11.07.2015 Aufrufe

technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Technische RichtlinienStand: 1.1.<strong>2009</strong>Bitte beachten Sie dieN euregelung auf Seite 18und auf Seite 24.


Technische RichtlinienInhaltsverzeichnisSeite Seite Seite1. Vorbemerkungen 151.1 Hausordnung 151.2 Öffnungszeiten 171.2.1 Auf- und Abbauzeiten 171.2.2. Veranstaltungslaufzeit 172. Verkehr im <strong>Messe</strong>gelände,Rettungswege,Sicherheitseinrichtungen 172.1. Verkehrsordnung 172.2 Rettungswege 182.2.1 Feuerwehrbewegungszonen,Hydranten 182.2.2 Notausgänge, Notausstiege,Hallengänge 182.3 Sicherheitseinrichtungen 182.4 Standnummerierung 182.5 Bewachung 183. Technische Daten undAusstattung der Hallenund des Freigeländes 193.1 Hallendaten 193.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart,Spannung 193.1.2 Druckluft-, Elektro- undWasserversorgung 193.1.3 Kommunikationseinrichtungen 193.1.4 Sprinkleranlagen 193.1.5 Heizung, Lüftung 193.1.6 Störungen 193.1.7 Standklimatisierung 193.2 Freigelände 193.3 Durchfahrtshöhen 194. Standbaubestimmungen 204.1 Standsicherheit 204.2 Standbaugenehmigung 204.2.1 Prüfung und FreigabegenehmigungspflichtigerBauten 204.2.2 Fahrzeuge und Container 204.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßerStandbauten 204.2.4. Haftungsumfang 204.3 Bauhöhen 204.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen214.4.1 Brandschutz 214.4.2 Standüberdachung 254.4.3 Glas und Acrylglas 254.5 Ausgänge, Rettungswege,Türen 254.5.1 Ausgänge, Rettungswege 254.5.2 Türen 254.6 Podeste, Leitern, Treppen,Stege 264.7 Standgestaltung 264.7.1 Erscheinungsbild 264.7.2 Prüfung der Mietfläche 264.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz 264.7.4 Hallenfußböden 264.7.5 Abhängungen von derHallendecke 274.7.6 Standbegrenzungswände 274.7.7 Werbemittel/Präsentationen 274.7.8 Fundamente, Gruben 284.8 Freigelände 284.9 Zweigeschossige Bauweise 284.9.1 Bauanfrage 284.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung,Sicherheitsabstände,Höhe der Standinnenräume 284.9.3 Verkehrslasten/Lastannahmen 294.9.4 Rettungswege/Treppen 294.9.5 Baumaterialien 294.9.6 Obergeschoss 295. Betriebssicherheit, TechnischeSicherheitsbestimmungen,Technische Vorschriften,Technische Versorgung 305.1 Allgemeine Vorschriften 305.1.1 Schäden 305.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 305.3 Elektroinstallation 305.3.1 Anschlüsse 305.3.2 Standinstallation 305.3.3 Montage- undBetriebsvorschriften 305.3.4 Sicherheitsmaßnahmen 305.3.5 Sicherheitsbeleuchtung 305.4 Wasser- undAbwasserinstallation 315.5 Druckluft- / Gasinstallation 315.5.1 Druckluftinstallation 315.5.2 Gasinstallation 315.6 Maschinen-, Druckbehälter-,Abgasanlagen 315.6.1 Maschinengeräusche 315.6.2 Geräte- und Produktsicherheit 315.6.3 Druckbehälter 325.6.4 Abgase und Dämpfe 325.6.5 Abgasanlagen 335.7 Verwendung von Druckgasen,Flüssiggasen und brennbarenFlüssigkeiten 335.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen 335.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 335.7.3 Brennpasten und andereBrennstoffe 345.8 Asbest und andere Gefahrstoffe345.9 Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen,Szenenflächen undsonstige Präsentationen 345.10 Strahlenschutz 345.10.1Radioaktive Stoffe 345.10.2Röntgenanlagen und Störstrahler345.10.3Laseranlagen 345.11 Hochfrequenzgeräte,Funkanlagen,ElektromagnetischeVerträglichkeit 355.12 Kräne, Stapler, Leergut 355.13 Musikalische Wiedergaben 355.14 Getränkeschankanlagen 365.15 Lebensmittelüberwachung 366. Umweltschutz 366.1 Abfallwirtschaft 366.1.1 Abfallentsorgung 366.1.2 Besonders überwachungsbedürftigeAbfälle 376.1.3 Mitgebrachte Abfälle 376.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz376.2.1 Öl-/Fettabscheider 376.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel 376.3 Umweltschäden 376.3.1 Verpackungsmaterial 376.3.2 Küchenabfälle 376.3.3 Produktionsabfälle 386.3.4 Standbauteile 387. Allgemeine Hinweise 387.1 Entsorgung 387.2 Parkkarten 387.3 Haftung 382 Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische Richtlinien1. Vorbemerkungen Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> hat für die stattfindendenFachmessen und sonstigen VeranstaltungenRichtlinien erlassen mit demZiel, allen Ausstellern / Veranstaltern optimaleGelegenheit zu geben, ihre Exponatedarzustellen und ihre Besucher und Interessentenanzusprechen.Diese Richtlinien sind bindend für alle Ausstellerund Veranstalter.Gleichzeitig enthalten sie Sicherheitsbestimmungen,die im Interesse unserer Ausstellerund Besucher ein Höchstmaß an Sicherheitbei der <strong>technische</strong>n und gestalterischenAusrüstung der Veranstaltungbieten sollen.Mit den zuständigen Behörden der Sta<strong>dt</strong><strong>Frankfurt</strong> am Main sind die Bauordnungs-,Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungenabgestimmt.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> behält sich vor, dieEinhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen.Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungenin der jeweils gültigen Fassung zubeachten.Die Durchführung einer Veranstaltung / dieInbetriebnahme eines Ausstellungsstandeskann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmeruntersagt werden, wenn vorgefundeneMängel bis zu Beginn der Veranstaltungnicht beseitigt worden sind.Weitere Forderungen zur Sicherheit undzum Standbau, die sich darüber hinausdurch die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ergeben sollten,bleiben vorbehalten.Ebenso behält sich die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>vor, in Einzelfällen Ausnahmen von denBestimmungen zuzulassen.Die Unterlagen zur Bestellung von Serviceleistungenwerden rechtzeitig vor der Veranstaltungversan<strong>dt</strong>.Allen Vertragspartnern des Ausstellerssind diese Technischen Richtlinien weiterzuleiten.Weitere Informationen über Einzelheitender Vorbereitung und Durchführung derVeranstaltung werden dem Aussteller gegebenenfallsübermittelt.Die <strong>Messe</strong>gesellschaftenDeutsche <strong>Messe</strong> AG HannoverLeipziger <strong>Messe</strong> GmbH<strong>Messe</strong> Berlin GmbH<strong>Messe</strong> Düsseldorf GmbH<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG<strong>Messe</strong> München GmbHKölnmesse GmbHNürnberg<strong>Messe</strong> GmbHhaben diese Technischen Richtlinien in eineinheitliches Gliederungsschema gefasst.Baurecht ist Landesrecht.Dadurch und aufgrund unterschiedlicherbaulicher Gegebenheiten der einzelnen<strong>Messe</strong>plätze unterscheiden sich die jeweiligenAusführungsbestimmungen.Im übrigen behält sich die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Änderungen vor.Der deutsche Text ist verbindlich.1. 1 HausordnungStand: 1.1.<strong>2009</strong>Für das Begehen bzw. Befahren des Geländesund der Gebäude der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Venue GmbH & Co. KG und der von ihrgenutzten Parkflächen und Gebäude geltendie nachfolgenden Grundsätze. Die zusätzlichmit Ausstellern, Versorgungs- oderDienstleistungsunternehmen usw. getroffenenVereinbarungen bleiben unberührt:1. Das Gelände und die Gebäude dürfennur mit den vorgesehenen gültigen Ausweisen,Eintrittskarten oder Passierscheinender Gesellschaft zu festgesetztenZeiten betreten bzw. befahrenwerden.2. Während des Aufenthalts gelten aufdem Gelände die Regeln der Straßenverkehrsordnung(StVO). Die entsprechendenHinweisschilder, die den FahrundFußgängerverkehr auf dem Geländeregeln, sind zu beachten.Für Kraftfahrzeuge beträgt die zulässigeHöchstgeschwindigkeit 30 km/h.3. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG hat das Recht, Laderäume vonKraftfahrzeugen und von Personen mitgeführteBehältnisse und Taschen zu3kontrollieren. Bei einer Verweigerungder Kontrollmaßnahme behält sich die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co.KG das Recht der Verweisung vomBetriebsgelände vor.4. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG ist berechtigt, einschränkendeBestimmungen bei der Zulassung vonBesuchern zu erlassen und das Mitbringenvon Tieren und Gegenständen zuuntersagen bzw. dies allgemein oder imEinzelfall von der Erfüllung bestimmterVoraussetzungen abhängig zu machen.5. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG übernimmt keinerlei irgendwiegeartete Haftung für Personen, SachundVermögensschäden bei Schadensfällenauf dem Gelände, den Parkplätzen,in den Hallen oder sonstigen Gebäuden.6. Ohne ausdrückliche Genehmigung der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co.KG ist außerhalb von AusstellungsständenWerbung jeglicher Art, dasAnbieten von Waren und Dienstleistungenjeglicher Art, die Entgegennahme


Technische Richtlinienvon Aufträgen und die Durchführungvon Meinungsumfragen unzulässig.7. Auf dem <strong>Messe</strong>gelände ist jede gewerbsmäßigeTätigkeit außer im Auftragder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH& Co. KG oder der mit ihr in einem Vertragsverhältnisstehenden Veranstalter,Aussteller, Mieter, Dienstleistungsunternehmenoder sonstiger Vertragspartneruntersagt. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Venue GmbH & Co. KG behält sich dieZulassung der Tätigkeit von Drittunternehmenim Auftrag der Vertragspartnerund die Festlegung von Art, Umfangund Bedingungen der Tätigkeit vor.8. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG hat das Recht, bei Verstößengegen die Hausordnung, Missbrauchund Fälschen von Ausweisen, Eintrittskartenetc. oder bei störendem Verhaltendie betreffenden Personen vom<strong>Messe</strong>gelände zu verweisen und ihreEintrittsausweise und Einfahrtsberechtigungenentschädigungslos einzuziehensowie Kraftfahrzeuge auf Kosten undGefahr der Eigentümer abschleppen zulassen.9. Ausstellern ist während der <strong>Messe</strong>nund Ausstellungen die Aushändigungvon Waren (Handverkauf) auf dem<strong>Messe</strong>gelände nicht gestattet. WerdenWaren kostenfrei als Muster ausgehändigt,ist dies anhand einer Überlassungserklärung(Quittung) schriftlich zudokumentieren und diese auf Verlangenvorzuweisen. Werden Dritte ohne Quittungangetroffen, behält sich die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG dasRecht vor, die Waren entschädigungsloseinzuziehen.10. Der Abtransport von ausgestelltenWaren vor Schluss einer Veranstaltungist auch Besuchern nicht erlaubt.11. Auf dem gesamten von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG betriebenenGelände herrscht eingrundsätzliches Mitführverbot vonGeräten, die zur Herstellung oder Produktionvon Fotos oder Filmaufnahmentauglich sind. Filmen, Fotografieren undSkizzieren von ausgestellten Warenoder Ausstellungsständen auf demGelände und in den Hallen ist nur in besonderenAusnahmefällen und mitschriftlicher Erlaubnis der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Venue GmbH & Co. KG gestattet.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG ist bei begründetem Verdachtberechtigt, die angefertigten Skizzenund das belichtete Filmmaterial entschädigungsloseinzuziehen und zu vernichten.Dies gilt auch dann, wenn dadurchsonstiges Bildmaterial in Mitleidenschaftgezogen wird.12. Auf dem gesamten von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG betriebenenGelände herrscht ein eingeschränkterWinterdienst. Dieser beziehtsich sowohl auf das allgemein befriedeteBetriebsgelände als auch auf die öffentlichzugänglichen Grundstücksteileder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH &Co. KG.13. Die Gesellschaft trifft ihre Entscheidungenhinsichtlich der Hausordnung unterAusschluss des Rechtsweges. Siebehält sich ebenfalls das Recht vor, dievorstehende Hausordnung zu ändernoder zu ergänzen.<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG01.01.20054 Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische Richtlinien1.2 Öffnungszeiten 1.2.1 Auf- und AbbauzeitenMit dem Standaufbau und der Anlieferungder <strong>Messe</strong>güter kann im Allgemeinen fünfKalendertage vor Veranstaltungsbeginn begonnenwerden.Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeitenkann in den Hallen und im Freigeländedurchgehend, das heißt 24 Std. am Tag(am letzten Aufbautag in der Regel bis15.00 Uhr), gearbeitet werden soweitnicht veranstaltungsspezifisch andere Zeitenmit der Terminübersicht bekannt gegebenwerden.Der Abbau der Standausstattung und-einrichtung einschließlich der ausstellereigenenStandaufbauten und -einbautenmuss im Allgemeinen spätestens am zweitenKalendertag nach Schluss der Veranstaltungbeendet und die Halle geräumtsein. Die Standfläche ist besenrein an denzuständigen Hallenservice zu übergeben.In besonderen Fällen kann die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> durch die Veranstaltungstechnikerweiterte Auf- und Abbauzeiten zulassen.Vor dem offiziellen Aufbaubeginn undnach dem offiziellen Abbauende werdendie Hallen nicht temperiert.Aus Gründen der allgemeinen Sicherheitauf dem <strong>Messe</strong>gelände bleiben die Hallenund das <strong>Messe</strong>gelände insgesamt außerhalbdieser Zeiten geschlossen.1.2.2. VeranstaltungslaufzeitWährend der Veranstaltungslaufzeit werdendie Hallen eine Stunde vor <strong>Messe</strong>beginngeöffnet und eine Stunde nach <strong>Messe</strong>schlussverschlossen.Aussteller, die in begründeten Einzelfällenüber diesen Zeitpunkt hinaus auf ihremStand tätig sein müssen, bedürfen einerbesonderen schriftlichen Erlaubnis der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>.2. Verkehr im <strong>Messe</strong>gelände,Rettungswege,Sicherheitseinrichtungen2.1. Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablaufwährend der Auf- und Abbauzeit und derVeranstaltungsdauer gewährleisten zukönnen, sind verkehrsordnende und verkehrslenkendeRegeln – wie z.B. im Verkehrsleitfadenbeschrieben – unbedingt zubeachten.Das <strong>Messe</strong>gelände ist Privatgelände der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>.Im gesamten <strong>Messe</strong>gelände und aufmesseeigenen Parkplätzen gelten dieBestimmungen der Straßenverkehrsordnung.Die im <strong>Messe</strong>gelände zugelassene Höchstgeschwindigkeitbeträgt 30 km/h.In den Hallen und dort, wo es die Verkehrslageerfordert, darf nur Schrittgeschwindigkeitgefahren werden. Vor EinoderAusfahrt aus den Hallen ist anzuhaltenund die ausreichende Tordurchfahrtshöhezu prüfen. Ein Abstellen von Fahrzeugenin den Hallen ist verboten. Währenddes Ladens ist der Motor abzustellen.Wohnwagen/Wohnmobile dürfen nicht im<strong>Messe</strong>gelände genutzt werden.Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger,Container, Behälter und Güter jederArt können von einem autorisierten Abschleppunternehmen,das im Auftrag der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> arbeitet, auf Kosten undGefahr des Besitzers oder Halters entferntwerden.Den Anweisungen des von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnungeingesetzten Personals istunbedingt Folge zu leisten und die entsprechendenInformationen sind zu beachten.Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugenaller Art ist nur nach Erlaubnis durchdie <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> gestattet, geschiehtauf eigene Gefahr und ist während derVeranstaltung grundsätzlich untersagt.Für PKW bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewichtkönnen nur für die gesamte Dauerder Veranstaltungstage je nach ParkplatzangebotParkplatzkarten mit dem entsprechendenFormular der Servicemappe angefordertwerden.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>5


