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Leeres Dokument BMELV - Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen ...

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Stand 11. Juli 2011Änderungsanliegen und Kommentierungen der Verbände Bioland, BÖLW, PAN,BUND, Nabu und Greenpeace zum:Diskussionspapierfür einen künftigen Abschnitt zum Gewässerschutz im nationalen <strong>Aktionsplan</strong> <strong>zur</strong><strong>nachhaltigen</strong> Anwendung von PflanzenschutzmittelnDieses Diskussionspapier wurde auf der Grundlage der Vorschläge der ersten Sitzung derArbeitsgruppe, am 22. September 2010, der Forumssitzung am 9. Dezember 2010 sowie zusätzlicheingereichter Stellungnahmen im Nachgang der ersten Arbeitsgruppensitzung erstelltund auf der Grundlage der Vorschläge der zweiten AG Sitzungen, am 16. Juni 2011, überarbeitet.Es stellt nicht die abschließende Haltung des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder anderer Ressorts der Bundesregierung dar.1. Derzeitige SituationUm den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächengewässer zu verhindernbzw. zu vermindern, existieren seit vielen Jahren vielfältigespezifischeVorsorgemaßnahmen, die kontinuierlich weiterentwickelt und an den Stand von Wissenschaftund Technik angepasst werden (u.a. Anwendungstechnik, Abstandauflagen, Information).Dennoch werden weiterhin einzelne Fälle von Überschreitungen von Grenzwerten undUmweltqualitätsnormen in Grund- und Oberflächengewässern festgestellt. Es besteht daherweiterer Handlungsbedarf.a. GrundwasserFür das Grundwasser dokumentiert der aktuelle Bericht der LänderarbeitsgemeinschaftWasser (LAWA) „Bericht <strong>zur</strong> Grundwasserbeschaffenheit – Pflanzenschutzmittel –Berichtszeitraum 2001 bis 2008“, dass sich die Anzahl der Messstellen, an denen der Pflanzenschutzmittelgrenzwertder Trinkwasserverordnung von 0,1 µg/l überschritten wird, imZeitraum von 1990 bis 2008 deutlich verringert hat (Abb. 1). Bundesweit wurden Messergebnissevon ca. 13.000 Messstellen ausgewertet. Der Anteil der Grundwassermessstellen,in denen der Schwellenwert von 0,1 µg/l überschritten wird, ist vom ersten Betrachtungszeitraum(1990 bis 1995) bis heute (2006 bis 2008) von 9,7 % auf 4,6 % <strong>zur</strong>ückgegangen. Es istaber auch festzustellen, dass der Rückgang der Grundwasserbelastungen im Wesentlichen aufabnehmende Fundzahlen von Atrazin, Desethylatrazin und einigen wenigen anderen Wirkstoffenund Metaboliten <strong>zur</strong>ückzuführen ist, deren Anwendung bereits seit Jahren oder sogarJahrzehnten verboten ist.Das Niveau der Belastung durch zugelassene Pflanzenschutzmittel ist niedrig und hat sichüber den gesamten Betrachtungszeitraum nicht signifikant verändert.


SEITE SEITE 2 VON VON 16Zur Frage der Bewertung nicht relevanter Metabolite im Grundwasser (Bericht der LAWA)hat die Agrarministerkonferenz auf Bitten der Umweltministerkonferenz eine Arbeitsgruppeeingerichtet. Die Ergebnisse werden bis Ende 2011 erwartet.Formatiert: Deutsch (Deutschland)


