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Umsetzung im Kanton Bern - Health Insurance Days

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<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung<strong>Umsetzung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><strong>Health</strong> <strong>Insurance</strong> <strong>Days</strong>Interlaken, 2. Juni 2010Markus LoosliVorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA)Gesundheits- und Fürsorgedirektion des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> (GEF)


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>BISHERSPITEXVeränderungen• System Kostenobergrenze (Defizitfinanzierung); keineKostenbeteiligung PatientInHEIM• Leistungsabgeltung exkl. Infrastruktur; KostenbeteiligungNEUORGANISATIONEN DER HILFE UND BETREUUNG ZUHAUSE• Leistungsabgeltung; Kostenbeteiligung PatientInHEIM• Leistungsabgeltung inkl. Infrastruktur; KostenbeteiligungGEF/ALBA 2


PflegeHotellerieBau<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>He<strong>im</strong>finanzierung• Aktuell: 10 Pflegebedarfsstufen(<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>)• Neu: 12 Pflegebedarfsstufen (KVG)GEF/ALBA 3


PflegeHotellerieBau<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Wer finanziert die Kosten?= Ergänzungsleistungen= KVG-Beiträge= Ergänzungsleistungen= Eigenes EinkommenPerson mit geringemEinkommenPerson mit hohemEinkommenGEF/ALBA 4


PflegeHotellerieBau<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Änderungen durch Neuordnung Pflegefinanzierung• Max<strong>im</strong>albeitrag Patienten wird einheitlichdurch Bundesrat festgelegt• Entlastung von Selbstzahlern• Mehrbelastung <strong>Kanton</strong>• Krankenkassenbeiträge einheitlichdurch Bundesrat festgelegt• Entlastung der Krankenversicherer zuLasten der <strong>Kanton</strong>e• Mehrbelastung <strong>Kanton</strong>Person mit geringemEinkommenPerson mit hohemEinkommenGEF/ALBA 5


PflegeHotellerieBau<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Finanzielle Konsequenzen für den <strong>Kanton</strong>• Von <strong>Kanton</strong>/Gemeinden zudeckender AusfallPerson mit geringemEinkommenPerson mit hohemEinkommenGEF/ALBA 6


BetreuungPflegeHotellerieBau<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Einflussmöglichkeiten der Regierung• Höhe anrechenbare PflegekostenVon RR festzulegen <strong>im</strong> RahmenHöchstgrenzen EL (CHF 10.60-243.80)• Max<strong>im</strong>albeitrag PatientenVom BR festgelegt, beeinflussbar nurüber Vernehmlassung (max. CHF 21.60)• Beiträge KVGVom BR gesamtschweizerisch festgelegt,beeinflussbar nur über Vernehmlassung(CHF 9.90-9.00 / Stufe)• Höhe anrechenbare Kosten BetreuungVon RR festzulegen <strong>im</strong> RahmenHöchstgrenzen EL (CHF 13.90)• Höhe anrechenbare Kosten HotellerieVon RR festzulegen <strong>im</strong> RahmenHöchstgrenzen EL (CHF 111.60)Person mit geringemEinkommenPerson mit hohemEinkommen• Abgeltung bauliche InfrastrukturPflegehe<strong>im</strong>eSubjektfinanzierung überErgänzungsleistungen (CHF 34.55)GEF/ALBA 7


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Sicherstellung der ambulanten Versorgung• Leistungsvertrag mit Versorgungspflicht• Behandlungspflicht (keine Verweigerung von Pflegeleistungen; „unrentable“ Aufträge[Kurzeinsätze, überdurchschnittliche Wegzeiten])• Leistungsabbruch (nur ausnahmsweise!) (ausführlich zu begründen unddokumentieren; aktive Unterstützung/Vermittlung d. KlientIn bei Suche nach geeignetemLeistungserbringer)• Einsatzper<strong>im</strong>eter durch <strong>Kanton</strong> festgelegt• Abgeltung 2011: Erhöhte Abgeltung pro Leistungsstunde für bishersubventionierte Spitex-Organisation• Abgeltung ab 2012: Zusätzliche Pauschale pro Einwohner desVersorgungsgebiets• Leistungsvertrag ohne Versorgungspflicht• Behandlungspflicht bei bestehenden KlientInnen• Anreiz durch differenzierte Zuschläge in Abgeltung(Zuschlag pro h für: Sa/So, Abend/Nacht; Zuschlag Kurzeinsätze unter 15‘, Zuschlag pro hfür erhöhte Qualifikation: Psychiatrie, Onkologie, Palliation; Zuschläge fürCasemanagement)GEF/ALBA 8


