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Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz - Nationaler Aktionsplan zur ...

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<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong><strong>Pflanzenschutz</strong>Grundsätze für die Durchführung


Dieses Heft gibt den Wortlauf der gemäß dem <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetzerstellten und <strong>im</strong> Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010bekannt gegebenen „Grundsätze für die Durchführung der guten<strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>“ wieder. Diese Bekanntmachungdient <strong>im</strong> Wesentlichen der Aktualisierung der Grundsätzefür die Dokumentation der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln.Die anderen Bereiche geben den Stand vom 24. März 2005wieder. Die Bezeichnung „Biologische Bundesanstalt für LandundForstwirtschaft“ wird in dieser Broschüre durch die aktuelleBezeichnung der Einrichtung „Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitutfür Kulturpflanzen“ ersetzt.


InhaltSeite1. Aktualisierte Grundsätze für die Durchführungder guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> . . 32. Ziel, Rahmen und Zusammenhänge . . . . . . . . . . . 53. Struktur der Grundsätze für die Durchführungder guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> . . 144. Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155. Grundsätze für Maßnahmen, die einem Befalldurch Schadorganismen vorbeugen . . . . . . . . . . . 166. Grundsätze für die Einschätzung und Bewertungdes Schadens, der durch Krankheitserreger,Schädlinge und Unkräuter hervorgerufenwerden kann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267. Grundsätze für die Auswahl der Abwehr- undBekämpfungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308. Grundsätze für die sachgerechte Anwendungnichtchemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen . . . . 329. Grundsätze für die best<strong>im</strong>mungsgemäße undsachgerechte Anwendung von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3710. Grundsätze für die Dokumentation derAnwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln . . . . . . . . 4611. Grundsätze und Hinweise für den best<strong>im</strong>mungsgemäßenund sachgerechten Einsatz von<strong>Pflanzenschutz</strong>geräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491


12. Grundsätze zum Schutz best<strong>im</strong>mter angrenzenderFlächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5713. Grundsätze für das Lagern, das Entsorgenund den sonstigen Umgang mit<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5914. Grundsätze für die Erfolgskontrolle von<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642


1. Aktualisierte Grundsätze für dieDurchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>Gemäß § 2a Abs. 1 des <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetzes (PflSchG)darf <strong>Pflanzenschutz</strong> nur nach guter <strong>fachliche</strong>r <strong>Praxis</strong> durchgeführtwerden. Sie ist gesetzliche Vorschrift und somit auchverbindlich zu befolgen. Die gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> dient insbesondere1. der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzenund Pflanzenerzeugnissen durcha) vorbeugende Maßnahmen,b) Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung vonSchadorganismen,c) Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen und2. der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, dasLagern und den sonstigen Umgang mit <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnoder durch andere Maßnahmen des <strong>Pflanzenschutz</strong>es,insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier undfür den Naturhaushalt, entstehen können.Zur guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> gehört, dass die Grundsätze desintegrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es und der Schutz des Grundwassersberücksichtigt werden.Gemäß § 2a Abs. 2 PflSchG werden die Grundsätze für dieDurchführung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz unter Beteiligung der Länder und unterBerücksichtigung des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnissesowie der Erfahrungen der <strong>Pflanzenschutz</strong>dienste unddes Personenkreises, der <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen durchführt,erstellt und <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit <strong>im</strong>Bundesanzeiger veröffentlicht.3


Die erste Veröffentlichung <strong>im</strong> Jahr 1998 diente dazu, durchbeschreibende und mit Beispielen unterlegte Grundsätze dasGesamtpaket der Handlungsanforderungen an diejenigen, die<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen durchführen, darzustellen. Ganzbewusst wurden dabei die Grundsätze als Ergänzung zu denbestehenden rechtlichen Regelungen (z. B. in Verordnungenzum <strong>Pflanzenschutz</strong> oder durch Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen,die bei der Zulassung festgesetzt werden) formuliert.Die gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> ist kein statischer Zustand, sondern eindynamisches System, das sich auf der Grundlage neuer Erkenntnisseund praktikabler Verfahren ständig weiterentwickelt.Die hier vorliegende, überarbeitete und aktualisierte Fassungder Grundsätze für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> entspricht den heutigen Anforderungen an diejenigen,die <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen durchführen. Dabei wurdenaktuelle Forderungen der Gesellschaft nach einer „gläsernenProduktion“ und vorsorgendem Verbraucherschutz ebensoberücksichtigt wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse in denBereichen der Hygiene, der Vermeidung der Bildung vonMykotoxinen, der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnsowie des Schutzes best<strong>im</strong>mter angrenzender Flächen. Auchzwischenzeitliche Änderungen bei der Zulassung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnund Besonderheiten der seit 1998 <strong>im</strong> PflSchGverankerten Genehmigungsverfahren für Lückenindikationen<strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> wurden aufgenommen.Besonders hervorzuheben ist auch die Dokumentation derAnwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln. Es wird nunmehr klargestellt,dass <strong>zur</strong> guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> gehört, die Anwendungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln zu dokumentieren. SoweitSchläge vorliegen, hat dies schlagspezifisch zu geschehen.Damit wird die in § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verankerteForderung nach einer schlagspezifischen Dokumentationüber den Einsatz von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln nach Maßgabe deslandwirtschaftlichen Fachrechts umgesetzt und spezifiziert.Die Grundsätze selbst sind nicht bußgeldbewehrt. Sie entfaltenihre Wirkung in Form eines antizipierten Sachverständigengut-4


achtens, d. h. sie bilden einen Standard, der sowohl von denzuständigen Behörden als auch von den Gerichten herangezogenwerden kann, um zu beurteilen, ob die durchgeführte<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahme guter <strong>fachliche</strong>r <strong>Praxis</strong> entsprach.Ferner kann bei der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelndie zuständige Behörde gemäß PflSchG <strong>im</strong> Einzelfall entsprechendder Situation vor Ort anordnen, dass best<strong>im</strong>mte Maßnahmen<strong>zur</strong> Einhaltung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> ergriffenwerden. Ein Verstoß gegen diese Anordnung ist ordnungswidrigund bußgeldbewehrt.Für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft ist die gute<strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> täglich erneut unter Beweis zu stellen. Besondersder Umgang mit <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln erfordert eigenverantwortlichesund regelgerechtes Handeln <strong>im</strong> Sinne derNachhaltigkeit. Dies gilt vor allem auch <strong>im</strong> Hinblick auf einemöglichst weitgehende Vermeidung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelrückständenin Lebens- und Futtermitteln und den Schutz desGrund- und Trinkwassers.2. Ziel, Rahmen und ZusammenhängeZielDie gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> ist eine Grundvoraussetzungfür sachgerechtes Handeln <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>. Die Beachtungdieser Grundsätze gewährleistet die Durchführung einesbest<strong>im</strong>mungsgemäßen und sachgerechten <strong>Pflanzenschutz</strong>es beigleichzeitiger Berücksichtigung der Belange des vorbeugendenVerbraucherschutzes sowie des Schutzes des Naturhaushaltes.Durch die vom PflSchG vorgegebene Berücksichtigung derGrundsätze des integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es folgen dieGrundsätze <strong>zur</strong> Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong><strong>Pflanzenschutz</strong> auch dem Prinzip, unter vorrangiger Berücksichtigungbiologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischersowie anbau- und kulturtechnischer <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmendie Anwendung chemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel auf dasnotwendige Maß zu begrenzen.5


Die Grundsätze für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> sollen damit in Verbindung mit denanspruchsvollen rechtlichen Regelungen <strong>zur</strong>– Zulassung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln,– Prüfung von <strong>Pflanzenschutz</strong>geräten und– Sachkundeeine Pflanzenproduktion in hoher Qualität und hinreichenderQuantität gewährleisten. Gleichzeitig sollen Risiken fürMensch, Tier und für den Naturhaushalt so weit wie möglichvermieden werden.Die gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> stellt damit die Basisstrategie <strong>im</strong><strong>Pflanzenschutz</strong> dar und beinhaltet die Durchführung von<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen, die– in der Wissenschaft als gesichert gelten,– aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet,angemessen und notwendig anerkannt sind,– von der amtlichen Beratung empfohlen werden und– den sachkundigen Anwendern bekannt sind.Rahmen<strong>Pflanzenschutz</strong> vollzieht sich in dynamischen biologischenSystemen, die von einer Vielzahl unterschiedlicher Variablenbest<strong>im</strong>mt werden. Viele dieser Variablen, wie z. B. das Wetter,sind von denjenigen, die <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen durchführen,weder exakt vorhersehbar noch gestaltbar. Die Vielfalt derangebauten Kulturpflanzenarten und -sorten und ihrer Schadorganismen,aber auch der unterschiedliche Wissensstandüber ihre wechselseitigen Beziehungen, führen dazu, dass die<strong>im</strong> konkreten Fall <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Möglichkeiten <strong>zur</strong>Schadensabwehr und -reduzierung nach Art und Wirksamkeitverschieden sind.6


Die gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> ist daher stets vonder speziellen Situation vor Ort abhängig und grundsätzlichnur <strong>im</strong> Einzelfall beurteilbar. Es lassen sich jedoch allgemeineGrundsätze für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong>formulieren, wie nach heutigem gesicherten Wissen <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmendurchgeführt werden sollten.Als machbare und zumutbare Handlungsanforderung fürjeden, der <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen durchführt, werdenbesonders auch vorbeugende oder andere als chemische Maßnahmenbeschrieben. Die gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>umfasst damit weit mehr als nur die Anwendung von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln.Die Grundsätze für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> gelten grundsätzlich für alle Wirtschaftsweisen(z. B. konventioneller, integrierter oder ökologischerLandbau). Sie bilden jeweils den Rahmen für die verfügbarenHandlungsmöglichkeiten des Praktikers 1 , der <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenplant und durchführt.Der <strong>Pflanzenschutz</strong> <strong>im</strong> ökologischen Landbau ist zusätzlich andie Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Ratesüber den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnungder landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittelgebunden. Dies schränkt die Möglichkeiten für Betriebedes ökologischen Landbaus in einigen Bereichen dieser Grundsätzeein und ist bei der Auswahl geeigneter <strong>Pflanzenschutz</strong>verfahrenzu berücksichtigen.Ähnliches gilt für Betriebe, die sich vertraglich an best<strong>im</strong>mteProduktionsrichtlinien oder -verfahren binden. Dies ist z. B.be<strong>im</strong> kontrollierten integrierten Anbau oder best<strong>im</strong>mtenQualitätssicherungssystemen der Fall.1Als Praktiker wird nachfolgend der sachkundige Anwender von <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenin der Landwirtschaft, <strong>im</strong> Gartenbau und in der Forstwirtschaftbezeichnet.7


ZielgruppeDie Grundsätze für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> gelten für jeden, der in der Landwirtschaft, <strong>im</strong> Gartenbau2 oder in der Forstwirtschaft <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmendurchführt.Der Bereich des Haus- und Kleingartens ist hier aufgrund seinerbesonderen Situation ausgenommen. Für diesen Bereichsind in das <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetz spezielle Regelungen aufgenommenworden.ZusammenhängeGrundsätze <strong>zur</strong> Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong>und rechtliche Regelungen <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>Die rechtlichen Regelungen <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> umfassen u. a.die Durchführung von <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen, die Zulassungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln, die Beschaffenheit undPrüfung von <strong>Pflanzenschutz</strong>geräten sowie die Ausbildung derAnwender von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln. Diese <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetzund den dazu erlassenen Verordnungen festgeschriebenenRegelungen werden in diesen Grundsätzen nichteinzeln wiederholt. Sie werden durch die Grundsätze sinnvollergänzt und zum Teil näher beschrieben.Bei der Zulassung 3 von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln werden Anwendungsgebieteund Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen (z. B. Abständezu Gewässern und zu Saumbiotopen) festgesetzt, die vomAnwender einzuhalten sind. Auch diese bußgeldbewehrtenBest<strong>im</strong>mungen werden in diesen Grundsätzen nicht wiederholt.Darüber hinaus enthalten die Gebrauchsanleitungenzugelassener <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel alle erforderlichen Informationen,um die <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel sachgerecht anzuwenden.23Landwirtschaft und Gartenbau werden hier in einem umfassenden Sinne verwendetund schließen Sonderkulturen wie Hopfen, den Weinbau und alle Spartendes Produktions- und Dienstleistungsgartenbaus ein.Internetadresse der Zulassungsbehörde für <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel:www.bvl.bund.de8


<strong>Pflanzenschutz</strong>mittelbezogeneVorschriften– Zulassung mit Anwendungsbest<strong>im</strong>mungenund Auflagen– Eignung der WirkstoffeAnwenderbezogene Vorschriften– Sachkundepflicht fürprofessionelle Anwender– Sachkundepflicht für VerkäuferAnwendungsbezogeneVorschriften– gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong>– besondere Sorgfaltspflicht<strong>Pflanzenschutz</strong>gerätebezogeneVorschriften– hoher technischerStandard– regelmäßigeÜberprüfungFlächenbezogene Vorschriften– Einschränkung der Anwendungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnauf Kulturflächen– Anwendungsverbot unmittelbaran oberirdischen Gewässernund Küstengewässern– Anwendungsverbotbest<strong>im</strong>mter <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelin Naturschutzgebietenund WasserschutzgebietenKontrollen<strong>Pflanzenschutz</strong>-Kontrollprogramm desBundes und der Länder (Einfuhr, Inverkehrbringenund Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln)Elemente des bestehenden Ordnungsrechts <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>9