SEITE SEITE 4 VON VON 16wachen eine Vielzahl davon mit den nach WRRL vorgegebenen Methoden. Dem Bund liegenfür Berichterstattungen an die EU, die Europäische Umweltagentur und zusammenfassendeUmweltberichte nur Daten des Überblicksmessnetzes vor, das etwa 400 Messstellen vor alleman größeren Gewässer umfasst.d. Kleingewässer in der AgrarlandschaftKleine Gewässer sind grundsätzlich diffusen Einträgen oder Punkteinträgen von Pflanzenschutzmittelnbesonders ausgesetzt, wenn sie sich im Einzugsbereich von landwirtschaftlichgenutzten Flächen befinden, auf denen Pflanzenschutzmittel angewandt werden. Die Ursachender aktuellen Belastung dieser Gewässer mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen sindvielfältig. Ein behördliches Monitoring in Kleingewässern gibt es nicht.Mit den derzeit vorgenommenen Einzelbeprobungen nach WRRL werden solche Belastungenoft nicht erkannt. Besser <strong>zur</strong> Bewertung geeignet wären ereignisgesteuerte Probennahmen, dieauch kurzeitige Belastungsspitzen erfassen können. Wichtig wären hier auch biologischeUntersuchungen <strong>zur</strong> Frage, ob sich die Zusammensetzung der Gewässerorganismen durch diePflanzenschutzmitteleinträge verändert. Aussagekräftige IndizesMit dem SPEAR-Index liegtein geeigneter Indikator vor, der auch <strong>zur</strong> Abschätzung der Pestizid-Belastung vonKleingewässern herangezogen werden aber noch erprobt.kann. .Obwohl die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ordnungsrechtlichenAuflagen zum Schutz von Oberflächengewässern unterliegt und weitere freiwillige Maßnahmenzum Schutz von Oberflächengewässern im Rahmen von Agrar-Umweltprogrammendurchgeführt werden, zeigen einzelne Forschungsergebnisse über den Zustand von Kleingewässernin Agrarlandschaften, dass die für den Naturhaushalt unbedenklichen Konzentrationenan Pflanzenschutzmitteln vielfach überschritten werden (Liess et al., 2001). AuchOhlinger und Schulz (2010) bestätigt dies in einer vom Bundesamt für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit in Auftrag gegebenen Studie, in der für mehr als die Hälfte der untersuchtenGewässer zumindest zeitweilig höhere Belastungen in Wasser und Sedimenten nachgewiesenwurden, als in der derzeitigen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln vorhergesagt,ohne dass konkrete Hinweise auf ein Fehlverhalten der Landwirtschaft in dem Maßevorlagen, das die Höhe der Belastung hätte erklären können. Eine aktuelle Studie im Auftragdes DVGW Technologiezentrums Wasser (Sturm, 2007) zeigt ebenfalls eine Reihe vonBefunden.e. Zulassung von PflanzenschutzmittelnIn den vergangenen zwanzig Jahren sind die Zulassungsanforderungen für Pflanzenschutzmittelim Bereich Naturhaushalt stetig dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasstKommentar [G1]: Die Studie (Sturm,2007) bezieht sich nicht nur aufKleingewässer (Hinweis steht damit unterfalschen Überschrift).


SEITE SEITE 5 VON VON 16und damit verfeinert worden. So sind seit 1994 Anwendungsbestimmungen mit Abständen zuGewässern formuliert worden, die bei der Anwendung der jeweiligen Pflanzenschutzmitteleinzuhalten sind. Später kamen entsprechende Anwendungsbestimmungen für terrestrischeSaumbiotope hinzu. Eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen,die trotz bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ein hohes Risikofür den Naturhaushalt bergen, sind in den letzten Jahren als Folge der EU-Altwirkstoffprüfungund nationaler Entscheidungen nicht mehr verfügbar.f. DatengrundlagenSeit 2009 besteht eine Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Pflanzenschutzmittelherstellern.Diese Kooperation beinhaltet u. a., dass die Hersteller den Umweltbehörden derLänder Daten <strong>zur</strong> Analyse der Wirkstoffe <strong>zur</strong> Verfügung stellen. Auch die Zusammenarbeitzwischen Pflanzenschutzdiensten und der Wasserwirtschaft, z.B. bei der Fundaufklärung hatsich generell verbessert. In einzelnen Fällen muss der Informationsfluss weiter verbessertwerden.Kommentar [G2]: Hier wird Bezug aufKooperation genommen im folgenden aberetwas anderes benannt.Kommentar [G3]: Hier besteht docheher strukturelles Problem oder(Datenaustausch etc.)??Seit dem Jahr 2000 werden regionalisierte Daten <strong>zur</strong> tatsächlichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln(NEPTUN) erhoben und vom Julius Kühn-Institut veröffentlicht. Im Zuge desVollzugs der EU-Pflanzenschutzmittelstatistikverordnung wird für wichtige Kulturen ab 2011ein bundesweites Panel von freiwillig teilnehmenden Betrieben eingerichtet, die Daten überdie Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in ihrem Betrieb <strong>zur</strong> Verfügung stellen. ComputergestütztePrognosemodelle und Entscheidungshilfen werden zunehmend genutzt, umPflanzenschutzmittel gezielter anzuwenden und unnötige Anwendungen einzusparen. Dieserhöht den Anwenderschutz, verbessert die Effizienz und entlastet auch den Naturhaushalt.g. Rechtliche Regelungen, die zum Gewässerschutz beitragenVielfältige rechtliche Regelungen Deutschlands befassen sich direkt oder indirekt mit Fragendes Gewässer- und Trinkwasserschutzes, insbesondere auch <strong>zur</strong> Umsetzung rechtlicher Vorgabender Europäischen Union. Zu diesen Regelwerken gehören insbesondere:1. Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 u.a. <strong>zur</strong> Umsetzung folgender Richtlinien:• Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober2000 <strong>zur</strong> Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft imBereich der Wasserpolitik, die zuletzt durch die Richtlinie 2008/105/EG geändertworden ist (Wasserrahmenrichtlinie);• Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung(Grundwasserrichtlinie);Kommentar [G4]: Absatz sollte im„Wassertexteil“ des NAP gestrichen werden– wird sicherlich an anderer Stelle des NAPbeschrieben.


