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Herzlich Willkommen - International

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Ausländerbehörde: Theaterstraße 11<br />

Dazu benötigst du:<br />

1. Etage, Raum 163<br />

01067 Dresden<br />

Tel.: +49 351/4886450 oder +49 351/4886451<br />

1. Ausgefülltes Antragsformular (erhältst du direkt bei der Behörde oder evtl.<br />

im akademischen Auslandsamt der ehs)<br />

2. Visum (falls vorhanden)<br />

3. Zulassungsbescheid zum Studium<br />

4. Immatrikulationsbescheinigung<br />

5. Mietvertrag (Kopie)<br />

6. Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie)<br />

7. Nachweis der Krankenversicherung (Kopie)<br />

8. Finanzierungsnachweis (falls vorhanden)<br />

9. Pass<br />

10. Geld<br />

Im Servicebüro der Ausländermeldestelle kannst du dich außerdem zu<br />

aufenthaltsrechtlichen Fragen beraten lassen oder weitere Hinweise und Formulare<br />

bekommen.<br />

Studierende aus Nicht-EU-Ländern<br />

Neue Studierende, die nicht aus den EU-Ländern kommen, müssen nach der Einreise<br />

nach Deutschland einen Aufenthaltstitel (eine Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Diese<br />

muss während der Gültigkeit des deutschen Nationalvisums beantragt werden.<br />

Dazu benötigst du:<br />

1. vollständig ausgefüllter Formblattantrag auf Erteilung eines<br />

Aufenthaltstitels:<br />

http://dresden.de/media/pdf/formulare/Antrag_Aufenthaltstitel.pdf<br />

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