Mitblatt Nr 6 - Wettringen
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Achtung:<br />
Wir weisen vorsorglich darauf hin, das während der trockenen und heißen Jahreszeit<br />
beim Grillen und sonstigen offenen Feuerstellen höchste Vorsicht geboten ist.<br />
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den traditionellen<br />
Sonnenwendfeuern und Johannisfeuern um öffentliche Veranstaltungen nach Art. 19<br />
LStVG handelt. Diese sind wie alle Veranstaltungen mindestens 2 Wochen vor<br />
Veranstaltungs-beginn bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst anzu-melden.<br />
Wir erinnern auch nochmals daran, dass Firmenveranstaltungen jeglicher Art, bei<br />
denen die Öffentlichkeit zugelassen ist, sowie Tag der offenen Tür immer als<br />
Veranstaltung anzumelden sind.<br />
Bitte unbedingt daran denken, dass Fußballübertragungen im Freien und in<br />
irgendwelchen Hallen und Vereinen unbedingt als „Public Viewing-Veranstaltung“<br />
angemeldet werden müssen. Dies ist bei der Verwaltungsgemeinschaft und bei der<br />
Gema zu tun. Die Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei<br />
der Verwaltungsgemeinschaft eingehen.<br />
Gaststätten, in denen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit stattfinden, haben dies<br />
ebenfalls bei der Verwaltungsgemeinschaft anzuzeigen.<br />
Für Sportveranstaltungen, auf denen Alkohol und Essen für die Zuschauer<br />
ausgegeben wird, ist eine Anzeige und ein Antrag auf Gestattung eines<br />
vorübergehenden Gaststättenbetriebes zu beantragen. Dies gilt für alle Sportheime<br />
und Veranstalter, die nicht im Besitz einer dauernden Gaststättenerlaubnis sind.<br />
Wir möchten zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass zur Zeit wieder verstärkt<br />
Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) an Vereine, Feuerwehren,<br />
Schulen sowie Rathäuser und ähnliche Einrichtungen oder Gewerbebetriebe im<br />
Umlauf sind. Auf Bitte der Regierung von Mittelfranken, möchten wir davor warnen,<br />
diese Eintragungsanträge zu unterschreiben, da dann erhebliche Folgekosten auf Sie<br />
zukommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.02.2012 das<br />
Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, wonach die Angebotsformulare der<br />
GWE GmbH für Eintragungen in ein Internet-Branchenverzeichnis irreführend und<br />
damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.<br />
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
Ergebnisse der „Stunde der Gartenvögel“ 2012<br />
Die 3 Zähltage vom 11. bis 13. Mai waren in diesem Jahr von sehr<br />
unterschiedlicher Witterung geprägt. Während es am 1. Zähltag, einem<br />
Freitag, Temperaturen bis zu 29 ° gab, zogen in der Nacht zum<br />
Samstag die Eisheiligen mit einem kräftigen Temperatursturz und einer<br />
Halbierung der Temperaturen ein. Wer also am Samstag oder Sonntag<br />
für 1 Stunde die Vögel in seinem Garten zählen wollte, der musste sich<br />
warm anziehen. Trotzdem gingen in Bayern über 5400 Meldungen ein<br />
und es wurden circa 186.000 Vögel gezählt. Zum Vorjahr gab es keine<br />
großen Unterschiede: Der Haussperling führt noch immer mit weitem<br />
Abstand die Rangliste mit14,8% aller beobachteten Vögel an. Auf Rang<br />
2 ist wieder die Amsel mit 10,8%. Beim 3. Rang gab es eine<br />
Verschiebung: Der Star konnte mit 8,5% knapp die Kohlmeise mit 8,4%<br />
auf den 4. Rang verweisen. Es folgen die Blaumeise (6%), der Grünfink<br />
(5%), die Elster ebenso wie der Mauersegler mit 4%. Den 9. Rang<br />
nimmt die Mehlschwalbe mit 3,9% ein, gefolgt vom Feldsperling mit<br />
3,2%. Buchfink, Hausrotschwanz, Rabenkrähe und Rotkehlchen liegen<br />
zwischen 2% und 3%. Unter 2% liegen in der Rangfolge die<br />
Türkentaube, die Rauchschwalbe, die Ringeltaube, die Bachstelze und<br />
die Mönchsgrasmücke. Nicht einmal 1% erreichen so bekannte<br />
Vogelarten wie Buntspecht, Kleiber und Eichelhäher. Der häufigste<br />
Greifvogel ist mit 0,5% der Mäusebussard; das bedeutet, dass bei 200<br />
beobachteten Vögeln nur 1 Mäusebussard gezählt wurde.<br />
Interessant sind auch bei der Zählung die Prozentzahlen, wie häufig<br />
eine Vogelart in den Gärten vorkommt oder auch nur den Garten<br />
überfliegt. Hier ist die Amsel der Sieger: Sie wurde in 96% der Gärten<br />
beobachtet, gefolgt von der Kohlmeise mit 83%. Der Haussperling<br />
wurde hingegen nur in 69% der Gärten gezählt, während die Blaumeise<br />
den Spatz mit 71% auf Rang 4 verweist.<br />
Die nächste Vogelzählung ist wieder für den Winter um den 6. Januar<br />
2013 angesetzt. Dann sind wieder leichtere Beobachtungen vom<br />
Fenster aus mit Blick auf das Futterhaus möglich.<br />
Ekkehard Roth