SEITE SEITE 6 VON VON 16• Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassersgegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe, die durch dieRichtlinie 2000/60/EG geändert worden ist.


SEITE SEITE 7 VON VON 162. Trinkwasserverordnung u.a. <strong>zur</strong> Umsetzung der• Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasserfür den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie);3. Grundwasserverordnung u.a. <strong>zur</strong> Umsetzung der• Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung undVerschlechterung (Grundwasserrichtlinie);4. Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (in Erarbeitung) (OGewV),u.a. <strong>zur</strong> Umsetzung folgender Richtlinien:• Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik;• Richtlinie der Kommission vom 31. Juli 2009 <strong>zur</strong> Festlegung technischer Spezifikationenfür die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäßder Richtlinie 2006/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG L201 S. 36)5. Gesetz <strong>zur</strong> Neuordnung des Pflanzenschutzrechts (in Erarbeitung) u.a. <strong>zur</strong> Umsetzungfolgender EU-Vorschriften:• Richtlinie 2009/128/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltigeVerwendung von Pestiziden (Rahmenrichtlinie <strong>zur</strong> <strong>nachhaltigen</strong> Verwendung vonPflanzenschutzmitteln);• Richtlinie 2009/127/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom21. Oktober 2009 <strong>zur</strong> Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen <strong>zur</strong>Ausbringung von Pestiziden• Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und <strong>zur</strong> Aufhebungder Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (Pflanzenschutzmittelverordnung);Darüber hinaus greifen Cross-Compliance-Verpflichtungen nach der Verordnung (EG) Nr.73/2009 des Europäischen Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungenim Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik den Gewässer- und Trinkwasserschutzauf.2. ZieleDie aquatische Umwelt ist gegenüber Pflanzenschutzmitteln besonders empfindlich. Es istdaher außerordentlich wichtig, eine Verschmutzung des Oberflächen- und des Grundwasserszu verhindern bzw. soweit zu reduzieren,• dass die Grenzwerte und Umweltqualitätsnormen gemäß der einschlägigengesetzlichen Regelungen in allen Gewässern eingehalten werden. ,Kommentar [G5]: Es fehlen in diesemKapitel die Teilziele. Dies widerspricht dergrundsätzlichen Systematik: (Ober)Ziele,Teilziele, entsprechende Maßnahmen undentsprechende Indikatoren. ImDiskussionspapier des <strong>BMELV</strong> <strong>zur</strong>Biodiversität sind z.B. konkrete Teilzielegenannt. In der AG war es auch nichtstrittig, dass es Teilziele geben soll. Indiesem Papier selbst werden unter„Indikatoren“ auch konkrete Teilzielegenannt (s.u.).


