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Finanzreglement - Ausbildungsverbund SPEDLOGSWISS ...

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4.2 Kostenunterdeckungen bzw. KostenüberdeckungenDie Kostenunterdeckung im ersten Geschäftsjahr wird zu 1/3 vom<strong>Ausbildungsverbund</strong> getragen. Für diese Rückzahlung der Unterdeckung gewährtder Verband der Basler Speditions-Logistiker dem <strong>Ausbildungsverbund</strong> ein zinslosesDarlehen von 24 Monaten. Die restlichen 2/3 werden je zur Hälfte von<strong>SPEDLOGSWISS</strong> und dem Verband Basler Speditions-Logistiker getragen.Allfällige Überdeckungen werden benützt für:‣ Aufstockung des Vereinsvermögen‣ Fonds für LohnfortzahlungenVerwendungszweck in dieser Reihenfolge.4.3 UmtriebsentschädigungAusbildungsbetriebe, welche schriftlich für einen Ausbildungsplatz zusagen unddiese Zusage nachträglich wieder zurückziehen, müssen eine Umtriebsentschädigungvon CHF 2'000.— an den <strong>Ausbildungsverbund</strong> entrichten.5. ZahlungsmodalitätenDie anteilmässigen Lohnkosten, Lohnnebenkosten und Kosten der zentralenGeschäftsführung werden den am <strong>Ausbildungsverbund</strong> beteiligten Firmen jeweilsvorschüssig pro Monat in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind am ersten desMonats zur Zahlung fällig.6. RechnungsführungDie Jahresrechnung wird jeweils im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres derAufsichtskommission und dem Vorstand zur Genehmigung unterbreitet.7. Mitgliederbeiträge, Beiträge Dritter, SubventionenDie Mitgliederbeiträge, allfällige Förderungsbeiträge der öffentlichen Hand oderDritter an den <strong>Ausbildungsverbund</strong> werden durch die Geschäftsstelle verwaltet. Siedürfen nicht zur Deckung der Lohnkosten gegenüber den Lernenden verwendetwerden. Sie dürfen zum Abbau einer Unterdeckung gemäss 4.2 verwendet werden.Ist keine Unterdeckung vorhanden, fliessen sie in das Vereinsvermögen.<strong>Finanzreglement</strong> genehmigt von der GV am 11. November 2009 4 / 5

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