Technische Richtlinien2.2 Rettungswege 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen,HydrantenDie notwendigen und die durch die Halteverbotszeichengekennzeichneten Anfahrtswegeund Bewegungszonen für dieFeuerwehr müssen ständig freigehaltenwerden. Fahrzeuge und Gegenstände, dieauf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächenabgestellt sind, werden aufKosten und Gefahr des Besitzers entfernt.Hydranten in den Hallen und im Freigeländedürfen nicht verbaut, unkenntlich oderunzugänglich gemacht werden.2.2.2 Notausgänge, Notausstiege,HallengängeDie Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.Die Türen im Zuge von Rettungswegenmüssen von innen leicht in voller Breitegeöffnet werden können.Die Ausgangstüren und Notausstiege undderen Kennzeichnung dürfen nicht verbaut,überbaut, versperrt, verhängt oder sonstunkenntlich gemacht werden.Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durchabgestellte oder in den Gang hineinragendeGegenstände eingeengt werden.Sie dienen im Notfall als Rettungswege!2.3 Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen,Rauchmelder,Schließvorrichtungen der Hallentore undandere Sicherheitseinrichtungen, derenHinweiszeichen sowie die grünen Notausgangskennzeichenmüssen jederzeitzugänglich und sichtbar sein. Sie dürfennicht zugestellt oder zugebaut werden.2.4 Standnummerierung Alle Stände werden vom Veranstalter mitStandnummern gekennzeichnet, soweitder Standbau dies technisch zulässt.2.5 Bewachung Während der Laufzeit der <strong>Messe</strong> erfolgtdurch die <strong>Messe</strong>gesellschaft eine <strong>technische</strong>und organisatorische Überwachungder <strong>Messe</strong>hallen und des Freigeländes.Während der Auf- und Abbauzeiten erfolgteine allgemeine Aufsicht.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ist berechtigt, die zurKontrolle und Überwachung erforderlichenMaßnahmen durchzuführen.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> übernimmt keine Haftungfür die vom Aussteller eingebrachtenGegenstände, insbesondere wird kein Ersatzfür beschädigte oder gestohlene Güter geleistet.Das Aufsichtspersonal der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> ist nicht befugt, Aufträge irgendwelcherArt vom Aussteller entgegenzunehmen.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> haftet in keinerWeise für entgegen dieser Bestimmung erteiltebzw. angenommene Aufträge.Eine Bewachung seines Standes muss derAussteller im Bedarfsfall selbst organisieren.Standwachen dürfen nur durch dievon der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> beauftragte Bewachungsgesellschaftgestellt werden.Mit der Bewachung seines Standes kannder Aussteller bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginnmit dem entsprechendenBestellformular in der Servicemappeüber die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Logistik, einenBewachungsauftrag bei einem von der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ausgewählten und zugelassenenBewachungsunternehmen erteilen.Die Bestellung der Bewachung erfolgtdurch die Einsendung des für die Veranstaltunggeltenden, vollständig ausgefülltenBestellvordruckes für die Bewachung.6Mündliche oder telefonische Bestellungenmüssen vom Antragsteller schriftlich bestätigtwerden. Die Bestellung muss vomAntragsteller rechtsverbindlichunterschrieben sein. Jedwede Haftung seitensder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ist ausgeschlossen.Firmeneigene Standwachen bedürfen füreine Bewachungszeit zwischen 19.00 Uhrund 8.00 Uhr einer besonderen Genehmigung,für die eine Gebühr erhoben wird. AufErteilung der Genehmigung besteht keinRechtsanspruch.Firmeneigene Standwachen, die sich vor,während und nach Veranstaltungen in den<strong>Messe</strong>hallen befinden, haben ferner folgendeBestimmungen einzuhalten: Die Wachpersonenmüssen sich vor Dienstantritt beidem für die entsprechende Halle zuständigenHallenservice melden. Durch Eintragdes eigenen Namens, Name des Ausstellers,Standnummer, Personalausweis- oder Reisepassnummersowie Datum und Ankunftszeitin eine dafür vorgesehene und vom Hallenservicegeführte Liste ist die Anwesenheitzu bestätigen.Bei Ende der Bewachungszeit und vor Verlassender Halle muss sich die Standwachebei dem Hallenservice abmelden und dasEnde der Bewachungszeit in der vorgenanntenListe vermerken. Die Standwachedarf sich nur auf demjenigen Stand aufhalten,für den sie einen Bewachungsauftraghat. Das Betreten und Verlassen des Standesmuss auf dem kürzesten Weg, überden Hallenservice, erfolgen.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische RichtlinienBei Nichteinhaltung dieser Auflagen geht die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> davon aus, dass sich dieam Stand oder in der Halle angetroffene Personunberechtigterweise auf dem <strong>Messe</strong>geländeaufhält und behält sich besondereMaßnahmen bzw. die Verweisung vom<strong>Messe</strong>gelände sowie die Geltendmachungweiterer Ansprüche/ Schäden vor.Die Mitnahme von Hunden zu Bewachungszweckenauf das <strong>Messe</strong>gelände bedarf einerjederzeit widerrufbaren Genehmigung durchdie <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>. Hunde sind ohne Ausnahmean der Leine zu führen.Waffen dürfen auch zu Bewachungszweckennicht mitgeführt werden.3. Technische Daten und Ausstattungder Hallen und des Freigeländes3.1 Hallendaten Aufgrund der unterschiedlichen Hallen sinddiese Angaben gesondert aufgeführt (siehe„Technische Daten der Hallen der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong>“)3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart,SpannungDie Allgemeinbeleuchtung hat, je nachHalle, zwischen ca. 300 und 400 Lux, gemessen1 m über dem Hallenfußboden.Vorhandene Stromart und Spannung aufdem <strong>Messe</strong>gelände:Netzart: TN-C-SSpannung 230 V / 400 VToleranzwerte nach DIN EN 501603.1.2 Druckluft-, Elektro- undWasserversorgungDie Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgungder Stände erfolgt in den Hallen überdie vorhandenen Installationskanäle undAnschlusspunkte im Hallenfußboden.In Hallenebenen mit Stützen erfolgt dieElektroversorgung zusätzlich überAnschlusskästen, die sich an den Hallenstützenbefinden.3.1.3 KommunikationseinrichtungenDie Versorgung der Stände mit Telefon-,Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssenerfolgt in den Hallen im Allgemeinen überdie vorhandenen Installationskanäle undAnschlusspunkte im Hallenfußboden.In den Hallenebenen mit Stützen erfolgtdie Versorgung zusätzlich über Anschlusskästen,die sich an den Hallenstützenbefinden.3.1.4 SprinkleranlagenDie Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet.Der Mindestabstand von Exponaten undDekorationen zum Sprinklerkopf muss1,00 m betragen. Der Abstand von Leuchtenund Strahlern zum Sprinklerkopf ist sozu wählen, dass eine Fehlauslösung derLöscheinrichtung durch Wärmeeinwirkungausgeschlossen ist.3.1.5 Heizung, LüftungIn allen Hallen vorhanden.Geheizt, gelüftet und gekühlt wird bei Bedarfan den Veranstaltungstagen.3.1.6 StörungenBei Störungen der <strong>technische</strong>n Versorgung(z.B. Elektro, Wasser, Druckluft, Heizung,Lüftung, Telekommunikation usw.) ist unverzüglichdie <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zu informieren.Für Verluste und Schäden, die durch dieseStörungen entstehen, haftet die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> nicht.3.1.7 StandklimatisierungEs besteht die Möglichkeit, Standareale individuellzu klimatisieren. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Ausstellerservice, unterbreitet aufWunsch ein individuelles Angebot. EineStandklimatisierung mit Trinkwasser imDurchflussverfahren ist nicht gestattet.3.2 Freigelände Die Freigeländeflächen bestehen aus gepflastertenFlächen. Das Gelände hat beiDunkelheit während der Öffnungszeiteneine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung.Notwendige Versorgungsanschlüssesind in unregelmäßigen Abständenvorhanden.3.3 Durchfahrtshöhen Geringere Durchfahrtshöhen als 4,00 msind beschildert.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>7


Technische Richtlinien4. Standbaubestimmungen4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungenund Exponate sowie Werbeträgersind so standsicher zu errichten, dass dieöffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondereLeben und Gesundheit, nicht gefährdetwerden.4.2 Standbaugenehmigung Davon ausgehend, dass die TechnischenRichtlinien bei der Gestaltung und Ausführungdes <strong>Messe</strong>stands eingehalten werden,ist es bei eingeschossigen Standbautenin den Hallen nicht erforderlich, Planunterlageneinzureichen, soweit sie eineGrundfläche von nicht mehr als 200 m 2haben und nicht höher als 4,00 m sind.Auf Wunsch bietet die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>dem Aussteller an, die in zweifacher Ausfertigungeingereichten Standbaupläne zuprüfen.Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten,mobile Stände, Bauten im Freigelände,Fliegende Bauten, 2-geschossigeStände, Sonderbauten und Sonderkonstruktionen(z.B. Geschlossene Decken)genehmigungspflichtig.4.2.1 Prüfung und Freigabegenehmigungspflichtiger BautenVermaßte Standpläne in einem geeignetenMaßstab (z.B. 1:100) mit Grundrissen undAnsichten sind bis spätestens sechs Wochenvor Veranstaltungsbeginn in zweifacherAusfertigung zur Genehmigung beider<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG,VeranstaltungstechnikLudwig-Erhard-Anlage 1D-60327 <strong>Frankfurt</strong> am Mainvorzulegen.Ein Exemplar der Standpläne geht nachÜberprüfung mit dem Genehmigungsvermerkan den Aussteller/Standbauer zurück.Erst mit dem Genehmigungsvermerk istder Standbau freigegeben.Für die Genehmigung von:– zweigeschossigen Bauten– Kino- oder Zuschauerräumen– Szenenflächen– Bauten im Freigelände– Fliegende Bauten– Sonderkonstruktionenwerden folgende Unterlagen (in zweifacherAusfertigung) bis spätestens sechs Wochenvor Aufbaubeginn in deutscher Sprachebenötigt:4.3 Bauhöhen In der Anlage finden Sie die maximalenBauhöhen für Standbau, Rigging sowieWerbung. Werbeträger, Logos etc. sindmindestens 1,00 m von der Grenze zumNachbarstand einzurücken. Bauliche Einschränkungenkönnen hallenspezifisch vorhandensein. Alle Maße sind vor Ort zu8Für die statische Sicherheit ist der Ausstellerverantwortlich und gegebenenfallsnachweispflichtig.Die Stabilisierung gegen Nachbarständebzw. vorhandene Bausubstanz ist nicht gestattet.a) Von einem zweiten, unabhängigen Statikergeprüfte oder prüffähige statischeBerechnung nach deutschen Normenb) Baubeschreibung mit Angaben zu denverwendeten Materialien (ggfs. mit Zertifikaten)c) Standbauzeichnungen in einem geeignetenMaßstab, z.B. 1:100 (Grundrisse,Ansichten, Schnitte)d) Bei Vorlage einer Typenprüfung/einesPrüfbuchs entfallen die Punkte a), b), c).Sollte keine entsprechende Statik vorliegen,wird das von der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>beauftragte Ingenieurbüro die Prüfungselbst vornehmen und separat an den Ausstellerweiterberechnen. Der Statiker wendetsich zu gegebener Zeit bzw. nach Absprachean den Standbauleiter, um denStandaufbau in statischer Hinsicht zuüberprüfen und abzunehmen.Die Kosten des Bauerlaubnisverfahrenswerden dem Aussteller/Standbauer inRechnung gestellt.4.2.2 Fahrzeuge und ContainerFahrzeuge und Container sind als Ausstellungsständein den Hallen genehmigungspflichtig.4.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßerStandbautenStandbauten, die nicht genehmigt sind,den Technischen Richtlinien oder demStand der Technik nicht entsprechen, müssengeändert oder beseitigt werden.Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> berechtigt, auf Kostendes Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen.4.2.4. HaftungsumfangJegliche Schadensersatzansprüche wegenAbhandenkommens, Beschädigung oderBeeinträchtigungen der eingesan<strong>dt</strong>en Entwürfe,Modelle oder sonstigen Unterlagengegen die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, gleich auf welchemRechtsgrund sie beruhen könnten,sind ausgeschlossen.überprüfen. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> übernimmtkeine Gewähr für die Richtigkeit derAngaben.Generell sind die Rückseiten zu Nachbarständenab einer Höhe von 2,50 m glattund im Regelfall farblich neutral (z.B.weiss oder lichtgrau) auszubilden.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische Richtlinien4.4 Brandschutz- undSicherheitsbestimmungen4.4.1 BrandschutzDie Ausstellungshallen sind mit Brandmelde-bzw. Feuerlöschanlagen ausgerüstet.Sollten diese Brandschutzanlagen durchStandbau eingeschränkt werden (z.B.durch geschlossene Decken), so sind zusätzlicheMaßnahmen seitens des Ausstellerserforderlich, die im Einvernehmen mitder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik,zu treffen sind. Die erforderlichenMaßnahmen sind den folgenden Tabellen 1und 2 zu entnehmen.Tabelle 1:Brandschutzkonzept für eingeschossige <strong>Messe</strong>stände mit geschlossenen EG-Deckenund zweigeschossige <strong>Messe</strong>stände mit offenen OG-DeckenDeckenfläche0-30 m 231-100 m 2101-200 m 2201-400 m 2401-1000 m 2BrandschutzmaßnahmeStandbaumaterialieneinschl. DeckenTreppenMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarFlucht-RettungsweglängeEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangAusgänge aus <strong>Messe</strong>ständenoder Räumenin <strong>Messe</strong>ständen(Mindestbreite)EG: einer; 0,9 mOG: eine Treppe;0,9 mEG: einer; 0,9 mOG: eine Treppe;0,9 mEG: zwei,entgegengesetzt,< 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 Pers.OG: zwei Treppenentgegengesetzt,je < 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 PersEG: zwei,entgegengesetzt,< 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 Pers.OG: zwei Treppenentgegengesetzt,je < 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 PersEG: zwei,entgegengesetzt,< 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 Pers.OG: zwei Treppenentgegengesetzt,je < 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 PersFlucht- /RettungswegKennzeichnungJaJaRettungszeichenleuchtenJaSicherheitsbeleuchtungJaSicherheitsbeleuchtungJaSicherheitsbeleuchtungFeuerlöscherEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeAutomatische Brandmeldeanlage(BMA)EG: neinOG: neinEG: jaOG: neinEG: jaOG: neinEG: jaOG: neinEG: jaOG: neinAkustische/optischeAlarmierungEG: neinOG: neinEG: neinOG: JaEG: neinOG: jaEG: neinOG: jaEG: jaOG: jaWandhydrant „S“im StandEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: ja, einerOG: neinEG: ja, zweiOG: neinEG: ja, dreiOG: ja, dreiRauchableitungEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: jaOG: neinEG: jaOG: neinSprinklerungEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: jaOG: neinAnmerkung: Wenn kein durch Personen genutztes OG vorhanden ist, entfallen die jeweiligen Anforderungen für das OGStand: 1.1.<strong>2009</strong>9


