt sind 4 Wochen vergangen. Der<br />

6


Haushalt meldet sich nicht mehr bei der FaSt. Die FaSt beauftragt I.S.AR.,<br />

Kontakt zum Haushalt herzustelen und ihn zur Mitwirkung zu motivieren.<br />

5 Die Fallbearbeitung erfolgt durch die FaSt. Der Räumungstermin wird durch den<br />

Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Die FaSt überprüft per EMA-Auskunft, ob der<br />

Haushalt noch in der Wohnung wohnt und ob minderjährige Kinder im Haushalt<br />

leben.<br />

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden<br />

a) Leben im Haushalt minderjährige Kinder, beauftragt die FaSt die BSA mittels<br />

Hausbesuch Kontakt zu der Familie aufzunehmen.<br />

b) Leben im Haushalt keine minderjährigen Kinder, beauftragt die FaSt I.S.AR.,<br />

mittels Hausbesuch Kontakt zu dem Haushalt aufzunehmen.<br />

� Prozessverantwortung und Temporäres Team<br />

Die Prozessverantwortung für die Fallbearbeitung lag bei der FaSt 2 . Sie bezog sich auf die<br />

Kontaktaufnahme zum betroffenen Haushalt, auf das erste Fallclearing, die Fallbearbeitung,<br />

die Abstimmung mit anderen Fachkräften innerhalb und außerhalb des Sozialbürgerhauses,<br />

auf die Vermittlung der Nachsorge für die Haushalte sowie auf die Nachsorge bis zu deren<br />

Abschluss.<br />

Als zentrales Instrument zur Abstimmung war das im Konzept der Sozialbürgerhäuser<br />

implizierte temporäre Team mit Maßnahmenplan vorgesehen.<br />

� Kooperation mit den Wohnbaugesellschaften<br />

<strong>Das</strong> Modellprojekt sah vor, die großen Wohnbaugesellschaften mit Sozialwohnungen im<br />

Einzugsbereich der Sozialregion, insbesondere die städtischen Wohnbaugesellschaften, in<br />

das Projekt einzubinden und mögliche Synergien voll auszuschöpfen. Hierbei <strong>wurde</strong> vor<br />

allem Bezug genommen auf Kooperationsverträge mit Gewofag und GWG, sowie einer im<br />

Rahmen des Projektes erzielten Kooperationsvereinbarung mit der WSB.<br />

� REGSAM<br />

<strong>Das</strong> Modellprojekt sah darüber hinaus die Einbindung in die bestehenden REGSAM<br />

Strukturen in den Modellregionen Neuhausen-Nymphenburg und Moosach vor.<br />

2 Die Wissenschaftliche Begleitforschung<br />

Zielsetzung, Fragestellungen und Organisation<br />

2 Die Inhalte der Prozessverantwortung sind im Konzept der Sozialbürgerhäuser der LHM festgelegt. Es sieht vor,<br />

dass der/die zuständige Erstansprechpartnerin bei Multiproblemfällen die Verantwortung für die Koordination des<br />

Prozessablaufs übernimmt und als Prozessverantwortlicher ein interdisziplinäres Team einberuft. Ihr obliegt<br />

zudem die Federführung im Zielprozess und die Verantwortung dafür, dass im Team die Zielerreichung<br />

besprochen und abgeglichen wir und ggf. weitergehende bzw. geänderte Ziele vereinbart werden. Die<br />

Prozessverantwortung soll nur in Ausnahmefällen wechseln.<br />

<strong>Das</strong> Konzept sieht vor, dass die Prozessverantwortung für die einzelne Dienstkraft endet<br />

- mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienst<br />

- dem Wegfall der fachlichen Beteiligung bzw. Zuständigkeit<br />

- der Zielerreichung bei Zielvereinbarung/Eingliederungsvereinbarung , somit wenn der Fall<br />

abgeschlossen ist.<br />

7


Die Forschungsfragen für die wissenschaftliche Begleitung richten sich auf mehrere<br />

Schwerpunkte:<br />

� den Verlauf des Modellprojektes, d.h. die Implementierung und die Bewährung der<br />

verschiedenen Projektelemente<br />

� die Wirkungen, die mit dem neuen Vorgehen erzielt werden<br />

� die Entwicklung der Kosten/Einsparungen durch das Modellprojekt<br />

� zusammenfassende Bewertungen der gewählten Organisation und<br />

� schlussfolgernde prognostische Aussagen<br />

Zur Abstimmung des Vorgehens und zur zeitnahen Rückmeldung von Ergebnissen sollte<br />

sich die wissenschaftliche Begleitung an den geplanten Projekt- und<br />

Begleitgruppensitzungen beteiligen.<br />

<strong>Das</strong> Modellprojekt war nur auf eine Sozialregion bezogen. Ein Vergleich mit der<br />

Standardpraxis in anderen Sozialregionen war nicht vorgesehen.<br />

Methodisches Vorgehen<br />

Zur Beantwortung der heterogenen Fragestellungen <strong>wurde</strong> ein multipler methodischer<br />

Ansatz aus fünf Elementen gewählt :<br />

� Einzelfalldokumentation<br />

Im Verlauf der gesamten Projektzeit <strong>wurde</strong>n für alle bei der FaSt bekannt werdenden Fälle<br />

eine Einzelfalldokumentation durchgeführt, die von allen beteiligten Fachstellen FaSt, BSA,<br />

I.S.AR. und seit deren Implementierung auch der Haushaltsbudgetberatung bearbeitet<br />

<strong>wurde</strong>n. Mit ihr <strong>wurde</strong>n haushaltsbezogene Aussagen zur Kündigungs- und Mietsituation, zur<br />

Haushaltsstruktur, zum Vorgehen und dem Ergebnis der Intervention erhoben.<br />

� Auswertung vorhandener Dokumentationen<br />

Da eine parallele Datenerhebung in einer Vergleichsregion nicht vorgesehen war, musste für<br />

eine vergleichende Auswertung auf bestehende Dokumentationen und Auswertungen<br />

zugegriffen werden. Als relevant erwiesen sich:<br />

� Die FaSt – Jahresstatistik<br />

� Die Regionale Sozialberichtserstattung der LH München<br />

� Die Armutsberichtserstattung der LH München<br />

Die FaSt-Jahresstatistik ist eine Strichelstatistik, die auf kumulierter Ebene Aussagen zur<br />

Fallbearbeitung und zum Interventionsergebnis macht. Rückbezüge auf Haushaltsstruktur,<br />

Arbeitsweise etc. sind nicht möglich.<br />

Die Arbeitsweise der BSA wird durch die sehr differenzierte BSA Haushaltsstatistik erfasst.<br />

Diese haushaltsbezogene Statistik ermöglicht Aussagen zur Haushaltsstruktur,<br />

Problemlagen in den Haushalten und zur Arbeitsweise der BSA. Aus verwaltungsinternen<br />

Gründen konnten Daten aus dem BSA System für 2005 und 2006 nicht bereitgestellt<br />

werden.<br />

8


� Experteninterviews<br />

Mit Experteninterviews <strong>wurde</strong>n relevante Informationen zum Rahmen, zur Struktur und<br />

Ablaufqualität des Projektes, zu den Bedingungen für eine Übertragung sowie zu vermuteten<br />

Wirkmechanismen, zu den Kooperationsmöglichkeiten und –bedingungen gewonnen. Die<br />

Expertengespräche fanden in der Anfangsphase und in der Endphase des Projektes statt.<br />

� Fragebogenbefragung der Fachkräfte<br />

Durch eine schriftliche Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BSA und FaSt<br />

<strong>wurde</strong>n die Erfahrungen und Erwartungen der beteiligten Fachkräfte mit der Umsetzung des<br />

Modellprojektes in der Anfangsphase und Endphase des Projektes erfragt.<br />

� Teilnahme an Temporären Teams<br />

Die Projektkonzeption sah zur Abstimmung und Fallbearbeitung die Durchführung<br />

temporärer Teams mit Maßnahmenplan als Standardverfahren vor. Durch die Teilnahme an<br />

diesen Teams sollte die Begleitforschung Vorgehen und Fragestellungen dieses<br />

Arbeitsinstrumentes transparent machen.<br />

3 ERGEBNISSE<br />

Erreichen der <strong>Projektziel</strong>e des Modellprojektes<br />

Im Folgenden werden die oben dargestellten Zielvorgaben den Projektergebnissen<br />

gegenübergestellt.<br />

A Vermeidung von Wohnungsverlust in der akuten Krisensituation<br />

Zielvorgabe<br />

Erhalt von mindestens 80 % aller gekündigten Mietverhältnisse, von denen das Sozialreferat<br />

Kenntnis erhält<br />

82,5 % der Haushalte mit Mietschulden, die dem Sozialreferat als Kündigung oder Mahnung<br />

bekannt <strong>wurde</strong>n, konnten durch Rückgriff der Haushalte auf eigene Ressourcen, die<br />

Vermittlung zwischen Mieter/in und Vermieter/in und/oder Mietschuldenübernahmen ihr<br />

Mietverhältnis erhalten.<br />

88 % der Miet- bzw. Wohnverhältnisse <strong>wurde</strong>n bei Mahnungen und 79 % bei Kündigungen<br />

erhalten.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> <strong>erreicht</strong><br />

9


Zielvorgabe<br />

Abnahme der Zwangsräumungen<br />

Insgesamt <strong>wurde</strong>n 42 Zwangsräumungen im Projektzeitraum bekannt. Der Anteil an<br />