<strong>Pflanzenschutz</strong> darf nach § 2a des PflSchG nur nach guter<strong>fachliche</strong>r <strong>Praxis</strong> durchgeführt werden. Bei der Anwendungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln, dies hebt das PflSchG in § 6 Abs. 1Satz 1 nochmals hervor, ist nach guter <strong>fachliche</strong>r <strong>Praxis</strong> zu verfahren.Die zuständigen Behörden der Länder können Maßnahmenanordnen, die <strong>zur</strong> Erfüllung dieser Anforderung erforderlichsind. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einemBußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.Hinzu kommt eine auf den Einzelfall bezogene besondereSorgfaltspflicht der Anwender (§ 6 Abs. 1 Satz 2 PflSchG).Auch hierzu können die zuständigen Behörden Anordnungentreffen.Das Erfordernis der personenbezogenen Sachkunde bei derAnwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln in Betrieben der Landwirtschaft,des Gartenbaus und der Forstwirtschaft ist in § 10PflSchG und der <strong>Pflanzenschutz</strong>-Sachkundeverordnung festgelegt.In speziellen Fällen (z. B. Anwendung Phosphorwasserstoffentwickelnder Mittel) gelten zusätzlich weitere gesetzlicheRegelungen (z. B. Gefahrstoffverordnung).Mittel- und flächenbezogene Anwendungsbeschränkungensind auf Bundesebene in speziellen Verordnungen (z. B. derBienenschutzverordnung und der <strong>Pflanzenschutz</strong>-Anwendungsverordnung),<strong>im</strong> PflSchG (§ 6 Abs. 2 PflSchG) oder in Anwendungsbest<strong>im</strong>mungenfür <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel festgelegt.Darüber hinaus können auf Landes- oder Gemeindeebeneweitergehende Best<strong>im</strong>mungen <strong>zur</strong> Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln,z. B. zum Schutz des Wassers oder aus Gründendes Naturschutzes, erlassen werden, die ebenfalls einzuhaltensind.Hinzu kommen Vorschriften in weiteren Rechtsbereichen, dieden Erwerb, den Transport, den Umgang, die Lagerung undEntsorgung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln betreffen. Weitere Vorschriften,die der Praktiker zu befolgen hat, wie diejenigendes Pflanzenbaus, z. B. des Düngemittelrechts oder des Saatgut-und Sortenrechts, beeinflussen die Entscheidungen derPraktiker ebenfalls. Weitaus weniger detailliert sind die recht-10


lichen Regelungen <strong>zur</strong> Durchführung nichtchemischer<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen und zum Einsatz von <strong>Pflanzenschutz</strong>geräten.<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> und integrierter <strong>Pflanzenschutz</strong>Das Konzept des integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es wird weltweit,wie auch in der Agenda 21 der UNO-Konferenz für Umwelt undEntwicklung 1992 formuliert, als Leitbild des praktischen<strong>Pflanzenschutz</strong>es in der Landwirtschaft herausgestellt. Es heißtdort: „Ein integrierter <strong>Pflanzenschutz</strong>, der die biologischeBekämpfung, Wirtspflanzenresistenz und angepasste Anbaupraktikenmiteinander verknüpft und die Anwendung von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln auf ein Min<strong>im</strong>um reduziert, ist eineopt<strong>im</strong>ale Lösung für die Zukunft, da er die Erträge sichert,die Kosten senkt, umweltverträglich ist und <strong>zur</strong> Nachhaltigkeitder Landwirtschaft beiträgt.“In § 2a Abs. 1 des PflSchG wird ein direkter Bezug zwischender Durchführung des <strong>Pflanzenschutz</strong>es nach guter <strong>fachliche</strong>r<strong>Praxis</strong> und dem integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong> hergestellt:„Zur guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> gehört, dass die Grundsätze desintegrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es und der Schutz des Grundwassersberücksichtigt werden.“Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Durchführung integrierter <strong>Pflanzenschutz</strong>verfahrensind je nach Stand der Verfahrensentwicklungin einzelnen Kulturen unterschiedlich. So sind z. B. bei Dauerkulturendie Mechanismen <strong>zur</strong> natürlichen Regulation vonSchadorganismen besser auszunutzen als bei jährlich wechselndemAnbau. Daher stehen dem Obst- oder Weinbau mehr„integrierbare“ <strong>Pflanzenschutz</strong>verfahren <strong>zur</strong> Verfügung alsdem Ackerbau.Die Grundsätze des integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es dokumentierenden hohen Anspruch des Konzeptes des integrierten<strong>Pflanzenschutz</strong>es, das deutlich über den derzeitigen Anforderungen<strong>zur</strong> guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>liegt.11


Folgende fünf Grundsätze kennzeichnen den integrierten<strong>Pflanzenschutz</strong>:1. GrundsatzDer integrierte <strong>Pflanzenschutz</strong> stellt einen systemarenAnsatz dar und fordert ein komplexes Vorgehen.2. GrundsatzDer integrierte <strong>Pflanzenschutz</strong> schließt die ökologischenBelange gleichgewichtig mit ökonomischen und sozialenAspekten in sein Konzept ein, um ein Handeln in denGrenzen der ökologischen Tragfähigkeit und damit dieNachhaltigkeit zu sichern.3. GrundsatzIm Konzept des integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es haben vorbeugendeMaßnahmen Vorrang vor Bekämpfungsmaßnahmen.4. GrundsatzDer integrierte <strong>Pflanzenschutz</strong> erfordert sorgfältige Abwägungsprozesseüber alle Entscheidungen <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>.5. GrundsatzDer integrierte <strong>Pflanzenschutz</strong> setzt als wissensbasiertesKonzept auf die Nutzung neuer wissenschaftlicherErkenntnisse und des verantwortbaren technischen Fortschrittsund stellt hohe Anforderungen an die Bereitstellungund Umsetzung standortbezogener Informationen.Diese Grundsätze des integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es bildendie Grundphilosophie, die in spezielle Leitlinien zumintegrierten <strong>Pflanzenschutz</strong> und Anbaurichtlinien zumintegrierten Anbau eingehen sollte.12


LeitbildIntegrierter <strong>Pflanzenschutz</strong>Basisstrategie<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>§§§Gesetzliche Regelungen <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong><strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> und EU-Prämienzahlungen sowieabsatzbezogene VereinbarungenDie gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> ist eine wichtigeGrundlage für die Beschreibung von förderfähigen Maßnahmen.Dies gilt sowohl für nationale Maßnahmen <strong>im</strong> Rahmender Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derAgrarstruktur und des Küstenschutzes“ als auch für Fördermaßnahmender Europäischen Gemeinschaft, z. B. <strong>im</strong> Rahmender Verordnung für den ländlichen Raum. Maßnahmen, dieden angestrebten Zweck erfüllen und grundsätzlich über diegute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> hinausgehen, wie z. B. best<strong>im</strong>mte Verfahrendes integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es, sollten förderfähig sein.Die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumsdurch den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds fürdie Landwirtschaft (EAGFL) best<strong>im</strong>mt als Fördervoraussetzungdie Einhaltung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong>.<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel dürfen nur nach guter <strong>fachliche</strong>r <strong>Praxis</strong>angewandt werden. Diese <strong>im</strong> PflSchG verankerte Vorschriftdient u. a. dem Schutz des Naturhaushaltes. Verstöße gegendas <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetz führen ab dem 1. Januar 2006 zueiner Kürzung der Direktzahlungen, unabhängig davon, obnach dem Fachrecht ein Bußgeld verhängt wird.13


Zunehmend verknüpfen Vermarktungsunternehmen die inAnbauverträgen festgelegten Anforderungen an die Produktionlandwirtschaftlicher Güter mit der Forderung, die gute<strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> zu berücksichtigen und entsprechendeBest<strong>im</strong>mungen einzuhalten.3. Struktur der Grundsätze für dieDurchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>Die nachfolgend näher beschriebenen Grundsätze für dieDurchführung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>umfassen allgemeine Grundsätze und Grundsätze für❏❏❏❏❏❏vorbeugende Maßnahmen, um den Befall von vornhereingering zu halten,die Beobachtung der Pflanzen, Pflanzenbestände undPflanzenerzeugnisse und die Einschätzung eines eventuellenBefalls, um rechtzeitig und sachgerecht entgegenzuwirken,die Entscheidung, ob ein Befall bekämpfungswürdig istoder nicht, sowie darüber, ob die Abwehr eine nichtchemischeoder eine chemische Maßnahme erfordert,die Durchführung der Maßnahme in sachgerechterWeise, einschließlich Transport, Lagerung und Entsorgungchemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel,die Dokumentation der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnsowiedie Erfolgskontrolle.Die Grundsätze für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> berücksichtigen ferner alle dem Standort und der Situationangepassten Möglichkeiten <strong>zur</strong> Schadensabwehr undschließen nur Methoden ein, die praktikabel 4 und ökologischvertretbar sind.4Praktikabel wird hier <strong>im</strong> Sinne von wirtschaftlich, wirksam und bewährt verwendet.14


4. Allgemeine GrundsätzeDie gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> dient insbesondere der Gesunderhaltungund Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissendurch vorbeugende Maßnahmen, Verhütung derEinschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen undAbwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen sowie derAbwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagernund den sonstigen Umgang mit <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln oderdurch andere Maßnahmen des <strong>Pflanzenschutz</strong>es, insbesonderefür die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt,entstehen können.Folgende allgemeine Grundsätze gelten:■■■■Alle <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen standort-,kultur- und situationsbezogen durchführen und dieAnwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln auf dasnotwendige Maß beschränken.Bewährte kulturtechnische und andere nichtchemischeMaßnahmen <strong>zur</strong> Schadensminderungvorrangig nutzen, sofern sie praktikabel sind.Den Befall durch Schadorganismen durch geeigneteMaßnahmen so reduzieren, dass kein wirtschaftlicherSchaden entsteht. Dabei ist in derRegel keine vollständige Vernichtung der Schadorganismenanzustreben. In Einzelfällen kann ausanderen Gründen eine regionale oderpunktuelle El<strong>im</strong>inierung angezeigt sein.Die vielfältigen Angebote der amtlichen und sonstigenBeratung sowie weitere Entscheidungshilfennutzen. Durch Weiterbildung sichern, dass diedurchgeführten <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen demallgemeinen Stand des Wissens entsprechen.15


5. Grundsätze für Maßnahmen, dieeinem Befall durch SchadorganismenvorbeugenAnbausysteme, Kulturarten 5 und FruchtfolgenGrundsätzlich soll der Standort so genutzt werden, dass er denAnsprüchen der Kulturarten an Bodengüte und Kl<strong>im</strong>a genügt,um den Pflanzen ein opt<strong>im</strong>ales Wachstum zu ermöglichen unddas Risiko des Befalls mit Schadorganismen niedrig zu halten.Ungünstige oder ungünstig gestaltete Standorte schwächen dieVitalität und damit die Widerstands- und Konkurrenzkraft derPflanzen. Enge Fruchtfolgen können <strong>zur</strong> Anreicherung desSchadorganismenpotenzials <strong>im</strong> Boden führen und somit einenweiteren Anbau gefährden. Bei einer Reihe von Kulturen solltendaher Anbaupausen eingehalten werden. Beispielsweisesind bei Zuckerrüben und Kartoffeln Anbaupausen erforderlich,um den Befall durch Nematoden in Grenzen zu haltenoder abzuwenden. Aber auch andere Auswirkungen derFruchtfolge sind zu beachten, wie z. B. die Gefährdung desErntegutes durch Mykotoxine be<strong>im</strong> Anbau von Weizen nachMais.Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen solltenstandortgerecht und so ausgewählt und gestaltetwerden, dass der Befall durch Schadorganismen nichtgefördert wird, auch um der Bildung von schädlichenStoffen wie Mykotoxinen vorzubeugen.Den Möglichkeiten des Praktikers, Kulturarten und Fruchtfolgenunter dem Gesichtspunkt der Pflanzengesundheit auszuwählen,sind allerdings Grenzen gesetzt. An vielen Standortenist aufgrund der Boden- und Kl<strong>im</strong>averhältnisse nur ein sehrspezifisches Kulturartenspektrum anbauwürdig. Die agrarpoli-5Hierzu zählen auch Baumarten.16


tischen Rahmenbedingungen, die Nachfrage, die Wirtschaftsweiseoder z. B. auch die Kosten für die Mechanisierung derProduktion können ebenfalls Einfluss auf die Wahl der Anbausysteme,Kulturarten und Fruchtfolgen haben. Dennoch sollteeine erweiterte Fruchtfolge durch den Anbau von Zwischenfrüchtenoder die Einordnung von Stilllegungsflächen angestrebtwerden.Die Auswahl der Kulturen <strong>im</strong> Gartenbau wird in noch stärkeremMaße durch den Markt und die Marktnähe best<strong>im</strong>mt.Grundsätzlich bietet die Vielfalt der gartenbaulichen Kulturenbessere Voraussetzungen für einen Kulturwechsel. Diese Möglichkeitenwerden jedoch oft durch betriebsspezifische Gegebenheitenund regionale Vermarktungsbedingungen eingeschränkt.In der Forstwirtschaft sind standortgerechte Wälder seit langemeine wichtige Maßnahme <strong>zur</strong> Erhöhung der natürlichenWiderstandskraft der Wälder.BodenbearbeitungEine dem Standort, der Kultur und der phytosanitären Situationangepasste Bodenbearbeitung kann dazu beitragen, denAufwand an chemischen <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln zu reduzieren.Die Bodenbearbeitung wird vor allem von den Bodeneigenschaften,der Bodenfeuchte, der Vorfrucht und den Ansprüchender Kulturpflanzen best<strong>im</strong>mt. Dabei sind die Auswirkungenauf die Mineralisierung sowie die Gefahren der Bodenerosiondurch Wasser und Wind zu beachten. Durch Erosion könnenerhebliche Mengen an <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln aus der Zielflächeabgetragen werden und zum Beispiel in Gewässer gelangen.Bodenschonende Bearbeitungsverfahren setzen einen hinreichendenKulturzustand des Bodens voraus und sind nicht inallen Boden-Kl<strong>im</strong>a-Regionen sinnvoll. Eine Entscheidung überdas jeweils angemessene Bodenbearbeitungsverfahren kannnur vor Ort und unter Beachtung von Erfahrungswertensituationsbezogen durch den Praktiker erfolgen. Die Bodenbearbeitungist an den Ansprüchen der Kulturpflanzen aus<strong>zur</strong>ichtenund häufig eine unverzichtbare Maßnahme <strong>zur</strong>17


