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<strong>um</strong>fassenden Überblick über <strong>die</strong> Neuerungen im Arbeitsschutzrecht, von der neuen Lärm- undVibrations-Arbeitsschutzverordnung bis hin z<strong>um</strong> Technischen Regelwerk und der GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie.Die berufliche Lärmschwerhörigkeit ist immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten inDeutschland. Seit Anfang März gilt <strong>die</strong> neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, <strong>die</strong> sichz<strong>um</strong> Ziel gesetzt hat, <strong>die</strong> Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit undSicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen. Z<strong>um</strong> aktuellen Thema stand Dipl.-Ing. (FH)Ulrike Martins von der InfraServ GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main Rede und Antwort. Vonbesonderer praktischer Bedeutung sind <strong>die</strong> neuen Auslöswerte für Präventionsmaßnahmen, <strong>die</strong>gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" <strong>um</strong> 5 Dezibel (A) gesenkt wurden. Wichtigist, bei der Ermittlung <strong>die</strong> schalldämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes zuberücksichtigen.Ist das Sicherheitskonzept „People-Based-Safety“ aus Amerika wirklich neu oder doch nur Bekanntesim neuen Gewand? Die Wahrheit liegt wohl wie so oft in der Mitte. Das von dem VerhaltensforscherDr. E. Scott Geller entwickelte Konzept basiert auf der Grundidee, den Arbeitsschutz als natürlichenBestandteil im Berufs- und Privatleben anzusehen. Getragen wird People-Based-Safety von vierModulen: Acting (Handeln), Coaching (Trainieren), Thinking (Denken) und Seeing (Erkennen). Sosollte jeder auch im Beruf grundsätzlich mehr Verantwortung in Sicherheitsfragen für sich selbstübernehmen und das eigene Verhalten immer wieder überprüfen. Durch ein stärkeres Bewusstseinfür <strong>die</strong>ses Thema könnten viele Unfälle verhindert werden. Weitere Ziele solcher präventivenSicherheitskonzepte seien gesunde und zufriedene Mitarbeiter, weniger Produktionsausfälle undKosten sowie <strong>die</strong> Wahrnehmung von Arbeitschutz als Qualitätsmerkmal, so Jens-Christian Voss, derdas Konzept vorstellte.Der Flughafenbrand in Düsseldorf im Jahre 1996 bedeutete für Johannes Mocken eine langjährigeberufliche Herausforderung. Er war als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf an denErmittlungen und am anschließenden Strafprozess beteiligt, für den er sich erst ein "enormesBasiswissen" im Arbeitsschutz aneignen musste. Auf dem Praxiskongress referierte er überVerantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutetVerantwortung für Gesundheit und Leben anderer Menschen und hat zudem <strong>die</strong> Gewährleistungstörungsfreien Arbeitens z<strong>um</strong> Ziel. Nach §§ 3, 13 ArbSchG hat der Unternehmer eine Pflicht zurGeringhaltung der Gefahr. Daher ist auch grundsätzlich zuerst der Unternehmer in der Haftung.Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Zivil- und demArbeitsrecht. In bestimmten Fällen haften auch <strong>die</strong> Personen, auf <strong>die</strong> explizit Verantwortlichkeitenübertragen wurden, wie beispielsweise Führungskräfte; insbesondere dann, wenn ihnen<strong>um</strong>fangreiche Weisungsbefugnisse vorliegen. Ein Sicherheitsbeauftragter etwa mussSchutzvorrichtungen überwachen, Mängel melden und auf deren Beseitigung drängen sowieEmpfehlungen und Informationen z<strong>um</strong> Arbeitsschutz weitergeben. Ohne Weisungsbefugnis aberhaftet er nicht. Mocken rät zu einer ausführlichen, schriftlichen Dok<strong>um</strong>entation. Denn:„Der Zeuge istunser wichtigstes Beweismittel im Prozess, doch auch das schwächste.“Den Schlußpunkt des Kongresses setzten Thomas Hoff und sein Kollege Mathias Hasch von B.B.S.Firetraining, Hamburg mit ihren Praxisübungen z<strong>um</strong> Brandschutz im Innenbereich. Eindrucksvollzeigten sie, wie schnell aus einem kleinen Brand ein Großbrand werden kann und weshalbElektrogeräte vollständig ausgeschaltet und nicht im Stand-By-Modus gelassen werden sollten.Besondere Vorsicht ist auch bei vermeintlich kleinen und harmlosen Bränden, wie z. B. einesPapiermülleimers, oder bei ölgetränkten Putzlappen, <strong>die</strong> sich selbst entzünden können, geboten.Mit dem Seminarangebot am zweiten Tag zu den Themen Arbeitsmitteleinsatz und Prüffristen,Arbeitsschutz besser managen, Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe und Fremdfirmeneinsatzkonnten <strong>die</strong> Teilnehmer ihre Kenntnisse vertiefen. Anschaulich begleitet wurde das Seminarangebotvon Brandschutz-Außenübungen wie der Explosion einer Spraydose, Fettbrand oder eineStaubexplosion, <strong>die</strong> auch wieder von B.B.S. Firetraining durchgeführt wurden.

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