SEITE SEITE 8 VON VON 16• das in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angestrebte Schutzniveau fürGewässerorganismen in der Realität erreicht wird und• jeder Verschlechterung des Zustandes bzw. Steigerung der Konzentration vonSchadstoffen in Gewässern entgegengewirkt wird.Wichtig ist letztendlich die auch vom EU-Recht geforderte Kohärenz zwischen Wasser- undPflanzenschutzrecht sowie der getroffenen Maßnahmen. Auch wennPflanzenschutzmittelrückstände in Gewässern gemessen werden, so muss es Ziel sein, einEintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer - wo immer möglich - zu vermeiden.Hierfür werden im nationalen <strong>Aktionsplan</strong> geeignete Teilziele und entsprechende Maßnahmenzum Schutz der aquatischen Umwelt und der Trinkwasserversorgung vor den Auswirkungenvon Pflanzenschutzmitteln getroffen.Teilziele:1. Keine Überschreitungen der UQN zum Schutzgut Trinkwasser (0,1 µg/L).2. Reduktion des Risikos (Synopse) für den Bereich Naturhaushalt um 25% bis zum Jahr2020 festgelegt (derzeitiges Ziel, ggf. anpassen).......Einfügen weiterer Teilziele, über die Konsens besteht, wie z.B. 20 % FlächenzielÖkolandbau gemäß Nachhaltigkeitsstrategie.Kommentar [G6]: Diese beiden Sätzeaus dem Diskussionspapier (Stand25.5.2011) sollte wieder eingefügt werden.Kommentar [G7]: Die im folgendengenannten zwei Teilziele sind in dem Papierunter Indikatoren genannt und sollten daherauch an dieser Stelle als Teilziele genanntwerden. Ggf. weitere Ergänzung vonTeilzielen.3. ZeitplanEin konkreter Maßnahmen- und Zeitplan ist in Abhängigkeit von der gesamten Laufzeit desnationalen <strong>Aktionsplan</strong>s zu erarbeiten. Der Zeitplan orientiert sich auch an den Zeitplänen desWasserrechts und sollte sich in den Gesamtzeitplan des künftigen nationalen <strong>Aktionsplan</strong>s <strong>zur</strong><strong>nachhaltigen</strong> Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingliedern. Teilziele sind in Abständenvon maximal 5 Jahren zu überprüfen und ggf. neu zu formulieren, da der nationale<strong>Aktionsplan</strong> nach der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie in diesen Zeiträumen zu überprüfenist. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Erreichung eines guten Zustands allerGewässer einschließlich des Grundwassers bis zum Jahr 2015 umzusetzen, bei Anwendungaller möglichen Fristverlängerungen bis spätestens 2027.Kommentar [G8]: Für die jeweiligennoch festzulegenden Teilziele sindangepasste Zeitziele zu formulieren.Kommentar [G9]: Der Bezug WRRLkann nur als ein Beispiel genannt werden.Die Indikatoren sind jährlich zu berechnen und auszuwerten. Dadurch ergeben sich zu denjährlichen Forumssitzungen Möglichkeiten <strong>zur</strong> Überprüfung des Fortschritts.Die Zeitziele sind ggf. auch in Bezug auf einzelne Maßnahmen zu ergänzen. Eine Bewertungund Erfassung der Indikatoren kann unmittelbar erfolgen¸ geeignete, d. h. der Situation undden jeweiligen Indikatoren angepasste Monitoringzeiträume sind zu ermitteln und im NAPfestzuschreiben


SEITE SEITE 9 VON VON 164. Maßnahmena. Wissensbasis- Bundesweite Analyse der vorhandenen Gewässerrandstreifen und Beschreibung der Gewässerabschnitte,an denen Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung des Gewässerschutzes als sinnvollerachtet werden (Auftrag an JKI);- Bundesweite Analyse vorhandener Schutzgebiete und Definition von Gebieten mithöherem Schutzstatus. Hierzu zählen auch die gewässerschutzrelevanten „bestimmtenGebiete“ entsprechend Richtlinie 2009/128/EG §12. Die sind zu definieren undkartographisch kenntlich zu machen.;- Verbesserung und Konsolidierung der Datengrundlage über Rückstände von Pflanzenschutzmittelneinschließlich relevanter Metaboliten in Gewässern. Dabei sollten auchEintragspfade, Ursachen und Quellen mit erfasst werden; Besonders verbesserungswürdigist die Datenlage zu Rückständen in kleineren Gewässern (Einzugsgebietsfläche, EZG


