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S A T Z U N G der Jagdgenossenschaft Braunfels - Stadt Braunfels

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<strong>Jagdgenossenschaft</strong>ssatzung________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________(2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Umlagen erheben.§ 4OrganeOrgane <strong>der</strong> Genossenschaft sinda) <strong>der</strong> Jagdvorstand,b) die Genossenschaftsversammlung.§ 5Jagdvorstand(1) Der Jagdvorstand besteht aus 7 Personen, die Jagdgenossen seinmüssen; die Amtszeit beträgt bis zu 6 Jahre.Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.(2) Die Mitglie<strong>der</strong> des Jagdvorstandes verteilen sich wie folgt:- je <strong>Stadt</strong>teil 1 Mitglied = 6 Mitglie<strong>der</strong>- <strong>der</strong> jeweilige Bürgermeister = 1 Mitglied<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Braunfels</strong>Das Vorschlagsrecht zur Wahl <strong>der</strong> jeweiligen Vorstandsmitglie<strong>der</strong> undihrer persönlichen Stellvertreter steht ausschließlich den jeweiligenEigentümergruppen zu.Wählbar ist je<strong>der</strong> Jagdgenosse, <strong>der</strong> das 18. Lebensjahr vollendet hatund uneingeschränkt im Besitz <strong>der</strong> staatsbürgerlichen Rechte ist.(3) Der Jagdvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einenStellvertreter, <strong>der</strong> den Vorsitzenden im Verhin<strong>der</strong>ungsfall vertritt(4) Der Jagdvorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich undaußergerichtlich. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen desJagdvorstandes unter Mitteilung <strong>der</strong> Tagesordnung ein und leitet dieSitzung. Dies gilt auch für Sitzungen <strong>der</strong> Genossenschaftsversammlungim Sinne des § 7.<strong>Stadt</strong> <strong>Braunfels</strong> Seite 2 von 7_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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