Kartellgericht weist Klage ab - bei Taxi 60160
Kartellgericht weist Klage ab - bei Taxi 60160
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BUNdESläNdER aktuell<br />
Tirol<br />
Neue landesbetriebsordnung<br />
Einige Änderungen in der Tiroler Landesbetriebsordnung wurden vom Fach-<br />
gruppen-Ausschuss bereits beschlossen und werden <strong>ab</strong> 1.1.2013 in Kraft treten.<br />
Die größte Neuerung in der Betriebsordnung<br />
betrifft das <strong>Taxi</strong>gewerbe. So<br />
werden auch in Tirol <strong>ab</strong> Jahresbeginn<br />
2013 als <strong>Taxi</strong> nur mehr Fahrzeuge zugelassen,<br />
die den Euro-5- Emissionsgrenzwerten<br />
entsprechen. Von dieser<br />
Bestimmung des § 3 Abs. 2 befreit sind<br />
jedoch Ersatzfahrzeuge und Fahrzeuge<br />
für das Mietwagengewerbe.<br />
Neu in die Betriebsordnung aufgenommen<br />
wurde, dass als Mietwagen ein<br />
Pkw mit weniger als 4 Türen verwendet<br />
werden kann und der kraftfahrrecht-<br />
Salzburg<br />
Neuer <strong>Taxi</strong>tarif seit august<br />
Per Landesverordnung sind seit<br />
10. August 2012 nun auch für die<br />
Gemeinden St. Johann im Pongau,<br />
Bischofshofen, Wagrain, Schwarzach,<br />
St. Veit im Pongau, Altenmarkt und<br />
Goldegg verbindliche <strong>Taxi</strong>tarife und<br />
der Gebrauch von Taxametern vorgeschrieben.<br />
Geht es nach dem für Gewerbeangelegenheiten<br />
zuständigen Landesrat<br />
Walter Blachfellner, dann sollen recht<br />
bald im gesamten Bundesland die<br />
freien Tarife verschwinden.<br />
„<strong>Taxi</strong>preise über den Daumen gehören<br />
sich für ein Tourismusland nicht", sagt<br />
Erwin Leitner, der per Landesverordnung<br />
auch für die Gemeinden Zell am<br />
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lich für weniger als vier Personen <strong>ab</strong>gesehen<br />
vom Lenker zugelassen ist.<br />
Bei der Anbringung am Armaturenbrett<br />
sind Name und Standort des Gewer<strong>bei</strong>nh<strong>ab</strong>ers<br />
sowie die Fahrpreise, soweit<br />
jedoch für die Standortgemeinde ein<br />
<strong>Taxi</strong>tarif festgelegt worden ist, die Tarife<br />
für den Fahrgast gut sichtbar anzubringen.<br />
Nicht mehr angegeben werden<br />
muss das Kennzeichen des <strong>Taxi</strong>s.<br />
Ersatzlos gestrichen wird § 7 mit der<br />
Bestimmung, dass der Ort, an dem das<br />
See-Kaprun, Saalfelden sowie für den<br />
Flachgau und Oberpinzgau verbindliche<br />
Tarife einführen will. „Der Fahrgast<br />
will Tarifsicherheit, und die Unternehmer<br />
wollen gut leben können", sagt<br />
Erwin Leitner. „Mit klaren Tarifen hören<br />
sich die Gästeklagen, <strong>ab</strong>er auch das<br />
Feilschen auf".<br />
Eine Anpassung des verbindlichen<br />
Tarifs für die Gemeinde Saalbach-<br />
Hinterglemm als auch für die Stadt<br />
Salzburg und die Gemeinden<br />
Bergheim und Wals-Siezenheim erfolgte<br />
im November letzten Jahres.<br />
Hallo <strong>Taxi</strong> 3|12<br />
Verbandszeug untergebracht ist, gekennzeichnet<br />
sein muss, da die meisten<br />
Fahrzeughersteller ohnehin die<br />
Kennzeichnung vornehmen.<br />
Neu ist § 13 (2): Der Lenker hat Wechselgeld<br />
in ausreichender Höhe mitzuführen,<br />
sodass es ihm möglich ist Geldscheine<br />
bis € 50,- jederzeit wechseln zu<br />
können. Für alle darüber hinausgehenden<br />
Geldscheine (€ 100,–; € 200,– und<br />
€ 500,–) besteht keine Verpflichtung<br />
des Lenkers, diese jederzeit wechseln<br />
zu können.<br />
Nach massiven Beschwerden über stark überzogene <strong>Taxi</strong>preise in einigen<br />
Salzburger Regionen, in denen keine verordneten <strong>Taxi</strong>tarife sondern<br />
Freipreisvereinbarungen gelten, hat Fachgruppen-Obmann Erwin Leitner<br />
entschlossen reagiert: Seit August gibt es einen verbindlichen Tarif.<br />
„taxipreise über den daumen gehören sich für ein tourismusland nicht",<br />
ist fg-Obmann Erwin Leitner überzeugt und setzt auf ein klares tarifsystem