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Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine ... - Retzstadt

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<strong>Zellingen</strong> - 5 - Nr. 28/12Amtliche Bekanntmachungenauch Waldflächen (z.B. Flurlage Hohe Tanne, Hanfgarten, Hofflur,Schwarze Sohl, Brandrain, Vorderes Brunntal). Eine Konkretisierungerfolgt nach Vorlage der Windpotentialstudie.Die Gemeinde Himmelstadt beantragt, diejenigen Flächen miteiner Höhenlage über 270m ü NN, die im bisherigen Planentwurfals Ausschlussgebiete vorgesehen sind, als Vorranggebietefür Windkraftnutzung festzulegen. Das Gleiche gilt für dievorstehend bezeichneten Gebiete/Flurlagen.Abstimmungsergebnis: 12 : 02. Neuerlass der Entwässerungssatzung;Beratung und BeschlussfassungSachverhalt:Die Satzung für die öffentliche Entwässerung liegt den Gemeinderätenvor. Dabei handelt es sich um eine Mustersatzung, diein dieser Form für Gemeinden empfohlen wird. Die Gemeinderäteberaten zu den einzelnen Paragraphen und Alternativvorschlägen.Zu §1 - Zum Tragen kommt Alternative 2: „Zu denEntwässerungseinrichtungen gehören auch die im Straßengrundliegenden Teile der Grundstücksanschlüsse….“Zur Frage wo ein Hausanschluss endet, wird folgende Aussagegetroffen. Der Hausanschluss endet am Kontrollschacht. Istkein Kontrollschacht vorhanden endet er an der Grundstücksgrenze.Der Kontrollschacht ist am Ende des Grundstückeseinzurichten.Zu §4 Regenwassernutzung - Es ergibt sich eine weitreichendeProblematik aufgrund neuerer Rechtsprechung.Zu §8 Für die Gemeinde Himmelstadt relevant ist Alternative3: „Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt.…“Es erfolgt Diskussion zur Verpflichtung der Erstellung einesKontrollschachtes sowie zur Vorlage des Entwässerungsplanes,der sowohl bei Neuerstellung als auch bei Änderungenvorzulegen ist.Herr Franz empfiehlt dem Gemeinderat, nicht von der Mustersatzungabzuweichen, da die Formulierungen der Mustersatzungrechtlich geprüft sind und sich bei Abweichungeneventuell noch nicht absehbare Rechtsfolgen ergeben könnten.Das Gremium stimmt mit Hr. Franz darin überein, dass die Kontrolleder Entwässerungsanlagen an Fremdfirmen vergebenwerden sollte.Paragraph 19 der Satzung behandelt die Duldung der Durchleitungöffentlicher Leitungen über privaten Grund. Die Verpflichtungder Duldung gilt nicht für private Durchleitungen.Zu §21 - Zum Tragen kommt Alternative 2.Außerdem wird diskutiert zur Vorgabe der Überprüfung derEntwässerungsleitungen alle 20 Jahre, sowie zur Vorgabe,dass alle Altbestände die bisher noch nicht geprüft wurden,erstmalig 5 Jahre nach Inkrafttreten der vorgelegten Satzunggeprüft werden sollen.Auf die den Gemeinderäten ebenfalls vorliegenden Ausführungsbestimmungenzur Entwässerungssatzung wird verwiesen.Herr Franz wird beauftragt abzuklären, inwieweit bei derErrichtung von Kontrollschächten ein Schutz für Altbestandgegeben ist. Das Gremium stellt die Beschlussfassung deshalbzurück und verschiebt diese auf die nächste Sitzung desGemeinderates.Abstimmungsergebnis: o. A.3. Informationen des 1. BürgermeistersSachverhalt:a) Breitbandverkabelung2. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt dem Gremium mit,dass mit den Arbeiten begonnen wurde. Noch vor der Sommerpauseist geplant, eine Informationsveranstaltung für die Bürgerdurchzuführen.Abstimmungsergebnis: o. A.4. Kurze AnfragenSachverhalt:a) Parksituation Grünflächen Mausberg IDie derzeitige Situation im Mausberg I stellt sich sehr unbefriedigenddar. Es wird immer wieder festgestellt, dass die Grünbeetean der Straße für das Parken der Fahrzeuge zweckentfremdetwerden. Das Gremium schlägt deshalb vor, auf diebetreffenden Anwohner zuzugehen und für die Duldung vonParkmöglichkeit auf öffentlichem Grund die Bereitschaft zurPflege der Grünanlagen zu erkunden.Abstimmungsergebnis: o. A.Nichtöffentliche Sitzung:Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zurGenehmigung vor.Styroporannahme <strong>Retzstadt</strong>Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat von17.00 - 18.00 Uhr im Bauhof (beim Feuerwehrhaus) statt.Blutspendedienst desBayerischen Roten KreuzesInformatives vom BRK-BlutspendedienstMittwoch, 18. Juli 2012, 17.30 - 20.30 Uhr<strong>Retzstadt</strong>, Volksschule, Schulstr. 1Der Blutspendedienst weist darauf hinBitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpassmit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis,Reisepass, Führerschein).Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten !!Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden?Nutzen Sie unsere kostenloseTelefon-Hotline 0800 11 949 11von Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 18.00 UhrGeführte Wanderung „Der kleineDorfrundgang“ in <strong>Retzstadt</strong>am 15. Juli 2012Viele Wanderwege erschließen die abwechslungsreiche Landschaftin und um <strong>Retzstadt</strong>. Sie laden <strong>Retzstadt</strong>er Bürger undWanderer aus fern und nah ein, nicht nur Wälder, Weinbergeund Fluren kennen zu lernen, sondern sie wollen auch Spaß,Geselligkeit, Wissen, Entspannung und Meditation vermittelnund dadurch zu der gesunden sportlichen Tätigkeit des Wandernsund der Schönheit der Natur noch ein weiteres Elementhinzufügen.15. Juli 2012 „Der kleine Dorfrundgang“<strong>Retzstadt</strong> hat vieles zu bieten: Kirche, Kloster, Kapelle, Rathaus,Brunnen, Fachwerkbauten...Aber auch die heutige Zeitkommt nicht zu kurz: Informationen über Gemeinde, Feuerwehr,Schule oder Vereine sind hier zu erhalten, hochinteressantist die Führung im Museum Paul May! Start ist um 14 Uhram Rathaus, die Teilnahme ist kostenlos, die Dauer ca. 3Stunden. Wer sich bei 5 geführten Wanderungen beteiligtund diese in den „Wanderpass“ eintragen lässt, wird mit dem„Wander-Bocksbeutel <strong>Retzstadt</strong>“ belohnt! Die nächste geführteWanderung ist am 23.9.2012 Wanderweg „Wein und Natur“ DieFührungs-<strong>Termine</strong> 2012 sind im Internet unter www.retzstadt.de/veranstaltungskalender.htm zu finden, Änderungen vorbehalten!

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