SEITE SEITE 10 VON VON 16- Förderung zusätzlicher gewässerschonender Maßnahmen, welche über die in denkulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz hinausgehen;- Förderung von Maßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung der Anwendung von PSM auf Nichtkulturland;- Zielgerichtete Förderung spezieller Maßnahmen in Gebieten mit besondererPflanzenschutzproblematik.c. Pflanzenschutzberatung – Information- Stärkung der unabhängigen Offizialberatung im gesamten Bereich des Pflanzenschutzes;- Verbesserung der Sachkunde von Privatberatern;- Weitere Stärkung der Kooperation von Gewässerschutz- und Pflanzenschutzberatung auchhinsichtlich eines guten Informationsflusses;- Formulierung von den Ländern gemeinsam getragener Beratungsziele und -konzepteinsbesondere zum Gewässerschutz und der Entsorgung von Restmengen und Waschwässern;- Verbesserung von Beratung und Informationsangeboten für Anwendungen in den BereichenNichtkulturland, öffentliches Grün sowie Haus- und Kleingärten insbesondere desVerbotes von Herbizidanwendungen auf Wegen und Plätzen und sonstigen befestigtenFlächen.


SEITE SEITE 11 VON VON 16d. Pflanzenschutzgeräte- Intensivierung von Informationskampagnen <strong>zur</strong> Vermeidung von Punkteinträgen,insbesondere hinsichtlich der Geräteausstattung mit Klarwassertanks und Einrichtungen<strong>zur</strong> Innen- und Außenreinigung der Geräte;- Festlegung von Mindeststandards der Geräteausstattung hinsichtlich Abdrift sowieBefüllung, Entleerung und Reinigung.e. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln- Gespräche mit Kommunalverbänden über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,einschließlich Risikominderung und Möglichkeiten <strong>zur</strong> Minimierung;- Klare Regeln für Ausnahmen vom Anwendungsverbot auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich,gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt sind (ggf. Erarbeitung einer allgemeinenVerwaltungsvorschrift für die Erteilung von Ausnahmen);- Hot-Spot-Management ausbauen (insbesondere intelligentes Pflanzenschutz- und Wirkstoff-Management,Fruchtfolge, regionale Lösungen, Erarbeitung eines Handbuchs mitManagement-Optionen, regionale Festlegung von Triggerwerten (PSM-Funde) für dieEinleitung gezielter Maßnahmen). Das Hot-Spot-Management wird detailliert in einemeigenen Abschnitt des NAP beschrieben;- Stärkung des Vollzugs des Pflanzenschutzrechts / Stärkung des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.5. Indikatoren(vgl. auch Arbeitspapier AG Indikatoren „Zusammenstellung möglicher Indikatoren für denNationalen <strong>Aktionsplan</strong> <strong>zur</strong> <strong>nachhaltigen</strong> Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“)- Pflanzenschutzmittel und relevante Metabolite im OberflächenwasserZiel: Keine Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Umweltqualitätsnormen gemäßWRRL für Oberflächengewässer;Methode: Chemisches Monitoring;Voraussetzung: Auswertung der Daten des WRRL-Messnetzes für größere Gewässer(EZG>10km²), Konsolidierung bzw. Verbesserung der Datenlage insbesondere für kleinereGewässer z.B. durch periodische Studien, wissenschaftliche Erarbeitung einer abgestimmtenMethodik zum chemischen Monitoring von Pflanzenschutzmittelrückständen in kleinerenGewässern (EZG


