11.07.2015 Aufrufe

Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die ...

Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die ...

Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bildungsberatung</strong> für <strong>junge</strong><strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong><strong>und</strong> <strong>die</strong> Relevanz der Anerkennungmitgebrachter Vorbildung


InhaltsverzeichnisVorwort 7EinleitungHeiner Terborg – Referent Integrations- <strong>und</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> BAG KJS– b<strong>und</strong>esweite Koordination des Garantiefonds Hochschule . 91. <strong>Bildungsberatung</strong> für <strong>junge</strong> <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> amBeispiel der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleHeiner Terborg 151.1 Bewertungs- <strong>und</strong> Anerkennungsverfahren <strong>und</strong> deren Relevanzin der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleJutta Hofmann – Bildungsberaterin GF H bei der Caritasmit Sitz in Ludwigshafen 331.2 Die Anerkennung schulischer VorbildungViviane Lagodzki – Bildungsberaterin GF H beim CJDmit Sitz in Hamburg 431.3 Die Anerkennung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> PrüfungsleistungenLothar Heimberg – Bildungsberater GF Hbei der Caritas mit Sitz in Hannover 492. Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen mitb<strong>und</strong>esweiter RelevanzHeiner Terborg 552.1 Aufgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen(ZAB)Barbara Buchal-Höver – Leiterin der Zentralstelle für ausländischesBildungswesen bei der KMK 574


Inhaltsverzeichnis2.2 Die Rolle der Handwerkskammern im Feld der Anerkennungausländischer Berufsqualifikationen durch das neue „Gesetz zurVerbesserung der Feststellung <strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbenerBerufsqualifikationen“Andreas Haberl, M.A. – Hauptabteilungsleiter Berufliche Bildungbei der Handwerkskammer Wiesbaden 672.3 Die Zentrale Anerkennungsstelle IHK FOSA:Das BQFG zeigt WirkungStephan Treu – Mitarbeiter der IHK FOSA, Nürnberg 813. Strukturen b<strong>und</strong>esweiter BeratungsangeboteHeiner Terborg 913.1 Die Struktur der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleHeidi Wedding – Bildungsberaterin GF H bei der evangelischenKirche mit Sitz in Essen 933.2 Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen imNetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“Ulrike Benzer – wissenschaftliche Mitarbeiterin der IQ-Fachstelle„Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“, Nürnberg 993.3 Aufgaben <strong>und</strong> Struktur der Jugendmigrations<strong>die</strong>nsteJosé Torrejón – Referent BAG KJS B<strong>und</strong>estutor JMD in katholischerTrägerschaft 1054. GlossarHeiner Terborg 1095


InhaltsverzeichnisAnhang 127Adressverzeichnis der <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule 128Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis 135Autoren <strong>und</strong> Autorinnen ..................................137Bestellformular für Informationen zur Förderung<strong>und</strong> Beratung nach dem Garantiefonds Hochschule 1396


VorwortLiebe Leserinnen <strong>und</strong> Leser,<strong>die</strong> vorliegende Ausgabe von „Aspekte“ skizziert am Beispiel der „<strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule“ (GF H) Gr<strong>und</strong>lagen für eine <strong>Bildungsberatung</strong>,<strong>die</strong> sich an <strong>junge</strong> <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> richtet. Ein wichtigerAnsatz der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H ist <strong>die</strong> Wertschätzung <strong>und</strong> Anerkennungdes ratsuchenden Menschen, seiner Ziele <strong>und</strong> seiner bisherigen– insbesondere im Ausland erbrachten – Bildungserfolge.Die Anerkennung formaler Bildung ist nicht <strong>die</strong> alleinige Voraussetzungfür ein gelingendes Leben in der neuen Heimat. Aber sie kann eine wichtigeBedingung sein. Dass Politik <strong>die</strong>s erkannt hat, zeigt sich unter anderem andem im April 2012 in Kraft getretenen „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“(BQFG), mit dem ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeiteines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses auf B<strong>und</strong>esebenefestgeschrieben wird.Mit der Diskussion um <strong>die</strong> Anerkennung im Ausland erworbener beruflicherQualifikationen stieg in den letzten Jahren auch das Interesse verschiedener– teilweise eigens zu <strong>die</strong>sem Zweck gegründeter – Beratungs<strong>die</strong>nste.Wir möchten mit der vorliegenden Ausgabe von „Aspekte“ <strong>die</strong>senTeilbereich der <strong>Bildungsberatung</strong> für <strong>Migranten</strong> besonders hervorheben<strong>und</strong> legen den Akteuren im Handlungsfeld Migration <strong>und</strong> Integration einepraxisorientierte Handreichung vor, <strong>die</strong> zur Orientierung im Zuständigkeits-<strong>und</strong> Aufgabenbereich der Bewertungs- <strong>und</strong> Anerkennungsstellenbeiträgt. Ferner möchten wir zeigen, welche Einrichtungen zum Thema„Anerkennung“ b<strong>und</strong>esweit Beratung anbieten. Für <strong>die</strong>se Publikation habenwir Fachkräfte aus der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen,der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer FOSA, der Handwerkskammer,der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H, dem Netzwerk IQ <strong>und</strong> den Jugendmigrations<strong>die</strong>nstenum fachliche Beiträge gebeten. Ohne ihre Bereitschaft wäre7


Vorwort<strong>die</strong>ses Heft nicht zustande gekommen. Den Autorinnen <strong>und</strong> Autoren seian <strong>die</strong>ser Stelle herzlich gedankt.Düsseldorf im Dezember 2012Andreas LorenzGeschäftsführer8


EinleitungEinleitungHeiner TerborgReferent Integrations- <strong>und</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> BAG KJS– b<strong>und</strong>esweite Koordination des Garantiefonds Hochschule9


EinleitungDer Begriff „<strong>Bildungsberatung</strong>“ wird in sehr unterschiedlichen Kontexten<strong>und</strong> mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Die 2007 im Auftragdes BMBF von Ramboll erstellte Bestandsaufnahme zur „Bildungs-, Berufs-<strong>und</strong> Beschäftigungsberatung“ identifiziert <strong>Bildungsberatung</strong> als ein„zentrales Element in einer Infrastruktur für Lebenslanges Lernen“. <strong>Bildungsberatung</strong>kann Hilfe zur Entscheidungsfindung für Bildungs- <strong>und</strong>Qualifizierungsmaßnahmen sein. In einem umfassenden Verständnis gehörendazu u.a. Lernberatung (zur Behebung von Lernschwierigkeiten),Hilfen zur Erziehung (z.B. Kleinkindererziehung) oder sogenannte Institutionenberatung.Die tatsächlichen Angebote der <strong>Bildungsberatung</strong> sindhäufig spezialisiert. <strong>Bildungsberatung</strong> richtet sich dann entweder an einebestimmte Zielgruppe (z.B. Senioren) oder sie ist thematisch auf bestimmteSegmente von Bildung ausgerichtet (z.B. Schullaufbahn). Diesen spezialisiertenBeratungen schreibt Ramboll <strong>die</strong> höchste Professionalität zu. 1Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule ist den oben genannten,spezialisierten Beratungen zuzuordnen. Sie ist spezialisiert auf eineZielgruppe, <strong>die</strong> wir als ‚<strong>junge</strong> <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong>‘ bezeichnen.Sie legt besonderen Wert darauf, Perspektiven zu eröffnen, <strong>die</strong> sich ausim Ausland erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten <strong>und</strong> Qualifikationenfür eine Ausbildung oder Berufstätigkeit in Deutschland ergeben. Sie istspezialisiert auf <strong>die</strong> Bewertung ausländischer Vorbildungen, <strong>die</strong> den Wegzu höheren Schulabschlüssen <strong>und</strong>/oder in eine akademische Laufbahn eröffnen<strong>und</strong> auf daraus resultierende Bildungs- <strong>und</strong> Berufswege. Zu einemganzheitlichen Ansatz in der <strong>Bildungsberatung</strong> gehört aber <strong>die</strong> Berücksichtigungzahlreicher Faktoren, <strong>die</strong> u.a. persönliche Bedingungen, dasBildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebot <strong>und</strong> <strong>die</strong> Fördermöglichkeiten inDeutschland einschließt.1 Niedlich, Florian et al 2007 „Bestandsaufnahme in der Bildungs-, Berufs- <strong>und</strong>Beschäftigungsberatung <strong>und</strong> Entwicklung gr<strong>und</strong>legender Qualitätsstandards.“Abschlussbericht der im Auftrag des BMBF durch Ramboll erstellten Stu<strong>die</strong>.10


EinleitungWeg zum Abitur, ins Studium <strong>und</strong> in <strong>die</strong> akademische Erwerbstätigkeit(s. dazu auch Stroppe 2012). 3Das Interesse an <strong>Bildungsberatung</strong>, das Interesse an dem Thema „Anerkennungausländischer Berufsqualifikationen“ <strong>und</strong> an einem Segmentder <strong>Bildungsberatung</strong>, das als „Anerkennungsberatung“ bezeichnet wird,steigt auf Seiten der Wissenschaft, in der Politik <strong>und</strong> bei Ratsuchenden.Die Breite der Beratungsangebote, <strong>die</strong> unterschiedliche Bezeichnungähnlicher Dienstleistung <strong>und</strong> <strong>die</strong> unterschiedliche Vorstellung davon, wasQualität in der Beratung ausmacht 4 , lassen es schwierig erscheinen, professionelle<strong>und</strong> jeweils bedarfsgerechte Angebote zu finden.Wir stellen in <strong>die</strong>ser Publikation in einem kurzen Beitrag <strong>und</strong> beispielhaftfür ein trägerübergreifendes b<strong>und</strong>esweit koordiniertes <strong>Bildungsberatung</strong>sangebotGr<strong>und</strong>züge der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule vor.Die Verwertbarkeit <strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationenspielt in der spezialisierten <strong>Bildungsberatung</strong> GF H eine besondereRolle, <strong>die</strong> wir auszugsweise in drei weiteren Beiträgen vorstellen.In dem zweiten Teil der Broschüre stellen <strong>die</strong> drei b<strong>und</strong>esweit tätigenInstitutionen im Bewertungs- <strong>und</strong> Anerkennungsgeschehen ihre Aufgabenvor. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) istGutachterstelle für Ministerien der Länder <strong>und</strong> für <strong>die</strong> Anerkennungsstellen.Sie ist im Europäischen Raum <strong>die</strong> zuständige deutsche NARIC<strong>und</strong> stellt individuelle Bewertungen von ausländischen akademischenBerufsabschlüssen, sogenannte „Lissabonbescheinigungen“, aus. DieHandwerkskammern sind für <strong>die</strong> Prüfung der Gleichwertigkeit von imAusland erworbenen Handwerksabschlüssen zuständig. Für <strong>die</strong> Indus­3 Stroppe, Lutz (Abteilungsleiter Kinder <strong>und</strong> Jugend im BMFSFJ) in: Terborg,Heiner (Hrg.) „Jugend bilden – Deutschland stärken“, 2012, BAG KJS Düsseldorf4 Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf <strong>und</strong> Beschäftigung e.V. (Hrg)„Perspektiven guter Beratung – Weiterentwicklung der Qualität <strong>und</strong> Professionalitätin der Bildungs- <strong>und</strong> Berufsbegleitung.“ Tagungsdokumentation 19.Januar 2012, Berlin12


Einleitungtrie- <strong>und</strong> Handelskammern <strong>und</strong> Berufe in deren Zuständigkeit übernimmt<strong>die</strong>se Aufgabe <strong>die</strong> IHK-FOSA.Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote finden <strong>die</strong> Leser im drittenTeil der Broschüre.Mit dem Glossar (Kapitel 4), das Institutionenbezeichnungen <strong>und</strong> häufigverwendete Abkürzungen <strong>und</strong> Begriffe aus dem Fachgebiet der <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule erläutert, möchte ich zum besserenLeseverständnis beitragen.Das Adressenverzeichnis der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule(im Anhang) soll Interessenten den Zugang zur Beratung für zugewanderteSek<strong>und</strong>arschulabsolventen, Studenten <strong>und</strong> Akademiker erleichtern.Das Linkverzeichnis erleichtert den schnellen Zugriff auf weiter führendeInformationen relevanter Institutionen.13


<strong>Bildungsberatung</strong>1. <strong>Bildungsberatung</strong>für <strong>junge</strong> <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong>am Beispiel der <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds HochschuleHeiner Terborg15


<strong>Bildungsberatung</strong>1. <strong>Bildungsberatung</strong> für <strong>junge</strong> <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> amBeispiel der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleMit der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule unterstützt dasB<strong>und</strong>esministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend (BMFSFJ)<strong>junge</strong> Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer bei den Übergängen zur Hochschulreife,in das Studium <strong>und</strong> in <strong>die</strong> akademische Erwerbstätigkeit. 2009wurde <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> von der Otto Benecke Stiftung e.V. (OBS) anausgewählte Träger der Jugendmigrations<strong>die</strong>nste bei den TrägergruppenAWO, BAG EJSA <strong>und</strong> BAG KJS übergeleitet. Zusammen mit der OBSkommt <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule insbesondereden Aufgaben nach, <strong>die</strong> sich im Rahmen des Förderprogramms GarantiefondsHochschulbereich ergeben 5 .Für <strong>die</strong> Weiterentwicklung der trägergruppenübergreifenden Beratungsarbeit<strong>und</strong> <strong>die</strong> Abstimmung der <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen untereinander<strong>und</strong> mit der OBS wurde eine Koordinierungsstelle <strong>Bildungsberatung</strong> GarantiefondsHochschule bei der BAG KJS in Düsseldorf eingerichtet.Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule (GF H) richtet sichan <strong>junge</strong> Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer im Alter bis 30 Jahre. Sie istausgerichtet auf <strong>junge</strong> Menschen, <strong>die</strong> in ihrem Herkunftsland eine zurHochschulreife führende Sek<strong>und</strong>arschule besucht haben, ein Studiumaufgenommen oder abgeschlossen haben <strong>und</strong> in Deutschland einenHochschulzugang erwerben bzw. eine akademische Laufbahn fortsetzenmöchten. Die Beratung ist demzufolge spezialisiert auf eine bestimmteAltersgruppe, auf Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer, auf Menschen mitbestimmten Vorbildungen <strong>und</strong> mit dem Wunsch nach einem hochschulorientiertenBildungs- bzw. Berufsweg.Die <strong>Bildungsberatung</strong> GF H berät <strong>junge</strong> Zuwanderer <strong>und</strong> Zuwanderinnenin allen Belangen ihrer schulischen, beruflichen <strong>und</strong> gesellschaftlichenEingliederung, insbesondere bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer5 Die einzelnen <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen stehen im Anhang „Adressen“ auf denSeiten 128 ff.16


<strong>Bildungsberatung</strong>akademischen Laufbahn. Ihr Anspruch ist, mit den Ratsuchenden gemeinsam<strong>und</strong> nach deren Wünschen einen Bildungsweg zu planen, dermit größtmöglicher Effizienz zu einem qualifizierten Abschluss (z.B.Hochschulreife <strong>und</strong>/oder akademische berufliche Qualifikation) oder ineine qualifizierte Erwerbstätigkeit führt.Ziele (der Ratsuchenden)Ein Teil der Ratsuchenden kommt mit konkreten Bildungswünschen odermit konkreten Berufszielen in <strong>die</strong> Beratung. Oft handelt es sich um einender Berufe, für <strong>die</strong> man sich im Herkunftsland qualifiziert hat. Andere,besonders jüngere Menschen, haben nur sehr vage Vorstellungen von ihrenZielen. Sie möchten ihr Abitur machen, im technischen oder in einemanderen Bereich stu<strong>die</strong>ren oder sie wünschen Auskunft zu den beruflichenMöglichkeiten, <strong>die</strong> sich auf der Basis ihrer Vorbildung ergeben.In der <strong>Bildungsberatung</strong> werden <strong>die</strong> Motive für eine bestimmte BerufsoderStu<strong>die</strong>nfachwahl hinterfragt. Die <strong>Bildungsberatung</strong> versucht mit den<strong>junge</strong>n Menschen zu erkennen, inwieweit <strong>die</strong> Ziele den Wünschen <strong>und</strong>Neigungen der Ratsuchenden entsprechen, ob das Ziel der Wunsch vonEltern oder Lebenspartnern ist, ob erwartete gesellschaftliche Anerkennung,Ver<strong>die</strong>nstmöglichkeiten oder andere Motive sich hinter einem Berufswunschverbergen.Mit noch unentschlossenen <strong>junge</strong>n Menschen versucht <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong>GF H in Frage kommende Fächergruppen <strong>und</strong> Berufszweige, <strong>die</strong>den Neigungen <strong>und</strong> Kompetenzen entsprechen, zu finden bzw. andere Fächergruppenauszuschließen.Unabhängig davon, ob sich ein bereits vorhandener Berufs- oder Ausbildungswunschverfestigt oder ob ein Ziel Ergebnis der <strong>Bildungsberatung</strong>ist, wird der Wunsch in weiteren Schritten auf mögliche Wege zumZiel geprüft <strong>und</strong> anschließend durch den Ratsuchenden verfolgt oderverworfen.17


<strong>Bildungsberatung</strong>Kenntnisse, Kompetenzen <strong>und</strong> VorbildungEs ist Aufgabe der <strong>Bildungsberatung</strong> für <strong>junge</strong> <strong>Migranten</strong> <strong>und</strong> <strong>Migrantinnen</strong>,vorhandene Kenntnisse, Kompetenzen <strong>und</strong> Vorbildungen derRatsuchenden zu erfassen. Die <strong>Bildungsberatung</strong> verschafft sich <strong>und</strong> den<strong>junge</strong>n Zuwanderern ein Bild über Voraussetzungen, <strong>die</strong> für das Erreichendes angestrebten Ziels verwertbar sind. Die in der Regel biographischausgerichtete Feststellung wird durch den Einsatz von einheitlichen Beratungsbögenunterstützt. In ihnen wird festgehalten, welche Kenntnisse(z.B. Sprachkenntnisse), Vorbildungen <strong>und</strong> Vorbildungsnachweise, beruflicheErfahrungen <strong>und</strong> sonstige relevante Kompetenzen vorhandensind. Bei <strong>junge</strong>n Hochschulabsolventen <strong>und</strong> Hochschulabsolventinnenwird ein Profiling nach b<strong>und</strong>esweit vorgegebenen Standards durchgeführt.Deutschkenntnisse werden anhand von Zeugnissen <strong>und</strong> Prüfungsnachweisen<strong>und</strong> durch einfache schriftliche Tests festgestellt. Die Testswerden im Beisein der Ratsuchenden korrigiert, um ihnen vorhandeneKenntnisse <strong>und</strong> eventuelle Defizite zu verdeutlichen. Für Stu<strong>die</strong>nbewerber<strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen können bei Bedarf weitere Verfahren wie„Berufswahl mit System“ 6 zum Einsatz kommen. Sie sollen <strong>junge</strong>n Menscheneine Selbsteinschätzung <strong>und</strong> <strong>die</strong> passende Fächer- <strong>und</strong> Berufswahlerleichtern. Schließlich wird festgestellt, ob für das Erreichen des Zielsein Ausgleich von Defiziten erforderlich ist oder nicht. Defizite könnenauch darin bestehen, dass formale Bedingungen wie z.B. <strong>die</strong> Hochschulreifefür den Hochschulzugang nicht vorhanden oder nachweisbar sind.Wird festgestellt, dass ein Ziel (Studium oder qualifizierte Berufstätigkeit)ohne weitere qualifizierende Maßnahmen erreicht werden kann, erhältder <strong>junge</strong> Mensch Unterstützung bei der Erledigung notwendiger formalerSchritte (z.B. Anerkennungsverfahren), bei der Auswahl geeigneterHochschulen, bei der Recherche nach potenziellen Arbeitgebern <strong>und</strong> in6 Theilacker, Kraus, Grosch (1992/2003) „Berufswahl mit System – Eine Hilfezur Berufsfindung“, Hrg. Otto Benecke Stiftung e.V., Bonn18


<strong>Bildungsberatung</strong>Bewerbungsverfahren. Kann das angestrebte Ziel nicht auf direktem Wegerreicht werden, werden mögliche Wege <strong>und</strong> Maßnahmen vorgeschlagen,<strong>die</strong> idealerweise in der kürzesten möglichen Zeit zum Ziel führen.Anerkennung <strong>und</strong> Verwertbarkeit der VorbildungDie schulische <strong>und</strong> berufliche Vorbildung <strong>junge</strong>r <strong>Migranten</strong> wird durch<strong>die</strong> Bildungsberater <strong>und</strong> Bildungsberaterinnen auf deren Verwertbarkeitfür das angestrebte Ziel geprüft. Ist das Ergebnis positiv, gilt es festzustellen,ob eine offizielle Anerkennung durch Kammern oder zuständigeStellen der Länder möglich <strong>und</strong> notwendig ist. Ist <strong>die</strong> Notwendigkeit gegeben,leitet <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> gemeinsam mit dem Ratsuchenden dasAntragsverfahren ein <strong>und</strong> begleitet selbiges bis zum positiven Abschluss.Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule verfügt über umfänglichesWissen <strong>und</strong> Erfahrung im Bereich der Verwertbarkeit <strong>und</strong> Anerkennungschulischer Vorbildung, der Anrechnung von Stu<strong>die</strong>nleistungen<strong>und</strong> der Anerkennung akademischer Berufsabschlüsse. Die Anerkennungdurch HWK <strong>und</strong> IHK spielt in der <strong>Bildungsberatung</strong> eine Rolle, wenn<strong>die</strong> Anerkennung eines Berufsabschlusses für <strong>die</strong> Anerkennung der vollenFachhochschulreife (im Gegensatz zur FH-Reife mit nur schulischemTeil) möglich <strong>und</strong> für das Ziel erforderlich ist. Junge Menschen, <strong>die</strong> eineberufliche Tätigkeit im Handwerk oder in IHK-Berufen anstreben, werdenan Jugendmigrations<strong>die</strong>nste oder ggf. an Beratungsstellen des NetzwerksIQ verwiesen.Zu weiteren Details der Verwertbarkeit im Ausland erworbener Vorbildungenim Kontext der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule wirdhier auf <strong>die</strong> Beiträge von Heimberg, Hofmann <strong>und</strong> Lagodzki verwiesen.Persönliche VoraussetzungenIm Idealfall sind Ratsuchende motiviert, flexibel <strong>und</strong> mobil <strong>und</strong> können ohnefinanzielle Probleme den effizientesten in Deutschland angebotenen Wegzu ihrem Ziel wählen. Oft ist <strong>die</strong> freie Wahl der effizientesten Maßnahme19


<strong>Bildungsberatung</strong>nicht gegeben. Zuwanderer <strong>und</strong> Zuwanderinnen unterliegen in ihren Entfaltungsmöglichkeiteneinerseits gleichen Einschränkungen wie einheimischeJugendliche <strong>und</strong> <strong>junge</strong> Erwachsene. Dazu können familiäre Bindungen <strong>und</strong><strong>die</strong> Erziehung von Kindern gehören. Andererseits können Traditionen <strong>und</strong>damit verb<strong>und</strong>ene Bindungen an Ehepartner oder Elternhaus im Einzelfallstärker ausgeprägt <strong>und</strong> von größerer Relevanz für <strong>die</strong> Betroffenen sein alsdas bei der Mehrzahl der einheimischen Bevölkerung der Fall ist. Dadurchergeben sich Einschränkungen hinsichtlich der Mobilität <strong>und</strong> der (auch nurvorübergehenden) Abwesenheit von der Familie. In solchen Fällen ist <strong>die</strong>Wahl an geeigneten <strong>und</strong> besonders effizienten Bildungsmaßnahmen deutlichreduziert. Die <strong>Bildungsberatung</strong> GF H kann dann versuchen, motivierendEinfluss auf <strong>die</strong> Entscheidungen der Ratsuchenden zu nehmen <strong>und</strong> <strong>die</strong>Familie (insbesondere Ehepartner oder Eltern) mit in den Entscheidungsprozesseinzubeziehen. Falls <strong>die</strong> Erziehung von Kindern ein wesentlichesProblem für eine freie Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme darstellt <strong>und</strong>familiäre Hilfe nicht in Anspruch genommen werden kann, werden andereEinrichtungen wie <strong>die</strong> Jugendmigrations<strong>die</strong>nste um Unterstützung gebeten.Findet sich keine Lösung, wird nach den bestmöglichen Alternativen amWohnort gesucht.Bei <strong>junge</strong>n Flüchtlingen kann ein durch Flucht, Verfolgung, Haft <strong>und</strong> Folterverursachtes Trauma <strong>die</strong> Wahl der Maßnahme <strong>und</strong> des Ausbildungsortes<strong>und</strong>/oder den zeitlichen Beginn beeinflussen. Der Aufenthaltsstatus des<strong>junge</strong>n Menschen kann dazu führen, dass der Zugang zu einer Bildungsmaßnahmeverwehrt wird. Auch <strong>die</strong> finanzielle Situation der Familie oder<strong>die</strong> Abhängigkeit von einer Erwerbstätigkeit nimmt Einfluss auf <strong>die</strong> Entscheidungsfreiheit.Der Aufenthaltsstatus kann den Zugang zu Fördermöglichkeitenbegünstigen oder verhindern. Gleiches gilt für das Alter desRatsuchenden.Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule bezieht <strong>die</strong> persönlichenVerhältnisse in <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> ein <strong>und</strong> entwirft gemeinsammit dem bzw. der Ratsuchenden einen den Verhältnissen entsprechenden20


<strong>Bildungsberatung</strong>Weg. Im Einzelfall kann <strong>die</strong> persönliche Situation eine Änderung des beruflichenZiels zur Folge haben.Kosten <strong>und</strong> FinanzierungDie <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule wird in der Regel von<strong>junge</strong>n Menschen besucht, <strong>die</strong> über keine oder geringe Einkommen <strong>und</strong>nicht über finanzielle Rücklagen verfügen. Die Aufnahme einer Hochschulausbildung,der Besuch stu<strong>die</strong>nvorbereitender Sprachkurse <strong>und</strong> derBesuch von Lehrgängen, <strong>die</strong> zu einer effizienten <strong>und</strong> raschen Ergänzungder Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland führen sowie <strong>die</strong>Teilnahme an ergänzenden Maßnahmen für Hochschulabsolventen, istdavon abhängig, ob <strong>und</strong> in welcher Höhe Ausbildungskosten anfallen <strong>und</strong>ob der Lebensunterhalt während der Ausbildung gesichert ist.Die voraussichtlichen Kosten der Ausbildung (z.B. bei privaten Bildungsträgernoder durch Stu<strong>die</strong>ngebühren) müssen für jede Bildungsmaßnahmegesondert festgestellt werden. Dazu kommen Kosten für eine Unterkunft(soweit <strong>die</strong> Maßnahme nicht täglich vom Wohnort aus erreicht werdenkann), für Fahrtkosten, Krankenversicherung <strong>und</strong> für den Lebensunterhalt.Bei ALG II Empfängern ist zu erk<strong>und</strong>en, ob Leistungen der Jobcenterwährend der Ausbildung fortgesetzt werden. Für jeden Ratsuchenden<strong>und</strong> <strong>die</strong> infrage kommenden Bildungsmaßnahmen wird in der<strong>Bildungsberatung</strong> geprüft, ob eine Förderung nach den Richtlinien desGarantiefonds Hochschulbereich (RL GF H) in Frage kommt. Das Ergebnisist nicht allein vom Aufenthaltsstatus (z.B. Flüchtlinge, Jüdische Immigranten,Spätaussiedler <strong>und</strong> deren Familienangehörige) sondern auchvon Faktoren wie Alter, Aufenthaltsdauer, Antragsfristen, Vorbildung <strong>und</strong>Ausbildungsziel abhängig. Unabhängig davon, ob eine Förderung nachden RL GF H in Frage kommt, ist wegen der Nachrangigkeit <strong>die</strong>ses Förderprogrammszu prüfen, ob für den jeweiligen Ausbildungsschritt einAnspruch auf Förderung nach dem BAföG besteht. Für Akademiker <strong>und</strong>Akademikerinnen kommt gegebenenfalls auch eine Förderung im Rah­21