Technische RichtlinienTabelle 2:Brandschutzkonzept für zweigeschossige <strong>Messe</strong>stände mit geschlossenen EG-Decken und mit geschlossenen OG-DeckenDeckenfläche0-30 m 231-100 m 2101-200 m 2201-400 m 2401-1000 m 2BrandschutzmaßnahmeStandbaumaterialieneinschl. DeckenTreppenMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarMindestens B1,schwerentflammbarFlucht-RettungsweglängeEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangEG: max. 20 mzum GangOG: max. 20 mzum GangAusgänge aus <strong>Messe</strong>ständenoder Räumenin <strong>Messe</strong>ständen(Mindestbreite)EG: einer; 0,9 mOG: eine Treppe;0,9 mEG: einer; 0,9 mOG: eine Treppe;0,9 mEG: zwei,entgegengesetzt,< 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 Pers.OG: zwei Treppenentgegengesetzt,je < 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 PersEG: zwei,entgegengesetzt,< 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 Pers.OG: zwei Treppenentgegengesetzt,je < 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 PersEG: zwei,entgegengesetzt,< 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 Pers.OG: zwei Treppenentgegengesetzt,je < 200 m 2 : 0,9 m> 200 Pers:min. 1,2 m + 0,6 mje weitere 100 PersFlucht- /RettungswegKennzeichnungJaJaRettungszeichenleuchtenJaSicherheitsbeleuchtungJaSicherheitsbeleuchtungJaSicherheitsbeleuchtungFeuerlöscherEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeEG: jaOG: ja, 1+ 1 je TreppeAutomatische Brandmeldeanlage(BMA)EG: neinOG: neinEG: jaOG: jaEG: jaOG: jaEG: jaOG: jaEG: jaOG: jaAkustische/optischeAlarmierungEG: neinOG: neinEG: neinOG: jaEG: neinOG: jaEG: neinOG: jaEG: jaOG: jaWandhydrant „S“im StandEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: ja, einerOG: ja, einerEG: ja, zweiOG: ja, zweiEG: ja, dreiOG: ja, dreiRauchableitungEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: jaOG: jaEG: jaOG: jaSprinklerungEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: neinOG: neinEG: jaOG: jaErläuterungen zu den Tabellen 1 und 2Allgemeines / FlächenangabenEine zweigeschossige Bauweise und derEinbau von geschlossenen Decken ist nurmit Zustimmung der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik,möglich.Die Flächenangaben in m² beziehen sichjeweils auf die geschlossenen Deckenflächenje Geschoss, ggfs. ist eine abschnittsweiseBewertung notwendig.Für <strong>Messe</strong>stände mit geschlossenenDecken ab einer Fläche von 1000 m² istgrundsätzlich ein individuelles Brandschutzkonzeptzu erstellen; das Brandschutzkonzeptist der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zurGenehmigung vorzulegen.Standbaumaterialien, TreppenAlle Standbaumaterialien müssen nach DIN4102 B1 bzw. entsprechend EN 13501-1Klasse C mindestens schwerentflammbar10sein. An tragende Konstruktionsteile könnenim Einzelfall aus Gründen der Sicherheitbesondere Anforderungen gestelltwerden. Alle Treppenanlagen sind nachDIN 18065 auszuführen.Flucht- und RettungswegeDie Führung und Bemessung der FluchtundRettungswege richtet sich nach denAnforderungen der MVStättV. Die Entfer-Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische RichtlinienErläuterungen zu den Tabellen 1 und 2 (Fortsetzung von Seite 22)nungen innerhalb der <strong>Messe</strong>stände werdenin der Lauflinie gemessen.Flucht- und RettungswegkennzeichnungDie Kennzeichnung der Flucht -und Rettungswegeerfolgt nach der BerufsgenossenschaftlichenVorschrift BGV A 8„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungam Arbeitsplatz“ bzw. BGR 131„Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mitkünstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme“.Wenn <strong>Messe</strong>stände eingehaustsind oder verdunkelt werden unddie allgemeine Sicherheitsbeleuchtung derAusstellungshalle nicht ausreicht, ist eineSicherheitsbeleuchtung für Sicherheitszeichenvon Ausgängen und Rettungswegenvorzusehen (vgl. §15 MVStättV). Für <strong>Messe</strong>ständebis zu einer eingehausten Flächevon 30-100 m 2 reichen Rettungszeichenleuchtengem. BGR 131 aus.WandhydrantenZusätzliche Wandhydranten auf <strong>Messe</strong>ständensind insbesondere zur Selbsthilfeaber auch zum Einsatz durch unterwiesenePersonen vorzusehen. Wandhydranten zurSelbsthilfe entsprechen DIN 14461 Teil 1Typ „S“ und sind entsprechend zusätzlichzur Sicherheitskennzeichnung mit einem„S“ zu kennzeichnen. Die Leistung derWandhydranten für die Selbsthilfe beträgt24 l/min bei gleichzeitigem Betrieb zweierWandhydranten mit formbeständigemSchlauch mit 19 mm Durchmesser undStrahlrohr mit Mundstück d = 4 mm.Wandhydranten auf <strong>Messe</strong>ständen sind inunmittelbarer Nähe der Zugänge zu denStänden bzw. an den Treppenauf- bzw.-abgängen zu installieren. Die Wandhydrantensind so anzuordnen, dass jedeStelle eines <strong>Messe</strong>standes mit mindestenseinem Wandhydranten zu erreichen ist.Das Standpersonal wird im Umgang mitden Wandhydranten durch die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> unterwiesen.FeuerlöscherJede <strong>Messe</strong>standebene muss mit mindestenseinem für die Brandgefahr geeignetenFeuerlöscher ausgestattet sein. Je weitere200 m² ist ein zusätzlicher Feuerlöschervorzuhalten. Je Treppe in einem <strong>Messe</strong>standist ein zusätzlicher Feuerlöscher amTreppenabgang vorzuhalten. Die Feuerlöschermüssen ein Löschvermögen vonmindestens 27 A für Brandklasse A oder144 B für Brandklasse B aufweisen undsollten nicht schwerer als 12 kg sein.Sollten auf <strong>Messe</strong>ständen Küchen vorhandensein,sind entsprechend geeignete Feuerlöschervorzuhalten.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>BrandmeldeanlageDie automatische Brandmeldeanlage in<strong>Messe</strong>ständen mit geschlossenen Deckensoll eine frühzeitige Detektion eines Brandesund die Alarmierung sowohl der <strong>Messe</strong>standbesucherinsbesondere im Obergeschosseines <strong>Messe</strong>standes sowie der Feuerwehrbewirken. Hierdurch werden dieBedingungen zur Selbstrettung deutlichverbessert und die Eingreifzeiten der Feuerwehrminimiert. Neben Alarmierungseinrichtungenkönnen Anlagen zur Rauchableitungdurch eine automatische Brandmeldeanlageangesteuert werden.Akustische/Optische AlarmierungEine optisch-akustische Alarmierungsanlageist im Obergeschoss von zweigeschossigen<strong>Messe</strong>ständen erforderlich, sofernkeine Sichtverbindung zur Ausstellungshallebesteht. Somit kann eine frühzeitigeAlarmierung der Personen im Obergeschossbei einer Brandmeldung im Erdgeschosssichergestellt werden. Die Ansteuerung/Auslösung erfolgt über die automatischeBrandmeldeanlage imErdgeschoss eines zweigeschossigen <strong>Messe</strong>standes.In <strong>Messe</strong>ständen mit geschlossenenDecken größer 400 m 2 ist auch imErdgeschoss eine Alarmierungsanlage vorzusehen.Schallhemmende Kabinen müssen zusätzlich– unabhängig von ihrer Größe – entwedereine Sichtverbindung nach Außenhaben oder mit einer optischen Signalanlagein Verbindung mit einem Alarm-Taster oder mit einem Notaus-Tasteraußerhalb der Kabine ausgestattet sein.RauchableitungDie Entrauchung von <strong>Messe</strong>ständen erfolgtnatürlich oder maschinell in die <strong>Messe</strong>halleund von dort natürlich oder maschinell insFreie.Für <strong>Messe</strong>stände mit einer Deckenflächevon weniger als 200 m 2 ist eine Rauchabzugsanlagenicht erforderlich.Bis zu einer Grundfläche von 1000 m 2genügen Rauchableitungsöffnungen miteiner freien Öffnungsfläche von insgesamt1 Prozent der Grundfläche, Fenster oderTüren mit einer freien Öffnungsfläche voninsgesamt 2 Prozent der Grundfläche odermaschinelle Rauchabzugsanlagen miteinem Luftvolumenstrom von 36 m 3 /h jeQuadratmeter Grundfläche. An die Anlagenzur maschinellen Entrauchung von<strong>Messe</strong>ständen werden keine Anforderungenhinsichtlich des thermischen und elektrischenFunktionserhaltes gestellt, da dieEntrauchung nur für die Phase der Selbstrettungund ggf. Fremdrettung relevant istund auch keine Bauteilanforderungen an11<strong>Messe</strong>stände gestellt werden. Die Auslösung/Ansteuerung einer maschinellen Entrauchungsanlageerfolgt über die automatischeBrandmeldeanlage.SprinklerungDie Wirkung der Feuerlöschanlage (in derAusstellungshalle) darf durch überdeckteoder mehrgeschossige Ausstellungs- undDienstleistungsstände nicht beeinträchtigtwerden.Bis zu einer geschlossenen Deckenflächevon 30 m 2 bedarf es keiner Kompensationsmaßnahme,da die Wirksamkeit derSprinkleranlage in der Ausstellungshalledadurch nicht beeinträchtigt wird. Bis zueiner Fläche von 100 m 2 wird diese Anforderungdurch eine automatische Brandmeldeanlagein Verbindung mit dem raschenAlarmieren und Eingreifen der Feuerwehrkompensiert.Ab einer Deckenfläche von 100 m 2 wirddie Anforderung durch eine automatischeBrandmeldeanlage in Verbindung mit demraschen Alarmieren der Feuerwehr und derInstallation von zusätzlichen Wandhydrantenzur unmittelbaren Aufnahme derBrandbekämpfung kompensiert. Ab einerFläche von 400 m 2 erfolgt eine Sprinklerungdes Bereiches unterhalb der geschlossenenDecke.Die Decke von Obergeschossen istgrundsätzlich offen zu gestalten, damitFeuerlöschanlagen in Ihrer Wirksamkeitnicht beeinträchtigt werden. SolltenDecken von Obergeschossen geschlossenwerden, gelten die zusätzlichen Anforderungenwie an Flächen in eingeschossigenStänden mit geschlossener Decke.Decken sind als offen zu betrachten, wennnicht mehr als 50 % der Fläche bezogenauf den einzelnen m 2 geschlossen sindoder sprinklertaugliche Stoffe mit einerMindestmaschenweite von 2 mm x 4 mmoder 3 mm x 3 mm haben.Geschlossene Decken bis 30 m 2 proStand, jedoch nicht mehr als 50 % derStandfläche dürfen – ohne weitere Kompensationsmaßnahmen– geschlossen ausgeführtwerden. Wenn mehrere 30 m 2große Deckenflächen eingesetzt werden,müssen diese einen Abstand zwischenzwei Deckenfeldern von mind. 3 m haben.Mehrere bis zu 400 m 2 große geschlosseneDeckenflächen dürfen ohne Sprinklerungnicht unmittelbar aneinander gebautwerden. Es ist ein Mindestabstand derDeckenflächen untereinander von 5 m(Luftlinie) einzuhalten.