Unkrautregulierung. In der Regel sollte eine Bodenbearbeitungin der Forstwirtschaft nicht bzw. nur selten und ingeringem Umfang durchgeführt werden.Die Bodenbearbeitung sollte standortgerecht undsituationsbezogen so gestaltet werden, dass der Befalldurch Schadorganismen nicht gefördert wird, auch umder Bildung von schädlichen Stoffen wie Mykotoxinenvorzubeugen.Der Praktiker hat zu beachten, dass die Bodenbearbeitungerhebliche Auswirkungen vor allem auf die Verunkrautung derKulturpflanzenbestände und den Befallsdruck durch Krankheitenund Schädlinge, z. B. auf den Befall des Getreides durchHalmbasiserkrankungen oder durch Pilzbefall in der Ähre, hat.Durch sachgerechte Bodenbearbeitung kann er z. B. die Verunkrautungdurch die Quecke mindern. Aus Gründen des Erosionsschutzessollte der Boden möglichst nie unbehandelt bleiben.Dies kann durch Untersaaten, Zwischenfrüchte, Mulchsaaten,andere Formen reduzierter Bodenbearbeitung oderUmwandlung besonders gefährdeter Flächen in Dauergrünlanderreicht werden. Pfluglose Bodenbearbeitung hemmt dieErosion, ist jedoch häufig mit einem insgesamt erhöhten Aufwandan <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen verbunden. Nach Maisempfiehlt sich aufgrund der Gefahr eines erhöhten Fusarium-Befalls in der Folgekultur Weizen eine Pflugfurche. Es gilt also<strong>im</strong> Einzelfall abzuwägen, welche Art der Bodenbearbeitungsowohl den Belangen des Boden- und Erosionsschutzes als auchder guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> am bestengerecht wird.Auswahl von Sorten und HerkünftenDie Pflanzenzüchtung leistet mit der Bereitstellung von Kulturpflanzensorten,die wichtige Resistenz- oder Toleranzeigenschaftenbesitzen, einen bedeutenden Beitrag <strong>zur</strong> Entwicklungeines umweltschonenden <strong>Pflanzenschutz</strong>es und zum Verbraucherschutz.Tolerante und resistente Sorten ermöglichen es oft,18


die Zahl notwendiger <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelanwendungen <strong>zur</strong>eduzieren.Zu diesen Sorten können solche mit Resistenz oder Toleranzgegenüber Schadorganismen ebenso gehören wie z. B. Sortenmit einer erhöhten Konkurrenzfähigkeit gegenüber Unkräutern.Auch eine geringere Anfälligkeit gegenüber Krankheiten,die <strong>zur</strong> Bildung von Mykotoxinen führen können, ist vonBedeutung.Zum Beispiel stehen bei Getreide dem Landwirt Hochleistungssorten<strong>zur</strong> Verfügung, die gegen Mehltau- und Rosterkrankungeneine nur noch geringe bis mittlere Anfälligkeit aufweisenund so eine deutliche Verringerung des Fungizidaufwandeserlauben. Ein sortenspezifisches Unkrautunterdrückungsvermögenkann zu einer verringerten Anwendung von Herbizidenbeitragen und die Unkrautbekämpfung unterstützen. Sortenmit Resistenz gegen verschiedene Schadorganismen stehenauch für best<strong>im</strong>mte Gemüsearten und teilweise auch Obstartensowie für Reben <strong>zur</strong> Verfügung. Die Resistenz ist deshalbneben der Leistungsfähigkeit und der regionalen und betriebswirtschaftlichenEignung der Sorten und ihrer Nachfrage amMarkt ein wichtiges Auswahlkriterium.Die Resistenz einer Sorte ist keine stabile Größe. Schon innerhalbweniger Jahre können aufgrund von natürlichen Selektionenoder Modifikationen der Schadorganismen Resistenzenüberwunden und resistente Sorten anfällig werden. DieseGefahr steigt, wenn einzelne Sorten längere Zeit <strong>im</strong> Anbaudominieren. Zudem wird die Resistenz durch standörtlicheGegebenheiten, den Witterungsverlauf sowie Anbaumaßnahmenbeeinflusst.Es sind vorzugsweise solche Sorten und Herkünfte auszuwählen,die Toleranz- oder Resistenzeigenschaftengegenüber wichtigen standortspezifischen Schadorganismenaufweisen.19


Der Praktiker wählt die für seine Bedingungen am bestengeeigneten Sorten aus. Hierzu kann er die Beratung und Informationsmaterialeinbeziehen. Wichtige Informationen überResistenzeigenschaften der Sorten sind z. B. beschreibendenSortenlisten, regionalen Anbauempfehlungen und Hinweisendurch die Saatguthändler zu entnehmen.Sortenresistenz GetreideAllerdings ist zu beachten, dass nicht gegen alle Schadorganismengleichermaßen Resistenzen bestehen. Vollständig oderteilweise resistent sind landwirtschaftliche und gartenbaulicheKulturpflanzensorten gegenüber einigen Krankheiten, diedurch Pilze und Viren verursacht werden, oder gegenüberNematodenbefall. Insektenresistente Sorten sind bisher nurausnahmsweise verfügbar. Da Resistenzen von den Schadorganismenüberwunden werden können, ist auch be<strong>im</strong> Anbauresistenter Sorten der Gesundheitszustand der Pflanzen sorgfältigzu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig Abwehrmaßnahmeneinleiten zu können.In der Forstwirtschaft sind die natürliche Verjüngung örtlichbewährter Bestände und die Wahl herkunftsgesichertenVermehrungsgutes auf der Grundlage des Forstvermehrungsgesetzesund der Herkunftsempfehlungen von verschiedenenBundesländern in der Regel geeignete Mittel <strong>zur</strong> Begründungvon gut an den Standort angepassten Beständen. Auch einehohe biologische Vielfalt erhöht die Widerstandskraft derWälder.20


HygieneIn der Landwirtschaft, <strong>im</strong> Gartenbau, in der Forstwirtschaft und<strong>im</strong> Vorratsschutz ist es das Ziel hygienischer Maßnahmen, dasSchadorganismenpotenzial zu reduzieren, damit einem Befallvorzubeugen und die Erstinfektion durch Schadorganismenmöglichst weit hinauszuschieben oder auszuschließen. Dasgeschieht vorrangig über das Verhindern der Einschleppungund Verschleppung von Schadorganismen durch das Saat- undPflanzgut. Dies gilt z. B. für Nematoden, Rizomania an Zuckerrübenoder Ringfäule an Kartoffeln. In gleicher Weise ist eine Verbreitungvon Schadorganismen über verseuchte Erde, Substrate,Anzuchtgefäße, Geräte oder kranke Pflanzen zu unterbinden.Durch Maßnahmen der Hygiene sind die Voraussetzungenfür gesunde und leistungsfähige Pflanzen,Pflanzenbestände und Pflanzenerzeugnisse zu schaffen.Für den Praktiker ist die wichtigste hygienische Maßnahme dieVerwendung gesunden Saat- und Pflanzgutes. ZertifiziertesSaat- und Pflanzgut und die Einschränkung des Nachbaus aufSaat- und Pflanzgut aus gesunden und leistungsfähigen Beständensind dafür wichtige Grundlagen.Be<strong>im</strong> Vorratsschutz entzieht die regelmäßige Reinigung derVorratsräume, die Bemusterung einzulagernder Vorratsgüterauf Befall und der vorbeugende Einsatz physikalischer Maßnahmen,wie Anwendung von Hitze oder Kälte, den VorratsschädlingenBefallsmöglichkeiten frisch eingelagerter Ware.Bei gemeinsamer Nutzung durch mehrere Betriebe sind Ackergeräteund -maschinen von anhaftender Erde zu säubern. Auchder Mähdrescher kann <strong>zur</strong> Verbreitung von Unkräutern beitragen.Durch Einarbeiten von Pflanzenresten und Ernterückständenkann <strong>im</strong> Feldbau in der Regel eine Verminderung desSchadensrisikos erreicht werden, z. B. bei Befall durch denMaiszünsler oder <strong>zur</strong> Verringerung des Fusariumbefalls – undsomit der Bildung von best<strong>im</strong>mten Mykotoxinen – be<strong>im</strong> Anbauvon Weizen nach Maisvorfrucht.21


In Gewächshäusern sind die regelmäßige Reinigung, dieSubstratdämpfung und gegebenenfalls die Desinfektion derKultureinrichtungen und Arbeitsgeräte sowie die Beseitigungvon Unkraut und überständigen Pflanzen wichtige Hygienemaßnahmen.Für die Kultur sind möglichst neue bzw. sterilisierteSubstrate zu verwenden. Bei der Bewässerung ist daraufzu achten, dass über das Gießwasser keine Schadorganismenverbreitet werden. Pflanzliche Abfälle sind so zu behandelnund wiederzuverwerten oder erforderlichenfalls zu beseitigen,dass eine Übertragung von Schadorganismen verhindert wird.Neu erworbene Pflanzen sollten für eine angemessene Zeitunter Quarantäne gestellt werden, wenn nicht abgeschätztwerden kann, ob sie befallsfrei sind.In der Forstwirtschaft werden Hygienemaßnahmen <strong>im</strong> Rahmender Waldwirtschaft durchgeführt. Dazu gehört z. B. auch dieAbfuhr von mit Borkenkäfern befallenem Holz aus dem Wald,soweit dies praktikabel ist.Saat- und PflanzzeitenDie Saat- und Pflanzzeiten richten sich nach den Erfordernissender Kulturpflanzenarten. Sie sind in Abhängigkeit von derKl<strong>im</strong>aregion, von der Witterung und vom Bodenzustand festzulegen.Im Gartenbau haben darüber hinaus die ökonomischenRahmenbedingungen einen großen Einfluss. Die Opt<strong>im</strong>ierungder für Standort und Betrieb spezifischen Saat- undPflanzzeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklunggesunder und leistungsfähiger Kulturpflanzenbestände. Durchdie Wahl der Saat- und Pflanzzeit lässt sich das Auftretenbest<strong>im</strong>mter Schadorganismen beeinflussen.Die Saat- und Pflanzzeiten sollten so gewählt werden,dass der Befall durch Schadorganismen nichtgefördert wird.22


MaisdrillenFrühe Saat von Wintergetreide kann den Befall durch Pilzkrankheiten,Viruskrankheiten und Unkräuter fördern. Siebringt jedoch meistens auch Pflanzen hervor, die den Winterbesser überstehen und gegen andere Schadorganismen widerstandsfähigersind. Darüber hinaus erleichtert eine frühereErnte den Anbau von Zwischenfrüchten, auch um phytosanitäreZwecke zu verfolgen.Bei einigen Schadorganismen, z. B. Gelbverzwergungsvirus derGerste und Fritfliege, kann durch eine nicht zu frühe Aussaatdes Wintergetreides und möglichst frühe Aussaat des Sommergetreidesder Befall so weit verringert werden, dass sonst notwendige<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen ausbleiben können. Überdie Nutzung dieser Möglichkeiten, die zu Lasten der Bestandsentwicklunggehen können, muss der Praktiker unter Abwägungaller Umstände und unter Berücksichtigung regionalerAnbauempfehlungen vor Ort entscheiden.Kultur- und PflegemaßnahmenGeeignete Kultur- und Pflegemaßnahmen sind bei allen KulturpflanzenartenVoraussetzung für die Entwicklung gesunder undleistungsfähiger Bestände. Darüber hinaus sind Pflegemaßnahmenin der Landwirtschaft, <strong>im</strong> Gartenbau und in der Forstwirtschaftunverzichtbarer Bestandteil des <strong>Pflanzenschutz</strong>es. Siekönnen auch die best<strong>im</strong>mungsgemäße und sachgerechteAnwendung geeigneter Pflanzenstärkungsmittel einschließen.23


Die Kultur- und Pflegemaßnahmen sind standortgerechtund situationsbezogen durchzuführen.Zum Beispiel sind Pflegemaßnahmen in landwirtschaftlichenKulturen und in Freilandkulturen des Gartenbaus vor allem aufdie Lockerung des Bodens und die Beseitigung des Unkrautsgerichtet. Mechanische Maßnahmen können aber die Erosionfördern oder <strong>zur</strong> Virusübertragung beitragen. Notwendigkeitund Umfang sind daher <strong>im</strong> Einzelfall vor Ort abzuwägen undzu entscheiden.ObstbaumschnittIm Gartenbau ist der Schnitt bei Gehölzen eine wichtige Maßnahmesowohl <strong>zur</strong> Erhaltung des physiologischen Gleichgewichtesund damit des Gesundheitszustandes der Pflanzen alsauch <strong>zur</strong> Abwehr von Schadorganismen. Er ist in Abhängigkeitvon Pflanzenart, Wuchsform, Pflanzenalter und Kulturverfahrendurchzuführen und kann nur unmittelbar am Standort entschiedenwerden.24