SEITE SEITE 12 VON VON 16- Pflanzenschutzmittel und relevante Metabolite im Grundwasser und in Abschnittenvon Oberflächengewässern, die <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung dienenZiel: Keine Überschreitungen der UQN zum Schutzgut Trinkwasser (0,1 µg/L).Methode: chemisches Monitoring zu Pflanzenschutzmittelrückständen durch Auswertung derDaten des WRRL-Messnetzes sowie weiterer Datenbestände von Bundesländern sowieWasserversorgungsunternehmen(für Oberflächengewässer); Ableitung derPflanzenschutzmittelrückstände im Grundwasser aus den UBA/LAWA Berichten <strong>zur</strong>Belastung des Grundwassers mit PSM;Voraussetzung: Verfügbarkeit der LAWA-Berichte und weiterer Datenbestände derBundesländer und von Wasserversorgungsunternehmen.- SYNOPS-TRENDZiel: Reduktion des Risikos für den Bereich Naturhaushalt um 25% bis zum Jahr 2020festgelegt (derzeitiges Ziel, ggf. anpassen).Methode: Risikoindex für aquatische Nichtzielorganismen (nationale Rechnung ) undSYNOPS-GIS, regionale Risikoanalysen.Voraussetzung: Daten über die Eigenschaften der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, überRisikominderungsmaßnahmen sowie über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.- 20 % Flächenziel Ökolandbau gemäß NachhaltigkeitsstrategieIndikator: Flächenanteil ökologischer Landbau an Gesamt LFKommentar [G12]: Zu diesemIndikator bestand kein DissensWeiterhin zu prüfen sind:- SPEAR-Index als eine Methode des biologischen Monitorings;- Fruchtfolge-Index als Index <strong>zur</strong> Vielfalt einer Fruchtfolge;- Anteil Uferlänge mit Gewässerrandstreifen dokumentiert die Entwicklung von Landwirtschaftsflächenim Nahbereich von Gewässern (vgl. Kap. 4, Maßnahmen - Basiswissen);- Beraterschlüssel (Pflanzenschutz-Offizialberatung der Länder, kultur- undbetriebsspezifisch).


La mayor parte de los paísesevaluados (117 economías) tienenpuntajes de libertad económicaque van de 50 a 70. De éstas, 56economías están consideradascomo “moderadamente libres”(puntajes entre 60 y 70) y 61 como“mayormente controladas” (puntajesentre 50 y 60). Veintisiete paísestienen economías “reprimidas”, conpuntajes inferiores a 50.A pesar del progreso globaldurante las últimas dos décadasy que tuvo lugar de forma másespectacular en los 10 años quevan de 1998 a 2007, el númerode personas que vive en paíseseconómicamente “reprimidos”sigue siendo muy elevado: 4,500millones, o lo que es lo mismo,el 65% de la población mundial.Ciertamente, el camino hacia laprosperidad es muy difícil paraestas personas. Más de la mitad deellas vive en dos países, la China y laIndia, donde el fomento hacia unamayor libertad económica ha sidodesigual en el mejor de los casos.CAMINOS DIVERGENTES HACIALA LIBERTAD ECONÓMICAEl avance de la libertadeconómica global hasta su nivel másalto en el Índice 2014 es una noticiaespecialmente agradable, puestoque este notable incremento haestado impulsado por las economíasemergentes y en desarrollo de todoel mundo.• 114 países, la mayoría de loscuales están menos desarrollados,contribuyeron al aumento de lalibertad económica durante elaño pasado; 43 países, incluidosSingapur, Suecia, Colombia,Polonia, Cabo Verde y Turquía,lograron en el Índice 2014 sumayor puntaje de libertadeconómica hasta la fecha.• La mejora del puntaje de 17países, 16 de los cuales estánmenos desarrollados, fue losuficientemente significativacomo para implicar unamejora del estatus de libertadeconómica de dichos países enel Índice. De forma destacada,Colombia se convirtió porprimera vez en una economía“mayormente libre”. Sietepaíses en desarrollo, incluidosFilipinas y Zambia, han avanzadoal nivel de “moderadamentelibres”, mientras que ocho paíseshan dejado atrás el estatus deeconomías “reprimidas”.• Se advirtió un retroceso de lalibertad económica en 59 países,incluidos nueve economíasavanzadas, tales como EstadosUnidos, Francia, España y Chipre.Por otro lado, cuatro países noregistraron cambios de puntaje.• El progreso entre lasdenominadas naciones BRIC seha estancado. Brasil se hundió14 puestos en la clasificación,hasta el 114º, teniendo ahorauna calificación en el Índicede “mayormente controlada”.La clasificación de los otrospaíses BRIC (Rusia, India yChina) bajó ligeramente hastalos puestos 140º, 120º y 137º,respectivamente.• Liberia y Sierra Leona, dos paísesen posconflicto, han subido ensu puntaje y sus economías yano están consideradas como“reprimidas”. Es de destacarFundación Heritage | libertad.org/indice 9