Technische Richtlinien4.4.1.1 Standbau- und DekorationsmaterialienAlle Standbau- und Dekorationsmaterialienmüssen entsprechend DIN 4102 mindestensB1 bzw. entsprechend EN 13501-1mindestens Klasse C, d.h. schwerentflammbarsein. An tragende Konstruktionsteilekönnen im Einzelfall aus Gründen derSicherheit besondere Anforderungen gestelltwerden. Leichtentflammbare, brennendabtropfende oder toxische Gase bildendeMaterialien wie z.B. Polystyrol-Hartschaum, PVC oder ähnliche, sowieverschiedene Acrylglasprodukte dürfennicht verwendet werden. Die eingesetztenMaterialien dürfen im Brandfall nicht zueiner starken Rauchentwicklung beitragen.Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasseund die geforderten Eigenschaften des Materialskann verlangt werden. Laub- undNadelgehölze dürfen nur mit feuchtemWurzelballen verwendet werden. Bambus,Reet, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf oderähnliche Materialien dürfen nicht verwendetwerden.Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindernzur Befestigung statisch beanspruchterTeile ist nicht gestattet.4.4.1.2 Ausstellung von KraftfahrzeugenFahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfenin den Hallen nur mit weitgehend leeremTank ausgestellt werden. Die Batterieist abzuklemmen und der Treibstofftankmuss abgeschlossen sein. Die Ausstellunggasbetriebener Fahrzeuge in den Hallen istnur mit entleertem Druckbehälter unddrucklos gestattet.4.4.1.3 Explosionsgefährliche StoffeExplosionsgefährliche Stoffe unterliegendem Sprengstoffgesetz und dürfen auf<strong>Messe</strong>n und Ausstellungen nicht ausgestelltwerden. Dies gilt auch für Munitionim Sinne des Waffengesetzes.4.4.1.4 PyrotechnikPyro<strong>technische</strong> Vorführungen sindgenehmigungspflichtig und mit der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> abzustimmen.Pyro<strong>technische</strong> Gegenstände ohne Zulassungoder pyro<strong>technische</strong> Gegenständeder Klassen II, III und IV sind nicht zugelassen.4.4.1.5 Luftballons und FlugobjekteDie Verwendung von Luftballons und Flugobjekten,die mit brennbarem Gas gefülltsind, ist in den Hallen und im Freigeländeverboten.Die Verwendung von mit Sicherheitsgasgefüllten Luftballons in den Hallen und imFreigelände ist bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik, anzumelden.4.4.1.6 NebelmaschinenDer Einsatz von Nebelmaschinen ist beider <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik,anzumelden.4.4.1.7 Aschenbehälter, AschenbecherSofern für den Stand oder Teile desselbenkein ausdrückliches Rauchverbot angeordnetist, muss für die Bereitstellung einerausreichenden Zahl von Aschenbechernoder Aschenbehältern aus nichtbrennbaremMaterial und für deren regelmäßige EntleerungSorge getragen werden.4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, ReststoffbehälterIn den Ständen dürfen keine Behälter fürAbfall, Wertstoffe oder Reststoffe ausbrennbaren Materialien aufgestellt werden.Die Behälter in den Ständen sindregelmäßig, spätestens jeden Abend nach<strong>Messe</strong>schluss, in die Wertstoff- oder Reststoffstationenan den Hallenausgängen zuentleeren.Fallen größere Mengen brennbarer Abfällean, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen.Abfallbeutel können nach dem täglichenVeranstaltungsende in den Gang gestelltwerden.Dort werden sie abgeholt.4.4.1.9 Spritzpistolen, NitrolackeDer Gebrauch von Spritzpistolen sowie dieVerwendung von Nitrolacken ist in allen<strong>Messe</strong>hallen verboten.4.4.1.10 Trennschleifarbeiten und alleArbeiten mit offener FlammeSchweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- undTrennschleifarbeiten müssen vor Arbeitsbeginnbei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik,angezeigt werden. Die Arbeitendürfen erst nach Genehmigung undVorliegen der Erlaubnis begonnen werden.Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegenGefahren ausreichend abzuschirmen.4.4.1.11 LeergutDie Lagerung von Leergut jeglicher Art(z. B. Verpackungen und Packmittel) aufden Ständen und außerhalb des Standes inder Halle ist verboten. Anfallendes Leergutist unverzüglich zu entfernen. Es kanndurch die Vertragsspediteure eingelagertwerden.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ist berechtigt, fallsder Aussteller einer Aufforderung zur Beseitigungwiderrechtlicher Lagerung nichtnachkommt, die Entfernung auf Kostenund Gefahr des Ausstellers zu veranlassen.4.4.1.12 FeuerlöscherJeder Stand muss mit mindestens einem12 Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische RichtlinienFeuerlöscher ausgestattet sein.Siehe auch Punkt 4.4.14.4.1.13 Reinigungsmittel, LösungsmittelDie Verwendung brennbarer Flüssigkeitenzu Reinigungszwecken innerhalb der Hallenist unzulässig. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigendeMittel enthalten,sind den Vorschriften entsprechend zu verwenden.4.4.2 StandüberdachungUm den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen,müssen in gesprinklerten HallenStände nach oben hin grundsätzlich offensein.Decken sind als offen zu betrachten, wennnicht mehr als 50 % der Fläche bezogenauf den einzelnen m 2 geschlossen sind.Sprinklertaugliche Decken mit einerMaschenweite von mindestens 2 x 4 mmbzw. 3 x 3 mm sind zugelassen. Die Gewebeplaneist horizontal und ausschließlicheinlagig zu verspannen. Ein Durchhängender Gewebeplane ist zu vermeiden.Bei zweigeschossigen Aufbauten, Deckenals Exponat oder Verdunklungen könnengeschlossene Decken mit Einschränkungzugelassen werden. (Für zweigeschossigeBauweise siehe auch Punkt 4.4.1 undPunkt 4.9.) Bis zu 30 m 2 zusammenhängendeDeckenfläche pro Stand, jedochnicht mehr als 50 % der Standfläche, dürfenohne weitere Maßnahmen geschlossenausgeführt werden. Um durch Additionmehrerer Deckenfelder diese maximaleGröße der Fläche von 30 m 2 nicht zu überschreiten,ist zu den Standgrenzen hin einAbstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.Auch mehrere bis zu 30 m² großeDeckenfelder innerhalb eines <strong>Messe</strong>standssind möglich, sofern ein Mindestabstandvon 3.00 m zwischen den Deckenfelderneingehalten wird.Kommt es durch Aneinanderreihen vonDeckenfeldern (auch standübergreifend) zurÜberschreitung der Fläche von 30 m 2 , sindentsprechende Kompensationsmaßnahmenerforderlich (siehe Punkt 4.4.1, Tabelle 1„Brandschutzanforderungen für eingeschossige<strong>Messe</strong>stände mit geschlossenenErdgeschossdecken und zweigeschossige<strong>Messe</strong>stände mit offenen Obergeschossdecken“).Geschlossene Decken größer als 30 m 2sind genehmigungspflichtig. Die Pläne zurGenehmigung sind bis sechs Wochen vorVeranstaltungsbeginn bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik, einzureichen.Die Installation der entsprechenden Einrichtungen(Wandhydrant, Brandmeldeanlage,optisch-akustischer Alarm, maschinelleRauchableitung, Sprinklerung) erfolgt durchVertragsfirmen der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> und istkostenpflichtig.Schallhemmende Kabinen sind ab einerGröße von 30 m 2 mit einer Brandmeldeanlageauszustatten und müssen zusätzlich –unabhängig von ihrer Größe – entwedereine Sichtverbindung nach außen habenoder mit einer optischen Signalanlage inVerbindung mit einem Alarm-Taster odermit einem Notaus-Taster außerhalb der Kabineausgestattet sein.Alle Anforderungen in Verbindung mit demEinbau geschlossener Decken sind unterPunkt 4.4.1 in den Tabellen 1 und 2 zu finden.4.4.3 Glas und AcrylglasEs darf nur für den Einsatzzweck geeignetesGlas verwendet werden. Für Konstruktionenaus Glas darf nur Sicherheitsglaseingesetzt werden. Bitte fordern Sie unser„Merkblatt zum Einsatz von Glas/Acrylglasim <strong>Messe</strong>bau“ an.Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitetoder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahrauszuschließen ist.Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zumarkieren.4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen 4.5.1 Ausgänge, RettungswegeDie Entfernung von jeder Stelle auf einerAusstellungsfläche bis zu einem Hallengangdarf nicht mehr als 20 m Laufliniebetragen.Für Aufenthalts- und Arbeitsräume sowieAusstellungsflächen bis 100 m 2 genügt einAusgang mit mindestens 0,90 m Breite.Ab einer Fläche von 100 m 2 sind zwei möglichstweit auseinander und entgegengesetztliegende Ausgänge erforderlich. Die jeweiligeBreite der Ausgänge und Rettungswegeist abhängig von der Personenzahl(siehe hierzu auch Punkt 4.4.1):–weniger als 200 Personen:mindestens 0,90 m,–mehr als 200 Personen:mindestens 1,20 m.Staffelungen sind nur in 0,60 m Schrittenpro 100 Personen zulässig.Die Rettungswege sind nach den Unfallverhütungsvorschriften,BGV A8 zu kennzeichnen.4.5.2 TürenDie Verwendung von Pendeltüren,Drehtüren, Codiertüren, Schiebetürensowie sonstigen Zugangssperren inRettungswegen ist nicht zulässig.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>13


