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GUV-I 8595 - Das Ehrenamt - "Publikationen" der DGUV

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Mit SicherheitGutes tunHelga M., Wahlhelferin<strong>Das</strong> <strong>Ehrenamt</strong>


<strong>Das</strong> ehrenamtliche Engagemdem Schutz <strong>der</strong> geseMehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich in <strong>der</strong>Bundesrepublik Deutschland ehrenamtlich. Ohne diesenfreiwilligen Einsatz würde unsere Gesellschaft kaum funktionieren,viele Aufgaben könnten nicht wahrgenommenwerden. <strong>Ehrenamt</strong>liche sind an den verschiedensten Stellenin den unterschiedlichsten Funktionen aktiv.Wer sich für Bund, Län<strong>der</strong> und Gemeinden o<strong>der</strong> sonstigeöffentliche Einrichtungen engagiert, genießt den Schutz <strong>der</strong>gesetzlichen Unfallversicherung.Was ist ein <strong>Ehrenamt</strong>?<strong>Ehrenamt</strong>lich Tätige handeln auf freiwilliger Basis undnicht auf Grund eines Arbeits- o<strong>der</strong> Dienstvertrages.Die ehrenamtliche Tätigkeit ist unentgeltlich. Eine Aufwandsentschädigungberührt die ehrenamtliche Tätigkeitnicht.<strong>Ehrenamt</strong>lich Tätige nehmen im Auftrag einer öffentlichenEinrichtung bestimmte übertragene Aufgaben wahr.Die gesetzliche Unfallversicherung ...... ist Teil des Systems <strong>der</strong> sozialen Sicherheit <strong>der</strong> BundesrepublikDeutschland. Neben <strong>der</strong> gesetzlichenKranken- und Rentenversicherung, <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherungund <strong>der</strong> Pflegeversicherung ist die gesetzlicheUnfallversicherung eine weitere Säule im System <strong>der</strong>sozialen Sicherheit.Die gesetzliche Unfallversicherung bietet vielen unentgeltlich,insbeson<strong>der</strong>e ehrenamtlich Tätigen Versicherungsschutzbei Unfällen.<strong>Ehrenamt</strong>lich Tätige zahlen für die Leistungen <strong>der</strong> gesetzlichenUnfallversicherung keine Beiträge.


nt untertzlichen UnfallversicherungWer ist versichert?Unter dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung stehen:ehrenamtlich Tätige in Gemeinden,Landkreisen undRegierungsbezirken (z. B.Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte,ehrenamtlicheBürgermeister) und ehrenamtlichTätige auf LandesundBundesebeneMitglie<strong>der</strong> von Selbstverwaltungsorganen(z. B. bei Sozialversicherungsträgern)Mitglie<strong>der</strong> von Beiräten,Ausschüssen und sonstigenEinrichtungen öffentlichrechtlicherKörperschaftenehrenamtliche Richter(Laienrichter) und Schöffensowie Zeugengerichtlich bestellte BetreuerWahlhelferAngehörige <strong>der</strong> FreiwilligenFeuerwehrenunentgeltlich in an<strong>der</strong>enHilfeleistungsunternehmen(zum Beispiel DeutschesRotes Kreuz, DeutscheLebens-Rettungs-Gesellschaft,Arbeiter-Samariterbund,Malteser-Hilfsdienst,Johanniter-Unfallhilfe) undim Zivilschutz Tätigegewählte Elternvertreter anSchulen und Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungenSchülerlotsenMitglie<strong>der</strong> von PrüfungsausschüssenBund, Län<strong>der</strong> und Gemeinden können Einzelpersonen unmittelbarmit bestimmten Aufgaben betrauen (z.B. bestellte Naturschutzbeauftragte,Naturschutzwarte). Die ehrenamtliche Tätigkeitist dann unfallversichert. Daneben können sie aber auchVereine o<strong>der</strong> Verbände beauftragen. <strong>Das</strong> ehrenamtliche Engagementerfolgt dann nur mittelbar für Bund, Län<strong>der</strong> und Gemeinden.Daher sind auch Personen versichert, die sich in Vereineno<strong>der</strong> Verbänden ehrenamtlich engagieren, wenn diese im Auftrago<strong>der</strong> mit Einwilligung einer Gebietskörperschaft tätig werden(z.B. Spielplatzpatenschaft, Renovierung von Schulräumen).Zuständig für alle diese Ehrenämter sind die Unfallversicherungsträger<strong>der</strong> öffentlichen Hand. Für Einzelfragen setzen Sie sichbitte mit Ihrem Unfallversicherungsträger in Verbindung.


