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Infobrief 15/07 - Aktion alte Messe

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Erklärendes zur MundkommunionDer überlieferte Ritus kennt die Handkommunionnicht.Im Mittelpunkt des ganzen Ritus steht die Darbringungdes geschlachteten Opferlammes (vgl.Apok.5,6), unser Herr Jesus Christus, der in diesemSakrament mit Leib und Seele, mit Gottheit undMenschheit, mit Fleisch und Blut gegenwärtig ist. InAnbetracht dieser Wahrheit ist der Ritus durchtränktvom Geist der Anbetung, der sich u.a. darin äußert,daß die Laien aus Ehrfurcht vor dem Leib unseresHerrn die konsekrierte Hostie nicht berühren; darumwird die hl. Kommunion in den Mund gereicht, während ein Ministrant den Gläubigeneinen kleinen goldenen Teller (die Kommunionpatene) unter den Mund hält.Mit dieser werden evtl. herabfallende Partikel aufgefangen. Die Sorge auch um diesekleinen Teilchen erklärt sich aus der kirchlichen Lehre, daß "der ganze und unversehrteChristus unter der Gestalt des Brotes gegenwärtig ist, und unter jedem Teildieser Gestalt" (hl. Konzil von Trient, vgl. Neuner/Roos, Nr. 571). Deshalb hält derZelebrant im überlieferten Ritus auch Daumen und Zeigefinger von der Wandlung anbis zur Ablution nach der Kommunionspendung geschlossen, damit keine Partikelverlorengehen, die noch an diesen Fingern haften könnten.Der hl. Thomas von Aquin gibt drei Gründe dafür an, warum es allein dem Priesterzustehe, den Leib des Herrn zu berühren: 1. weil er von Gott selbst durch seine Priesterweihedie Macht und den Auftrag bekommen hat, die hl. Wandlung zu vollziehen,2. weil er als Mittler zwischen Gott und dem Volk aufgestellt ist (Hebr 5,1) und 3. weilseine Hände mit heiligem Öl gesalbt wurden, um dieses Sakrament berühren zu dürfen.Selbst das Meßbuch in seiner nachkonziliaren Form kennt von Anfang an nur dieMundkommunion und den Gebrauch der Kommunionpatene. So heißt es z.B. in derAllgemeinen Einführung zum Meßbuch in der Nummer 117: "Der Kommunizierendehält die Kommunionpatene unter den Mund".Ganz im Einklang damit steht die Weisung der römischen Gottesdienstkongregation,die noch im April 1985 eingeschärft hat: "Es muß darauf geachtet werden, daß keinTeilchen der konsekrierten Hostie verlorengeht (vgl. Kongregation für die Glaubenslehrevom 02.05.1972, Prot. Nr. 89/71: Notitiae, 1972, 227)." Dieser Weisung wird manam besten durch die Mundkommunion mit Patene gerecht.Die Mundkommunion ist nicht unhygienisch, weil sie in der Praxis in leichter Weisegespendet werden kann, ohne daß der Priester die Lippen oder die Zunge des Gläubigenberührt. Um ihm dies zu erleichtern, öffne man zur hl. Kommunion den Mundleicht und lege die Zungen auf die Unterlippe, den Kopf ein wenig nach hinten geneigt.

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