Technische Richtlinien4.6 Podeste, Leitern, Treppen, Stege Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbaran mehr als 0,20 m tiefer liegendeFlächen angrenzen, sind mit Brüstungen zuumwehren, soweit sie nicht durch Stufengängeoder Rampen (max. Steigung 6%)mit der tiefer liegenden Fläche verbundensind. Die Brüstung muss mindestens 1,10m hoch sein. Umwehrungen und Geländervon Flächen, auf denen mit der Anwesenheitvon Kleinkindern zu rechnen ist, sindso zu gestalten, dass ein Überklettern erschwertwird. Der Abstand der Geländerteiledarf in einer Richtung nicht mehr als0,12 m betragen. Die Handläufe sind fest,griffsicher und ohne freie Enden auszuführen.Für das Podest ist ein statischerNachweis zu erbringen; für die Prüfung undAbnahme dieser Sonderkonstruktion könnenKosten entstehen, die an den Aussteller/<strong>Messe</strong>bauerweiterberechnet werden.Die Bodenbelastung muss je nach Nutzunggemäß DIN 1055 Blatt 3, Tabelle 1 mindestensfür 2,0 kN/m² ausgelegt sein. Einstufigbegehbare Podeste dürfen höchstens0,20 m hoch sein. Die Unterkonstruktiondes Podestfußbodens muss nach DIN 4102- B1 bzw. entsprechend EN 13501-1 KlasseC mindestens schwerentflammbar sein.Leitern, Treppen und Stege müssen dengeltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.4.7 Standgestaltung 4.7.1 ErscheinungsbildFür die Gestaltung des Standes ist derAussteller zuständig. Hierbei sind die typischenAusstellungskriterien der Veranstaltungzu berücksichtigen.Zu allen Ganggrenzen hin ist der Standbaumöglichst transparent zu gestalten. Wünschenswertist dabei eine zu 70% offengestaltete Front. Lange, geschlosseneStandkonstruktionen sind an den Ganggrenzennicht zulässig. Diese sind durchden Einbau von Vitrinen, Nischen, Displaysu. ä. aufzulockern.Standrückseiten, die an Nachbarständegrenzen, sind ab einer Höhe von 2,50 mglatt und farblich neutral (z.B. weiss oderlichtgrau) zu gestalten oder mindestens1,00 m von der Grenze zum Nachbarstandeinzurücken, um den Nachbarstand in dessenGestaltung nicht zu beeinträchtigen.Sofern <strong>Messe</strong>besucher auf Standdeckensehen können, sind diese in die Gestaltungeinzubeziehen (Forum 0, Halle 3.0, Galleria0, Halle 5.0 West und Ost, Halle 6.0 Ost).4.7.2 Prüfung der MietflächeDie Mietfläche wird von der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>gekennzeichnet.Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nachder Standzuteilung über Lage und Maßetwaiger Einbauten, insbesondere Hallensäulen,Feuermelder, Verlauf der Versorgungskanäle,Lüftungssysteme sowie14Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065auszuführen. Die Entfernung von jeder Stelleim Stand bis zu einem Hallengang darfnicht mehr als 20 m Lauflinie betragen.Die Anzahl und lichte Breite der Treppenergibt sich aus der Fläche des Obergeschossesund der Personenzahl im Obergeschoss(siehe hierzu auch Punkt 4.4.1):– Bis 100 m 2 Obergeschossfläche, wenigerals 200 Personen:1 Treppe, Mindestbreite 0,90 m– Ab 100 m 2 bis 200 m 2 Obergeschossfläche,weniger als 200 Personen:2 Treppen: Mindestbreite je 0,90 m– Ab 100 m 2 bis 200 m 2 Obergeschossfläche,mehr als 200 Personen:2 Treppen: Mindestbreite je 1,20 m– Ab 200 m 2 Obergeschossfläche:2 Treppen: Mindestbreite je 1,20 m– Zuzüglich je weitere 100 Personen:jeweils +0,60 m lichte Treppenbreite.Wendel- bzw. Spindeltreppen sind als zusätzlicheTreppe zugelassen. Bewegte Bauteile,wie Rolltreppen oder Drehbühnen(Sonderkonstruktionen) bedürfen der vorherigenGenehmigung der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik. Treppen mit einerBreite von mehr als 2,40 m benötigen Zwischenhandläufe.Bodenunebenheiten usw, vor Ort selbst zuinformieren und gegebenenfalls den Standbauerzu unterrichten. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeitvon Maßen auf Hallen- und Standplänen.Die Standfläche ist unbedingt einzuhalten,auch Beleuchtungskörper und Schilder dürfennicht über die Standgrenzen hinausragen.4.7.3 Eingriffe in die BausubstanzHallenteile und <strong>technische</strong> Einrichtungendürfen nicht beschädigt, verschmutzt oderauf andere Art verändert werden (z.B.Bohren, Nageln, Schrauben). Auch dasStreichen, Tapezieren und Bekleben istnicht gestattet.Hallenteile und <strong>technische</strong> Einrichtungendürfen weder durch Standaufbauten nochdurch Exponate statisch belastet werden.Hallenstützen können aber innerhalb derStandfläche ohne Beschädigung derselbenim Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbautwerden.Installationen an den Hallensäulen müssenfrei zugänglich sein. Gegebenenfalls sindentsprechende Revisionsöffnungen bauseitigvorzusehen.4.7.4 HallenfußbödenTeppiche und andere Fußbodenbeläge sindunfallsicher zu verlegen und dürfen nichtStand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische RichtlinienStand: 1.1.<strong>2009</strong>über die Standgrenzen hinausragen.Zum Fixieren darf nur PE- oder PP-Klebebandverwendet werden, das rückstandsfreizu entfernen ist.Alle eingesetzten Materialien müssen vondem Aussteller rückstandsfrei entferntwerden. Substanzen wie Öl, Fette, Farbenund ähnliches müssen sofort vom Fußbodenentfernt werden.Der Hallenfußboden darf weder gestrichennoch beklebt werden.Die <strong>technische</strong> Standversorgung, Leitungsverlegung,Revisionsöffnungen usw. dürfennicht behindert werden.Verankerungen und Befestigungen sindnicht gestattet.Teppiche und andere Fußbodenbeläge inden Ausstellungsbereichen müssen nachDIN 4102 B1 bzw. entsprechend EN13501-1 Klasse C mindestens schwerentflammbarsein. Ein Prüfzeugnis (Zertifikat)über die Baustoffklasse des eingesetztenMaterials ist am <strong>Messe</strong>stand bereitzuhalten.4.7.5 Abhängungen von der HallendeckeAbhängungen von der Hallendecke sind anden dafür vorgesehenen <strong>technische</strong>n Einrichtungenmöglich (nicht in allen Hallenebenenmöglich).Abhängungen sind genehmigungspflichtigund gemäß BGV C1 (ehemals VBG 70)auszuführen. Die Durchführung ist gebundenan die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> und deren Vertragsfirmen.Den Bestellungen mit Formblattist eine Grundrissskizze beizufügen,aus der die Hängelasten und die gewünschtenPlatzierungen der Hängepunkteersichtlich sind.Die maximalen Bauhöhen (siehe Anlage)gelten auch für die Höhe des Traversensystemsund sind entsprechend zu beachten.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> behält sich vor, ggf.die eingebrachten Lasten sowie die verwendetenKonstruktionen durch einenStatiker prüfen zu lassen. Diese Prüfung istkostenpflichtig und wird dem Besteller/Aussteller in Rechnung gestellt.4.7.6 StandbegrenzungswändeVon der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> werden im allgemeineneinheitliche Stan<strong>dt</strong>rennwände inder Höhe von 2,50 m mit Stellfüßen bis zu0,12 m Länge aufgestellt.Einseitig offene Stände erhalten eine Rückwandund zwei Seitenwände.Zweiseitig offene Stände erhalten eineRück- und eine rechte oder linke Seitenwandbzw. nur zwei Seitenwände. Dreiseitigoffene Stände werden nur mit einerRückwand versehen.Vierseitig offene Stände erhalten keineTrennwände. Die Flächen dieser Ständewerden auf dem Hallenboden abgegrenzt.Bei ein- und zweiseitig offenen Ständen15sind jeweils 6 cm von der bestätigtenStandbreite abzuziehen, um das lichte Maßzu erhalten.Die Trennwände dürfen auf keinen Fallbeschädigt werden. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>behält sich vor, dem Aussteller Kosten füreine gegebenenfalls erforderliche Instandsetzungzu berechnen.Werden bei Beginn des Standaufbaus anden kunststoffbeschichteten Wänden vomAussteller bzw. dessen Standgestalter Beschädigungenfestgestellt, ist dies umgehenddem zuständigen Hallenservice zumelden.Leichte Gegenstände können mit Dekorationshaken,die beim Hallenservice erhältlichsind, an den Standwänden befestigt werden.Die Haken sind an der Oberkante desStand-Wand-Systems einzuhängen. Siesind maximal mit 4 kg belastbar. Pro Wandelementdürfen nicht mehr als zweiHaken angebracht werden.Das Standwandsystem hat eine kunststoffbeschichteteOberfläche, an der nichtgenagelt, geschraubt, geklebt und dienicht gestrichen werden darf. In Ausnahmefällengestattet die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>Medien und Service GmbH (MFS) auf gesondertenAntrag, dass Wände mit geeignetemMaterial tapeziert werden, soferndie Kosten für die Zurückführung in denursprünglichen Zustand vom Aussteller vorAusführung der Arbeiten erstattet werden.Das Anbringen von Lacktapeten, abwaschbarenTapeten, Stannioltapeten oder anderenTapeten, die mit einer Sperrschichtversehen sind, ist nicht gestattet. Das Beklebendes Standwandsystems mit selbstklebendenBändern und Folien u.ä. istnicht zulässig.Auf Wunsch können zusätzliche Trennwändefür Besprechungskabinen innerhalb derStände oder für sonstige Standaufteilungenzu Lasten des Ausstellers aufgestellt werden.Die MFS wird diese Arbeiten durcheine Fachfirma vornehmen lassen. Die MFSbietet darüber hinaus dem Aussteller Komplettständein Standardgrößen und -ausstattungenzwischen 15 und 49 m 2 sowieauf Anfrage individuelle Standausstattungenfür größere Standflächen zur Miete an.Die Bestellung erfolgt mit den in der Servicemappeenthaltenen Bestellformularen bisspätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.4.7.7 Werbemittel/PräsentationenStand- und Exponatbeschriftung, FirmenundMarkenzeichen dürfen die vorgeschriebenemaximale Bauhöhe (siehe Anlage)nicht überschreiten. Werbeträger, Logosetc. sind mindestens 1,00 m von derGrenze zum Nachbarstand einzurücken.Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben.Präsentationen, optische, sich langsam be-


Technische Richtlinienwegende und akustische Werbemittelsowie musikalische Wiedergaben sind erlaubt,sofern sie den Nachbarn nicht belästigen,nicht zu Stauungen auf den Gängenführen und die messeeigene Ausrufanlagein den Hallen nicht übertönen. DieLautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenzenicht überschreiten.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> kann bei Verstößengegen diese Regelung einschreiten und ggf.Stilllegung verlangen.Bei Showveranstaltungen sind die BerufsgenossenschaftlichenVorschriften „Veranstaltungs-und Produktionsstätten für szenischeDarstellung“ (BGV C1, ehemalsVBG 70) zu beachten. Shows oder Produktpräsentationenmit Showeinlagenmüssen bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> angemeldetwerden.4.8 Freigelände Die vorangehenden allgemeinen Bestimmungenfür den Standaufbau gelten sinngemäßfür die Stände im Freigelände.Für Stände im Freigelände sind der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik, bis spätestenssechs Wochen vor Veranstaltungsbeginnmaßstabsgerechte Grundrisse undAnsichten über den beabsichtigen Standaufbauund die Ausgestaltung der Ständemit den genauen Maßen zur Genehmigungvorzulegen. Die Genehmigung der Ständeim Freigelände ist kostenpflichtig. Eine geprüfteoder prüffähige Statik ist mit einzureichen.Bei nicht geprüfter Statik wirdeine Prüfung durch ein von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> beauftragtes Ingenieurbüro erforderlich.Diese Kosten werden dem Ausstellerseparat vom Ingenieurbüro in Rechnunggestellt.Soweit die Aufbauten als sogenannte4.9 Zweigeschossige Bauweise 4.9.1 BauanfrageEine zweigeschossige Bauweise ist nur mitZustimmung der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnikmöglich. Die Anfrage sollbis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginnbei der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KGVeranstaltungstechnikLudwig-Erhard-Anlage 1D-60327 <strong>Frankfurt</strong> am Maineingehen.Die Prüfung der zweigeschossigen Bauweiseist für den Aussteller kostenpflichtig.Diese Prüfkosten enthalten nicht dieKosten einer erforderlichen Brandmeldeanlageoder anderer brandschutz<strong>technische</strong>nMaßnahmen, die erforderlich werden können.16Die Verteilung von Drucksachen und derEinsatz von Werbemitteln ist nur auf dereigenen Standfläche zulässig.4.7.8 Fundamente, GrubenWerden Fundamente, Gruben oder anderebauliche Veränderungen vom Ausstellergeplant, so sind hierfür der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik, bis spätestenssechs Wochen vor Veranstaltungsbeginnmaßstabsgerechte Pläne, aus denen auchdie Lasten und Größen der Ausstellungsobjekteund Lagerflächen zu ersehen sind,zur Genehmigung vorzulegen.Sämtliche hierdurch und zum einwandfreienRückbau nach der Veranstaltung entstehendenKosten hat der Aussteller zutragen. Aufträge sind ausschließlich an die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zu richten."Fliegende Bauten" eingestuft werden undein Prüfbuch vorhanden ist, ist die Aufstellungdes Fliegenden Baus bei der Bauaufsichtder Sta<strong>dt</strong> <strong>Frankfurt</strong> am Main, AbteilungStatik, anzuzeigen. Das entsprechendeAntragsformular ist über die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik, erhältlich.Die Genehmigungsunterlagen müssenvor Veranstaltungsbeginn zur Abnahmeam Stand vorliegen. Werden im Freigeländevom Aussteller Bodenaufbrüche fürFundamente, Gruben, Rohrleitungen, Kabelgraben,Fahnenmaste usw. geplant, soist hierfür rechtzeitig die Genehmigung der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik,einzuholen. Ohne eine Genehmigung dürfendiese Arbeiten nicht ausgeführt werden.Bodenverankerungen wie Erdnägelo.ä. sind nicht gestattet.4.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung,Sicherheitsabstände, Höhe derStandinnenräumeDie <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> behält sich vor, nacheigenem Ermessen im Interesse der Gesamtgestaltungder Halle und aus Sicherheitsgründenzweigeschossige Aufbautenabzulehnen. Grundsätzlich ist die Größedes Obergeschosses auf maximal 50% derStandfläche begrenzt.Das Obergeschoss muss nach oben hinoffen sein.Die lichte Höhe von Innenräumen muss beimehrgeschossiger Bauweise mindestens2,30 m betragen.Die durch das Obergeschoss überbauteStandfläche ist ab einer Obergeschossflächevon 30 m 2 mit einer automatischenBrandmeldeanlage auszustatten. Ggfs.sind auch andere Maßnahmen erforderlich,genauere Angaben sind unter Punkt 4.4.1in den Tabellen 1 und 2 zu finden. Die erforderlichenKompensationsmaßnahmensind vom Aussteller bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik, zu bestellen.Von der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> werden die entsprechendenInstallationen veranlasst unddie hierfür entstehenden Kosten dem Ausstellerin Rechnung gestellt.Die der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> überlassene, ge-Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische RichtlinienStand: 1.1.<strong>2009</strong>prüfte oder prüffähige Baustatik wird zurÜberprüfung auf Übereinstimmung mit denvorgelegten Ausführungsplänen an ein vonder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> beauftragtes Ingenieurbüroübergeben. Sollte keine entsprechendeStatik vorliegen, wird das Ingenieurbürodie Prüfung selbst vornehmen undseparat an den Aussteller weiterberechnen.Der Statiker wendet sich zu gegebenerZeit bzw. nach Absprache an denStandbauleiter, um den Standaufbau instatischer Hinsicht zu überprüfen.4.9.3 Verkehrslasten/LastannahmenFür zweigeschossige <strong>Messe</strong>stände sind dieVerkehrslasten nach DIN 1055 anzusetzen:– Versammlungs-/Ausstellungs- und ähnlicheRäume 5,0 kN / m 2– bei büroähnlicher Nutzung Abminderungmöglich auf 3,5 kN / m 2– Treppen 5,0 kN / m 2– Horizontallast für Brüstungen und Geländerin Holmhöhe 1,0 kN / m 2– Horizontallast für Außenwände im Obergeschossin 1,00 m Höhe über Fußboden1,0 kN /m 2 .Bei dem Standsicherheitsnachweis ist zuberücksichtigen, dass Verankerungen nichtmöglich sind.Eine uneingeschränkte Nutzung als Ausstellungs-und Verkaufsraum, als Versammlungsraumohne oder mit dichter Bestuhlung erforderteine Verkehrslast von 5,0 kN/m 2Die Nutzung ist jeweils deutlich erkennbarin die zur Genehmigung eingereichtenPläne einzutragen.Zur Erzielung einer ausreichenden Längs-Querstabilität ist eine Horizontallast vonH = p / 20 (p = Verkehrslast) anzusetzen.Die Horizontallast ist bei Brüstungen undGeländern an der Oberkante des Geländerssowie bei absturzsichernden Wänden imObergeschoss in Höhe von 1,10 m abOberkante Fußboden mit 1,0 kN / m anzusetzen.Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressungder Stützen die zulässige Bodenbelastungder Hallenböden nicht überschreitet,siehe hierzu auch „Technische Datender Hallen der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>“. Für mehrgeschossigeBauten und Sonderkonstruktionenist unterhalb der Stützen eine lastverteilendeBodenplatte von mindestens0,20 m x 0,20 m vorzusehen, bei hohenLasten entsprechend den statischen Anforderungen.Treppen müssen immer für eine Verkehrslastvon 5,0 kN / m 2 ausgelegt werden.4.9.4 Rettungswege/TreppenIm Obergeschoss eines zweigeschossigenAusstellungsstandes darf die Entfernungüber die Treppe von jeder zugänglichenStelle aus zum nächstliegenden Hallengang17höchstens 20,00 m Lauflinie betragen.Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065auszuführen. Die Anzahl und lichte Breiteder Treppen ergibt sich aus der Flächedes Obergeschosses und der Personenzahlim Obergeschoss (siehe hierzu auch Punkt4.4.1):– Bis 100 m 2 Obergeschossfläche, wenigerals 200 Personen:1 Treppe, Mindestbreite 0,90 m– Ab 100 m 2 bis 200 m 2 Obergeschossfläche,weniger als 200 Personen:2 Treppen: Mindestbreite je 0,90 m– Ab 100 m 2 bis 200 m 2 Obergeschossfläche,mehr als 200 Personen:2 Treppen: Mindestbreite je 1,20 m– Ab 200 m 2 Obergeschossfläche:2 Treppen: Mindestbreite je 1,20 m– Zuzüglich je weitere 100 Personen:jeweils +0,60 m lichte Treppenbreite.Wendel- bzw. Spindeltreppen sind als zusätzlicheTreppe zugelassen. BewegteBauteile, wie Rolltreppen oder Drehbühnen(Sonderkonstruktionen) bedürfen der vorherigenGenehmigung der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik. Treppen miteiner Breite von mehr als 2,40 m benötigenZwischenhandläufe.Die Handläufe sind fest, griffsicher undohne freie Enden auszuführen.4.9.5 BaumaterialienAlle Standbau- und Dekorationsmaterialienmüssen DIN 4102 mindestens B1 bzw.entsprechend EN 13501-1 mindestensKlasse C, d.h. schwerentflammbar sein.An tragende Konstruktionsteile können imEinzelfall aus Gründen der Sicherheit besondereAnforderungen gestellt werden.Leichtentflammbare, brennend abtropfendeoder toxische Gase bildende Materialienwie z.B. Polystyrol-Hartschaum, PVC oderähnliche, sowie verschiedene Acrylglasproduktedürfen nicht verwendet werden. Dieeingesetzten Materialien dürfen im Brandfallnicht zu einer starken Rauchentwicklungbeitragen.4.9.6 ObergeschossIm Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen,falls erforderlich, auf dem FußbodenAbrollsicherungen von mindestens 0,05m Höhe anzubringen.Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6und Punkt 4.9.3 auszuführen.In gesprinklerten Hallen muss das Obergeschossnach oben hin grundsätzlich offensein. Sämtliche erforderlichen brandschutz<strong>technische</strong>nMaßnahmen sind unter Punkt4.4.1 Brandschutz zu finden. Zusätzlich zuden bereits im Erdgeschoss vorhandenenFeuerlöschern ist mindestens ein zugelassenerund geeigneter Feuerlöscher (entsprechendEN3) pro Treppenabgang gut sichtbarund griffbereit anzuordnen.


