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Finanzreglement - Ausbildungsverbund SPEDLOGSWISS ...

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<strong>Finanzreglement</strong>des<strong>Ausbildungsverbund</strong>s Basler Speditions-Logistiker(nachfolgend <strong>Ausbildungsverbund</strong>)Gestützt auf Art. 3 der Statuten des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s erlässt dieser folgendes<strong>Finanzreglement</strong>:1. GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr gemäss Art. 3 der Statuten und beginntjeweils am 1. August.2. GegenstandDieses Reglement regelt die Finanzierung des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s.Als Aufwendungen gelten die Ausbildungslöhne inklusive Lohnnebenkosten der imRahmen des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s ausgebildeten Lernenden sowie die Kosten derzentralen Geschäftsführung durch den <strong>SPEDLOGSWISS</strong> - Verband schweizerischerSpeditions- und Logistikunternehmen.Die Gesamtheit der anfallenden Kosten wird vollumfänglich und pro belegtemAusbildungsplatz durch Beiträge der am <strong>Ausbildungsverbund</strong> beteiligten Firmengedeckt.Die im Rahmen der Ausbildung anfallenden betrieblichen Kosten sind durch diejeweils ausbildende Firma direkt zu tragen.<strong>Finanzreglement</strong> genehmigt von der GV am 11. November 2009 1 / 5


3.1 Lohnkosten und LohnnebenkostenDie Ausbildungslöhne werden nach branchenüblichen Richtlinien pro Lehrjahr undLernendem durch die Geschäftsstelle des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s festgesetzt.Massgebende Richtlinien sind die Salärempfehlungen des GAV für denDienstleistungsbereich der Region Basel, insbesondere für kaufmännischeAngestellte (nachfolgend GAV).Die Lohnkosten umfassen die gesetzlich vorgeschriebenenSozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, NBU) sowie allfälligePensionskassen und Familien- bzw. Ausbildungszulagen.Die Jahreslohn- und die Lohnnebenkosten werden pro belegtem Ausbildungsplatzden ausbildenden Firmen anteilmässig monatlich zu 1/12 in Rechnung gestellt.Die monatliche Auszahlung der Löhne an die Lernenden erfolgt direkt durch dieGeschäftsstelle des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s.Die anteilmässigen Lohnkosten des Ausbildungsverantwortlichen in der beteiligtenFirma bilden keinen Kostenbestandteil des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s.3.2 Krankheits- und Unfallausfall des LehrlingsDie Lohnzahlung an den Lernenden bei Krankheit oder Unfall richtet sich nach GAVArt. 43 Ziffer 1 und Art. 46.Ein allfälliger Krankheits- oder Unfallausfall des Lernenden bis und mit 30 Tage wirddurch die jeweils ausbildende Firma getragen. Die Grundlage dafür ist einentsprechendes Arztzeugnis.Die Lohn-, Lohnnebenkosten und die Kosten von Art. 4.1 für die zentraleGeschäftsführung werden ab dem 31. Tage der Arbeitsunfähigkeit durch den Fondsdes <strong>Ausbildungsverbund</strong>s für Lohnfortzahlungen gemäss Art. 4.1 gedeckt. DieserFonds wird gespiesen durch einen zusätzlichen Beitrag von CHF 30.-- proausbildende Firma pro Monat und Lehrling. Dieser Fonds wird auf CHF 100'000.--limitiert.<strong>Finanzreglement</strong> genehmigt von der GV am 11. November 2009 2 / 5