Was ist versichert?Versichert sind die ehrenamtliche Tätigkeit selbst sowie diedirekten Wege dorthin und zurück. Auch die Teilnahme anAusbildungsveranstaltungen steht unter Versicherungsschutz.Wichtig zu wissen: Private Umwege sind vom Versicherungsschutzausgenommen.Beispiele:Werner K. engagiert sich in <strong>der</strong> Kommunalpolitik. Er istMitglied im Gemein<strong>der</strong>at seines Wohnortes. Bei <strong>der</strong> Begehung<strong>der</strong> Baustelle des neuen Bauhofs mit dem Bauausschussdes Gemein<strong>der</strong>ates stolpert er unglücklichund bricht sich den Arm.Elke S. ist in ihrer Freizeit ehrenamtlich bei <strong>der</strong> DeutschenLebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. aktiv. Bei einemLehrgang für Rettungsschwimmer erleidet sie einen Bän<strong>der</strong>rissam Sprunggelenk des rechten Fußes.BeispieleGabi M. ist Vorsitzende des Elternbeirats <strong>der</strong> Schule, dieihre beiden Kin<strong>der</strong> besuchen. Auf dem Weg zu einer Versammlungdes Elternbeirats rutscht sie auf einer Treppeim Schulgebäude aus, stürzt und bricht sich ein Bein.Peter R. ist Angehöriger <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr in seinemHeimatort. Nach dem Einsatz <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehrbei einer Massenkarambolage mit mehreren Totenund zahlreichen schwer Verletzten ist er so schwer traumatisiert,dass er über einen längeren Zeitraum hinwegpsychologisch betreut werden muss.


Was leisten wir?Ist ein Unfall eingetreten, trägt <strong>der</strong> Unfallversicherungsträgerdie Kosten für die Heilbehandlung und kommt, falls notwendig,auch für weiter gehende Rehabilitationsmaßnahmenauf, damit <strong>der</strong> Verletzte am sozialen und beruflichenLeben wie<strong>der</strong> teilnehmen kann.Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt:Arzt- und Zahnarztkostendie notwendigen Fahr- und TransportkostenArznei-, Verband- und Heilmittel, TherapienVersorgung mit Hilfsmitteln (zum Beispiel Brillen, Hörgeräte,Prothesen und <strong>der</strong>en Reparatur)die Pflege zu Hause und in HeimenLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in<strong>der</strong> Gemeinschaft (z. B. berufliche Aus- o<strong>der</strong> Weiterbildung,Wohnungshilfe)Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung imVersicherungsfall:Verletztengeld bei VerdienstausfallÜbergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe amArbeitslebenRenten an Versicherte bei bleibenden GesundheitsschädenHinterbliebenenrentegegebenenfalls Mehrleistungen nach Maßgabe <strong>der</strong> SatzungSchmerzensgeld zahlt die gesetzliche Unfallversicherungnicht.Wer finanziert die Unfallversicherung?Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung <strong>der</strong> öffentlichenHand tragen Bund, Län<strong>der</strong> und Kommunen. Für dieVersicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.


Und wenn ein Unfall passiert ...?Dann melden Sie den Unfall bitte umgehend bei <strong>der</strong> Stelle,für die Sie ehrenamtlich tätig sind. Von dort geht die Meldungweiter an den zuständigen Träger <strong>der</strong> gesetzlichenUnfallversicherung.Sollten Sie nach dem Unfall ärztlich versorgt werden müssen,teilen Sie dem behandelnden Arzt bitte mit, dass sich<strong>der</strong> Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privatenKrankenversicherung sind nicht erfor<strong>der</strong>lich, da Ärzteund Krankenhäuser direkt mit uns abrechnen. Es musskeine Praxisgebühr bezahlt werden. Auch von Zuzahlungenfür Arznei- und Heilmittel in diesem Zusammenhang sindUnfallverletzte, <strong>der</strong>en Heilbehandlung und Rehabilitationnach einem Unfall von <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherungübernommen werden, befreit.Wenn Sie sich genauer über den Versicherungsschutz vonehrenamtlich Tätigen informieren wollen, finden Sie imInternet weitere Informationen unter www.unfallkassen.de.Wenn Sie darüber hinaus Informationen wünschen, wendenSie sich bitte an den für Sie zuständigen Träger <strong>der</strong> gesetzlichenUnfallversicherung:Herausgeber: Bundesverband <strong>der</strong> Unfallkassen, Fockensteinstr. 1,81539 München. Stand: März 2007, Bestell-Nr. <strong>GUV</strong>-I <strong>8595</strong>Internet: www.unfallkassen.de

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