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Klientenbeitrag für Pflegeleistungen SpitexEinführung noch offen!• Der max<strong>im</strong>al zulässige Klientenbeitrag beträgt 20% vom Bundesratfestgelegten Höchstbetrag für die Pflege CHF 15.95 / Tag• Mögliche <strong>Umsetzung</strong>• Wird der Klientin der Höchstbetrag pro Tag vom CHF 15.95 für eine Stundebezogene Leistung in Rechnung gestellt, kann dieser in der Regel vollverrechnet werden, da ein Einsatz in der Pflege in der Regel nicht mehr alseine Stunde dauert.• 1 Stunde pro Tag und mehr CHF 15.95• Pro 5 Minuten CHF 1.33• Min<strong>im</strong>umeinsatz = 10 Min. CHF 2.66• Keine Klientenbeiträge für die Kinderspitex (wird in der Abgeltung mit einerentsprechenden Erhöhung des Zuschlags kompensiert)GEF/ALBA 9


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Leistungsabgeltung 2011, Pflege(Angaben in CHF pro Leistungsstunde)Zahlen können noch nicht publiziert werden, da noch nicht definitiv festgelegtLeistungen bisher subv. Organisation bisher nicht subv. Organ.Abklärung und BeratungTotal Klient KV GEF Total Klient KV GEFBehandlungspflegeGrundpflegeZuschlag PsychiatrieZuschlag Onkologiepflege(nur auf Behandlungspflege)Zuschlag "Kinderspitex„ (inkl.Kompensation Klientenbeitrag)Casemanagement (inkl. Zuschläge)Zuschlag pro h Sa/SoZuschlag pro h Abend/NachtZuschlag Kurzeinsätze unter 15‘Zuschlag für erhöhte Qualifikationpro h (Psychiatrie, Onkologie, Palliation)GEF/ALBA 10


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Finanzielle Auswirkungen• Geringere Beiträge der Krankenversicherer an Pflegeleistungen <strong>im</strong> He<strong>im</strong>• Reduktion der Beteiligung der BewohnerInnen von Pflegehe<strong>im</strong>en an derFinanzierung der Pflegekosten• Kostenbeteiligung der PatientInnen an Spitex2010 2011 2012 2013 2014Belastung <strong>Kanton</strong> und Gemeinden durchgeringere Beiträge Krankenversicherer3.0 8.2 13.8 19.2 22Belastung <strong>Kanton</strong> und Gemeinden durchBeschränkung der Beteiligung BewohnerInnen30 60 60 60 60Spitex -7.5 -7.5 -7.5 -7.5 -7.5Total zusätzliche Belastung von <strong>Kanton</strong>und Gemeinden25.5 60.7 66.3 71.7 74.5GEF/ALBA 11


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Steuerungs- und Finanzierungssysteme<strong>im</strong> Alters- und BehindertenbereichInstitutionellLeistungen für alters-, krankheitsoderbehinderungsbedingtenPflege- und BetreuungsbedarfIndividuellErgänzungsleistungenKrankheits- und Behinderungskosten• <strong>Kanton</strong>• GemeindenFinanzierung durchöffentliche Hand /InstitutionenGemeinden / <strong>Kanton</strong>über LastenausgleichSozialhilfeGemeinden / <strong>Kanton</strong>über LastenausgleichEL<strong>Kanton</strong> (ohneLastenausgleich)Institutionenfür ältere undpflegedürftigeMenschenXXInstitution für Menschen miteiner BehinderungKinder /ErwachseneJugendlicheXXXX• Krankenversicherer• Bund• <strong>Kanton</strong>GEF/ALBA 12


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>ZukunftsorientierungLeistungsorientierte Abgeltung (Subjektorientierte Finanzierung)Bedarf einer Person nach Pflege und Betreuung ist entscheidend,nicht LeistungserbringerGleiche Finanzierungsregeln für Pflege und Betreuungunabhängig von Leistungsempfänger und Leistungserbringer Revision FILAG(Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich; BSG 631.1)GEF/ALBA 13


<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>Revision FILAGOpt<strong>im</strong>ierung Steuerung und Mitteleinsatzfür Pflege und Betreuung von ErwachsenenGemeinsame Betrachtung der Finanzierungssysteme derinstitutionellen Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen (EL)Finanzierung durch öffentliche Hand /AlterskategoriePflege /BetreuungLeistungen für Erwachseneallg. Lebensunterhalt /WohnenLeistungen fürKinder / JugendlicheGemeinden / <strong>Kanton</strong> überLastenausgleich SozialhilfeGemeinden / <strong>Kanton</strong> überLastenausgleich EL<strong>Kanton</strong> (ohne Lastenausgleich)XXXGEF/ALBA 14

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