Zwangsräumungen war höher, wenn eine Mitteilung über Zwangsräumung oder eine<br />

Räumungsklage bei der FaSt vorlag. Diese schon weit fortgeschrittenen Räumungsverfahren<br />

haben sich im Laufe des Projektes rückläufig entwickelt.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> teilweise <strong>erreicht</strong><br />

Zielvorgabe<br />

Rückgang von Räumungsurteilen als Meldungsgrund<br />

Absolut war bei der FaSt im SBH Neuhausen-Moosach ein Rückgang an Räumungsurteilen<br />

im Verhältnis zu der Zeit vor Projektbeginn zu verzeichnen. Gleichwohl stieg der Anteil an<br />

den Neuzugängen von 1,7 % auf 1,9 % an.<br />

Innerhalb des Projektverlaufs <strong>wurde</strong>n in der Einzelfalldokumentation 26 Räumungsurteile<br />

bekannt: 22 in den ersten 10 Projektmonaten und nur noch 4 in den letzten 8<br />

Projektmonaten. Hier ist eine rückläufige Tendenz zu beobachten.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> <strong>erreicht</strong><br />

Zielvorgabe<br />

Frühzeitiges Erreichen der betroffenen Haushalte. Je früher im Kündigungsverfahren ein<br />

Haushalt <strong>erreicht</strong> wird, umso besser sind die Chancen für eine effektive Hilfe für den Haushalt<br />

Gut die Hälfte der Neuzugänge <strong>wurde</strong>n der FaSt als Kündigung oder Mahnung bekannt. Der<br />

Anteil an Mahnungen hat im Projektverlauf leicht zugenommen, der der Räumungsklagen ist<br />

leicht zurückgegangen. Im Vergleich zur Gesamtstadt mit 50,2 % liegt der Anteil der<br />

Haushalte, die in der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg – Moosach der FaSt als<br />

Kündigung oder Mahnung bekannt <strong>wurde</strong>n, mit 53,6 % höher.<br />

Zielvorgabe<br />

Schnelles Erreichen der Haushalte, insbesondere, wenn das Kündigungsverfahren schon weit<br />

vorangeschritten ist.<br />

Die durchschnittliche Dauer bis zum ersten Kontaktversuch bei den Haushalten, bei denen<br />

I.S.AR. zur Kontaktaufnahme beauftragt <strong>wurde</strong>, betrug 5,4 Kalendertage.<br />

10


Eine quantitative Messzahl war nicht vorgegeben. Aus Sicht der Experten <strong>wurde</strong> das<br />

Vorgehen von I.S.AR. als schnell und konsequent bewertet.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> <strong>erreicht</strong><br />

Zielvorgabe<br />

Höherer Erreichungsgrad der Haushalte durch konsequent aufsuchende Sozialarbeit<br />

Insgesamt <strong>wurde</strong> während der Projektlaufzeit mit 87 % der Haushalte, die der FaSt bekannt<br />

<strong>wurde</strong>n, ein Kontakt hergestellt.<br />

I.S.AR. <strong>wurde</strong> von der FaSt bei 329 Haushalten, das waren 45,9 % der Haushalte, zur<br />

Kontaktherstellung durch aufsuchende Sozialarbeit beauftragt. 237 dieser Haushalte (73 %<br />

der von I.S.AR. bearbeiteten Fälle) <strong>wurde</strong>n von I.S.AR <strong>erreicht</strong>.<br />

Eine Maßzahl war nicht vorgegeben. Aus Sicht der Experten <strong>wurde</strong> dieses Ergebnis auf<br />

Basis der bisherigen Erfahrungen als positiv eingeschätzt.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> <strong>erreicht</strong><br />

Zielvorgabe<br />

Höherer Aktivierungsgrad der Haushalte durch konsequent aufsuchende Sozialarbeit<br />

Durch die aufsuchende Sozialarbeit <strong>wurde</strong>n die Haushalte, die sich nicht bei der FaSt<br />

gemeldet hatten, zu ihrer Mietschuldenproblematik beraten und motiviert, die Angebote der<br />

FaSt in Anspruch zu nehmen.<br />

50 % dieser Haushalte konnten ihr Mietverhältnis durch eine Mietschuldenübernahme oder<br />

durch eigene Initiative selbst erhalten. Dieser Anteil hat sich in den letzten 8 Projektmonaten<br />

von 44,9 % auf 50 % erhöht.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> <strong>erreicht</strong><br />

Zielvorgabe<br />

Bereitstellung einer zeitnahen und qualitativ geeigneten Beratung zur Bewältigung der<br />

aktuellen Krisensituation über die materielle Intervention der FaSt hinaus.<br />

Sowohl FaSt als auch I.S.AR. haben die Haushalte ausführlich zu mietrechtlichen und mit<br />

der Kündigungssituation im Zusammenhang stehenden Fragen beraten. Die FaSt<br />

konzentrierte sich bei ihrer Beratungsarbeit auf die Haushalte, die eine materielle oder<br />

11


wohnraumvermittelnde Leistung der FaSt erhielten. Mit dem Angebot der aufsuchenden<br />

Sozialarbeit von I.S.AR. <strong>wurde</strong>n die Haushalte <strong>erreicht</strong>, die sich nicht auf das Anschreiben<br />

der FaSt gemeldet hatten, oder deren Kündigungsverfahren schon weit fortgeschritten war.<br />

Für Haushalte, die sich auf das Anschreiben der FaSt hin meldeten, aber keinen Anspruch<br />

auf Leistungen der FaSt hatten, ist eine sozialpädagogische Beratungsleistung in dem<br />

Projekt nicht vorgesehen.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> teilweise <strong>erreicht</strong>.<br />

!! Es sollte geklärt werden, wieweit für Haushalte ohne Leistungsanspruch ein<br />

Beratungsangebot systematisch vorgesehen werden kann.<br />

Zielvorgabe<br />

Die Problemlagen in den einzelnen Haushalten sind umfassend bekannt und die Entscheidung<br />

über Mietschuldenübernahme und weitere Hilfen wird auf einer soliden Informationsbasis<br />

getroffen<br />

Aus den Aussagen der FaSt <strong>wurde</strong> deutlich, dass insbesondere durch die enge Kooperation<br />

mit I.S.AR. das Wissen über einzelne Haushalte deutlich zugenommen hat und<br />

Entscheidungen auf einer qualifizierten Grundlage gefällt werden konnten. Die Zufriedenheit<br />

bei den Mitarbeiter/innen zu dieser Frage ist hoch.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> <strong>erreicht</strong>.<br />

B Nachhaltigkeit einer Intervention wegen eines bedrohten Mietverhältnisses<br />

Zielvorgabe<br />

Nicht - Wiederauftreten von Mietschulden<br />

Die Quote der Fälle, bei denen innerhalb eines Jahres erneut Mietschulden übernommen<br />

<strong>wurde</strong>n, hat sich im Projektverlauf signifikant reduziert. Nach den ersten 8 Monaten betrug<br />

sie 38,6 % aller Fälle, im gesamten Projektzeitraum reduzierte sie sich auf 32, 4 %.<br />

Aus Expertensicht <strong>wurde</strong> es für unrealistisch gehalten das wiederholte Auftreten von<br />

Mietschulden - v.a. bei der als Risikogruppe beschriebenen sehr armen Bevölkerung -<br />

komplett zu vermeiden. Allerdings sollte der Abstand zwischen zwei Interventionen mehr als<br />

2 Jahre betragen.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> teilweise <strong>erreicht</strong>.<br />

12


Zielvorgabe<br />

Größere Nachhaltigkeit aufgrund intensiverer sozialpädagogischer Nachsorge und positive<br />

Auswirkung der konsequent aufsuchenden Sozialarbeit der BSA im Wohnbereich auf andere<br />

Problembereiche der Haushalte<br />

Den Haushalten mit Mietschuldenproblematik wird bei Bedarf eine qualifizierte weiterführende<br />

Hilfe angeboten und bereitgestellt<br />

Durch gezielte Motivationsarbeit wird der Haushalt unterstützt, eingeleitete Hilfen längerfristig<br />

wahrzunehmen und nicht vorzeitig abzubrechen<br />

Die Installierung einer präventiven Nachsorge erfolgte im Projektverlauf zunächst zaghaft.<br />

Insgesamt <strong>wurde</strong>n 59 Nachsorgen durch die BSA eingerichtet.<br />

Sowohl von I.S.AR wie auch im Fallclearing <strong>wurde</strong> ca. ein Viertel der Haushalte identifiziert,<br />

die einen weiterführenden Bedarf an Hilfen aufwiesen, der bisher noch nicht abgedeckt war.<br />

Kündigungen aufgrund von Mietschulden können damit als relevanter Indikator für das<br />

Vorhandensein von Problemlagen in einem Haushalt, über die Mietschulden hinaus gesehen<br />

werden. Dabei stehen wirtschaftliche Probleme im Vordergrund.<br />

Mit der seit dem 1.3. 2006 implementierten Haushaltsbudgetberatung <strong>wurde</strong> ein spezielles<br />

niederschwelliges Beratungsangebot für Haushalte mit solchen Problemlagen eingerichtet.<br />

<strong>Das</strong> Angebot von 30 Beratungsterminen für Erstkontakte von März bis Oktober 2006 <strong>wurde</strong><br />

für 27 Haushalte vermittelt, das Angebot einer Budgetberatung aber nur von 50 % der<br />

vermittelten Haushalte in Anspruch genommen.<br />

Diese Erfahrung weist auf einen Bedarf hin, die Implementierung erforderlicher Hilfen mit<br />

nachsorgenden, motivierenden und stützenden Hilfen zu flankieren, insbesondere solcher<br />

