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Jahresbericht 2002 - Verein für Jugendhilfe eV

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VEREIN FÜRJUGENDHILFE E.V.BAMBERG <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2002</strong>


Der <strong>Verein</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> e.V.Der <strong>Verein</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> e.V. Bamberg besteht seit 1984.Er ist gemeinnützig und als Träger der freien <strong>Jugendhilfe</strong> anerkannt.AdresseLuitpoldstraße 5596052 BambergTelefon 0951 / 27984Fax 0951 / 2080828info@jugendhilfe-bamberg.dewww.jugendhilfe-bamberg.deBürozeitenDienstagDonnerstag9.00 bis 12.00 Uhr14.00 bis 19.00 Uhr und nach <strong>Verein</strong>barungOffener TreffDonnerstag 18.00 bis 21.00 Uhr(Beratungs- und Freizeitangebot)<strong>Verein</strong>svorstandErster VorsitzenderZweite VorsitzendeSchriftführerKassenwartProf. Dr. Hans-Peter Frey (UniversitätBamberg)Besaret Penzkofer (Sozialberaterin)Reiner Dietz (Dipl.-Päd., Psychotherapeut)Helmut Eichfeld (Direktor der Landeszentralbanki.R.)Hauptamtliche MitarbeiterDipl. Soz.-Päd. (FH) Wolfgang MaierDipl. Soz.-Päd. (FH) Jana KrenzJahrespraktikantinPetra PöhlmannHonorarkräfteHelga BuchdruckerUniversität Bamberg, FB Soziale Arbeit(Buchführung)2


InhaltRückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4Unser Leistungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz . . . . . . . . . . . . .6• Sozialer Trainingskurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6• Betreuungsweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10• Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13• Gesprächsweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17Präventionsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18• Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche, Heranwachsende und Eltern . . . .18• Offener Treff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18• Präventionsveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18Konzeptentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19Erfahrungsaustausch mit Justiz, Jugendamt und Polizei . . . . . . . . . . . . .20Qualitätssicherung und Gremienarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .223


RückblickDer vorliegende Bericht dokumentiert ein arbeitsreiches Jahr <strong>2002</strong>. Nochnie hatten die Fachkräfte des <strong>Verein</strong>s <strong>für</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> Bamberg eine sohohe Zahl an Zuweisungen durch die Justiz zu bearbeiten. Für genauhundert Jugendliche/Heranwachsende wurden Maßnahmen durchgeführt,fünfzehn mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg geht auf die erfreulicheEntwicklung beim Täter-Opfer-Ausgleich zurück: Dort verdreifachte sichdie Anzahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Dies ist nicht nur einBeleg <strong>für</strong> die hohe Akzeptanz dieses Instruments seitens der Justiz. Es istauch ein Zeichen des Vertrauens in die solide Umsetzung der Maßnahmedurch die Fachkräfte des VfJ. Die Zuweisungen zum Sozialen Trainingskurssind leicht zurück gegangen. Es kamen aber, wie in den Jahren zuvor,wieder drei Kurse zustande. Die Betreuungsweisungen blieben auf konstantstabilem Niveau die dritte Säule in unserem Leistungsangebot. Der <strong>Verein</strong>leistet auch einen Beitrag zu aktuellen Problemstellungen. So entstand dasKonzept zur sozialen Gruppenarbeit mit strafunmündigen Kindern auseiner konkreten Anfrage des Jugendamtes.Die hier skizzierten und nachfolgend detailliert beschriebenen Leistungenwurden im wesentlichen von zwei hauptamtlichen Fachkräften erbracht.Ohne Mithilfe durch eine Jahrespraktikantin und den gezielten Einsatzausgebildeter Honorarkräfte <strong>für</strong> zusätzlich notwendige Aufgaben in denSozialen Trainingskursen wäre das nicht zu schaffen. Deshalb gilt ihnenallen unser besonderer Dank <strong>für</strong> ihre kompetente und stets zuverlässigeArbeit.Als freier Träger der <strong>Jugendhilfe</strong> übernimmt der VfJ gesetzliche Aufgaben.Nur ein Teil der Personalkosten ist durch Zuschüsse von Stadt undLandkreis abgedeckt. Sie bilden das finanzielle Rückgrat, und deshalbsind wir sehr froh <strong>für</strong> die zuverlässige Unterstützung von dieser Seite. InZeiten knapper öffentlicher Haushalte ist das nicht selbstverständlich.Sämtliche Sachkosten und einen erheblicher Teil zusätzlicher Personalkostenmuss der <strong>Verein</strong> aufbringen, und da<strong>für</strong> ist er unbedingt auf dieJustiz angewiesen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Damen undHerren, die in ihrem jeweiligen Amt bei Gericht unsere Arbeit durchZuweisung von Bußgelder unterstützt haben. Ohne diese Gelder hättenwir unsere Aufgaben nicht erfüllen können.Bamberg, im Februar 2003Prof. Dr. Hans-Peter Frey- 1. Vorsitzender-4


