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Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die ...

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Gutachter- <strong>und</strong> AnerkennungsstellenFür andere Behörden ist <strong>die</strong> ZAB nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Verwaltungsverfahrensgesetzes(§§ 4, 5, 8 VwVfG) im Wege der Amtshilfe gehalten,auf Anfrage gutachtliche Stellungnahmen abzugeben, wenn durch <strong>die</strong>Hilfeleistung <strong>die</strong> Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben nicht ernstlich gefährdetwird.Gerichte, BAföG-Ämter, Auswärtiges Amt oder Renten- <strong>und</strong> Sozialversicherungsträgerzum Beispiel können sich mit der Bewertung ein <strong>und</strong>derselben Qualifikation aus unterschiedlichen Gesichtspunkten befassen.Die ZAB ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Fachkenntnis für alle <strong>die</strong>se Behörden ein hilfreicherAnsprechpartner. Allerdings besteht für <strong>die</strong> ZAB angesichts deserheblichen Aufgabenzuwachses <strong>und</strong> der gestiegenen Anzahl der Anfrageneinerseits sowie der im Zuge der Anerkennungsgesetze gefordertenDifferenzierung bei Anfragen zur beruflichen Anerkennung andererseitsderzeit <strong>die</strong> Notwendigkeit, <strong>die</strong> mögliche Übernahme von Anfragen imWege der Amtshilfe kritisch zu prüfen.Die ZAB als Nationale InformationsstelleIm internationalen Kontext arbeitet <strong>die</strong> ZAB eng mit den nationalenÄquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC),des Europarates <strong>und</strong> der UNESCO (ENIC) zusammen. Als deutschesÄquivalenzzentrum ist <strong>die</strong> ZAB darüber hinaus an der Vorbereitung <strong>und</strong>den Verhandlungen für bilaterale Staatsabkommen über <strong>die</strong> gegenseitigeAnerkennung im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) beteiligt.Ausländische Anerkennungsstellen können über <strong>die</strong> ZAB Informationenzum deutschen Bildungswesen einholen, <strong>die</strong> ihnen <strong>die</strong> Bewertung <strong>und</strong>Anerkennung einer in Deutschland absolvierten Ausbildung im Auslanderleichtern. Darüber hinaus wurde <strong>die</strong> ZAB von der B<strong>und</strong>esregierung alsnationale Informationsstelle im Rahmen der Anwendung der EU-Richtlinie2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen benannt.59

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