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A|L|M Jahrbuch 2008

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4<br />

4.1 Die KJM im System der<br />

»regulierten Selbstregulierung«<br />

Internet, Handy und Computerspiele sind aus<br />

dem Leben vieler Kinder und Jugendlicher nicht<br />

mehr wegzudenken. Sie bilden eine wichtige<br />

Größe im Prozess der Identitätsentwicklung, in<br />

ihrer Lebens- und Erfahrungswelt. Dabei werden<br />

die jugendschutzrelevanten Themen, mit denen<br />

sich die Kommission für Jugendmedien schutz<br />

(KJM) auseinandersetzen muss, angesichts der<br />

zunehmenden Konvergenz der Me dien immer<br />

vielfältiger. Abzuwägen zwischen der Kunst- und<br />

Informationsfreiheit auf der einen Seite und<br />

dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auf<br />

der anderen Seite ist die Herausforderung an<br />

die KJM.<br />

J U G E N D S C H U T Z I N R U N D F U N K<br />

U N D I N T E R N E T<br />

Ob Fotohandy, Spielkonsole oder das<br />

gute alte Fernsehen: Mattscheiben und Moni-<br />

tore buhlen um unsere Aufmerksamkeit. Die<br />

Faszi nation ist verständlich: Wir kommunizie-<br />

ren, spielen und lernen mit den Bilderwelten.<br />

Abb.<br />

9<br />

Gewaltdarstellungen<br />

➔ Genretypische Darstellung von Gewalthandlungen<br />

➔ Realitätsnähe des Genres<br />

➔ Grundstimmung der Sendung<br />

➔ Ausprägung der Gewaltaktionen<br />

➔ Spannungspotenzial der Sendung<br />

➔ Kontext der Gewaltausübung: Identifikationsangebote<br />

durch Gewalt ausübende Figuren<br />

➔ Filmtechnische Gestaltung<br />

Für Kinder und Jugendliche wächst aber auch<br />

die Gefahr negativer Medienerfahrungen. Ziel<br />

des Jugendmedienschutzes ist es, Einfl üsse der<br />

Erwach senenwelt, die dem Entwicklungsstand<br />

von Kindern und Jugendlichen noch nicht ent-<br />

sprechen, möglichst gering zu halten und min-<br />

derjährige Mediennutzer bei ihrer Persönlich-<br />

keitsentwicklung zu unterstützen. Es ist Aufga-<br />

be des Jugendmedienschutzes, Medieninhalte<br />

aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu be-<br />

urteilen und deren öffentliche Verbreitung zu re-<br />

geln. Auf der Basis gesetzlicher Regeln und re-<br />

levanter Forschungserkenntnisse prüft die KJM<br />

Medieninhalte auf die Einhaltung gesellschaft-<br />

licher Werte und Normen.<br />

Umgesetzt wird der Jugendmedienschutz<br />

nach dem System der »regulierten Selbstregulie-<br />

rung«. Das bedeutet, dass sich Aufsicht und An-<br />

bieter gemeinsam für den Schutz von Kindern<br />

und Jugendlichen einsetzen. Die KJM wacht als<br />

zentrales Aufsichtsorgan über die Einhal tung<br />

der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugend-<br />

Beurteilungskriterien für Entwicklungsbeeinträchtigung<br />

im Rundfunk<br />

Sexualdarstellungen<br />

➔ Sexualdarstellungen, die nicht dem Entwicklungsstand<br />

von Kindern und Jugendlichen entsprechen<br />

wie außergewöhnliche Sexualpraktiken<br />

➔ Stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden<br />

Verhaltensmustern<br />

➔ Verknüpfung von Sexualität und Gewalt, insbesondere,<br />

wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind<br />

➔ Verharmlosung oder Idealisierung von Prostitution<br />

Quelle: Kriterienkatalog der KJM für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien<br />