̶̶̶̶̶̶<strong>Bildungsberatung</strong>Intensivsprachkurse, <strong>die</strong> zum Niveau C1 GER führen, Englischkurse <strong>und</strong>Lehrgänge <strong>und</strong> Kurse, deren Abschluss zu einer Hochschulzugangsberechtigungführt. Darüber hinaus recherchieren <strong>die</strong> Bildungsberater imEinzelfall, welcher Stu<strong>die</strong>ngang an welcher Hochschule oder Universität(ggf. unter Anrechnung von Vorstu<strong>die</strong>nleistungen aus dem Ausland) zudem angestrebten Abschluss führt.Neben dem (ergänzenden) Hochschulstudium <strong>und</strong> Englischsprachkursenfür Stu<strong>die</strong>nbewerber <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen gehören zu den (auchnach den RL GF H geförderten) Bildungsmaßnahmen 7Sprachkurse (Deutsch) bis zum Niveau C1 GERSonderlehrgänge zum Erwerb der HochschulreifeSonderlehrgänge zum Erwerb der FachhochschulreifeStu<strong>die</strong>nkollegs (Vorbereitung auf <strong>die</strong> Feststellungsprüfung)Akademische Praktika <strong>und</strong> Anpassungszeiten für MedizinerKurse zur Vorbereitung auf Prüfungen, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Ausübung reglementierterakademischer Berufe erforderlich sind (z.B. Ärzte oder Pharmazeuten)7 An <strong>die</strong>ser Stelle werden Bildungsmaßnahmen kurz skizziert. WeiterführendeInformationen sind auf den Homepages www.bagkjs.de/bildungsberatung_garantiefonds_hochschule<strong>und</strong> unter www.jmd-portal.de/output.php?id=411&tid=411&jmdID=412zu finden.23


<strong>Bildungsberatung</strong>BildungsplanAusgehend von den Bedürfnissen der Ratsuchenden <strong>und</strong> ihrem Ausbildungs-<strong>und</strong> Berufsziel entwickelt <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> GarantiefondsHochschule gemeinsam mit dem <strong>junge</strong>n Zuwanderer bzw. der <strong>junge</strong>nZuwanderin einen Bildungsplan. Der Bildungsplan verschafft <strong>junge</strong>nMenschen einen Einblick in Aufgaben <strong>und</strong> Ausbildungsschritte, <strong>die</strong> biszum Erreichen des letztlich angestrebten Ziels zu bewältigen sind. DerBildungsplan gibt Auskunft über <strong>die</strong> Dauer des Ausbildungsweges <strong>und</strong>erleichtert <strong>die</strong> Lebensplanung bis zum Erreichen des Ziels. Längere Bildungswegewerden in Zwischenziele untergliedert.Die Bildungsberaterinnen <strong>und</strong> Bildungsberater sind am Erfolg der Ratsuchendeninteressiert. Der ganzheitliche Ansatz der <strong>Bildungsberatung</strong><strong>und</strong> -planung erfordert <strong>die</strong> Berücksichtigung aller zuvor genannten Elemente,damit Zwischenziele <strong>und</strong> das letztlich angestrebte Ziel mit großerWahrscheinlichkeit erreicht werden. Die Beraterin bzw. der Berater istmit dafür verantwortlich, dass <strong>die</strong> beratenen <strong>junge</strong>n Menschen ihr Zielerreichen. Von daher ist ausgeschlossen, dass <strong>die</strong> <strong>junge</strong>n Menschen nachEntwicklung des Ausbildungsplans sich selbst überlassen werden. Vielmehrbegleitet <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> <strong>die</strong> <strong>junge</strong>n Menschen auf ihrem Bildungsweg,führt sie in Netzwerke ein (z.B. Betreuerstudenten der OBS),unterstützt sie bei Bewerbungen, initiiert <strong>und</strong> begleitet Antragsverfahrenfür Förderprogramme <strong>und</strong> notwendige Anerkennungen, bespricht mitden Ratsuchenden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>und</strong> wird ggf. bei zuständigen Einrichtungenintervenieren. Die <strong>Bildungsberatung</strong> steht in Kontakt mit den Ausbildungsträgern,nimmt nach Möglichkeit an Versetzungskonferenzen teil<strong>und</strong> versucht bei persönlichen Problemen, Rückschlägen <strong>und</strong> Leistungseinbrüchengemeinsam mit dem <strong>junge</strong>n Menschen <strong>und</strong> der Bildungseinrichtungeine Lösung herbeizuführen.Stellt sich heraus, dass ein Ausbildungsplan trotz aller Bemühungen nichtmit Erfolg fortgesetzt werden kann, wird gemeinsam mit dem Ratsuchendenunter Berücksichtigung der Ursache für den Abbruch ein veränderter24


<strong>Bildungsberatung</strong>Zeitablauf oder ein alternativer Weg entwickelt <strong>und</strong> erforderlichenfallsein alternatives Ziel definiert.Standards in der <strong>Bildungsberatung</strong>Zur Qualität <strong>und</strong> Qualitätssicherung im Bereich Bildung <strong>und</strong> <strong>Bildungsberatung</strong>wurden in der Vergangenheit zahlreiche Modelle entwickelt, nachdenen sich Träger zertifizieren lassen können. Oft stehen dabei Aspekteim Vordergr<strong>und</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Infrastruktur, <strong>die</strong> Organisation in Büros, <strong>die</strong> Erreichbarkeit<strong>und</strong> andere Rahmenbedingungen sowie formale Qualifikationender Berater in den Vordergr<strong>und</strong> stellen. Die zielgruppenorientiertefachliche Kompetenz, das Wissen der Berater <strong>und</strong> Beraterinnen um Bildungssysteme<strong>und</strong> -möglichkeiten stehen dabei weniger im Mittelpunkt.Ein umfassender Entwurf für Qualitätsstandards in der Beratung für Bildung<strong>und</strong> Beruf wurde zuletzt vom nfb (Nationales Forum Beratung inBildung, Beruf <strong>und</strong> Beschäftigung) vorgelegt. Eine von 19 Forderungendes nfb bezieht sich auf <strong>die</strong> „Verbesserung der Transparenz der Beratungsangebote<strong>und</strong> ihrer Qualitätsversprechen“ (s. www.forum-beratung.de).Eine Forderung, <strong>die</strong> aus Sicht der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschulezentrale Bedeutung insbesondere im Feld der Beratung von <strong>Migrantinnen</strong><strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> hat. Qualifizierte <strong>Bildungsberatung</strong> muss deutlichmachen, was ihr Aufgabenbereich ist, welche Ziele mit der Beratungverfolgt werden <strong>und</strong> ob staatliche, private oder sonstige Interessen hinterdem Angebot stehen.Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule arbeitet b<strong>und</strong>esweit beiverschiedener Trägerschaft nach einheitlichen Standards, <strong>die</strong> in der Koordinierungsstellefestgelegt werden. Die Beratung soll dazu beitragen, dassangestrebte akademische Laufbahnen der Ratsuchenden fortgesetzt werden,Abqualifizierung vermieden wird <strong>und</strong> qualifikationsentsprechendeAusbildung <strong>und</strong> Beschäftigung möglich wird. Die <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule versteht sich als Beitrag zu dem gesellschaftlichen<strong>und</strong> politischen Ziel, den Anteil zugewanderter <strong>junge</strong>r Menschen25


<strong>Bildungsberatung</strong>unter Abiturienten <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>renden zu erhöhen, Bildungschancen zuverbessern, den Zugang zu qualifizierter Beschäftigung zu erleichtern<strong>und</strong> auf <strong>die</strong>sem Weg gesellschaftliche Teilhabe für <strong>junge</strong> Zuwanderer <strong>und</strong>Zuwanderinnen zu ermöglichen.Ein einheitliches Logo <strong>und</strong> gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit tragen dazubei, dass <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> GF H b<strong>und</strong>esweit erkennbar ist <strong>und</strong> <strong>die</strong>Arbeit unter <strong>die</strong>ser Bezeichnung überall als <strong>Bildungsberatung</strong> für zugewanderteSek<strong>und</strong>arschüler, Studenten <strong>und</strong> <strong>junge</strong> Akademiker <strong>und</strong> Akademikerinnenwahrgenommen wird. Auch <strong>die</strong> Zuständigkeit für <strong>die</strong> Beratungim Rahmen des Förderprogramms Garantiefonds Hochschulbereichist so erkennbar.Erfahrung <strong>und</strong> Wissen um Anerkennungspraktiken der Länder, um geeigneteBildungsangebote <strong>und</strong> Fördermöglichkeiten werden, koordiniertüber eine Zentralstelle, allen Beraterinnen <strong>und</strong> Beratern bekannt gemacht.Gemeinsame Arbeitstagungen <strong>und</strong> Fortbildungen <strong>die</strong>nen dem Erfahrungsaustausch<strong>und</strong> halten <strong>die</strong> Beraterinnen <strong>und</strong> Berater auf einem fachlich inhaltlichgleichen Wissensstand. Durch zentral organisierte Fachvorträge<strong>und</strong> Fortbildungen werden Methodenkenntnisse <strong>und</strong> fachliches Wissenin Fragen von Bildungssystemen, Anerkennungsmöglichkeiten, Bildungsangeboten<strong>und</strong> Förderprogrammen fortlaufend aktualisiert.Die <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen dokumentieren Beratungsverläufe <strong>und</strong> Ausbildungsverläufenach einheitlichen Vorgaben. Mit dem Einverständnisder Beratenen werden bei Wohnortswechseln (z.B. ausbildungsbedingt)<strong>die</strong> Beratungsunterlagen an <strong>die</strong> nächstgelegene <strong>Bildungsberatung</strong> weitergereicht, so dass <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> am neuen Ort an <strong>die</strong> bisherigenErgebnisse <strong>und</strong> Pläne anschließen kann.Die Bildungsberaterinnen <strong>und</strong> Bildungsberater verfügen über einen wissenschaftlichenHochschulabschluss, kennen sich mit dem deutschenHochschulsystem, den Stu<strong>die</strong>nangeboten <strong>und</strong> –abschlüssen <strong>und</strong> mit denPromotionsverfahren aus. Sie sind in regionale Arbeitskreise von Hochschulen<strong>und</strong> in Netzwerke von Akteuren der Integrationsarbeit einge­26


<strong>Bildungsberatung</strong>b<strong>und</strong>en. Sie beteiligen sich an themenspezifischen Arbeitsgruppen derKoordinierungsstelle <strong>und</strong> unterstützen so eine an der Beratungspraxisorientierte fortlaufende Weiterentwicklung der Beratungsstandards.Vor Ort werden <strong>die</strong> Bildungsberaterinnen <strong>und</strong> Berater durch ihre Trägerunterstützt. Sie ermöglichen, dass <strong>die</strong> Beratung unter idealen Rahmenbedingungenstattfindet, dass Beratung in geeigneten Räumen ungestört <strong>und</strong>diskret verläuft, dass Ratsuchende nicht „verloren gehen“, wenn der Bildungsberaterbzw. <strong>die</strong> Bildungsberaterin nicht sofort erreichbar ist <strong>und</strong> siestellen <strong>die</strong> notwendige Infrastruktur (Mobilität, EDV <strong>und</strong> sonstige Kommunikationsmittel)bereit. Die gute Kooperation der Träger mit ihrer <strong>Bildungsberatung</strong>sstelle<strong>und</strong> mit der Koordinierungsstelle ist wesentlich für<strong>die</strong> Gewährleistung der Standards in der <strong>Bildungsberatung</strong> GarantiefondsHochschule.Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule verlässt sich nicht alleinauf Methodenwissen <strong>und</strong> Fachkenntnisse sondern prüft anhand b<strong>und</strong>esweiterhobener Ausbildungsverläufe von Ratsuchenden, ob empfohleneBildungswege <strong>und</strong> -maßnahmen erfolgreich absolviert wurden. Dasgilt insbesondere für Sprachkurse <strong>und</strong> Lehrgänge, <strong>die</strong> zur Hochschulreifeführen. Die Ergebnisse tragen zu Erkenntnissen über Erfolg der Beratungsleistung<strong>und</strong> der Eignung von gewählten Ausbildungsmaßnahmenbei.Gleiche Fachkenntnis <strong>und</strong> gemeinsame Beratungsstandards erleichternbei der Zielgruppe der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H (oft ausbildungsbedingte)Wechsel von einer Beratungsstelle zur anderen. In gleicher Weise <strong>und</strong>Dank flexibler Regelungen regionaler Zuständigkeiten kann auch beiEngpässen in einem Beratungsbereich Entlastung durch andere Bildungsberaterbei gleichbleibender Qualität gesichert werden.Herkunft, Vorbildung, SprachkenntnisseDie <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule wird jährlich von 4.000bis 5.000 <strong>junge</strong>n Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderern aus r<strong>und</strong> 100 Ländern27


<strong>Bildungsberatung</strong>in Anspruch genommen. Durchschnittlich entfallen auf jeden Ratsuchenden2 bis 3 individuelle Einzelberatungen im Jahr. 2011 wurden b<strong>und</strong>esweitmehr als 10.000 Beratungsgespräche geführt.Die meisten Ratsuchenden kommen aus Russland <strong>und</strong> weiteren Ländernder ehemaligen UdSSR.1.6001.2001.4671.3718004004934323742491170Russland Ukraine Kasachstan Irak Iran Afghanistan SonstigeDie Hauptherkunftsländer <strong>junge</strong>r Ratsuchender in der <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule 2011.Die Vorbildung, deren Wertigkeit in Deutschland <strong>und</strong> der durch beide mitbedingte Bildungsweg von Ratsuchenden in der <strong>Bildungsberatung</strong> GF Hlässt sich grob vereinfacht in vier Kategorien darstellen:1. Studenten <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arschulabsolventen, deren Vorbildung erst nachergänzenden schulischen Maßnahmen zum Hochschulstudium inDeutschland berechtigt (Kandidaten HZB-Erwerb)2. Hochschulabsolventen, deren Abschluss in Deutschland nicht alsgleichwertig gilt, <strong>die</strong> aber über eine Hochschulzugangsberechtigung28


<strong>Bildungsberatung</strong>verfügen <strong>und</strong> ehemals Stu<strong>die</strong>rende ohne Hochschulabschluss mitHochschulzugangsberechtigung in Deutschland (Kandidaten Studium)3. Hochschulabsolventen, deren Abschluss als gleichwertig mit einemdeutschen Hochschulabschluss gilt. Für sie ist (bezogen auf <strong>die</strong> beruflicheQualifikation) ein direkter Berufseinstieg möglich (Kandidatenakademische Berufstätigkeit)4. Ratsuchende deren Vorbildung eine Zuordnung in <strong>die</strong> Kategorien 1 – 3nicht zulässt oder deren Ziel weder der Erwerb der Hochschulreifenoch <strong>die</strong> Aufnahme eines Studiums noch eine akademische Erwerbstätigkeitist (Kandidaten berufliche Ausbildung oder sonstiges). DieseRatsuchenden werden in der Regel an andere Beratungsstellen weitergeleitet.Anteile Ratsuchende nach einfacher Kategorisierung (s.o.) bei der <strong>Bildungsberatung</strong>GF H in 2011(von 4.502 Personen):Kandidaten HZB-Erwerb 35%Kandidaten Studium: 28%Kandidaten Berufseinstieg: 32%Kandidaten berufliche Ausbildung (<strong>und</strong> sonstiges) 5%Die Mehrzahl der Ratsuchenden in der <strong>Bildungsberatung</strong> GarantiefondsHochschule verfügt zu Beginn des Beratungsprozesses über deutscheSprachkenntnisse, <strong>die</strong> den Ansprüchen eines Hochschulstudiums odereiner akademischen Erwerbstätigkeit nicht genügen. Viele Ausbildungsbewerberkommen zunächst nicht über das in Integrationskursen zu erreichendeNiveau A2/B1 GER hinaus.Die <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule wählte in den vergangenenJahren nach vorgegebenen Kriterien eines in der Koordinierungsstelleerarbeiteten <strong>und</strong> 2011 in Abstimmung mit der OBS für GF H Stipendiaten29


<strong>Bildungsberatung</strong>verbindlich eingeführten Konzepts geeignete Bildungsträger aus, <strong>die</strong> <strong>junge</strong>Menschen mit dem Ziel einer akademischen Laufbahn vom Abschlussniveauder Integrationskurse des BAMF in (durchschnittlich) sechs Monatenzu dem für Stu<strong>die</strong>nbewerber <strong>und</strong> Akademiker erforderlichenMindestniveau von C1 GER führen.In den Jahren 2007 bis 2011 dokumentierten <strong>die</strong> Bildungsberater <strong>und</strong>Bildungsberaterinnen den Ausbildungsverlauf an Sprachkursen bei 3.788<strong>junge</strong>n <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong>. Die Ergebnisse können bezogen aufeinzelne Beratungsstellen <strong>und</strong> Kursträger Aufschluss über <strong>die</strong> Angemessenheitvon Beratungsempfehlungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> gute oder weniger gute Eignungdes Trägers geben. Wir zeigen in der folgenden Tabelle ausschließlichDurchschnittswerte von Ergebnissen einer b<strong>und</strong>esweit erstelltenAuswertung.Von 3788 dokumentierten Kursverläufen führten durchschnittlich 88%zu einer Teilnahme an der Abschlussprüfung auf dem Niveau C1 GER.100%80%88%86% 86%60%40%PrüfungsteilnahmenAbbruchvorz. Wechsel20%11%13% 14%0%1% 1% 0%2007 – 2011 2010 2011Die Kursabbrüche haben vielfältige Ursachen. Persönliche <strong>und</strong> familiäreGründe, Leistungsgründe aber auch der vorzeitige Wechsel in <strong>die</strong> Berufstätigkeit,in eine folgende Ausbildungsmaßnahme oder <strong>die</strong> Entscheidungfür einen anderen Ausbildungsweg kommen in Frage.30


<strong>Bildungsberatung</strong>100%80%89%87% 86%60%Prüfung nicht bestandenPrüfung bestanden40%20%11% 13% 14%0%2007 – 2011 2010 2011Von 3329 dokumentierten Prüfungsteilnehmern <strong>und</strong> Prüfungsteilnehmerinnenhaben durchschnittlich 89% <strong>die</strong> Abschlussprüfung auf demNiveau C1 GER bestanden. Der leichte Abfall der Erfolgsquote in denJahren 2010 <strong>und</strong> 2011 (auf zuletzt 86%) erscheint zunächst nicht gravierend.Er ist aber Anlass zu untersuchen, ob es einen b<strong>und</strong>esweit nur leichtrückläufigen Trend gibt oder ob <strong>die</strong> Erfolgsquote bei einzelnen Trägernursächlich ist. Im zweiten Fall ist Anlass für Konsequenzen durch <strong>die</strong><strong>Bildungsberatung</strong> gegeben.In den Ausführungen <strong>die</strong>ses Kapitels habe ich versucht, elementare Aufgabenbereicheder <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule <strong>und</strong>(ansatzweise) deren Rahmenbedingungen zu skizzieren. Die folgendenBeiträge in Kapitel 1.1 bis 1.3 zeigen einen Ausschnitt der Aufgaben, mitdenen <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule im Feld der Anerkennungvon Vorbildungen befasst ist. Kapitel 1.2 <strong>und</strong> 1.3 gehen insbesondereauf Vorbildungen ein, deren Anerkennung im Rahmen des BQFGkeine oder nur geringe Berücksichtigung findet.31


<strong>Bildungsberatung</strong>1.1 Bewertungs- <strong>und</strong> Anerkennungsverfahren<strong>und</strong> deren Relevanz in der<strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleJutta HofmannBildungsberaterin GF H bei der Caritas mit Sitz in Ludwigshafen33


<strong>Bildungsberatung</strong>1.1 Bewertungs- <strong>und</strong> Anerkennungsverfahren <strong>und</strong> deren Relevanzin der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleDie Beratung zur Anerkennung <strong>und</strong> Verwertbarkeit ausländischer Vorbildungist ein zentraler Bestandteil der <strong>Bildungsberatung</strong> <strong>und</strong> von daher ineinem inhaltlich wie auch zeitlich umfassenderen, an den Zielen, Qualifikationen<strong>und</strong> Potenzialen des Ratsuchenden orientierten Beratungskontextzu sehen. In der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H gilt es, mit dem Ratsuchenden,Bildungsziele <strong>und</strong> einen individuellen Bildungsweg zu erarbeiten. DieErgebnisse von Anerkennungsverfahren bestimmen dabei maßgeblich <strong>die</strong>weiteren Schritte, <strong>die</strong> erforderlich sind, um das gesetzte Bildungsziel zuerreichen oder führen ggfs. zu einer beruflichen Neuorientierungen.Die Beratung zur Anerkennung setzt <strong>die</strong> Erhebung einer detaillierten individuellenBildungsbiographie voraus. Dazu gehören genaue Angabenzu den besuchten Bildungseinrichtungen hinsichtlich Art, Dauer, Unterrichtsinhalten<strong>und</strong> Abschlüssen, zur beruflichen Erfahrung, zu ausgeübtenTätigkeiten, Weiterbildungen <strong>und</strong> zu den erworbenen Kompetenzen. DasErheben der Bildungsbiographie soll den Ratsuchenden auch dabei unterstützen,sich seiner eigenen Stärken <strong>und</strong> Kompetenzen bewusster zuwerden.Entscheidend für das Beratungsvorgehen ist, welches Ziel der Ratsuchendeverfolgt. Möchte er bzw. sie eine Ausbildung beginnen, stu<strong>die</strong>ren oderein schon begonnenes Studium fortsetzen? Ist beabsichtigt, mit einemausländischen Hochschulabschluss noch einmal zu stu<strong>die</strong>ren <strong>und</strong> ist eineAbklärung des Zugangs zum Masterstudium erforderlich? Oder geht esum einen direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt? Bedarf es einer Bewertungder beruflichen Ausbildung, um eine bessere Anstellung zu findenoder eine tarifliche Höhergruppierung zu erreichen?In der <strong>Bildungsberatung</strong> wird geklärt, ob <strong>und</strong> welche Anerkennungsverfahrenbzw. Bewertungsverfahren zur Erreichung der ausgearbeitetenZiele einzuleiten sind <strong>und</strong> was darüber hinaus bei der Verfolgung desZiels erforderlich bzw. hilfreich sein kann oder zu beachten ist.34


<strong>Bildungsberatung</strong>Beratung zur Bewertung von ausländischen Sek<strong>und</strong>arschulabschlüssenWelchem deutschen Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife,Abitur: fachgeb<strong>und</strong>en oder allgemein) bzw. welcher Stu<strong>die</strong>nberechtigung(Zugang zum Stu<strong>die</strong>nkolleg oder direkte Stu<strong>die</strong>nberechtigung,fachgeb<strong>und</strong>en oder allgemein) ein ausländischer Schulabschluss zuzuordnenist, hängt von vielen Faktoren ab.Bewertungskriterien sind je nach Herkunftsland <strong>die</strong> Dauer des Schulbesuchs,bzw. <strong>die</strong> Anzahl der aufsteigenden Schuljahre, der unterrichteteFächerkatalog, <strong>und</strong> das Notenlevel des Abschlusses.Je nach Herkunftsland sind Stu<strong>die</strong>nzeiten an anerkannten Hochschulendes Herkunftslands erforderlich, um eine Stu<strong>die</strong>nberechtigung zu erhalten.Dabei wird <strong>die</strong> Anzahl der absolvierten Hochschulsemester, <strong>die</strong> Anzahlder in 4 Semestern abgelegten Stu<strong>die</strong>nleistungen, <strong>die</strong> Art des Studiums(Vollzeit-, Abend-, Fernstudium), der Status der besuchten Hochschule,<strong>die</strong> Dauer des Hochschulstudiums, <strong>die</strong> Art des Abschlusses, <strong>die</strong> Fachrichtungdes begonnen oder abgeschlossenen Studiums berücksichtigt.Die ZAB, Zentralstelle für <strong>die</strong> Bewertung ausländischer Bildungsnachweise,gibt Empfehlungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüssehinsichtlich eines schulischen Abschlusses bzw. des Hochschulzugangs,an denen sich <strong>die</strong> Hochschulen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Anerkennungsstellen derLänder orientieren.Die Zahl der Anerkennungsstellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Zuständigkeit der Anerkennungsstellenist je nach Ziel des Antragstellers (schulische <strong>und</strong> beruflicheAusbildung, Studium Uni, Studium FH) <strong>und</strong> von B<strong>und</strong>esland zu B<strong>und</strong>eslandverschieden. Weiterführende Informationen sind dem Beitrag vonViviane Lagodzki zu entnehmen.35