Unser LeistungsangebotWir organisieren und führen sozialpädagogische Maßnahmen <strong>für</strong>straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende durch• Soziale Trainingskurse• Betreuungsweisungen• Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren• GesprächsweisungenWir bieten präventive Maßnahmen <strong>für</strong> Jugendliche mit besondererkrimineller Gefährdung an• Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und Heranwachsende• Elternberatung• Informationsveranstaltungen in Schulen• Neue PräventionsprojekteWir arbeiten mit Jugendämtern und Justiz zusammenAls freier Träger der <strong>Jugendhilfe</strong> gemäß § 75 SGB VIII (Kinder- und<strong>Jugendhilfe</strong>gesetz) nimmt der VfJ Aufgaben des Jugendamtes, vor allemder Jugendgerichtshilfe, wahr. Weisungen und Vorschläge der Justiz nachdem Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind die wesentlichen Zuweisungsgründe<strong>für</strong> Maßnahmen des VfJ. Die enge Zusammenarbeit mit Gericht undStaatsanwaltschaft gehört zu unseren selbstverständlichenArbeitsprinzipien.Wir richten uns nach QualitätsstandardsDie fachliche Gestaltung der Maßnahmen/Leistungen richtet sich nachder von der "Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> ambulante sozialpädagogischeMaßnahmen nach dem Jugendrecht in der Deutschen <strong>Verein</strong>igung <strong>für</strong>Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ)“ entwickelten Standards<strong>für</strong> „Neue ambulante sozialpädagogische Maßnahmen nach demJugendgerichtsgesetz (JGG)“ und nach den Richtlinien des "DBH-Fachverbandes <strong>für</strong> Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik".5


Ambulante Maßnahmennach dem JugendgerichtsgesetzSOZIALER TRAININGSKURS (STK)RechtsgrundlageDer Soziale Trainingskurs nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG wird als ambulanteHilfeform in Anlehnung an die sozialpädagogische Gruppenarbeit angeboten.Die Teilnahme kann den Jugendlichen / Heranwachsenden aufVorschlag der Jugendgerichtshilfe durch ein jugendrichterliches Urteil alsWeisung auferlegt oder im Rahmen der Diversion ohne gerichtlicheEntscheidung vom Jugendamt als Hilfe zur Erziehung bzw. Hilfe <strong>für</strong>junge Volljährige gewährt werden.Der STK kann auch als eine Alternative zu freiheitsentziehendenMaßnahmen, insbesondere dem Jugendarrest, oder als Bewährungsauflageangeregt werden.Rahmen/ StrukturDer STK ist als geschlossene Gruppe konzipiert. Ein Kurs besteht aus• Vorgespräch(en)• acht oder zehn wöchentlichen Gruppenabenden ("Trainingseinheiten")• einem Wochenende in einem Selbstversorgerhaus oder zweiGanztagsveranstaltungen (Samstage)• Nachgespräch(en) sowie Einzelkontakten und Elterngesprächen nachBedarf• dem Angebot zur Nachbetreuung nach Ende der Maßnahme.ZielgruppeDer STK ist konzipiert <strong>für</strong> Jugendliche und Heranwachsende mit wiederholtgravierenden Straftaten, in deren Entwicklungsgeschichte Faktorenwie Gewalt, Kontakt- bzw. Kommunikationsschwierigkeiten undProbleme in Schule, Arbeit, Familie, Freizeit ausgemacht werden konnten.Die Teilnehmer sollen in einem solchen Maße über soziale Kompetenzenund / oder familiäre Beziehungen verfügen, dass keine stationäre Hilfe zurErziehung oder eine Therapie außerhalb der Herkunftsfamilie nötig ist.6