Technische Richtlinien5. Betriebssicherheit, TechnischeSicherheitsbestimmungen,Technische Vorschriften,Technische Versorgung5.1 Allgemeine Vorschriften Der Aussteller ist für die Betriebssicherheitund die Einhaltung der Arbeitsschutz- undUnfallverhütungsvorschriften auf seinemStand selbst verantwortlich.Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur imRahmen der arbeits- und gewerberechtlichenBestimmungen durchgeführt werden.5.1.1 SchädenJede durch Aussteller oder deren Beauftragteverursachte Beschädigung auf dem<strong>Messe</strong>gelände, seinen Gebäuden oder Einrichtungenwird nach Beendigung der Veranstaltungauf Kosten des Ausstellersdurch die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> beseitigt.5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgerätenist verboten. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinenohne Späneabsaugung istnicht zulässig. Der Einsatz von Kranen,Gabelstaplern und sonstigen Be- und Entladehilfenist ausschließlich dem Logistikserviceder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> vorbehalten. DerEinsatz firmeneigener Gabelstapler ist ausSicherheitsgründen nicht erlaubt. Gabelstaplerzum Be- und Entladen können beiNEU5.3 Elektroinstallation 5.3.1 AnschlüsseJeder Stand, der mit elektrischer Energieversorgt werden soll, erhält einen odermehrere Anschlüsse.Die Stromversorgung wird aus Sicherheitsgründenam letzten Veranstaltungstag eineStunde nach <strong>Messe</strong>schluss eingestellt.5.3.2 StandinstallationDie Elektroinstallation innerhalb des Standeskann durch die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ausgeführtwerden. Aufträge hierfür erteilt derAussteller direkt der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>. DieAusführung erfolgt durch eine von der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zugelassene Elektroinstallationsfirma.Werden Elektroinstallationen innerhalb desStandes von Firmen ausgeführt, die nicht inder Servicemappe genannt sind, muss vondem zuständigen Hallentechniker vor Anschlussan das Elektroversorgungsnetz der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> eine Abnahme der Standinstallationvorgenommen werden.5.3.3 Montage- und BetriebsvorschriftenDie gesamte elektrische Einrichtung istnach den neuesten Sicherheitsvorschriftendes Verbandes der Elektrotechnik (VDE)auszuführen. Besonders zu beachten sindVDE 0100, 0108, 0128 und die IEC-Norm60364-7-711.Der Aussteller übernimmt die volle Haftungfür Schäden, die durch fehlerhafteElektroinstallationen an Hallen und Gebäudeteilender <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> sowie an<strong>Messe</strong>ständen und Exponaten von Mitausstellernentstehen können.Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten,in das Netz abgegebenen Störungendarf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN18Bedarf durch den Logistikservice der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> entgeltpflichtig zur Verfügunggestellt werden.Der Einsatz von elektrisch betriebenenHubwagen zum ebenerdigen Warentransportist erlaubt.Elektrisch betriebene Hubwagen sind ausschließlichfür Montagearbeiten auf der angemietetenStandfläche und nicht für BeundEntladungen gestattet.50 006) angegebenen Werte nicht überschreiten.Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmenzum Schutz bei indirektem Berühren miteinzubeziehen (Standerdung).Außerdem dürfen nur Leitungen, wie dieTypen NYM, H05VV-F, H05RR-F, miteinem Mindestquerschnitt von 1,5 mm 2 Cuverwendet werden. Alle verwendeten Leitungstypensind ausschließlich nach Maßgabeder Vorschriften der DIN VDE 0281und 0282 zu verwenden.Unzulässig sind Flachleitungen jeder Art.In Niedervoltanlagen sind blanke elektrischeLeiter und Klemmen unzulässig.Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschlussund Überlast zu schützen.5.3.4 SicherheitsmaßnahmenZum besonderen Schutz sind alle wärmeerzeugendenund -entwickelnden Elektrogeräte(Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatorenusw.) auf nichtbrennbaren,wärmebeständigen und nicht wärmeleitendenUnterlagen zu montieren.Entsprechend der Wärmeentwicklung istein ausreichend großer Abstand zu brennbarenMaterialien sicherzustellen.Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbarenDekorationen o.ä. angebracht werden.5.3.5 SicherheitsbeleuchtungStände, in denen durch die Besonderheitihrer Bauweise die vorhandene allgemeineSicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist,bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung,in Anlehnung anVDE 0108. Sie ist so anzulegen, dass einsicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinenRettungswegen gewährleistet ist.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische Richtlinien5.4 Wasser- und Abwasserinstallation Jeder Stand, der mit Wasser/Abwasserversorgt werden soll, erhält einen odermehrere Anschlüsse.Bei der Ausführung des Wasseranschlusseswird die Zuflussleitung mit einem 1 /2Zoll-Rohr und die Abflussleitung mit einem40 mm Rohr installiert. Die Zu- und Abflussleitungendes Wasseranschlusseswerden auf dem kürzesten Weg bis zurRück- bzw. Seitenwand des Standes überdem Hallenboden verlegt. In den Hallenebenen4.0, 8.0, 9.0 sowie im Freigeländeist eine Unterflurverlegung möglich.Innerhalb des Standes wird die Leitungüber dem Fußboden entlang den Standwändenverlegt.Um dem Aussteller bei Störungen schnellzu helfen, unterhält die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>während der Veranstaltungstage eineStörungswache, deren Standort bei derHalleninspektion zu erfahren ist.Auch die Anschlüsse innerhalb des Standesdürfen ausschließlich durch den Vertragsinstallateurder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ausgeführtwerden.Die Kosten für zusätzliche sanitäre Einrichtungenwie Vermietung von Waschbecken,Spülen usw. sowie die Montage von ausstellereigenenGeräten werden dem Ausstellerin Rechnung gestellt.Beide Vertragsparteien erkennen dieAnschluss- und Lieferbedingungen fürWasser als für beide Seiten verbindlicheBestan<strong>dt</strong>eile des Vertrages an.Die Wasserversorgung wird am letztenVeranstaltungstag aus Sicherheitsgründen– in der Regel eine Stunde nach <strong>Messe</strong>schluss– eingestellt.5.5 Druckluft- / Gasinstallation 5.5.1 DruckluftinstallationJeder Stand, der mit Druckluft versorgtwerden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse.Die Installation dieser Anschlüssewird durch die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> veranlasst.Druck: max. 8 bar (ggf. Druckminderer vorsehen)Druckluftschlauch mit Kugelhahn:1/2’’ bis 1500 l/min3/4’’ über 1500 l/minDruckluftversorgung ab letztem Aufbautag.Danach jeweils morgens ab 1 Stundevor Veranstaltungsbeginn bis 30 Minutennach Veranstaltungsende.5.5.2 GasinstallationJeder Stand, der mit Gas/Erdgas versorgtwerden kann, erhält einen oder mehrereAnschlüsse. Die DVGW-Installationsvorschriftenfür den Anschluss von Gerätensind verbindlich. Abgase von Großgerätenmüssen ins Freie geführt werden. Die Installationder Anschlüsse wird von der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> veranlasst.Zugänge zu den Absperrschiebern installierterGasanlagen sind am Stand gemäßBGV A8 (Sicherheitskennzeichnung) deutlichzu kennzeichnen.5.6 Maschinen-, Druckbehälter-,AbgasanlagenStand: 1.1.<strong>2009</strong>5.6.1 MaschinengeräuscheDer Betrieb lärmverursachender Maschinenund Geräte soll im Interesse aller Ausstellerund Besucher möglichst eingeschränktbleiben.Die Geräusche an der Standgrenze dürfen70 dB(A) nicht überschreiten.195.6.2 Geräte- und ProduktsicherheitDer Aussteller <strong>technische</strong>r Arbeitsmittel imSinne des Gerätesicherheitsgesetzes istverpflichtet, sich nach dem Gerätesicherheitsgesetz(GSG) sowie den jeweiligenharmonisierten Vorschriften der EU zurichten. Benutzer oder Dritte müssen beibestimmungsgemäßer Verwendung gegenGefahren an Leben und Gesundheit geschütztwerden.In keinem Fall dürfen Maschinen und Geräteohne die dazugehörigen Schutzeinrichtungenvorgeführt werden. Sollten<strong>technische</strong> Arbeitsmittel in Funktion gezeigtwerden, können Geräteteile oderSchutzeinrichtungen auch aus durchsichtigemWerkstoff bestehen, sofern damit diegleiche Sicherheit gewährleistet ist.Ausgestellte <strong>technische</strong> Arbeitsmittel könnenwährend der Dauer der Veranstaltungdurch eine Kommission einer Sichtprüfungunterzogen werden. Wird dabei festgestellt,dass das <strong>technische</strong> Arbeitsmittelnicht den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzesentspricht, kann diezuständige Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnikdes RegierungspräsidiumsDarmsta<strong>dt</strong> u.a. ein Bußgeld verhängenoder das Ausstellen mit sofortiger Wirkunguntersagen, selbst wenn dieses bereits fürdie Ausstellung aufgestellt ist.Bei bestimmten Maschinen und Geräten(<strong>technische</strong> Arbeitsmittel) ist eine CE-Kennzeichnung als sichtbares Zeichen fürdie Einhaltung o.g. Vorschriften anzubringen.Zur Überprüfung, ob die einschlägigenVorschriften bei der CE-Kennzeichnungeingehalten wurden, sind vom Ausstelleram Ausstellungsstand in deutscherSprache sowohl die EU-Konformitätserklärungbzw. Herstellererklärung als auchdie Betriebsanleitung bereitzuhalten.Nach § 3 a GSG ist es zulässig, dass bei<strong>Messe</strong>n, Ausstellungen, Vorführungen unddergleichen den geltenden Gemeinschaftsbestimmungennicht entsprechende techni-