<strong>Bildungsberatung</strong>Beratung zur Bewertung von beruflichen AusbildungenDurch das neu geschaffene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz(BQFG) ist das Thema der Beratung zur Anerkennung von beruflichenAbschlüssen in den Vordergr<strong>und</strong> gerückt. Das BQFG bezieht sich aberlediglich auf b<strong>und</strong>esrechtlich geregelte Berufe <strong>und</strong> insbesondere auf <strong>die</strong>Berufe des dualen Ausbildungssystems.Das BQFG ermöglicht es unabhängig von Status <strong>und</strong> Herkunftsland desAntragstellers vor allem für den dualen Ausbildungsbereich sogenannteGleichwertigkeitsbescheide zu beantragen. Da <strong>die</strong> Anerkennungsverfahrenmit Kosten verb<strong>und</strong>en sind, ist in der Beratung im Auge zu behalten,ob eine Anerkennung bzw. Bewertung sinnvoll oder gar erforderlich ist<strong>und</strong> welchem Zweck sie <strong>die</strong>nen soll.In der Beratung ist zu klären, welchem deutschen Referenzberuf der ausländischeberufliche Abschluss zuzuordnen ist <strong>und</strong> ob es sich um einenreglementierten oder nicht reglementierten Beruf handelt.Reglementiert bedeutet, dass <strong>die</strong> Aufnahme <strong>und</strong> Ausübung des jeweiligenBerufs, bzw. <strong>die</strong> staatliche Anerkennung oder das Führen der Berufsbezeichnungdurch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gesetzlichgeregelt ist. Hier sind Anerkennungsverfahren für den Berufszugang <strong>und</strong><strong>die</strong> Berufsausübung zwingend erforderlich. Internet-Portale wie www.berufenet.arbeitsagentur.de sowie www.anerkennung-in-deutschland.degeben Auskunft darüber, ob ein Beruf reglementiert ist oder nicht.Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert.Dies betrifft <strong>die</strong> meisten akademischen Berufe.Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht erforderlich,um den erlernten Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Es gilt,einen Arbeitgeber zu finden, der eine Einstellungszusage gibt. Allerdingskönnen <strong>die</strong> sog. Gleichwertigkeitsbescheide nach BQFG für duale Ausbildungsberufefür mehr Transparenz bezüglich der ausländischen Qualifikationbei potentiellen Arbeitgebern sorgen.36


<strong>Bildungsberatung</strong>Handwerkskammer <strong>und</strong> IHK haben ihre Zuständigkeit für <strong>die</strong> Berufe desdualen Ausbildungssystems in entsprechenden Zuständigkeitsübersichtenauf ihren Homepages veröffentlicht.Das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach dem BQFG vergleichtden ausländischen Berufsabschluss mit dem aktuell gültigen deutschenReferenzberuf, der im Antrag benannt sein muss. Maßstab der Bewertungsind Inhalt <strong>und</strong> Dauer der Berufsausbildung. Berufserfahrung <strong>und</strong> Zusatzqualifikationendes Antragstellers werden zusätzlich berücksichtigt.Das zentrale Kriterium für Gleichwertigkeit ist das Fehlen wesentlicherUnterschiede zwischen der nachgewiesenen ausländischen Berufsqualifikation<strong>und</strong> der inländischen Berufsausbildung.Bei Feststellen der Gleichwertigkeit wird ein Gleichwertigkeitsbescheidausgestellt, der <strong>die</strong> gleichen Rechte wie das entsprechende deutsche Prüfungszeugnisvermittelt. Bei fehlender Gleichwertigkeit bei nicht reglementiertenBerufen werden <strong>die</strong> vorhandenen Berufsqualifikationen <strong>und</strong><strong>die</strong> wesentliche Unterschiede festgestellt. Bei reglementierten Berufenwerden zusätzlich Maßnahmen zum Ausgleich der wesentlichen Unterschiedebenannt.Beratung zur Anerkennung <strong>und</strong> Bewertung von HochschulabschlüssenBei <strong>Migranten</strong> mit einem ausländischen Hochschuldiplom ist verbreitetgroße Unsicherheit festzustellen, ob <strong>und</strong> wie sie ihr ausländisches Hochschuldiplomin Deutschland beruflich verwerten können. In der Regelsind ihnen Begriffe wie reglementierter bzw. nicht reglementierter Berufsowie der Unterschied zwischen einem Anerkennungsbescheid <strong>und</strong> einerZAB-Zeugnisbewertung nicht bekannt.Die Regeln zur akademischen Titelführung, <strong>die</strong> – bis auf <strong>die</strong> Sondersituationbei Berechtigten nach dem BVFG – <strong>die</strong> Führung des deutschenHochschulgrades bei Erwerb eines Hochschuldiploms im Ausland generellnicht gestattet, führen bei den Ratsuchenden zusätzlich zu Irritationen37


<strong>Bildungsberatung</strong><strong>und</strong> verstärken oft <strong>die</strong> Annahme, dass das ausländische Hochschuldiplomnicht „anerkannt“ sei.In der <strong>Bildungsberatung</strong> werden <strong>die</strong> Begrifflichkeiten geklärt <strong>und</strong> ihreBedeutung für den individuellen Fall herausgearbeitet.Für den Ratsuchenden ist es bezüglich der akademischen Titelführungwichtig, zu erfahren, dass das Führen des akademischen Grades unabhängigvon Fragen der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung geregelt ist <strong>und</strong><strong>die</strong> Genehmigung zur Führung eines akademischen Grades nichts darüberaussagt, ob ein Hochschuldiplom „anerkannt“ ist oder nicht. Entsprechendden Regeln des KMK-Beschlusses von 2000 ist <strong>die</strong> akademischeTitelführung zwar genehmigungsfrei, sieht aber bis auf <strong>die</strong> Sondersituationbei Berechtigten des BVFG keine Umwandlung in den entsprechendendeutschen Hochschulgrad vor. Ein im Ausland erworbener akademischerGrad darf im Original, d. h. in der Herkunftssprache, mit Hinweis auf<strong>die</strong> Universität (<strong>und</strong> Übersetzung in Klammern) geführt werden. LediglichBerechtigte nach dem B<strong>und</strong>esvertriebenengesetz haben einen gesetzlichenAnspruch auf Umwandlung des akademischen Titels in den entsprechendendeutschen Hochschulgrad bei materieller Gleichwertigkeit.Für EU- <strong>und</strong> EWR-Angehörige gibt es Sonderregeln. Sie dürfen den Hinweisauf <strong>die</strong> Universität unterlassen. Genaue Vorgaben zur akademischenTitelführung finden sich u.a. in www.anabin.de <strong>und</strong> in Merkblättern derjeweiligen Landesministerien.Die Klärung, wie der ausländische Hochschulgrad geführt werden kann<strong>und</strong> <strong>die</strong> Feststellung, dass das Führen eines ausländischen Hochschulgradesnicht bedeutet, dass das Diplom nicht „anerkannt“ ist, kann fürRatsuchende hilfreich bei der Präsentation in Bewerbungsschreiben <strong>und</strong>Vorstellungsgesprächen sein.Entgegen der verbreiteten Ansicht vieler zugewanderter Hochschulabsolventen,dass sie ihr Diplom „anerkennen“ lassen müssen, können vieleBerufe ohne eine Anerkennung ausgeübt werden. In der Beratung vonPersonen mit ausländischen Hochschulabschlüssen ist daher zuerst zu38


<strong>Bildungsberatung</strong>klären, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementiertenakademischen Beruf handelt <strong>und</strong> ob für <strong>die</strong> Berufsausübung ein Anerkennungsverfahrenerforderlich ist.Handelt es sich um einen reglementierte Hochschulabschluss, ist ein Anerkennungsverfahrenin der Regel erforderlich, da eine gesetzlich vorgeschriebeneGenehmigung zur Ausübung des Berufs bzw. für das Führender Berufsbezeichnung vom Ergebnis des Anerkennungsverfahrens abhängt.Zu den b<strong>und</strong>esrechtlich reglementierten Hochschulberufen gehörenz.B. Ärzte, Juristen <strong>und</strong> Pharmazeuten. Landesrechtlich reglementierteBerufe sind u.a. <strong>die</strong> Berufe der Lehrer, Ingenieure <strong>und</strong> Sozialpädagogen.Anerkennungsbescheide können neben dem günstigsten Fall einer vollenAnerkennung Teilanerkennungsbescheide mit Auflagen, befristete Berufserlaubnissezur Vorbereitung auf <strong>die</strong> Ablegung von Kenntnisprüfungen,unbefristete Berufserlaubnisse <strong>und</strong> Genehmigungen zum Führender Berufsbezeichnung enthalten.In der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule wird das jeweiligeAnerkennungsverfahren erklärt <strong>und</strong> mit dem Ratsuchenden erörtert, ober an den reglementierten ausländischen Hochschulberuf anknüpfenmöchte oder ob er aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Ablehnung des Antragsauf Anerkennung oder Teilanerkennung (wie z.B. bei juristischenDiplomen oder Lehramtsdiplomen) ein ergänzendes Studium oder eineberufliche Neuorientierung in Betracht zieht. Zur Klärung von BAföG-Fördermöglich keiten kann es für den Ratsuchenden erforderlich sein,auch dann einen Anerkennungsbescheid einzuholen, wenn ein Negativbescheidzu erwarten ist.Entscheiden sich <strong>die</strong> Ratsuchenden für ein ergänzendes oder fachlichneu ausgerichtetes Studium, ist zu berücksichtigen, dass <strong>die</strong> ausländischeVorbildung auch hinsichtlich der Stu<strong>die</strong>nzugangsberechtigung getrenntbewertet werden muss.Können <strong>die</strong> Ratsuchenden aufgr<strong>und</strong> des Anerkennungsbescheids überPraktika oder sonstige Ergänzungsmaßnahmen an ihre berufliche Qualifi­39


<strong>Bildungsberatung</strong>kation anknüpfen, werden <strong>die</strong> Ratsuchenden über geeignete Ergänzungsmaßnahmen<strong>und</strong> deren Finanzierung informiert.Generell ist – unabhängig vom Ausgang des Anerkennungsverfahrens –eine Unterstützung bei der Stellensuche sowie bei Selbstvermarktungs<strong>und</strong>Bewerbungsstrategien erforderlich.Der überwiegende Teil der akademischen Hochschulberufe aus dem natur-,gesellschafts-, wirtschafts- <strong>und</strong> geisteswissenschaftlichen Bereichist nicht reglementiert. Eine Anerkennung ist nicht erforderlich, um denHochschulberuf in Deutschland ausüben zu dürfen. In <strong>die</strong>sen Fällen ist esentscheidend, einen Arbeitgeber zu finden, der eine Einstellungszusagegibt.Die Situation für zugewanderte Hochschulabsolventen aus freien Hochschulberufenist unter anderem auch wegen der möglichen Unsicherheitder Arbeitgeber gegenüber einer ausländischen Qualifikation nicht einfach.Um <strong>die</strong> Akzeptanz von deutschen Arbeitgebern gegenüber ausländischenHochschuldiplomen zu erhöhen, gibt es für zugewanderteHochschulabsolventen seit Januar 2010 <strong>die</strong> Möglichkeit einer Zeugnisbewertungbei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).Mit der sog „Lissabon-Bescheinigung“ erstellt <strong>die</strong> ZAB eine vergleichendeEinstufung von ausländischen Hochschulabschlüssen zum deutschenHochschulsystem. Die ZAB prüft, ob es sich bei der ausländischenBildungseinrichtung um eine anerkannte Hochschule handelt, <strong>und</strong> welchemdeutschen Hochschulabschluss der ausländische Abschluss entspricht(Bachelor, Master, Diplom). Gleichzeitig wird bestätigt, dass essich um einen nicht reglementierten Beruf handelt <strong>und</strong> damit ein direkterEinstieg in den Arbeitsmarkt möglich ist. Sollte es sich um einen reglementiertenHochschulabschluss handeln, wird an <strong>die</strong> zuständige Stelleverwiesen.In den Zeugnisbewertungen der ZAB wird <strong>die</strong> Äquivalenzklasse „entspricht“verwendet. Damit wird eine Aussage zur formalen Gleichwertigkeit gemacht,40


<strong>Bildungsberatung</strong>nicht aber zur materiellen Gleichwertigkeit. Erst <strong>die</strong> Äquivalenzklasse „istgleichwertig“ bestätigt eine formale <strong>und</strong> materielle Gleichwertigkeit.Auch nach Erhalt einer sog. Lissabon-Bescheinigung mit der Bestätigung,dass es sich um eine anerkannte Hochschule handelt, stellt sich<strong>die</strong> Frage der Eingliederung in den beruflichen Alltag. Bei zugewandertenHochschulabsolventen mit reglementierten Berufen ist ein direkterberuflicher Einstieg ohne weitere fachliche Qualifizierung selten.Erfahrungen aus der Bildungsarbeit mit <strong>Migranten</strong> ergeben je nach Herkunftslandals Hindernisse für eine berufliche Integration unzureichendeDeutsch- <strong>und</strong> Englischkenntnisse <strong>und</strong> gegebenenfalls nicht angepassteFachkenntnisse. Fehlendes Wissen über den hiesigen Arbeitsmarkt <strong>und</strong>über <strong>die</strong> konkreten Arbeitsanforderungen, unzureichende Kenntnisseder Bewerbungsverfahren, der Selbstpräsentation <strong>und</strong> arbeitsbezogenenKommunikationsverhaltens sowie fehlende Netzwerke <strong>und</strong> fehlendesoziale Kontakte erschweren <strong>die</strong> berufliche Integration zusätzlich.In der <strong>Bildungsberatung</strong> ist zu klären, ob es unabhängig von Anerkennungs<strong>und</strong>Zeugnisbewertungsergebnissen Hindernisse für einen beruflichenEinstieg gibt <strong>und</strong> wie damit umzugehen ist. Hier ist <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong>gefragt, unterschiedliche Möglichkeiten eines Berufseinstiegs zu besprechen<strong>und</strong> Lösungen aufzuzeigen.Beratung zur Anerkennung <strong>und</strong> Verwertbarkeit von ausländischen Hochschulabschlüssenist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur beruflichenIntegration von Akademikern mit einem ausländischen Hochschulabschluss.Für reglementierte Hochschulberufe sind Anerkennungsverfahren<strong>die</strong> Voraussetzung für das Ausüben des Berufs <strong>und</strong> damitunumgänglich. Für freie Hochschulberufe können Zeugnisbewertungenhilfreich sein <strong>und</strong> den beruflichen Einstieg unterstützen.Doch in der Regel wird weiterhin <strong>die</strong> Frage nach ausreichenden Qualifizierungsmöglichkeiten<strong>und</strong> deren Finanzierung im Mittelpunkt stehen.41


<strong>Bildungsberatung</strong>1.2 Die Anerkennung schulischer VorbildungViviane LagodzkiBildungsberaterin GF H beim CJD mit Sitz in Hamburg43


<strong>Bildungsberatung</strong>1.2 Die Anerkennung schulischer VorbildungDie Anerkennung von im Ausland erworbener schulischer Bildung ist inDeutschland für Zuwanderer von Relevanz, <strong>die</strong> eine Arbeit, eine Ausbildungoder ein Studium aufnehmen möchten. Schriftliche Anerkennungengeben Schulen, Hochschulen <strong>und</strong> Betrieben Auskunft darüber, wie <strong>die</strong>ausländischen schulischen Qualifikationen von Bewerbern in das deutscheBildungssystem einzuordnen sind.Die Anerkennung von im Ausland erbrachter Schulbildung ist nicht Gegenstanddes Anerkennungsgesetzes des B<strong>und</strong>es (BQFG). Für <strong>die</strong> Anerkennungder schulischen Bildung sind <strong>die</strong> Zeugnisanerkennungsstellender B<strong>und</strong>esländer zuständig, wenn es um <strong>die</strong> Gleichstellung mit einemersten oder mittleren Schulabschluss geht <strong>und</strong> wenn <strong>die</strong> Anerkennung derallgemeinen oder fachgeb<strong>und</strong>enen Hochschulreife für berufliche Zweckebeantragt wird. Für <strong>die</strong> Anerkennung der Hochschulreife zum Zweck derAufnahme eines Studiums sind <strong>die</strong> jeweiligen Hochschulen, bzw. in derenAuftrag <strong>die</strong> Serviceagentur uni-assist in Berlin zuständig.Das Anerkennungsverfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.Gleichstellung mit einem ersten oder mittleren Schulabschluss sowieder allgemeinen oder fachgeb<strong>und</strong>enen Hochschulreife für beruflicheZweckeEinen Anspruch auf ein Verfahren zur Prüfung der Anerkennung bzw.Gleichstellung mit einem deutschen Schulabschluss, wie er im BQFG fürberufliche Abschlüsse vorgegeben ist, gibt es nicht.Die B<strong>und</strong>esländer gehen bei der Anerkennung schulischer Bildung nichteinheitlich vor. Antragsteller können bei entsprechender Vorbildung invielen B<strong>und</strong>esländern einen schriftlichen Bescheid darüber erhalten, dassihre Schulausbildung mit einem deutschen Schulabschluss gleichwertigist. Dieser Schulabschluss hat in den Bescheiden verschiedene Namen: Soheißt <strong>die</strong> mittlere Bildung in Mecklenburg Vorpommern „mittlere Reife“,44


<strong>Bildungsberatung</strong>in Bremen, Hamburg <strong>und</strong> Schleswig Holstein: „Realschulabschluss“, inNRW „Fachoberschulreife“.In anderen B<strong>und</strong>esländern bekommen <strong>die</strong> Antragsteller nur einen Hinweisdarauf, dass <strong>die</strong> aufnehmende Schule oder der aufnehmende Betriebselbst entscheiden muss, ob ihr Schulabschluss vergleichbar mit einemdeutschen Schulabschluss ist. Antragsteller <strong>und</strong> Schulen werden in <strong>die</strong>senLändern auf <strong>die</strong> Regelungen der KMK verwiesen.Auch im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn gibt eskein b<strong>und</strong>esweites einheitliches behördliches Anerkennungsverfahren. Inden meisten Fällen entscheidet <strong>die</strong> Schulleitung (ggf. in Absprache mitder Schulaufsicht) über <strong>die</strong> Einstufung in <strong>die</strong> jeweilige Klassenstufe.Anerkennung von Schulabschlüssen mit HochschulzugangDie Hochschulen bewerten im Falle einer Bewerbung alle ausländischenSek<strong>und</strong>arschulzeugnisse, <strong>die</strong> im Herkunftsland den Hochschulzugangermöglichen. Wurde <strong>die</strong>ser Abschluss in einem Mitgliedsstaat der EuropäischenUnion <strong>und</strong> des Europäischen Wirtschaftsraums erworben,ist <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>naufnahme meist direkt möglich. Bei BewerberInnen ausDrittstaaten prüfen <strong>die</strong> Hochschulen, ob <strong>die</strong> ausländische Vorbildung füreinen direkten Hochschulzugang ausreicht oder ob vorher eine Ergänzungsmaßnahmewie beispielsweise das Stu<strong>die</strong>nkolleg besucht werdenmuss. Bei Kursen an Stu<strong>die</strong>nkollegs handelt es sich um <strong>die</strong> Ergänzungder ausländischen Hochschulreife, <strong>die</strong> mit Ablegung der Feststellungsprüfungendet <strong>und</strong> Schüler/innen je nach Art des Stu<strong>die</strong>nkollegs berechtigt,entweder nur an Fachhochschulen oder an Fachhochschulen <strong>und</strong> anUniversitäten ein bestimmtes Fächerspektrum zu stu<strong>die</strong>ren.So muss ein Schulabgänger aus dem Irak, der dort nach 12 aufsteigendenSchuljahren <strong>die</strong> irakische Hochschulreife erworben hat, in Deutschlanddas Stu<strong>die</strong>nkolleg besuchen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Feststellungsprüfung ablegen, umstu<strong>die</strong>ren zu können. Er kann jedoch <strong>die</strong> Anerkennung des mittlerenSchulabschlusses beantragen.45


<strong>Bildungsberatung</strong>Bislang erfolgte bei Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nbewerbern <strong>die</strong>Bewertung, bzw. <strong>die</strong> Errechnung der Durchschnittsnote ausländischer Sek<strong>und</strong>arschulabschlüssedurch <strong>die</strong> jeweilige deutsche Hochschule mithilfeder sogenannten „modifizierten bayerischen Formel“. Dieser Formel liegtein Dreisatz zugr<strong>und</strong>e, anhand dessen <strong>die</strong> ausländischen Noten über <strong>die</strong>jeweiligen Minima <strong>und</strong> Maxima der länderspezifischen Notenskalen indas deutsche System umgerechnet werden. Sie lautet: 8x = 1 + 3N max– N dN max– N minmitx = gesuchte NoteN max= Oberer Eckwert gem. BV der ZABN min= unterer Eckwert gem. BV der ZABN d= ausländische DurchschnittsnoteBei <strong>die</strong>ser Art der Notenberechnung wird dem Umstand, dass in einigenLändern besonders vorteilhaft oder unvorteilhaft (im Vergleich zumdeutschen oder zu anderen Schulsystemen) benotet wird, nicht Rechnunggetragen. Gerechter ist eine Übertragung der Noten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> landesspezifischenBenotungstendenzen berücksichtigt. Eine solche Herangehensweisehat Benedikt Hell mit der „Prozentrangnormierung“ erarbeitet. 9Die KMK wird <strong>die</strong> Prozentrangnormen in ihre Bewertungsempfehlungenab dem Sommersemester 2013 aufzunehmen (für BewerberInnen aus derEU, bzw. EWR verpflichtend, für Drittstaatler noch nicht verpflichtend).8 Vgl. Gehring, Wolfgang 2002: Ein Rahmenwerk zur Einführung von Leistungspunktsystemen.2. überarbeitete <strong>und</strong> erweiterte Ausgabe. Ulm: Universitäts-VerlagUlm9 Vgl. Hell, Benedikt 2007: Die Prozentrangnormierung als Alternative zum bisherigenUmrechnungsverfahren ausländischer Sek<strong>und</strong>arabschlussnoten für <strong>die</strong>Verwendung in den Zulassungsverfahren deutscher Hochschulen, HochschulmanagementBd. 4, S. 93-9946


<strong>Bildungsberatung</strong>Schulische Ergänzungsmaßnahmen zum Erwerb der HochschulreifeWenn ZuwanderInnen im Herkunftsland <strong>die</strong> Sek<strong>und</strong>arschule nicht beendethaben, wenn sie <strong>die</strong> Schule beispielsweise durch Flucht bedingtabbrechen mussten, besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, in Deutschland auch nachVollendung der Schulpflicht durch den Besuch von Ergänzungsmaßnahmeneine deutsche Hochschulreife zu erwerben.Eine solche Ergänzungsmaßnahme kann der 2-jährige Sonderlehrgangsein, ein Abiturlehrgang, der ursprünglich nur für Spätaussiedler gedachtwar, sich aber immer mehr auch anderen Personengruppen mit ausländischerVorbildung öffnet.Ergänzungsmaßnahmen gibt es nur vereinzelt in einigen B<strong>und</strong>esländern.Sie unterscheiden sich zum Teil gravierend in Fächeranzahl <strong>und</strong> Dauer(Aufnahme in Regelschulen als Ausnahmefall: zwei Leistungskurse <strong>und</strong>sechs Gr<strong>und</strong>kurse ohne Anknüpfung an schulische Leistungen aus demHerkunftsland, Dauer zwei Jahre; Abendgymnasium (s.o.) drei Jahre;Sonderlehrgang zwei Jahre, nur Hauptfächer).47


<strong>Bildungsberatung</strong>1.3 Die Anerkennung von Stu<strong>die</strong>n<strong>und</strong>PrüfungsleistungenLothar HeimbergBildungsberater GF H bei der Caritas mit Sitz in Hannover49


<strong>Bildungsberatung</strong>1.3 Die Anerkennung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> PrüfungsleistungenDie Anrechnung von Stu<strong>die</strong>nsemestern <strong>und</strong> von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungenauf ein in Deutschland durchzuführendes Studium erfolgt, umWiederholungen <strong>und</strong> Zeitverluste zu vermeiden. Diese Anerkennung <strong>und</strong>Anrechnung soll nachfolgend bei zugewanderten Stu<strong>die</strong>nunterbrechern,<strong>die</strong> in Deutschland ihr Studium fortsetzen wollen, <strong>und</strong> Akademikern,deren Hochschulabschluss nicht anerkannt wurde, betrachtet werden.Darüber hinaus wird <strong>die</strong> Bedeutung von im Ausland absolvierten Stu<strong>die</strong>nsemesternfür <strong>die</strong> Anerkennung einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung<strong>und</strong> für <strong>die</strong> Förderungsmöglichkeiten nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz(BAföG) erläutert.Die Anerkennung von Stu<strong>die</strong>nleistungen bei Fortsetzung des StudiumsÜber <strong>die</strong> Anrechnung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen aus demStudium im Ausland entscheiden in der Regel allein <strong>die</strong> einschreibendenHochschulen. Der Fachbereich, der der ausländischen Fakultät <strong>und</strong> dembereits im Ausland begonnenen Stu<strong>die</strong>ngang entspricht, wird auf Antrag<strong>die</strong> Einstufung in ein höheres Fachsemester vornehmen <strong>und</strong> darüberinformieren, wie viele „creditpoints“ auf den nun angestrebten Bachelorstu<strong>die</strong>ngangangerechnet werden können, bzw. wie viele ergänzt werdenmüssen, um in einen Masterstu<strong>die</strong>ngang aufgenommen zu werden.Die zuständigen Stellen für eine Semesteranerkennung bzw. eine Semestereinstufungkönnen bei den Hochschulen <strong>und</strong> in den B<strong>und</strong>esländernunterschiedlich sein: <strong>die</strong>se Aufgabe übernehmen unter anderem der/<strong>die</strong>Prüfungsausschussvorsitzende des entsprechenden Fachbereichs, dasPrüfungsamt der Hochschule oder das Landesprüfungsamt.Für zugewanderte Stu<strong>die</strong>rende der Humanmedizin ist <strong>die</strong> Semesteranerkennungeinheitlich geregelt: <strong>die</strong> Bezirksregierung Düsseldorf <strong>und</strong> dasangegliederte Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie <strong>und</strong> Pharmaziesind für eine Semestereinstufung in den genannten Stu<strong>die</strong>ngängenzuständig, solange kein mit Diplom abgeschlossenes Hochschulstudium50


<strong>Bildungsberatung</strong>vorliegt. Das gilt unabhängig vom B<strong>und</strong>esland, in dem sich der jeweiligeStu<strong>die</strong>nbewerber aufhält.Vom Landesprüfungsamt in Düsseldorf erhalten <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>renden <strong>die</strong>Aufforderung, ein dreimonatiges Pflegepraktikum nachzuweisen. Nur mitdem Nachweis <strong>die</strong>ses Pflegepraktikums kann <strong>die</strong> Anerkennung der Prüfungdes ersten Abschnitts im Medizinstudium (häufig als „Physikum“bezeichnet) erfolgen. Damit müssen <strong>die</strong>se Medizinstu<strong>die</strong>renden dannkeine ärztliche Vorprüfung (Physikum) ablegen <strong>und</strong> können sich mit derSemesteranerkennung auf ein fünftes Fachsemester an den verschiedenenHochschulen direkt bewerbenDie Anerkennung von Stu<strong>die</strong>nleistungen <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nsemestern beiAkademikernZugewanderte Akademiker, deren Hochschulabschluss in Deutschlandnicht anerkannt wird, benötigen für <strong>die</strong> Aufnahme eines ergänzendenStudiums oder für einen notwendigen Fachrichtungswechsel eine Semesteranerkennungoder eine Teilanerkennung ihrer Stu<strong>die</strong>nleistungen. Diedafür zuständigen Stellen sind für sie nicht immer leicht auffindbar:Eine zugewanderte Lehrerin mit dem Stu<strong>die</strong>nabschluss „Vorschulpädagogik<strong>und</strong> Psychologie“ kann in Deutschland keine Anerkennung als Lehrerinerhalten, da sie keine zwei Unterrichtsfächer stu<strong>die</strong>rt hat. Für <strong>die</strong> Feststellung<strong>die</strong>ser „Nichtanerkennung“ ist das jeweilige Kultusministeriumzuständig. Gleichwohl können ihr von den Fachbereichen „Psychologie“<strong>und</strong> „Pädagogik“ Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen auf <strong>die</strong>se Stu<strong>die</strong>ngängean einer deutschen Hochschule angerechnet werden.Einer zugewanderten Lehrerin mit dem alleinigen Unterrichtsfach „Mathematik“kann von der zuständigen Behörde aber <strong>die</strong> Anrechnung aufdas erste Staatsexamen für das Lehramt im Fach Mathematik bestätigtwerden, darüber hinaus kann gegebenenfalls auch in Erziehungswissenschafteneine Anrechnung <strong>und</strong> somit eine Teilanerkennung erfolgen.Für das angestrebte Ausbildungsziel Lehrerin erhält sie aber <strong>die</strong> Auflage51