Sozialer TrainingskursDer STK ist nicht geeignet <strong>für</strong> Personen, die massiv suchtmittelabhängigsind oder so erhebliche psychische oder psychotische Verhaltensweisenoder geistige Behinderungen haben, dass eine therapeutische Behandlunggeboten erscheint.Kursziele• Stärkung der sozialen Kompetenz und Gruppenfähigkeit• Erweiterung des Selbsthilfepotentials• Steigerung von Verantwortungsbewusstsein, Selbstverantwortung undPlanungsfähigkeit• Erwerb gewaltfreier Konfliktlösungsmöglichkeiten• Soziale und berufliche Integration• Ablösung von der Familie und Verselbständigung• Befriedigende Beziehung in Familie und Partnerschaft• Lebensperspektive und Zukunftsplanung• Befähigung, Hilfemöglichkeiten von Ämtern und Behörden in Anspruchzu nehmen• Wirtschaftlich sinnvoller Umgang mit Geld• Besuch von Schul- bzw. Ausbildungs- und Arbeitsstätten• Strukturierte Freizeitgestaltung• Gelingende Alltagsbewältigung• Vermeidung freiheitsentziehender RechtsfolgenMethodeDie zentrale Methode innerhalb des STK ist die sozialpädagogischeGruppenarbeit. Das Programm besteht aus problemanalysierenden,-mindernden und -lösenden Elementen. Es ist sowohl gesprächs- und themenzentriert,als auch handlungs- und erlebnispädagogisch orientiert.Die Kursziele werden über ein breites Spektrum an Themen undAktivitäten angesteuert.7


Sozialer TrainingskursFörderung der Persönlichkeitsentwicklung• Auseinandersetzung mit Menschen und Situationen in gruppendynamischenProzessen (Gruppenaktivitäten, Rollenspiele, Übungen etc.)• Auseinandersetzung mit Werten und Normen (Gruppendiskussionen,Normverdeutlichungen, Wissensvermittlung etc.)• Steigerung von Verantwortungsgefühl <strong>für</strong> die Gemeinschaft (Übernahmevon Aufgaben <strong>für</strong> die Gruppe, Erlebnispädagogik etc.)• Erkennen und Fördern eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten(Gruppengespräche, Gruppenaufgaben, Erlebnispädagogik, Vermittlungvon Erfolgserlebnissen etc.)• Tataufarbeitung, Deliktbearbeitung (Gruppengespräche, Medien etc.)• Steigerung der Frustrationstoleranz (Spiele, handwerkliche Arbeiten etc.)• Erlernen adäquater Konfliktlösungen (kontrollierte Auseinandersetzungmit Gleichaltrigen, Gruppendynamik, Rollenspiele, Wissensvermittlung)• Entwicklung von Zukunftsplänen (Medien, Gruppengespräche,Einzelgespräche etc.)• Förderung der Eigenverantwortlichkeit, Stärkung des Selbstwertgefühls(Übernahme von Aufgaben <strong>für</strong> die Gruppe, Feedback, Einzelgespräche)Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung• Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie Umgang mit Geld,Kochen, handwerkliche Tätigkeiten, Einkaufen (Spiele,Erlebnispädagogik, Gruppenaktivitäten außerhalb der Einrichtung,gemeinsam verbrachtes Wochenende etc.)• Erschließung von Ressourcen zur Alltagsbewältigung (Umgang mitÄmtern, Antragstellung, Wissensvermittlung, Einzelgespräche)• Erörterung von Lebensplanentwürfen (Einzelgespräche,Gruppendiskussionen, Medien)8


Sozialer TrainingskursFörderung der Freizeitgestaltung• Planung, Durchführung und Reflexion von Freizeitaktivitäten(Erlebnispädagogik, Gruppendiskussionen, Reflexion des eigenenFreizeitverhaltens etc.)• Besuch von Freizeit- und Kultureinrichtungen (Sportveranstaltungen,Museen, kulturelle Highlights, Wissensvermittlung über Freizeit- undJugendeinrichtungen)Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung• Bewerbungstraining (Rollenspiele, Wissensvermittlung, Erstellung vonBewerbungsunterlagen etc.)• Erfahrungsaustausch bezüglich Berufserfahrungen (Gruppengespräche)• Entwicklung und Planung schulischer und beruflicher Perspektiven(Medien, Gruppengespräche, Einzelgespräche, Wissensvermittlung )StatistikIm Jahr <strong>2002</strong> wurde insgesamt 29 Jugendlichen/Heranwachsenden dieWeisung erteilt, an einem Sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Wie 2001führten wir auch im vergangenen Jahr drei Kurse durch. Alle diese Kursefolgten dabei dem Modell mit zehn Gruppenabenden und zwei Ganztagsveranstaltungenam Samstag. Das Verhältnis der Zuweisungen aus derStadt und dem Landkreis gestaltet sich ähnlich wie in den Vorjahren. Esnahmen insgesamt 23 Jugendliche/Heranwachsende aus der Stadt teil undnur 6 Jugendliche/ Heranwachsende aus dem Landkreis (2001: 34 Stadt,11 Landkreis). Von den 29 Teilnehmern waren 27 männlich und wiederumnur zwei weiblich.Auch <strong>2002</strong> hatte ein Großteil der Zugewiesenen die Volljährigkeit bereitserreicht. So waren insgesamt 19 heranwachsende und zehn jugendlicheTeilnehmer zu verzeichnen. (2001: 15 Jugendliche/30 Heranwachsende).Erfreulich gestiegen ist die Zahl derjenigen, die den SozialenTrainingskurs bei uns vollständig abgeschlossen haben. So konnten wirfeststellen, dass 19 der zugewiesenen 29 Teilnehmer die Weisung regulärabsolvierten (2001: 19 Abschlüsse bei 45 zugewiesenen Teilnehmern).9