4.1 Kosten der zentralen GeschäftsführungDie Kosten der zentralen Geschäftsführung umfassen‣ Die Personalkosten der Geschäftsstelle‣ Die Raum- und Infrastrukturkosten der Geschäftsstelle (Büroraum, Telefon,Telefax, EDV, Mobiliar und Einrichtungen, Energie, Wasser)‣ Büro- und Verbrauchsmaterial der Geschäftsstelle‣ Die Kommunikationskosten der Geschäftsstelle (Post, Telefon, Telefax,Internet)‣ Fahrspesen‣ Die Lehrlingsrekrutierung (Ausschreibung, Organisation Schnupperlehren,Bearbeitung und Auswertung der Bewerbungsunterlagen, Führung vonEinstellungsgesprächen, Auswahl der Kandidaten, Abschluss vonLehrverträgen) sowie die Promotion des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s.‣ Die Kosten der Lehrlingsbetreuung‣ Kostenanteile an Schulmaterial, Projektwochen, Interne Schulungen undweitere sich aus dem obligatorischen Besuch der Berufsschule ergebendeKosten‣ Versicherungen und Prämienbelastungen‣ Prüfungskosten und Gebühren‣ Die Aufwendungen aus speziellen Aktivitäten des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s zurFörderung der AusbildungsbereitschaftDie Geschäftsstelle des <strong>Ausbildungsverbund</strong>s erstellt jeweils pro Geschäftsjahr einBudget. Anhand dieses Budgets werden die monatlichen Beiträge der beteiligtenFirmen festgesetzt. Es ist durch die Aufsichtskommission sowie auch vom Vorstandzu genehmigen.Die Jahreskosten der zentralen Geschäftsführung werden durch die Gesamtheit deram <strong>Ausbildungsverbund</strong> beteiligten Firmen anteilmässig je abgeschlossenerLehrvertrag getragen. Sie werden den am <strong>Ausbildungsverbund</strong> beteiligten Firmenpro Lehrvertrag monatlich zu 1/12 in Rechnung gestellt.<strong>Finanzreglement</strong> genehmigt von der GV am 11. November 2009 3 / 5


4.2 Kostenunterdeckungen bzw. KostenüberdeckungenDie Kostenunterdeckung im ersten Geschäftsjahr wird zu 1/3 vom<strong>Ausbildungsverbund</strong> getragen. Für diese Rückzahlung der Unterdeckung gewährtder Verband der Basler Speditions-Logistiker dem <strong>Ausbildungsverbund</strong> ein zinslosesDarlehen von 24 Monaten. Die restlichen 2/3 werden je zur Hälfte von<strong>SPEDLOGSWISS</strong> und dem Verband Basler Speditions-Logistiker getragen.Allfällige Überdeckungen werden benützt für:‣ Aufstockung des Vereinsvermögen‣ Fonds für LohnfortzahlungenVerwendungszweck in dieser Reihenfolge.4.3 UmtriebsentschädigungAusbildungsbetriebe, welche schriftlich für einen Ausbildungsplatz zusagen unddiese Zusage nachträglich wieder zurückziehen, müssen eine Umtriebsentschädigungvon CHF 2'000.— an den <strong>Ausbildungsverbund</strong> entrichten.5. ZahlungsmodalitätenDie anteilmässigen Lohnkosten, Lohnnebenkosten und Kosten der zentralenGeschäftsführung werden den am <strong>Ausbildungsverbund</strong> beteiligten Firmen jeweilsvorschüssig pro Monat in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind am ersten desMonats zur Zahlung fällig.6. RechnungsführungDie Jahresrechnung wird jeweils im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres derAufsichtskommission und dem Vorstand zur Genehmigung unterbreitet.7. Mitgliederbeiträge, Beiträge Dritter, SubventionenDie Mitgliederbeiträge, allfällige Förderungsbeiträge der öffentlichen Hand oderDritter an den <strong>Ausbildungsverbund</strong> werden durch die Geschäftsstelle verwaltet. Siedürfen nicht zur Deckung der Lohnkosten gegenüber den Lernenden verwendetwerden. Sie dürfen zum Abbau einer Unterdeckung gemäss 4.2 verwendet werden.Ist keine Unterdeckung vorhanden, fliessen sie in das Vereinsvermögen.<strong>Finanzreglement</strong> genehmigt von der GV am 11. November 2009 4 / 5


8. KontrollstelleDie Kontrollstelle hat die Jahresrechnung zu prüfen, der Aufsichtskommission, demVorstand und der GV schriftlich Bericht zu erstatten.9. Änderungen dieses ReglementsÄnderungen dieses <strong>Finanzreglement</strong>s bedürfen der Genehmigung durch dieAufsichtskommission und den Vorstand. Die monatlichen Beiträge für die Lernendenwerden an der GV jeweils für das Folgejahr neu festgelegt.Basel, November 2009<strong>Finanzreglement</strong> genehmigt von der GV am 11. November 2009 5 / 5

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