<strong>Bildungsberatung</strong>des Kultusministeriums für ein ergänzendes Lehramtsstudium in einemzweiten Unterrichtsfach. Bei sogenannten Mangelfächern an deutschenSchulen (Mathematik, Physik, etc.) haben zugewanderte Lehrerinnen <strong>und</strong>Lehrer in einigen B<strong>und</strong>esländern <strong>die</strong> Möglichkeit, als Quereinsteiger/innach einem Praktikum mit nur einem Unterrichtsfach an einer deutschenSchule zu unterrichten.Die Anerkennung von Stu<strong>die</strong>nleistungen zum Erwerb der deutschenHochschulzugangsberechtigung (HZB)Bei der Bewerbung um einen Stu<strong>die</strong>nplatz an einer Hochschule inDeutschland werden von Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderern ausländischeBildungsnachweise verlangt, <strong>die</strong> einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung(HZB) entsprechen. Nicht alle Abschlüsse vonSek<strong>und</strong>arschulen aus anderen Ländern berechtigen in Deutschland zurdirekten Aufnahme eines Hochschulstudiums. Es erfolgt dann <strong>die</strong> Anerkennungeiner HZB unter Berücksichtigung des mitgebrachten Sek<strong>und</strong>arabschlusses<strong>und</strong> weiterer Stu<strong>die</strong>nsemester mit dem Ziel, eine fachgeb<strong>und</strong>eneHochschulreife zu erteilen.Zum Beispiel muss ein russischer Mittelschulabschluss, der dort nach elfjährigerSchulzeit zur Aufnahme eines Studiums berechtigt, mit vier abgeschlossenenStu<strong>die</strong>nsemestern (Direktstudium) bzw. sechs Stu<strong>die</strong>nsemestern(Fernstudium) im Herkunftsland ergänzt sein, um in Deutschlandals fachgeb<strong>und</strong>ene Hochschulreife bewertet zu werden. Beim Nachweisvon zwei/drei Stu<strong>die</strong>nsemestern kann <strong>die</strong> Aufnahme in ein Stu<strong>die</strong>nkollegerfolgen <strong>und</strong> dort nach einem Jahr Vorbereitung <strong>die</strong> Feststellungsprüfungabgelegt werden, <strong>die</strong> dann zur Stu<strong>die</strong>naufnahme berechtigt.Für <strong>die</strong> Anerkennung von Schulabschluss <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nleistungen als HZBsind <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esländer zuständig, <strong>die</strong> dafür zuständige Stellen festgelegthaben. Diese Stellen findet man in der Datenbank www.anabin.de.52


<strong>Bildungsberatung</strong>Die Anrechnung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Förderungnach dem BAföGDie Fortsetzung des Studiums in Deutschland kann gegebenenfalls übereine Ausbildungsförderung nach dem BAföG gefördert werden. Informationenzum BAföG <strong>und</strong> zu Personen, <strong>die</strong> BAföG berechtigt sind, erhältman unter www.das-neue-bafoeg.de. Sobald eine Förderung des Studiumsnach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragtwird, verlangt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung eine „Bescheinigungüber anrechenbare Semester nach § 15 BAföG“. Ob ein Anspruchauf Förderung eines Studiums in Deutschland besteht, hängt vonvielen Voraussetzungen ab. Neben der Anzahl der bereits im Herkunftslandabsolvierten Semester ist <strong>die</strong> Anrechenbarkeit bzw. <strong>die</strong> Anerkennungdurch <strong>die</strong> Hochschule oder <strong>die</strong> zuständige Behörde für <strong>die</strong> Förderungsdauerrelevant.Beispiel: wurden bereits 6 Semester im Heimatland stu<strong>die</strong>rt <strong>und</strong> von <strong>die</strong>senStu<strong>die</strong>nleistungen von der Hochschule 4 Semester auf den angestrebtenBachelorstu<strong>die</strong>ngang in Deutschland angerechnet, so wird <strong>die</strong> Förderungnach dem BAföG längstens 2 Semester bis zum Bachelorabschlussbewilligt werden. Für das eventuell nachfolgende Masterstudium wirdeine neue Rechnung aufgemacht.In den meisten Fällen zählen <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen ausdem Studium im Herkunftsland, <strong>die</strong> hier als Teil des Erwerbs der Hochschulreifegezählt werden, nicht zur bereits beanspruchten Förderzeiteines Hochschulstudiums nach dem BAföG, sondern sie zählen als notwendigeVoraussetzung für <strong>die</strong> Aufnahme eines Studiums in Deutschland<strong>und</strong> dürfen „fördertechnisch“ vom Amt für Ausbildung nicht berücksichtigtwerden.Die Einsichtnahme in <strong>die</strong> Datenbank der Zentralstelle für ausländischesBildungswesen (ZAB) unter www.anabin.de ermöglicht jedem, sichüber ausländische Schulabschlüsse mit Hochschulzugang zu informieren<strong>und</strong> so <strong>die</strong> eigenen Möglichkeiten bzw. Erfordernisse anhand der53


<strong>Bildungsberatung</strong>im Herkunftsland absolvierten Ausbildung für eine Stu<strong>die</strong>naufnahme inDeutschland einschätzen zu können.Für Stu<strong>die</strong>rende mit Stu<strong>die</strong>nzeiten aus dem Ausland ist wichtig, dasslaut § 5 a BAföG zwei Auslandssemester auf <strong>die</strong> Förderungshöchstdauernach dem BAföG nicht anzurechnen sind <strong>und</strong> sich somit <strong>die</strong> Zeit der Anspruchsberechtigungum zwei Semester verlängern kann.ZusammenfassungDie Anerkennung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen aus dem Studiumim Heimatland ist notwendig <strong>und</strong> sinnvoll, solange <strong>die</strong> dort stu<strong>die</strong>rtenSemester nicht als notwendige Voraussetzung für <strong>die</strong> Aufnahme des Studiumsin Deutschland zählen (<strong>die</strong>s gilt nicht für das Stu<strong>die</strong>nfach Medizin– dort ist in jedem Fall ein Antrag auf Anerkennung von Semesternnotwendig).Gibt es ein dem ausländischen Stu<strong>die</strong>nfach entsprechendes Stu<strong>die</strong>nfachin Deutschland gar nicht – z.B. Russische Sprache <strong>und</strong> Literatur als Lehramtin Russland – kann man lediglich eine Anerkennung von Prüfungen<strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nleistungen auf den neuen „ähnlichen“ Stu<strong>die</strong>ngang z.B. inSlavistik anstreben.In vielen Fällen ist <strong>die</strong> Einstufung in ein höheres Fachsemester anhandder im Ausland erbrachten Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen nicht möglich,aber einzelne Prüfungen im Fachsemester können erlassen werden.In einem in Deutschland durchzuführenden Maschinenbaustudium könnenunter Umständen <strong>die</strong> Prüfungen im Fach Mathematik <strong>und</strong> Statistikerlassen werden – das schafft Zeit <strong>und</strong> Ruhe, um sich auf andere Stu<strong>die</strong>ninhaltezu konzentrieren.54


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2. Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellenmit b<strong>und</strong>esweiter Relevanz55


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2. Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen mit b<strong>und</strong>esweiter RelevanzHeiner TerborgDie Anerkennung zahlreicher Vorbildungen fällt in den Zuständigkeitsbereichder Länder. Aber woher wissen <strong>die</strong> Anerkennungsstellen der B<strong>und</strong>esländerwelche Qualifikation aus welchem Land in welchem Umfangals gleichwertig mit welchem in Deutschland zu erwerbenden Abschlusszu bewerten ist? Sie <strong>und</strong> weitere staatliche Stellen be<strong>die</strong>nen sich der Fachkenntnisseder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). DieZAB stellt mit www.anabin.de <strong>die</strong> größte Datenbank zur Bewertung ausländischerBildungsabschlüsse zur Verfügung <strong>und</strong> erstellt Gutachten fürerstmals zu bewertende ausländische Vorbildungen. In Kapitel 2.1 stellt<strong>die</strong> ZAB <strong>die</strong>se <strong>und</strong> weitere ihrer umfangreichen Aufgaben vor.Das BQFG gilt für Berufe in der Zuständigkeit des B<strong>und</strong>es. Dazu gehöreninsbesondere <strong>die</strong> Berufe der dualen Ausbildung. Für <strong>die</strong> Anerkennung<strong>die</strong>ser Berufe sind b<strong>und</strong>esweit <strong>die</strong> Handwerkskammern (HWK) <strong>und</strong> <strong>die</strong>Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern (IHK) zuständig. Die meisten Industrie-<strong>und</strong> Handelskammern haben <strong>die</strong>se Aufgabe an <strong>die</strong> eigens gegründeteIHK-FOSA delegiert. Die Aufgaben der HWK <strong>und</strong> IHK-FOSA im jeweiligenZuständigkeitsbereich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen<strong>und</strong> <strong>die</strong> Verfahren, <strong>die</strong> zu einer Bewertung führen können, werdenin den Kapiteln 2.2 <strong>und</strong> 2.3 beschrieben.56


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2.1 Aufgaben der Zentralstelle fürausländisches Bildungswesen (ZAB)Barbara Buchal-HöverLeiterin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der KMK57


̶̶̶̶̶Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2.1 Aufgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Abteilungdes Sekretariats der Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Funktionder nationalen Gutachterstelle für ausländische Bildungsnachweise. DieZAB besteht seit 1905, im Jahre 1957 wurde <strong>die</strong> Zentralstelle von der KMKübernommen <strong>und</strong> in das Sekretariat der KMK in Bonn eingegliedert.Die Aufgaben <strong>und</strong> Tätigkeiten der ZAB sind durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenzoder Übertragung von Aufgaben <strong>und</strong> Funktionendurch <strong>die</strong> Länder oder den B<strong>und</strong> definiert. Außerdem sind weitere Aufgabenfeldergewohnheitsrechtlich hinzugekommen.KernbereichTraditionelle Kernaufgabe der ZAB ist <strong>die</strong> Bewertung ausländischer Bildungsnachweiseauf Anfrage der in den Ländern für <strong>die</strong> Anerkennung jeweilszuständigen Behörden (http://www.kmk.org/zab/unsere-aufgaben.html). Auf <strong>die</strong>se Weise trägt <strong>die</strong> ZAB mit ihren Anerkennungsempfehlungenwirksam zu einer Vereinheitlichung der Entscheidungen in denLändern bei. Die ZAB selbst hat keine Anerkennungsbefugnisse, d.h. <strong>die</strong>zuständige Stelle trifft aufgr<strong>und</strong> des Gutachtens der ZAB <strong>die</strong> Entscheidungselbst. Die Gutachten der ZAB beziehen sich auf alle Staaten derWelt <strong>und</strong> auf alle Bereiche des Bildungswesens.Die ZAB ist als Einrichtung der Kultus- <strong>und</strong> Wissenschaftsministerien derLänder verpflichtet, ihre Leistungen (gutachterliche Stellungnahmen zu ausländischenBildungsnachweisen, Dokumentationen etc.) zu erbringen für<strong>die</strong> Kultusministerkonferenz<strong>die</strong> Kultus- <strong>und</strong> Wissenschaftsministerien der Länderden Kultusministerien nachgeordnete Behörden, wie Regierungspräsi<strong>die</strong>n,Bezirksregierungen, Zeugnisanerkennungsstellen<strong>die</strong> Landesprüfungsämter für Lehrer<strong>die</strong> Hochschulen sowie uni-assist.58


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenFür andere Behörden ist <strong>die</strong> ZAB nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Verwaltungsverfahrensgesetzes(§§ 4, 5, 8 VwVfG) im Wege der Amtshilfe gehalten,auf Anfrage gutachtliche Stellungnahmen abzugeben, wenn durch <strong>die</strong>Hilfeleistung <strong>die</strong> Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben nicht ernstlich gefährdetwird.Gerichte, BAföG-Ämter, Auswärtiges Amt oder Renten- <strong>und</strong> Sozialversicherungsträgerzum Beispiel können sich mit der Bewertung ein <strong>und</strong>derselben Qualifikation aus unterschiedlichen Gesichtspunkten befassen.Die ZAB ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Fachkenntnis für alle <strong>die</strong>se Behörden ein hilfreicherAnsprechpartner. Allerdings besteht für <strong>die</strong> ZAB angesichts deserheblichen Aufgabenzuwachses <strong>und</strong> der gestiegenen Anzahl der Anfrageneinerseits sowie der im Zuge der Anerkennungsgesetze gefordertenDifferenzierung bei Anfragen zur beruflichen Anerkennung andererseitsderzeit <strong>die</strong> Notwendigkeit, <strong>die</strong> mögliche Übernahme von Anfragen imWege der Amtshilfe kritisch zu prüfen.Die ZAB als Nationale InformationsstelleIm internationalen Kontext arbeitet <strong>die</strong> ZAB eng mit den nationalenÄquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC),des Europarates <strong>und</strong> der UNESCO (ENIC) zusammen. Als deutschesÄquivalenzzentrum ist <strong>die</strong> ZAB darüber hinaus an der Vorbereitung <strong>und</strong>den Verhandlungen für bilaterale Staatsabkommen über <strong>die</strong> gegenseitigeAnerkennung im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) beteiligt.Ausländische Anerkennungsstellen können über <strong>die</strong> ZAB Informationenzum deutschen Bildungswesen einholen, <strong>die</strong> ihnen <strong>die</strong> Bewertung <strong>und</strong>Anerkennung einer in Deutschland absolvierten Ausbildung im Auslanderleichtern. Darüber hinaus wurde <strong>die</strong> ZAB von der B<strong>und</strong>esregierung alsnationale Informationsstelle im Rahmen der Anwendung der EU-Richtlinie2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen benannt.59


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenBewertung beruflicher AbschlüsseDie ZAB nimmt auch zu beruflichen Abschlüssen aller Ebenen Stellung.Sie tut <strong>die</strong>s gegenüber den Ärzte-, Architekten- <strong>und</strong> Ingenieurkammernebenso wie gegenüber Ministerien oder Hochschulen, etwa wenn es um<strong>die</strong> Einstellung von ausländischen Hochschulabsolventen als (wissenschaftliche)Mitarbeiter geht. Bei reglementierten Berufen (Lehrer/innen,Erzieher/innen, ärztliche <strong>und</strong> nichtärztliche Heilberufe etc.) wird <strong>die</strong> ZABregelmäßig von den hierfür zuständigen Behörden befragt.Reglementierte BerufeEin Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berufsausübungdurch Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften an den Nachweiseiner bestimmten Qualifikation geb<strong>und</strong>en oder <strong>die</strong> Berufsbezeichnunggesetzlich geschützt ist. Reglementiert sind in Deutschland zum Beispielmedizinische Berufe, Rechtsberufe <strong>und</strong> Lehrer an staatlichen Schulen.Eine Übersicht der in Deutschland reglementierten Berufe <strong>und</strong> der jeweiligenAnerkennungsstellen ist in der Datenbank http://anabin.kmk.org/ zufinden.Nicht reglementierte BerufeFür nicht reglementierte Berufe ist eine behördliche Anerkennung gesetzlichnicht erforderlich, d.h. man kann sich mit der ausländischen Qualifikationdirekt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständigmachen. Dennoch kann eine Anerkennung oder Bewertung desausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern einebessere Einschätzung der Qualifikation zu ermöglichen. Sofern ein Hochschulstudiumabsolviert wurde, kann <strong>die</strong> Ausstellung einer ‚Zeugnisbewertung‘bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)beantragt werden (s.u.). Hochschulqualifikationen, <strong>die</strong> zu in Deutschlandnicht reglementierten Berufen führen, sind z.B. vielfach solche in geistesoderwirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.60


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenNeuregelung durch <strong>die</strong> Anerkennungsgesetze von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> LändernDurch das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz desB<strong>und</strong>es ist es möglich, auch für Abschlüsse, <strong>die</strong> nicht zu einem reglementiertenBeruf führen, eine Anerkennung oder Bewertung zu erhalten.Das Gesetz gilt für reglementierte <strong>und</strong> nicht-reglementierte Berufe inder Zuständigkeit des B<strong>und</strong>es, darunter sämtliche Ausbildungsberufe imdualen System. Angehörige <strong>die</strong>ser Berufe (z.B. Handwerksgesellen oderAbsolventen kaufmännischer Ausbildungen) erhalten durch das Gesetzerstmalig einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren.Darüber hinaus bringt das Anerkennungsgesetz Änderungen in zahlreichenFachgesetzen mit sich. So haben nun auch Personen, <strong>die</strong> ihreQualifikation außerhalb der EU erworben haben, einen Anspruch aufFeststellung der Gleichwertigkeit. Das Verfahren orientiert sich dabeiweitgehend an den Kriterien der EU-Richtlinie. Für <strong>die</strong> Anerkennung inlandesrechtlich geregelten Berufen (z.B. Erzieher, Lehrer oder auch Ingenieure)bereiten <strong>die</strong> Länder derzeit gesetzliche Neuregelungen nach demMuster des B<strong>und</strong>esgesetzes vor.Anerkennung im HochschulbereichDie Anerkennung im Hochschulbereich umfasst den Zugang zu einemgr<strong>und</strong>ständigen Studium (Hochschulzugang), den Zugang zu weiterführendenStu<strong>die</strong>n sowie <strong>die</strong> Anrechnung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen;<strong>die</strong>sbezügliche Entscheidungen treffen <strong>die</strong> Hochschulen in eigenerZuständigkeit.Je nach Anerkennungszweck <strong>und</strong> Herkunftsland gelten unterschiedlicheRechtsgr<strong>und</strong>lagen. Eine der wichtigsten Rechtsgr<strong>und</strong>lagen im europäischenBereich ist <strong>die</strong> sog. Lissabon-Konvention von Europarat <strong>und</strong> UN­ESCO, das „Übereinkommen über <strong>die</strong> Anerkennung von Qualifikationen61


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellenim Hochschulbereich in der europäischen Region“ vom 11.04.1997, dasfür <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland im Mai 2007 in Kraft getreten ist. DieTexte der wichtigsten Rechtsgr<strong>und</strong>lagen zur Anerkennung sind unter http://www.kmk.org/zab/veroeffentlichungen-<strong>und</strong>-beschluesse.html zu finden.Für <strong>die</strong> Anerkennung zum Zweck des Hochschulzugangs, des Zugangs zuweiterführenden Stu<strong>die</strong>n wie auch für <strong>die</strong> Anrechnung von Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong>Prüfungsleistungen sind <strong>die</strong> Hochschulen zuständig.Die Führung ausländischer Hochschulgrade ist in den Landeshochschulgesetzengeregelt. Auskünfte hierzu erteilen <strong>die</strong> Wissenschaftsministeriender Länder.Die ‚Zeugnisbewertung‘ für ausländische HochschulqualifikationenInhaber von ausländischen Hochschulqualifikationen haben seit Beginn desJahres 2010 <strong>die</strong> Möglichkeit, bei der ZAB eine Bewertung ihrer Qualifikationzu erhalten. Die ‚Zeugnisbewertung‘ richtet sich primär an Inhabervon ausländischen Hochschulqualifikationen, <strong>die</strong> zu Berufen führen, <strong>die</strong> inDeutschland nicht reglementiert sind, <strong>und</strong> <strong>die</strong> sich auf dem deutschen Arbeitsmarktbewerben möchten. Inhaber von Hochschulqualifikationen, <strong>die</strong>zu einem reglementierten Beruf führen, müssen <strong>die</strong> Anerkennung hingegenbei der für sie zuständigen Anerkennungsbehörde beantragen.In der ‚Zeugnisbewertung‘ wird <strong>die</strong> ausländische Hochschulqualifikationbeschrieben <strong>und</strong> der deutsche Bildungsabschluss, mit dem der ausländischeAbschluss vergleichbar ist, genannt. Außerdem informiert <strong>die</strong>Bescheinigung über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über<strong>die</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der Gradführung <strong>und</strong> über <strong>die</strong> Verfahren zur beruflichenAnerkennung.Die Ausstellung einer ‚Zeugnisbewertung‘ ist online über www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen zu beantragen. Die Seite bietet neben dem62


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenAntragsformular zum Download auch Informationen zur Höhe der Gebühren<strong>und</strong> zu den Unterlagen, <strong>die</strong> dem Antrag beizufügen sind. Darüberhinaus ist ein Muster aufrufbar, das zeigt, wie <strong>die</strong> ‚Zeugnisbewertung‘aussieht.Der Ablauf des Antragsverfahrens für <strong>die</strong> Zeugnisbewertung:1. Aufrufen des Antragsvorformulars über https://www.anabin.de/lissabon/2. Ausfüllen des Vorformulars <strong>und</strong> Bestätigung der Angaben mit „Antragerzeugen“. Anschließend wird das vollständige Antragsformular alspdf-Datei an <strong>die</strong> angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die E-Mailenthält einen Link zu den einzureichenden Unterlagen <strong>und</strong> eine Anleitungzum Ausfüllen des Formulars.3. Abspeichern des Antragsformulars.4. Formular ausfüllen <strong>und</strong> über <strong>die</strong> Schaltfläche „Antragsdaten senden“auf der letzten Seite des Antragsformulars elektronisch an <strong>die</strong> ZABzurücksenden.5. Antrag ausdrucken <strong>und</strong> unterschreiben.6. Antrag mit den einzureichenden Dokumenten per Post an <strong>die</strong> Adresseauf dem Deckblatt des Antrags senden.7. Nach Posteingang des Antrags in der ZAB erhält man eine Posteingangsbestätigungper Mail.8. Die Prüfung des Antrags auf Unterlagenvollständigkeit erfolgt dannnach etwa 4 – 5 Wochen.9. Fehlende Unterlagen werden per E-Mail nachgefordert.10. Sind <strong>die</strong> Unterlagen vollständig, wird <strong>die</strong> Bearbeitungsfrist von i.d.R.6 Wochen mitgeteilt <strong>und</strong> der Gebührenbescheid erfolgt.Bei Fragen oder technischen Problemen besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, überzabservice@kmk.org Kontakt mit der ZAB aufzunehmen. Telefonisch ist<strong>die</strong> ZAB zu Fragen der ‚Zeugnisbewertung‘ montags, mittwochs <strong>und</strong> don­63


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellennerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228/501664zu erreichen.Erfahrungen seit Einführung des Bewertungsverfahrens für PrivatpersonenDie Erfahrungen sind durchweg positiv, denn Inhaber ausländischerHochschulqualifikationen, <strong>die</strong> vormals weder eine Bewertung noch eineAnerkennung ihrer Qualifikation von einer deutschen Behörde bekommenkonnten, erhalten nun das wichtige politische Signal, dass Deutschlandauch <strong>die</strong>se Qualifikationen „anerkennt“. Darüber hinaus verbessert<strong>die</strong> ‚Zeugnisbewertung‘ für ausländische Hochschulabsolventen <strong>die</strong> Zugangschancenzum deutschen Arbeitsmarkt, da das Dokument Arbeitgebern<strong>die</strong> Bewertung der ausländischen Qualifikation erleichtert.Die Entwicklung der Antragszahlen zeigt, dass <strong>die</strong> ‚Zeugnisbewertung‘ein wichtiges Dokument für Inhaber ausländischer Hochschulqualifikationenist: Seit Beginn des Jahres 2010 sind <strong>die</strong> Antragszahlen von etwa200 im monatlichen Durchschnitt auf nahezu 500 gestiegen.anabin-DatenbankDie Datenbank anabin hat den Auftrag, Informationen zur Bewertung vonausländischen Bildungsnachweisen bereit zu stellen. Diese Informationenliefern eine f<strong>und</strong>ierte Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage für Behörden <strong>und</strong> Hochschulen,<strong>die</strong> in Deutschland für <strong>die</strong> Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisenzuständig sind. Darüber hinaus soll das InformationsangebotArbeitgeber, Arbeitnehmer sowie eine breite Öffentlichkeit in <strong>die</strong> Lage versetzen,<strong>die</strong> Wertigkeit einer ausländischen Qualifikation einzuschätzen.Die Datenbank enthält – geordnet nach Ländern – Informationen zur Bewertungvon ausländischen Hochschulabschlüssen, Hochschulzugangsqualifikationen,mittleren Bildungsabschlüssen <strong>und</strong> Abschlüssen aus dem64


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellenberuflichen Bereich. Sie weist für ausländische Institutionen den Anerkennungsstatusaus. Darüber hinaus bietet sie Zugriff auf relevante Dokumente,<strong>die</strong> <strong>die</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für <strong>die</strong> Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisendarstellen. Außerdem enthält <strong>die</strong> Datenbank ein umfangreichesVerzeichnis der für <strong>die</strong> Anerkennung zuständigen Stellen in Deutschland.Die Datenbank anabin hat sich in den letzten zehn Jahren zu einem wichtigenInformationsinstrument zum Thema „Anerkennung“ entwickelt. Derzeitsind für etwa 180 Länder über 25.000 Institutionen <strong>und</strong> 22.000 Hochschulabschlüssedokumentiert. Außerdem sind ca. 5.800 berufliche Abschlüssesowie über 1.500 Sek<strong>und</strong>arschulabschlusszeugnisse eingetragen.Neben den deutschen Anerkennungsbehörden greifen inzwischen auchausländische Behörden <strong>und</strong> Privatpersonen regelmäßig auf <strong>die</strong> Datenbankzu. Vor allem der gemeinsame politische Wille von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländernzur besseren Integration ausländischer Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger mitBlick auf <strong>die</strong> gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichenLeben hat <strong>die</strong> Bedeutung der anabin-Datenbank erheblichgestärkt. Veränderungen in der Bildungslandschaft sowie veränderte politischeEntwicklungen haben zu neuen Anforderungen an <strong>die</strong> Datenbankgeführt. Vor <strong>die</strong>sem Hintergr<strong>und</strong> wurde eine umfassende Modernisierungder Datenbank erforderlich, <strong>die</strong> in den Jahren 2009 bis 2011, finanziertdurch Projektmittel des Auswärtigen Amtes, durchgeführt werden konnte.Die Datenbank verfügt nun über:■■ein neues übersichtliches Layout■■differenziertere Suchfilter zur Recherche der Datenbankinhalte■■Erklärungen zu den einzelnen Kategorien <strong>und</strong> Anleitungen zur Recherche■■eine erweiterte Darstellung der „Zuständigen Stellen in Deutschland“zum leichteren Auffinden der gesuchten deutschen Anerkennungsstelle.Geplant ist, <strong>die</strong> Datenbank auch in einer englischen Version zur Verfügungzu stellen.65