In Gewächshauskulturen üben Faktoren wie Bestandsdichte,Kl<strong>im</strong>atisierung und Bewässerungstechnik einen erheblichenEinfluss auf die Entwicklung von Schadorganismen aus. Ihrerichtige Kombination in Abhängigkeit von Kulturart, Kulturstadiumund technischen Einrichtungen kann die Infektionsgefahrdurch bedeutsame Schadorganismen vermindern und ineinigen Kulturen die Anwendung von Wachstumsreglernteilweise ersetzen.In Lager- und Vorratsräumen müssen Abfälle und Reste vonVorratsgütern regelmäßig gründlich beseitigt werden, um einEntstehen von Befallsnestern zu vermeiden.NährstoffversorgungEine über die gesamte Vegetationszeit der Kulturpflanzenandauernde ausgewogene und bedarfsgerechte Nährstoffversorgungist Voraussetzung für die Entwicklung gesunder undleistungsfähiger Kulturpflanzenbestände.Die Nährstoffversorgung der Pflanzen ist ausgewogenund bedarfsgerecht zu gestalten. Im Rahmen einerbedarfsgerechten Düngung sollte die Nährstoffversorgungso ausgeführt werden, dass der Befall durchSchadorganismen nicht gefördert wird.Der Praktiker muss sich nach den Regelungen der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> in der Düngeverordnung richten. Damit soll Überdüngungenebenso vorgebeugt werden wie Nährstoffmangel.Ein unausgewogenes Verhältnis zwischen den Einzelnährstoffenschwächt die Kulturpflanzen, ihre Anfälligkeit gegenüberSchadorganismen wird erhöht und die Konkurrenzkraft gegenüberUnkräutern in der Regel verringert.Auch in Wäldern hat eine ausgewogene Nährstoffversorgungfür die Stabilität und die Widerstandsfähigkeit des Ökosystemseine große Bedeutung. Nährstoffungleichgewichte lassen sichin Wäldern nur bedingt ausgleichen.25


6. Grundsätze für die Einschätzungund Bewertung des Schadens, derdurch Krankheitserreger, Schädlingeund Unkräuter hervorgerufenwerden kannBeobachtung der Pflanzen, Pflanzenbestände 6und Pflanzenerzeugnisse und Einschätzungdes BefallsZur guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> gehört, dassSchadorganismen grundsätzlich nur dann abgewehrt oderbekämpft werden, wenn ein wirtschaftlicher Schaden droht.Es ist jedoch in der Regel keine vollständige Vernichtung derSchadorganismen anzustreben. Ein Befall, der keinen wirtschaftlichenSchaden verursacht, ist zu tolerieren. Eine El<strong>im</strong>inierungvon Schadorganismen ist nur unter best<strong>im</strong>mten Bedingungenangezeigt, insbesondere bei der Saat- und Pflanzgutproduktion,bei der Pflanzenquarantäne, bei besonderen Qualitätsanforderungenund <strong>zur</strong> Vermeidung von Virusübertragungen.Die Pflanzen, Pflanzenbestände und Pflanzenerzeugnissesind hinsichtlich ihrer Entwicklung und ihresGesundheitszustandes zu beobachten. Der Befall mitSchadorganismen ist nach der Notwendigkeit einerBekämpfung einzuschätzen und einzustufen in:– nichtbekämpfungswürdiger Befall oder– bekämpfungswürdiger Befall.Die Einschätzung über die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahmekann nicht generell erfolgen. Es müssen neben denBesonderheiten der Schadorganismen die standort-, situationsundkulturpflanzenbezogenen Bedingungen berücksichtigt6Hierzu zählen auch Wälder.26


werden. Die Notwendigkeit einer Bekämpfung kann sich auchaus anderen Gründen als der Gefährdung von Quantität undQualität des Erntegutes und der Arbeitserleichterung ergeben.Beeinträchtigungen von benachbarten Beständen oder Folgekulturensowie Aspekte des Boden- oder Gesundheitsschutzessind ebenfalls in Betracht zu ziehen. Das schließt z. B. auch dieBeurteilung von Beständen hinsichtlich möglicher Mykotoxinbelastungendes Erntegutes ein.Zur Beurteilung der Entwicklung und des Gesundheitszustandesvon Pflanzen, Pflanzenbeständen und Pflanzenerzeugnissensind solide Kenntnisse erforderlich, vor allem zu BefallsundSchadbildern der wichtigsten Schadorganismen. DerPraktiker benötigt darüber hinaus ausreichende Kenntnisse<strong>zur</strong> Bewertung der Bekämpfungswürdigkeit des Befalls.Für eine Reihe von Schadorganismen kann der PraktikerBekämpfungsschwellen nutzen. Sie setzen voraus, dass derBefall eines Feldes oder Bestandes mit geeigneten Methodenquantifiziert wird. Beispiele sind nach heutigem Wissensstand– Verunkrautung in Getreide, insbesondere Winterweizen,und Raps,– pilzliche Blattkrankheiten an Getreide,– Getreideblattläuse an Winterweizen,– Schmetterlingslarven und Blattläuse an Kohlarten,– Porreerost,– Spargelfliege sowie– Larven von Forstschädlingen an Kiefer, Eiche oder Fichte.Gelbschale <strong>im</strong> Raps27


Für einzelne Schadorganismen stehen auch indirekteMethoden <strong>zur</strong> Befallsprognose und Befallseinschätzung <strong>zur</strong>Verfügung, beispielsweise– Gelbschalen für Rapsschädlinge (Rapserdfloh und Stängelrüssler),– gele<strong>im</strong>te Farbtafeln <strong>im</strong> Obstbau und in Gewächshäusern,– Pheromonfallen für Schadschmetterlinge (z. B. Wintersaateule,Erbsenwickler, Apfelwickler, Apfelschalenwickler,Traubenwickler, Nonne, Forleule), Borkenkäfer und verschiedeneVorratsschädlinge sowie– Prognosesysteme für Apfelschorf und Peronospora <strong>im</strong>Weinbau.Bei einigen Krankheiten, z. B. Halmbruchkrankheit des Weizens,Kraut- und Braunfäule der Kartoffel und Feuerbrand anKernobst, ist eine frühzeitige Diagnose <strong>im</strong> Bestand und damiteine rechtzeitige Einschätzung der Bekämpfungsnotwendigkeitnicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich. Hier hilft die<strong>Pflanzenschutz</strong>beratung mit Warnhinweisen, die mit Hilfe voncomputergestützten Prognosemodellen und anderen indirektenMethoden erstellt werden.Erfahrungen und EntscheidungshilfenDie endgültige Entscheidung gegen oder für eine Abwehrmaßnahmemuss stets der Praktiker treffen und verantworten.Er hat die Kosten für die <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen zu tragenund trägt das Risiko bei Unterlassung einer notwendigen <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahme,die zu hohen Verlusten führen kann.Bei Obst, Reben, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen und Waldbäumenkann es sogar zum Totalverlust kommen. Dies kann nichtnur alle finanziellen Vorleistungen für gute Erträge zunichtemachen, sondern auch negative betriebliche und ökologischeFolgen haben.28


Bei der Einschätzung über die Notwendigkeit einerBekämpfungsmaßnahme sind die Erfahrungen undBeobachtungen der Vorjahre einzubeziehen, dieHinweise der amtlichen <strong>Pflanzenschutz</strong>beratung zuberücksichtigen und, soweit verfügbar und praktikabel,weitere Entscheidungshilfen zu nutzen.Zur Einschätzung der Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahmesind alle <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Fachkenntnisse undEntscheidungshilfen, insbesondere Informationsschriften,Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen und Auskunftsdiensteder <strong>Pflanzenschutz</strong>beratung der Länder, heranzuziehen.Der Praktiker sollte auch seine eigenen Erfahrungen und Beobachtungennutzen, um eine standort- und situationsbezogeneEinschätzung des Gesundheitszustandes der Pflanzen, Pflanzenbeständeund Pflanzenerzeugnisse zu sichern oder sich auf drohendeBefallsentwicklungen einzustellen. Wenn in den Ländernoder Regionen für die <strong>Praxis</strong> geeignete Prognoseverfahren oderExpertensysteme angeboten werden, sollten diese genutzt werden.Dies ist besonders wichtig bei Krankheiten wie Feuerbrandan Kernobst, bei denen die Bekämpfungswürdigkeit ohne eincomputergestütztes, auf Wetterdaten basierendes Prognosesystemnicht festgestellt werden kann.Beispiel für computergestützte Prognoseverfahren und Entscheidungshilfen29


Auch Informationen von <strong>Pflanzenschutz</strong>experten der privatenBeratung, des Handels, der Anbauverbände und der Industriekönnen <strong>zur</strong> Entscheidungssicherheit beitragen.7. Grundsätze für die Auswahl derAbwehr- undBekämpfungsmaßnahmenNichtchemische Abwehr- und BekämpfungsverfahrenAlle Abwehr- und Bekämpfungsverfahren, die nicht derAnwendung eines chemischen <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels bedürfen,werden mit dem Begriff „nichtchemische“ Verfahren zusammengefasst.Nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahrenleiten sich in vielen Fällen aus der acker- und pflanzenbaulichenTradition ab oder berücksichtigen Mechanismen dernatürlichen Regulation. Sie gelten meist als besonders umweltverträglich.Sofern praktikable und umweltverträgliche nichtchemischeAbwehr- und Bekämpfungsverfahren <strong>zur</strong>Verfügung stehen, sind diese zu bevorzugen.Die Entscheidung für eine nichtchemische <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmeist unter Abwägung der Wirksamkeit, der Umweltverträglichkeit,des Risikos und der Kosten standort-, situationsundkulturpflanzenbezogen zu treffen. Dabei ist auch aufbesondere Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzeszu achten. Es sind alle <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Fachkenntnisseund Entscheidungshilfen, insbesondere Informationsschriften,Warndiensthinweise, Beratungsveranstaltungen undAuskunftsdienste der <strong>Pflanzenschutz</strong>- und Pflanzenbauberatungder Länder, zu nutzen.30


Anwendung geeigneter <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelDie Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>schließt die best<strong>im</strong>mungsgemäße und sachgerechteAnwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln ein. Da in vielenBereichen der Pflanzenproduktion keine geeigneten nichtchemischenVerfahren verfügbar sind, gibt es <strong>zur</strong> Anwendungvon chemischen <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln vielfach keine Alternative.Stehen keine anderen praktikablen Möglichkeiten derSchadensabwehr <strong>zur</strong> Verfügung, so ist die Anwendungeines geeigneten, für das jeweilige Anwendungsgebietzugelassenen oder genehmigten <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelsmöglich.Anwendung eines <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels <strong>im</strong> Raps31


Die Entscheidung für die Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnist unter Abwägung der Wirksamkeit, des Risikos fürMensch, Tier und Naturhaushalt (z. B. für Bienen, Nutzorganismen,Gewässer) und der Kosten standort-, situations- und kulturpflanzenbezogenzu treffen. Dabei sind die Hinweise aufder Gebrauchsanleitung zu berücksichtigen. Hierzu gehörendie Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen zum Schutz der Gesundheitvon Mensch und Tier und des Naturhaushaltes und best<strong>im</strong>mteAnwendungsbedingungen oder der Grad möglicher Schädigungenvon Nutzorganismen. Bei Herbiziden und Nematizidensind mögliche Auswirkungen auf die Folgekultur zu beachten.Es sind auch die <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Fachkenntnisse undEntscheidungshilfen zu nutzen. Hierzu gehören Informationsschriften,computergestützte Expertensysteme, Warndiensthinweise,Beratungsveranstaltungen und Auskunftsdienste der<strong>Pflanzenschutz</strong>beratung der Länder. Zusätzliche Informationen,z. B. von Beratern der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelhersteller, desHandels oder privaten <strong>Pflanzenschutz</strong>beratern, können <strong>zur</strong>Entscheidungssicherheit beitragen.8. Grundsätze für die sachgerechteAnwendung nichtchemischer<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenAnwendung nichtchemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenNichtchemische <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen sind unter dengenannten Voraussetzungen <strong>im</strong> Sinne einer Reduktion derAnwendung chemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel und davon ausgehenderRisiken grundsätzlich zu bevorzugen. Es können sehrspezielle, zuweilen nicht einfach zu handhabende und aufwändigeVerfahren sein, die standort- und situationsbezogen angewendetwerden müssen. Auch nichtchemische <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenkönnen unerwünschte Nebenwirkungen haben,wie die Förderung der Erosion durch Wind und Wasser nachmechanischer Unkrautbekämpfung oder die Schädigung von32


Nützlingen be<strong>im</strong> Abflammen von Unkräutern. Selektiv wirkendeund umweltverträgliche biologische Verfahren <strong>im</strong> engerenSinne stehen nur gegen relativ wenige Schadorganismen<strong>zur</strong> Verfügung.Nichtchemische Maßnahmen sind anzuwenden, wenndie gewählten Verfahren praktikabel und umweltverträglichsind.Die mechanische Beseitigung oder Kontrolle des Unkrautes(Unkrautbekämpfung) durch Hacken, Striegeln und Mähen oderandere Techniken ist eine wichtige nichtchemische <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahme.MaishackeDer Praktiker hat zu berücksichtigen, dass die Effizienz dermechanischen Unkrautbekämpfung vom Bodenzustand, von derEntwicklung des Kulturpflanzenbestandes und der Verunkrautungsowie von der Witterung abhängig ist. Im Getreide kann mitmechanischen Verfahren zwischen 30 und 70 % des Unkrautsbeseitigt werden. In Kartoffeln und Mais kann dieser Anteil höhersein. Auch die Kombination mechanischer mit chemischen Verfahrenträgt <strong>zur</strong> verminderten Anwendung von Herbiziden bei.33