BetreuungsweisungVon den verbleibenden 10 Teilnehmern wurden drei kurz nach Beginn derMaßnahme aufgrund neuer Delikte inhaftiert (Bewährungswiderruf, U-Haft), und nur die erfreuliche Anzahl von drei (!)Teilnehmern mussten aufGrund von Fehlzeiten aus dem Kurs ausgeschlossen werden. (Bei denverbleibenden vier Teilnehmern verhinderten die Arbeitszeiten[Schichtarbeit], die Teilnehmerkonstellation oder eine zeitgleich stattfindendeEntgiftung die Teilnahme.)BETREUUNGSWEISUNG (BW)RechtsgrundlageDie Betreuungsweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG und §§ 30, 35, 41KJHG ist eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete Maßnahme. Die Weisungkann den Jugendlichen/Heranwachsenden auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfedurch ein jugendrichterliches Urteil als Weisung auferlegtwerden oder im Rahmen der Diversion ohne gerichtliche Entscheidungvom Jugendamt als Hilfe zur Erziehung bzw. <strong>für</strong> junge Volljährigegewährt werden. Die BW kann auch als eine Alternative zu freiheitsentziehendenMaßnahmen, insbesondere dem Jugendarrest, angeregt werden.ZielgruppeDie Betreuungsweisung ist als Hilfe zur Erziehung besonders geeignet <strong>für</strong>Jugendliche/Heranwachsende, deren aktuelle Lebenslage die intensiveUnterstützung durch einen Betreuungshelfer über einen längeren Zeitraumhinweg als notwendig erscheinen lässt. Indikationen hier<strong>für</strong> sind multikausaleProblemlagen sowohl finanzieller / ökonomischer als auch psychischer/emotionaler Art wie Kontakt- und Kommunikationsstörungen, Schul- undArbeitsprobleme, Überschuldungssituationen, Konfliktsituationen imElternhaus oder Partnerschaft, gravierende Straftaten, Suchtproblematik etc.Die BW ist allerdings ungeeignet <strong>für</strong> Jugendliche/ Heranwachsende, dieso erhebliche psychische oder psychotische Störungen oder geistigeBehinderungen aufweisen, dass eine therapeutische Behandlung gebotenerscheint.10


BetreuungsweisungRahmen/StrukturDie Dauer der Maßnahme ist auf einen längeren Zeitraum angelegt undbeträgt sechs bis zwölf Monate. Die Termine finden im Durchschnitt einmalwöchentlich statt. Die Terminvergabe erfolgt dabei von der Dauer undder zeitlichen Lage her flexibel, um sie den aktuellen Gegebenheiten derBetreffenden anzupassen. Die Gesprächstermine finden in der Regel inden Beratungsräumen des <strong>Verein</strong>s <strong>für</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> e.V. statt, können aberbei Bedarf auch im Umfeld des Jugendlichen/Heranwachsenden jeweilsvor Ort durchgeführt werden. Im Krisenfall, oder wenn es die Lebenslageerfordert, kann die Terminfrequenz erhöht werden.Nach den Mindeststandards der „Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> ambulanteMaßnahmen nach dem Jugendrecht der Deutschen <strong>Verein</strong>igung <strong>für</strong>Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) wird der wöchentlicheZeiteinsatz <strong>für</strong> einen zu Betreuenden inklusive aller zu erledigendenTätigkeiten durchschnittlich mit drei Stunden veranschlagt. Bei Bedarfund / oder auf Wunsch werden auch die Erziehungsberechtigten und anderedem Jugendlichen / Heranwachsenden nahestehende Personen in denBetreuungsprozess mit eingebunden.ZieleDie Hilfestellungen sollen die Jugendlichen/Heranwachsenden bei derBewältigung ihrer schwierigen Lebenslage unterstützen und sie zu einerselbständigen Gestaltung ihres Lebens befähigen. Die Hilfe kann folgendeInhalte annehmen:• Aufarbeitung belastender Ereignisse, die das gegenwärtige Handeln prägen• Konfliktbewältigung, v.a. mit Arbeitgebern, Lehrern, Eltern, Freunden,und der Erwerb gewaltfreier und konstruktiver Konfliktlösungsmöglichkeiten• Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche, sozialer und beruflicherIntegration• Schuldenregulierung und das Erlernen eines wirtschaftlich sinnvollenUmgangs mit Geld11


