4. Nachhaltiges Bauen27den. Diese bildet die Grundlage für die Pflege und Fortschreibungdes BNB sowie die wissenschaftliche Auswertungder Projekte und die Generierung vonKennwerten für den Planungs- und Bauprozess.Weitere Projekte werden auch im Jahr 2014 im Rahmender zur Verfügung stehenden Mittel über die Auftragsforschungim Rahmen der ForschungsinitiativeZukunft Bau des BMVBS angestoßen, um die neuestenwissenschaftlichen Erkenntnisse zum nachhaltigenBauen in die Weiterentwicklung des Leitfadens sowiedes Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen einzubeziehen.
285. Expertengruppe ÖffentlicherPersonennahverkehr (ÖPNV)MitgliederKirsten ANLAUFtraffiQ, Frankfurt a. M.Michael ARENZKompetenzstelle für nachhaltigeBeschaffung, BonnStefan BAHRENBERGVerband Deutscher Verkehrsunternehmen, KölnMonika BERGERBundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit, BerlinMichael GLOTZ-RICHTERSenator für Umwelt, Bau und Verkehr,Freie Hansestadt BremenNiels HARTWIGBundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung, BerlinFalk HEINENBundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit, BerlinThomas KIELDeutscher Städtetag, KölnBarbara MEIßNERDeutscher Städtetag, KölnMonika MISSALLA-STEINMANN,Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.(FNR) – Gülzow – für das Bundesministeriumfür Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz (BMELV)5.1 EinleitungDie Expertengruppe „ÖPNV“ der Allianz für nachhaltigeBeschaffung ließ im Jahr 2012 ihre Arbeit ruhen.Dieses auch vor dem Hintergrund, dass in der Auftaktsitzungder Allianz am 7. März 2012 der Vorschlag zurEinrichtung einer Expertengruppe „Elektromobilität“eingebracht wurde und nach Aufnahme der Arbeitdieser Expertengruppe geprüft werden sollte, ob eineZusammenlegung mit der Expertengruppe „ÖPNV“sachdienlich sein könnte.Nachdem eine gemeinsame Sitzung beider ArbeitsgruppenMitte 2013 stattgefunden hatte, haben sichbeide Expertengruppen zunächst darauf verständigt,diese Arbeitsgruppen nicht dauerhaft zusammen -zu legen. Diese fortbestehende Trennung ist angezeigt,weil sich die technischen, aber auch die rechtlichenRahmenbedingungen der Beschaffung auf den verschiedenenEbenen unterscheiden.Die Expertengruppe „Elektromobilität“ entwickelteeinen Leitfaden für die Beschaffung von Elektro- undHybridfahrzeugen, die gegebenenfalls herkömmlicheKfz im Einsatz der Bundes- oder Landesbehördensowie bei Kommunen ersetzen könnten. Die technischenAnforderungen hinsichtlich Fahrzeuggröße,Laufleistung und Dauerbetrieb, wie sie z. B. bei Linienbussenim ÖPNV (bis zu 12–14 Stunden Tageslaufleistung)der Fall sind, unterscheiden sich hiervonerheblich. Ferner unterliegt die Beschaffung solcherFahrzeuge durch Körperschaften dem Vergaberechtsregimeder Vergabeverordnung (VgV) und der VergabeundVertragsordnung für Leistungen (VOL/A), währendsich die Beschaffungen von ÖPNV-Fahrzeugen durchSektorenauftraggeber in der Regel an den Vorgabender Sektorenverordnung (SektVO) ausrichten müssen.Es wurde beschlossen, bei weiterem erkennbarenBedarf (z. B. bei Vorliegen erster belastbarer Erkenntnisseim Zusammenhang mit Elektrobussen) eineerneute Zusammenarbeit zu prüfen. Aus diesem Grundwerden die beiden Arbeitsgruppen in der Zukunftparallel nebeneinander bestehen und arbeiten.