Insgesamt können nach heutigen Erfahrungswerten in landwirtschaftlichenKulturen etwa 10 bis 20 % der notwendigenMaßnahmen <strong>zur</strong> Unkrautbekämpfung mit mechanischen Verfahrenerfolgen. Mechanische Verfahren werden vorzugsweisein Kartoffeln und Rüben auf leichten Böden und bei geringerVerunkrautung genutzt.Im Ackerbau eignen sich mechanische Verfahren lokal auchfür die Bekämpfung schädlicher Bodeninsekten, wobei allerdingsauch Nützlinge und indifferente Arten beeinträchtigtwerden können. Eine Entscheidung über das zu wählende Verfahrenkann nur unter Abwägung aller Umstände standortundsituationsbezogen erfolgen. Weitere nichtchemische <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen,wie Abflammen der Unkräuter oderEinsatz von Kollektoren zum Absammeln von Kartoffelkäfern,sind teuer, oft sehr energieaufwändig und zum Teil ungenügendwirksam. Von den biologischen Verfahren hat sich die ineinigen Ländern finanziell geförderte Anwendung vonTrichogramma-Eiparasiten gegen den Maiszünsler bewährt.Darüber hinaus können auch Bacillus-thuringiensis-Präparategegen Kartoffelkäfer, Maiszünsler, Nonne und andere Schädlingeangewandt werden.Im Gartenbau bestehen in vielen Fällen bessere Voraussetzungenfür die Anwendung vielfältiger nichtchemischer Maßnahmen.Neben der Unkrautbeseitigung und dem Einsatz vonNützlingen können Netze zum Schutz gegen Insekten undVögel, Fallen, Lock- und Abschreckstoffe etc. genutzt werden.Folien zum Abdecken der Bodenoberfläche und andere Mulchverfahrengewährleisten in best<strong>im</strong>mten Kulturen einen wirksamenSchutz gegen die Verunkrautung. Auf kleineren Flächenkönnen Netze vor Befall mit Schädlingen schützen, z. B. vorRettichfliegenbefall <strong>im</strong> Rettichanbau. Allerdings ist die Handhabungder Netze auf großen Anbauflächen schwierig odernicht möglich.In best<strong>im</strong>mten Gewächshauskulturen ist der Einsatz von Nützlingenbereits soweit entwickelt, dass ganz oder teilweise aufdie Anwendung von Akariziden oder Insektiziden verzichtetwerden kann. Die Entscheidung über den Nützlingseinsatz34


kann nur situationsbezogen vor Ort und gegebenenfalls unterEinbeziehung einer Spezialberatung getroffen werden undmuss begleitende Maßnahmen, z. B. die Steuerung des Raumkl<strong>im</strong>as,einbeziehen.Im Wein- und Obstbau können in best<strong>im</strong>mten Situationen Pheromone(Verwirrungsmethode) gegen Traubenwickler oderApfelwickler angewandt werden. Bacillus-thuringiensis-Präparate,die auch für weitere Anwendungsgebiete <strong>im</strong> Gartenbauund <strong>im</strong> Forst verfügbar sind, können ebenfalls gegen dieseSchädlinge angewandt werden. Weitere <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelauf der Basis von insektenpathogenen Viren oder pilzlichenAntagonisten sind zugelassen.In der Forstwirtschaft sind mechanische Bekämpfungsmaßnahmenwie das Entrinden befallenen Holzes <strong>zur</strong> Abwehr vonBorken- oder Prachtkäferbefall mögliche – wenn auch sehr aufwändige– Bekämpfungsmaßnahmen. Als biotechnische Maßnahmenhat sich der Einsatz von Fallen mit Aggregationspheromonen<strong>zur</strong> kleinörtlichen Borkenkäferüberwachung bewährt.Handhabung von NützlingenEine Reihe von Nützlingen wird in speziellen Betrieben kommerziellvermehrt und vermarktet, so dass sie von den Anwendern<strong>im</strong> Freiland oder <strong>im</strong> Gewächshaus in der notwendigenDichte eingesetzt werden können.Nützlinge sind als lebende Organismen <strong>im</strong> Rahmen derbiologischen Bekämpfung sorgfältig und unter Beachtungihrer biologischen Besonderheiten zu handhaben.Be<strong>im</strong> Einsatz von Nützlingen ist in besonderer Weise darauf zuachten, dass die Beschaffung und die Anwendung sorgfältigvorbereitet und durchgeführt werden. Darüber hinaus ist dieGefahr der Faunenverfälschung durch gebietsfremde Nützlingezu beachten. Vor dem Einsatz von Nützlingen ist <strong>im</strong> Hinblickauf die geltende Rechtslage eine Genehmigung der zuständigenLandesbehörde einzuholen.35


Encarsia – Einsatz in PoinsettienIm Gartenbau richten sich die Möglichkeiten des Einsatzes vonNützlingen nach der jeweiligen einzelbetrieblichen Situation,insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf Kulturfolgen, Kulturarten, technischeEinrichtungen und die Vermarktungsstruktur. Dabei istzu beachten, dass der Nützlingseinsatz in Kulturen mit relativhohem potentiellem Schaderregerauftreten oft hinsichtlich dergesamten Verfahrenskosten deutlich teurer ist als chemischeMaßnahmen des <strong>Pflanzenschutz</strong>es und es aufgrund der spezifischenAnsprüche und Potenziale der einzelnen Nützlinge einesspeziellen Nützlingsmanagements bedarf.Im Rahmen des integrierten <strong>Pflanzenschutz</strong>es gilt es auch, dievorhandene Nützlingsfauna zu schonen und zu fördern. Insbesonderein Dauerkulturen bestehen vielfältige Mechanismender natürlichen Regulation, die erhalten werden sollen,z. B. die Raubmilben als Gegenspieler von Spinnmilben. InWäldern ist besonderer Wert auf Selbstregulationsprozesseunter Ausnutzung und Förderung von vorhandenen Nützlingen(z. B. Ameisen) zu legen.Beratung zu nichtchemischen VerfahrenDie Wirkung nichtchemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen istin höherem Maße als bei Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnvon den standörtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen36


aktuellen Situation abhängig. Sie erfordern oftmals einenerheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand und es sindbesondere Kenntnisse notwendig.Be<strong>im</strong> Einsatz von nichtchemischen Verfahren, insbesonderebei der Anwendung von Nutzorganismen, istauf die Hinweise der Produzenten und der Beratungbesonders zu achten.Der Praktiker muss über die einzelnen Methoden gute Kenntnissebesitzen und alle <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Informationenund die Beratung nutzen, damit die notwendige Effizienzdieser Verfahren erreicht und nicht durch unerwünschteNebenwirkungen in Frage gestellt wird. Insbesondere be<strong>im</strong>Einsatz von Nützlingen ist eine Beachtung der Hinweise derZüchter und Berater und eine kontinuierliche Überwachungder Anwendung für den Erfolg unverzichtbar.9. Grundsätze für die best<strong>im</strong>mungsgemäßeund sachgerechte Anwendungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnZugelassene <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel dürfen grundsätzlich nur eingeführt, inden Verkehr gebracht und angewendet werden, wenn sie inDeutschland nach eingehender Prüfung durch das Bundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit <strong>im</strong> Einvernehmenmit dem Umweltbundesamt und <strong>im</strong> Benehmen mitdem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem JuliusKühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,(Julius Kühn-Institut) zugelassen und entsprechend gekennzeichnetsind.Die drei Eckpfeiler – zugelassenes <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel,geprüftes <strong>Pflanzenschutz</strong>gerät und sachkundiger Anwender –sollen die Grundlage dafür bilden, dass die best<strong>im</strong>mungsge-37


mäße und sachgerechte Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnkeine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit vonMensch und Tier und auf das Grundwasser und keine sonstigennicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf denNaturhaushalt, hat.Zugelassene <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel sowie geprüfteGeräte und sachkundige Anwender sind die Grundvoraussetzungenfür die best<strong>im</strong>mungsgemäße undsachgerechte Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln.Die Prüfung und Zulassung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln wirdnach den einheitlichen Grundsätzen für die Bewertung undZulassung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln der Europäischen Unionauf hohem Niveau vorgenommen. Durch regelmäßige Neubewertungnach spätestens zehn Jahren wird der neueste Standder wissenschaftlichen Erkenntnisse <strong>im</strong> Rahmen der Zulassungberücksichtigt. Die zugelassenen <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel sind mitallen für die Anwendung notwendigen Informationen <strong>im</strong> jährlicherscheinenden <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelverzeichnis aufgeführt.Der jeweils aktuelle Zulassungsstand ist dem Internetangebotdes Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit7 zu entnehmen oder be<strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>dienstder Länder zu erfragen.Zeichen zugelassenes<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel7www.bvl.bund.de38


Mit der Zulassung verbindet das Bundesamt für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit die zum Schutz von Mensch,Tier und Naturhaushalt erforderlichen Anwendungsbest<strong>im</strong>mungenund Auflagen, so dass die allgemein gültigen Erfordernissefür eine best<strong>im</strong>mungsgemäße und sachgerechteAnwendung nach guter <strong>fachliche</strong>r <strong>Praxis</strong> aus der Gebrauchsanleitungersichtlich sind. <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel dürfen nurin den mit der Zulassung festgesetzten oder behördlich genehmigtenAnwendungsgebieten sowie nach den in derGebrauchsanleitung aufgeführten Anwendungsvorschriftenangewendet werden. Für die mit der Zulassung festgesetztenAnwendungsgebiete sind alle relevanten Aspekte des Anwender-,Verbraucher- und Umweltschutzes nach dem Stand vonWissenschaft und Technik abgeklärt, ist eine hinreichendeWirkung gewährleistet und ist keine Schädigung an denKulturpflanzen zu befürchten.Bei Kulturen, die nur in geringem Umfang angebaut werden,oder bei Schadorganismen, die nur gelegentlich oder inbest<strong>im</strong>mten Gebieten Schäden verursachen, kann das Bundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Antragdie Anwendung eines zugelassenen <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels auchin anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebietengenehmigen (§§ 18, 18a <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetz). Diesegenehmigten Anwendungsgebiete werden <strong>im</strong> Bundesanzeigerund <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelverzeichnis veröffentlicht und sindauch be<strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>dienst der Länder zu erfragen. Da <strong>im</strong>Genehmigungsverfahren keine vertiefte Prüfung des Mittels aufWirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit erfolgt, liegen möglicheSchäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schädenan den Kulturpflanzen <strong>im</strong> Verantwortungsbereich des Anwenders,der die notwendigen Informationen von der amtlichenBeratung einholen und ggf. geeignete Maßnahmen <strong>zur</strong> Überprüfungder Pflanzenverträglichkeit vorsehen sollte.Neben den zugelassenen <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln bieten <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte,die in die <strong>Pflanzenschutz</strong>geräteliste eingetragensind, und die regelmäßige Überprüfung der <strong>im</strong> Gebrauchbefindlichen Geräte sowie sachkundige Anwender die Gewährfür eine sachgerechte Anwendung.39


Deshalb gilt:– Es dürfen nur zugelassene <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel in den festgesetztenoder genehmigten Anwendungsgebieten undunter Beachtung der Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen und Auflagenangewendet werden.– Die Anwender müssen persönlich sachkundig sein. Dienäheren Best<strong>im</strong>mungen sind <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetz undin der <strong>Pflanzenschutz</strong>-Sachkundeverordnung festgelegt.– Die eingesetzten <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte müssen entsprechendden Vorgaben amtlich kontrolliert sein und einegültige Kontrollplakette tragen. Die näheren Best<strong>im</strong>mungensind in der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelverordnungfestgelegt.Der Anwender muss seine Sachkunde nachweisen können,z. B. über eine entsprechende Ausbildung oder eine Sachkundeprüfung.Ihm obliegt darüber hinaus eine besondere Sorgfaltspflichtbei der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln.Anwendern, die <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel nicht best<strong>im</strong>mungsgemäßund sachgerecht anwenden oder nicht zuverlässig sind,kann die Anwendung untersagt und nicht ordnungsgemäßarbeitende <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte können stillgelegt werden.Es können darüber hinaus von den zuständigen Landesbehördenerforderliche Maßnahmen angeordnet werden, um dieAnwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln nach guter <strong>fachliche</strong>r<strong>Praxis</strong> zu sichern und um <strong>im</strong> Einzelfall Gefahren für dieGesundheit von Mensch und Tier und schädliche Auswirkungenauf das Grundwasser sowie unvertretbare Auswirkungenauf den Naturhaushalt abzuwenden.40


MittelauswahlDie Auswahl des <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels ist unter Abwägungder Wirksamkeit, möglicher Auswirkungen und der Kostenstandort-, situations- und kulturpflanzenbezogen zu treffen.Bei der Mittelauswahl ist das für die jeweilige Situationam besten geeignete <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel zu bevorzugen.Bei gleicher Eignung für das jeweilige Anwendungsgebiet solltenmindertoxische, relevante Nutzorganismen schonende undbienenungefährliche <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel bevorzugt <strong>zur</strong>Anwendung kommen. Selektive <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel sindbreitwirksamen vorzuziehen, es sei denn, dass mehrereSchadorganismen gleichzeitig auftreten, eine hohe Wahrscheinlichkeitfür deren Auftreten besteht oder entsprechendbreitwirksame Mittel Vorteile für den Naturhaushalt bieten.Probebehandlungen, z. B. <strong>zur</strong> Prüfung der Verträglichkeit beineuen Sorten, sind <strong>im</strong> Vorfeld der Bestandsbehandlung fürden Gartenbau häufig unerlässlich.Die drei Säulen des Warndienstes41