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2.2 Die Rolle der Handwerkskammern im Feldder Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationendurch das neue „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung<strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbenerBerufsqualifikationen“Andreas Haberl, M.A.Hauptabteilungsleiter Berufliche Bildungbei der Handwerkskammer Wiesbaden67


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2.2 Die Rolle der Handwerkskammern im Feld der Anerkennungausländischer Berufsqualifikationen durch das neue „Gesetz zurVerbesserung der Feststellung <strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbenerBerufsqualifikationen“I. EinführungBereits Ende 2009 hatte <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esregierung Eckpunkte veröffentlicht,<strong>die</strong> zu einer Verbesserung der Feststellung <strong>und</strong> Anerkennung im Auslanderworbenen Berufsqualifikationen beitragen sollten. Aus <strong>die</strong>sen Eckpunktenentstand ein Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Verbesserungder Feststellung <strong>und</strong> Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen(BQFG)“, kurz Anerkennungsgesetz genannt. Dieser Gesetzentwurfwurde am 24. März 2011 durch das B<strong>und</strong>eskabinett verabschiedet.Am 4. November 2011 schließlich entschied der Deutsche B<strong>und</strong>esratüber das bereits zuvor vom Deutschen B<strong>und</strong>estag beschlossene Gesetz<strong>und</strong> stimmte dem Gesetzesentwurf zu. Das Anerkennungsgesetz wurdeam 6. Dezember 2011 im B<strong>und</strong>esgesetzblatt veröffentlicht <strong>und</strong> trat zum1. April 2012 in Kraft.Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über■■<strong>die</strong> Zielsetzung des Gesetzes,■■<strong>die</strong> Zuständigkeiten der Handwerkskammern,■■<strong>die</strong> Formen der „bisherigen“ Anerkennungspraxis bei den Handwerkskammern,■■<strong>die</strong> Rolle <strong>und</strong> Arbeitsweise der Handwerkskammern im Verfahren derGleichwertigkeitsprüfung, <strong>und</strong>■■den gr<strong>und</strong>sätzlichen Ablauf einer Gleichwertigkeitsprüfung.Abschließend sollen ersten Erfahrungen wiedergegeben <strong>und</strong> eine Einschätzungaus Sicht des Handwerks vorgenommen werden.68


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenII. ZielsetzungDer Mikrozensus 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass ca. 285.000 ausländischeBerufsqualifikationen ohne Anerkennung in Deutschland bestehen.Hierbei handelt es sich um■■16.000 (Fach-) Hochschulabschlüsse,■■23.000 Meister-/Techniker-Fachschulabschlüsse <strong>und</strong>■■246.000 Ausbildungsabschlüsse bzw. sonstige berufsqualifizierendeAbschlüsse.Ziel des Gesetzgebers ist es daher, dass <strong>die</strong>se Berufsabschlüsse, <strong>die</strong> imAusland erworben wurden, in Deutschland eine Anerkennung erfahren.Darüber hinaus sollen weitere für <strong>die</strong> Erwerbstätigkeit relevante Qualifikationenvon <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> „arbeitsmarktgängig“ <strong>und</strong>„besser verwertbar“ gemacht werden. Hierbei soll <strong>die</strong> wirtschaftlicheEinbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblichverbessert <strong>und</strong> <strong>die</strong> Integration von in Deutschland lebenden <strong>Migrantinnen</strong><strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert werden. 10„Der vom Gesetzgeber gewählte Weg zur Erreichung der genannten Zielebesteht in der Schaffung eines individuellen Anspruchs auf ein Verfahren,in dem geprüft werden soll, ob <strong>und</strong> in welchem Maße im Ausland erworbeneQualifikationen deutschen Referenzqualifikationen entsprechen,d. h. gleichwertig sind. Dabei sollen sowohl <strong>die</strong> formalen Abschlüsseals auch <strong>die</strong> einschlägigen Berufserfahrungen von Zuwanderern erfasstwerden.“ 11Auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>die</strong>ses neuen Rechts führen <strong>die</strong> Handwerkskammern seit1. April 2012 Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfungen durch.10 BT-DR 211/1111 ZDH-R<strong>und</strong>schreiben, 24. März 201169


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenIII. Zuständigkeiten der Handwerkskammern§ 8 Abs. 1 Ziffer 2 BQFG regelt <strong>die</strong> Zuständigkeit der Handwerkskammern.Demnach sind <strong>die</strong>se zuständige Stelle im Sinne des Gesetzes beieiner Berufsbildung, <strong>die</strong> nach dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks(HWO)“ geregelt ist.Hierbei gilt der Verfahrensanspruch für eine Anerkennung einer ausländischenBerufsqualifikation gleichermaßen für reglementierte <strong>und</strong> aufnicht-reglementierte Berufe.So sind im Handwerk 41 Berufe reglementiert oder „zulassungspflichtig“.Verkürzt dargestellt heißt <strong>die</strong>s, dass für das selbstständige Betreibeneines Handwerks in einem <strong>die</strong>ser 41 Berufe in der Regel eine abgelegteMeisterprüfung Voraussetzung ist. In allen weiteren 53 Handwerksberufen<strong>und</strong> 57 handwerksähnlichen Gewerken sind für das Betreiben keineentsprechenden Qualifikationsnachweise Voraussetzung.Zulassungspflichtige (reglementierte) Handwerke sind:1. Maurer <strong>und</strong> Betonbauer2. Ofen- <strong>und</strong> Luftheizungsbauer3. Zimmerer4. Dachdecker5. Straßenbauer6. Wärme-, Kälte- <strong>und</strong> Schallschutzisolierer7. Brunnenbauer8. Steinmetzen <strong>und</strong> Steinbildhauer9. Stukkateure10. Maler <strong>und</strong> Lackierer11. Gerüstbauer12. Schornsteinfeger13. Metallbauer14. Chirurgiemechaniker70


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen15. Karosserie- <strong>und</strong> Fahrzeugbauer16. Feinwerkmechaniker17. Zweiradmechaniker18. Kälteanlagenbauer19. Informationstechniker20. Kraftfahrzeugtechniker21. Landmaschinenmechaniker22. Büchsenmacher23. Klempner24. Installateur <strong>und</strong> Heizungsbauer25. Elektrotechniker26. Elektromaschinenbauer27. Tischler28. Boots- <strong>und</strong> Schiffbauer29. Seiler30. Bäcker31. Konditoren32. Fleischer33. Augenoptiker34. Hörgeräteakustiker35. Orthopä<strong>die</strong>techniker36. Orthopä<strong>die</strong>schuhmacher37. Zahntechniker38. Friseure39. Glaser40. Glasbläser <strong>und</strong> Glasapparatebauer41. Mechaniker für Reifen- <strong>und</strong> Vulkanisationstechnik71


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenZulassungsfreie (nicht-reglementierte) Handwerke sind:1. Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger2. Betonstein- <strong>und</strong> Terrazzohersteller3. Estrichleger4. Behälter- <strong>und</strong> Apparatebauer5. Uhrmacher6. Graveure7. Metallbildner8. Galvaniseure9. Metall- <strong>und</strong> Glockengießer10. Schneidwerkzeugmechaniker11. Gold- <strong>und</strong> Silberschmiede12. Parkettleger13. Rollladen- <strong>und</strong> Jalousiebauer14. Modellbauer15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) <strong>und</strong> Holzspielzeugmacher16. Holzbildhauer17. Böttcher18. Korbmacher19. Damen- <strong>und</strong> Herrenschneider20. Sticker21. Modisten22. Weber23. Segelmacher24. Kürschner25. Schuhmacher26. Sattler <strong>und</strong> Feintäschner27. Raumausstatter28. Müller29. Brauer <strong>und</strong> Mälzer30. Weinküfer72


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen31. Textilreiniger32. Wachszieher33. Gebäudereiniger34. Glasveredler35. Feinoptiker36. Glas- <strong>und</strong> Porzellanmaler37. Edelsteinschleifer <strong>und</strong> –graveure38. Fotografen39. Buchbinder40. Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker41. Siebdrucker42. Flexografen43. Keramiker44. Orgel- <strong>und</strong> Harmoniumbauer45. Klavier- <strong>und</strong> Cembalobauer46. Handzuginstrumentenmacher47. Geigenbauer48. Bogenmacher49. Metallblasinstrumentenmacher50. Holzblasinstrumentenmacher51. Zupfinstrumentenmacher52. Vergolder53. Schilder- <strong>und</strong> Lichtreklamehersteller73


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenHandwerksähnliche (nicht-reglementierte) Gewerke sind:1. Eisenflechter2. Bautentrocknungsgewerbe3. Bodenleger4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)5. Fuger (im Hochbau)6. Holz- <strong>und</strong> Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz <strong>und</strong> Holzimprägnierungin Gebäuden)7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)8. Betonbohrer <strong>und</strong> -schneider9. Theater- <strong>und</strong> Ausstattungsmaler10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke inSonder anfertigung11. Metallschleifer <strong>und</strong> Metallpolierer12. Metallsägen-Schärfer13. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagenohne chemische Verfahren)14. Fahrzeugverwerter15. Rohr- <strong>und</strong> Kanalreiniger16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlußarbeiten)17. Holzschuhmacher18. Holzblockmacher19. Daubenhauer20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)21. Muldenhauer22. Holzreifenmacher23. Holzschindelmacher24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen,Regale)25. Bürsten- <strong>und</strong> Pinselmacher26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung74


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)28. Fleckteppichhersteller29. Klöppler30. Theaterkostümnäher31. Plisseebrenner32. Posamentierer33. Stoffmaler34. Stricker35. Textil-Handdrucker36. Kunststopfer37. Änderungsschneider38. Handschuhmacher39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen40. Gerber41. Innerei-Fleischer (Kuttler)42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)43. Fleischzerleger, Ausbeiner44. Appreteure, Dekateure45. Schnellreiniger46. Teppichreiniger47. Getränkeleitungsreiniger48. Kosmetiker (ehem. Schönheitspfleger)49. Maskenbildner50. Bestattungsgewerbe51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)52. Klavierstimmer53. Theaterplastiker54. Requisiteure55. Schirmmacher56. Steindrucker57. Schlagzeugmacher75


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenIV. Formen der „bisherigen“ Anerkennungspraxis bei den HandwerkskammernSchon vor dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes gab es diverseMöglichkeiten, seine im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennenzu lassen. So wurden zum einen durch eine fachlich kompetente Stelle(z. B. Handwerkskammer) freiwillige Begutachtungen der im Auslanderworbenen beruflichen Qualifikation vorgenommen. Zudem konnte eineformale Anerkennung■■durch das B<strong>und</strong>esvertriebenengesetz (Spätaussiedler),■■durch den Einigungsvertrag zwischen B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<strong>und</strong> der Deutschen Demokratischen Republik,■■durch bilaterale Abkommen (Österreich, Frankreich, Schweiz),■■durch <strong>die</strong> EU/EWR-Handwerk-Verordnung,■■durch <strong>die</strong> EU-Richtlinie 89/48/EWG, ergänzt durch <strong>die</strong> Richtlinie92/51/EWG zur Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweisein reglementierten Berufsbereichen, sowie■■durch <strong>die</strong> Ablegung von Prüfungen in Deutschlanderfolgen. Diese hier exemplarisch aufgelisteten Möglichkeiten bestehenweiterhin. Auch führt eine positive Einstellungsentscheidung einesBetriebes zu einer indirekten Anerkennung der im Ausland erworbenenQualifikationen.V. Rolle <strong>und</strong> Arbeitsweise der Handwerkskammern im Verfahrender GleichwertigkeitsprüfungDie Handwerkskammern hatten sich b<strong>und</strong>esweit bereits früh darauf geeinigt,<strong>die</strong> neue Zuständigkeit dezentral wahrzunehmen <strong>und</strong> sich nichtan dem Zentralmodell des Deutschen Industrie- <strong>und</strong> Handelskammertagin Nürnberg (IHK- Fosa) zu beteiligen. So ist für Personen, <strong>die</strong> ihre imAusland erworbene Berufsqualifikation im Handwerk anerkennen lassenwollen, immer <strong>die</strong> örtliche Handwerkskammer der entsprechende Ansprechpartner,bei der ein Antrag auf Anerkennung einzureichen ist.76


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenDiese dezentrale Aufgabenwahrnehmung stellt – trotz unbestrittener Vorteile– <strong>die</strong> einzelne Handwerkskammer vor eine komplexe Herausforderung,da sie zuständige Stelle für <strong>die</strong> Prüfung der Gleichwertigkeit vonausländischen Berufsqualifikationen ist, <strong>die</strong> aus den unterschiedlichstenLändern stammen können. 12Der Deutsche Handwerkskammertag hatte daher bereits im März 2011den Vorschlag unterbreitet, ein entsprechendes Wissensmanagement aufzubauen.Als Ergebnis einer Befragung haben sich insgesamt etwas mehrals Zweidrittel der 53 Handwerkskammern bereit erklärt, an dem kooperativenSystem zur Wissensaufbereitung durch <strong>die</strong> Erstellung von Länderexpertisen<strong>und</strong> Berufsprofilen mitzuwirken. Seitdem sind eine Vielzahl anLänderexpertisen <strong>und</strong> entsprechenden Berufsprofilen erstellt worden.Ergänzt wird <strong>die</strong>ses Wissensmanagement durch ein sogenanntes „Leitkammersystem“.„Das Leitkammersystem der Handwerkskammern ist ein aufFreiwilligkeit basierendes arbeitsteiliges Vorgehen von Handwerkskammern,um <strong>die</strong> Aufgabe als zuständige Stelle“ nach dem Anerkennungsgesetz„effizient wahrzunehmen <strong>und</strong> eine einheitliche Entscheidungspraxissicherzustellen“. 13 Eine Weiterleitung eines Antrages an eine Leitkammererfolgt allerdings nur in den Fällen, wenn <strong>die</strong> Fallbeurteilung nicht bereitsaufgr<strong>und</strong> erstellter <strong>und</strong> bestehender Länderexpertisen <strong>und</strong> Berufsprofilesowie weiterer Recherchen möglich ist. So werden beispielweise Berufsqualifikationenaus der Türkei, aktuell eine der größten Gruppe an Antragsstellerinnen<strong>und</strong> Antragsstellern, ggf. durch <strong>die</strong> Handwerkskammern Köln,Berlin, Mannheim, München <strong>und</strong> Oberbayern, oder Frankfurt-Rhein-Mainbegutachtet. 14 Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Die Handwerkskammer, bei der ein Antraggestellt wurde, stellt auch am Ende des Verfahrens einen Bescheid aufGleichwertigkeit oder Teilgleichwertigkeit aus.12 ZDH-R<strong>und</strong>schreiben 3. März 201113 DHKT-R<strong>und</strong>schreiben, 20. Dezember 201114 DHKT-R<strong>und</strong>schreiben, 8. März 201277


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenVI. Gr<strong>und</strong>sätzlicher Ablauf einer GleichwertigkeitsprüfungGleichwertigkeitsprüfungen nach dem Anerkennungsgesetz sind in denmeisten Fällen sehr zeitaufwendig. Das Gesamtverfahren muss innerhalbvon drei Monaten abgeschlossen sein. Die Frist beginnt mit dem Eingangder vollständigen Unterlagen. Folgende Verfahrensschritte finden in derRegel bei der Durchführung von Gleichwertigkeitsprüfungen statt 15 :■■Beratungsgespräch <strong>und</strong> Entgegennahme relevanter Unterlagen■■Vorprüfung eingereichter Unterlagen (Prüfung auf Vollständigkeit)■■Bestimmung der deutschen Referenzqualifikation (Beruf bzw. Gewerk;Gesellen- oder Meistebene)■■Bestätigung der Vollständigkeit eingereichter Unterlagen gegenüberAntragsteller bzw. Nachfordern fehlender Unterlagen■■Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung unter Heranziehung inländischerReferenzqualifikation■■ggf. Antragsweiterleitung an Leitkammer zur entsprechenden Begutachtung■■ggf. Durchführung einer Kompetenzfeststellung■■Bescheidung des Antragstellers; Darlegung der vorhandenen Qualifikationenim Falle der Ablehnung; bei fehlender Gleichwertigkeit für Zugangzu reglementierten Berufen, Aufzeigen bestehender Defizite <strong>und</strong>ggf. Benennung eines möglichen Ausgleichsinstrumentariums■■Dokumentation <strong>und</strong> Erfüllung von Statistikpflichten nach § 17 BQFGDie Handwerkskammern haben sich zusammen mit den Industrie- <strong>und</strong>Handelskammern darauf verständigt, einheitlich für eine Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfungein Gebührenrahmen von 100,- bis 600,- €vorzusehen. Je nach Aufwand fällt dann in <strong>die</strong>ser Gebührenspanne eineentsprechende Gebühr für <strong>die</strong> Antragsstellerin bzw. den Antragssteller an,sobald ein Bescheid erlassen ist. Wird eine Leitkammer eingeschaltet, erfolgtein entsprechender finanzieller Ausgleich gegenüber <strong>die</strong>ser.15 vgl. DHKT-R<strong>und</strong>schreiben, 21. Februar 201278


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenVII. Erste ErfahrungenErste repräsentative Daten für alle zuständigen Stellen aus der im Gesetzvorgesehenen Statistik (§17 BQFG) werden wohl erst Mitte 2013vorliegen.Der Deutsche Handwerkskammertag hat allerdings im Sommer 2012eine erste kleine Umfrage bei den Handwerkskammern vorgenommen.16 Demnach sind bis August 2012 690 Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfungeingegangen. Diese beziehen sich auf Berufsqualifikationenaus 58 Ländern. Hierbei erfolgt eine Konzentration aufBerufsqualifikationen aus Polen <strong>und</strong> der Türkei. Bei den deutschen Referenzqualifikationengibt es eine Konzentration auf den Elektrotechniker,Kfz-Mechatroniker <strong>und</strong> Friseur. Die ausländischen Qualifikationen bewegensich überwiegend auf der Gesellenebene. Ausnahme ist der Friseur.Hier hält sich der Meister <strong>und</strong> Geselle <strong>die</strong> Waage.Insgesamt haben <strong>die</strong> Handwerkskammern bis August 2012 r<strong>und</strong> 4.000Anfragende zum Verfahren beraten. Im b<strong>und</strong>esweiten Durchschnitt führtejedoch nur jeder 5. Beratungsfall zu einem Antrag. Von den 690 bis August2012 gestellten Anträgen wurden 90 beschieden. 50 Prozent der Anträgeführten zu einer vollen Gleichwertigkeit, knapp 40 Prozent der Anträge zueiner teilweisen Gleichwertigkeit <strong>und</strong> weniger als 10Prozent der Anträgemussten abgelehnt werden. Insgesamt wurden 14 Qualifikationsanalysendurchgeführt <strong>und</strong> 112 Anträge an Leitkammern weitergeleitet.Insgesamt lässt sich aktuell feststellen, dass <strong>die</strong> Zahl der Beratungen <strong>und</strong>Anträge kontinuierlich am wachsen ist. Der Bekanntheitsgrad des Gesetzessteigt. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigt sichein großes Interesse an den neuen Verfahren. „Das belegen u. a. <strong>die</strong> Zugriffszahlenauf das Online-Angebot „Anerkennung in Deutschland“, dasseit der Freischaltung am 1. April über 180.000 Besucher verzeichnete;r<strong>und</strong> 43 Prozent der Nutzer griffen aus dem Ausland auf <strong>die</strong> Seite zu.“ 1716 vgl. ZDH-R<strong>und</strong>schreiben, 17. August 201217 Pressemeldung BMBF, 5. November 201279


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenVIII. Einschätzung aus Sicht des HandwerksAngesichts der demographischen Entwicklung <strong>und</strong> des sich abzeichnendenFachkräftemangels in Deutschland müssen alle im Inland vorhandenenQualifikationspotenziale besser genutzt <strong>und</strong> hierbei im Auslanderworbene berufliche Qualifikationen gezielter für den deutschen Arbeitsmarktaktiviert werden. „Das Anerkennungsgesetz ist hierbei ein wichtigesInstrument zur besseren Arbeitsmarktintegration von Personen mitim Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.“ 1818 Pressemeldung ZDH, 30. März 201280


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2.3 Die Zentrale Anerkennungsstelle IHK FOSA:Das BQFG zeigt WirkungStephan TreuMitarbeiter der IHK FOSA, Nürnberg81


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellen2.3 Die Zentrale Anerkennungsstelle IHK FOSA: Das BQFG zeigtWirkungSeit über einem halben Jahr ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz(BQFG) in Kraft. Es garantiert allen Menschen mit einem im Auslanderworbenen Berufsabschluss ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren,d.h. auf einen Vergleich mit einem deutschen Referenzberuf. Für <strong>die</strong> dualenAusbildungsberufe sowie Fortbildungsabschlüsse aus den IHK-BereichenIndustrie, Handel, Gastronomie <strong>und</strong> Dienstleistungen ist <strong>die</strong> IHKFOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg zuständig. Unter allen Anerkennungsstellennimmt sie eine besondere Stellung ein, denn sie ist <strong>die</strong>erste Zentralstelle zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, d.h. siebündelt Kompetenzen über <strong>die</strong> Grenzen der B<strong>und</strong>esländer hinweg. Nachfolgendwird der Weg der IHK FOSA seit der Gründung Anfang April2012 nachgezeichnet <strong>und</strong> beschrieben. Dabei wird auf Besonderheitendes neuen Verfahrens genauso eingegangen wie auf erste Erfahrungen mitdem BQFG. Im Ergebnis kann schon jetzt festgestellt werden: Das BQFGbewährt sich. Die Potenziale von Menschen mit ausländischen Qualifikationenwerden durch das Verfahren sichtbar <strong>und</strong> in der Folge verbessertsich deren Arbeitsmarktsituation deutlich.Zentralstelle als Konzeptansatz der Industrie- <strong>und</strong> HandelskammernSieben<strong>und</strong>siebzig der b<strong>und</strong>esweit achtzig IHKs haben sich zur Umsetzungdes Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) auf <strong>die</strong> Gründungeines öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses geeinigt. Ziel war es, einekammerübergreifende Bewertungspraxis nach b<strong>und</strong>esweit einheitlichgeltenden Maßstäben <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen für das Verfahren zu gewährleisten.Die Vorteile einer solchen zentralen Lösung liegen auf der Hand,ermöglicht sie doch den Aufbau hoher professioneller Kompetenz, waswiederum zu einer starken Entlastung der örtlichen Industrie- <strong>und</strong> Handelskammernbeiträgt. Diese hätten als eigentlich zuständige Stellen für<strong>die</strong> Ausbildungsberufe <strong>und</strong> Fortbildungsabschlüsse im unreglementierten82


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenBereich erst eine entsprechende Personalkapazität sowie Fachkompetenzin der Herkunftslandrecherche aufbauen müssen. Durch <strong>die</strong> Vergleichbarkeitder Prozesse erhält das Verfahren Stabilität, gleichzeitig werden auchauf einem hohen Niveau angesiedelte, einheitliche Qualitätsstandards sichergestelltsowie größtmögliche Effizienz erreicht.Als Standort des zentralen Kompetenzzentrums mit dem Namen IHKFOSA (= Foreign Skills Approval) entschied man sich für Nürnberg.Gr<strong>und</strong> dafür war insbesondere <strong>die</strong> örtliche Nähe zur B<strong>und</strong>esagentur fürArbeit sowie zum B<strong>und</strong>esamt für Migration <strong>und</strong> Flüchtlinge. Sie führtzu Synergieeffekten <strong>und</strong> erlaubt kurze Wege bei Abstimmungsprozessenetwa in Beratungsfragen sowie Möglichkeiten zur Kooperation bei derKommunikation der wesentlichen Inhalte des Gesetzes.Während das Verfahren der Anerkennung zentralisiert wurde, bleibt <strong>die</strong>Beratung zum Verfahren dezentral. So bieten <strong>die</strong> örtlichen Industrie- <strong>und</strong>Handelskammern häufig kostenlos eine umfassende Erstberatung zumAnerkennungsverfahren an. Dort hilft man nicht nur bei der Festlegungdes deutschen Referenzberufes, sondern auch bei der Zusammenstellungder benötigten Unterlagen. Zusammen mit ihren Papieren müssen <strong>die</strong>Antragsteller/-innen den Antrag dann selbst bei der IHK FOSA einreichen.Eine Aufstellung für <strong>die</strong> Zusammenstellung der notwendigen Unterlagenfindet sich auf der Webpräsenz der IHK FOSA unter dem Menüpunkt„Downloads“ in der Spalte „Antrag <strong>und</strong> Übersicht notwendigerUnterlagen“.Für gezielte Nachfragen kann man auch das Beratungsangebot der IHKFOSA nutzen: Von Montag bis Donnerstag zwischen 9 <strong>und</strong> 12 sowie zwischen14 <strong>und</strong> 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 beantwortet das Teamder IHK FOSA unter der Nummer 0911 / 815060 Fragen r<strong>und</strong> um dasAnerkennungsverfahren, natürlich ist auch <strong>die</strong> Vereinbarung eines persönlichenBeratungstermins möglich.83


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenGründung einer Zentralstelle als vielschichtige HerausforderungIm Rahmen der Gründung der IHK FOSA stellen sich vielschichtige Herausforderungen.Diese begannen bei der Verfahrensentwicklung. Aus derbisherigen Praxis gab es keinerlei Vorlagen zum Aufbau <strong>und</strong> Ablauf. Hiermusste daher zunächst Gr<strong>und</strong>lagenarbeit geleistet werden. Ziel war es, dasVerfahren soweit zu standardisieren, dass <strong>die</strong> Entscheidungen so wenigwie möglich von Ermessensspielräumen geprägt sind <strong>und</strong> es keine Rollespielt, welcher wissenschaftliche Mitarbeiter einen Fall zur Anerkennungbearbeitet. Die Ergebnisse sollen <strong>die</strong>selben sein. Ein solches Verfahrenzu etablieren war dabei umso schwieriger als dass das BQFG auch neueAnsprüche an ein Anerkennungsverfahren stellt. So sollten nicht mehrnur <strong>die</strong> ausländische Ausbildung mit einem deutschen Referenzberuf verglichenwerden. Vielmehr gibt es nun <strong>die</strong> Möglichkeit, Unterschiede inder Ausbildung durch Weiterbildungen <strong>und</strong> Berufserfahrungen zu kompensieren.Im Ergebnis muss so ein Spagat zwischen einem hochindividualisiertenVerfahren mit standardisiertem Ablauf gelingen. Die IHKFOSA hat <strong>die</strong>se Aufgabe in nur drei Monaten gemeistert <strong>und</strong> parallel zurEntwicklungsarbeit auch schon erste Fälle beschieden.Eine weitere Herausforderung bestand im Aufbau des Teams, das sichder komplett neuen Aufgabe stellen <strong>und</strong> Standards entwickeln musste.Das r<strong>und</strong> zwanzigköpfige Team setzt sich aus Arbeitsmarktexperten,Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaftlern zusammen. Der Großteilder IHK FOSA Mitarbeiter bringt eigene Auslandserfahrungen mit <strong>und</strong>verfügt damit über gute Kenntnisse der Mentalität sowie der jeweiligenBildungsstrukturen in den Herkunftsländern. Die dadurch mitgebrachtehohe Sprachkompetenz der Mitarbeiter mit 16 selbst gesprochenen <strong>und</strong>23 verstandenen Sprachen unterstützt nicht nur <strong>die</strong> Kommunikation mitden Antragstellern, sondern ist auch ausschlaggebend dafür, <strong>die</strong> dritte<strong>und</strong> dauerhaft große Herausforderung der IHK FOSA zu meistern: <strong>die</strong>umfangreichen Recherchen zu Berufsprofilen <strong>und</strong> ausländischen Bildungssystemen.Die benötigten Informationen hierzu werden durch ent­84