Hilfen, die die Eigenaktivität der Haushalte erfordern.<br />

! <strong>Das</strong> <strong>Projektziel</strong> <strong>wurde</strong> teilweise <strong>erreicht</strong>.<br />

!! Hier besteht Handlungsbedarf, die längerfristige, begleitende und motivierende<br />

Unterstützungsarbeit mit den Haushalten im Sinne einer sozialpädagogischen<br />

Nachsorge auszubauen und zu professionalisieren.<br />

4 Anforderungen an eine Übertragung des Modells aus Sicht der<br />

Expertinnen und Experten<br />

Die Anforderungen an eine Übertragung des Modells in andere Sozialbürgerhäuser, waren<br />

Inhalt der zweiten Welle der Expertengespräche.<br />

Im Gesamt <strong>wurde</strong> die im Zuge des Projektes angewandte Arbeitsweise mit den entwickelten<br />

Standards des Modellprojektes positiv bewertet und für eine Übertragung in andere<br />

Sozialbürgerhäuser als günstig beurteilt. Dies betraf vor allem die Erstkontaktaufnahme, die<br />

personelle Aufstockung der FaSt und die Installierung der Haushaltsbudgetberatung.<br />

13


Als relevant <strong>wurde</strong> die Integration des Fallclearings in die ganzheitliche Fallbearbeitung<br />

durch enge Verzahnung von sozialpädagogischen und Verwaltungsprozessen gesehen.<br />

Dies sei vor allem notwendig<br />

- bei Fällen, die sich nicht bei der FaSt melden, aber durch die aufsuchende<br />

Sozialarbeit <strong>erreicht</strong> werden können,<br />

- bei Fällen, die bereits bei der BSA bekannt sind,<br />

- bei Fällen, mit denen ausschließlich die FaSt befasst war, für die aber eine<br />

Nachsorge angeraten ist.<br />

Ein Anliegen, insbesondere seitens der FaSt, war die Trennung der<br />

Prozessverantwortung für die Nachsorge von der aktuellen Krisenversorgung durch<br />

die FaSt. Für die FaSt sei mit der Entscheidung über die Mietschuldenübernahme und einer<br />

geregelten Übergabe an den nachsorgenden Dienst – sofern ein solcher installiert wird – die<br />

Fallbearbeitung aus Verwaltungssicht abgeschlossen. Die über die aktuelle<br />

Krisenbearbeitung bestehende Prozessverantwortung sollte dann an die für die Nachsorge<br />

verantwortlichen sozialpädagogischen Fachkräfte übergeben werden.<br />

Unterschiedliche Einschätzungen gab es allerdings in Blick auf die Gestaltung der<br />

Schnittstelle zu der im Projekt als Standard vorgesehenen Nachsorge.<br />

Einzelne Expert/innen sahen eine Übertragung des Modells in der aktuellen Form in andere<br />

Häuser als möglich und wünschenswert an. Die Einbindung der gesamten BSA in die<br />

Nachsorge erhöhe langfristig die Sensibilität und Kompetenz innerhalb des gesamten SBHs.<br />

Für eine Übertragung seien jedoch ausreichend Ressourcen und Unterstützung in der<br />

Implementierungsphase notwendig.<br />

Die Mehrheit der Expert/innen hielt dagegen die Vereinfachung des aktuell praktizierten<br />

Modells für erforderlich. Die Vereinfachung sollte insbesondere eine Reduktion von<br />

Schnittstellen und Ansprechpartner/innen - die durch die unterschiedliche Behandlung von<br />

Einpersonen- und Kinderhaushalten, sowie durch die Einbeziehung aller BSA Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen in Mietfähigkeitsfeststellung und Nachsorge entstanden - zum Ziel haben.<br />

Die im Modellprojekt schon früh identifizierten Schwachstellen, seien auch mit<br />

Nachbesserungen und trotz der insgesamt sehr positiven Entwicklung nicht wirklich gelöst<br />

worden. Insofern <strong>wurde</strong> dieses Modell als zu kompliziert für eine stadtweite Übertragung<br />

angesehen.<br />

Günstiger sei die Zusammenführung der Projektaufgaben in einen Fachdienst Wohnen – der<br />

die Aufgaben von Verwaltung (FaSt) sowie von Sozialpädagogik (Kontaktaufnahme und<br />

Nachsorge) in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe vereine. Der wesentliche Gewinn eines<br />

solchen Schwerpunktdienstes wird in den folgenden Punkten gesehen:<br />

- Qualitätsverbesserung durch die Entwicklung einer Kernkompetenz<br />

Wohnen im Sozialbürgerhaus<br />

- Qualifizierung der Mietfähigkeitsfeststellung<br />

14


- ein aufwendiges Clearingverfahren könnte entfallen, da entsprechende<br />

Fälle organisch in eine Nachsorge übergeleitet werden können<br />

- Professionalisierung der Interventionen durch bessere Kenntnis und<br />

Erfahrung im Umgang mit relevanten Zielgruppen, z.B. alleinstehenden<br />

Haushalten mit Alkoholproblemen<br />

Voraussetzung für die Arbeit eines solchen Dienstes sei die präzise Definition der<br />

Schnittstellen zu anderen Fachlichkeiten im SBH – insbesondere der BSA, wenn<br />

schwerwiegende Problemlagen vorlägen, die weit über die Wohnproblematik hinausreichen<br />

und im Sinne einer Nachsorge nicht bearbeitet werden könnten, und/oder wenn die<br />

Haushalte der BSA bereits bekannt seien.<br />

Denkbar sei ein solches Modell sowohl mit einem externen Dienstleister als auch durch<br />

sozialpädagogische Fachkräfte innerhalb des Sozialbürgerhauses. Im Folgenden werden<br />

Vorteile und Nachteile der beiden Modelle, die von den Expertinnen und Experten genannt<br />

<strong>wurde</strong>n, in Form einer Übersicht gegenübergestellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine<br />

Bewertung der Nennungen.<br />

15


Nennungen zu den beiden Modellen:<br />

Schwerpunktmodell Wohnen<br />

mit einem externen Dienstleister innerhalb des SBH<br />

Vorteile:<br />

Große Flexibilität und schnelles<br />

Handeln gewährleistet durch konkrete<br />

Zielvereinbarungen<br />

Stetige Verfügbarkeit durch geregelte<br />

Vertretung bei Krankheit oder Urlaub<br />

Hohe Professionalität im Umgang mit<br />

Wohnproblemen und mietrechtlichen<br />

Themen<br />

Hohe Professionalität im Umgang mit<br />

der vor allem zur längerfristigen<br />

Mitarbeit oft wenig motivierten Klientel<br />

Vorteile:<br />

Befindet sich vor Ort<br />

Kurze Wege<br />

Bei Vorsprachen der Bürger könnte, bei<br />

Bedarf, der Dienst vor Ort präsent sein<br />

Beim Clearingverfahren würde es<br />

einfacher, den Bürger einzubeziehen<br />

Kein behördliches Auftreten Schnittstellen werden reduziert<br />

Voraussetzungen<br />

Nachteile: Nachteile:<br />

Dienstleister ist nicht vor Ort<br />

Austausch findet primär telefonisch<br />

statt<br />

Schnittstellen zur BSA und anderen<br />

Fachlichkeiten im SBH<br />

Kontinuität muss gesichert sein<br />

(mehr als eine Person,<br />

effektive Vertretungsregelung)<br />

Geeignete Schulung und Qualifizierung<br />

der sozialpädagogischen Fachkräfte<br />

Für eine erfolgreiche Übertragung <strong>wurde</strong>n in den Expertengesprächen auch Anforderungen<br />

formuliert, die sich auf den Übertragungsprozess selbst beziehen.<br />

Zentral sei, die Unterstützung des Implementierungsprozesses durch die Leitungen auf<br />

allen Ebenen des Sozialbürgerhauses. Von besonderer Bedeutung sei die Anbindung des<br />

Projektes an die Teilregionsleitungen „Wohnen“, um den fachlichen Prozess zu fördern. Zu<br />

überlegen sei, ob diese, mit einer bestimmten Stundenzahl für die Projektbegleitung in der<br />

Einführungsphase freigestellt werden könnten. Förderlich für den fachlichen Prozess sei es,<br />

wenn diese selbst mit ausgewählten Fällen beim fachlichen Clearing beteiligt wären.<br />

16


Darüber hinaus sei eine intensive Begleitung und Unterstützung durch die Fachsteuerung<br />

notwendig. Hierzu <strong>wurde</strong> ein enger Austausch zwischen SBH und Fachsteuerung auf allen<br />

Führungsebenen gezählt. Sinnvoll erschien die Einrichtung eines Gremiums zur Reflexion<br />

des Übertragungsprozesses unter Beteiligung der Koordinierungsstelle/Leitung der<br />

Sozialbürgerhäuser Soziales, Fachsteuerung und Praxis, um Erfahrungen zeitnah zu<br />

reflektieren und etwaige Nachsteuerungen zu besprechen. Wichtig sei auch die qualifizierte<br />

Moderation des Prozesses.<br />

Schließlich sollte die Gestaltung des Übertragungsprozesses als gemeinsamer<br />

Lernprozess angestrebt werden. Die Implementierung des neuen Modells sollte einen<br />

gemeinsamen Lernprozess innerhalb und zwischen den Sozialbürgerhäusern ermöglichen.<br />

