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technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

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Technische Richtlinienvon Aufträgen und die Durchführungvon Meinungsumfragen unzulässig.7. Auf dem <strong>Messe</strong>gelände ist jede gewerbsmäßigeTätigkeit außer im Auftragder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH& Co. KG oder der mit ihr in einem Vertragsverhältnisstehenden Veranstalter,Aussteller, Mieter, Dienstleistungsunternehmenoder sonstiger Vertragspartneruntersagt. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Venue GmbH & Co. KG behält sich dieZulassung der Tätigkeit von Drittunternehmenim Auftrag der Vertragspartnerund die Festlegung von Art, Umfangund Bedingungen der Tätigkeit vor.8. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG hat das Recht, bei Verstößengegen die Hausordnung, Missbrauchund Fälschen von Ausweisen, Eintrittskartenetc. oder bei störendem Verhaltendie betreffenden Personen vom<strong>Messe</strong>gelände zu verweisen und ihreEintrittsausweise und Einfahrtsberechtigungenentschädigungslos einzuziehensowie Kraftfahrzeuge auf Kosten undGefahr der Eigentümer abschleppen zulassen.9. Ausstellern ist während der <strong>Messe</strong>nund Ausstellungen die Aushändigungvon Waren (Handverkauf) auf dem<strong>Messe</strong>gelände nicht gestattet. WerdenWaren kostenfrei als Muster ausgehändigt,ist dies anhand einer Überlassungserklärung(Quittung) schriftlich zudokumentieren und diese auf Verlangenvorzuweisen. Werden Dritte ohne Quittungangetroffen, behält sich die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG dasRecht vor, die Waren entschädigungsloseinzuziehen.10. Der Abtransport von ausgestelltenWaren vor Schluss einer Veranstaltungist auch Besuchern nicht erlaubt.11. Auf dem gesamten von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG betriebenenGelände herrscht eingrundsätzliches Mitführverbot vonGeräten, die zur Herstellung oder Produktionvon Fotos oder Filmaufnahmentauglich sind. Filmen, Fotografieren undSkizzieren von ausgestellten Warenoder Ausstellungsständen auf demGelände und in den Hallen ist nur in besonderenAusnahmefällen und mitschriftlicher Erlaubnis der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Venue GmbH & Co. KG gestattet.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG ist bei begründetem Verdachtberechtigt, die angefertigten Skizzenund das belichtete Filmmaterial entschädigungsloseinzuziehen und zu vernichten.Dies gilt auch dann, wenn dadurchsonstiges Bildmaterial in Mitleidenschaftgezogen wird.12. Auf dem gesamten von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG betriebenenGelände herrscht ein eingeschränkterWinterdienst. Dieser beziehtsich sowohl auf das allgemein befriedeteBetriebsgelände als auch auf die öffentlichzugänglichen Grundstücksteileder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG.13. Die Gesellschaft trifft ihre Entscheidungenhinsichtlich der Hausordnung unterAusschluss des Rechtsweges. Siebehält sich ebenfalls das Recht vor, dievorstehende Hausordnung zu ändernoder zu ergänzen.<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG01.01.20054 Stand: 1.1.<strong>2009</strong>

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