Täter-Opfer-AusgleichTÄTER-OPFER-AUSGLEICH (TOA)RechtsgrundlageDie Zuweisung erfolgt zumeist über eine informelle Verfahrensregelung(Diversion) nach § 45, Abs. 2 und 47, Abs. 2 JGG auf Vorschlag derJugendstaatsanwaltschaft im Vorfeld eines ordentlichen Hauptverfahrens.Möglich ist auch der Weg einer richterlichen Weisung nach § 10, Abs. 1.Nr. 7 JGG.ZielgruppeDer TOA bezieht sowohl den Straftäter als auch die Opfer mit ein. Er ist<strong>für</strong> Jugendliche/Heranwachsende geeignet, die eine Bereitschaft zurMitwirkung an dem Verfahren signalisieren. Voraussetzung ist ein klarermittelter Sachverhalt und das Einräumen einer schädigenden Handlungdurch den Beschuldigten. Eine weitere Voraussetzung ist die grundsätzlicheBereitschaft des Opfers / der Opfer zur Teilnahme an einem Ausgleichsverfahren.Die Straftatbestände müssen von beiden Seiten erlebt wordensein, wie es z. B. bei Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub, räuberischerErpressung, Nötigung, Bedrohung, Diebstahl und bestimmtenBetrugsdelikten typisch ist. Grundsätzlich gilt: Die Fälle müssen klar undüberschaubar sein. Extremfälle sind ausgeschlossen. Die Obergrenze <strong>für</strong>die Durchführbarkeit muss an der Opferperspektive festgemacht werden.Dies gilt insbesondere bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.Rahmen /StrukturEin TOA stellt den Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung auf freiwilligerBasis dar. Der TOA soll es den Beteiligten ermöglichen, unterprofessioneller Moderation eines oder mehrerer Konfliktschlichter eineKlärung des bestehenden oder durch die Straftat entstandenen zwischenmenschlichenKonfliktes und eine faire, rechtsverbindliche Einigung überdie Schadenswiedergutmachungsleistungen zu erreichen. Ziel ist eine injeder Beziehung befriedigende Entschädigung des Opfers (ideell und / odermateriell) <strong>für</strong> die Folgen des durch den Täter begangenen Unrechts.13


Täter-Opfer-AusgleichEin erfolgreicher TOA setzt klare Strukturen voraus :I Kontaktaufnahme mit den BeteiligtenII Getrennte Vorgespräche zur Klärung der TeilnahmebereitschaftIII Durchführung der Schlichtungsgespräche- Aufarbeitung des Konfliktes und Einigung über Tathergang- Konfrontation des Täters mit den Folgen der Tat <strong>für</strong> das Opfer- Gelegenheit schaffen zur Verarbeitung des Tatgeschehens durch dasOpfer- Bearbeitung von Aggressionen, Rachegefühlen und Ängsten- Darstellung und Bearbeitung der Beweggründe des Täters- Gemeinsame Suche nach Möglichkeiten des Ausgleichs durch materiellenund immaterielle Wiedergutmachung- Klärung zivilrechtlicher Ansprüche/Forderungen und derModalitäten ihrer Erfüllung- EntschuldigungIV Feststellung und Festlegung des ErgebnissesV Überwachung und Hilfe bei der materiellen WiedergutmachungVI Abschlussbericht an die JustizZieleZiele des TOA sind :• den Konflikt, der in der Straftat zum Ausdruck kam, an die Betroffenenzurückzugeben, indem mit Hilfe des Vermittlers eine von allen akzeptierteund mitgetragene Regelung gefunden wird• eine Aussöhnung sowie die außergerichtliche Aushandlung einer materiellenund ideellen Schadenswiedergutmachung• eine Entlastung der Jugendgerichte und der zivilrechtlichen Instanzen• die Wiederherstellung des Rechtsfriedens.14


