11.07.2015 Aufrufe

technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

technische_richtlinien_2009_dt (PDF) - Messe Frankfurt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Technische Richtlinien4. Standbaubestimmungen4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungenund Exponate sowie Werbeträgersind so standsicher zu errichten, dass dieöffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondereLeben und Gesundheit, nicht gefährdetwerden.4.2 Standbaugenehmigung Davon ausgehend, dass die TechnischenRichtlinien bei der Gestaltung und Ausführungdes <strong>Messe</strong>stands eingehalten werden,ist es bei eingeschossigen Standbautenin den Hallen nicht erforderlich, Planunterlageneinzureichen, soweit sie eineGrundfläche von nicht mehr als 200 m 2haben und nicht höher als 4,00 m sind.Auf Wunsch bietet die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>dem Aussteller an, die in zweifacher Ausfertigungeingereichten Standbaupläne zuprüfen.Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten,mobile Stände, Bauten im Freigelände,Fliegende Bauten, 2-geschossigeStände, Sonderbauten und Sonderkonstruktionen(z.B. Geschlossene Decken)genehmigungspflichtig.4.2.1 Prüfung und Freigabegenehmigungspflichtiger BautenVermaßte Standpläne in einem geeignetenMaßstab (z.B. 1:100) mit Grundrissen undAnsichten sind bis spätestens sechs Wochenvor Veranstaltungsbeginn in zweifacherAusfertigung zur Genehmigung beider<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> Venue GmbH & Co. KG,VeranstaltungstechnikLudwig-Erhard-Anlage 1D-60327 <strong>Frankfurt</strong> am Mainvorzulegen.Ein Exemplar der Standpläne geht nachÜberprüfung mit dem Genehmigungsvermerkan den Aussteller/Standbauer zurück.Erst mit dem Genehmigungsvermerk istder Standbau freigegeben.Für die Genehmigung von:– zweigeschossigen Bauten– Kino- oder Zuschauerräumen– Szenenflächen– Bauten im Freigelände– Fliegende Bauten– Sonderkonstruktionenwerden folgende Unterlagen (in zweifacherAusfertigung) bis spätestens sechs Wochenvor Aufbaubeginn in deutscher Sprachebenötigt:4.3 Bauhöhen In der Anlage finden Sie die maximalenBauhöhen für Standbau, Rigging sowieWerbung. Werbeträger, Logos etc. sindmindestens 1,00 m von der Grenze zumNachbarstand einzurücken. Bauliche Einschränkungenkönnen hallenspezifisch vorhandensein. Alle Maße sind vor Ort zu8Für die statische Sicherheit ist der Ausstellerverantwortlich und gegebenenfallsnachweispflichtig.Die Stabilisierung gegen Nachbarständebzw. vorhandene Bausubstanz ist nicht gestattet.a) Von einem zweiten, unabhängigen Statikergeprüfte oder prüffähige statischeBerechnung nach deutschen Normenb) Baubeschreibung mit Angaben zu denverwendeten Materialien (ggfs. mit Zertifikaten)c) Standbauzeichnungen in einem geeignetenMaßstab, z.B. 1:100 (Grundrisse,Ansichten, Schnitte)d) Bei Vorlage einer Typenprüfung/einesPrüfbuchs entfallen die Punkte a), b), c).Sollte keine entsprechende Statik vorliegen,wird das von der <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>beauftragte Ingenieurbüro die Prüfungselbst vornehmen und separat an den Ausstellerweiterberechnen. Der Statiker wendetsich zu gegebener Zeit bzw. nach Absprachean den Standbauleiter, um denStandaufbau in statischer Hinsicht zuüberprüfen und abzunehmen.Die Kosten des Bauerlaubnisverfahrenswerden dem Aussteller/Standbauer inRechnung gestellt.4.2.2 Fahrzeuge und ContainerFahrzeuge und Container sind als Ausstellungsständein den Hallen genehmigungspflichtig.4.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßerStandbautenStandbauten, die nicht genehmigt sind,den Technischen Richtlinien oder demStand der Technik nicht entsprechen, müssengeändert oder beseitigt werden.Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die<strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> berechtigt, auf Kostendes Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen.4.2.4. HaftungsumfangJegliche Schadensersatzansprüche wegenAbhandenkommens, Beschädigung oderBeeinträchtigungen der eingesan<strong>dt</strong>en Entwürfe,Modelle oder sonstigen Unterlagengegen die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong>, gleich auf welchemRechtsgrund sie beruhen könnten,sind ausgeschlossen.überprüfen. Die <strong>Messe</strong> <strong>Frankfurt</strong> übernimmtkeine Gewähr für die Richtigkeit derAngaben.Generell sind die Rückseiten zu Nachbarständenab einer Höhe von 2,50 m glattund im Regelfall farblich neutral (z.B.weiss oder lichtgrau) auszubilden.Stand: 1.1.<strong>2009</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!