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Kartellgericht weist Klage ab - bei Taxi 60160

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BUNdESläNdER aktuell<br />

Tirol<br />

Neue landesbetriebsordnung<br />

Einige Änderungen in der Tiroler Landesbetriebsordnung wurden vom Fach-<br />

gruppen-Ausschuss bereits beschlossen und werden <strong>ab</strong> 1.1.2013 in Kraft treten.<br />

Die größte Neuerung in der Betriebsordnung<br />

betrifft das <strong>Taxi</strong>gewerbe. So<br />

werden auch in Tirol <strong>ab</strong> Jahresbeginn<br />

2013 als <strong>Taxi</strong> nur mehr Fahrzeuge zugelassen,<br />

die den Euro-5- Emissionsgrenzwerten<br />

entsprechen. Von dieser<br />

Bestimmung des § 3 Abs. 2 befreit sind<br />

jedoch Ersatzfahrzeuge und Fahrzeuge<br />

für das Mietwagengewerbe.<br />

Neu in die Betriebsordnung aufgenommen<br />

wurde, dass als Mietwagen ein<br />

Pkw mit weniger als 4 Türen verwendet<br />

werden kann und der kraftfahrrecht-<br />

Salzburg<br />

Neuer <strong>Taxi</strong>tarif seit august<br />

Per Landesverordnung sind seit<br />

10. August 2012 nun auch für die<br />

Gemeinden St. Johann im Pongau,<br />

Bischofshofen, Wagrain, Schwarzach,<br />

St. Veit im Pongau, Altenmarkt und<br />

Goldegg verbindliche <strong>Taxi</strong>tarife und<br />

der Gebrauch von Taxametern vorgeschrieben.<br />

Geht es nach dem für Gewerbeangelegenheiten<br />

zuständigen Landesrat<br />

Walter Blachfellner, dann sollen recht<br />

bald im gesamten Bundesland die<br />

freien Tarife verschwinden.<br />

„<strong>Taxi</strong>preise über den Daumen gehören<br />

sich für ein Tourismusland nicht", sagt<br />

Erwin Leitner, der per Landesverordnung<br />

auch für die Gemeinden Zell am<br />

6<br />

lich für weniger als vier Personen <strong>ab</strong>gesehen<br />

vom Lenker zugelassen ist.<br />

Bei der Anbringung am Armaturenbrett<br />

sind Name und Standort des Gewer<strong>bei</strong>nh<strong>ab</strong>ers<br />

sowie die Fahrpreise, soweit<br />

jedoch für die Standortgemeinde ein<br />

<strong>Taxi</strong>tarif festgelegt worden ist, die Tarife<br />

für den Fahrgast gut sichtbar anzubringen.<br />

Nicht mehr angegeben werden<br />

muss das Kennzeichen des <strong>Taxi</strong>s.<br />

Ersatzlos gestrichen wird § 7 mit der<br />

Bestimmung, dass der Ort, an dem das<br />

See-Kaprun, Saalfelden sowie für den<br />

Flachgau und Oberpinzgau verbindliche<br />

Tarife einführen will. „Der Fahrgast<br />

will Tarifsicherheit, und die Unternehmer<br />

wollen gut leben können", sagt<br />

Erwin Leitner. „Mit klaren Tarifen hören<br />

sich die Gästeklagen, <strong>ab</strong>er auch das<br />

Feilschen auf".<br />

Eine Anpassung des verbindlichen<br />

Tarifs für die Gemeinde Saalbach-<br />

Hinterglemm als auch für die Stadt<br />

Salzburg und die Gemeinden<br />

Bergheim und Wals-Siezenheim erfolgte<br />

im November letzten Jahres.<br />

Hallo <strong>Taxi</strong> 3|12<br />

Verbandszeug untergebracht ist, gekennzeichnet<br />

sein muss, da die meisten<br />

Fahrzeughersteller ohnehin die<br />

Kennzeichnung vornehmen.<br />

Neu ist § 13 (2): Der Lenker hat Wechselgeld<br />

in ausreichender Höhe mitzuführen,<br />

sodass es ihm möglich ist Geldscheine<br />

bis € 50,- jederzeit wechseln zu<br />

können. Für alle darüber hinausgehenden<br />

Geldscheine (€ 100,–; € 200,– und<br />

€ 500,–) besteht keine Verpflichtung<br />

des Lenkers, diese jederzeit wechseln<br />

zu können.<br />

Nach massiven Beschwerden über stark überzogene <strong>Taxi</strong>preise in einigen<br />

Salzburger Regionen, in denen keine verordneten <strong>Taxi</strong>tarife sondern<br />

Freipreisvereinbarungen gelten, hat Fachgruppen-Obmann Erwin Leitner<br />

entschlossen reagiert: Seit August gibt es einen verbindlichen Tarif.<br />

„taxipreise über den daumen gehören sich für ein tourismusland nicht",<br />

ist fg-Obmann Erwin Leitner überzeugt und setzt auf ein klares tarifsystem

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