Täter-Opfer-AusgleichMethodeEin TOA verknüpft den Aspekt der Konfliktschlichtung mit dem Aspektder Schadenswiedergutmachung und grenzt sich damit von den zivilrechtlichenMöglichkeiten einer rein materiellen Schadenswiedergutmachungdeutlich ab. Schadenswiedergutmachung bezieht ihren Sinn aus derBereitschaft beider Parteien, den Weg zur Aussöhnung zumindest zubeschreiten, und nicht aus gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen.Der methodische Weg, die psychosoziale Situation des Opfers mit der desTäters in Berührung zu bringen, wird als „Mediation“ bezeichnet.Mediation erfordert den hochsensiblen Umgang mit Ängsten, die glaubwürdigeBalance zwischen Opfer- und Täterperspektive und den sicherendiagnostischen Blick <strong>für</strong> das, was aus der Interaktion zwischen Opfer undTäter an Aussöhnungspotential herauslesbar ist. Mediation erfordert spezifischeKompetenzen, die über eine Zusatzqualifikation als „Mediator/in“erworben werden sollten. Die Mitarbeiter des VfJ verfügen über dieseZusatzqualifikation. Der TOA erfolgt nach den Richtlinien des "DBH -Fachverband <strong>für</strong> Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik".Um temporär mittellosen Tätern die materielle Wiedergutmachung zuermöglichen hat der VfJ einen "Schadens- Ausgleichs-Fond" eingerichtet,aus dem ein zinsloses Darlehen gewährt werden kann. Das Darlehen wirdnach einem Ratenplan zurück gezahlt.StatistikIm Jahr <strong>2002</strong> wurden 31 Verfahren zum Schlichtungsversuch zugewiesen(Vorjahr: 10). Der Täter-Opfer-Ausgleich entwickelte sich damit zu einemstark vertretenen Arbeitsbereich, eine Entwicklung, die aufgrund derEffektivität der Maßnahme von Seiten der Mitarbeiter begrüßt wird. Auchzu Beginn des Jahres 2003 hält dieser Trend mit bereits vier zugewiesenenVerfahren bis Ende Januar an.15


Täter-Opfer-AusgleichVon den 31 Verfahren wurden 28 durch die Staatsanwaltschaft zugewiesen,2 Verfahren erhielten wir per Auftrag durch das Jugendgericht und ineinem Verfahren meldete sich der Verdächtigte direkt bei uns (Selbstmelder).In allen Verfahren zusammengenommen wurden insgesamt 48 Personen(47 Jugendliche/Heranwachsende, 1 Erwachsene) beschuldigt. 16 galtenals heranwachsend (bzw. erwachsen) und 32 als jugendlich. Insgesamtwaren dreizehn der Beschuldigten weiblich. Zu 45 der 48 Beschuldigtenkonnte Kontakt mit einem Mitarbeiter des VfJ hergestellt werden. In einemVerfahren mit einer Beschuldigten erklärte die Erziehungsberechtigtestellvertretend, nicht an einem Schlichtungsverfahren interessiert zu sein.Bei weiteren zwei Verfahren mit jeweils einem Beschuldigten wurde aufgrundder Besonderheiten des Falles zunächst mit den jeweiligenGeschädigten Kontakt aufgenommen. In einem Fall erwies es sich, dassder Geschädigte nicht an einem Verfahren interessiert war (weshalb keinKontakt zum Beschuldigten aufgenommen wurde). In dem zweiten Fallkonnte noch kein Kontakt zu der Geschädigten hergestellt werden. Vonden 45 Beschuldigten, die ein Vorgespräch wahrnahmen, waren alle zueinem Schlichtungsversuch bereit.Die Aufschlüsselung der Delikte in Bezug auf die zugewiesenen Fällegestaltet sich wie folgt:• In zwanzig Fällen handelte es sich um das Delikt der Körperverletzung,dabei jeweils viermal in Verbindung mit dem Straftatbestand derBeleidigung.• Neun weitere der zugewiesenen Verfahren behandelten den Tatbestandder Sachbeschädigung, dabei in einem Verfahren in Verbindung mit demStraftatbestand des Diebstahls.• Bei zwei Verfahren handelte es sich um den Straftatbestand derBeleidigung, dabei einmal in Verbindung mit dem Straftatbestand derBedrohung.16