SEITE SEITE 14 VON VON 16Institution / VerbandAnmerkung / VorschlagGrundwässer weisen jeweils keine temporären Überschreitungen desTrinkwassergrenzwertes und der Richtwerte für nichtrelevanteMetabolitenauf.5. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird stets einMindestabstand zu Gewässern von 5 – 10 m entsprechend desGewässertyps und der Hanglage, gemessen ab Böschungsoberkante,eingehalten. Erhebung des IST-Zustandes (Anteil Fläche in öffentlicherHand ohne Einsatz von PSM, Anteil der Fläche inAgrarumweltprogrammen ohne Einsatz PSM) Etappenziel 2015: AufGrundlage des IST-Zustandes wird Etappenzielfestgelegt.IVAIVA, DBVUBA, DVGWBioland/, BÖLW,PAN, BUND, Nabu,GreenpeaceDBBDBV??UBABDEW/DVGWEs wird immer Funde in Gewässern geben. Es sollten daherrealistische Globalziele formuliert werden.Risikoorientierter Monitoringansatz überschätzt tatsächlicheSituation. Auf Repräsentativität des Ansatzes achten. Auchzeitliche Aggregation von Monitoringdaten wird nicht als sinnvollerachtet.Flächendeckend Mindestabstand von 5 m zu Gewässern als Teilzielaufnehmen.Gewässerrandstreifen müssen zwingend frei vonPestizidanwendung jedoch nicht zwingend non-crop Bereiche sein.Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes <strong>zur</strong> Erhöhung des Anteilsvon dauerhaften, z.T. nicht landwirtschaftlich genutztenGewässerrandstreifen mit ausreichender Mindestbreite, insbesondere überFlächenerwerb (Bezug RRL Art. 11 Absatz 2c). Hierfür sind bestehendeInstrumente (Flurbereinigung, Eingriffsregelung nach NatSchG) als auchneue Finanzierungsinstrumente (Pestizidabgabe) gezielt einzusetzen. DasKonzept beinhaltet auch die Erfassung besonderer Gebiete sowie dieErfassung von Belastungen der Gewässer einschließlich Grundwässer inDeutschland (Bezug RRL Art. 11). Hierbei ist besonderes Gewichtauf kleine Gewässer zu legen, die nicht über das operative Monitoringgemäß WRRL erfasst werden.Zeitrahmen für Konzept: 18 MonateFestlegung einer quantitativen Zielvorgabe bis 2015: Auf Grundlage derErhebung des IST-Zustandes wird Etappenziel festgelegt.Ablehnung des UBA-Vorschlages zu festen non-crop Randstreifenvon 5m.ZeitplanNAP ist ein kontinuierlicher ProzessEvaluierung der Ziele ist notwendig und vorgesehen. AuchMaßnahmen werden überprüft.Kommentar [G14]: Diese verkürzteDarstellung entspricht in keiner Weise demeingebrachten Vorschlag.Kommentar [G15]: Satz solltegestrichen werden, da es nur eineKommentierung eine “Dissenspunktes”darstellt.