Dabei sollte genügend Raum bleiben für die konkrete Ausgestaltung in den einzelnen<br />

Regionen.<br />

5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen<br />

Ist ein Münchner Haushalt vom Verlust seines Mietverhältnisses aufgrund von Mietschulden<br />

bedroht, erfährt in der Regel die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt)<br />

davon. In diesem Fall ist es ihr Auftrag, Kontakt mit den vom Wohnungsverlust bedrohten<br />

Haushalten aufzunehmen und nach § 34 SGB XII und § 22 Abs. 5 SGB II zu prüfen, ob die<br />

Mietschulden durch die FaSt zu übernehmen und/oder ob andere Hilfen bereitzustellen sind.<br />

Zeigt sich ein Unterstützungsbedarf über eine finanzielle Zuwendung hinaus oder meldet<br />

sich der Haushalt nicht auf das Anschreiben der FaSt, sieht das Standardverfahren in<br />

München die Kooperation mit der Bezirkssozialarbeit (BSA) vor.<br />

Häufig wird der FaSt ein durch Mietschulden bedrohtes Mietverhältnis erst in einem sehr<br />

fortgeschrittenen Stadium der Kündigung bekannt. Je früher sich jedoch Mieter oder<br />

Vermieter an die Stadt wenden, umso effektiver ist der Spielraum der Stadt mit der<br />

Bereitstellung geeigneter Beratungs- und Unterstützungsangebote.<br />

Im Rahmen eines Modellprojektes sollten durch die Einführung neuer Standards die<br />

Arbeitsweisen von FaSt und BSA optimiert und Wohnungsverluste nachhaltig vermieden<br />

werden. <strong>Das</strong> Modellprojekt <strong>wurde</strong> im Sozialbürgerhaus Neuhausen-Nymphenburg –<br />

Moosach zwischen Mai 2005 und 2006 mit einer Verlängerungs-phase bis Oktober 2006<br />

durchgeführt. An dem Modellprojekt waren beteiligt:<br />

BSA Bezirkssozialarbeit<br />

FaSt Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit<br />

Haushaltsbudgetberatung Verein für Fraueninteressen e.V.<br />

I.S.AR. Institut für soziale Arbeit<br />

Die Wissenschaftliche Begleitung des Projektes übernahm das Institut zweiplus BERATUNG<br />

ENTWICKLUNG EVALUATION.<br />

� <strong>Das</strong> Modellprojekt<br />

<strong>Das</strong> Präventionsprojekt sah vor, die Versorgung der Zielgruppe durch einen umfassenden S. 7 ff<br />

und integrierten Handlungsansatz zu verbessern, in dem die ganzheitliche Struktur der<br />

Sozialbürgerhäuser genutzt werden sollte. Dabei standen drei Schwerpunkte im Mittelpunkt:<br />

17


1. Durch eine Intensivierung der aufsuchenden Sozialarbeit sollte eine hohe Anzahl der<br />

Haushalte mit Mietschulden <strong>erreicht</strong> werden. Hierzu <strong>wurde</strong> die Aufgabe der aufsuchenden<br />

Sozialarbeit zur Kontaktaufnahme mit den Haushalten, die sich auf das Anschreiben der<br />

FaSt nicht melden, von der BSA auf das soziale Dienstleistungsunternehmen I.S.AR.<br />

übertragen. Der Leistungsvertrag mit I.S.AR. sah für diese Aufgabe 1 Personalstelle vor.<br />

2. Durch eine Intensivierung der Nachsorge für die Haushalte, die eine über die aktuellen<br />

Mietschulden hinausreichende Problematik aufweisen, sollte das erneute Auftreten von<br />

Mietschulden verringert und Haushalte mit erkennbaren Problemlagen nachhaltig unterstützt<br />

werden. Hierzu <strong>wurde</strong>n der BSA 1,5 Personalstellen, in der Verlängerungsphase 0,75<br />

Personalstelle direkt zugeschaltet.<br />

3. Die Prozessverantwortung für die Fallbearbeitung, auch im Falle einer Nachsorge, <strong>wurde</strong><br />

der FaSt zugeordnet. Für die qualitativ intensivere Fallbearbeitung durch die FaSt <strong>wurde</strong>n<br />

der FaSt 0,75 Personalstellen zugeschaltet.<br />

� Die Begleitforschung<br />

Die Begleitforschung sollte Aussagen zum Projektverlauf, zu den Wirkungen, zu S. 13 ff<br />

Kostenentwicklungen und zur Übertragung der Erfahrungen in andere Sozialbürgerhäuser<br />

erarbeiten.<br />

Für die Untersuchung der komplexen Fragestellungen kam ein multiples methodisches<br />

Design zum Einsatz. Die vier wichtigsten Elemente waren:<br />

1. eine Einzelfalldokumentation, mit der im Verlauf der gesamten Projektlaufzeit für die bei<br />

der FaSt bekannt gewordenen Fälle Haushaltsdaten, Leistungsdaten und Ergebnisdaten<br />

bei den an der Fallbearbeitung beteiligten Stellen erhoben <strong>wurde</strong>n<br />

2. zwei schriftliche Befragungen der Mitarbeiter/innen von FaSt und BSA im<br />

Sozialbürgerhaus Neuhausen-Moosach<br />

3. eine Dokumentenanalyse relevanter Statistiken. Hierbei handelte es sich vor allem um<br />

Daten aus<br />

� der Sozialberichtserstattung der Stadt München<br />

� die Armutsberichtserstattung der Stadt München<br />

� Daten aus der Jahresstatistik der FaSt München<br />

4. 20 Experteninterviews in der Anfangs- und Endphase des Projektes<br />

18


6 Ergebnisse im Überblick<br />

� Die Sozialstruktur in der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg – Moosach<br />

Die Sozialstruktur in der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg – Moosach ist<br />

repräsentativ für die Stadt München.<br />

Innerhalb der Sozialregion bestehen aber erhebliche Unterschiede.<br />

Die Sozialstruktur der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg – Moosach ist nach Kriterien<br />

von Alter, Arbeitslosigkeit, Ausländeranteil, Haushaltsstruktur und Wohnungsstruktur<br />

vergleichbar mit der Stadt München im Gesamt.<br />

Neuhausen-Nymphenburg – Moosach besteht aus zwei Stadtbezirken: dem<br />

einwohnerstarken Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg und dem kleineren Stadtbezirk<br />

Moosach, die sich städtebaulich und hinsichtlich ihrer Sozialstruktur zum Teil stark<br />

unterscheiden.<br />

Im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg sind die Anteile von Ausländern/Ausländerinnen<br />

und Haushalten mit Kindern niedriger als in der Gesamtstadt. In Moosach dagegen<br />

überdurchschnittlich hoch. Umgekehrt liegt der Anteil an Einpersonenhaushalten in<br />

Neuhausen-Nymphenburg deutlich über dem städtischen Mittel, während er in Moosach<br />

darunter liegt.<br />

Auch hinsichtlich der Armutsdichte unterscheiden sich die beiden Stadtbezirke. In Moosach<br />

kamen 2004 167 arme Menschen auf 1000 Einwohner/innen, in Neuhausen-Nymphenburg<br />

waren es 124 je Tausend Einwohner/innen. Im gesamtstädtischen Vergleich mit<br />

durchschnittlich 142 armen Menschen je Tausend lag Moosach deutlich über und<br />

Neuhausen-Nymphenburg unter dem städtischen Mittel. Auch innerhalb der Stadtbezirke<br />

waren auf der kleinräumigen Ebene erhebliche Unterschiede mit lokalen Konzentrationen<br />

von Armut zu verzeichnen.<br />

Die Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg – Moosach ist mit 129 354 Einwohnern die<br />

größte der 13 Sozialregionen Münchens.<br />

� Bei der FaSt bekannt gewordene Haushalte mit Mietschulden und Stand des<br />

Kündigungsverfahrens<br />

Gut jedes zweite Kündigungsverfahren befand sich noch im Status der Kündigung<br />

oder Mahnung. Im Laufe des Projektes hat der Anteil von Mahnungen leicht<br />

zugenommen, während sich der Anteil an Räumungsklagen reduziert hat.<br />

Während des Modellprojektes <strong>wurde</strong>n bei der FaSt insgesamt 855 Neuzugänge registriert.<br />

Im Monatsmittel waren das 47,5 Fälle. Kündigungen wegen Mietschulden traten in dem<br />

ärmeren Stadtbezirk Moosach mit 6,1 Fällen je 1000 Haushalte etwas häufiger auf, als in<br />

Neuhausen-Nymphenburg mit 5,5 Fällen je 1000 Haushalte.<br />

19


Gut die Hälfte der Kündigungsverfahren, <strong>wurde</strong>n der FaSt als fristlose Kündigungen oder<br />

Mahnungen bekannt, d.h. noch bevor sie bei Gericht anhängig geworden waren.<br />

Fast die Hälfte der gekündigten Mietverhältnisse entfiel auf GWG und Gewofag.<br />

Knapp 40 % der Kündigungen betrafen Mietverhältnisse mit privaten Vermietern.<br />

Fast die Hälfte aller bei der FaSt bekannt gewordenen Kündigungsfälle betrafen<br />

Mietverhältnisse mit den beiden städtischen Wohnbaugesellschaften GWG und Gewofag<br />

(43,5 %). 39,6 % der gekündigten Mietverhältnisse kamen von privaten Vermietern.<br />

