24.11.2012 Aufrufe

Beschluss-Nr. - Stadt Sangerhausen

Beschluss-Nr. - Stadt Sangerhausen

Beschluss-Nr. - Stadt Sangerhausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 <strong>Sangerhausen</strong>/Südharz, <strong>Nr</strong>. 13/2012<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, als Eigentümerin, beabsichtigt auf<br />

dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des<br />

nachfolgenden Baugrundstückes:<br />

Gemarkung: Lengefeld<br />

Lagebezeichnung: Im Felde<br />

Flur: 4<br />

Flurstück: 7<br />

Größe: 2.270 m 2<br />

Bodenrichtwert: 18,00 €/m 2<br />

Mögliche Bebauung nach § 34 BauGB LSA<br />

Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst<br />

Grundstücksverkehr, Frau Baierl, Telefon-<strong>Nr</strong>. 0 34 64/5 65 -3 47<br />

zur Verfügung.<br />

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot bis zum 31.08.2012<br />

bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sangerhausen</strong>, FD Grundstücksverkehr<br />

Markt 7a in 06526 <strong>Sangerhausen</strong><br />

mit dem Vermerk<br />

- „Angebot - nicht öffnen, Grundstücksausschreibung<br />

Baugrundstück Lengefeld“<br />

einzureichen.<br />

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert<br />

benachrichtigt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder<br />

an einen bestimmten Bieter zu veräußern.<br />

Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung<br />

ausgeschlossen.<br />

Erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.<br />

gez. Ralf Poschmann<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Flurbereinigungsverfahren: „<strong>Sangerhausen</strong> (B86)“,<br />

Verfahrensgebiet „Teilgebiet Ortsumgehung <strong>Sangerhausen</strong>“,<br />

Verf.-<strong>Nr</strong>. 61-7 SGH 007<br />

Gemarkungen: <strong>Sangerhausen</strong>, Riestedt, Oberröblingen, Beyernaumburg<br />

Vorzeitige Ausführungsanordnung mit<br />

Überleitungsbestimmungen vom 04.06.2012<br />

nach § 63 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />

1. vorzeitige Ausführungsanordnung<br />

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

ordnet vorzeitig die Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />

des Teilgebietes „Ortsumgehung <strong>Sangerhausen</strong>“, Verf.-<strong>Nr</strong>. 61-7<br />

SGH 007 für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an. Der Zeitpunkt<br />

des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den<br />

15.06.2012, 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das<br />

Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über.<br />

Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand<br />

tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.<br />

2. Überleitungsbestimmungen<br />

Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der nunmehr zugewiesenen<br />

Grundstücke gehen auf die neuen Empfänger über,<br />

sobald die darauf stehenden Früchte von den bisherigen<br />

Bewirtschaftern abgeerntet sind. Anträge auf Leistungen nach § 69<br />

FlurbG, den Ausgleich nach § 70(1) FlurbG und die Auflösung von<br />

Pachtverhältnissen nach § 70 (2) FlurbG sind spätestens 3 Monate<br />

nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für<br />

Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zu stellen.<br />

3. Begründung<br />

Die Voraussetzungen nach § 63 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) liegen vor.<br />

Die Beteiligten sind über den Flurbereinigungsplan angehört<br />

worden.<br />

Der Flurbereinigungsplan kann vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet<br />

werden, wenn die Flurbereinigungsbehörde den verbliebenen<br />

Widerspruch gem. § 60 Abs. 2 der oberen Flurbereinigungsbehörde<br />

vorgelegt hat und aus einem längeren Aufschub<br />

der Ausführung voraussichtlich erhebliche Nachteile für die übrigen<br />

Beteiligten erwachsen würden, da insbesondere der rechtsgeschäftliche<br />

Grundstücksverkehr im Flurbereinigungsgebiet<br />

erschwert wäre, die Aufnahme von dinglich gesicherten Darlehen<br />

zu Bauzwecken bis zur Eintragung der Abfindungsgrundstücke<br />

ins Grundbuch nicht bzw. nur erschwert möglich wäre<br />

und bei starkem Grundstücksverkehr fortlaufend zeitraubende<br />

Berichtigungen der Verfahrensunterlagen erforderlich würden.<br />

Die vorzeitige Ausführungsanordnung legt den Zeitpunkt des<br />

Eintritts des neuen Rechtszustandes einheitlich für das ganze<br />

Flurbereinigungsgebiet fest, also auch für die noch angefochtene<br />

Festsetzung. Jedoch steht das Eigentum an der streitigen<br />

Abfindungsfläche unter der auflösenden Bedingung einer<br />

Planänderung.<br />

Gemäß § 65 Abs.2 i.V.m. § 62 Abs. 2 und 3 FlurbG wird die tatsächliche<br />

Ausführung der im Flurbereinigungsplan enthaltenen<br />

Festsetzungen durch die Überleitungsbestimmungen geregelt.<br />

Hierdurch werden die Grundstücksempfänger in den Besitz, die<br />

Verwaltung und die Nutzung ihrer neuen Grundstücke eingewiesen.<br />

4. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße<br />

59, 06667 Weißenfels und in der Außenstelle Halle,<br />

Mühlweg 19, 06114 Halle erhoben werden.<br />

Im Auftrag<br />

Hindorf<br />

Bekanntmachung öffentlicher<br />

Teilnahmewettbewerb<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Fachdienst Bauverwaltung<br />

Markt 7a<br />

06526 <strong>Sangerhausen</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!