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Folge 668 / April 2012 - St. Marien - Land Oberösterreich

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heIZKOsteNZUschUss Des LANDes OÖ<br />

Aktion 2011/<strong>2012</strong> - Antrag bis 13. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

1. Wer wird gefördert?<br />

sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche<br />

Nettoeinkommen aller tatsächlich<br />

im haushalt/der Wohnung lebenden<br />

Personen die summe der folgenden einkommensgrenzen<br />

nicht übersteigt:<br />

Alleinstehende: 814,82 euro<br />

ehepaare/Lebensgem.: 1.221,68 euro<br />

2. Was wird gefördert?<br />

heizkosten für die heizperiode<br />

2011/<strong>2012</strong>, gleichgültig mit welchem<br />

energieträger die Wohnung beheizt wird.<br />

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt<br />

sein?<br />

es muss sich bei dieser Wohnung um<br />

den hauptwohnsitz handeln und die<br />

Wohnung muss im Bundesland <strong>Oberösterreich</strong><br />

sein. (Für Zweitwohnsitze ist<br />

kein heizkostenzuschuss möglich). ebenso<br />

muss dieser hauptwohnsitz während<br />

des Antragszeitraumes gegeben sein und<br />

zumindest für die Dauer von 2 Monaten<br />

bestehen bzw. bestanden haben.<br />

Bei der antragstellenden Person muss ein<br />

eigener haushalt vorliegen. ein solcher<br />

liegt bei einer heimunterbringung nicht<br />

vor.<br />

ein heizkostenzuschuss kann nur jenen<br />

Personen gewährt werden, die auch tatsächlich<br />

für heizkosten aufzukommen<br />

haben.<br />

Demnach ist die Gewährung eines heizkostenzuschusses<br />

an jene Personen<br />

ausgeschlossen, bei denen vertraglich<br />

10 Gemeinde<br />

sichergestellt ist, dass für ihre heizkosten<br />

Dritte aufzukommen haben (zB im<br />

Rahmen eines Übergabevertrages). In<br />

diesem sinne gilt dasselbe für Personen,<br />

die ihren Brennstoff aus eigenen energiequellen<br />

abdecken können.<br />

An Unterhaltsberechtigte (Kinder) kann<br />

kein heizkostenzuschuss gewährt werden,<br />

da für deren Lebensunterhalt jene<br />

Person aufzukommen hat, die für den<br />

Unterhaltsberechtigten sorgepflichtig<br />

ist.<br />

4. Abwicklung / Antragstellung<br />

Antragsformulare liegen beim Gemeindeamt<br />

st. <strong>Marien</strong> auf (standesamt/erdgeschoss)<br />

und sind auch dort einzureichen.<br />

Antragszeitraum:<br />

bis spätestens 13. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung<br />

sind unbedingt letztgültige Einkommensnachweise<br />

aus dem Jahr 2011<br />

vorzulegen (zB Pensionsbescheid, letztgültiger<br />

Lohnzettel, AMs-Bestätigung,<br />

Nachweis über allfällige Alimente).<br />

Weitere Informationen finden sie unter:<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

eINKAUFsGUtscheINe st. MARIeN -<br />

eINe eRFOLGsstORY<br />

Die Gemeinde st. <strong>Marien</strong> hat im November<br />

2010 den einkaufsgutschein<br />

eingeführt, mit dem in allen samareiner<br />

Betrieben wie mit Bargeld bezahlt werden<br />

kann.<br />

seither wurden<br />

3.819 Gutscheine im Wert<br />

von Euro 19.095,- verkauft<br />

und wir können feststellen, dass bei der<br />

einlösung der Gutscheine die Mischung<br />

sehr gut ist, dh. es wird bei allen Gasthäusern,<br />

Kaufgeschäften, Frisören, Wellness-Anbietern<br />

(Fußpflege, Massage),<br />

aber zB auch am Fußballplatz eingelöst.<br />

Wir freuen uns, dass die Gutscheine so<br />

gut in der Bevölkerung angenommen<br />

werden und dadurch Kaufkraft, die sonst<br />

sicherlich teilweise nach auswärts abfließen<br />

würde, in st. <strong>Marien</strong> gehalten werden<br />

konnte.<br />

DeIN FeRIALJOB<br />

BeI DeR<br />

GeMeINDe<br />

Wie schon in den Jahren<br />

zuvor möchte die Gemeinde st. <strong>Marien</strong><br />

Jugendlichen unserer Gemeinde<br />

die Möglichkeit zu einer Ferialarbeit<br />

geben. FerialpraktikantInnen werden<br />

für diverse Bauhof- und Reinigungsarbeiten<br />

eingesetzt.<br />

Bewerbungen können bis spätestens<br />

20. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> mit einem handgeschriebenen<br />

Lebenslauf am Gemeindeamt<br />

abgegeben werden.<br />

Wir bitten jedoch um Verständnis,<br />

dass bei entsprechend großer Anzahl<br />

von BewerberInnen logischerweise<br />

auch Abweisungen ausgesprochen<br />

werden müssen.<br />

Alternativ dazu:<br />

www.jugendservice.at/jobs<br />

ehRe WeM ehRe<br />

GeBÜhRt<br />

Bei der Veröffentlichung von studienabschlüssen<br />

oder anderen besonderen<br />

Leistungen sind wir auf Ihre Meldungen<br />

angewiesen. scheuen sie sich nicht uns<br />

die Informationen zukommen zu lassen,<br />

wir publizieren diese gerne (gemeinde@<br />

st-marien.at).<br />

Dadurch wird<br />

das Bestehen unserer<br />

Betriebe und Gewerbetreibenden<br />

und somit eine funktionierende Infrastruktur<br />

in st. <strong>Marien</strong> gesichert.<br />

Schenken Sie Einkaufsgutscheine<br />

aus <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> -<br />

da ist AllES drin!

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