schutz im privaten Rundfunk und in Telemedi-<br />

en; die Landesmedienanstalten beobachten die<br />

Angebote und setzen die Maßnahmen um. Die<br />

KJM arbeitet dabei eng mit der Bundesprüfstel-<br />

le für jugendgefährdende Medien (BPjM) zusam-<br />

men; das Länderorgan jugendschutz.net ist or-<br />

ganisatorisch an die KJM angebunden. Mit der<br />

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und<br />

den obersten Landesjugendbehörden fi ndet ein<br />

regelmäßiger Austausch statt.<br />

4.2 Problemfelder im Rundfunk<br />

Ob gewalthaltige Spielfi lme, Erotikthemen am<br />

Nachmittag oder der Start eines neuen Extrem-<br />

formats – die Landesmedienanstalten erreichten<br />

eine Vielzahl von Beschwerden über das Pro-<br />

grammangebot deutscher Fernsehanbieter. Um<br />

den Beschwerden nachzugehen, sichtet und<br />

bewertet die für die Aufsicht des betreffenden<br />

Fernsehanbieters zuständige Landesmedien-<br />

anstalt das Angebot. Besteht ein Verdacht auf<br />

einen Jugendschutzverstoß, legt die Landes-<br />

medienanstalt den Fall der KJM vor, die eine<br />

abschließende Prüfung und Entscheidung über<br />

den Verstoß und die zu treffenden Maßnah-<br />

men trifft. Daneben führt die KJM-Stabsstelle<br />

auch eine stichprobenweise Programmbeob-<br />

achtung durch, um bei aktuellen Fällen, die in<br />

der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden,<br />

schnell handeln zu können.<br />

DSDS: Entwicklungsbeeinträchtigende<br />

Auftritte ■ Ein Fernsehformat, das seit Jahren<br />

regelmäßig nicht nur in der KJM, sondern auch<br />

in der Öffentlichkeit für Aufregung sorgt, ist das<br />

Format »Deutschland sucht den Superstar« (DS-<br />

DS). Die KJM hat im Februar <strong>2008</strong> ein Bußgeld<br />

in Höhe von 100.000 Euro gegen RTL verhängt,<br />

wegen wiederholter Jugendschutzverstöße in<br />

den Castingsendungen von DSDS. »Beleidi-<br />

gende Äußerungen und antisoziales Verhalten<br />

werden in dem TV-Format als Normalität darge-<br />

stellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt,<br />

die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt<br />

widersprechen. Das kann vor allem auf Kin-<br />

der unter zwölf Jahren desorientierend wirken«,<br />

begrün dete der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-<br />

Dieter Ring die Sanktionen.<br />

Die KJM kritisierte insbesondere auch die<br />

redaktionelle Gestaltung der Castingauftritte<br />

durch RTL, die die Kandidaten durch Einblen-<br />

dungen von Untertiteln und Animationen ge-<br />

zielt lächerlich machte und sie damit dem Spott<br />

eines Millionenpublikums aussetzte. Hinzu kam,<br />

dass die entsprechenden Szenen nicht nur im<br />

Fernsehen ausgestrahlt wurden, sondern auch<br />

als Clips über mehrere Internetplattformen ver-<br />

breitet wurden. Die KJM forderte RTL mehrfach<br />

auf, sich dafür einzusetzen, entsprechende Clips<br />

aus den Internetportalen zu entfernen. Der Fall<br />

zeigt, dass sich die Verantwortung der TV-An-<br />

bieter im Jugendschutz aufgrund der fortschrei-<br />

tenden Konvergenz der Medien nicht mehr nur<br />

auf im Fernsehen, sondern auch auf im Internet<br />

oder über mobile Medien ausgestrahlte Inhalte<br />

erstrecken muss.<br />

4.3 Problemfelder bei Telemedien<br />

Der Begriff Telemedien fasst die zum Teil<br />

schwierig abgrenzbaren Teledienste und Medi-<br />

endienste zusammen. Als Oberbegriff für elek-<br />

tronische Informations- und Kommunikations-<br />

dienste wurde er erstmals im JMStV gebraucht.<br />

Neben einer Reihe von Internetdiensten wer-<br />

4 6 ALM <strong>Jahrbuch</strong> <strong>2008</strong> ALM <strong>Jahrbuch</strong> <strong>2008</strong> 47<br />

M E D I E N P O L I T I K U N D R E G U L I E R U N G J U G E N D S C H U T Z

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