Allgemeines
Allgemeines
Allgemeines
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
lichen Betriebe zur Pflege des Umlandes der<br />
Ortschaften dar. Eine Verbuschung und Ansätze<br />
zur Aufforstung sollen damit verhindert werden<br />
und damit die Attraktivität der Umgebung für<br />
die Bevölkerung und auch für den Tourismus<br />
erhalten bleiben.“ Die Weiterleitung dieser Stellungnahme<br />
wurde vom Gemeinderat einstimmig<br />
genehmigt.<br />
l De-Minimisregelung<br />
Auf Grund der Neuregelung der Förderrichtlinien<br />
der EU wurden die Gemeinden verpflichtet<br />
die Förderungen an die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe zu dokumentieren. Dazu ist eine Änderung<br />
der Förderungsrichtlinien notwendig. Folgenden<br />
Regelung wurde vom Gemeinderat einstimmig<br />
beschlossen.: „Der Rinderbesamungszuschuss<br />
soll ab Januar 2010 im Nachhinein<br />
nach einem Ansuchen des Landwirtes und der<br />
nachweislichen Vorlage der Originalrechnung<br />
des Tierarztes bewilligt werden. Der Landwirt<br />
hat die Gesamtsumme der Tierarztrechnung zu<br />
bezahlen und kann bei der Stadtgemeinde Weitra<br />
um Überweisung der Rinderbesamungsprämie<br />
ansuchen“.<br />
l Altstoffsammelzentrum<br />
Die gemeinsame Errichtung für den Betrieb eines<br />
Altstoffsammelzentrums der Gemeinde Un-<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Meldepflicht bei Flächenänderung für Kanalgebührenberechnung<br />
Laut NÖ Kanalgesetz 1977 ist jeder Liegenschaftseigentümer<br />
verpflichtet, bauliche Änderungen<br />
die eine Änderung der Berechnungsfläche<br />
für die Kanalabgaben nach sich ziehen, der<br />
Gemeinde zu melden.<br />
Folgende Änderungen können abgabenrechtlich<br />
von Bedeutung sein:<br />
Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebäude<br />
(z.B. Gartenhaus)<br />
Gebäudeerweiterungen (Um-, Zu- und Ausbauten)<br />
Anschluss eines weiteren Geschosses (z.B.<br />
Einbau Bad, WC im Dachgeschoss)<br />
Nutzungsänderungen von Nebenräumen<br />
(Abstell-, Lagerräume, Stall) in Wohn- oder<br />
Betriebsräumen.<br />
Im Sinne der Gleichbehandlung aller BürgerInnen<br />
und zur Vermeidung allfälliger, vom<br />
Gesetzgeber vorgesehenen Konsequenzen er-<br />
Aktuelles aus dem Rathaus<br />
kulTur- & STAdTNAcHricHTEN WeitRa 11/12 2009<br />
serfrau Altweitra und der Stadtgemeinde Weitra<br />
im Umfeld des Bauhofes der Stadtgemeinde<br />
Weitra wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />
l Regenüberlaufbecken<br />
Der Gemeinderat nahm den Prüfbericht zur Ausschreibung<br />
der Bauarbeiten am Regenrückhaltebecken,<br />
welches am Standort der ehemaligen<br />
Kläranlage der Stadt Weitra errichtet werden<br />
soll, zur Kenntnis. Gemäß diesem Prüfbericht<br />
wird die Vergabe der Arbeiten auf Grund einer<br />
erheblichen Kostenüberschreitung abgelehnt.<br />
Der Beschluss dazu erfolgte ebenfalls einstimmig.<br />
l Nachtragsvoranschlag im Budgetjahr<br />
2009<br />
Aufgrund der laufenden Entwicklungen war die<br />
Erstellung eines Nachtragsvoranschlages notwendig.<br />
Dieser wurde vom Gemeinderat einstimmig<br />
beschlossen.<br />
l Wirtschaftsförderung<br />
Einem Betrieb in der Stadtgemeinde Weitra<br />
konnte eine Wirtschaftsförderung in Form einer<br />
Ermäßigung auf die Kanal- und Wasseranschlussabgabe<br />
vom Gemeinderat einstimmig genehmigt<br />
werden.<br />
suchen wir, derartige Änderungen unverzüglich<br />
zu melden und nicht zu warten, bis die<br />
Gemeinde im Zuge einer etwaigen Kontrolle<br />
darauf aufmerksam wird. Eine Nachverrechnung<br />
der erhöhten Kanalgebühren ist bis zu<br />
fünf Jahren möglich!<br />
Überhängende Äste<br />
Leider gibt es immer wieder Beschwerden, dass<br />
bei Liegenschaften bzw. Weganrainern Sträuche<br />
und Bäume über die Liegenschaftsgrenzen hinausgewachsen<br />
sind und nicht zurückgeschnitten<br />
werden. Von einer Verkehrsbehinderung<br />
kann bereits dann gesprochen werden, wenn<br />
der Raum über dem Gehsteig oder sonstigen<br />
Fahrbahnteilen beeinträchtigt wird. Die Grundstücksbesitzer<br />
werden ersucht, überhängende<br />
Äste, Sträucher etc. gemäß den Bestimmungen<br />
der Straßenverkehrsordnung zu entfernen (bei<br />
Gehsteigen bis in eine Höhe von 2,5 m und bei<br />
Wegen und Fahrbahnen bis in eine Höhe von<br />
4 m). Für eventuelle Unfälle, die durch diese<br />
Verkehrsbehinderungen entstehen, sind Sie als<br />
Grundeigentümer haftbar.<br />
5