Kündigungsverfahren durch nichtstädtische Wohnbaugesellschaften machten 5,3 % aus und<br />

von Genossenschaften 6,4 %. Von zwei Vermietern, der WSB und der Baugenossenschaft<br />

München West des Eisenbahnpersonals kamen insgesamt 6,4 % der Meldungen. In<br />

Neuhausen-Nymphenburg war mit 42,2 % der Anteil der privaten Mietverhältnisse höher als<br />

in Moosach mit 34,1 %. Dort war dagegen der Anteil an Mietverhältnissen mit<br />

Wohnbaugesellschaften mit 48,6 % deutlich höher als in Neuhausen-Nymphenburg mit<br />

42,2%.<br />

Mit den städtischen Wohnbaugesellschaften Gewofag und GWG ist in<br />

Kooperationsvereinbarungen mit der Stadt festgelegt, dass sie die FaSt im Falle einer<br />

Kündigung frühzeitig, d.h. im Abmahnungsverfahren oder spätestens mit der Kündigung in<br />

Kenntnis setzen. Diese Kooperationsvereinbarung wird im Alltag umgesetzt. Drei Viertel der<br />

Kündigungsverfahren von GWG und Gewofag <strong>wurde</strong>n der FaSt als Mahnung oder<br />

Kündigung bekannt. Bei den privaten Vermietern waren es nur 32,7 %.<br />

� Haushalte mit wiederholter Mietschuldenübernahme<br />

Der Anteil der Haushalte mit einer wiederholten Mietschuldenübernahme machte<br />

knapp 20 % der Neuzugänge aus und wies in der zweiten Projektphase eine<br />

sinkende Tendenz auf.<br />

Unter den Haushalten mit wiederholter Mietschuldenübernahme waren<br />

Mehrpersonenhaushalte und alleinerziehende Haushalte überrepräsentiert.<br />

Bei 139 Haushalten (19,4 % aller Neuzugänge bei der FaSt) <strong>wurde</strong> in den vergangenen<br />

Jahren bereits ein- oder mehrmals Mietschulden durch die FaSt übernommen.<br />

Bei knapp einem Drittel der Haushalte mit wiederholter Mietschuldenübernahme kam es<br />

innerhalb eines Jahres zu erneuten Mietschulden. Bei 55 Haushalten (7,7 % aller<br />

Neuzugänge bei der FaSt) waren schon mehrfach Mietschulden übernommen worden.<br />

Mehrpersonenhaushalte waren unter den Fällen mit wiederholter Mietschulden-übernahme<br />

überrepräsentiert, ebenso wie Mieter aus den Wohnanlagen von GWG und Gewofag.<br />

� Haushalts- und Einkommensstruktur der Haushalte mit Mietschulden<br />

20


Fast zwei Drittel der Haushalte waren Einpersonenhaushalte.<br />

Die Mehrheit der Haushaltsvorstände war männlich. Knapp die Hälfte der<br />

Haushaltsvorstände war jünger als 41 Jahre.<br />

Über ein Drittel der Haushalte bezogen Arbeitslosengeld II.<br />

Haushalte mit Mietschulden sind arm.<br />

Mit dieser Untersuchung können zum ersten Mal in München Aussagen zur Struktur der<br />

Haushalte mit Mietschulden getroffen werden.<br />

64 % der Haushaltsvorstände waren männlich.<br />

61,5 % der Haushalte waren Einpersonenhaushalte.<br />

Von diesen Einzelpersonenhaushalten waren 74,3 % allein stehende Männer.<br />

46 % der Haushaltsvorstände waren jünger als 41 Jahre.<br />

14,5 % der bei der FaSt gemeldeten Haushalte waren Haushalte mit Kindern bis 18 Jahre.<br />

8,2 % waren allein erziehende Haushalte und damit gegenüber deren Anteil von 3,1 % an<br />

allen Haushalten in der Sozialregion Ende 2005 überrepräsentiert.<br />

56 % der Haushaltsvorstände hatte eine deutsche Staatsangehörigkeit.<br />

<strong>Das</strong> durchschnittliche Einkommen aller Haushalte betrug 1128,-- €.<br />

Einpersonenhaushalte verfügten im Durchschnitt über 813,- €. 3<br />

Im Armutsbericht der Stadt München von 2004 gilt ein Einpersonenhaushalt mit einem<br />

Nettoeinkommen von 776 € als arm.<br />

53,7 % der Haushalte mit einer Kündigung wegen Mietschulden bezog Arbeitslosengeld II.<br />

39,7 % verfügten über ein eigenes Einkommen (darunter 8,6 % Renten).<br />

3,8 % hatten Bezüge aus SGB XII.<br />

� Fallabschluss und Leistungen durch die FaSt<br />

Je früher Haushalte und/oder Vermieter sich an die FaSt wenden, umso besser<br />

stehen die Chancen, das Mietverhältnis zu erhalten.<br />

Bei fast zwei Dritteln der Haushalte, deren Mietverhältnis bedroht war und von denen die<br />

FaSt Kenntnis erhielt, konnte das Mietverhältnis bzw. die Wohnung gesichert werden. Bei 33<br />

% durch eine Mietschuldenübernahme und bei weiteren 28 % gelang es den Haushalten<br />

selbst, ihre Mietangelegenheiten zu klären und die Mietschulden zu begleichen. Bei 11 % der<br />

Haushalte <strong>wurde</strong> seitens der Haushalte mitgeteilt oder konnte durch I.S.AR. recherchiert<br />

werden, dass der Haushalt die Wohnung nicht erhalten wollte und eine andere Wohnung<br />

bereits bezogen hatte oder beziehen wollte. Auf Informationen zum weiteren Verlauf des<br />

Kündigungsverfahrens hat die FaSt dann keinen Zugriff mehr.<br />

Die Chancen, den Wohnraum zu erhalten, hängen wesentlich davon ab, zu welchem<br />

Zeitpunkt die Kündigung bekannt wird. Wird das Verfahren im frühen Stadium als Kündigung<br />

3 Aufgrund einer hohen Anzahl von Fällen ohne Angabe unter den Haushalten mit Mietschulden, für die keine<br />

Leistung durch die FaSt erbracht <strong>wurde</strong>, ist bei den Angaben zum Einkommen der Haushalte der Anteil von<br />

Haushalten mit Mietschuldenübernahme überrepräsentiert.<br />

21


oder Mahnung bekannt, ist ein Wohnungserhalt in hohem Maße durch Selbsthilfe, durch<br />

Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter und/oder Mietschuldenübernahme gegeben.<br />

82,5 % der Mietverhältnisse mit Mitteilung in dieser Phase konnten erhalten werden.<br />

Wurde das Verfahren dagegen als Räumungsklage oder Mitteilung über Zwangsräumung<br />

bekannt, war der Anteil an Haushalten, die die Wohnung nicht erhalten wollten oder über<br />

deren Verbleib keine Information zu gewinnen war, höher.<br />

21 Haushalte <strong>wurde</strong>n in Übergangswohnraum oder in Wohnraum der akuten<br />

Wohnungslosigkeit vermittelt. Die Vermittlungsquote in diese Wohnformen liegt im SBH<br />

Neuhausen-Moosach unter der der gesamten Stadt. Im Laufe des Modellprojektes <strong>wurde</strong> sie<br />

noch einmal reduziert.<br />

Die FaSt sicherte im Zuge des Präventionsprojektes bei 240 Haushalten mit<br />

Mietschulden den Wohnraum durch eine Mietschuldenübernahme.<br />

Bei 33 % der HH sicherte die FaSt im Zuge des Präventionsprojektes den Wohnraum durch<br />

eine Mietschuldenübernahme. Mehr als die Hälfte (52%) dieser Haushalte <strong>wurde</strong>n die Mittel<br />

als Darlehen gewährt und 44,2 % erhielten die Leistung als Beihilfe.<br />

Der durchschnittliche Darlehensbetrag lag mit 1868,-- € über dem durchschnittlichen<br />

Beihilfebetrag von 1 606,-- €.<br />

Während des Projektzeitraums fand eine zunehmende Umverteilung der Leistungen als<br />

Beihilfe zugunsten der Vergabe von Darlehen statt. Ein Trend, der im Zuge der Novellierung<br />

der Sozialgesetzbücher von 2006 auch in der Gesamtstadt zu beobachten war.<br />

<strong>Das</strong> Leistungsspektrum der FaSt beschränkte sich nicht auf die finanziellen Hilfen. Im Zuge<br />

der Fallbearbeitung durch die FaSt <strong>wurde</strong>n alle Haushalte, bei denen die FaSt eine Leistung<br />

erbracht hat, beraten und bei 74,1 % dieser Haushalte zwischen Vermieter und Haushalt<br />

vermittelt.<br />

Bei Haushalten, für die die FaSt keine Leistungen übernahm, waren der Beratungsumfang<br />

und auch die Vermittlungstätigkeit zwischen Mieter und Vermieter geringer.<br />

Die Leistungen der FaSt erfolgen in einem engen Zeitfenster und unter Einbeziehung<br />

vor allem von ARGE, BSA und I.S.AR.<br />

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer durch die FaSt bei Haushalten, für die eine<br />

Leistung durch die FaSt erbracht <strong>wurde</strong>, betrug 66 Tage. Bei einem Drittel dieser Haushalte<br />

(36 %) fand die Bearbeitung innerhalb eines Monats statt. Die kurze Bearbeitungszeit<br />

verweist auf den durch gesetzlich vorgeschriebene Fristen entstehenden Handlungsdruck,<br />

unter dem die Problemlagen zu einer Lösung geführt werden müssen.<br />

22


Eine Einbeziehung der ARGE fand bei 52,9 % der Fälle, in denen eine Leistung erbracht<br />