Täter-Opfer-Ausgleich / GesprächsweisungInsgesamt versuchten wir mit 50 Geschädigten Kontakt aufzunehmen.Davon waren 36 personifizierbare Opfer und 14 geschädigte Institutionen.In fünf Verfahren waren insgesamt acht Anwälte beteiligt. Sechs Verfahrenbefinden sich derzeit noch in verschiedenen Stadien der Bearbeitung, weileine große Anzahl der Zuweisungen erst im letzten Quartal des Jahres<strong>2002</strong> erfolgte.Von den verbleibenden 25 Verfahren mussten zehn Verfahren abgebrochenwerden, da entweder Täter (1 Fall) und / oder Opfer (6 Fälle) nicht zurSchlichtung bereit waren, der Schlichter das Verfahren wegen derNichterfüllung von Zuweisungskriterien zurückgegeben hat (2 Fälle), oderwährend der Schlichtung keine Einigung über die zivilrechtlichenForderungen erzielt werden konnte (1 Fall).GESPRÄCHSWEISUNGDas Jugendgericht kann nach § 10, Abs. 1 JGG eine Weisung zur Wahrnehmungvon Einzelgesprächen verhängen. Zielgruppe sind Jugendlicheund Heranwachsende, die (noch) nicht die Kriterien zur Verhängung einerBetreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses erfüllen, derenBiografie oder Lebenssituation aber eine fachliche Beratung angezeigterscheinen lässt. Die Ziele sind einzelfallbezogen, entsprechend demZielkatalog von STK und BW. Als Methode kommt die themenzentrierteGesprächsführung und Beratung mit handlungs- bzw. lösungsorientiertenElementen zur Anwendung. Die Weisung wird <strong>für</strong> 3 bis 5 Pflichttermineerteilt. Darüber hinaus besteht das Angebot, die Gespräche auf freiwilligerBasis fortzusetzen.Die Gesprächsweisung wird von den Jugendrichtern nur sporadischgenutzt. Im Berichtsjahr <strong>2002</strong> gab es keine Zuweisungen.17


PräventionsarbeitBeratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und ElternÜber einen in Schulen und anderen geeigneten Orten ausliegenden Flyer(„Erwischt - Was nun?“) und über eine eigene Internetseite (www.jugendhilfe-bamberg.de)wird Jugendlichen in Schwierigkeiten oder deren ElternBeratung und Hilfestellung angeboten. Die Beratung ist, sofern sie nichtsowieso anonym über Telefonkontakt erfolgt, vertraulich. Der VfJ führtdarüber keine Statistik. Telefonische Anfragen oder die spontane Nutzungder Sprechstunden zeigen aber, dass das Angebot angenommen wird.Offener TreffDer offene Treff ist ein Freizeitangebot an Jugendliche/Heranwachsende,die eine unserer Maßnahmen durchlaufen haben und deren Freunde.Wir stellen Räume und Materialien (Spiele, Literatur) und Geräte(Billard, Video) zur Verfügung. Die Mitarbeiter halten sich bei Bedarf<strong>für</strong> Beratungsgespräche bereit .Der Offene Treff wird wöchentlich donnerstags von 18.00-21.00 Uhr inden Räumen des VfJ angeboten.Präventionsveranstaltungen• Präventionsveranstaltungen in Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen(insbesondere die Gestaltung von Unterrichtseinheiten zum Thema"Jugendstraffälligkeit, deren Ursachen und Vermeidung")• Einladung von Gruppen aus anderen Einrichtungen (insbesondere umuns und unsere Arbeit vorzustellen)• Vorträge zum Themenkomplex ‚Jugendstraffälligkeit’. Das Angebot richtetsich v.a. an Ehrenamtliche und Berufsgruppen, die mit Jugendlichen/Heranwachsenden zu tun haben.Im Berichtsjahr <strong>2002</strong> wurden insgesamt 4 Veranstaltungen an einer Schuledurchgeführt.18


KonzeptentwicklungIm Berichtszeitraum wurde ein Konzept <strong>für</strong> die Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichen mit Erwachsenen erstellt. Von der ursprünglich geplantenUmsetzung wurde jedoch abgesehen, weil sie den Rahmen dessatzungsgemäßen <strong>Verein</strong>szweckes überschreiten würde. Da<strong>für</strong> wurdenVorbereitungen <strong>für</strong> eine Erweiterung des Altersspektrums der von unsbetreuten Personen nach unten getroffen: Das Jugendamt der StadtBamberg beauftragte den VfJ nach § 29 KJHG mit der Entwicklung einesKonzeptes <strong>für</strong> die Gruppenarbeit mit strafunmündigen Kindern.Gruppenarbeit mit strafunmündigen KindernDas Konzept ist die Grundlage <strong>für</strong> einen Projektantrag nach denRichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Arbeit undSozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. Zielgruppe sind Kinderim Alter zwischen 10 und 14 Jahren. Ziel der Maßnahme ist diePrävention möglicher weiterer oder entstehender Delinquenz.Über Gruppenarbeit sollen folgende Impulse vermittelt werden:• Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung• Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung• Förderung und Anregung einer sinnvollen Freizeitgestaltung• Förderung der schulischen Entwicklung• Förderung und Entwicklung von Konfliktfähigkeit• Förderung sozialer Kompetenzen• Förderung der Entwicklung von Eigenverantwortung, Selbstbehauptungund Selbstbeherrschung• Förderung des PlanungsverhaltensDer Antrag soll vom Jugendamt eingebracht werden. Zum Ende desBerichtsjahres kann noch keine Aussage über den Fortgang des Projektesgetroffen werden.19