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellensprechende eigene Nachforschungen im Internet, durch Kontaktaufnahmemit internationalen Netzwerken im Bereich der beruflichen Bildung,aber auch in Form direkter telefonischer <strong>und</strong> schriftlicher Anfragen beiÄmtern, Behörden oder Bildungseinrichtungen im Ausland beschafft. Daes sich immer um eine Prüfung des Einzelfalles handelt, gleicht kein Falldem anderen.Verfahrensablauf <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen der GleichwertigkeitsprüfungEin häufig auftretendes Missverständnis betrifft das Wort „Gleichwertigkeitsprüfung“– bei der IHK FOSA muss niemand eine Prüfung ablegen,um einen Beruf zu erlernen (<strong>und</strong> damit anerkannt zu bekommen).Die Gleichwertigkeit wird vielmehr anhand vorgelegter sowie von derIHK FOSA recherchierter Unterlagen bewertet. Das Verfahren ist gebührenpflichtig,der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen € 100 <strong>und</strong>€ 600. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand,der je nach Fall sehr unterschiedlich sein kann. DerGebührentarif der IHK FOSA ist auf www.ihk-fosa.de unter dem Menüpunkt„Downloads“ in der Rubrik „Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen“ einsehbar.Die IHK FOSA vergleicht <strong>die</strong> ausländische Berufsqualifikation inhaltlich<strong>und</strong> zeitlich mit der Ausbildungsordnung des entsprechenden aktuellendeutschen Berufsbildes anhand der in den Ausbildungszeugnissen aufgeführtentheoretischen Lerninhalte sowie praktischen Unterrichtseinheiten.Neuerdings werden auch Berufserfahrung <strong>und</strong>/oder absolvierte Weiterbildungenberücksichtigt – <strong>die</strong>se vom BQFG neu geschaffene Möglichkeiterlaubt <strong>die</strong> Kompensation von zeitlichen <strong>und</strong> inhaltlichen Unterschieden.Ausgangspunkt ist immer <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> gesetzlich definierten Antragsvoraussetzungennach dem BQFG erfüllt sind, d.h. es muss sich beidem ausländischen Bildungsabschluss um eine staatlich anerkannte Ausbildunghandeln. Danach wird <strong>die</strong> Zuständigkeit der IHK FOSA anhanddes angegebenen deutschen Referenzberufes überprüft bzw. bei fehlender85


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenAngabe eines Referenzberufes im Antragsformular <strong>die</strong>ser in Abstimmungmit den Antragstellenden festgelegt. Auf der Homepage der IHK FOSAfinden sich unter dem Menüpunkt „Downloads“ im Bereich „Antrag <strong>und</strong>Übersicht notwendiger Unterlagen“ detaillierte Übersichten zu den Ausbildungsberufen<strong>und</strong> Fortbildungsabschlüssen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Zuständigkeitder IHK FOSA fallen.Im Anschluss sichtet <strong>die</strong> IHK FOSA <strong>die</strong> eingereichten Unterlagen (Antragsformular,beglaubigte Kopie des ausländischen Ausbildungsabschlussinkl. Übersetzung, tabellarische Aufstellung der Ausbildungsgänge <strong>und</strong>Erwerbstätigkeit, Identitätsnachweis, Nachweis über Berufserfahrungsowie ggf. weitere Kenntnisse, z.B. Weiterbildungen) auf Vollständigkeit.Hier sind Arbeitszeugnisse oder -bücher, Nachweise über Weiterbildungen<strong>und</strong> Zusatzqualifikationen ebenso wertvoll wie Lehrpläne, St<strong>und</strong>ennachweise<strong>und</strong> Ausbildungsordnungen des entsprechenden erlerntenBerufes. Nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt anhandder Unterlagen der Vergleich der ausländischen Berufsqualifikation mitder entsprechenden deutschen Referenzqualifikation. Hauptkriterien sindDauer <strong>und</strong> Inhalt der Ausbildung. Bestehen zwischen der ausländischenQualifikation <strong>und</strong> dem entsprechenden deutschen Abschluss keine wesentlichenUnterschiede, stellt <strong>die</strong> IHK FOSA <strong>die</strong> „volle Gleichwertigkeit“fest. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, beurteilt <strong>die</strong> IHKFOSA, ob <strong>die</strong>se durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitereBefähigungsnachweise (z. B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden.Ein türkischer Antragsteller beispielsweise hat in seinem Heimatland eineAusbildung zum Fräser absolviert. Die rein formale Betrachtung der Dauer<strong>und</strong> inhaltlichen Aspekte seiner Ausbildung ergaben wesentliche Unterschiedezu den aktuellen deutschen Ausbildungsinhalten – nach Einbeziehungeines CNC-Weiterbildungslehrgangs sowie seiner Berufserfahrungals CNC-Dreher bei der Bewertung der Unterlagen stellte <strong>die</strong> IHK FOSA<strong>die</strong> volle Übereinstimmung der türkischen Ausbildung mit dem angegebenendeutschen Vergleichsberuf des Zerspanungsmechanikers fest.86


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenDie Berücksichtigung von Berufserfahrung <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmenhilft auch bei nur in der Schule gesammelten Praxiserfahrungenwährend der Ausbildung. Ausländische Ausbildungen sind in der Regelnicht nach dem dualen Prinzip (d.h. Ausbildungszeiten in der Berufsschule<strong>und</strong> im Unternehmen wechseln sich ab) organisiert, sondern dortwerden Praxiserfahrungen in geringem Umfang in der Schule vermittelt.Nachdem der Ausbildungsanteil im Betrieb in Deutschland r<strong>und</strong> 3/4 derAusbildungszeit beträgt, reichen kurze praktische Anteile nicht aus, umim Vergleich der Ausbildungsdauer als gleichwertig eingestuft zu werden.Solche rein schulischen Ausbildungen mit in geringem Umfang integriertemPraxisanteil stellen also kein Hindernis für ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrendar, nachdem zeitliche sowie inhaltliche Unterschiededurch Nachweise über eine einschlägige Berufstätigkeit kompensiertwerden können.Bescheid über volle oder teilweise GleichwertigkeitÜber das Ergebnis der Prüfung erhalten <strong>die</strong> Antragssteller/-innen einenoffiziellen Bescheid, gegen den beim zuständigen Verwaltungsgerichtauch der Rechtsweg beschritten werden kann. Eine vollständige Gleichwertigkeit(d.h. zwischen der ausländischen Qualifikation <strong>und</strong> dem entsprechendendeutschen Abschluss gibt es weder in inhaltlicher noch zeitlicherHinsicht Unterschiede) führt zu einer rechtlichen Gleichstellungmit dem deutschen Referenzabschluss. Der Bescheid bildet auf einenBlick das Gesamtprofil eines Bewerbers ab, eine genaue Auflistung dervorhandenen Teilqualifikationen erleichtert Personalverantwortlichen<strong>und</strong> Beschäftigten der Arbeitsverwaltung <strong>die</strong> genaue Einschätzung dervorhandenen Qualifikationen. Aber auch auf Defizite im Vergleich miteiner deutschen Ausbildung wird hingewiesen. Dies ermöglicht eine genaueEinschätzung, welche Qualifikationen mit dem Abschluss exakt erworbenwurden <strong>und</strong> damit eine passgenaue Auswahl <strong>und</strong> Vermittlung vonBewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern. Für Personen mit einem ausländischen87


Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenBerufsabschluss verbessern sich sowohl <strong>die</strong> Chancen bei der Stellensucheals auch auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Darüber hinauskönnen sie sich ganz gezielt für Weiterbildungsangebote oder Maßnahmenzur Nachqualifizierung entscheiden.Auch bei einer teilweisen Gleichwertigkeit der Ausbildungen helfen <strong>die</strong>Bescheide: Die deutsche Ausbildung ermöglicht eine große Verwendungsbreite,<strong>die</strong> im individuellen Betrieb nicht immer nötig ist, denn fürviele Tätigkeiten werden nicht sämtliche, während der Lehrzeit vermitteltenFähigkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse benötigt. Hier ergeben sich auch fürZuwanderer mit einer teilweisen Gleichwertigkeit nach dem BQFG Einsatzmöglichkeiten,denn <strong>die</strong>se bringen häufig auch weitere Kompetenzenmit wie Sprachkenntnisse oder Wissen über <strong>die</strong> Märkte im Herkunftsland.Ein Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit bedeutet auch nicht dasEnde des Anerkennungsprozesses: Nach erfolgreich absolvierten Weiterbildungsmaßnahmenoder dem Nachweis über weitere Berufserfahrungkann gegen eine geringere Gebühr ein Nachfolgeantrag gestellt werden.In <strong>die</strong> erneute Bewertung fließen dann <strong>die</strong> zuletzt erworbenen Zertifikatemit ein, aufgr<strong>und</strong> der damit veränderten Sachlage können gegebenenfalls<strong>die</strong> vorher im Bescheid ausgewiesenen inhaltlichen oder zeitlichen „wesentlicheUnterschiede“ zum deutschen Ausbildungsberufsbild ausgeglichenwerden. Der erneute Bescheid bestätigt dann letztendlich <strong>die</strong> volleGleichwertigkeit.Die IHK FOSA hat aufgr<strong>und</strong> erhaltener Rückmeldungen von Seitender Antragsteller/innen <strong>die</strong> Gestaltung des Gleichwertigkeitsbescheidesgr<strong>und</strong>legend überarbeitet. Die erste Seite sieht nun wie eine Art Urk<strong>und</strong>eaus, um <strong>die</strong> Wertigkeit des Dokuments auch optisch herauszustellen. Beiden erläuternden Formulierungen der Begründung, bei der rechtlichenWürdigung <strong>und</strong> Rechtsbehelfsbelehrung wurde großer Wert auf eine guteVerständlichkeit gelegt. Dem Bescheid liegt neben einem Begleitbriefnoch das Informationsblatt „Nach dem Bescheid – wie geht es weiter?“bei, das Hinweise zur praktischen Verwendung des Bescheides, z.B. bei88


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellender Arbeitssuche oder der Identifizierung von Weiterbildungsmöglichkeiten,enthält.Anerkennungsbescheide verbessern <strong>die</strong> berufliche SituationSchon nach einem halben Jahr wird das BQFG als großer Durchbruch<strong>und</strong> wichtige Hilfestellung empf<strong>und</strong>en. Es liegen bereits etliche positiveRückmeldungen von Antragstellern vor, <strong>die</strong> beispielsweise eine Festanstellungbekamen <strong>und</strong> so von <strong>die</strong>ser neuen Möglichkeit profitieren konnten.Auch nehmen Anfragen von Unternehmen zu, <strong>die</strong> ihren Mitarbeiternbei der Antragstellung helfen bzw. bei teilweiser Gleichwertigkeit beimErwerb der fehlenden Qualifikationsteile unterstützen.Beispielsweise hat eine 43-jährige Frau 1988 in Serbien eine vierjährigeAusbildung abgeschlossen. Als deutscher Referenzberuf für <strong>die</strong> Gleichwertigkeitsprüfungwurde nach Rücksprache „Kauffrau im Einzelhandel“festgelegt. In ihrem Bescheid stellt <strong>die</strong> IHK FOSA eine teilweise Gleichwertigkeitmit dem deutschen Ausbildungsberuf fest. Nach der Insolvenzihres Arbeitgebers bekam <strong>die</strong> Frau auch aufgr<strong>und</strong> des Bescheides der IHKFOSA unmittelbar eine neue Stelle – als Bürokauffrau, denn <strong>die</strong> im Bescheidabgebildeten fachlichen Qualifikationen, <strong>die</strong> sie im Rahmen desGleichwertigkeitsverfahrens nachgewiesen hatte <strong>und</strong> <strong>die</strong> im Bescheid dokumentiertwurden, passten gut zum ausgeschriebenen Stellenprofil.Als einer der ersten Antragsteller überhaupt reichte ein Mann seine Unterlagenein, um seinen polnischen Ausbildungsabschluss als Maschinen-<strong>und</strong> Industriemechaniker auf Gleichwertigkeit mit dem deutschenBerufsbild des Zerspanungsmechanikers prüfen zu lassen. Nach denBewertungskriterien der IHK FOSA ergab der Vergleich angesichts derin der Ausbildung erworbenen Kenntnisse in Verbindung mit der jahrelanggesammelten Berufspraxis, u.a. mit der Programmierung, Steuerung<strong>und</strong> Wartung von CNC-Maschinen, eine vollständige Übereinstimmungmit dem deutschen Berufsbild des Zerspanungsmechanikers. NachdemBewerbungen auf eine Festanstellung bei dem Unternehmen, bei dem er89


Gutachter- <strong>und</strong> Anerkennungsstellenschon seit Jahren über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt ist, ohne Wiederhallblieben, erhielt er mit dem Bescheid in der Tasche <strong>die</strong> Einladungzu einem Vorstellungsgespräch – <strong>und</strong> bekam <strong>die</strong> Stelle, auf <strong>die</strong> er sichbeworben hatte.Die IHK FOSA hat einige Erfahrungen mit dem Gleichwertigkeitsverfahrenin der Broschüre „Meine Erfolgsgeschichte“ (erhältlich auf www.ihk-fosa.de unter dem Menüpunkt „Downloads“) zusammengestellt, umdem sonst doch sehr abstrakten Anerkennungsprozess „Profil“ zu geben<strong>und</strong> ihn anschaulich zu machen. Darin berichten neun Antragsteller/innenüber ihren weiteren beruflichen Weg nach Erhalt des Bescheides <strong>und</strong> wie<strong>die</strong>ser ihnen geholfen hat.90


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3. Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebotezur Anerkennung ausländischer Qualifikationen91


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3. Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote zur Anerkennungausländischer QualifikationenHeiner TerborgSeit der Diskussion um gesetzliche Regelungen zur Anerkennung <strong>und</strong> zuAufgaben im Feld der Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationensind zahlreiche Einrichtungen gegründet worden oder habensich neu mit dem Thema befasst. Viele Beratungsstellen sind auf kommunalerEbene, regional oder in den Grenzen eines B<strong>und</strong>eslandes tätig.Ein einheitliches Muster, einheitliche Standards oder eine gemeinsamegleiche Bezeichnung, mit der ein spezifisches Leistungsangebot zu verbindenist, existieren meistens nicht. Länderübergreifende, b<strong>und</strong>esweittätige Beratungsstrukturen sind■■<strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule mit Zuständigkeitenfür Zuwanderer bis 30 Jahre im Feld der schulischen <strong>und</strong> akademischenAnerkennung einschließlich der Anerkennung akademischerBerufsqualifikationen■■<strong>die</strong> Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) mit Zuständigkeitenfür Zuwanderer, <strong>die</strong> älter als 27 Jahre sind■■<strong>die</strong> Jugendmigrations<strong>die</strong>nste (JMD) mit Zuständigkeiten für Zuwanderer<strong>und</strong> Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> bis 27 Jahre im Feldder schulischen <strong>und</strong> beruflichen Ausbildung■■das Netzwerk IQ, das Verweisberatung im Bereich der Anerkennungvon Berufen in der Zuständigkeit des BQFG für Zuwanderer über 25Jahre anbietet.In Kapitel 3 werden <strong>die</strong> Aufgaben von IQ <strong>und</strong> der Jugendmigrations<strong>die</strong>nstekurz umrissen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Strukturen sowie <strong>die</strong> Möglichkeiten zurKontaktaufnahme <strong>und</strong> Erreichbarkeit <strong>die</strong>ser Beratungsstellen <strong>und</strong> der <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule dargestellt.92


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3.1 Die Struktur der <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds HochschuleHeidi WeddingBildungsberaterin GF H bei der evangelischenKirche mit Sitz in Essen93


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3.1 Die Struktur der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleTräger der <strong>Bildungsberatung</strong> GF HDie vom BMFSFJ geförderten <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen GarantiefondsHochschule sind an 20 Orten (s. Adressverzeichnis im Anhang) bei 18Trägern der evangelischen <strong>und</strong> katholischen Jugendsozialarbeit (15 Träger)<strong>und</strong> der Arbeiterwohlfahrt (3 Träger) angesiedelt. Die Träger unterstützen<strong>die</strong> Beratungsstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, beider Zusammenarbeit mit Landesministerien <strong>und</strong> Behörden, bei der Präsentation<strong>und</strong> Bekanntmachung in Netzwerken vor Ort, durch <strong>die</strong> Bewirtschaftungbewilligter Projektmittel <strong>und</strong> sie sorgen für <strong>die</strong> erforderlicheInfrastruktur (geeignete Räumlichkeiten, Kommunikationstechnik, Mobilität,etc.). Die Träger üben <strong>die</strong> dem Zweck der <strong>Bildungsberatung</strong> GF Hentsprechende Dienstaufsicht aus <strong>und</strong> unterstützen <strong>die</strong> Bildungsberater<strong>und</strong> Bildungsberaterinnen bei der Umsetzung von Richtlinien, Konzepten<strong>und</strong> Standards.Zentrale KoordinierungDie Koordinierungsstelle ist für <strong>die</strong> Entwicklung b<strong>und</strong>esweit einheitlicherStandards in der <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule <strong>und</strong>deren fortlaufende Weiterentwicklung zuständig.Die Koordinierung der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H wird zentral von einereigens eingerichteten Stelle bei der BAG KJS ausgeübt. Die Koordinierungsstelleist dafür zuständig, dass <strong>Bildungsberatung</strong> jederzeit b<strong>und</strong>esweit<strong>und</strong> flächendeckend angeboten wird. Sie setzt einheitliche Standardsfür <strong>die</strong> Beratung, sorgt für gleiche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Beratungshilfen(Anmelde- <strong>und</strong> Bewerbungsverfahren, Beratungsbogen, Profilingbögen,Sprachtests, etc.), erarbeitet Vorgaben für b<strong>und</strong>esweit einheitliche Dokumentationenvon Beratung <strong>und</strong> Ausbildungsverläufen, wertet jährlicherstellte Sachberichte <strong>und</strong> das Gesamtberatungsgeschehen aus. Sie entwickelt<strong>und</strong> aktualisiert das einheitliche Formularwesen, stimmt das för­94


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebotederbezogene Formularwesen mit der Otto Benecke Stiftung e.V. ab <strong>und</strong>trifft mit dem Förderbereich der OBS <strong>die</strong> erforderlichen Entscheidungenüber Gr<strong>und</strong>sätze im förderbezogenen Antrags- <strong>und</strong> Förderwesen. Die Koordinierungsstelleorganisiert regelmäßig stattfindende Förderausschusssitzungen,lädt OBS-Vertreter <strong>und</strong> Vertreter des Beratungsbereichs dazuein <strong>und</strong> dokumentiert <strong>die</strong> Ergebnisse. Sie organisiert themenbezogeneArbeitsgruppen mit Beraterinnen <strong>und</strong> Beratern. Die Koordinierungsstellerecherchiert beratungsrelevante Entwicklungen in der Zuwanderung, inFörderprogrammen, bei Bildungsangeboten, beim Hochschulzugang <strong>und</strong>in Fragen der Bewertung von Vorbildungen. Sie sammelt b<strong>und</strong>esweit relevanteInformationen <strong>und</strong> Daten aus den Beratungsstellen <strong>und</strong> stellt sieim internen Webbereich der <strong>Bildungsberatung</strong> zur Verfügung. Die Koordinierungsstelleist für <strong>die</strong> Öffentlichkeitsarbeit der b<strong>und</strong>esweiten <strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule zuständig <strong>und</strong> entwickelt <strong>und</strong>aktualisiert geeignete Materialien (z.B. Flyer, Plakate, Broschüren, etc.),<strong>die</strong> den Trägern <strong>und</strong> <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen zur Verfügung gestelltwerden. Die Koordinierungsstelle organisiert Fortbildungen für den Beratungsbereich,führt Arbeitstagungen mit allen Beratern, mit Lehrgangsleitern<strong>und</strong> Vertretern der OBS durch. Die Ergebnisse der Tagungen <strong>und</strong>Veranstaltungen werden dokumentiert. Ein Teil der Dokumentationenwird auf der Homepage unter www.bagkjs.de veröffentlicht.Standorte <strong>und</strong> mobile BeratungDie <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen sorgen in mit der Koordinierungsstelleabgestimmten regionalen Bereichen für ein flächendeckendes Beratungsangebot.Die meisten Beraterinnen <strong>und</strong> Berater arbeiten länderübergreifend.In Belangen, <strong>die</strong> mehrere Beratungsstellen betreffen (Kommunikation<strong>und</strong> oder Vereinbarungen mit Anerkennungsstellen, mit Ministerien,Hochschulen <strong>und</strong> Bildungsträgern, etc.), stimmen sich Bildungsberateruntereinander ab. Gr<strong>und</strong>sätzlich steht jedem Ratsuchenden <strong>die</strong> Wahl „seinesBildungsberaters“ frei. Es ist aber von Vorteil, wenn Ratsuchende, <strong>die</strong>95


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebotesich an <strong>die</strong> Koordinierungsstelle oder an andere Einrichtungen wenden,an eine „zuständige“ Person verwiesen werden, <strong>die</strong> sich dann verbindlichum das Anliegen des <strong>junge</strong>n Menschen kümmert.Einheitliche Standards in Beratung <strong>und</strong> Dokumentation erleichtern <strong>die</strong>notwendige Zusammenarbeit der Beratungsstellen. Die Beratungsverläufe<strong>und</strong> -ergebnisse werden (soweit <strong>die</strong> Ratsuchenden ihr Einverständnisgeben) bei Wohnortswechseln an <strong>die</strong> nächst gelegene <strong>Bildungsberatung</strong>sstelleweiter gereicht. Die dann verantwortliche <strong>Bildungsberatung</strong>kann so unmittelbar an das bisher Erreichte anknüpfen. Ortswechsel der<strong>junge</strong>n Menschen sind ausbildungsbedingt recht häufig. Doppel- <strong>und</strong>Neuberatungen ohne Berücksichtigung bisheriger Beratungsleistungenkönnen auf <strong>die</strong>sem Weg weitgehend ausgeschlossen werden. In der Regelhaben <strong>die</strong> Ratsuchenden im Laufe ihrer Ausbildung mehrere <strong>Bildungsberatung</strong>sstellenGF H besucht. Die Einheitlichkeit des Beratungsangebotserlaubt bei Engpässen (z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder regional erhöhterNachfrage) ein flexibles <strong>und</strong> unbürokratisches Handeln zum Wohlder <strong>junge</strong>n Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer. Im Rahmen der mobilenBeratung können Bildungsberater bedarfsorientiert ihre Aufgaben an verschiedenenOrten wahrnehmen <strong>und</strong> – wenn erforderlich – Kolleginnen<strong>und</strong> Kollegen anderer <strong>Bildungsberatung</strong>sstellen bei dort vorübergehendhohem Beratungsaufkommen entlasten <strong>und</strong> Fristversäumnisse vermeidenhelfen. In der Regel erfolgt <strong>die</strong>se Zusammenarbeit zwischen <strong>Bildungsberatung</strong>sstellenunbürokratisch <strong>und</strong> klientenorientiert. Die Koordinierungsstellewird über notwendige flexible Aufgabenteilung informiert.Nur in seltenen Fällen ist <strong>die</strong> Unterstützung durch Träger <strong>und</strong> Koordinierungsstellenotwendig.Im Rahmen der mobilen Beratung werden <strong>junge</strong> Menschen erreicht,<strong>die</strong> fernab der 20 Beratungsbüros wohnen oder eine Ausbildungsstättebesuchen. Sie ermöglicht den Bildungsberatern Gespräche mit Ausbildungsstättenzu führen <strong>und</strong> – soweit erforderlich – im Interesse der Auszubildendenzu intervenieren. Die Räumlichkeiten für mobile Beratung96


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebotewerden von privaten Bildungseinrichtungen, staatlichen Schulen, Hochschulen<strong>und</strong> Jugendmigrations<strong>die</strong>nsten kostenfrei zur Verfügung gestellt.In 2012 wurde <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule an 116Orten angeboten. Die Orte sind nebst Kontaktmöglichkeiten auf demjmd-portal (www.jmd-portal.de) unter dem Stichwort „<strong>Bildungsberatung</strong>GF H“ <strong>und</strong> unter www.bagkjs.de/bildungsberatung_garantiefonds_hochschuleunter dem Stichwort „Übersicht Beratungsstellen“ zu finden.97


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3.2 Beratung <strong>und</strong> Anerkennung ausländischerQualifikationen im Netzwerk „Integration durchQualifizierung“ (IQ)Ulrike Benzer– wissenschaftliche Mitarbeiterin der IQ-Fachstelle„Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“, Nürnberg99


