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Verordnung - EG - Nr. 640/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 ...

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<strong>Verordnung</strong> - <strong>EG</strong> - <strong>Nr</strong>. <strong>640</strong>/<strong>2009</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> - Stand: <strong>22.</strong>07.<strong>2009</strong>4ling und zur Entsorgung nach <strong>der</strong> endgültigen Außerbetriebnahme bereitstellen.(17) Es sollten Referenzwerte für <strong>der</strong>zeit verfügbare Technologien mit hoher Energieeffizienzermittelt werden. Dies wird dazu beitragen, die breite Verfügbarkeit undleichte Zugänglichkeit von Informationen insbeson<strong>der</strong>e für kleine und mittlere Unternehmen(KMU) und Kleinstunternehmen zu gewährleisten, was die Integration <strong>der</strong>besten Entwurfstechnologien zur Verringerung des Energieverbrauchs weiter erleichternwird.(18) Die in dieser <strong>Verordnung</strong> vorgesehenen Maßnahmen entsprechen <strong>der</strong> Stellungnahmedes nach Artikel 19 Absatz 1 <strong>der</strong> Richtlinie 2005/32/<strong>EG</strong> eingesetzten Ausschusses—HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich(1) Durch diese <strong>Verordnung</strong> werden Anfor<strong>der</strong>ungen an die umweltgerechte Gestaltung(„Ökodesign“) von Elektromotoren in Hinblick auf das Inverkehrbringen und dieInbetriebnahme dieser Geräte festgelegt, die auch gelten, wenn sie in an<strong>der</strong>e Produkteeingebaut sind.(2) Diese <strong>Verordnung</strong> gilt nicht füra) Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit eingetaucht betriebenzu werden;b) vollständig in ein Produkt (z. B. ein Getriebe, eine Pumpe, einen Ventilatoro<strong>der</strong> einen Kompressor) eingebaute Motoren, <strong>der</strong>en Energieeffizienz nichtunabhängig von diesem Produkt erfasst werden kann;c) Motoren, die speziell für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegtsind:i) in Höhen über 1 000 Meter über dem Meeresspiegel;ii)iii)iv)bei Umgebungstemperaturen über 40 °C;bei Betriebshöchsttemperaturen über 400 °C;bei Umgebungstemperaturen unter - 15 °C (beliebiger Motor) bzw. beiUmgebungstemperaturen unter 0 °C (wassergekühlter Motor);v) bei Kühlflüssigkeitstemperaturen am Einlass eines Produkts unter 5 °Co<strong>der</strong> über 25 °C;vi)in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie 94/9/<strong>EG</strong>© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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