SEITE SEITE 15 VON VON 16MaßnahmenUBAmehrere Verbändeund InstitutionenWissensbasisPotenzielle Eintragsgefährdung auf Gewässerabschnittsebenefeststellen. Dabei sollten auch Gebiete mit höherem Schutzstatusberücksichtigt werden (Verweis auf Artikel 12 der RRL).Diskussion über die Gebiete mit höherem Schutzstatus (u.a.bestimmt Gebiete nach RRL 2009/128/EG). Bislangunklar/unscharf definiert. Bundesländer müssen diese Gebiete baldnennen.Formatiert: Deutsch (Deutschland)mehrere Verbändeund InstitutionenFördermaßnahmenKontroverse Diskussion darüber,- ob die Förderung des ökologischen Landbaus von derintegrierter Pflanzenschutzverfahren getrennt dargestellt werdensollte;- die Förderung integrierter Pflanzenschutzverfahren aufGewässerschutzmaßnahmen reduziert werden sollte.Bioland, BÖLW,PAN, BUND, Nabu,GreenpeaceWeitere Maßnahmenvorschläge1. Erarbeitung eines Konzepts einschließlich der rechtlichen Grundlagen<strong>zur</strong> Ausweisung der besonderen Gebiete unter Berücksichtigungzusätzlicher Anwendungsbeschränkungen und -verbote vonPflanzenschutzmitteln. Zeitrahmen einschließlich Verabschiedung derrechtl. Grundlagen: 18 Monate2. Ausweisung von besonderen Gebieten, in denen aufgrund ihrerGewässernutzung (z.B. Trinkwasserschutzgebiete) oder ihrer besonderennaturräumlichen Ausstattung bzw. Vulnerabilität (z.B. FFH Gebiete,Gebiete mit erhöhter Fundhäufigkeit z.B. Karst) eine eingeschränkteAnwendung von Pflanzenschutzmitteln geboten ist (Bezug RRL Art. 11).Zeitrahmen <strong>zur</strong> Ermittlung und Ausweisung der besonderen Gebiete: 30Monate3. Maßnahmen <strong>zur</strong> Ausweitung des ökologischen Landbaus in besonderenGebieten. Dies beinhaltet ein Konzept <strong>zur</strong> Förderung der ÖkologischenLandwirtschaft speziell in diesen sensiblen Gebieten, um so jeglichenEintrag von chemisch synthetischen PSM zu verhindern. Auf eineVerzahnung mit der WRRL ist zu achten. Zeitrahmen für Konzept: 18Monate Festlegung einer quantitativen Zielvorgabe bis 2015: z.B. 50 %Zuwachs des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen in besonderenGebieten4. Einführung eines Hot Spot Managements in kleinräumigenGewässereinheiten bei hohen durchschnittlichen Pestizideinträgen oderhohen Spitzeneinträgen (in landwirtschaftlich genutzten Gebieten undnicht-landwirtschaftlich genutzten Gebieten, u.a. unter Verwendungbestehender georeferenzierter Landschaftsdaten). Dabei sind Gebiete miteinem hohen Anteil einer oder mehrerer Kulturart(en) (z.B. Raps,Zuckerrüben, Sonderkulturen) mit gehäuften Funden bestimmter Pestizidezu berücksichtigen.


SEITE SEITE 16 VON VON 16Zeitrahmen: 2 Jahre5. Einführung eines Monitorings mit dem Ziel, auffällige Wirkstoffe undderen Metaboliten frühzeitig zu erkennen und angemesseneGegenmaßnahmen zu ergreifen. Als Maßnahmenwert ist bspw. dasErreichen des 75%-Niveau (0,075 μg/l) zum Start erster Maßnahmen undIntensivierung des Monitoring analog den Überlegungen <strong>zur</strong>Trendumkehr in der Wasserrahmenrichtlinie denkbar. Erreichendie Monitoringdaten den Vorsorgewert, sind weitergehende Maßnahmenzum Schutz der Rohwasserressourcen durchzuführen.Zeitrahmen: 18 Monate6. Aufbau eines systematischen chemischen Monitorings aufPSM/Metabolite für kleine Gewässer in Verbindung mit einer zeitnahenFundaufklärung. Die Erfassung kurzfrister Spitzenbelastungen istsicherzustellen. Zeitrahmen: 2 bis 3 Jahre7. Erarbeitung eines Leitfadens für Praktiker für die bevorzugteAnwendung von Stoffen mit geringer Gefährdung fürGewässerorganismen (Bezug RRL Art. 11 Absatz 2a).Zeitrahmen: 3 Jahre8. Konsequentes Einhalten des Verbotes des Sprühens aus der Luft, wennGewässereinträge zu befürchten sind. Sind Gewässereinträge nicht zuvermeiden, führt dies <strong>zur</strong> Ablehnung von beantragtenAusnahmegenehmigungen.IVADBVBioland, BÖLW,PAN, BUND, Nabu,GreenpeaceBioland, BÖLW,PAN, BUND, Nabu,GreenpeaceIndikatorenNach WRRL müssen Maßnahmen eingeleitet werden,wenn 75% der UQN erreicht werden.Im NAP kann nur Grenzwertüberschreitung (UQN ) Indikator sein.Darstellung der Entwicklung von Pestizidrückständen in Grundwässernund Oberflächengewässern. Dargestellt wird die relative Häufigkeitvon PSM-Funden mit >LOD, ≥ 0,1 und ≥ 1,0 in Bezug auf beprobteMessstellenzahl – also z.B. Entwicklung des Anteils derGrundwasserleiter ohne Funde von PSM-Wirkstoffen/Metaboliten (sieheauch „Indikatorenpapier“, Tabelle 7, Seite 11)Flächenanteil ökologischer Landbau an Gesamt LF in besonderenGebieten

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