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3.2 Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen imNetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Förderprogramm„Integration durch Qualifizierung (IQ)“Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung(IQ)“, das vom B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales, dem B<strong>und</strong>esministeriumfür Bildung <strong>und</strong> Forschung <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esagentur fürArbeit gefördert wird, werden Anerkennungssuchende vor, während <strong>und</strong>nach dem Anerkennungsverfahren unterstützt. 16 Regionale Netzwerke(RN) in 16 B<strong>und</strong>esländern bieten den ansässigen Akteuren (z. B. Arbeitsagenturen,Jobcentern, Migrationsberatungsstellen <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong>organisationen)Schulungen <strong>und</strong> Informationsveranstaltungen zum Anerkennungsgesetz<strong>und</strong> zur Anerkennungsberatung an <strong>und</strong> verzahnen <strong>die</strong>regionalen Unterstützungsleistungen so, dass ein transparentes <strong>und</strong> passgenauesInformations- <strong>und</strong> Beratungsangebot entsteht. Sofern es in denRegionen keine speziell auf den Informations- <strong>und</strong> Beratungsbedarf vonAnerkennungssuchenden zugeschnittene Beratungsstellen gibt, richten<strong>die</strong> RN IQ-Anlaufstellen zur spezialisierten Beratung von Anerkennungssuchendenein. Derzeit gibt es 36 IQ-Anlaufstellen, das Förderprogrammwird jedoch noch weiter ausgebaut, so dass ab 2013 noch weitere IQ-Anlaufstellen hinzukommen werden. 19 Das heißt, <strong>die</strong> Anerkennungsberatungdes Netzwerks IQ wird nachrangig zu spezialisierten gewachsenenStrukturen angeboten (Subsidiaritätsprinzip).Aufgabe aller IQ-Anlaufstellen ist eine Erstberatung für Anerkennungssuchende. Beraten wird face-to-face, telefonisch oder E-Mail-gestützt.Oftmals wird eine Kombination aus allen drei Beratungsformenangeboten.Die Erstberatung der IQ-Anlaufstellen sieht <strong>die</strong> folgenden Beratungsinhaltevor:■■Vorklärung des Anliegens: Klärung, inwieweit das individuelle Anlie­19 Auf der Website des Netzwerks (http://netzwerk-iq.de/) findet sich ein Überblicküber bereits eingerichteten IQ-Anlaufstellen mit aktuellen Kontaktdaten zu denregionalen Ansprechpartnern.100


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebotegen in einer Anerkennung der Auslandsqualifikation besteht bzw. inwieweitdas Anstreben eines Anerkennungsverfahrens zielführend ist.■■Vorklärung des Anspruchs auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren:Auf Basis der Anliegenklärung wird geprüft, ob <strong>die</strong> rechtlichenVoraussetzungen für das Durchlaufen einer Gleichwertigkeitsprüfunggegeben sind bzw. ob andere Verfahren der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertungin Betracht kommen.■■Allgemeine Beratung zum Anerkennungsverfahren: Die Anfragendenwerden über gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> das Verfahren informiert(z. B. erforderliche Dokumente) sowie auf mögliche Fördermaßnahmennach SGB II/III zur Unterstützung der Antragstellung hingewiesen(z. B. Kostenübernahme für Dokumentenübersetzung).■■Vorklärung zum möglichen deutschen Referenzberufs <strong>und</strong> Verweis an<strong>die</strong> zuständige Stelle: Für <strong>die</strong> Identifizierung der zuständigen Stelle isteine Vorklärung zum deutschen Referenzberuf erforderlich. Denn nuranhand des Referenzberufs oder der Einordung in eine „Berufsgruppe“kann <strong>die</strong> zuständige Stelle für das Verfahren identifiziert werden. DieBeratenden unterstützen dabei <strong>und</strong> helfen, wenn keine eindeutige Identifizierungmöglich ist, z. B. durch eine telefonische Anfrage bei den inFrage kommenden zuständigen Stellen. Das Festlegen des Referenzberufsfür das Verfahren erfolgt erst in Abstimmung mit der zuständigenStelle im Rahmen der Antragstellung.■■Verweis an weiterführende Beratungsangebote: Soweit das Anliegenüber eine Erstberatung bzw. das Beratungsangebot hinausgeht, wird aufweitergehende Beratungsangebote (z. B. Arbeitsmarktberatung) in derRegion verwiesen.Darüber hinaus bieten manche IQ-Anlaufstellen auch eine Verfahrensbegleitungan. Diese kann in Abhängigkeit vom individuellen Beratungsbedarfbeispielsweise <strong>die</strong> Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags(z. B. Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen) <strong>und</strong> der An­101


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebotetragstellung, <strong>die</strong> Begleitung zu Behörden <strong>und</strong> zuständigen Stellen sowieWeiterbildungsberatung umfassen.Die RN werden dabei von der Fachstelle „Anerkennung“ fachlich unterstützt<strong>und</strong> begleitet. Die Fachstelle fördert den fachlichen Austausch <strong>und</strong> <strong>die</strong>Vernetzung der Akteure (IQ-Anlaufstellen, zuständige Stellen, Wohlfahrtsverbände,Anbietern von weiteren Informationsangeboten wie dem B<strong>und</strong>esinstitutfür Berufsbildung <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esamt für Migration <strong>und</strong> Flüchtlinge).Sie bündelt so <strong>die</strong> praktischen Erfahrungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> wissenschaftlicheExpertise im Bereich der Anerkennungsberatung <strong>und</strong> gibt <strong>die</strong>se Erkenntnissean Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung weiter.Bisherige Erfahrungen aus der Beratungspraxis der IQ-AnlaufstellenAllein im August <strong>und</strong> September 2012 nahmen 1.532 AnerkennungssuchendeBeratungen durch IQ-Anlaufstellen in Anspruch. Etwa <strong>die</strong> Hälfteder Beratungen fand dabei im persönlichen Gespräch, <strong>die</strong> andere Hälfte telefonischoder per E-Mail statt. Ein Drittel der Beratenen nahm mehr alseine Beratung in Anspruch. Bisher kamen weitaus mehr Frauen als Männer<strong>und</strong> vor allem Personen im Alter zwischen 25 <strong>und</strong> 44 Jahren zur Beratung(75,9 Prozent der Beratenen). Vor allem Berufe aus dem pädagogischen,medizinischen, technischen <strong>und</strong> kaufmännischen Bereich werden dabeials mögliche Referenzberufe angegeben. Ihre Abschlüsse hatten Anerkennungssuchendebesonders häufig in Polen, der Russischen Föderation <strong>und</strong>der Türkei erworben. Fast zwei Drittel der Beratenen verfügen über einenHochschulabschluss.Fazit <strong>und</strong> AusblickDie speziellen Beratungsangebote des Netzwerks IQ werden gut angenommen.Insbesondere im Hinblick auf <strong>die</strong> Erweiterung der Angebote desNetzwerks IQ werden sich <strong>die</strong> Aktivitäten der Fachstelle „Anerkennung“in der nächsten Zeit auf <strong>die</strong> optimale Verzahnung <strong>und</strong> Professionalisierungder Informations- <strong>und</strong> Beratungsangebote konzentrieren. Gerade <strong>die</strong>102


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter BeratungsangeboteInstitutionen, <strong>die</strong> für viele <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> auch in anderenKontexten als Informations- <strong>und</strong> Beratungsstelle fungieren (Migrationsberatungfür erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrations<strong>die</strong>nste <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong>organisationen),werden dabei stärker in den Fokus genommen.103


104


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3.3 Aufgaben <strong>und</strong> Strukturder Jugendmigrations<strong>die</strong>nsteJosé TorrejónReferent BAG KJS B<strong>und</strong>estutor der JMD in katholischer Trägerschaft105


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter Beratungsangebote3.3 Aufgaben <strong>und</strong> Struktur der Jugendmigrations<strong>die</strong>nsteDie Arbeit der Jugendmigrations<strong>die</strong>nste (JMD) wird im Rahmen des Programms18 im Kinder <strong>und</strong> Jugendplan des B<strong>und</strong>es (KJP) “Integration<strong>junge</strong>r Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>“ durch das B<strong>und</strong>esministeriumfür Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend (BMFSFJ) gefördert. Für<strong>die</strong> Umsetzung des Programms sind <strong>die</strong> vier Trägergruppen AWO, BAGKJS, BAG EJSA <strong>und</strong> <strong>die</strong> Freie Trägergruppe (DPWV, DRK, IB) zuständig.Die Jugendmigrations<strong>die</strong>nte sind im gesamten Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublikverortet. B<strong>und</strong>esweit wurden im Jahr 2011 49.857 <strong>junge</strong> Menschendurch JMD fachpädagogisch begleitet. Die Integration <strong>junge</strong>r Menschenist ein wichtiger Baustein der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpolitik der B<strong>und</strong>esregierung.Als Bestandteil des Kinder- <strong>und</strong> Jugendplans <strong>und</strong> der InitiativeJUGEND STÄRKEN versteht sich <strong>die</strong> Integrationspolitik des BMFSFJals Motor zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit <strong>und</strong> Verbesserung derRahmenbedingungen <strong>und</strong> Zugangschancen von <strong>junge</strong>n <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong><strong>Migranten</strong> insbesondere an der Nahtstelle Schule/Ausbildung/Beruf.Die JMD´s haben in erster Linien <strong>die</strong> Aufgabe, mit dem Verfahren des CaseManagement <strong>junge</strong> Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> zu unterstützen.Die individuelle Integrationsplanung beinhaltet auch <strong>die</strong> Bildungs<strong>und</strong>Anerkennungsberatung bezogen auf <strong>die</strong> schulischen <strong>und</strong> beruflichenBildungswege. Des Weiteren beteiligen sich <strong>die</strong> Einrichtungen aktiv beider Vernetzung der Angebote für Jugendliche in den Sozialräumen <strong>und</strong>bei dem Prozess der interkulturellen Öffnung der Einrichtungen <strong>und</strong>Dienste in sozialen Handlungsfeldern.Zur Zielgruppe gehören:Kinder, Jugendliche, <strong>junge</strong> Erwachsene mit Migrationshintergr<strong>und</strong> vom12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Eltern von Kindern <strong>und</strong>Jugendlichen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenzinsbesondere in Fragen der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder,106


Strukturen b<strong>und</strong>esweiter BeratungsangeboteMitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, Institutionen <strong>und</strong> ehrenamtliche Initiativenim sozialen Handlungsfeld sowie <strong>die</strong> Bevölkerung im Lebensumfeldder <strong>junge</strong>n Menschen.Es gibt b<strong>und</strong>esweit 425 JMD-Standorte mit 807 hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.Die Anschriften der JMD stehen unter www.jmd-portal.de107


108


Glossar4. GlossarHeiner Terborg109


Glossar4. GlossarMit einfachen Worten werden im Folgenden Begriffe <strong>und</strong> Abkürzungenerläutert, <strong>die</strong> im Bereich der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H <strong>und</strong> den Anerkennungsverfahrenhäufig Verwendung finden. Detaillierte <strong>und</strong> verbindlicheDefinitionen <strong>und</strong> Beschreibungen der Begriffe <strong>und</strong> insbesondere der genanntenEinrichtungen <strong>und</strong> Institutionen finden Sie (soweit nicht in denFachbeiträgen <strong>die</strong>ser Broschüre vorhanden) auf den Homepages der jeweiligenInstitutionen.Abitur (s. Allgemeine Hochschulreife)Akademisches PraktikumBezeichnung für ein sechsmonatiges Praktikum, in dem <strong>junge</strong> zugewanderteHochschulabsolventen (unter 30 Jahre) mit einer Förderung nachdem Garantiefonds Hochschulbereich in einem Unternehmen <strong>die</strong> Kenntnisseerwerben, <strong>die</strong> sie für eine spätere Erwerbstätigkeit in ihrem Beruf<strong>und</strong> für bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt benötigen.Allgemeine HochschulreifeDie „allgemeine Hochschulreife“ (oder „Abitur“) ist ein schulischerAbschluss, der üblicherweise an Gymnasien oder an Gesamtschulen (mitgymnasialer Oberstufe) erworben wird. Die „Allgemeine Hochschulreife“berechtigt zum Studium aller Stu<strong>die</strong>ngänge an den Universitäten <strong>und</strong>Hochschulen in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (vgl. auch „Fachhochschulreife“<strong>und</strong> „Fachgeb<strong>und</strong>ene Hochschulreife“).anabin (www.anabin.de)Informationssystem (Datenbank) der ZAB zur Bewertung ausländischerBildungsabschlüsse. Anabin informiert u.a. über ausländische Hochschulsysteme<strong>und</strong> deren Abschlüsse <strong>und</strong> stellt Informationen über deren110


GlossarÄquivalenz bereit. Für Anerkennungsstellen (Behörden <strong>und</strong> Ministeriender Länder, Hochschulen) ist <strong>die</strong>se Datenbank wesentliche Gr<strong>und</strong>lagefür Entscheidungen über Hochschulzugang <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bewertung von Abschlüssen.Für Beratungsstellen ist sie wichtige Gr<strong>und</strong>lage für <strong>die</strong> Bildungsplanungmit <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong>.AnerkennungsgesetzHäufige (nicht offizielle) Bezeichnung für das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz(s. BQFG)ApprobationBehördliche Genehmigung zur Berufsausübung in einem akademischenHeilberuf (z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker). Die Regeln für <strong>die</strong>Approbation (Approbationsordnung) sind b<strong>und</strong>eseinheitlich festgelegt.AQUA„AQUA ist das Nachfolgeprogramm des Akademikerprogramms derOtto Benecke Stiftung e.V. Es bietet passgenaue Qualifizierungen fürarbeitslose <strong>und</strong> arbeitsuchende zugewanderte <strong>und</strong> in Deutschland geboreneAkademiker/-innen <strong>und</strong> ermöglicht über spezielle Hilfestellungeneinen ausbildungs- <strong>und</strong> berufserfahrungsadäquaten (Wieder-)Einstiegvornehmlich für <strong>die</strong> Berufsgruppen der Ingenieure, Naturwissenschaftler,Ökonomen, Mediziner <strong>und</strong> Geistes- <strong>und</strong> Sozialwissenschaftler.“ AQUAwird aus Mitteln des BMBF gefördert (s. Homepage der OBS)Attestat (über <strong>die</strong> vollständige mittlere Bildung)Zeugnis über den Mittelschulabschluss in Russland <strong>und</strong> in einigen weiterenLändern der ehemaligen UdSSR. Der Mittelschulabschluss nach 11Schuljahren berechtigt in <strong>die</strong>sen Ländern zur Aufnahme eines Hochschulstudiums(an den meisten Hochschulen ist – je nach Stu<strong>die</strong>nfach – zusätzlicheine Aufnahmeprüfung erforderlich). Der Diplomabschluss an einer111


GlossarBerufsmittelschule (heute meist als College bezeichnet) beinhaltet in derRegel auch den Mittelschulabschluss. In Deutschland berechtigt der Mittelschulabschluss(Attestat) nicht zum Studium an Hochschulen <strong>und</strong> auchnicht zum Besuch eines Stu<strong>die</strong>nkollegs (Ausnahmen gelten teilweise für<strong>die</strong> Ukraine <strong>und</strong> herausragend gute Abschlüsse, s. „Goldmedaille“). InDeutschland können <strong>Migranten</strong> mit „Attestat“ über den erfolgreichen Abschlussdes zweijährigen Sonderlehrgangs eine Hochschulzugangsberechtigung(s. „HZB“) erwerben.Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Das Gesetz regelt den Aufenthalt <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einreise von Ausländern. Mitdem Inkrafttreten des „AufenthG“ im Jahr 2005 wurde das bis damalsgültige „Ausländergesetz“ abgelöst.AWOkurz für „Arbeiterwohlfahrt“BAföGB<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz. Nach dem BAföG kann <strong>die</strong> Erstausbildungan Schulen, Fachschulen <strong>und</strong> Hochschulen gefördert werden.Während früher in Deutschland lebende <strong>junge</strong> Menschen mit ausländischerStaatsbürgerschaft nur unter besonderen Voraussetzungen nachdem BAföG gefördert werden konnten, wurde der förderberechtigte Personenkreismit der 22. BAföG-Novelle (seit 2008) deutlich erweitert. BAföG-Leistungensind einkommensabhängig.BAG EJSAkurz für „B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft evangelische Jugend sozialarbeit“BAG KJSkurz für „B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit“112


GlossarBAMF(B<strong>und</strong>esamt für Migration <strong>und</strong> Flüchtlinge)Das B<strong>und</strong>esamt ist für <strong>die</strong> Durchführung von Asylverfahren <strong>und</strong> den Flüchtlingsschutzsowie für den überwiegenden Teil der b<strong>und</strong>esweiten Integrationsförderung(z.B. „Integrationskurse“) <strong>und</strong> für <strong>die</strong> Durchführung der Migrationsberatungfür Erwachsene über 27 Jahre zuständig (s. MBE).<strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule (GF H)Die <strong>Bildungsberatung</strong> GF H wurde 2009 von der Otto Benecke Stiftung e.V.(OBS) an Träger der Jugendmigrations<strong>die</strong>nste übergeleitet. Die Bildungsberaterinnen<strong>und</strong> Bildungsberater beraten <strong>und</strong> begleiten <strong>junge</strong> Zuwanderinnen<strong>und</strong> Zuwanderer in allen Belangen, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Aufnahme <strong>und</strong>/oderFortsetzung einer akademischen Laufbahn in Deutschland relevant sind. Zuden Aufgaben der <strong>Bildungsberatung</strong> GF H gehört <strong>die</strong> Prüfung der formalenVoraussetzungen sowie <strong>die</strong> Feststellung der Eignung für <strong>die</strong> Förderungnach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich. Die Mittel für <strong>die</strong>Förderung durch <strong>Bildungsberatung</strong> GF H <strong>und</strong> für <strong>die</strong> Individualbeihilfen(Stipen<strong>die</strong>n) durch <strong>die</strong> OBS werden vom BMFSFJ bereitgestellt.BildungsinländerAls Bildungsinländer gelten Menschen, <strong>die</strong> (ggf. trotz ausländischerStaatsangehörigkeit) über einen inländischen Bildungsabschluss (z.B.Abitur) verfügen.BMASB<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> SozialesBMBFB<strong>und</strong>esministerium für Bildung <strong>und</strong> Forschung113


GlossarBMFSFJB<strong>und</strong>esministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> JugendBMIB<strong>und</strong>esministerium des InnernBQFG (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz)Das BQFG trat im April 2012 in Kraft. Das Gesetz legt unter anderemeinen Rechtsanspruch auf <strong>die</strong> Prüfung der Gleichwertigkeit eines im Auslanderworbenen Berufsabschlusses mit einem Abschluss in einem durchden B<strong>und</strong> reglementierten Referenzberuf fest.BVFGB<strong>und</strong>esvertriebenen- <strong>und</strong> FlüchtlingsgesetzCollegeHier: Berufliche Fachschule in Ländern der ehemaligen UdSSR. Es handeltsich um eine Nachfolgebezeichnung für „Technikum“. An einemCollege (Technikum) wird ein Diplom erworben, das im Herkunftslandneben einer beruflichen Qualifikation auch den Mittelschulabschluss beinhaltet(vgl. auch Attestat).DSHDeutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Sprachprüfung, <strong>die</strong>Stu<strong>die</strong>nkollegs <strong>und</strong> Hochschulen (oft gebührenpflichtig) ausländischenStu<strong>die</strong>nbewerbern anbieten (s. auch TestDaF). Im Rahmen der DSH wird<strong>die</strong> sprachliche Eignung von Bewerbern für ein Studium festgestellt.Erweiterter Realschulabschluss (Niedersachsen)Guter Realschulabschluss, der zum Besuch der Sek<strong>und</strong>arstufe II (Oberstufe)berechtigt.114


GlossarFachabiturs. FachhochschulreifeFachgeb<strong>und</strong>ene HochschulreifeSie berechtigt zum Studium bestimmter Fächer oder Fächergruppen andeutschen Hochschulen. Die Fächergruppen sind in der Regel im Reifezeugnisgenannt. Eine fachgeb<strong>und</strong>ene Hochschulreife wird unter andereman Fachgymnasien (mit nur einer Fremdsprache) <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nkollegserworben.FachhochschulreifeDie Fachhochschulreife („Fachabitur“) berechtigt nur zum Studium anFachhochschulen. Sie wird in der Regel mit dem erfolgreichen Abschlusseiner Fachoberschule (in Kombination mit einer Berufsausbildung odereinem Praktikum) erworben.Fachoberschulreifein NRW gebräuchliche Bezeichnung für <strong>die</strong> Mittlere ReifeFeststellungsprüfungs. Stu<strong>die</strong>nkollegFormale Gleichwertigkeit(s. Gleichwertigkeit)Garantiefonds-Hochschulbereich(s. RL GF H)Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GeR)Im Auftrag des Europarats wurde der gemeinsame Referenzrahmen für<strong>die</strong> Beschreibung von Sprachkompetenz in europäischen Sprachen ent­115


Glossarwickelt. Der GeR gilt als wichtiges Instrument der Vereinheitlichung<strong>und</strong> Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Er unterscheidet sechs Niveaustufenvon A1 (elementare Sprachverwendung) bis C2 (kompetente, nahezumuttersprachliche Sprachverwendung). Das in Sprachkursen nachdem Garantiefonds Hochschulbereich angestrebte Niveau C1 befähigt zukompetenter Sprachverwendung in Gesellschaft, Beruf, Ausbildung <strong>und</strong>Studium.GF H(s. RL GF H)GleichwertigkeitHier: Bezeichnung, <strong>die</strong> auch Aufschluss über <strong>die</strong> Wertigkeit von Anerkennungsbescheidender Behörden gibt. Die Möglichkeit, Gleichwertigkeitsbescheinigungenfür ausländische Bildungsnachweise auszustellen, wirdin den B<strong>und</strong>esländern unterschiedlich genutzt. Mit dem für b<strong>und</strong>esrechtlichreglementierte Berufe in 2012 verabschiedeten „Anerkennungsgesetz“(BQFG), dem entsprechende Ländergesetze folgen sollen, wird einRechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit festgeschrieben. Bescheinigungenüber eine „formale Gleichwertigkeit“ besagen, dass dervorgelegte Bildungsabschluss an einer ausländischen Einrichtung (z.B.Hochschule) erlangt wurde, <strong>die</strong> einer inländischen Bildungseinrichtungentspricht. Bescheinigungen über eine „materielle“ oder „inhaltlicheGleichwertigkeit“ besagen, dass der vorgelegte ausländische Bildungsabschlusseinem inländischen Bildungsabschluss tatsächlich gleichwertigist (umgangssprachlich sprechen wir im letzten Fall von einer „echten“Anerkennung).Goldmedaille (Goldenes Attestat)Hier: Auszeichnung, <strong>die</strong> mit dem Attestat in GUS-Staaten verliehen wurde,wenn in den beiden letzten Schuljahren ausschließlich sehr gute Leis­116


Glossartungen erzielt wurden. In Deutschland werden Mittelschulabschlüsse mitAuszeichnung in der Regel wie ein Attestat mit anschließendem einjährigenStudium bewertet. Sie ermöglichen den Zugang zu Stu<strong>die</strong>nkollegs(ohne Fachbindung). Vgl. Attestat.Handwerkskammer (HWK)Die Handwerkskammern vertreten als Körperschaften des öffentlichenRechts <strong>die</strong> Interessen des Handwerks. Sie regeln <strong>die</strong> Berufsausbildung<strong>und</strong> Prüfungen im Handwerk. Die Handwerkskammern sind auch für <strong>die</strong>Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse (Handwerksberufe)zuständig.HochschulreifeSchulischer Abschluss, der den Weg zur Ausbildung an einer Hochschuleeröffnet (s. auch HZB, Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife<strong>und</strong> fachgeb<strong>und</strong>ene Hochschulreife)Hochschulrektorenkonferenz (HRK)Die HRK ist ein freiwilliger Zusammenschluss von (zurzeit 267) Universitäten<strong>und</strong> Hochschulen in Deutschland. Sie vertritt gemeinsame hochschulpolitischePositionen ihrer Mitglieder <strong>und</strong> zählt zu ihren Aufgabenauch <strong>die</strong> Sicherung der Qualität von Lehre <strong>und</strong> Studium.Hochschulstart.de (früher ZVS)Zentralstelle für <strong>die</strong> Vergabe von Stu<strong>die</strong>nplätzen. Stu<strong>die</strong>nplätze in ausgewähltenFächern (in der Regel zulassungsbeschränkte Fächer wieMedizin) werden zentral über Hochschulstart vergeben. Hochschulstartvergibt in <strong>die</strong>sen Fächern Stu<strong>die</strong>nplätze für das erste Fachsemester. BeiHochschulstart bewerben sich deutsche Abiturienten, einheimische Abiturienten(Bildungsinländer) <strong>und</strong> EU-Bürger.117


GlossarHRKs. HochschulrektorenkonferenzHWKs. HandwerkskammerHZB (Hochschulzugangsberechtigung)Bezeichnung in Bewertungen ausländischer Vorbildungsnachweise, <strong>die</strong>darauf verweist, dass deren Inhaber für ein Hochschulstudium in Deutschlandzugelassen werden kann. Es wird unterschieden zwischen „allgemeinerHZB“ (für alle Stu<strong>die</strong>nfächer) <strong>und</strong> „fachgeb<strong>und</strong>ener HZB“ (eingeschränkteFächergruppe). Der Begriff wird in der Praxis (auch je nachB<strong>und</strong>esland) unterschiedlich gebraucht <strong>und</strong> „konkurriert“ teilweise mitdem Begriff der „Hochschulreife“. Wir finden ihn sowohl in Zeugnisbewertungenwie auch in Abschlusszeugnissen von Sonderlehrgängen.IHK (s. Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer)IHK-FOSA„Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist <strong>die</strong> zentrale Stelle für<strong>die</strong> Bewertung <strong>und</strong> Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssenim Bereich der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern.“ (s. Homepage derIHK-FOSA)Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer (IHK)Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern vertreten als Körperschaften des öffentlichenRechts <strong>die</strong> Interessen Gewerbetreibender Unternehmen, <strong>die</strong> imHandelsregister eingetragen sind. Zu ihren Aufgaben gehören <strong>die</strong> Überwachungder kaufmännischen <strong>und</strong> gewerblichen Berufsbildung sowie <strong>die</strong>Durchführung von Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen mit anerkannten „IHK-Abschlüssen“.Die Zuständigkeit der Prüfung von Gleichwertigkeiten aus­118


Glossarländischer kaufmännischer <strong>und</strong> gewerblicher Berufsabschlüsse haben <strong>die</strong>meisten IHK an <strong>die</strong> eigens zu <strong>die</strong>sem Zweck eingerichtete IHK-FOSAabgetreten.Inhaltliche/Materielle Gleichwertigkeit(s. Gleichwertigkeit)InstitutBezeichnung für Spezialisierte Hochschulen in Ländern der ehemaligenUDSSR. In den vergangenen Jahren wurden viele Institute in Universitätenumbenannt.IQ (Integration durch Qualifizierung)„Das b<strong>und</strong>esweite Netzwerk ‚Integration durch Qualifizierung (IQ)‘ hatdas Ziel, <strong>die</strong> Arbeitsmarktchancen von erwachsenen <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong><strong>Migranten</strong> in Deutschland zu verbessern.“ Es wurde 2005 mit Unterstützungdes BMAS gegründet <strong>und</strong> hat das Ziel „… adäquate Beschäftigungenfür Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen zu ermöglichen<strong>und</strong> qualifiziertes Personal für den deutschen Arbeitsmarkt zugewinnen. Ein Schritt, um <strong>die</strong>ses Ziel zu erreichen, ist <strong>die</strong> Umsetzungdes neuen Anerkennungsgesetzes.“ Das Netzwerk unterhält b<strong>und</strong>esweitAnlaufstellen zur Erstinformation <strong>und</strong> Verweisberatung zur Begleitungdes Anerkennungsgesetzes. (s. Homepage „Netzwerk Integration durchQualifizierung“)JMD (Kurz für „Jugendmigrations<strong>die</strong>nste“)Die JMD der Wohlfahrtsverbände beraten im Auftrag des BMFSFJ <strong>junge</strong><strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> (bis 27 Jahre) <strong>und</strong> deren Eltern. Die JMDunterstützen benachteiligte <strong>junge</strong> Menschen insbesondere beim Übergangvon der Schule in den Beruf. Die individuelle Integrationsplanung derJMD beinhaltet auch <strong>die</strong> Bildungs- <strong>und</strong> Anerkennungsberatung bezogen119


