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Rechnung 2011 - Gemeinde Wollerau

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GEMEINDEVERSAMMLUNG 11.4.2012 SEITE 06Bericht – <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong>Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt sich erneut zum Ziel, die geplanten Investitionen so gut wie möglich zu realisieren, im Bewusstsein,dass auch nicht beeinflussbare Faktoren eine Nichtrealisierung herbeiführen können. In diesem Bereich bestehtaber erhöhter Optimierungsbedarf, um nur das zu planen was realistisch ist, resp. das Geplante so gut wie möglichdann auch umzusetzen.3 SpezialfinanzierungenDie Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schloss positiv ab, d.h. es resultierte eine Einlage in die Spezialfinanzierung.Hingegen liegt bei der Schadenwehr und bei der Abwasserbeseitigung eine Entnahme aus der Spezialfinanzierungvor, d.h. diese beiden Spezialfinanzierungen weisen ein negatives Resultat für <strong>2011</strong> aus. Das Bildpräsentiert sich wie folgt:RE <strong>2011</strong>Saldo SpezialfinanzierugAufwandüberschuss Schadenwehr Fr. –24’978 556‘309Ertragsüberschuss Abfallbeseitigung Fr. 76’621 1‘332’795Aufwandüberschuss Abwasserbeseitigung Fr. –492’910 2‘093’713Der hohe Saldo Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung wird in den nächsten Jahren markant durch die noch ausstehendenInvestitionen der ARA Höfe reduziert werden, d.h. eine Überprüfung der Gebühren drängt sich aus heutigerSicht und aufgrund der aktuellen Planzahlen für das Jahr 2014 auf.4 Pendente Verpflichtungskredite per 31. Dezember <strong>2011</strong>Die durch die Stimmberechtigten bereits genehmigten Verpflichtungskredite per Ende <strong>2011</strong> betragen Fr. 6.4 Mio.Die Realisierung dieser Investitionen ist mit den vorhandenen liquiden Mitteln problemlos möglich, sodass sichkeine Kredit- und Darlehensaufnahmen aufdrängen.Im Wesentlichen beinhalten diese die Restrealisierung des Freizeitparks Erlenmoos mit Fr. 2.0 Mio. sowie denweiteren Ausbau der ARA Höfe mit Fr. 1.8 Mio. Aufgrund des negativen Volksentscheids in Freienbach bezüglichdes Fällmistunnels kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, inwiefern dieser restliche Verpflichtungskredit vonFr. 1.6 Mio. noch beansprucht wird. Eine Neubeurteilung ist gemäss kantonaler Zielsetzung im Jahr 2012 vorgesehen.5 NachkrediteDie Regelung für Nachkredite gemäss § 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und <strong>Gemeinde</strong>n vom27. Januar 1994 lautet wie folgt:«Fehlt für eine im Laufe des <strong>Rechnung</strong>sjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit oder reicht einVoranschlagskredit für den vorgesehenen Zweck nicht aus, ist ein Nachkredit einzuholen, soweit keinezwingende Ausgabenbindung vorliegt.»Der <strong>Gemeinde</strong>rat kommt dieser Vorschrift mit der Ihnen zur Genehmigung vorgelegten Nachkredite zu denlaufenden <strong>Rechnung</strong>en <strong>2011</strong> und 2012 sowie zur Investitionsrechnung <strong>2011</strong> nach.Die Nachkredite zur laufenden <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> betragen 1.0 Prozent (Vorjahr 1.6 Prozent) des ordentlichen Aufwandes,sind aber vollumfänglich in der vorliegenden <strong>Rechnung</strong> enthalten. Zum Teil handelt es sich bei diesenNachkrediten um nicht direkt beeinflussbare Aufwendungen. Der Nachkredit zur Investitionsrechnung <strong>2011</strong>fällt mit rund 3.5 Prozent hoch aus und reflektiert Optimierungspotential bezüglich Projektplanung, -durchführungund -kontrolle.Bei den Nachkrediten zur laufenden <strong>Rechnung</strong> 2012 geht es um vorgesehene Projekte, welche anlässlich der Budgeterarbeitungnoch nicht vorlagen oder nicht planbar waren.

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