Technische Richtliniensche Arbeitsmittel ausgestellt werden, sofernein sichtbares Schild deutlich daraufhinweist, dass sie nicht denAnforderungen entsprechen und ersterworben werden können, wenn der Herstelleroder sein in der Gemeinschaftniedergelassener Bevollmächtigter dieÜbereinstimmung mit den Anforderungenhergestellt hat. Die Aufschrift des Schildesmuss folgendem Text entsprechen:Dieses Erzeugnis entspricht nicht den Anforderungendes Gerätesicherheitsgesetzes– GSG – und kann erst erworben werden,wenn die Übereinstimmung mit demGerätesicherheitsgesetz hergestellt ist.Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> GmbH ist berechtigt,jederzeit das Vorführen und Ausstellen von<strong>technische</strong>n Arbeitsmitteln zu untersagen,wenn nach ihrer Ansicht dabei Gefährdungenoder Belästigungen zu befürchtensind. Unberührt hiervon bleibt das Rechtdes Regierungspräsidiums Darmsta<strong>dt</strong>, AbteilungArbeitsschutz und Sicherheitstechnik,Untersagungsverfügungen zu erlassen.5.6.2.1 SchutzvorrichtungenMaschinen- und Apparateteile dürfen nurmit allen Schutzvorrichtungen in Betriebgenommen werden.Statt der normalen Schutzabdeckungendürfen sichere transparente Abdeckungenverwendet werden.Werden Geräte nicht in Betrieb genommen,können die Schutzvorrichtungen abgenommenwerden, um dem Besucher dieBauart und Ausführung der abgedecktenTeile erkennbar zu machen.Die Schutzvorrichtungen müssen dannneben der Maschine sichtbar aufgestelltbleiben.5.6.2.2. PrüfverfahrenDie ausgestellten <strong>technische</strong>n Arbeitsmittelwerden hinsichtlich ihrer unfallschutzundsicherheits<strong>technische</strong>n Ausführungvon der zuständigen Aufsichtsbehörde (RegierungspräsidiumDarmsta<strong>dt</strong>, AbteilungArbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<strong>Frankfurt</strong>) gegebenenfalls gemeinsam mitden zuständigen berufsgenossenschaftlichenFachausschüssen besichtigt und aufdie Einhaltung der Sicherheitsanforderungenhin überprüft. Zur Überprüfung derCE-Kennzeichnung durch das Amt ist esgeboten, die EG-Konformitätserklärung aufdem <strong>Messe</strong>stand zur Einsichtnahme bereitzuhalten.In Zweifelsfällen sollen sich Ausstellerfrühzeitig vor <strong>Messe</strong>beginn mit demzuständigen Amt in Verbindung setzen.5.6.2.3 BetriebsverbotDarüber hinaus ist die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> berechtigt,jederzeit den Betrieb von Maschinen,Apparaten und Geräten zu untersagen,wenn nach ihrer Ansicht durch den20Betrieb Gefahren für Personen und Sachenzu befürchten sind.5.6.3 Druckbehälter5.6.3.1 AbnahmebescheinigungDruckbehälter dürfen auf dem Stand nurbetrieben werden, wenn die gemäß §§ 9-11 Druckbehälterverordnung vom21.04.89 (BGBl. I, S. 843) gefordertenPrüfungen durchgeführt wurden.Die darüber ausgestellten Prüfnachweisesind am Ausstellungsort beim Druckbehälteraufzubewahren und auf Verlangen derzuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.Auskünfte zu den entsprechenden Vorschriftenerteilt dasRegierungspräsidium Darmsta<strong>dt</strong>Abteilung Arbeitsschutz und SicherheitstechnikRudolfstraße 22-24D-60327 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel. +49 69 27211-171Fax +49 69 27211-1115.6.3.2 PrüfungDie Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruck-Prüfungreicht nicht aus. Diese Forderunggilt auch für ausländische oder gelieheneBehälter.Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginnkönnen prüfpflichtige Druckbehälterbis einen Tag vor <strong>Messe</strong>eröffnung unterVorlage der Bau- und Wasserdruck-Prüfungsbescheinigungund der Gestellungeines Monteurs auf dem <strong>Messe</strong>stand derAbnahmeprüfung durch den TÜVunterzogen werden.Anfragen sind an die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zurichten.5.6.3.3 MietgeräteDa die Beurteilung ausländischer Druckbehälterwährend der relativ kurzen<strong>Messe</strong>aufbauzeit nicht durchgeführt werdenkann, ist der Benutzung von geprüftenMietbehältern der Vorzug zu geben. Mietbehältersind gebührenpflichtig.5.6.3.4 ÜberwachungDie erforderlichen Abnahmebescheinigungensind während der Veranstaltung fürdas Aufsichtsamt bereitzuhalten. Auskünfteerteilt das Regierungspräsidium Darmsta<strong>dt</strong>,Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<strong>Frankfurt</strong> am Main, als diezuständige Aufsichtsbehörde.5.6.4 Abgase und DämpfeVon Exponaten und Geräten abgegebenebrennbare, gesundheitsschädliche oder dieAllgemeinheit belästigende Dämpfe undGase dürfen nicht in die Hallen eingeleitetwerden.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische RichtlinienSie müssen über entsprechende Rohrleitungennach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetztesin der jeweils gültigenFassung ins Freie abgeführt werden.5.6.5 AbgasanlagenZur Ableitung brennbarer, gesundheitsgefährdenderoder die Allgemeinheit belästigenderDämpfe und Gase ist die Montageeiner Abgasleitung in Verbindung mit einerAbgasöffnung notwendig. Die Abzügewerden ausschließlich von der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> mit eigenem Material, soweittechnisch möglich, bis ins Freie montiert.Die Anschlüsse an den Exponaten sind vondem Aussteller herzustellen. Dem formlosenAntrag ist eine Grundrissskizze beizufügen,aus der die gewünschte Platzierungder Anschlüsse ersichtlich ist.Dem Antragsteller wird ein Kostenvoranschlagübersendet. Die Arbeiten werdenerst nach Anerkennung des Kostenvoranschlagsund nach Auftragserteilung ausgeführt.5.7 Verwendung von Druckgasen,Flüssiggasen undbrennbaren FlüssigkeitenStand: 1.1.<strong>2009</strong>5.7.1 Druck- und FlüssiggasanlagenDie Lagerung und Verwendung von DruckundFlüssiggas in den <strong>Messe</strong>hallen und aufdem Gelände ohne schriftliche Genehmigungder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> ist verboten.5.7.1.1 Genehmigungsantrag fürDruckgasflaschenBei Verwendung von Flüssiggas oder andererbrennbarer Gase in Druckgasflaschen fürdie Präsentationen von Exponaten musseine Genehmigung bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>,Veranstaltungstechnik, schriftlich und rechtzeitigeingeholt werden.Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriftensind Druckgasflaschengegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugtersowie vor Erwärmung zu schützen.5.7.1.2 Verwendung von FlüssiggasDie Verwendung von Flüssiggas ist innerhalbder Ausstellungshallen grundsätzlichnicht gestattet. In genehmigten Ausnahmefällen(zur Erzielung des Ausstellungszwecks)darf nur eine Druckgasflasche biszu 11 kg Inhalt je Ausstellungsstand aufgestelltwerden.Leere Flaschen dürfen nicht am Stand undin der Halle aufbewahrt oder gelagert werden.5.7.1.3 Einrichtung und UnterhaltungFür die Einrichtung und die Unterhaltungvon Flüssiggasanlagen sind die „TechnischenRegeln Flüssiggas“ TRF 1996 (Herausgeber:DVGW Deutscher Verein desGas- und Wasserfaches e.V. und DVFGDeutscher Verband Flüssiggase e.V.)sowie die „Richtlinien für die Verwendungvon Flüssiggas“ ZH 1/455 (Herausgeber:Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)zu beachten.215.7.2 Brennbare Flüssigkeiten5.7.2.1 Lagerung und VerwendungDie Lagerung und Verwendung brennbarerFlüssigkeiten (siehe Verordnung überbrennbare Flüssigkeiten in der Fassungvom 24.02.1997 BGBl I, S. 447) in den<strong>Messe</strong>hallen und auf dem Gelände ohneschriftliche Genehmigung ist verboten.Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendungbrennbarer Flüssigkeiten kannfür den Betrieb oder die Vorführung vonExponaten erteilt werden. Der entsprechendeAntrag ist bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>mit dem Sicherheitsdatenblatt einzureichen.5.7.2.2 BedarfslagerungZum Betrieb und zur Vorführung darf jeweilsnur der Bedarf an brennbarer Flüssigkeitfür einen Tag am Stand vorgehaltenwerden. Die Höhe dieses Bedarfs ist imAntrag zu benennen.5.7.2.3 VorratsbehälterDer Tagesbedarf ist in geschlossenen,bruchsicheren Behältern übersichtlich zulagern. Er muss dem Zugriff Unbefugterentzogen sein. Die Vorratsbehälter sind innichtbrennbaren Auffangbehältern zu verwahren.5.7.2.4 LagerortAm Lagerort hat absolutes Rauchverbot zuherrschen. Für entsprechende Beschilderungist zu sorgen. Es müssen geeigneteHandfeuerlöscher bereitstehen.5.7.2.5 Auflagen zum BetriebAnlagen, die mit brennbaren Flüssigkeitenbetrieben oder vorgeführt werden, sind anden Einfüllstutzen sowie an den Stellen, andenen Flüssigkeiten austreten können, mitnicht brennbaren Auffangbehältern zu ver-


Technische Richtliniensehen. Ausgelaufene brennbare Flüssigkeitensind wegen der möglichen Brand- oderExplosionsgefahr sofort aus den Behälternzu entfernen und gefahrlos zu beseitigen.5.7.2.6 Einfüllen der FlüssigkeitenDa beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besondererGefahrenmoment eintritt, ist hiermit größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren.5.7.2.7 Leere BehälterLeere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeitenenthalten waren, dürfen nicht amStand bzw. nicht in der Halle aufbewahrtoder gelagert werden.5.7.3 Brennpasten und andere BrennstoffeHeiz- und Kochgeräte, die mit Holz, Kohle,Gas, brennbaren Flüssigkeiten oder Brennpastebetrieben werden, sind nicht zulässig.5.8 Asbest und andere Gefahrstoffe Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltigerBaustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnissesowie anderer Gefahrstoffe istverboten.Grundlage hierfür ist das Gesetz zumSchutz vor gefährlichen Stoffen (Chem.Gesetz), BGBl I, Teil I, Seite 1703, in Verbindungmit der Chemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV) sowie der Gefahrstoffverordnung(GefStoffV).5.9 Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen,Szenenflächen undsonstige PräsentationenZuschauerräume über 100 m 2 Fläche müssenmindestens zwei Ausgänge unmittelbarzu den Gängen der Hallen haben.Diese Ausgänge sind möglichst weit voneinanderentfernt und entgegengesetzt anzuordnen.Zuschauerräume bedürfen einer besonderenGenehmigung, wenn sie mehr als 200Personen fassen.(siehe Punkt 4.5)5.10 Strahlenschutz 5.10.1 Radioaktive StoffeDer Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarfnach der Strahlenschutzverordnung(StrlSchV) der Genehmigung; dies giltauch für das Ausstellen. Die Genehmigungist bei der für den Ausstellungsort zuständigenBehörde schriftlich zu beantragenund mindestens 6 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginnder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> vorzulegen.Soweit bereits eine Genehmigung vorhandenist, ist nachzuweisen, dass derbeabsichtige Umgang mit radioaktivenStoffen auf dem <strong>Messe</strong>gelände rechtlichabgedeckt ist.Die Branddirektion der Sta<strong>dt</strong> <strong>Frankfurt</strong> amMain, Vorbeugender Brandschutz, ist überden genehmigten Umgang und den Aufstellungs-/VerwendungsortradioaktiverStoffe schriftlich zu informieren.5.10.2 Röntgenanlagen und StörstrahlerDer Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlernist genehmigungspflichtig undmit der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> abzustimmen.Die Verordnung über den Schutz vor Schädendurch Röntgenstrahlen (RöV) ist zubeachten.Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlernist genehmigungs- oder anzeigepflichtig§§ 3, 4, 5, 8 RöV. Die zuständigeBehörde ist dasRegierungspräsidium Darmsta<strong>dt</strong>,Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik22Rudolfstraße 22-24D-60327 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel. +49 69 2721-1171Fax +49 69 2721-1111bei dem die Anträge oder Anzeigen mindestens4 Wochen vor Veranstaltungsbeginnformlos dreifach einzureichen sind.Die Branddirektion der Sta<strong>dt</strong> <strong>Frankfurt</strong> amMain, Vorbeugender Brandschutz, ist überden genehmigten Betrieb und den Aufstellungs-/Verwendungsortvon Röntgenanlagenund Störstrahlern schriftlich zu informieren.5.10.3 LaseranlagenDer Betrieb von Laseranlagen ist meldepflichtigund bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, Veranstaltungstechnik,anzumelden. Der Betriebvon Laseranlagen gem. §6 Unfallverhütungsvorschrift„Laserstrahl“ BGV B2(VBG 93) ist anzuzeigen. Die betriebenenGeräte/Anlagen der Klassen 3b oder höhermüssen vor Inbetriebnahme von einem öffentlichbestellten und vereidigten Sachverständigenauf ihre sicherheits<strong>technische</strong>Unbedenklichkeit geprüft wordensein.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische Richtlinien5.11Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen,Elektromagnetische VerträglichkeitDer Betrieb von Hochfrequenzgeräten,Funkanlagen und Elektromagnetischen Feldernist durch die Bundesnetzagentur genehmigungspflichtigund mit der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> abzustimmen, um eine gleichmäßigeVerteilung von Frequenzen zu erreichenund gegenseitige Beeinflussungennach Möglichkeit auszuschließen.Die Branddirektion der Sta<strong>dt</strong> <strong>Frankfurt</strong> amMain, Vorbeugender Brandschutz, ist überden genehmigten Betrieb und den Aufstellungs-/Verwendungsortvon Hochfrequenzgeräten,Funkanlagen und Geräten mitelektromagnetischen Feldern (Fernmeldeanlagen)schriftlich zu informieren.Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten undFunkanlagen ist nur dann gestattet, wennsie den Bestimmungen des Gesetzes überFernmeldeanlagen BGBI sowie dem Gesetzüber die elektromagnetische Verträglichkeitvon Geräten (EMVG) entsprechen.Personensuchanlagen, Mikroportanlagen,Gegensprechanlagen und Fernwirkfunkanlagendürfen nur mit der Genehmigung derBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,Außenstelle Eschborn,Elly-Beinhorn-Straße,D-65760 EschbornTel. +49 61 96 965-0Fax +49 61 96 965-180betrieben werden.Die Inbetriebnahme drahtloser Personensuchanlagenbedarf – unabhängig von derGenehmigung durch die Behörde – der Zustimmungder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, um einegleichmäßige Verteilung von Frequenzenzu erreichen und gegenseitige Beeinflussungennach Möglichkeit auszuschließen.Diese Genehmigung ist unter Angabe der<strong>technische</strong>n Daten bei der <strong>Messe</strong> Franfurtzu beantragen. Für die Bestellung einerFrequenzzuteilung verwenden Sie bitte dasentsprechende Formblatt.Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationenbenutzt, bei denen elektrische,magnetische oder elektromagnetischeFelder zur Anwendung kommen, sosind die Festlegungen der 26. Verordnungzur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzeseinzuhalten. Quellen starkerMagnetfelder sind der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>mit Ortsangabe auf dem jeweiligen Standmitzuteilen.5.12 Kräne, Stapler, Leergut Der Betrieb von eigenem Hebezeug aufdem <strong>Messe</strong>gelände ist aus Sicherheitsgründennicht gestattet. Es dürfen nurGeräte der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> bzw. deren Logistikpartnerbetrieben werden. StaplerundKranleistungen innerhalb des <strong>Messe</strong>geländessind ausschliesslich über die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zu bestellen und werdenvon den Logistikpartnern ausgeführt. Gleichesgilt für die Lagerung von Leer- undVollgut während der Veranstaltungszeit.Zollabfertigungen zur temporären bzw. definitivenEinfuhr werden hingegen direktvon den Logistikpartnern angeboten undberechnet. Für alle Speditionsaufträge aufdem <strong>Messe</strong>gelände gelten die AllgemeinenDeutschen Spediteurbedingungen (ADSp)in der jeweils neuesten Fassung und derSpeditionstarif für <strong>Messe</strong>n und Ausstellungenin <strong>Frankfurt</strong>. Die Lagerung von Leergutjeglicher Art auf den Ständen ist verboten.Anfallendes Leergut ist unverzüglich demLogistikservice bzw. den Logigistikpartnernzu melden. Das Abstellen von Verpackungsmaterialund Ausstellungsgüternin den Hallengängen - auch kurzfristig - istnicht zulässig.5.13 Musikalische Wiedergaben Für musikalische Wiedergaben aller Art istunter den Voraussetzungen des Urheberrechtgesetzes,§ 15 Urhebergesetz (BGBl,die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalischeAufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte(GEMA): GEMA BezirksdirektionAbraham-Lincoln-Straße 20Postfach 26 80D-65016 WiesbadenTel. +49 611 7905-0Fax +49 611 7905-97erforderlich.Nicht angemeldete Musikwiedergaben könnenSchadenersatzansprüche der GEMAzur Folge haben (§ 97 Urheberrechtgesetz).Stand: 1.1.<strong>2009</strong>23