Glossarauf schulische <strong>und</strong> berufliche Bildungswege. (vgl. auch <strong>die</strong> HomepageJMD-Portal)Jugendmigrations<strong>die</strong>nstes. JMDKMK (kurz für Kultusministerkonferenz)„Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschlussder für Bildung <strong>und</strong> Erziehung, Hochschulen <strong>und</strong> Forschungsowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatorender Länder.“ „Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenzbesteht darin, durch Konsens <strong>und</strong> Kooperation in ganz Deutschland für<strong>die</strong> Lernenden, Stu<strong>die</strong>renden, Lehrenden <strong>und</strong> wissenschaftlich Tätigendas erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit derLebensverhältnisse sicherzustellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> gemeinsamen Interessen derLänder im Bereich Kultur zu vertreten <strong>und</strong> zu fördern.“ (s. Homepageder KMK)Kultusministerkonferenzs. KMKLise DiplomasiSek<strong>und</strong>arschulabschluss in der Türkei. Das Lise Diplomasi wird in derRegel nach 11 Schuljahren erworben. In der Türkei ist vor der Aufnahmeeines Studiums zusätzlich zum Lise Diplomasi eine Aufnahmeprüfungerforderlich. Darauf bereiten sich Bewerber in einjährigen Kursen vor. InDeutschland berechtigt das Lise Diplomasi nicht zum Hochschulstudium<strong>und</strong> ohne Nachweis über <strong>die</strong> Hochschulaufnahmeprüfung auch nichtzum Besuch eines Stu<strong>die</strong>nkollegs. Anmerkung: Nach Auskunft der ZABist in der Türkei <strong>die</strong> Umstellung auf ein 12-jähriges Schulsystem nahezu120


Glossarabgeschlossen. Neuzuwanderer mit dem 12-jährigen Abschluss könnenzukünftig bei Nachweis der türkischen Hochschulaufnahmeprüfung einefachgeb<strong>und</strong>ene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.LissabonbescheinigungEine „Lissabonbescheinigung“ (auf Gr<strong>und</strong>lage des „Übereinkommenüber <strong>die</strong> Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in dereuropäischen Region“ (sog. Lissabon-Konvention) von 1997) ist „ein offiziellesDokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen(ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben<strong>und</strong> ihre beruflichen <strong>und</strong> akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigtwerden.“ (s. Homepage der KMK)MBE (Migrationsberatung für Erwachsene)Die Mitarbeiter der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer(MBE) beraten <strong>und</strong> begleiten erwachsene Zugewanderte über 27Jahre, vor allem <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> neu zugewandert sind. Viele MBE bietenVerweisberatung in Fragen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüssean. Die MBE werden vom BMI gefördert.MittelschulabschlussMittlerer schulischer allgemeinbildender Bildungsabschluss (i.d.R. nachzehn aufeinander folgenden aufsteigenden Schuljahren). Der Mittelschulabschluss(auch Realschulabschluss, Mittlere Reife oder Fachoberschulreifegenannt) eröffnet den Weg in zahlreiche betrieblicheAusbildungen <strong>und</strong> in Ausbildungsgänge an Fachschulen. Der Mittelschulabschlusskann (je nach B<strong>und</strong>esland verschieden) den Zugang zurOberstufe an Gymnasien <strong>und</strong> Fachoberschulen eröffnen.121


GlossarNARICAbkürzung für „National Academic Recognition Information Centres“.NARICs sind Äquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union.Das deutsche NARIC-Zentrum ist <strong>die</strong> Zentralstelle für AusländischesBildungswesen (ZAB).nfb (Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf <strong>und</strong> Beschäftigung)Das nfb ist ein „… Verein, der sich als Netzwerk aller Akteure in den Bereichender Beratung in Bildung, Beruf <strong>und</strong> Beschäftigung versteht. SeinZiel ist <strong>die</strong> Förderung der fachgerechten Beratung in Deutschland zurUnterstützung des lebenslangen Lernens.“ Zu den Zielen des nfb gehört<strong>die</strong> „Entwicklung von Leitlinien für Qualitätsstandards zur Durchführungvon Beratung“ <strong>und</strong> <strong>die</strong> „Verbesserung der Transparenz, Vernetzung <strong>und</strong>Kontinuität der Beratungsangebote“ (s. Homepage nfb).Otto Benecke Stiftung e.V. (OBS)Die OBS ging 1965 aus dem ehemaligen Sozialamt des Deutschen B<strong>und</strong>esstudentenringshervor. Neben verschiedenen anderen Projekten initiiert <strong>die</strong> OBSim Auftrag der B<strong>und</strong>esregierung Maßnahmen zur Erleichterung der Integrationdurch Ausbildungs- <strong>und</strong> Stipen<strong>die</strong>nprogramme. Unter anderem ist <strong>die</strong> OBSfür <strong>die</strong> Förderung von Sprachkursen <strong>und</strong> Ausbildungsmaßnahmen im Rahmender Projekte Garantiefonds Hochschulbereich <strong>und</strong> AQUA zuständig. Die bis2009 bei der OBS angesiedelte <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschulewurde 2009 an einzelne Träger der Jugendmigrations<strong>die</strong>nste übergeleitet <strong>und</strong>wird von einer neu eingerichteten Stelle bei der BAG KJS koordiniert. MitAusnahme von „AQUA“ (BMBF) werden <strong>die</strong> genannten Integrationsprogrammeaus Mitteln des BMFSFJ finanziert.ProSalamanderProSalamander ist ein von der Stiftung Mercator gefördertes Programmzur Nachqualifizierung ausländischer Akademiker <strong>und</strong> Akademikerinnen.122


GlossarAbsolventinnen <strong>und</strong> Absolventen der Nachqualifizierungen an den UniversitätenDuisburg-Essen <strong>und</strong> Regensburg erwerben einen Bachelor-oder Masterabschluss der jeweiligen Universität (s. Homepage vonProSalamander).Realschulabschlusss. MittelschulabschlussReglementierte Berufe(s. Erläuterungen von Barbara Buchal-Höver im Beitrag zur ZAB in <strong>die</strong>semHeft)RL GF H: Richtlinien Garantiefonds HochschulbereichRichtlinien für Förderprogramme im Hochschulbereich, nach denen <strong>die</strong>OBS mit Mitteln des BMFSFJ <strong>junge</strong> Zuwanderer <strong>und</strong> Zuwanderinnen imAlter bis zu 30 Jahren (Förderbeginn) in Maßnahmen fördert, <strong>die</strong> auf denErwerb der Hochschulreife, auf <strong>die</strong> Fortsetzung eines Hochschulstudiumsbzw. eine berufliche Erwerbstätigkeit vorbereiten. Im Hochschulbereichkönnen nur <strong>die</strong> Zuwanderinnen gefördert werden, <strong>die</strong> als Flüchtlinge asylberechtigtsind, einen Aufenthaltsstatus nach § 60 Abs 1 AufenthG haben,als Jüdische Immigranten oder deren Ehegatten Aufnahme fanden oderals Spätaussiedler bzw. als deren Familienangehörige eingereist sind. DieBeratung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Feststellung der Förderfähigkeit von Ratsuchenden erfolgtdurch <strong>die</strong> <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule.SonderlehrgangSonderlehrgänge sind schulische Maßnahmen der Länder, in denen <strong>junge</strong>Erwachsene ihren ausländischen Sek<strong>und</strong>arschulabschluss (z.B. Attestat)nach zwei Schuljahren durch Prüfung in (mindestens) vier Fächern soweitergänzen, dass sie Zugang zu deutschen Hochschulen erhalten. Ursprünglichwurden Sonderlehrgänge für Aussiedler eingerichtet. Heute stehen123


Glossar<strong>die</strong> Sonderlehrgänge auch jüdischen Immigranten <strong>und</strong> – je nach B<strong>und</strong>eslandverschieden – weiteren Zuwanderergruppen offen. Sonderlehrgängewerden in 7 B<strong>und</strong>esländern an insgesamt 8 Standorten angeboten.STARTDie START-Stiftung fördert begabte <strong>und</strong> engagierte Jugendliche mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.Das Programm soll begabten Jugendlichen verbesserteMöglichkeiten zu einer höheren Schulbildung bieten. Es wird vonder START-Stiftung gGmbH, einer Tochtergesellschaft der Hertie-Stiftung,zusammen mit r<strong>und</strong> 100 Partnern – Ministerien, Stiftungen, Unternehmen,Vereinen <strong>und</strong> Privatpersonen – in 14 B<strong>und</strong>esländern durchgeführt(s. Homepage start-stiftung)Stu<strong>die</strong>nkollegStu<strong>die</strong>nbewerber, deren ausländischer Sek<strong>und</strong>arschulabschluss in Deutschlandnicht als Hochschulreife anerkannt wird, werden in einjährigen Kursenan Stu<strong>die</strong>nkollegs auf <strong>die</strong> sogenannte „Feststellungsprüfung“ vorbereitet.Nach erfolgreicher Prüfung können <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>renden ihre Ausbildung aneiner Hochschule fortsetzen. Die mit der Feststellungsprüfung erfolgteHZB ist in der Regel fachgeb<strong>und</strong>en. Zuwanderer mit Sek<strong>und</strong>arschulabschlüssenaus Ländern mit zehn- bzw. elfjährigen Schulen (z.B. türkischesLise Diplomasi oder russisches Attestat) werden in der Regel nicht zumStu<strong>die</strong>nkolleg zugelassen (s. Sonderlehrgang). Die staatlichen Stu<strong>die</strong>nkollegssind je nach B<strong>und</strong>esland entweder dem Bereich Schule oder dem BereichHochschule (Angliederung an Hochschulen) zugeordnet.Staatliche Stu<strong>die</strong>nkollegs können in fast allen B<strong>und</strong>esländern besuchtwerden. Ausnahmen: Das Land Bremen hat kein eigenes Stu<strong>die</strong>nkolleg(Bewerber besuchen meist ein Stu<strong>die</strong>nkolleg in Hamburg oder Hannover).Das Land Nordrheinwestfalen hat <strong>die</strong> staatlichen Stu<strong>die</strong>nkollegsgeschlossen (Bewerber können in andere B<strong>und</strong>esländer ausweichen) <strong>und</strong>plant für 2013 nach der Verabschiedung eines Gesetzes über <strong>die</strong> Ände­124


Glossarrung des Hochschulgesetzes (2012) <strong>die</strong> Herausgabe einer Rechtsverordnung,nach der Hochschulen in NRW selbst über <strong>die</strong> Aufnahme ausländischerSek<strong>und</strong>arschulabsolventen (nach Prüfung) entscheiden.TestDaFTest Deutsch als Fremdsprache. Sprachprüfung, <strong>die</strong> neben der DSH (an Hochschulen)von lizenzierten – oft privaten – Bildungseinrichtungen angebotenwird <strong>und</strong> von Hochschulen als Nachweis ausreichender Deutschkenntnissebei ausländischen Stu<strong>die</strong>nbewerbern akzeptiert wird (gebührenpflichtig).Uni-assistServicestelle, <strong>die</strong> für Mitgliedshochschulen (uni-assist-Hochschulen) inDeutschland <strong>die</strong> Bewerbungsunterlagen ausländischer Stu<strong>die</strong>nbewerber/innen an zentraler Stelle prüft <strong>und</strong> eine Vorauswahl der Bewerber/innentrifft. Bewerbungen über uni-assist sind gebührenpflichtig.ZABZentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Die ZAB ist eine Einrichtungder Kultusministerkonferenz (KMK). „Die Zentralstelle für ausländischesBildungswesen ist <strong>die</strong> zentrale Stelle für <strong>die</strong> Bewertung ausländischerQualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische <strong>und</strong>berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungenfür Bildungseinrichtungen, Behörden <strong>und</strong> Privatpersonen. Siebeantwortet jedes Jahr etwa 27.000 Anfragen.“ Die ZAB formuliert imAuftrag der Länder Empfehlungen für <strong>die</strong> Bewertung ausländischer Vorbildungen.Sie gilt Beratungseinrichtungen wie der <strong>Bildungsberatung</strong> GarantiefondsHochschule <strong>und</strong> den Anerkennungsstellen der Länder als <strong>die</strong>kompetente Fachinstanz in Anerkennungsfragen. (s. Homepage der KMK)ZVS(s. Hochschulstart.de)125


126


AnhangAnhangAdressverzeichnis der<strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds HochschuleLiteratur- <strong>und</strong> QuellenverzeichnisWeblinksAutor/-innenlisteBestellformular für Informationen zur Förderung<strong>und</strong> Beratung nach dem Garantiefonds Hochschule127


AdressenKoordinierungsstelle <strong>Bildungsberatung</strong> GF HBAG Katholische JugendsozialarbeitCarl-Mosterts-Platz 140477 DüsseldorfHeiner TerborgBüro: Irina FafenrotTelefon: 0211 / 94485-28 (Heiner Terborg)Telefon: 0211 / 94485-29 (Irina Fafenrot)Telefax: 0211 / 486509E-Mail: heiner.terborg@jugendsozialarbeit.deE-Mail: irina.fafenrot@jugendsozialarbeit.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMDdes Caritasverbandes AachenScheibenstraße 1652070 Aachen ► jeden MittwochTelefon: 0241/949270c/o Humboldt-HausPontstraße 4152062 Aachen ► jeden Donnerstag10–17 UhrWilli HendrichsE-Mail: w.hendrichs@caritas-aachen.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD des CJD BerlinEmdener Str. 5910551 BerlinBeate MilluksBüro: N.N.Telefon: 030 / 394 081 56Telefax: 030 / 394 081 57E-Mail: beate.milluks@cjd-berlin.de128


Adressen<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der AWO BerlinWillmanndamm 1210827 BerlinRegina WeizBüro: Annette BoyajianTelefon: 030 / 2219226-10 (Regina Weiz)030 / 2219226-00 (Annette Boyajian)Telefax: 030 / 221922651E-Mail: regina.weiz@awoberlin.deannette.boyajian@awoberlin.de<strong>Bildungsberatung</strong> GF H beim JMD des Caritasverbandes BerlinSchillerstraße 812207 BerlinIrmgard RütherBüro: Arevik HakobyanTelefon: 030 / 6663408-01Telefax: 030 / 6663408-03E-Mail: i.ruether@caritas-berlin.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD EssenFriedrich-Lange-Straße 5 – 745356 EssenHeidi WeddingBüro: N.N.Telefon: 0201 / 8391-4244Telefax: 0201 / 8391-4297E-Mail: heidi.wedding@jmdessen.de129


Adressen<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der AWO Frankfurt/M.Allerheiligentor 2 – 460311 FrankfurtDr. Heinz MüglichBüro: Ellen ZimmermannTelefon: 069 / 2097399-16 (Dr. Heinz Müglich)069/ 2097399-15 (Ellen Zimmermann)Telefax: 069/ 2097 9920E-Mail: h-mueglich@awo-hessensued.dejmd-vw@awo-hessensued.de (Fr. Zimmermann)Bildunsgberatungsstelle GF H der Inneren Mission<strong>und</strong> Ev. Hilfswerk in FriedlandHeimkehrerstraße 1837133 FriedlandAndrea Schwarzbach ► DienstagRamona Ramm ► MittwochBüro: Magdalena FaberTelefon: 05504 / 282Telefax: 05504 / 504E-Mail: a.schwarzbach@im-friedland.deramona.ramm@caritas-kassel.dem.faber@im-friedland.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der Caritas GeilenkirchenPater-Briers-Weg 8552511 GeilenkirchenWilli Hendrichs ► Montag, Dienstag, FreitagBüro: Iryna VerbanovichTelefon: 02451 / 7616Telefax: 02451 / 7604E-Mail: w.hendrichs@caritas-aachen.dei.verbanovich@caritas-aachen.de130


Adressen<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H bei der Inneren Mission<strong>und</strong> Ev. Hilfswerk GöttingenReinhäuser Landstraße 5737083 GöttingenAndrea Schwarzbach ► Montag, Mittwoch, DonnerstagBüro: Elena MingalevaTelefon: 0551 / 7703777Telefax: 0551 / 507744E-Mail: a.schwarzbach@im-friedland.dee.mingaleva@im-friedland.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD des CJD HamburgGlockengießerwall 1720095 HamburgAnna WieheViviane LagodzkiBüro: Brigitte KöhnkeTelefon: 040 / 211118118 (Anna Wiehe)040 / 211118117 (Viviane Lagodzki)040 / 211118111 (Brigitte Köhnke)Telefax: 040 / 211118120E-Mail: anna.wiehe@cjd-hamburg-eutin.deviviane.lagodzki@cjd-hamburg-eutin.debrigitte.koehnke@cjd-hamburg-eutin.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der Caritas HannoverKopernikusstraße 330167 HannoverLothar HeimbergBüro: Martyna SkripekTelefon: 0511 / 328526Telefax: 0511 / 328187E-Mail: l.heimberg@caritas-hannover.dem.skripek@caritas-hannover.de131


Adressen<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMDdes Caritasverbandes KasselDie Freiheit 234117 KasselRamona Ramm ► Montag, DonnerstagBüro: Julia SchreinerTelefon: 0561/7004-141Telefax: 0561/7004-250E-Mail: ramona.ramm@caritas-kassel.deJulia.schreiner@jmd-caritas-kassel.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der KJW KölnAn St. Katharinen 550678 KölnNicole LambertzBüro: Christoph PogodaTelefon: 0221 / 92133574Telefax: 0221 / 92133589E-Mail: nicole.lambertz@kjw-koeln.dechristoph.pogoda@kjw-koeln.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD Naomi e.V. LeipzigBerliner Straße 18 – 2004105 LeipzigDirk FelgnerBüro: Gabriela ReinsbergerTelefon: 0341 / 56145-24Telefax: 0341 / 56145-26E-Mail: jmd-felgner@naomi-leipzig.dejmd-reinsberger@naomi-leipzig.de132


Adressen<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD LudwigshafenLudwigstraße 67 – 6967059 LudwigshafenJutta HofmannBüro: Jana WiederkehrTelefon: 0621 / 59802-25Telefax: 0621 / 59802-22E-Mail: jutta.hofmann@caritas-speyer.deJana.Wiederkehr@caritas-speyer.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H bei Beruf & Bildung gGmbH(Innere Mission)Seidelstraße 480335 MünchenElif DazkirBüro: Melanie SeidlTelefon: 089 / 288168-44Telefax: 089 / 288168-11E-Mail: edazkir@im-muenchen.demseidl@im-muenchen.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD des CJD NürnbergRollnerstraße 11190408 NürnbergSandra KochBüro: Irmgard MüllerTelefon: 0911 / 9933296 (Sandra Koch)0911 / 9933295 (Irmgard Müller)0911 / 993320 (Zentrale)Telefax: 0911 / 9933210E-Mail: sandra.koch@cjd.deirmgard.mueller@cjd.de133


Adressen<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der Caritas OsnabrückJohannisstraße 9149074 OsnabrückGabriele StajerBüro: Ingeburg NiehausTelefon: 0541 / 3414-41 (Frau Stajer)0541 / 3414-51 (Frau Niehaus)Telefax: 0541 / 3414-91E-Mail: gstajer@caritas-os.deiniehaus@caritas-os.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD IN VIA StuttgartOlgastraße 6270182 StuttgartIrene Schaefer-VischerBüro: Katharina KarasTelefon: 0711 / 248931-190711 / 248931-17 (allgemein)Telefax: 0711 / 248931-30E-Mail: i.schaefer-vischer@invia-drs.dek.karas@invia-drs.de<strong>Bildungsberatung</strong>sstelle GF H beim JMD der AWO StuttgartOlgastraße 6370182 StuttgartIngeborg von StockumBüro: Viktoria Kanarikova ► Montag, Mittwoch.Telefon: 0711/ 21061-19 (Ingeborg von Stockum)0711 / 21061-18 (Viktoria Kanarikova)0711 / 21061-70 (allgemein)Telefax: 0711 / 21061-63E-Mail: viktoria.kanarikova@awo-stuttgart.deingeborg.vonstockum@awo-stuttgart.de134


Literatur, Quellen, WeblinksLiteraturDi Fulvio, Luca 2011: Der Junge, der Träume schenkte. Bastei LübbeVerlag, KölnGehring, Wolfgang 2002: Ein Rahmenwerk zur Einführung vonLeistungs punktsystemen. 2. überarbeitete <strong>und</strong> erweiterte Ausgabe. Ulm:Universitäts-Verlag, UlmGieseke, Wiltrud 2000: Beratung in der Weiterbildung – Ausdifferenzierung derBeratungsbedarfe. In: Nuissl, Ekkehard; Schiermann, Christiane; Siebert, Herbert:REPORT Literatur- <strong>und</strong> Forschungsreport Weiterbildung. Nr. 46, BielefeldHell, Benedikt 2007: Die Prozentrangnormierung als Alternative zumbisherigen Umrechnungsverfahren ausländischer Sek<strong>und</strong>arabschlussnotenfür <strong>die</strong> Verwendung in den Zulassungsverfahren deutscher Hochschulen,Hochschulmanagement Bd. 4, S. 93 – 99Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf <strong>und</strong> Beschäftigunge.V. (Hrg): „Perspektiven guter Beratung – Weiterentwicklung der Qualität<strong>und</strong> Professionalität in der Bildungs- <strong>und</strong> Berufsbegleitung.“ Tagungsdokumentation19. Januar 2012, BerlinNiedlich, Florian 2007: „Bestandsaufnahme in der Bildungs-, Berufs- <strong>und</strong>Beschäftigungsberatung <strong>und</strong> Entwicklung gr<strong>und</strong>legender Qualitätsstandards.“Abschlussbericht der im Auftrag des BMBF durch Ramboll erstellten Stu<strong>die</strong>.Stroppe, Lutz 2012: in: Terborg, Heiner (BAG KJS Hrg.) „Jugend bilden– Deutschland stärken“, DüsseldorfTheilacker, Kraus, Grosch 1992/2003: „Berufswahl mit System – EineHilfe zur Berufsfindung“, Hrg. Otto Benecke Stiftung e.V., Bonn135


Literatur, Quellen, WeblinksR<strong>und</strong>schreibenZDH-R<strong>und</strong>schreiben 3. März 2011ZDH-R<strong>und</strong>schreiben, 24. März 2011DHKT-R<strong>und</strong>schreiben, 20. Dezember 2011DHKT-R<strong>und</strong>schreiben, 21. Februar 2012DHKT-R<strong>und</strong>schreiben, 8. März 2012ZDH-R<strong>und</strong>schreiben, 17. August 2012PressemitteilungenPressemeldung ZDH, 30. März 2012Pressemeldung BMBF, 5. November 2012Weblinkswww.anabin.dewww.anerkennung-in-deutschland.dewww.das-neue-bafoeg.dewww.bagkjs.dewww.bagkjs.de/bildungsberatung_garantiefonds_hochschulewww.berufenet.arbeitsagentur.dewww.forum-beratung.dewww.ihk-fosa.dewww.jmd-portal.dewww.kmk.org/zab/zeugnisbewertungenhttp://netzwerk-iq.de/136


Autoren <strong>und</strong> AutorinnenUlrike Benzer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der IQ-Fachstelle „Anerkennungausländischer Berufsqualifikationen“ in NürnbergBarbara Buchal-Höver ist Leiterin der Zentralstelle für ausländischesBildungswesen bei der KMKAndreas Haberl, M.A., ist Hauptabteilungsleiter Berufliche Bildung beider Handwerkskammer WiesbadenLothar Heimberg ist Bildungsberater GF H mit Sitz in Hannover beidem Träger der Caritas. Bis zur Überleitung der <strong>Bildungsberatung</strong> 2009leitete er für <strong>die</strong> Otto Benecke Stiftung e.V. den <strong>Bildungsberatung</strong>sbereichHamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein <strong>und</strong>Mecklenburg-Vorpommern.Jutta Hofmann ist Bildungsberaterin GF H mit Sitz in Ludwigshafen beidem Träger der Caritas. Bis zur Überleitung der <strong>Bildungsberatung</strong> 2009leitete sie für <strong>die</strong> Otto Benecke Stiftung e.V. den <strong>Bildungsberatung</strong>sbereichBayern <strong>und</strong> Baden-Württemberg.Viviane Lagodzki ist Bildungsberaterin GF H mit Sitz in Hamburg beidem Träger des CJD. Sie berät <strong>junge</strong> <strong>Migrantinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Migranten</strong> inHamburg, Bremen, Schleswig-Holstein <strong>und</strong> Mecklenburg-Vorpommern.Heiner Terborg ist Referent bei der BAG KJS. Er koordiniert <strong>die</strong> b<strong>und</strong>esweite<strong>Bildungsberatung</strong> GF H <strong>und</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit der OttoBenecke Stiftung e.V.José Torrejón ist Referent bei der BAG KJS <strong>und</strong> B<strong>und</strong>estutor JMD inKatholischer Trägerschaft.137


Autoren <strong>und</strong> AutorinnenStephan Treu ist Mitarbeiter der IHK FOSA, NürnbergHeidi Wedding ist Bildungsberaterin GF H bei der evangelischen Kirchein Essen. Bis zur Überleitung der <strong>Bildungsberatung</strong> 2009 leitete sie für<strong>die</strong> Otto Benecke Stiftung e.V. den <strong>Bildungsberatung</strong>sbereich Nordrheinwestfalen,Hessen, Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Saarland.138


BestellformularB<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaftKatholische JugendsozialarbeitKoordinierungsstelle <strong>Bildungsberatung</strong> GF­Hz. H. Frau FafenrotCarl-Mosterts-Platz 140477 DüsseldorfTelefax (0211) 486509<strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds HochschuleBestellung von Flyern/BroschürenBitte schicken Sie mir/uns an <strong>die</strong> unten stehende Anschrift folgende Flyer/Broschüren zur <strong>Bildungsberatung</strong> Garantiefonds Hochschule:Nr. Bezeichnung Anzahl1 Flyer Hochschulstudium2 Flyer Sprachkompetenz für eine akademische Laufbahn3 Flyer Akademiker4 Flyer Hochschulorientierte Beratung <strong>und</strong> Förderung5 Flyer Abitur <strong>und</strong> Fachhochschulreife6 Broschüre „Jugend bilden – Deutschland stärken“Datum:Unterschrift:Institution:Straße/Nr.:PLZ/Ort:Telefon:139


140


<strong>Bildungsberatung</strong>Garantiefonds Hochschule

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!