BESCHLUSSVORLAGE
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SD-Nr.:<br />
Weil mit dem Beschluss des Bürgerentscheids auch eine Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses<br />
vom 19.10.2011 verbunden ist, stellt sich auch hier die Frage nach dem Regionalplan.<br />
Nach Rücksprache beim VRRN wurde deutlich, dass egal aus welchem Grund eine<br />
Gemeinde das Flächennutzungsplanänderungsverfahren verlässt, der Regionalplanentwurf<br />
angepasst werden muss – das heißt es würde die Option der Stadt Weinheim verloren<br />
gehen, zu einem späteren Zeitpunkt selbst zu entscheiden, ob eine Gewerbegebietsausweisung<br />
in den Breitwiesen oder im Hammelsbrunnen erfolgen soll. Für den Fall,<br />
dass die Rücknahme des Beschlusses allein zur konkreten Durchführung eines Bürgerentscheids<br />
dient, hat der Verband noch keine endgültige Feststellung getroffen, aber es besteht<br />
die Gefahr, dass auch in einem solchen Fall streng verfahren wird.<br />
2. Qualifizierung des Entscheidungsprozesses durch intensive Bürgerbeteiligung<br />
Bei den bisher unter 1. aufgezeigten Möglichkeiten steht vor allem die Frage im Vordergrund,<br />
wer beim Thema der künftigen Gewerbeentwicklung in den Bereichen Hammelsbrunnen und<br />
Breitwiesen eine Entscheidung trifft. Ist es der Gemeinderat, indem er der Initiative folgt und<br />
den Beschluss vom 19.10.2011 zurücknimmt oder aber das eingeleitete Bauleitplanverfahren<br />
mit den erforderlichen Beteiligungs- und Abwägungsschritten fortsetzt? Oder möchte der Gemeinderat<br />
mit dem Bürgerentscheid einen abschließenden Abstimmungsakt herbeiführen?<br />
Die Verwaltung hat sich schon seit längerem mit der Frage einer möglichst umfassenden Teilhabe<br />
der Bürgerinnen und Bürger an wichtigen städtischen Entscheidungsprozessen auseinandersetzt<br />
und in den letzten Jahren vermehrt wahrgenommen, dass es weit reichende neuere<br />
Ansätze in Wissenschaft und Praxis gibt. Die Verwaltung ist daher zur aktuellen Situation<br />
beim Thema „Breitwiesen – Hammelsbrunnen“ an die Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der<br />
Bergischen Universität Wuppertal mit der Fragestellung herangetreten, wie eine geeignete<br />
Einbeziehung der Öffentlichkeit aussehen sollte.<br />
Die Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Universität Wuppertal berät unter der Leitung von<br />
Herrn Prof. Dr. Lietzmann aktuell unter anderem auch das vhw-Städtenetzwerk auf seinem<br />
Weg zu neuen Formen der umfassenden Bürgerbeteiligung. Sie verfügt über weit reichende<br />
Erfahrung mit unterschiedlichen Beteiligungsverfahren und -instrumenten wie auch mit direktdemokratischen<br />
Abstimmungsverfahren. So ist sie auch Mitbetreiber der deutschen „Datenbank<br />
Bürgerbegehren“. Damit erschien der Verwaltung die Forschungsstelle in besonderer<br />
Weise geeignet, die Frage nach einem sinnvollen weiteren Vorgehen zu beantworten.<br />
Der Forschungsstelle wurden umfassende schriftliche Informationen über das Thema „Breitwiesen<br />
– Hammelsbrunnen“ zugesandt, darunter die getroffenen Beschlüsse, Presseartikel<br />
über den Protest sowie die Unterlagen über das Bürgerbegehren gegen eine bauliche Nutzung<br />
der Breitwiesen.<br />
Die Forschungsstelle empfiehlt, in der aktuellen Situation nicht direkt eine Entscheidung, sei<br />
es durch den Gemeinderat, sei es durch die Bürgerinnen und Bürger, zu treffen oder treffen<br />
zu lassen. Zunächst sollte man sich darum bemühen, auf Grundlage einer informierten Öffentlichkeit<br />
eine Entscheidungssituation zu schaffen, die bei möglichst hoher Akzeptanz eine qualifizierte<br />
Entscheidung möglich werden lässt. Dabei sollte nach Einschätzung der Forschungsstelle<br />
ausdrücklich auch die Möglichkeit ausgelotet werden, eine Verständigungslösung zwischen<br />
den unterschiedlichen Interessensträgern herbeiführen zu können.<br />
Im Zentrum des konkreten Vorschlags steht eine Kombinationslösung aus „Bürgerrat“ und<br />
„Forumsdialog“. Demnach sollen sich zwei extern moderierte Bürgerräte unabhängig voneinander<br />
in einer zweieinhalbtägigen Wochenendveranstaltung mit dem Themenkomplex auseinandersetzen<br />
(zum Verlauf der Bürgerräte vgl. Anlage 9). Die jeweils ca. 15 Bürgerinnen und<br />
Bürger eines Bürgerrates werden dabei im Vorfeld nach dem Zufallsprinzip über das Einwoh-<br />
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