<strong>wurde</strong>, statt. Die BSA <strong>wurde</strong> bei 35,1 % in die Fallbearbeitung mit einbezogen. 7,6 % der<br />

Haushalte waren der BSA bereits bekannt.<br />

Eine Zusammenarbeit mit der Sachbearbeitung SGB XII fand in 6 % der Fälle statt.<br />

� Problemlagen im Zusammenhang mit der Mietschuldenentstehung<br />

Typischer Hintergrund für Mietschulden sind ungünstige Lebenskonstellationen und<br />

knappes Einkommen. Häufig stehen Mietschulden im Zusammenhang mit anderen<br />

Schulden und der Tätigung anderer Ausgaben.<br />

Bei den Haushalten, für die Mietschulden übernommen <strong>wurde</strong>n, konzentrierten sich auf<br />

finanzielle Problemstellungen.<br />

127 Haushalte (50,6 %) hatten andere Schulden oder andere Ausgaben getätigt.<br />

Die zweitgrößte Gruppe von Haushalten (26,7 %) hatte einen Einkommensverlust<br />

hinnehmen müssen und konnte sich nicht auf die neue Situation einstellen.<br />

Sie reagierten mit Passivität und/oder haben zum Teil zustehende Leistungen nicht<br />

beantragt.<br />

Bei 12,4 % der Haushalte standen die Mietschulden im Zusammenhang mit Problemen<br />

beim Bezug zustehender Leistungen, häufig Zahlungen von Arbeitslosengeld.<br />

Bei 7 % der Haushalte <strong>wurde</strong>n im Kontext der Schuldenentstehung psychische Probleme<br />

dokumentiert.<br />

� Kontaktaufnahme durch I.S.AR.<br />

Ziel des Präventionsprojektes war es, mit aufsuchender Sozialarbeit durch sozialpädagogische<br />

Fachkräfte eine schnelle Kontaktaufnahme zu den Haushalten, deren<br />

Kündigungsverfahren schon weit fortgeschritten war, oder die mit dem Standardanschreiben<br />

der FaSt nicht <strong>erreicht</strong> werden konnten, herzustellen. Beauftragt mit dieser Aufgabe <strong>wurde</strong><br />

das Soziale Dienstleistungsunternehmen „Institut für sozialpädagogische Arbeit“ (I.S.AR.).<br />

Der Bedarf, durch „aufsuchende Sozialarbeit“ einen Kontakt zu den Haushalten<br />

herzustellen, ist hoch.<br />

I.S.AR. <strong>wurde</strong> zwischen dem 1.5.2005 und dem 1.9.2006 insgesamt 329 Mal zur<br />

Kontaktherstellung beauftragt. <strong>Das</strong> waren 45,9 % aller von der FaSt bearbeiteten Fälle.<br />

I.S.AR. <strong>wurde</strong> am häufigsten aktiv, wenn sich die Haushalte nicht auf das Anschreiben der<br />

FaSt hin meldeten. <strong>Das</strong> war bei 65 % der 329 Haushalte der Fall.<br />

Bei 22 % der 329 Haushalte war bereits der Räumungstermin angesetzt.<br />

I.S.AR. <strong>wurde</strong> auch eingeschaltet, wenn bei der FaSt der Kontakt abgebrochen worden war.<br />

Dies betraf 12 % der 329 Haushalte.<br />

23


Die Erreichungsquote bei der Kontaktherstellung durch I.S.AR. lag bei fast 75 %. Der<br />

Anteil der von I.S.AR. kontaktierten Haushalte, bei denen das Mietverhältnis erhalten<br />

werden konnte, stieg von 44 % auf 50 % während der Projektlaufzeit.<br />

Zur Kontaktaufnahme setzte I.S.AR. ein mehrstufiges Vorgehen ein. Dieses Verfahren sieht<br />

ein Anschreiben, die Möglichkeit zum Rückruf und Hausbesuche vor.<br />

Bei 84 % der an I.S.AR gemeldeten Fälle <strong>wurde</strong> mindestens ein Hausbesuch durchgeführt.<br />

Im Schnitt entfielen 1,8 Hausbesuche auf jeden der gemeldeten Haushalte. Die Mehrzahl der<br />

Hausbesuche waren angemeldet.<br />

Die meisten Hausbesuche führten die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen von<br />

I.S.AR. zu den üblichen Arbeitszeiten morgens und nachmittags durch. In den<br />

Abendstunden bis ca. 19 Uhr <strong>wurde</strong>n insgesamt 33 % der Haushalte besucht.<br />

Am Wochenende <strong>wurde</strong>n 8 Hausbesuche durchgeführt.<br />

I.S.AR. konnte 74,2 % der 329 Haushalte erreichen und einen persönlichen Kontakt<br />

herstellen, mit steigender Tendenz im Projektverlauf.<br />

Bei 50 % der Haushalte, für die I.S.AR. zur Kontaktherstellung beauftragt worden war,<br />

konnte der Wohnraum durch Mietschuldenübernahme oder durch Selbsthilfe erhalten<br />

bleiben. Die Quote hat sich innerhalb der Projektlaufzeit von 44 % auf 50 % erhöht.<br />

I.S.AR. unternahm zügig einen ersten Versuch zur Kontaktaufnahme und motivierte<br />

die Haushalte das Angebot der FaSt anzunehmen.<br />

I.S.AR. reagierte schnell. Die durchschnittliche Zeit zwischen Meldung durch FaSt und dem<br />

ersten Kontaktversuch durch I.S.AR. betrug 5,4 Kalendertage.<br />

I.S.AR. beriet 90 % der Haushalte, zu denen ein Kontakt hergestellt <strong>wurde</strong>, zu Fragen,<br />

die mit der Mietproblematik in Zusammenhang standen und davon ein weiteres<br />

Drittel zu Fragen, die über die Mietproblematik hinausgingen.<br />

Über 90 % der Haushalte, bei denen I.S.AR. einen Kontakt hergestellt hatte, <strong>wurde</strong>n im<br />

persönlichen Gespräch oder am Telefon zu einer mit der Mietproblematik verbundenen<br />

Frage beraten. Bei 36 % der Haushalte <strong>wurde</strong>n auch Fragen besprochen, die über die<br />

Mietproblematik hinausreichten. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen von I.S.AR.<br />

berieten 15,5 % der Haushalte zu anderen Hilfen oder stellten eine Verknüpfung zu anderen<br />

Hilfen her.<br />

24


� Fallclearing FaSt/BSA, Nachsorge durch die BSA und<br />

Haushaltsbudgetberatung.<br />

Die Installierung einer sozialpädagogischen Nachsorge durch die BSA gelang trotz<br />

großzügiger Personalressourcen nur zögerlich. Im Mai 2006 <strong>wurde</strong> ein<br />

systematisches Fallclearing durch die FaSt gemeinsam mit der BSA eingerichtet.<br />

Die Nachsorge durch die BSA war im Präventionsmodell als Standard neu eingeführt.<br />

Hinsichtlich der Inhalte der Nachsorge bestanden bei den Projektbeteiligten anders als<br />

gegenüber den anderen Elementen deutliche Unsicherheiten. Sie äußerten sich vor allem in<br />

der schriftlichen Befragung der Fachkräfte und waren ausführlicher Inhalt der<br />

Expertengespräche der Welle 1.<br />

In einem Nachsteuerungsprozess <strong>wurde</strong>n sieben inhaltliche Kriterien für die Einrichtung<br />

einer Nachsorge ausgearbeitet. Seit Mai 2006 <strong>wurde</strong> im Rahmen der Projektverlängerung<br />

ein systematisches Fallclearing eingeführt, mit dem durch FaSt und BSA gemeinsam der<br />

Bedarf einer Nachsorge geprüft <strong>wurde</strong>. <strong>Das</strong> Fallclearing betraf ausschließlich die Haushalte,<br />

die eine Leistung der FaSt erhalten hatten.<br />

Eine Nachsorge durch die BSA <strong>wurde</strong> eingeleitet für 8 % aller Neuzugänge bei der<br />

FaSt, bzw. bei 23 % der Haushalte, die eine Leistung durch die FaSt erhielten. Für<br />

Haushalte ohne Leistungsbezug durch die FaSt war eine sozialpädagogische<br />

Nachsorge nicht vorgesehen.<br />

Von den 717 dokumentierten Neuzugängen bei der FaSt <strong>wurde</strong> für 8 % eine<br />

sozialpädagogische Nachsorge eingeleitet, bzw. für 23 % der 251 Haushalte, die eine<br />

materielle Leistung durch die FaSt erhielten.<br />

Mit der Implementierung des Fallclearings war ein leichter Anstieg der Fallzahlen für die<br />

Nachsorge zu beobachten. Im gesamten Projektzeitraum <strong>wurde</strong>n 59 Nachsorgen eingeleitet.<br />

Es handelt sich vor allem um Haushalte mit lange andauernden Problematiken und um<br />

Haushalte mit gravierenden finanziellen Schwierigkeiten.<br />

Unter den 139 Haushalten mit wiederholter Mietschuldenübernahme <strong>wurde</strong> für 35 Haushalte<br />

(25 %) eine Nachsorge eingeleitet.<br />

Im Rahmen der Nachsorge fand bei ca. der Hälfte der dokumentierten Nachsorgefälle<br />

mindestens ein Hausbesuch statt. Die andere Hälfte erfolgte ausschließlich als<br />

