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GUV-V A2 - UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

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M U S T E R - U V V<strong>GUV</strong>-V A 2Beaufsichtigung erfordert die ständige ausschließliche Durchführung derAufsicht. Daneben dürfen keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden.Tabelle 4: Schutzabstände bei nicht elektrotechnischen Arbeiten, abhängigvon der NennspannungNetz-NennspannungU n (Effektivwert)kVbis 1über 1 bis 110über 110 bis 220über 220 bis 380Die Schutzabstände nach der Tabelle 4 müssen auch beim Ausschwingenvon Lasten, Tragmitteln <strong>und</strong> Lastaufnahmemitteln eingehalten werden.Dabei muss auch ein Ausschwingen des Leiterseiles berücksichtigt werden.Zulässige AbweichungenSchutzabstand*)(Abstand in Luft von ungeschützten unterSpannung stehenden Teilen)m1,03,04,05,0*) Abweichungen von diesen Werten sind in DIN 57 105 Teil 3/VDE 0105 Teil 3,DIN 57 105 Teil 6/VDE 105 Teil 6 <strong>und</strong> VDE 105 Teil 11 festgelegt.§ 8. Von den Forderungen der §§ 6 <strong>und</strong> 7 darf abgewichen werden, wenn1. durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmungoder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist oder2. aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt<strong>und</strong> sichergestellt werden kann, soweit dabei– durch die Art der bei diesen Arbeiten verwendeten Hilfsmittel oderWerkzeuge eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oderdurch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist <strong>und</strong>– der Unternehmer mit diesen Arbeiten nur Personen beauftragt, diefür diese Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen fachlichgeeignet sind <strong>und</strong>– der Unternehmer weitere technische, organisatorische <strong>und</strong> persönlicheSicherheitsmaßnahmen festlegt <strong>und</strong> durchführt, die einen ausreichendenSchutz gegen eine Gefährdung durch Körperdurchströmungoder durch Lichtbogenbildung sicherstellen.Zu § 8 Nr. 1:Eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung istausgeschlossen, wenn21

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