<strong>Zellingen</strong> - 4 - Nr. 28/12Amtliche BekanntmachungenIn diesem Zusammenhang sei insbesondere von Belang, obseitens der Kommunen bereits Bauleitpläne zur Steuerung derWindkraftnutzung aufgestellt bzw. fertig gestellt worden seien,da diese im Rahmen des § 1 Abs. 3 ROG von den Trägern derRegionalplanung bei der Fortschreibung des Regionalplans zuberücksichtigen seien.Sobald der überarbeitete Entwurf einschließlich Umweltberichtvorliege, werde der Planungsausschuss hierüber beratenund einen Beschluss fassen. Unmittelbar anschließend werdedann ein zweites Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem dieVerbandsmitglieder, die Träger öffentlicher Belange und dieÖffentlichkeit nochmals Stellung nehmen könnten.Der Marktgemeinderat wurde anhand eines Ausschnitts ausKarte 2 b „Siedlung und Versorgung - Windkraftnutzung“, dermit der Sitzungseinladung versandt wurde, über die (bisherigen)Ziele der Raumordnung im Gemeindebereich unterrichtet.Danach ist der weitaus überwiegende Bereich der GemarkungHimmelstadt als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagendargestellt. Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagenwaren bisher im Gemeindegebiet nicht vorgesehen.Der Gemeinderat Himmelstadt hat am 05.03.2009 folgendenBeschluss gefasst:„Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen die vorliegendePlanung zur Fortschreibung des Regionalplans für die RegionWürzburg für den Bereich „Ausweisung von Ausschluss-,Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung“gem. Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom29.01.2009 keine Einwendungen.“Im bisherigen Entwurf der Regionalplanfortschreibung sind folgendeZiele formuliert:Ziff. 3.1:Bei der Errichtung überörtlicher raumbedeutsamer Windkraftanlagensoll durch eine vorausschauende Standortplanung vorallem darauf geachtet werden, - dass der Naturhaushalt, dasLandschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaftsowie der Bau- und Bodendenkmäler nicht erheblich beeinträchtigtwerden- und dass unzumutbare Belästigungen der Bevölkerung durchoptische und akustische Einwirkungen der Windkraftanlagenvermieden werden.Ziff 3.2:Überörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen sollen in derRegel nicht innerhalb der Ausschlussgebiete für Windkraftnutzungerrichtet werden. Deren Lage und Abgrenzung bestimmensich nach den Anhängen „Kriterien für den Ausschlussund die Beschränkung der Windkraftnutzung“ und „Karte 2 bSiedlung und Versorgung - Windkraftnutzung“, die Bestandteildes Regionalplans sind.Außerhalb der Ausschlussgebiete für Windkraftnutzung sollenüberörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen in der Regelin den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzungkonzentriert werden.Von den Regeln der Sätze 1 und 3 ausgenommen- sind die bereits errichteten oder rechtskräftig genehmigtenWindkraftanlagen;- ist die Errichtung von Windkraftanlagen in Sondergebieten(Konzentrationsflächen) für Windkraftnutzung, die in Flächennutzungsplänendargestellt sind, die beim Inkrafttretender X-ten Verordnung zur Änderung des Regionalplanesder Region Würzburg vom … bereits rechtswirksam sind;- ist die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb von Sondergebieten(Konzentrationsflächen) für Windkraftnutzung,die in Flächennutzungsplänen dargestellt sind und soweitdiese den Anforderungen des Anhangs „Kriterien für denAusschluss und die Beschränkung der Windkraftnutzung“entsprechen.In Ziff. 3.3 sind als Ziel der Raumordnung die Vorranggebieteaufgelistet.In den Vorranggebieten für Windkraftnutzung soll der Errichtungüberörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen Vorranggegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchenzukommen. In den Vorranggebieten für Windkraftnutzung sollenandere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen werden,soweit diese mit der Windkraftnutzung nicht vereinbarsind.In Ziff. 3.4 sind als Ziel der Raumordnung die Vorgebehaltsgebieteaufgelistet.In den Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung soll der Errichtungüberörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen bei derAbwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungenein besonderes Gewicht beigemessen werden.Die „Kriterien für den Ausschluss und die Beschränkung derWindkraftnutzung“ legen insbesondere die einzuhaltendenAbstände zu Verkehrsanlagen und Infrastruktureinrichtungenund naturschutzfachliche Belange fest. Insoweit wird wegender Details auf die mit der Sitzungseinladung versanden Unterlagen(Verordnungsentwurf mit normativen Vorgaben undBegründung) verwiesen.Die Vorgaben der Regionalplanfortschreibung stehen z. T.im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung und derBayer. Staatsregierung in Bezug auf die sog. Energiewende.Der Bayer. Windatlas bzw. die sog. Gebietskulisse Windkraftsind nicht detailgenau und damit nicht aussagekräftig. Vergleichtman die Höhenlage der im Umkreis bereits bestehendenWindenergieanlagen und berücksichtigt man ferner dietechnische Entwicklung, wonach derzeit eine Nabenhöhe von148 m üblich und künftige Anlagen über eine Nabenhöhe von180 m verfügen sollen, sind grundsätzlich alle Gebiete miteiner Höhenlage von 300 m üNN potentielle Standorte, soweitkeine Ausschlusskriterien vorliegen. Im Gemeindegebiet sindnur wenige Lagen über 300 m ü NN vorhanden bzw. scheidenwegen der einzuhaltenden Abstandsflächen zur Schnellbahnstreckeaus. Aus diesem Grund sollten vorsorglich alle Flächenüber 270 m üNN als Vorranggebiete beim Regionalen Planungsverbandangemeldet werden.Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Himmelstadt stimmt dem vorliegenden Regionalplanentwurfnicht zu, insbesondere was die Ausschlussgebieteanbetrifft. Die Gemeinde Himmelstadt beabsichtigt, aufder Basis einer noch in Auftrag zu gebenden WindpotentialstudieKonzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanauszuweisen. Hierfür kommen grundsätzlichalle Flächen mit einer Höhenlage über 270 m üNN in Betracht,insbesondere auch Waldflächen (z. B. Flurlagen Hohe Tanne,Hanfgarten, Hofflur, Schwarze Sohl, Brandrain, Vorderes Brunntal).Eine Konkretisierung erfolgt nach Vorlage der Windpotentialstudie.Die Gemeinde Himmelstadt beantragt, diejenigenFlächen mit einer Höhenlage über 270 m ü NN, die im bisherigenPlanentwurf als Ausschlussgebiete vorgesehen sind,nicht als Ausschlussgebiete festzulegen, sondern als Vorranggebietefür Windkraftnutzung. Das Gleiche gilt für die vorstehendbezeichneten Gebiete/Flurlagen.Diskussionsverlauf:Herr Franz (<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong>) erläutert dievorliegende Sachlage insbesondere zur Senkung der Höhenlageauf 270m ü NN. Nach Beratung ergeht folgenderBeschluss:Die Gemeinde Himmelstadt stimmt dem vorliegenden Regionalplanentwurfnicht zu, insbesondere in Bezug zu den Ausschlussgebieten.Die Gemeinde Himmelstadt beabsichtigt, auf der Basis einernoch in Auftrag zu gebenden Windpotentialstudie Konzentrationsflächenfür Windenergieanlagen im Flächennutzungsplanauszuweisen. Hierfür kommen grundsätzlich alle Flächen miteiner Höhenlage über 270m ü NN in Betracht, insbesondere
<strong>Zellingen</strong> - 5 - Nr. 28/12Amtliche Bekanntmachungenauch Waldflächen (z.B. Flurlage Hohe Tanne, Hanfgarten, Hofflur,Schwarze Sohl, Brandrain, Vorderes Brunntal). Eine Konkretisierungerfolgt nach Vorlage der Windpotentialstudie.Die Gemeinde Himmelstadt beantragt, diejenigen Flächen miteiner Höhenlage über 270m ü NN, die im bisherigen Planentwurfals Ausschlussgebiete vorgesehen sind, als Vorranggebietefür Windkraftnutzung festzulegen. Das Gleiche gilt für dievorstehend bezeichneten Gebiete/Flurlagen.Abstimmungsergebnis: 12 : 02. Neuerlass der Entwässerungssatzung;Beratung und BeschlussfassungSachverhalt:Die Satzung für die öffentliche Entwässerung liegt den Gemeinderätenvor. Dabei handelt es sich um eine Mustersatzung, diein dieser Form für Gemeinden empfohlen wird. Die Gemeinderäteberaten zu den einzelnen Paragraphen und Alternativvorschlägen.Zu §1 - Zum Tragen kommt Alternative 2: „Zu denEntwässerungseinrichtungen gehören auch die im Straßengrundliegenden Teile der Grundstücksanschlüsse….“Zur Frage wo ein Hausanschluss endet, wird folgende Aussagegetroffen. Der Hausanschluss endet am Kontrollschacht. Istkein Kontrollschacht vorhanden endet er an der Grundstücksgrenze.Der Kontrollschacht ist am Ende des Grundstückeseinzurichten.Zu §4 Regenwassernutzung - Es ergibt sich eine weitreichendeProblematik aufgrund neuerer Rechtsprechung.Zu §8 Für die Gemeinde Himmelstadt relevant ist Alternative3: „Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt.…“Es erfolgt Diskussion zur Verpflichtung der Erstellung einesKontrollschachtes sowie zur Vorlage des Entwässerungsplanes,der sowohl bei Neuerstellung als auch bei Änderungenvorzulegen ist.Herr Franz empfiehlt dem Gemeinderat, nicht von der Mustersatzungabzuweichen, da die Formulierungen der Mustersatzungrechtlich geprüft sind und sich bei Abweichungeneventuell noch nicht absehbare Rechtsfolgen ergeben könnten.Das Gremium stimmt mit Hr. Franz darin überein, dass die Kontrolleder Entwässerungsanlagen an Fremdfirmen vergebenwerden sollte.Paragraph 19 der Satzung behandelt die Duldung der Durchleitungöffentlicher Leitungen über privaten Grund. Die Verpflichtungder Duldung gilt nicht für private Durchleitungen.Zu §21 - Zum Tragen kommt Alternative 2.Außerdem wird diskutiert zur Vorgabe der Überprüfung derEntwässerungsleitungen alle 20 Jahre, sowie zur Vorgabe,dass alle Altbestände die bisher noch nicht geprüft wurden,erstmalig 5 Jahre nach Inkrafttreten der vorgelegten Satzunggeprüft werden sollen.Auf die den Gemeinderäten ebenfalls vorliegenden Ausführungsbestimmungenzur Entwässerungssatzung wird verwiesen.Herr Franz wird beauftragt abzuklären, inwieweit bei derErrichtung von Kontrollschächten ein Schutz für Altbestandgegeben ist. Das Gremium stellt die Beschlussfassung deshalbzurück und verschiebt diese auf die nächste Sitzung desGemeinderates.Abstimmungsergebnis: o. A.3. Informationen des 1. BürgermeistersSachverhalt:a) Breitbandverkabelung2. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt dem Gremium mit,dass mit den Arbeiten begonnen wurde. Noch vor der Sommerpauseist geplant, eine Informationsveranstaltung für die Bürgerdurchzuführen.Abstimmungsergebnis: o. A.4. Kurze AnfragenSachverhalt:a) Parksituation Grünflächen Mausberg IDie derzeitige Situation im Mausberg I stellt sich sehr unbefriedigenddar. Es wird immer wieder festgestellt, dass die Grünbeetean der Straße für das Parken der Fahrzeuge zweckentfremdetwerden. Das Gremium schlägt deshalb vor, auf diebetreffenden Anwohner zuzugehen und für die Duldung vonParkmöglichkeit auf öffentlichem Grund die Bereitschaft zurPflege der Grünanlagen zu erkunden.Abstimmungsergebnis: o. A.Nichtöffentliche Sitzung:Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zurGenehmigung vor.Styroporannahme <strong>Retzstadt</strong>Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat von17.00 - 18.00 Uhr im Bauhof (beim Feuerwehrhaus) statt.Blutspendedienst desBayerischen Roten KreuzesInformatives vom BRK-BlutspendedienstMittwoch, 18. Juli 2012, 17.30 - 20.30 Uhr<strong>Retzstadt</strong>, Volksschule, Schulstr. 1Der Blutspendedienst weist darauf hinBitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpassmit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis,Reisepass, Führerschein).Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten !!Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden?Nutzen Sie unsere kostenloseTelefon-Hotline 0800 11 949 11von Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 18.00 UhrGeführte Wanderung „Der kleineDorfrundgang“ in <strong>Retzstadt</strong>am 15. Juli 2012Viele Wanderwege erschließen die abwechslungsreiche Landschaftin und um <strong>Retzstadt</strong>. Sie laden <strong>Retzstadt</strong>er Bürger undWanderer aus fern und nah ein, nicht nur Wälder, Weinbergeund Fluren kennen zu lernen, sondern sie wollen auch Spaß,Geselligkeit, Wissen, Entspannung und Meditation vermittelnund dadurch zu der gesunden sportlichen Tätigkeit des Wandernsund der Schönheit der Natur noch ein weiteres Elementhinzufügen.15. Juli 2012 „Der kleine Dorfrundgang“<strong>Retzstadt</strong> hat vieles zu bieten: Kirche, Kloster, Kapelle, Rathaus,Brunnen, Fachwerkbauten...Aber auch die heutige Zeitkommt nicht zu kurz: Informationen über Gemeinde, Feuerwehr,Schule oder Vereine sind hier zu erhalten, hochinteressantist die Führung im Museum Paul May! Start ist um 14 Uhram Rathaus, die Teilnahme ist kostenlos, die Dauer ca. 3Stunden. Wer sich bei 5 geführten Wanderungen beteiligtund diese in den „Wanderpass“ eintragen lässt, wird mit dem„Wander-Bocksbeutel <strong>Retzstadt</strong>“ belohnt! Die nächste geführteWanderung ist am 23.9.2012 Wanderweg „Wein und Natur“ DieFührungs-<strong>Termine</strong> 2012 sind im Internet unter www.retzstadt.de/veranstaltungskalender.htm zu finden, Änderungen vorbehalten!