Beratungsleistung im Sozialbürgerhaus. Für ca. zwei Drittel der Haushalte <strong>wurde</strong>n<br />

Problembereiche gesehen, die über die Mietproblematik hinausreichen. Bei der Hälfte der<br />

Haushalte bestand aus Sicht der BSA Fachkräfte ein über die finanzielle Unterstützung<br />

hinausreichender Unterstützungsbedarf. Für ein Drittel der Haushalte mussten die Hilfen im<br />

Zuge der Nachsorge neu oder zusätzlich zu bestehenden Hilfen eingeleitet werden.<br />

25


� Haushaltsbudgetberatung<br />

Seit 1.3.2006 <strong>wurde</strong> im Präventionsprojekt eine Haushaltsbudgetberatung für die Haushalte<br />

mit Mietschulden bereitgestellt. <strong>Das</strong> Angebot <strong>wurde</strong> von den Fachkräften im SBH<br />

Neuhausen-Moosach sehr positiv aufgenommen.<br />

Von der Haushaltsbudgetberatung <strong>wurde</strong>n zwischen März und Oktober 2006 an 5<br />

Sprechtagen im Sozialbürgerhauses Neuhausen-Moosach insgesamt 30 Beratungstermine<br />

für Erstkontakte bereitgestellt. Daneben bestand die Möglichkeit, Klienten auch direkt<br />

anzumelden. 27 Klientinnen und Klienten <strong>wurde</strong>n durch die FaSt oder die BSA im Rahmen<br />

des Modellprojektes an die Haushaltsbudgetberatung vermittelt, das Angebot aber nur von<br />

50 % der angemeldeten Haushalte in Anspruch genommen. Diese Erfahrung verweist auf<br />

einen dringenden Bedarf, die Implementierung erforderlicher Hilfen mit nachsorgenden,<br />

motivierenden und stützenden Hilfen zu begleiten. Dies gilt besonders für Hilfen, die die<br />

Eigenaktivität der Haushalte voraussetzen.<br />

7 Wirkungen der veränderten Arbeitsweise des Präventionsmodells<br />

Zur Beurteilung der Wirkung der im Modellprojekt erprobten Arbeitsweise <strong>wurde</strong>n Effekte auf<br />

drei Ebenen untersucht.<br />

� Vermeidung von Wohnungsverlust in der akuten Krisensituation durch aufsuchende<br />

Sozialarbeit<br />

� Nachhaltigkeit der Intervention durch qualifizierte Beratung und Nachsorge<br />

� Entwicklung der Ausgaben für finanzielle Leistungen<br />

Zur Beurteilung <strong>wurde</strong>n Zielvorgaben und Entwicklungen im Laufe des Projektes<br />

gegenübergestellt und Daten aus einer vergleichenden Sonderauswertung der FaSt<br />

Jahresstatistik ausgewertet.<br />

� Vermeidung von Wohnungsverlust in der aktuellen Krisensituation durch<br />

aufsuchende Sozialarbeit<br />

Die neue Arbeitsweise zeigt Wirkung bei der Bewältigung der akuten<br />

Wohnungsproblematik.<br />

Im Gesamt konnten mehr Haushalte <strong>erreicht</strong> und das <strong>Projektziel</strong> 80 % erhaltene<br />

Mietverhältnisse bei Kündigungen und Mahnungen <strong>erreicht</strong> werden.<br />

Die Haushalte <strong>wurde</strong>n mit 87 % in einem hohen Maß <strong>erreicht</strong>. Dabei spielte die Aktivität von<br />

I.S.AR. eine große Rolle.<br />

Die Neuzugänge in frühen Phasen des Kündigungsverfahrens sind angestiegen und lagen<br />

mit 18 % im Vergleich zur Gesamtstadt mit 11 % signifikant höher.<br />

26


Die Vermittlung in Übergangswohnraum hat sich von 6 Haushalten auf 3 Haushalte halbiert.<br />

Der Wechsel in Wohnraum in die akute Wohnungslosigkeit ist von 22 auf 15 Fälle<br />

zurückgegangen. Mit einem Anteil von 0,33 % von Vermittlungen in Übergangswohnraum an<br />

allen Erledigungen der FaSt im SBH Neuhausen-Moosach lag deren Anteil fast um zwei<br />

Drittel niedriger als in der Gesamtstadt mit 0,8 %.<br />

Bei Vermittlung in Wohnraum in die akute Wohnungslosigkeit lag der Anteil von 1,66 % in<br />

der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg– Moosach ebenfalls unter dem Anteil von 2,73<br />

% in der gesamten Stadt.<br />

Der Anteil an Zwangsräumungen konnte dagegen nicht reduziert werden. Allerdings <strong>wurde</strong><br />

durch die Recherchearbeiten von I.S.AR. mehr Transparenz hinsichtlich des Verbleibs der<br />

Haushalte <strong>erreicht</strong>.<br />

� Nachhaltigkeit der Intervention durch qualifizierte Beratung und Nachsorge<br />

Die neue Arbeitsweise lässt eine Wirkung hinsichtlich des Wiederauftretens von<br />

Mietschulden und hinsichtlich des Verhaltens der Haushalte bei wiederholter<br />

Mietschuldenproblematik vermuten.<br />

Bei einem Drittel der Haushalte, die bereits Mietschulden übernommen bekamen, treten<br />

innerhalb eines Jahres wieder neue Mietschulden auf. Im Laufe des Projektes <strong>wurde</strong> dieser<br />

Anteil um 6,2 Prozentpunkte geringer.<br />

� Entwicklung der Ausgaben für finanzielle Leistungen<br />

Rückgang der Gesamtausgaben für finanzielle Leistungen um 317 503,-- € in der<br />

Modellregion, in der Gesamtstadt 4 um 40 521,--.<br />

Die Gesamtausgaben für Darlehen und Beihilfen zur Bewältigung von Mietschulden lagen in<br />

der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg - Moosach vor Beginn des Modellprojektes<br />

deutlich über dem städtischen Niveau und waren bezogen auf die Ausgaben pro Einwohner<br />

gut doppelt so hoch wie in der gesamten Stadt. Dabei lagen die im Einzelfall bewilligten<br />

Leistungen auf dem städtischen Niveau.<br />

Im Projektverlauf haben sich die Gesamtausgaben für finanzielle Leistungen (Darlehen und<br />

Beihilfen) in der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg - Moosach um 41,4 % - um einen<br />

Gesamtbetrag von 317 503,-- € verringert. In der Gesamtstadt sind im selben Zeitraum die<br />

Gesamtausgaben für Beihilfen und Darlehen um 1 % - 40 521,-- € zurückgegangen.<br />

4 Abzüglich der Sozialregion Neuhausen-Nymphenburg - Moosach<br />

27


Mit der Arbeitsweise des Modellprojektes konnten Einspareffekte erzielt werden<br />

Um Aussagen zu Einspareffekten treffen zu können, <strong>wurde</strong>n mögliche Kostenreduzierungen<br />

den für eine Übertragung relevanten Personalansätzen gegenübergestellt. Einspareffekte<br />

<strong>wurde</strong>n an vier Punkten festgemacht.<br />

� Ausgaben für Vermittlung in Wohnraum des Übergangswohnens<br />

� Ausgaben für Vermittlung in Wohnraum der akuten Wohnungslosigkeit<br />

� Ausgaben für die Übernahme von Mietschulden<br />

� Indirekte Einsparungen durch eine Reduzierung von Zugängen in die akute<br />

Wohnungslosigkeit aus der Sozialregion, die nicht über die FaSt erfolgen<br />

Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit den einzusetzenden<br />

Ressourcen kann von einem Einspareffekt zwischen 495 000,-- € (Variante A/A1) und 945<br />

000,-- € (Variante B/B1) für das Sozialreferat ausgegangen werden.<br />

8 Empfehlungen für die Übertragung des Modellprojektes in andere<br />

Regionen<br />

Die positiven Projektergebnisse und die möglichen Einspareffekte machen eine Übertragung<br />

des präventiven Arbeitsansatzes in andere Sozialregionen empfehlenswert.<br />

<strong>Das</strong> Übertragungsmodell sollte aus unserer Sicht die positiven Erfahrungen mit der<br />

aufsuchenden Arbeit in der akuten Krisensituation aufgreifen und die Defizite hinsichtlich des<br />

Übergangs zu einer Nachsorge vermeiden.<br />

Folgende Anforderungen sollte dabei das Übertragungsmodell erfüllen.<br />

� Gewährleistung der Kontinuität in der Fallbearbeitung<br />

� Reduktion der Schnittstellen<br />

� Gewährleistung einer Prozessverantwortung, die über die Leistungserbringung der<br />

FaSt hinausgeht<br />

� Gewährleistung einer auf die Bewältigung im Kontext Wohnen bezogene fachliche<br />

Kompetenz bei aufsuchender Sozialarbeit und Nachsorge<br />

Auch sollte, wie ausführlich im Zwischenbericht 1 dargelegt, der Blick auf die<br />

Personengruppe mit Mietschulden ausgeweitet werden, für die kein Leistungsanspruch<br />

durch die FaSt besteht oder die im Sinne einer Selbsthilfe eigene Ressourcen mobilisieren<br />

können, um ihr Mietverhältnis zu sichern.<br />

In Bezug auf die im Modellprojekt installierte Form des Fallclearing von FaSt mit der BSA<br />

bestanden unterschiedliche Einschätzungen. Der Vorteil dass mit dem praktizierten Modell<br />

die Kooperation zwischen den beiden Fachlichkeiten systematischer gestaltet werden<br />

konnte, <strong>wurde</strong> der Nachteil von hoher Komplexität und vielen Schnittstellen<br />

gegenübergestellt. Die Mehrheit der Expertinnen und Experten hielt deshalb eine<br />

