Beschluss-Nr. - Stadt Sangerhausen
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2 <strong>Sangerhausen</strong>/Südharz, <strong>Nr</strong>. 13/2012<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, als Eigentümerin, beabsichtigt auf<br />
dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des<br />
nachfolgenden Baugrundstückes:<br />
Gemarkung: Lengefeld<br />
Lagebezeichnung: Im Felde<br />
Flur: 4<br />
Flurstück: 7<br />
Größe: 2.270 m 2<br />
Bodenrichtwert: 18,00 €/m 2<br />
Mögliche Bebauung nach § 34 BauGB LSA<br />
Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst<br />
Grundstücksverkehr, Frau Baierl, Telefon-<strong>Nr</strong>. 0 34 64/5 65 -3 47<br />
zur Verfügung.<br />
Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot bis zum 31.08.2012<br />
bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sangerhausen</strong>, FD Grundstücksverkehr<br />
Markt 7a in 06526 <strong>Sangerhausen</strong><br />
mit dem Vermerk<br />
- „Angebot - nicht öffnen, Grundstücksausschreibung<br />
Baugrundstück Lengefeld“<br />
einzureichen.<br />
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert<br />
benachrichtigt.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder<br />
an einen bestimmten Bieter zu veräußern.<br />
Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung<br />
ausgeschlossen.<br />
Erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.<br />
gez. Ralf Poschmann<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Flurbereinigungsverfahren: „<strong>Sangerhausen</strong> (B86)“,<br />
Verfahrensgebiet „Teilgebiet Ortsumgehung <strong>Sangerhausen</strong>“,<br />
Verf.-<strong>Nr</strong>. 61-7 SGH 007<br />
Gemarkungen: <strong>Sangerhausen</strong>, Riestedt, Oberröblingen, Beyernaumburg<br />
Vorzeitige Ausführungsanordnung mit<br />
Überleitungsbestimmungen vom 04.06.2012<br />
nach § 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />
1. vorzeitige Ausführungsanordnung<br />
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
ordnet vorzeitig die Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />
des Teilgebietes „Ortsumgehung <strong>Sangerhausen</strong>“, Verf.-<strong>Nr</strong>. 61-7<br />
SGH 007 für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an. Der Zeitpunkt<br />
des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den<br />
15.06.2012, 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das<br />
Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über.<br />
Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand<br />
tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.<br />
2. Überleitungsbestimmungen<br />
Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der nunmehr zugewiesenen<br />
Grundstücke gehen auf die neuen Empfänger über,<br />
sobald die darauf stehenden Früchte von den bisherigen<br />
Bewirtschaftern abgeerntet sind. Anträge auf Leistungen nach § 69<br />
FlurbG, den Ausgleich nach § 70(1) FlurbG und die Auflösung von<br />
Pachtverhältnissen nach § 70 (2) FlurbG sind spätestens 3 Monate<br />
nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für<br />
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zu stellen.<br />
3. Begründung<br />
Die Voraussetzungen nach § 63 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(FlurbG) liegen vor.<br />
Die Beteiligten sind über den Flurbereinigungsplan angehört<br />
worden.<br />
Der Flurbereinigungsplan kann vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet<br />
werden, wenn die Flurbereinigungsbehörde den verbliebenen<br />
Widerspruch gem. § 60 Abs. 2 der oberen Flurbereinigungsbehörde<br />
vorgelegt hat und aus einem längeren Aufschub<br />
der Ausführung voraussichtlich erhebliche Nachteile für die übrigen<br />
Beteiligten erwachsen würden, da insbesondere der rechtsgeschäftliche<br />
Grundstücksverkehr im Flurbereinigungsgebiet<br />
erschwert wäre, die Aufnahme von dinglich gesicherten Darlehen<br />
zu Bauzwecken bis zur Eintragung der Abfindungsgrundstücke<br />
ins Grundbuch nicht bzw. nur erschwert möglich wäre<br />
und bei starkem Grundstücksverkehr fortlaufend zeitraubende<br />
Berichtigungen der Verfahrensunterlagen erforderlich würden.<br />
Die vorzeitige Ausführungsanordnung legt den Zeitpunkt des<br />
Eintritts des neuen Rechtszustandes einheitlich für das ganze<br />
Flurbereinigungsgebiet fest, also auch für die noch angefochtene<br />
Festsetzung. Jedoch steht das Eigentum an der streitigen<br />
Abfindungsfläche unter der auflösenden Bedingung einer<br />
Planänderung.<br />
Gemäß § 65 Abs.2 i.V.m. § 62 Abs. 2 und 3 FlurbG wird die tatsächliche<br />
Ausführung der im Flurbereinigungsplan enthaltenen<br />
Festsetzungen durch die Überleitungsbestimmungen geregelt.<br />
Hierdurch werden die Grundstücksempfänger in den Besitz, die<br />
Verwaltung und die Nutzung ihrer neuen Grundstücke eingewiesen.<br />
4. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim<br />
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße<br />
59, 06667 Weißenfels und in der Außenstelle Halle,<br />
Mühlweg 19, 06114 Halle erhoben werden.<br />
Im Auftrag<br />
Hindorf<br />
Bekanntmachung öffentlicher<br />
Teilnahmewettbewerb<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Fachdienst Bauverwaltung<br />
Markt 7a<br />
06526 <strong>Sangerhausen</strong>