Erfahrungsaustausch mit Justiz,Jugendämtern und PolizeiBei einem jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch reflektieren dieMitarbeiter des <strong>Verein</strong>s <strong>für</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> e.V., unterstützt durch Angehörigedes Vorstandes, mit Vertretern der örtlich zuständigen Jugendämter, desJugendgerichts und der Staatsanwaltschaft ihre Zusammenarbeit mit denvertretenen Einrichtungen und überprüfen, ob die Konzeptionen und /oder die Kooperation verändert und verbessert werden können.Beim diesjährigen Erfahrungsaustausch am 26. November <strong>2002</strong> in denRäumen des VfJ wurde unter anderem geklärt, wie bei Zuweisungen zumSTK mit dem Ausschlusskriterium "Harte Drogen" umgegangen werdensoll. Andere Themen waren die besondere Situation der jungen Spätaussiedlerund die anscheinend zunehmende Tendenz eines taktierenden,unwahrhaftigen Aussageverhaltens Jugendlicher vor Gericht.20


Qualitätssicherung undGremienarbeit• Die Konzeptionen <strong>für</strong> die einzelnen Produkte sind schriftlich fixiert undwerden fortlaufend aktualisiert. Zusätzlich werden bei Bedarf Konzepteund Ideen <strong>für</strong> neue Maßnahmen entwickelt, die – in Anlehnung an dieSatzungsaufgabe – in der Praxis erprobt werden. Die Maßnahmen werdendabei nach den bundesweit gültigen Mindeststandards zur Durchführungvon ambulanten Maßnahmen nach dem JGG ausgerichtet.• Die Konzeptionen der einzelnen Maßnahmen werden aufgrund vonAnregungen aus der Fachpresse, neuer Erkenntnisse der Jugendstrafrechtspflegeund <strong>Jugendhilfe</strong>, der Zusammenarbeit mit ähnlichenEinrichtungen wie dem <strong>Verein</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> e.V., Ergebnissen derSelbstevaluation der Einrichtung sowie örtlich gegebenen Veränderungenund Anforderungen in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämternund dem Jugendgericht weiter entwickelt.• Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen TOA-Projekten und deren Mitarbeitern in Form von Arbeits- und Reflexionstreffen,Intervisionsgruppen, Teilnahme an Foren und Tagungen zumThema „Konfliktschlichtung und Mediation“ statt.• Wir arbeiten regelmäßig in regionalen und überregionalen Arbeitskreisenzur Reflexion und Weiterentwicklung der Tätigkeit mit:BLAG (Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> ambulanteMaßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz; <strong>2002</strong>: 1 Treffen)BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> ambulante Maßnahmen nach demJugendgerichtsgesetz; <strong>2002</strong>: 4 Treffen)OFT (Oberfrankenteam; Projekte aus Coburg, Hof, Kulmbach,Forchheim und Bamberg; <strong>2002</strong>: 1 Treffen)TOA-Regional (TOA-Regionalgruppe <strong>für</strong> Mitarbeiter in TOA-Projekten; <strong>2002</strong>: 4 Treffen)Aus der so genannten Steuerungsgruppe entwickelte sich im Lauf desJahres ein eigener Arbeitskreis, der sich mit einem projektübergreifendenAnsatz zur Erstellung vergleichbarer Leistungsbeschreibungen befasste.Dieser Arbeitskreis wurde vom VfJ organisiert und findet in den<strong>Verein</strong>sräumen statt.21


Statistik:Zugewiesene JugendlicheStadt BambergLandkreis BambergGesamtüber 18unter 18über 18unter 18StadtLandkreiszusammenSozialeTrainingskursedavon männlichdavon weiblich14171402023 6 29Betreuungsweisungen*davon männlichdavon weiblich6044405014 9 23Täter-Opfer-Ausgleich**davon männlichdavon weiblich2210510213419 29 48Gesamt 25 3120 24 56 44 100* hier ist eine ehremamtliche Bewährungshilfe enthalten** mit 48 Tätern wurde in 31 Verfahren gearbeitet. Von 50 Opfern waren 36 personifizierbar(14 geschädigte Institutionen). In 5 Verfahren waren 8 Anwälte beteiligt.22


Entwicklung der Zuweisungen1996 - <strong>2002</strong>504030201001996 1997 1998 1999 2000 2001 <strong>2002</strong>STK 19 19 37 37 43 45 29BW 27 24 24 20 19 24 23TOA 20 10 10 19 20 17 48GESAMT 66 53 71 76 82 86 100STK BW TOA GESAMT23

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