Vereinfachung des aktuell praktizierten Modells für wünschenswert.<br />

28


Die Vereinfachung sollte insbesondere eine Reduktion von Schnittstellen und<br />

Ansprechpartnern - die durch die unterschiedliche Behandlung von Einpersonen- und<br />

Kinderhaushalten, sowie durch die Einbeziehung aller BSA Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />

in Mietfähigkeitsfeststellung und Nachsorge entstanden - zum Ziel haben.<br />

Die im Modellprojekt schon früh identifizierten Schwachstellen, seien auch mit<br />

Nachbesserungen und trotz der insgesamt sehr positiven Entwicklung nicht wirklich gelöst<br />

worden. Insofern <strong>wurde</strong> dieses Modell als zu kompliziert für eine stadtweite Übertragung<br />

angesehen.<br />

Günstiger sei die Zusammenführung der Projektaufgaben in einen Fachdienst Wohnen – der<br />

die Aufgaben von FaSt, Kontaktaufnahme und Nachsorge in einer interdisziplinären<br />

Arbeitsgruppe vereine. Der wesentliche Gewinn eines solchen Schwerpunktdienstes wird in<br />

den folgenden Punkten gesehen:<br />

- Qualitätsverbesserung durch die Entwicklung einer Kernkompetenz<br />

Wohnen im Sozialbürgerhaus<br />

- Qualifizierung der Mietfähigkeitsfeststellung<br />

- ein aufwendiges Clearingverfahren könnte entfallen, da entsprechende<br />

Fälle organisatorisch in eine Nachsorge übergeleitet werden können<br />

- Professionalisierung der Interventionen durch bessere Kenntnis und<br />

Erfahrung im Umgang mit relevanten Zielgruppen, z.B. alleinstehenden<br />

Haushalten mit Alkoholproblemen<br />

Voraussetzung für die Arbeit eines solchen Dienstes sei die präzise Definition der<br />

Schnittstellen zu anderen Fachlichkeiten im SBH – insbesondere der BSA, wenn<br />

schwerwiegende Problemlagen vorliegen, die weit über die Wohnproblematik hinausreichen<br />

und im Sinne einer Nachsorge nicht bearbeitet werden könnten, und/oder wenn die<br />

Haushalte der BSA bereits bekannt seien.<br />

Denkbar sei ein solches Modell sowohl mit einem externen Dienstleister als auch durch<br />

sozialpädagogische Fachkräfte innerhalb des Sozialbürgerhauses. Im Folgenden werden<br />

Vorteile und Nachteile der beiden Modelle, die von den Expertinnen und Experten genannt<br />

<strong>wurde</strong>n, in Form einer Übersicht gegenübergestellt.<br />

Schwerpunktmodell Wohnen<br />

Diesen Anforderungen wird aus unserer Sicht ein Schwerpunktdienst Wohnen, in dem die<br />

Verwaltungskräfte der FaSt und Sozialpädagogen mit Schwerpunktkenntnissen im Bereich<br />

Wohnen kooperieren, am besten gerecht.<br />

Eine solche Organisation bietet folgende Vorteile<br />

29


� Es entsteht eine enge – an den Anforderungen der Fallbearbeitung orientierte -<br />

Verzahnung von sozialpädagogischer Kompetenz und Verwaltungskompetenz.<br />

� Kontinuität von Kontaktaufnahme und Nachsorge bis zur Abschlussdiagnose und bei<br />

Bedarf Weitergabe an die richtige Profession wird gesichert.<br />

� Haushaltsbudgetberatung und andere in Frage kommende Dienste finden klare<br />

Schnittstellen.<br />

� Die Prozessverantwortung wird – orientiert am Bedarf der Klienten – durch<br />

sozialpädagogische oder Verwaltungskräfte wahrgenommen.<br />

Für die Umsetzung der Übertragung des Modells in andere Sozialregionen sind aus unserer<br />

Sicht folgende Überlegungen relevant:<br />

� Personelle Ausstattung<br />

Für die zusätzlichen Aufgaben der FaSt hat sich die Ausstattung mit 0,75 Personalstelle als<br />

geeignet erwiesen. Zugrunde gelegt ist ein Fallvolumen von 477 Neuzugängen pro Jahr.<br />

Für die „aufsuchende Sozialarbeit“ <strong>wurde</strong> eine Personalstelle Sozialpädagogik eingesetzt<br />

und als ausreichend bewertet. Mit ihr <strong>wurde</strong> ein Fallvolumen von 219 Haushalten pro Jahr<br />

bearbeitet. Diese Personalstelle entspricht der Kapazität, die in der BSA für „aufsuchende<br />

Sozialarbeit“ im Bereich Wohnen und für die Kooperation mit der FaSt im SBH Neuhausen-<br />

Moosach vorhanden war.<br />

Für die „nachsorgende Sozialarbeit" ist, orientiert an den Messzahlen der BSA mindestens<br />

eine halbe Stelle Sozialpädagogik zusätzlich anzusetzen. Bei Zunahme der Fallzahlen für<br />

eine Nachsorge sollte eine Aufstockung dieser Ressource mitgedacht werden.<br />

Für das ergänzende Angebot einer Haushaltsbudgetberatung kann mit 6 Erstkontakten<br />

monatlich mit einem Festbetrag von 10.000,- € jährlich kalkuliert werden.<br />

� Organisation innerhalb der Sozialbürgerhäuser<br />

Im Modellprojekt <strong>wurde</strong> die aufsuchende Sozialarbeit durch einen externen Dienstleister<br />

erbracht. Die Erfahrungen damit waren hinsichtlich Quantität und Qualität der erbrachten<br />

Leistungen positiv.<br />

Im oben genannten Schwerpunktmodell sollten Erfahrungen sowohl mit externen als auch<br />

internen Organisationsstrukturen gemacht werden. Im Wohnungsbereich tätige Dienstleister<br />

bringen spezialisierte Erfahrungen und ein Wissen ein, die für die Angebote im Bereich<br />

Wohnen genutzt werden sollten.<br />

� Der Implementierungsprozess<br />

30


Die Implementierung der qualitativen Arbeitsweise sollte durch die Leitungen auf allen<br />

Ebenen der Sozialbürgerhäuser unterstützt werden, insbesondere durch die<br />

Teilregionsleitungen.<br />

Hierzu ist eine Qualifizierung der verantwortlichen Teilregionsleitungen für die Aufgabe<br />

notwendig. Sie sollten durch die Fachsteuerung BSA Wohnen und FaSt unterstützt und<br />

begleitet werden. Darüber hinaus müsste gewährleistet sein, dass den verantwortlichen<br />

Teilregionsleitungen ausreichend Ressourcen für den Implementierungsprozess<br />

bereitgestellt werden.<br />

Der Implementierungsprozess sollte in engem Austausch zwischen Fachsteuerung und<br />

Sozialbürgerhäusern erfolgen, in dem die Fachsteuerung zeitnah auf fachliche und<br />

organisatorische Fragen und Probleme eingehen kann.<br />

Geeignete Impuls- und Begleitveranstaltungen sind durch die Fachsteuerung in Kooperation<br />

mit den Sozialbürgerhäusern vorzubereiten und durchzuführen.<br />

Die Bildung einer moderierten Projektgruppe zur Umsetzung und Bewertung des<br />

Übertragungsprozesses durch die verschiedenen Beteiligten erscheint uns sinnvoll. Der<br />

Übertragungsprozess sollte zeitlich definiert sein.<br />

� Dokumentation und Zielüberprüfung<br />

Auf Basis der Ergebnisse des Modellprojektes sollten Kennzahlen für die einzelnen<br />

Projektelemente entwickelt werden. Darüber hinaus sollte mit der Implementierung des<br />

qualifizierten Verfahrens in die Sozialbürgerhäuser eine Basis-Evaluation des Vorhabens<br />

stattfinden, mit der folgende Fragen zeitnah beantwortet werden können:<br />

1.<br />

2.<br />

Welche Modelle werden in den Häusern praktiziert?<br />

Welche Probleme stellen sich in den Sozialbürgerhäusern mit der neuen Arbeitsweise<br />

nach einem Jahr?<br />

Welche Probleme sind ungelöst?<br />

Welche positiven Erfahrungen liegen vor?<br />

Wie viele Fälle werden mit welchen Arbeitsansätzen und mit welchem Ergebnis<br />

bearbeitet? (Inhalte wären: Haushaltsgröße und Haushaltsart, Vermieter, Stand des<br />

Kündigungsverfahrens, Mitteiler, Wiederholte Mietschulden)<br />

Konnte das Mietverhältnis/die Wohnung erhalten werden?<br />

Welche Disziplinen innerhalb der Schwerpunktarbeitsgruppe Wohnen sind je Fall aus<br />

welchem Grund beteiligt?<br />

Welche Disziplinen außerhalb der Schwerpunktarbeitsgruppe Wohnen sind je Fall<br />

beteiligt?<br />

Welche Hilfen werden implementiert und wie ist das Ergebnis der sozialpädagogischen<br />

Intervention?<br />

Sind die eingesetzten Ressourcen für die nachsorgende Sozialarbeit ausreichend?<br />

31

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