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Erforderliche Nachrüstungen bei historischen Kraftfahrzeugen

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Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein. Verfügen diese Fahrzeuge über geschlosseneAufbauten sind zusätzlich Fahrtrichtungsanzeiger notwendig.Diese Bauteile müssen keine E-Prüfzeichen aufweisen, jedoch müssen sie eine in etwagleiche Wirkung erreichen. Bei den Anbringungsmaßen können geringfügige Abweichungenhingenommen werden, wenn andernfalls das historische Erscheinungsbild zu starkbeeinträchtigt wird. Eine Anbringung mittels demontierbarer Leuchtenträger ist zulässig.Fahrzeuge die diesen Mindestanforderungen genügen, können unter Vorschreibung derStandardauflagen für historische Kraftfahrzeuge genehmigt werden.Für den Bundesminister:Dr. Wilhelm Kastelektronisch gefertigtIhr(e) Sachbear<strong>bei</strong>ter/in:Dipl.-Ing. Dieter KarlTel.: +43 (1) 71162 65 5716Fax: +43 (1) 71162 65 5073e-mail: dieter.karl@bmvit.gv.atSeite 2 von 2

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