Beispiel für eine Häufigkeitsverteilung der Anwendung von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln in Winterweizen in einer RegionAnzahl Betriebe201023 4 5 6 7Anzahl BehandlungenAnwendungen und AufwandmengenAnwendungen von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln ohne Prüfung derBekämpfungsnotwendigkeit aus allgemeinem Vorsorgedenkenheraus entsprechen nicht der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong>. Ist nachAbwägung aller verfügbaren nichtchemischen und chemischenMöglichkeiten die Entscheidung <strong>zur</strong> Anwendung von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln gefallen, sind die für den Schadorganismusund die Kultur am besten geeigneten <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelsituationsbezogen anzuwenden, um den Wirkstoffaufwandauf das notwendige Maß zu begrenzen. Darüber hinaus sinddie standörtlichen Gegebenheiten und die Witterungsbedingungenzu beachten, um die Gefahr der Abtrift und derAbschwemmung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln zu vermeiden.In besonderen Fällen kann durch das Hinzufügen gelisteterZusatzstoffe die Effizienz der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel erhöht unddamit der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelaufwand verringert werden.Maßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung der Anwendungshäufigkeit42


und der Aufwandmenge senken gleichzeitig die Kosten fürden <strong>Pflanzenschutz</strong> und tragen <strong>zur</strong> allgemeinen Risikominderungbei.Die Anwendungen und die Aufwandmengen sind denGegebenheiten anzupassen.Grundsätzlich ist die Einhaltung des notwendigen Maßes beider Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln anzustreben. Voraussetzungist, dass die Kontrolle der Schadorganismen mitvertretbarem Aufwand und eine Einschätzung der Befallssituationmöglich sind. Dazu sind alle verfügbaren Entscheidungshilfenzu nutzen. Darüber hinaus kann die Beratung Hilfestellunggeben. Die Einhaltung der richtigen Bekämpfungstermineoder <strong>im</strong> Vorratsschutz die Einhaltung einer ausreichenden Einwirkungszeitstellen wichtige Voraussetzungen dar, um den<strong>Pflanzenschutz</strong>mittelaufwand zu begrenzen und eine hinreichendeWirkung zu erzielen.Bei best<strong>im</strong>mten Schadorganismen kann, auch unter den obengenannten Voraussetzungen, bei rechtzeitiger Anwendungkurz vor oder bei Befallsbeginn eine Epidemie besser und miteiner geringeren Anzahl von Anwendungen bzw. geringererAufwandmenge bekämpft werden als zu einem späteren Zeitpunkt.Sehr hilfreich sind für diese Fälle Prognoseverfahren,die – soweit verfügbar – genutzt werden sollten.Andererseits gibt es Unkräuter und Schadinsekten, die <strong>im</strong> ausgewachsenenStadium leichter zu bekämpfen sind. So sindz. B. Disteln und Quecken mit geeigneten Wirkstoffen in größerenStadien besser zu bekämpfen als <strong>im</strong> Jugendstadium.Je nach Schadorganismus und Wirkstoff sind daher differenzierteVorgehensweisen nötig. Auch die Witterungsbedingungenspielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wie weitman die Aufwandmenge <strong>zur</strong>ücknehmen kann. Morpholine verlierenz. B. ihre Wirkung bei Wärme eher als Azolfungizide.Wuchsstoffe <strong>zur</strong> Unkrautbekämpfung benötigen Wärme, währenddiese bei best<strong>im</strong>mten Bodenherbiziden kaum eine Bedeu-43


tung hat. Bei diesen ist die Aufwandmenge vom Humus- undTongehalt des Bodens abhängig, und sie brauchen vor allemBodenfeuchtigkeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten.Teilflächen-, Rand- und EinzelpflanzenbehandlungDa Unkräuter, Insekten und Pilze häufig vom Rand her einwandern,sind oftmals Behandlungen von Teilen der Kulturflächeoder von Einzelpflanzen ausreichend. Bei großen Schlägen istdies eher der Fall als bei kleinen. Es kann auch sinnvoll sein,bei den ersten Anzeichen eines Befalls auf Teilflächen zubekämpfen, um später nicht den ganzen Schlag oder dasganze Waldgebiet behandeln zu müssen.Durch Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlungenlassen sich in vielen Fällen großflächigeBekämpfungsmaßnahmen vermeiden.Sensorgesteuertes Obstbausprühgerät44


Die Eingrenzung von Bekämpfungsmaßnahmen auf den Randder Kulturfläche bietet sich z. B. bei der Abwehr von Rapsschädlingenund des Erbsenwicklers sowie einigen Unkrautartenan. Teilflächenbehandlungen sind z. B. bei unterschiedlichanfälligen Kulturpflanzensorten und bei ungleichmäßigemAuftreten von Unkräutern – insbesondere Wurzelunkräutern –sinnvoll. Auf Grünland sind Ganzflächenbehandlungen mit<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln auf Ausnahmen (z. B. pfluglose Narbenerneuerung)beschränkt. Auch <strong>im</strong> Wald kann einer Massenvermehrungbest<strong>im</strong>mter Schadorganismen mit einer Rand- oderTeilflächenbehandlung entgegengewirkt werden. Darüber hinauskann in best<strong>im</strong>mten Situationen die Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnan Einzelpflanzen (z. B. Ampferbekämpfungoder Wildverbissschutz) oder an zu schützenden Pflanzenerzeugnissenausreichend sein.TankmischungenTankmischungen können der Reduzierung der Aufwandmenge,des Gesamtaufwandes, der Verminderung der Eingriffshäufigkeitoder der Vermeidung von Resistenzentwicklungen dienen.Die gemeinsame Ausbringung spart darüber hinaus Überfahrtenund damit Kosten. Es werden weniger Wasser und Energieverbraucht und der Bodendruck gemindert.Tankmischungen erfordern eine gründliche Abwägungihrer Vor- und Nachteile.Zugelassene Tankmischungen bieten die höchste Sicherheit.Bei allen anderen Tankmischungen ist zu berücksichtigen, dassdie Eigenschaften der einzelnen <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel hinsichtlichPflanzenverträglichkeit oder möglicher Schädigung von z.B. Nutzorganismen in Mischungen ungünstiger ausfallen können.Mischungen mit drei und mehr <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnsollten deshalb vermieden werden. Sofern nicht auf bewährteTankmischungen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann, sind Informationender Hersteller der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel oder deramtlichen Beratung über Erfahrungen mit der vorgesehenenTankmischung einzuholen. Sind diese Informationen nicht ver-45


fügbar, ist es unverzichtbar, vor der Ausbringung wenigstensdie technische Mischbarkeit und die Verträglichkeit für dieKulturpflanzen auf geeignete Weise abzuklären.Resistenzen gegenüber <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnResistente Populationen von Schadorganismen entstehendurch den Selektionsdruck, der durch wiederholte Anwendungeiner <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel-Wirkstoffgruppe hervorgerufenwird. Häufigkeit und Geschwindigkeit der Entwicklungresistenter Populationen hängen vom Wirkungsmechanismusder Substanz und vom Schadorganismus (Generationsfolge,Rassenbildung) ab.Durch geeignete Resistenzmanagementstrategien,wie z. B. Wechsel von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen,Reduzierung der Behandlungshäufigkeit, ist derEntwicklung von Resistenzen vorzubeugen.Die Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln auf der Basis vonWirkstoffen unterschiedlicher Wirkungsmechanismenwährend der Vegetationszeit und bei Herbiziden auch inaufeinander folgenden Vegetationsperioden kann eine geeigneteMaßnahme sein, um der Entwicklung resistenter Populationenvon Schadorganismen zu begegnen. Welche Maßnahmen<strong>im</strong> konkreten Fall anzuwenden sind, ist ggf. mit deramtlichen Beratung zu klären.10. Grundsätze für die Aufzeichnungder Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnEs ist gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong>, die betriebliche Anwendung 8 von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln gemäß § 6 Abs. 4 des <strong>Pflanzenschutz</strong>-8Unter betrieblicher Anwendung ist die Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnzu gewerblichen Zwecken oder <strong>im</strong> Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungenzu verstehen.46


gesetzes aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sollten gewährleisten,dass die Anwendungen von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnnachvollziehbar sind.Eine nachvollziehbare Aufzeichnung beinhaltet mindestens:1. Name des Anwenders,2. Anwendungsfläche(z.B. Bezeichnung der behandelten Fläche oder Bewirtschaftungseinheit)3. Anwendungsdatum,4. <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel (bei Tankmischungen Angabe allerin der Mischung enthaltenen <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel),5. Aufwandmenge oder -mengen,6. Anwendungsgebiet oder -gebiete (z.B. Schadorganismusund Kulturpflanze).Dokumentation der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln47


Die Aufzeichnung dient auch der kritischen Analyse derAnwendungen von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln am jeweiligenStandort. Sie sollte insbesondere dazu genutzt werden, dieNotwendigkeit der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelanwendungen zuüberprüfen und mögliche Opt<strong>im</strong>ierungspotenziale für dieZukunft festzustellen. Um bei der betrieblichen Anwendungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln langfristig Erfahrungen zu sammeln,ist es zudem empfehlenswert, neben den nach <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetzmindestens geforderten Angaben <strong>zur</strong> Gewährleistungeiner größtmöglichen Nachvollziehbarkeit früherer Entscheidungenauch die Randbedingungen bei der Anwendungwie Stadium der Kultur, Grundlage für die Bekämpfungsentscheidung(z. B. Computergestützte Entscheidungshilfe, Warndienstaufruf,Befallsanalyse) oder Witterungsbedingungen zunotieren.Eine solche Aufzeichnung baut Vertrauen auf und dient derselbstbewussten Darstellung der Land-, Forst und Gartenbaubetriebe.Die betriebliche Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnist nachvollziehbar aufzuzeichnen.Zu einer nachvollziehbaren Aufzeichnung gehört, dass sie zeitnaherfolgt und ein Rückschluss auf die einzelne Anwendungmöglich ist. Zeitnah heißt, dass die Aufzeichnung möglichstbald nach der Anwendung erfolgen sollte, <strong>im</strong> Regelfall spätestens4 Wochen nach der Anwendung. Es kann aber auch Fällegeben, in denen 8 Wochen akzeptabel sind. Dies kann insbesondereder Fall sein, wenn die Anwendung durch einen Lohnunternehmervorgenommen wurde, der die Aufzeichnungenüber die geleisteten Tätigkeiten zu einem späteren Terminübersendet.In Abhängigkeit von den betrieblichen Verhältnissen erfolgtdie Aufzeichnung für die Anwendungsfläche, die auch Bewirtschaftungseinheiteneinschließen kann. Auch in allen anderen48


Fällen, besonders bei Anwendungen auf Kleinstflächen (z. B.bei Herdbekämpfungen <strong>im</strong> Forst oder in Gewächshäusern),bei der Behandlung von Saatgut, <strong>im</strong> Vorratsschutz, oder beiEinzelpflanzenbehandlungen <strong>im</strong> Gartenbau, Weinbau, Forst,in Gewächshäusern oder bei Pflanzenerzeugnissen, sind Aufzeichnungenso zu führen, dass sie nachvollziehbar sind.Die Begriffe Anwendungsfläche, Anwendungsgebiet undBewirtschaftungseinheit sind <strong>im</strong> Glossar beschrieben.Der Praktiker kann unterschiedliche Formen der Dokumentation<strong>im</strong> Rahmen der Betriebsführung anwenden, z. B.– Betriebsheft,– schriftliche Schlagkartei, Kulturkartei, Waldschutz- undForstschutzkontroll- oder Revierbuch oder– Internet-basierte Schlagkartei, PC-Schlagkartei, Kulturkartei.11. Grundsätze und Hinweise für denbest<strong>im</strong>mungsgemäßen und sachgerechtenEinsatz von <strong>Pflanzenschutz</strong>gerätenGeeignete und funktionssichere <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte<strong>Pflanzenschutz</strong>geräte dürfen nur in den Verkehr gebrachtwerden, wenn sie so beschaffen sind, dass ihre best<strong>im</strong>mungsgemäßeund sachgerechte Verwendung be<strong>im</strong> Anwenden von<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln keine schädlichen Auswirkungen aufdie Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser undauf den Naturhaushalt hat, die nach dem Stand der Technikvermeidbar sind. Die Hersteller, Einführer oder Vertriebsunternehmervon neuen <strong>Pflanzenschutz</strong>geräten müssen die Einhaltungder bestehenden technischen Mindestanforderungengegenüber dem Julius Kühn-Institut durch Abgabe einer Erklä-49


ung bestätigen. Das Julius Kühn-Institut führt und veröffentlichteine <strong>Pflanzenschutz</strong>geräteliste, in der die <strong>Pflanzenschutz</strong>gerätegeführt werden, die diese Anforderungen erfüllen unddamit in Deutschland verkehrsfähig sind.Im Gebrauch befindliche <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte für FlächenundRaumkulturen müssen <strong>im</strong> zweijährigen Turnus von amtlichanerkannten Kontrollstellen geprüft werden. NähereBest<strong>im</strong>mungen enthält die <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelverordnung.Erfolgreich geprüfte <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte erhalten einePrüfplakette, ohne die eine <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelausbringungverboten ist. Der <strong>Pflanzenschutz</strong>dienst überwacht dieseVorgaben.Es sind nur geeignete und funktionssichere <strong>Pflanzenschutz</strong>geräteeinzusetzen.<strong>Pflanzenschutz</strong>geräteprüfung (Querverteilung)50


Die von dem Julius Kühn-Institut <strong>im</strong> Rahmen des Erklärungsverfahrensgeprüfte Geräte-Gebrauchsanleitung enthält allenotwendigen Angaben über die Ausstattung, die Einstellung,die Vorbereitung und den Betrieb, die Wartung, Reinigungund Funktions-Kontrolle. Insbesondere sind Hinweise <strong>zur</strong> Auswahlder Düsen, zum Spritzdruck, <strong>zur</strong> Fahrgeschwindigkeitund <strong>zur</strong> Überprüfung der Dosiergenauigkeit vor Einsatzbeginnenthalten. Der Betreiber muss den sachgerechten Geräteeinsatzdurch Beachtung der Gebrauchsanleitung und darüberhinaus regelmäßige Sichtkontrollen <strong>zur</strong> Dichtheit des Flüssigkeitssystemseinschließlich der Nachtropfsicherheit und desvollständig ausgebildeten Spritzstrahls der Düsen gewährleisten.Der Einsatz von <strong>Pflanzenschutz</strong>geräten dient dem Zweck,<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel genau dosiert und mit möglichstgeringen Verlusten gleichmäßig auf Zielflächen zu verteilenund anzulagern. Die Geräteart muss deshalb dem Anwendungsgebietund der zu behandelnden Kultur entsprechenund nach Möglichkeit sollte verlustmindernde Technik zumEinsatz kommen (z. B. abtriftmindernde Düsen, Recyclingtechnik).Tunnelspritzgerät <strong>im</strong> Obstbau <strong>zur</strong> Abtriftreduktion und<strong>Pflanzenschutz</strong>mitteleinsparung51


