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Kraftfahrt-Bundesamt - Motec

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47513 nach §22 StVZOAnlage 8 zum Gutachten Nr. 55015109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCW1-8018AVO FahrzeugtechnikSeite 8 von 14A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58A59Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglängeüber 5200 mm).A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung vonWinterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).B10 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mman Achse 1.B60 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nichtzulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mitBremsanlage der 24 Ventiler.F38F39Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an derVorderachse.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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