Folge 668 / April 2012 - St. Marien - Land Oberösterreich
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heIZKOsteNZUschUss Des LANDes OÖ<br />
Aktion 2011/<strong>2012</strong> - Antrag bis 13. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Wer wird gefördert?<br />
sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche<br />
Nettoeinkommen aller tatsächlich<br />
im haushalt/der Wohnung lebenden<br />
Personen die summe der folgenden einkommensgrenzen<br />
nicht übersteigt:<br />
Alleinstehende: 814,82 euro<br />
ehepaare/Lebensgem.: 1.221,68 euro<br />
2. Was wird gefördert?<br />
heizkosten für die heizperiode<br />
2011/<strong>2012</strong>, gleichgültig mit welchem<br />
energieträger die Wohnung beheizt wird.<br />
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt<br />
sein?<br />
es muss sich bei dieser Wohnung um<br />
den hauptwohnsitz handeln und die<br />
Wohnung muss im Bundesland <strong>Oberösterreich</strong><br />
sein. (Für Zweitwohnsitze ist<br />
kein heizkostenzuschuss möglich). ebenso<br />
muss dieser hauptwohnsitz während<br />
des Antragszeitraumes gegeben sein und<br />
zumindest für die Dauer von 2 Monaten<br />
bestehen bzw. bestanden haben.<br />
Bei der antragstellenden Person muss ein<br />
eigener haushalt vorliegen. ein solcher<br />
liegt bei einer heimunterbringung nicht<br />
vor.<br />
ein heizkostenzuschuss kann nur jenen<br />
Personen gewährt werden, die auch tatsächlich<br />
für heizkosten aufzukommen<br />
haben.<br />
Demnach ist die Gewährung eines heizkostenzuschusses<br />
an jene Personen<br />
ausgeschlossen, bei denen vertraglich<br />
10 Gemeinde<br />
sichergestellt ist, dass für ihre heizkosten<br />
Dritte aufzukommen haben (zB im<br />
Rahmen eines Übergabevertrages). In<br />
diesem sinne gilt dasselbe für Personen,<br />
die ihren Brennstoff aus eigenen energiequellen<br />
abdecken können.<br />
An Unterhaltsberechtigte (Kinder) kann<br />
kein heizkostenzuschuss gewährt werden,<br />
da für deren Lebensunterhalt jene<br />
Person aufzukommen hat, die für den<br />
Unterhaltsberechtigten sorgepflichtig<br />
ist.<br />
4. Abwicklung / Antragstellung<br />
Antragsformulare liegen beim Gemeindeamt<br />
st. <strong>Marien</strong> auf (standesamt/erdgeschoss)<br />
und sind auch dort einzureichen.<br />
Antragszeitraum:<br />
bis spätestens 13. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung<br />
sind unbedingt letztgültige Einkommensnachweise<br />
aus dem Jahr 2011<br />
vorzulegen (zB Pensionsbescheid, letztgültiger<br />
Lohnzettel, AMs-Bestätigung,<br />
Nachweis über allfällige Alimente).<br />
Weitere Informationen finden sie unter:<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
eINKAUFsGUtscheINe st. MARIeN -<br />
eINe eRFOLGsstORY<br />
Die Gemeinde st. <strong>Marien</strong> hat im November<br />
2010 den einkaufsgutschein<br />
eingeführt, mit dem in allen samareiner<br />
Betrieben wie mit Bargeld bezahlt werden<br />
kann.<br />
seither wurden<br />
3.819 Gutscheine im Wert<br />
von Euro 19.095,- verkauft<br />
und wir können feststellen, dass bei der<br />
einlösung der Gutscheine die Mischung<br />
sehr gut ist, dh. es wird bei allen Gasthäusern,<br />
Kaufgeschäften, Frisören, Wellness-Anbietern<br />
(Fußpflege, Massage),<br />
aber zB auch am Fußballplatz eingelöst.<br />
Wir freuen uns, dass die Gutscheine so<br />
gut in der Bevölkerung angenommen<br />
werden und dadurch Kaufkraft, die sonst<br />
sicherlich teilweise nach auswärts abfließen<br />
würde, in st. <strong>Marien</strong> gehalten werden<br />
konnte.<br />
DeIN FeRIALJOB<br />
BeI DeR<br />
GeMeINDe<br />
Wie schon in den Jahren<br />
zuvor möchte die Gemeinde st. <strong>Marien</strong><br />
Jugendlichen unserer Gemeinde<br />
die Möglichkeit zu einer Ferialarbeit<br />
geben. FerialpraktikantInnen werden<br />
für diverse Bauhof- und Reinigungsarbeiten<br />
eingesetzt.<br />
Bewerbungen können bis spätestens<br />
20. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> mit einem handgeschriebenen<br />
Lebenslauf am Gemeindeamt<br />
abgegeben werden.<br />
Wir bitten jedoch um Verständnis,<br />
dass bei entsprechend großer Anzahl<br />
von BewerberInnen logischerweise<br />
auch Abweisungen ausgesprochen<br />
werden müssen.<br />
Alternativ dazu:<br />
www.jugendservice.at/jobs<br />
ehRe WeM ehRe<br />
GeBÜhRt<br />
Bei der Veröffentlichung von studienabschlüssen<br />
oder anderen besonderen<br />
Leistungen sind wir auf Ihre Meldungen<br />
angewiesen. scheuen sie sich nicht uns<br />
die Informationen zukommen zu lassen,<br />
wir publizieren diese gerne (gemeinde@<br />
st-marien.at).<br />
Dadurch wird<br />
das Bestehen unserer<br />
Betriebe und Gewerbetreibenden<br />
und somit eine funktionierende Infrastruktur<br />
in st. <strong>Marien</strong> gesichert.<br />
Schenken Sie Einkaufsgutscheine<br />
aus <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> -<br />
da ist AllES drin!