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Gutachten - HJS-Motorsport

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Kraftfahrt-BundesamtD-24932 FlensburgAIJIJGEMETNE BETRIEBSERIJAI'BNIS(ABE)nach S 22 in Verbindung mit S 20 Straßenverkehrs- Zulassungs -Ordnung ( Stvz0 )dor Faqcrrnrr rrnm ?R 09 Iq9q IPI]R] T s. t-793 )1nl\l_unmer oer AB!; :L6959Gerät :Nachrüs tabgasreinigungssys tem(Aufrüs tkatalysator nach EURo2\Tlp:H,fs-H 200-LnnaDer der A}J-Ejund Hersteller:H,fS Fahrzeugtechnrk Gm-bH & Co.D-58706 MendenFür die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Gerätewird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:Die genehmigte Einrichtung erhä1tdas TypzeichenKBA 16959Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf j edem Stück der laufend.en Fertigungin der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut 1esbaranzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen T\pzeichenAnlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden.Mit dem zugeteilben Typzeichen dürfen Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden,wenn sie den Erlaubnisunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. änderungen derErzeugnisse sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraft fahrt-Bund.esamtesgestat.t.et.. Verstöße gegen diese Bestinnungen führen zum Widerruf der Erlaubnisund werden überdies strafrechtlich verfolqt.


Kraftfah rt-BundesamtD-24932 Flensburg-2-Nununer der ABE: 16959Die Einze l erzeugnis se der reihenweisen Fertigung müssen die in den beiliegendenPrüfunterlagen aufgeführten Maße aufweisen und dürfen nur aus den dort festgelegtenWerksLof fen gefertigt lverden.Die Au früs tkac a lysatoren, T),p <strong>HJS</strong>-H 200, mit der Ausführung H,lS-H 200-L dürfennur unter den im Verwendungsbereich (Anlage A1, A1.1, 2 BlatE) des beiliegendenTechnischen Berichts genannten Bedingungen in den dort genannten Kraftfahrzeugenverwendet werden.Die dort genannten Krafcfahrzeuge erfüllen nach dem Einbau desAu früs c.kat.alysators , Typ <strong>HJS</strong>-H 200, die Anforderungen der Richtlinie 10/220/EwGin der Fassung 941L2/EG und gelten gemäß S 47 Abs. 3 Nr. 5 SIVZO alsschadstoffarm.Nach Vorlage derBescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau sind die Fahrzorr"rnaniorcr.,i a f n- rrf"-, ändern:SchLüssel - Nr.Bezeichnunq der Fahrzeuq- und AufbauartI. ZCLTE 1. Zeile Z. LCIIC25 SCHADSTOFFARM EURO 2rrqLrl! ur LrJ r LuruL, !y]! 20A, dürfen wahlwei.se in dieAuspuf fschal ldämp feranlagen der in dem Verwendungsbereich genannten Kraftfahrzeugeeingebaut werden, sofern die Auspuf fschal ldämp feranlagen aus Serienschalldämpfernoder aus Schalldämpfern bestehen, für die eine besondere BeLriebserlaubnisfür die im Verwendungsbereich genannten Kraftfahrzeuge ert.eiLt worden.i ^rDer Einbau der Systeme hat nach einer mitzuliefernden Einbauanweisung zu erfol-Nach dem Einbau der Nachrüstsysteme ist eine Abgasuntersuchung nach S 4?a SLVZOin Verbindung mit Anlage XI a erforderlich. Die Anleitungen und Sollwerte desHerstellers der eingebauten Abgasreinigungssys t.eme sind dabei zu beachten.Der ordnungsgemäße Einbau der Nachrüstsysteme ist von einer für AbgasunLersuchunganerkannten Kfz-Werkstatt in einer Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehördezu best.ätigen.Hat eine andere Stelle die Nachrüstung durchgeführt, müssen der ordnungsgemäßeEinbau und die einwandfreie Funklion der Nachrüstsysteme durch einen amtlichanerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder durch einen Kf z -Sachvers tändigenoder Angestellten nach Abschnitt 3 der Anlage VIIIb STVZO bestätigL werden.


Kraftfah rt-BundesamtD-24932 Flensburg-3-I\lmmer oer Ablt: t bv JvAn jedem Nachrüstsystem muß an einer gegen Beschädigung geschützten, auch nachdem Einbau sichtbaren Stelle gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild angehrar-hfcoi n dac fnl nonäo Andähöh anl-hä l t 'HerstellerTl.pAus führungTypzeichenStatt der Kennzeichnung der GeräteAngaben auch eingeprägt sein.mit dem Fabrikschi.ld können die sefordertenIm übrigen gelt.en die im beiliegenden cutachten nebst Anlagen der TechnischenPrüf stelle für den Kraf t.fahrzeugverkehr des Rheinisch-Westfälischen TechnischenÜberwachungs -Vereins, Fahrzeug GmbH, Essen, vom 05.02.2002 festgehaltenenAngaben.?^L,h-,t^-geprüfte Muster isL so aufzubewahren, daß es noch fünf ,Jahre nach ErlöschenABE i-n zweifelsfreiem Zustand vorqewiesen werden kann.Flensburg, den 27 .02.2002Im Auf t.rag(R. Lindtner)Nebenbestimmungen und Rechtsbehelf sbelehrung1 <strong>Gutachten</strong>


a.t-.Ä;.go(.)q)()()zal,JI\,/ |-'lvl-\lt;j-;iFzt:| 6,)t'it;la)l6tl--t:lo .:oq "l3ldlrrl:I :lzlI.:öoFN.,= n'poQ.+D:-q)qE,EA.E OJoEcä!Eo)6v1-c.rXd8 -n!d s6* >>.EE,.Ov;io


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