Bei der Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln mit Luftfahrzeugensind die Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen bei der Zulassungdes <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels sowie die einschlägigen Vorschriftender Länderbehörden zu beachten. Falls keine diesbezüglichenVorschriften bestehen, kann auf die Richtlinien des JuliusKühn-Instituts <strong>zur</strong>ückgegriffen werden.Abtriftmindernde InjektordüsenBe<strong>im</strong> Einsatz von Spritzgeräten für Feldkulturen sindbesonders folgende Hinweise zu beachten:❏❏❏In den ackerbaulichen Hauptkulturen sind Fahrgassenanzulegen oder andere Orientierungshilfen zu nutzen,um einen präzisen Anschluss zu sichern und Überlappungenauszuschließen. Bei Erosionsgefahr kann einTeilbewuchs der Fahrgasse hilfreich sein.Vor Einsatzbeginn muss der Wasseraufwand/Hektarfestgelegt werden. Dabei sind u. a. die anzuwendenden<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel, das Entwicklungsstadium derKultur und die Wetterbedingungen zu berücksichtigen.Be<strong>im</strong> Ansetzen der Spritzflüssigkeit ist, ausgehend vonden Vorgaben der Mittel-Gebrauchsanleitung, der situationsbezogeneMittelaufwand festzulegen, ferner sind52


die Mischbarkeit und die erforderlichen Vorsichts- undAnwenderschutzmaßnahmen zu beachten. Für dasAbmessen und die Zugabe von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln inden Gerätebehälter oder die Mitteleinfüllschleuse desGerätes sind ausschließlich geeignete und diesem Zweckvorbehaltene Messgefäße zu verwenden.❏❏❏❏Das Befüllen von <strong>Pflanzenschutz</strong>geräten ist zu beaufsichtigen.Die Gerätebehälter dürfen nicht über das Nennvolumenhinaus befüllt werden und dürfen nichtüberschäumen. Es muss gewährleistet sein, dass be<strong>im</strong>Befüllen aus einer Trinkwasserleitung keine Spritzflüssigkeit<strong>zur</strong>ückgesaugt oder -gedrückt werden kann.Eine Befüllung aus offenen Gewässern und aus Brunnen,z.B. für die Beregnung, ist zu unterlassen.<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel-Gebinde sind nach der Entleerungsorgfältig zu spülen. Das Spülwasser ist der Spritzflüssigkeitzuzugeben. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck Mitteleinfüllschleusenmit integrierter Kanisterspüleinrichtungzu verwenden. Die gereinigten Behälter sollen derkostenfreien Rücknahme durch die <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelindustriezugeführt werden.Um zu vermeiden, dass am Ende der Behandlung zugroße Spritzflüssigkeitsrestmengen übrig bleiben, ist derBedarf an Spritzflüssigkeit abzuschätzen. Für die letzteFüllung ist der Bedarf an Spritzflüssigkeit genau zuberechnen und diese Menge oder sogar etwas wenigereinzufüllen.Im Interesse einer gleichmäßigen Quer- und Längsverteilungsowie einer abtriftarmen Applikation ist eine Fahrgeschwindigkeitbis zu 8 km/h zu wählen, da bei einerFahrgeschwindigkeit von mehr als 8 km/h die Verteilungsproblemeüberproportional zunehmen. HöhereFahrgeschwindigkeiten sind nur vertretbar, wenn durchtechnische Voraussetzungen die best<strong>im</strong>mungsgemäßeund sachgerechte Anwendung des <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelssichergestellt ist.53


❏Spritzeinsätze bei dauerhaften Windgeschwindigkeitenüber 5 m/s, dauerhaften Temperaturen über 25 °C oderrelativen Luftfeuchten unter 30 % sind zu vermeiden,da sie zu erheblichen Mittelverlusten durch Abtrift undVerflüchtigung führen.❏❏❏❏Sind für best<strong>im</strong>mte Anwendungen verlustminderndeGeräte vorgeschrieben, sind zusätzlich die Verwendungsbest<strong>im</strong>mungendes jeweiligen Gerätes einzuhalten.Bei der Ausbringung von <strong>im</strong> Gerät verbliebenenRestmengen ist zu berücksichtigen, dass eine Verdünnungder Restmenge, die sich zwischen Armatur undDüsen befindet, nicht möglich ist und daher be<strong>im</strong> Ausspritzenauf den ersten Metern die volle Konzentrationausgebracht wird. Nach Möglichkeit sollte das Klarwasserz. B. mit Hilfe von Tankreinigungsdüsen <strong>zur</strong>Reinigung der Behälterinnenräume genutzt werden.Auf die Entsorgung von Restbrühen wird in Nr. 13„Grundsätze für das Lagern, das Entsorgen und densonstigen Umgang mit Pflanzenschuttmitteln“ gesonderteingegangen.Geringe, bereits mehrfach verdünnte Restmengen können,sofern die verwendeten Mittel dies zulassen, <strong>im</strong>Gerät verbleiben und be<strong>im</strong> nächsten Einsatz mit ausgebrachtwerden.Die Außenreinigung, Befüllung, Pflege und Wartung des<strong>Pflanzenschutz</strong>gerätes soll auf einer Anwendungsflächeerfolgen. Steht eine befestigte Fläche mit Schmutzwasserfangund nachgelagerter Aufbereitung oder sachgerechterEntsorgung <strong>zur</strong> Verfügung, kann die Außenreinigung,Befüllung, Pflege und Wartung auch dorterfolgen. Die Flächenbefestigung muss eine Versickerungin den Untergrund und einen unkontrolliertenAbfluss (z. B. in die Kanalisation oder in ein Gewässer)sicher ausschließen. Ungereinigte Geräte sind nachBeendigung der Spritzarbeiten so abzustellen, dassanhaftende Spritzflüssigkeit nicht durch Niederschlägeabgewaschen werden kann.54


❏Auch zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollterminensoll das <strong>Pflanzenschutz</strong>gerät sorgfältiggepflegt und gewartet werden, um die Funktionstüchtigkeitsowie die Dosier- und Verteilgenauigkeit zu gewährleisten.Reinigung des <strong>Pflanzenschutz</strong>gerätes auf dem FeldBe<strong>im</strong> Einsatz von Sprühgeräten in Raumkulturen sind diefolgenden Hinweise zusätzlich oder ersatzweise zubeachten:❏Sprühgeräte in Raumkulturen sind entsprechend derGebrauchsanleitung bzw. den amtlichen Empfehlungenfür eine gezielte und verlustarme Applikation auf dieKulturen (z. B. Obst-, Wein- oder Hopfenbau), Entwicklungsstadien,Anbauformen und Objekte (z. B. berindetesStammholz) einzustellen. Aufgrund der räumlichenAusdehnung der Kulturen und des dadurch gegebenenhöheren Abtriftniveaus gegenüber Feldspritzen sind dieMaßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung der Abtrift besonders zubeachten.55


❏Abtriftreduzierende Maßnahmen sind neben der Verwendungverlustmindernder Geräte die Begrenzung derLuft- bzw. Flüssigkeitsstrahlrichtung nach oben auf dieHöhe der zu behandelnden Kultur, die Verwendungeines groben Tropfenspektrums, die Applikation mitreduzierter Luftmenge bzw. ohne Luft und die einseitigeBehandlung <strong>im</strong> Randbereich bei gleichzeitiger Abschaltungbzw. Abdeckung des Gebläses auf der windabgewandtenSeite.❏❏❏Grundsätzlich ist mit der für eine ausreichende Durchdringungder Kultur notwendigen geringsten Gebläseleistungzu arbeiten, wobei grundsätzlich jede Fahrgasseauszunutzen ist. In Kulturen mit engen Reihenabständen,wie z. B. <strong>im</strong> Weinbau, sind die <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelin den frühen Entwicklungsstadien, also beigeringer Blattfläche, möglichst <strong>im</strong> Spritzverfahren ohneLuftunterstützung auszubringen.Der Wasser- und <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelaufwand ist <strong>im</strong>Obst-, Wein- und Hopfenbau entsprechend dem Entwicklungsstadiumund <strong>im</strong> Obstbau auch in Abhängigkeit vonder Kronenhöhe einzustellen. Die Fahrgeschwindigkeit<strong>im</strong> Obst- und Weinbau soll nicht mehr als 6 km/h betragen.Grenzen gefährdete Objekte an die Behandlungsflächean, hat die Randbehandlung einseitig in die Behandlungsflächehinein zu erfolgen.56


<strong>Pflanzenschutz</strong>geräteprüfung (Verteilungsmessung)12. Grundsätze zum Schutz best<strong>im</strong>mterangrenzender Flächen<strong>Pflanzenschutz</strong>mittel sollen best<strong>im</strong>mungsgemäß und sachgerechtangewandt werden, so dass sie ihre Wirksamkeit entfaltenkönnen. Abtrift in benachbarte Flächen verfehlt dieses Zielund ist unerwünscht. Durch Abtrift können Beeinträchtigungenvon Fauna und Flora angrenzender Flächen verursachtwerden. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Oberflächengewässerngeboten, weil aquatische Lebensgemeinschaftengegenüber best<strong>im</strong>mten <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelwirkstoffen sehrempfindlich sind. Landwirtschaftliche und gärtnerische Produktekönnen infolge Abtrift Rückstände von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnaufweisen, die zum Verlust der Vermarktungsfähigkeitführen können, z. B. wenn Flächen des ökologischen Landbausan konventionell bewirtschaftete Flächen grenzen.57


Abtrift ist grundsätzlich zu vermeiden. Dies gilt besondersfür Abtrift in gefährdete Objekte, Gewässer undbesonders schützenswerte Biotope.Einhaltung von Abständen zum GewässerEs sind die mit der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelzulassung erteiltenAuflagen und Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen einzuhalten. Hilfestellungbietet das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“, indem <strong>Pflanzenschutz</strong>geräte, Geräteteile (Düsen) und Bedingungen<strong>zur</strong> Reduzierung der Abtrift um 50 %, 75 %, 90 % und 99 %sowie die Behandlungs-Randbreiten aufgeführt sind, auf denendiese Maßnahmen anzuwenden sind 9 . Neben verlustmindernderTechnik in Verbindung mit reduzierter Fahrgeschwindigkeitkann die Abtrift durch eine geringe Spritzhöhe, eine hoheFlüssigkeitsaufwandmenge, die Abschaltung der äußerenDüsen und die Beachtung von Windrichtung und -geschwindigkeitzusätzlich verringert werden. Zu Wohngebieten,9www.jki.bund.de58


Garten-, Freizeit- und Sportflächen sowie zu Weiden mit Viehaustriebsind ausreichende Abstände erforderlich. Sollte trotzaller Vorsichtsmaßnahmen Abtrift auf Nachbarflächen und-kulturen aufgetreten sein, so ist der Nutzungsberechtigteumgehend zu verständigen und ggf. auf Vorsorgemaßnahmen(z. B. Einhaltung der Wartezeit oder Verzehrsverbot) hinzuweisen.13. Grundsätze für das Lagern, dasEntsorgen und den sonstigenUmgang mit <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnLagern und Entsorgen von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnBesondere Anforderungen betreffen das Lagern und Entsorgenvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln, um Gefahren für Mensch, Tier undNaturhaushalt auszuschließen. Das Lagern und das sachgerechteEntsorgen von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln, z. B. wenn sieüberlagert sind oder sie nach Ablauf von Zulassung und Aufbrauchfristnicht mehr angewandt werden können, sind vielfachunumgänglich. Hierzu existieren besondere gesetzlicheRegelungen in verschiedenen Rechtsbereichen.Das Lagern von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln ist zeitlich undmengenmäßig auf das notwendige Min<strong>im</strong>um zubegrenzen und unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht.Entsorgen von Restbrühen und ReinigungsflüssigkeitenDas fachgerechte Entsorgen von Restbrühen und Reinigungsflüssigkeitenist eine wichtige Voraussetzung, um insbesondereGewässerkontaminationen zu unterbinden.59


Restbrühen und Reinigungsflüssigkeiten sollen ingeeigneter Verdünnung auf der Anwendungsflächeausgebracht werden. Eine Einleitung in Hofabläufeoder in die Kanalisation verstößt gegen die gute<strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong>.Grundsätzlich sollen Reste von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln, die sichin Restbrühen, Reinigungsflüssigkeiten oder dem Spülwasserbefinden, das bei der Reinigung der <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelbehälteranfällt, nicht außerhalb der Anwendungsflächeverbracht, sondern dort sachgerecht ausgebracht werden.Transport von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnFür den Transport von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln existieren ebenfallsbesondere gesetzliche Regelungen. Er findet vor allemzwischen den Handelseinrichtungen und dem Lager desAnwenders bzw. von dort <strong>zur</strong> Anwendungsfläche statt.Da dazu übliche Verkehrsmittel und Verkehrswege benutztwerden, ist der Gefahr von Beschädigungen der Behälter undder Kontamination von Mensch, Tier und Naturhaushalt vorzubeugen.Be<strong>im</strong> Transport von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln sind Vorkehrungenzu treffen, um Beschädigungen von Transportbehälternund Kontaminationen auszuschließen.Wenn bei einem Unfall <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel aus Transportbehälternaustreten, sind die Polizei und ggf. der Hersteller oderHändler des Mittels einzuschalten.Herstellen der BehandlungsflüssigkeitenDer Umgang mit dem Konzentrat von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnund die Zubereitung von Behandlungsflüssigkeiten – in derRegel mit dem Trägerstoff Wasser – können besondere Gefah-60


en sowohl für den Anwender als auch für den Naturhaushaltauslösen und sind deshalb eine kritische Phase be<strong>im</strong> Umgangmit <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln.Bei der Herstellung der Behandlungsflüssigkeit sindbesondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz desAnwenders, Dritter und des Naturhaushaltes zubeachten.Um Gefahren abzuwenden, sind bei der Zubereitung derBehandlungsflüssigkeit und be<strong>im</strong> Umgang mit dem Konzentratsowie mit der Behandlungsflüssigkeit die in der Gebrauchsanleitungaufgeführten Schutzvorschriften, insbesondere zumKörper- und Atemschutz, zu beachten. Behandlungsflüssigkeitsollte nicht in der Nähe von Brunnen oder Oberflächengewässernangesetzt werden. Der Anwender trägt für die Einhaltungvon Schutzmaßnahmen die volle Eigenverantwortung. Bei derHerstellung der Behandlungsflüssigkeit ist darauf zu achten,dass Leckagen und Kontaminationen durch sachgerechtes Verhaltenund einen entsprechenden Körperschutz vermiedenwerden.Zudosiergerät für <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel61


