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Mitblatt Nr 6 - Wettringen

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Achtung:<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, das während der trockenen und heißen Jahreszeit<br />

beim Grillen und sonstigen offenen Feuerstellen höchste Vorsicht geboten ist.<br />

Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den traditionellen<br />

Sonnenwendfeuern und Johannisfeuern um öffentliche Veranstaltungen nach Art. 19<br />

LStVG handelt. Diese sind wie alle Veranstaltungen mindestens 2 Wochen vor<br />

Veranstaltungs-beginn bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst anzu-melden.<br />

Wir erinnern auch nochmals daran, dass Firmenveranstaltungen jeglicher Art, bei<br />

denen die Öffentlichkeit zugelassen ist, sowie Tag der offenen Tür immer als<br />

Veranstaltung anzumelden sind.<br />

Bitte unbedingt daran denken, dass Fußballübertragungen im Freien und in<br />

irgendwelchen Hallen und Vereinen unbedingt als „Public Viewing-Veranstaltung“<br />

angemeldet werden müssen. Dies ist bei der Verwaltungsgemeinschaft und bei der<br />

Gema zu tun. Die Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei<br />

der Verwaltungsgemeinschaft eingehen.<br />

Gaststätten, in denen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit stattfinden, haben dies<br />

ebenfalls bei der Verwaltungsgemeinschaft anzuzeigen.<br />

Für Sportveranstaltungen, auf denen Alkohol und Essen für die Zuschauer<br />

ausgegeben wird, ist eine Anzeige und ein Antrag auf Gestattung eines<br />

vorübergehenden Gaststättenbetriebes zu beantragen. Dies gilt für alle Sportheime<br />

und Veranstalter, die nicht im Besitz einer dauernden Gaststättenerlaubnis sind.<br />

Wir möchten zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass zur Zeit wieder verstärkt<br />

Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) an Vereine, Feuerwehren,<br />

Schulen sowie Rathäuser und ähnliche Einrichtungen oder Gewerbebetriebe im<br />

Umlauf sind. Auf Bitte der Regierung von Mittelfranken, möchten wir davor warnen,<br />

diese Eintragungsanträge zu unterschreiben, da dann erhebliche Folgekosten auf Sie<br />

zukommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.02.2012 das<br />

Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, wonach die Angebotsformulare der<br />

GWE GmbH für Eintragungen in ein Internet-Branchenverzeichnis irreführend und<br />

damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.<br />

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

Ergebnisse der „Stunde der Gartenvögel“ 2012<br />

Die 3 Zähltage vom 11. bis 13. Mai waren in diesem Jahr von sehr<br />

unterschiedlicher Witterung geprägt. Während es am 1. Zähltag, einem<br />

Freitag, Temperaturen bis zu 29 ° gab, zogen in der Nacht zum<br />

Samstag die Eisheiligen mit einem kräftigen Temperatursturz und einer<br />

Halbierung der Temperaturen ein. Wer also am Samstag oder Sonntag<br />

für 1 Stunde die Vögel in seinem Garten zählen wollte, der musste sich<br />

warm anziehen. Trotzdem gingen in Bayern über 5400 Meldungen ein<br />

und es wurden circa 186.000 Vögel gezählt. Zum Vorjahr gab es keine<br />

großen Unterschiede: Der Haussperling führt noch immer mit weitem<br />

Abstand die Rangliste mit14,8% aller beobachteten Vögel an. Auf Rang<br />

2 ist wieder die Amsel mit 10,8%. Beim 3. Rang gab es eine<br />

Verschiebung: Der Star konnte mit 8,5% knapp die Kohlmeise mit 8,4%<br />

auf den 4. Rang verweisen. Es folgen die Blaumeise (6%), der Grünfink<br />

(5%), die Elster ebenso wie der Mauersegler mit 4%. Den 9. Rang<br />

nimmt die Mehlschwalbe mit 3,9% ein, gefolgt vom Feldsperling mit<br />

3,2%. Buchfink, Hausrotschwanz, Rabenkrähe und Rotkehlchen liegen<br />

zwischen 2% und 3%. Unter 2% liegen in der Rangfolge die<br />

Türkentaube, die Rauchschwalbe, die Ringeltaube, die Bachstelze und<br />

die Mönchsgrasmücke. Nicht einmal 1% erreichen so bekannte<br />

Vogelarten wie Buntspecht, Kleiber und Eichelhäher. Der häufigste<br />

Greifvogel ist mit 0,5% der Mäusebussard; das bedeutet, dass bei 200<br />

beobachteten Vögeln nur 1 Mäusebussard gezählt wurde.<br />

Interessant sind auch bei der Zählung die Prozentzahlen, wie häufig<br />

eine Vogelart in den Gärten vorkommt oder auch nur den Garten<br />

überfliegt. Hier ist die Amsel der Sieger: Sie wurde in 96% der Gärten<br />

beobachtet, gefolgt von der Kohlmeise mit 83%. Der Haussperling<br />

wurde hingegen nur in 69% der Gärten gezählt, während die Blaumeise<br />

den Spatz mit 71% auf Rang 4 verweist.<br />

Die nächste Vogelzählung ist wieder für den Winter um den 6. Januar<br />

2013 angesetzt. Dann sind wieder leichtere Beobachtungen vom<br />

Fenster aus mit Blick auf das Futterhaus möglich.<br />

Ekkehard Roth

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