Technische Richtlinien5.14 Getränkeschankanlagen Die Inbetriebnahme von Getränkeschankanlagenist nicht mehr anzeigepflichtig.Grundsätzlich ist aber der Betreiber einerGetränkeschankanlage für deren Sicherheitund Hygiene allein verantwortlich. Die<strong>technische</strong> und lebensmittelhygienischeUnbedenklichkeit muss nachweisbar seinund wird ggf. vom Sta<strong>dt</strong>gesundheitsamtüberprüft. Anzuwenden ist die Verordnung(EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlamentsund Rates vom 29. April 2004über Lebensmittelhygiene.NEUDie Kontrolle der Anlagen obliegt demSta<strong>dt</strong>gesundheitsamt der Sta<strong>dt</strong> <strong>Frankfurt</strong>am MainAbt. 53.V (Lebensmittelüberwachung)Hamburger Allee 22-24D - 60487 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel. (Hotline) +49 - 69 - 212 - 47099Info.veterinaeramt@sta<strong>dt</strong>-frankfurt.de5.15 Lebensmittelüberwachung Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehran Ort und Stelle sind die gesetzlichenBestimmungen zu beachten, insbesonderedie Lebensmittel-Hygiene-Verordnung.Für Rückfragen steht dasSta<strong>dt</strong>gesundheitsamt der Sta<strong>dt</strong> <strong>Frankfurt</strong>am MainAbt. 53.V (Lebensmittelüberwachung)Hamburger Allee 22-24D - 60487 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel. (Hotline) +49 - 69 - 212 - 47099Info.veterinaeramt@sta<strong>dt</strong>-frankfurt.deNEUzur Verfügung.Handverkäufe von Speisen und Getränken,auf der Veranstaltung selbst (einschließlichBarverkauf), sind nicht gestattet. Dies giltausdrücklich auch für den letzten Veranstaltungstag.6. Umweltschutz Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> hat sich grundsätzlichdem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet.Als Vertragspartner der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>ist der Aussteller verpflichtet, dafür zu sorgen,dass sämtliche den Umweltschutz betreffendeBestimmungen und Vorgabenauch von seinen Auftragnehmern verbindlicheingehalten werden.Die Aussteller sind verpflichtet, alle artenschutzrechtlichenVorschriften einzuhaltenund bleiben dafür rechtlich und materiellfür Ihre Ausstellungsbeteiligung verantwortlich.6.1 Abfallwirtschaft Grundlage für alle folgenden Regelungensind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG,in der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigenAusführungsbestimmungen undVerordnungen sowie die Ländergesetzeund kommunalen Satzungen.Der Aussteller ist verantwortlich für dieordnungsgemäße und umweltverträglicheEntsorgung der Abfälle, die bei Auf- undAbbau sowie während der Veranstaltungszeitanfallen.Die <strong>technische</strong> Abwicklung der Entsorgungzur Verwertung und Beseitigung obliegt alleinder <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> bzw. den von ihrbenannten Vertragspartnern.246.1.1 AbfallentsorgungNach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaftsind Abfälle auf <strong>Messe</strong>plätzen inerster Linie zu vermeiden.Aussteller und deren Vertragspartner sindverpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltungwirkungsvoll hierzu beizutragen.Dieses Ziel muss bereits bei der Planungund in Koordination aller Beteiligten verfolgtwerden. Generell sind für Standbauund -betrieb wiederverwendbare und dieUmwelt möglichst wenig belastendeMaterialien einzusetzen.Der Aussteller bzw. die von ihm beauftragteStandbaufirma ist für die Reinigung undAbfallentsorgung seines Standes währendStand: 1.1.<strong>2009</strong>


Technische Richtliniender Veranstaltung und für die Entsorgungder beim Auf- und Abbau anfallenden Abfälleverantwortlich und verpflichtet. Mitder fachgerechten Entsorgung von wiederverwertbarenStoffen ist die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>zu beauftragen.Zur Abgeltung der veranstaltungsüblichen,durchschnittlichen Entsorgungsmengeerhebt die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> einen Umweltbeitrag.Der Aussteller bzw. die von ihmbeauftragte Standbaufirma ist für diesortenreine Trennung der Abfälle nachwiederverwertbaren Stoffen und Abfällenverantwortlich.Hinterlassen der Ausstellungsflächen nachVeranstaltungsende:Die Ausstellungsfläche ist vom Ausstellerin sauberem Zustand spätestens bis zumAbbauende zurückzugeben. Klebebänder,Farbreste u.a. müssen rückstandsfrei entferntsein. Die ordnungsgemäße Rückgabewird auf Antrag in der Halleninspektionnach gemeinsamer Begehung mit dem Beauftragtendes Ausstellers schriftlich bestätigt.Wurde die Ausstellungsfläche nichtordnungsgemäß hinterlassen, wird die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> die Reinigung und Wiederherstellungzu Lasten des Ausstellersvornehmen lassen. Die Ausstellerhaftungfür Unfälle und Folgeschäden endet erstnach ordnungsgemäßer Reinigung undWiederherstellung.Zurückgelassene Materialien werden ohnePrüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers/Veranstalterszu einer erhöhten Gebührentsorgt.6.1.2 Besonders überwachungsbedürftigeAbfälleDer Aussteller ist verpflichtet, Abfälle, dienach Art, Beschaffenheit oder Menge inbesonderem Maße gesundheits-, luft-, oderwassergefährdend, explosibel oder brennbarsind (z. B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel,Schmierstoffe, Farben etc.) der<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zu melden und deren ordnungsgemäßeEntsorgung durch die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> zu veranlassen.Für kleinere Mengen dieser Sonderabfällesind auf dem <strong>Messe</strong>gelände gekennzeichneteBehälter aufgestellt.6.1.3 Mitgebrachte AbfälleMaterialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhangmit der Veranstaltungslaufzeit,Auf- oder Abbau entstehen, dürfennicht auf das Gelände gebracht werden.6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 6.2.1 Öl-/ FettabscheiderDie Einleitungen in das Wassernetz dürfendie üblichen Schadstoffmengen für Haushaltenicht übersteigen. Sollen öl-/ fetthaltigeAbwässer eingeleitet werden, welchediese Mengen überschreiten, ist der Einsatzvon Öl-/ Fettabscheidern notwendig.Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist daraufzu achten, dass Fette und Öle gesondertaufgefangen und einer getrenntenEntsorgung zugeführt werden.6.2.2 Reinigung/ReinigungsmittelDie <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> übernimmt auf Bestellungund Kosten des Ausstellers die Reinigungder Stände. Sie beauftragt ihrerseitsdie dazu vorgesehenen Reinigungsfirmen.Die unmittelbare Vergabe von Reinigungsarbeitendurch Aussteller ist ausgeschlossen.Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mitbiologisch abbaubaren Produkten durchzuführen.Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigendeLösungsmittel enthalten, sind denVorschriften entsprechend nur im Ausnahmefallzu verwenden.6.3 Umweltschäden Umweltschäden/Verunreinigungen (z. B.durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe)sind unverzüglich der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> zumelden.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>6.3.1 VerpackungsmaterialDie Verpackungsverordnung vom21.8.1998, BGBl. I, S. 2379 verpflichtetHersteller und Vertreiber, Verpackungenwie Kartonagen, Folien, Kisten, Palettenusw. zurückzunehmen oder einer stofflichenVerwertung zuzuführen. Nutzen Siedaher für Ihre Verpackungen, die Sie zumAbbau wieder benötigen, die Leergut-Lagerungunserer <strong>Messe</strong>spediteure. Verpackungsmaterial,das Sie nicht wieder25verwerten, können Sie über die <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> einer stofflichen Verwertungzuführen lassen.6.3.2 KüchenabfälleKüchen- und Bewirtungsabfälle sind getrenntnach Kunststoffen, Glas, Papier,Restabfällen sortenrein zu sammeln. Wenndie Abfallbeseitigung nicht vom Ausstellerselbst vorgenommen wird, kann sie alsDienstleistung bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>bestellt werden.


Technische Richtlinien6.3.3 ProduktionsabfälleProduktionsabfälle sind unter Angabe desMaterials und der Menge bei der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> anzumelden.6.3.4 StandbauteileBei der Verlegung von Teppichböden undAbdeckfolien sind nur PE-, bzw. PP-Klebebänderzulässig.Während des Auf- und Abbaus sind dieMaterialien in die von der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>bereit gestellten Abfallcontainer zu entsorgen.Die Entsorgung von losem Material kannauch bei der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> bestellt werden.7. Allgemeine Hinweise Für das gesamte <strong>Messe</strong>gelände gilt dieHausordnung der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>.Der Aussteller ist für die Betriebssicherheitund die Einhaltung der Arbeitsschutz- undUnfallverhütungsvorschriften auf seinemStand verantwortlich. Er haftet für alleSchäden, die durch den Standbau und denBetrieb seines Standes und der daraufplatzierten Exponate entstehen.Während der gesamten Auf- und Abbauzeitherrscht innerhalb und außerhalb derHallen und im Freigelände ein baustellenähnlicherBetrieb. Das eingesetzte Personalist auf die besonderen Gefahren hinzuweisen.Während der Auf- und Abbauzeiten undwährend der Veranstaltung müssen dieHallengänge als Rettungswege freigehaltenwerden. Das Lagern von Standbaumaterial,Leergut und Exponaten in denGängen ist deshalb nicht zulässig.Dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutzund Sicherheitstechnik, den Ordnungsbehörden,den berufsgenossenschaftlichenInstitutionen, der Polizei und der Feuerwehrsowie den Beauftragten der <strong>Messe</strong><strong>Frankfurt</strong> ist jederzeit zur Überprüfung derBetriebssicherheit und der UnfallverhütungsmaßnahmenZutritt zu den Ständenzu gewähren. Werden Sicherheitsmängelfestgestellt, ist den Anordnungen der vorgenanntenStellen unverzüglich Folge zuleisten.7.1 Entsorgung Der während der Veranstaltung oder beider Montage bzw. Demontage anfallendeAbfall und Sonderabfall kann über die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> entsorgt werden. Bestellungensind mit dem entsprechendenFormblatt möglich.7.2 Parkkarten Auf dem <strong>Messe</strong>gelände stehen Pkw-Parkplätzefür Aussteller in begrenzter Zahl zurVerfügung. Die Aussteller werden gebeten,ihren Platzbedarf mit dem entsprechendenFormblatt der Servicemappe zubestellen (siehe auch Verkehrsleitfaden).7.3 Haftung Die <strong>Messe</strong>gesellschaft übernimmt keineObhutspflicht für <strong>Messe</strong>güter und Standeinrichtungenund schließt insoweit jedeHaftung für Schäden und Abhandenkommenaus. Der Haftungsausschluss erfährtauch durch Bewachungsmaßnahmen der<strong>Messe</strong>gesellschaft keine Einschränkung.Alle eingetretenen Schäden müssen derPolizei, der Versicherungsgesellschaft undder <strong>Messe</strong>gesellschaft unverzüglich angezeigtwerden.Im Übrigen haftet die <strong>Messe</strong>gesellschaft injedem Fall nur bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit.26Stand: 1.1.<strong>2009</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!