Angesetzte Behandlungsflüssigkeiten, unverbrauchte <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelsowie ungereinigte Behälter und Geräte sindgrundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zu lassen, um Gefahrenfür Dritte abzuwenden. Verunreinigte Behälter und Geräte sindvor Niederschlag zu schützen. Eine ausreichende Sauberkeitbei und nach Abschluss der Arbeit trägt dazu bei, Risiken fürden Anwender so gering wie möglich zu halten (z. B. benutzteHandschuhe vor dem Ausziehen gründlich abwaschen, wobeidas Waschwasser wie die Reinigungsflüssigkeit ordnungsgemäßzu entsorgen ist).14. Grundsätze für die Erfolgskontrollevon <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenNach jeder <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahme ist zu prüfen, ob das Zielerreicht wurde. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, weitereEntscheidungen sachkundig zu treffen und Erfahrungen überdie Wirkung von <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen in best<strong>im</strong>mtenSituationen zu sammeln.Der Erfolg der <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen ist durchgeeignete Methoden zu überprüfen.Der Praktiker soll sich in angemessener Zeit nach der Durchführungeiner <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahme von deren Wirksamkeitund Verträglichkeit überzeugen, indem er den Befall desbehandelten Bestandes einschätzt. Hat die Maßnahme un<strong>zur</strong>eichendgewirkt oder Schaden verursacht, muss sorgfältiggeprüft werden, wodurch die Minderwirkung oder der Schadenverursacht wurde und ob eine Wiederholungsmaßnahmemöglich und sinnvoll ist. Hierbei sollte ggf. die <strong>Pflanzenschutz</strong>beratungeinbezogen werden.Bei besonderem Interesse, <strong>zur</strong> Demonstration der Effizienz von<strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmen und bei unsicheren <strong>Pflanzenschutz</strong>entscheidungenzugunsten einer Maßnahme wird in landwirt-62


schaftlichen Kulturen die Anlage von unbehandelten Teilflächen,z. B. auf Flächen in der Größe von Gerätebreite x 10 m,empfohlen. Dort kann in der Zeit nach der Behandlung dieungestörte Befallsentwicklung verfolgt und die Auswirkung derMaßnahme beurteilt werden.Allerdings ist die Anlage von unbehandelten Teilflächen nichtbei allen Pflanzenkrankheiten zu empfehlen, da die unbehandelteStelle eine Infektionsquelle darstellen kann, die zusätzlicheBehandlungen erforderlich macht, so z. B. bei der KrautundBraunfäule an Kartoffeln. In der Forstwirtschaft wird dieWirkung einer Insektenbekämpfung z. B. anhand von Kotfallkontrollenund Probezählungen ermittelt.Um bei der betrieblichen Anwendung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelnlangfristig Erfahrungen zu sammeln, ist es – wie <strong>im</strong>Grundsatz 10 bereits erwähnt – empfehlenswert, neben dennach <strong>Pflanzenschutz</strong>gesetz erforderlichen Angaben auch dieRandbedingungen bei der Anwendung wie Stadium der Kultur,Grundlage für die Bekämpfungsentscheidung (z. B. ComputergestützteEntscheidungshilfe, Warndienstaufruf, Befallsanalyse)oder Witterungsbedingungen zu notieren.Um die Anwendung chemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel am notwendigenMaß zu orientieren, ist es ferner empfehlenswert,den Behandlungsindex zu ermitteln. Er lässt sich aus dem Verhältnisder tatsächlichen Aufwandmenge <strong>zur</strong> zugelassenenAufwandmenge und dem Verhältnis der tatsächlich behandeltenFläche <strong>zur</strong> Gesamtfläche der Anwendungsfläche ermittelnund sollte ebenfalls dokumentiert werden.Es empfiehlt sich darüber hinaus auch eine Aufzeichnung überalle durchgeführten nichtchemischen Maßnahmen. Auch siedient der kritischen Analyse und langfristigen Opt<strong>im</strong>ierungdes <strong>Pflanzenschutz</strong>es am jeweiligen Standort und sollte soerfolgen, dass standort- und situationsbezogene Erfahrungengesammelt werden können und einzelne <strong>Pflanzenschutz</strong>maßnahmenrückverfolgbar sind.63


GlossarDieses Glossar erläutert auf der Grundlage von Legaldefinitionenoder anderen Beschreibungen wichtige Begriffe, die inden Grundsätzen für die Durchführung der guten <strong>fachliche</strong>n<strong>Praxis</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflanzenschutz</strong> verwendet werden.AbtriftVerfrachtung von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln in der Behandlungsflüssigkeitdurch Luftbewegung auf Nichtzielflächen.AkarizideMittel gegen Milben. Neben spezifischen Akariziden haben auchzahlreiche Insektizide gleichzeitig akarizide Eigenschaften.AnwendungsflächeBezeichnung der Fläche oder des Objekts, auf der oder an demdas <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel angewandt wurde. Der Begriffschließt auch Teilflächen oder Bewirtschaftungseinheiten ein.AnwendungsgebietBest<strong>im</strong>mte Pflanzen, Pflanzenarten oder Pflanzenerzeugnissezusammen mit denjenigen Schadorganismen, gegen die diePflanzen und Pflanzenerzeugnisse geschützt werden sollen,oder der sonstige Zweck, zu dem das <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelangewandt werden soll.AufwandmengeDie Menge eines <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels pro Fläche, Bodenvolumenoder Raumeinheit, die <strong>zur</strong> Bekämpfung von Schadorganismenerforderlich ist.BehandlungsindexDer Behandlungsindex stellt die Anzahl von <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel-Anwendungenauf einer betrieblichen Fläche, einer Kulturoder in einem Betrieb unter Berücksichtigung von reduziertenAufwandmengen und Teilflächenbehandlungen dar,wobei bei Tankmischungen jedes Mittel gesondert zählt.64


BekämpfungsschwelleBefallsdichte bzw. Befallsintensität von Schadorganismen, beider eine Bekämpfung aus epidemiologischen, populationsdynamischenoder technischen Gründen durchgeführt werdenmuss, um das Erreichen der wirtschaftlichen Schadensschwellezu verhindern.BewirtschaftungseinheitEine Bewirtschaftungseinheit wird definiert alsa) mehrere Schläge oder andere Flächeneinheiten,b) Reviere, Abteilungen oder Teilflächen <strong>im</strong> Forst,die vergleichbare Standortverhältnisse aufweisen, einheitlichbewirtschaftet werden und mit der gleichen Pflanzenart oderden gleichen Pflanzenarten bestellt sind.Cross-ComplianceBindung der Gewährung von Direktzahlungen an die Einhaltungverbindlicher Vorschriften über den Umweltschutz, dieLebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheitund den Tierschutz.ErosionTransport von Boden durch Wind oder Wasser aus einemAbtragungsgebiet in ein Anlandungsgebiet. Durch Bewirtschaftungsmaßnahmenbeeinflussbare wichtigste Ursache fürDegradierung und Verlust von Ackerkrume.FungizideMittel gegen Pilze.HerbizideMittel gegen unerwünschten Pflanzenwuchs (Unkräuter,Ungräser).IndikationBest<strong>im</strong>mtes Anwendungsgebiet von <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln,z. B. Echter Mehltau an Weizen, Blattläuse an Rosen, zweike<strong>im</strong>blättrigeUnkräuter in Zuckerrüben.65


InsektizideMittel gegen Schadinsekten.Integrierter <strong>Pflanzenschutz</strong>Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangigerBerücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischersowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen dieAnwendung chemischer <strong>Pflanzenschutz</strong>mittel auf das notwendigeMaß beschränkt wird.MykotoxineStoffwechselprodukte von Pilzen, die an Warmblütern zugesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können(z. B. Mutterkornalkaloide, Aflatoxine, DON, Zearalenon).NematizideMittel gegen Nematoden (Fadenwürmer).Notwendiges MaßDas notwendige Maß beschreibt eine Intensität der Anwendungvon <strong>Pflanzenschutz</strong>mitteln, die notwendig ist, um dieWirtschaftlichkeit zu sichern, weil keine anderen praktikablenAbwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen,und die gleichzeitig der Vorsorge <strong>im</strong> Verbraucher- undUmweltschutz Rechnung trägt.NützlingeRäuber und Parasiten von Schädlingen, die entweder alsBestandteil der vorhandenen Fauna gefördert oder in Zuchtenvermehrt und anschließend ausgebracht werden.<strong>Pflanzenschutz</strong>mittelStoffe, die dazu best<strong>im</strong>mt sind,a) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismenzu schützen,b) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzenoder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismensind,66


c) die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohneihrer Ernährung zu dienen (Wachstumsregler),d) das Ke<strong>im</strong>en von Pflanzenerzeugnissen zu hemmen, ausgenommensind Wasser, Düngemittel <strong>im</strong> Sinne des Düngemittelgesetzesund Pflanzenstärkungsmittel; als <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelgelten auch Stoffe, die dazu best<strong>im</strong>mt sind,Pflanzen abzutöten oder das Wachstum von Pflanzen zuhemmen oder zu verhindern, ohne dass diese Stoffe unterBuchstabe a oder c fallen.PflanzenstärkungsmittelStoffe, diea) ausschließlich dazu best<strong>im</strong>mt sind, die Widerstandsfähigkeitvon Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen,b) dazu best<strong>im</strong>mt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungenzu schützen,c) für die Anwendung an abgeschnittenen Zierpflanzen außerAnbaumaterial best<strong>im</strong>mt sind.PheromoneExohormone, vor allem von Insekten; dienen der intraspezifischenKommunikation. Man unterscheidet u. a. Sexualpheromone,Aggregationspheromone, Alarmpheromone,Markierungs- oder Ablenkungspheromone.PhytotoxizitätSchädlichkeit eines <strong>Pflanzenschutz</strong>mittels gegenüber der zubehandelnden Kulturpflanze. Die Phytotoxizität ist abhängigvon der Dosis, den äußeren Bedingungen und der Dispositionder Pflanzen.ResistenzBefähigung eines Organismus, den Angriff von Schadorganismenabzuwehren oder der Wirkung eines schädigenden Agenszu widerstehen. Wichtiges Zuchtziel sind Kulturpflanzensorten,die Resistenz gegen Schadorganismen oder Stress aufweisen.Schadorganismen können gegen <strong>Pflanzenschutz</strong>mittelResistenz entwickeln, die bis <strong>zur</strong> völligen Unwirksamkeit führt.67


SchadorganismenTiere, Pflanzen und Mikroorganismen in allen Entwicklungsstadien,die erhebliche Schäden an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissenverursachen können. Viren und ähnliche Krankheitserregerwerden den Mikroorganismen, nicht durchSchadorganismen verursachte Krankheiten werden den Schadorganismengleichgestellt.SchlagEin Schlag ist eine einheitlich bewirtschaftete, räumlichzusammenhängende und mit der gleichen Pflanzenart, beiGemengen und Grünland den gleichen Pflanzenarten bestellteFläche.ToleranzDie Fähigkeit einer Pflanze, Schaderregerbefall oder die Einwirkungabiotischer Schadfaktoren unter geringerer Einbußean Lebens- und Leistungsfähigkeit zu überstehen als eine sensiblePflanze bei gleicher Belastungsintensität.WirkstoffeChemische Elemente oder deren Verbindungen, wie sienatürlich vorkommen oder zu gewerblichen Zwecken hergestelltwerden, einschließlich der Verunreinigungen, mitWirkung aufa) Schadorganismen oderb) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse;Mikroorganismen einschließlich Viren und ähnliche Organismensowie ihre Bestandteile sind den chemischen Elementengleichgestellt.Wirtschaftliche SchadensschwelleBefallsdichte bzw. Befallsintensität eines Schadorganismus, beider Schäden eintreten, die gleich hoch sind wie die Kosteneiner Bekämpfungsmaßnahme.68


HerausgeberBundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)Rochusstraße 153123 BonnTextBMELV, Referat 512StandSeptember 2010FotosBMELV, JKIGestaltung/DruckBMELVDiese Publikation können Sie kostenlos bestellen:schriftlich: BMELVReferat 512Rochusstraße 153123 BonnE-Mail: 512@bmelv.bund.deWeitere Informationen finden Sie <strong>im</strong> Internet unterwww.bmelv.deDiese Broschüre wird <strong>im</strong> Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierungkostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch vonWahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweckeder Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-,Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilungauf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie dasEinlegen, Ausdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oderWerbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke derWahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcherAnzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichenBezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendetwerden, die als Parteinahme der Bundes regierung zu Gunsten einzelnerpolitischer Gruppen verstanden werden könnte.

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