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Praxiskongress Arbeitssicherheit 2007 – ein RückblickDas For<strong>um</strong> für Erfahrungsaustausch und Weiterbildung im ArbeitsschutzVon der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung bis hin z<strong>um</strong> Technischen Regelwerkund der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie – es tut sich viel im Arbeitsschutz. Einenintensiven Einblick gewann <strong>die</strong> Sicherheitsbranche beim <strong>die</strong>sjährigen Praxiskongress Arbeitssicherheitam 28. März in Münster mit anschließenden Vertiefungsseminaren am Folgetag.Über 130 Teilnehmer waren z<strong>um</strong> Kongress gekommen, den z<strong>um</strong> zweiten Mal WEKA MEDIA, UBMEDIA und der Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) veranstalteten, <strong>um</strong> sich über <strong>die</strong>aktuellen Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu informieren und mit Kollegen undExperten auszutauschen.Die Themen des KongressesMitarbeiter im Außen<strong>die</strong>nst sind bei ihrer Tätigkeit vielfältigen Gefährdungen und Belastungenausgesetzt und häufiger in Unfälle mit schweren Folgen verwickelt als Innen<strong>die</strong>nstmitarbeiter. ZeitundTermindruck sowie lange Reisetätigkeiten bestimmen den Alltag. Dipl.-Ing. Jens-Christian Vossvom Ingenieurbüro Voss sensibilisierte <strong>die</strong> Teilnehmer für <strong>die</strong> Problematik, <strong>die</strong> oft im betrieblichenAlltag untergeht. Mit organisatorischen Maßnahmen und einer gezielten Unterweisung kann dasThema zu einer Managementaufgabe gemacht werden und zu einer verbesserten Sicherheit für alleBeteiligten führen. Verkehrssicherheitstraining, Einführung von Gleitzeit undVerfahrensanweisungen sind mögliche Beispiele dafür. Hilfestellungen zu dem Thema bieten auch<strong>die</strong> BGI 803 (Berufsgenossenschaftliche Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheitam Arbeitsplatz) und das Merkblatt A 020 mit Gefährdungskatalog der BerufsgenossenschaftChemie.<strong>Sie</strong> dürfen bei keiner Arbeitsschutzveranstaltung fehlen und sind immer wieder ein viel diskutiertesThema: Die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Einen kurzen Überblick z<strong>um</strong>aktuellen Stand lieferte Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich von der SGUplus, Datteln. Im Bereich dertechnischen Regeln für Anlagensicherheit etwa klärt <strong>die</strong> Übergangsvorschrift (BetrSichV, § 27 Abs. 6)<strong>die</strong> zeitliche Gültigkeit der alten und neuen technischen Regeln nicht eindeutig. Momentan geltensowohl das alte wie auch das neue technische Regelwerk. Bei vielen Unternehmen herrscht daherUnsicherheit. Jeder Hersteller von technischen Arbeitsmitteln muss sich laut Tschersich zurzeit fragen,ob <strong>die</strong> von ihm geplanten und konstruierten neuen Arbeitsmittel auch in einem halben Jahr nochunverändert verkauft werden dürfen. Im Kern ändert sich an den technischen Maßnahmen abernichts durch <strong>die</strong> neuen TRBS. Es werden überwiegend <strong>die</strong> Dok<strong>um</strong>entations- und Prüffristen wichtigerund <strong>um</strong>fangreicher.Eine Ausnahme bildet der Explosionsschutz. Wurde in der Vergangenheit unter Explosionsschutzvornehmlich der elektrische Explosionsschutz verstanden, so fordert <strong>die</strong>Betriebssicherheitsverordnung heute eine wesentlich weiter gehende Berücksichtigung auch andererMöglichkeiten zur Entstehung von Zündfunken beziehungsweise anderer Zündquellen und damitauch weitergehende Prüfungen (<strong>Sie</strong>he auch <strong>die</strong> inzwischen veröffentlichten TRBS 1201, Teil 1 und1203, Teil 1). Die <strong>hier</strong> besonders einschlägige TRBS 2152 Teil 3, Gefährliche explosionsfähigeAtmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre – soll am 3.Mai 2007 verabschiedet werden. Mit einer Veröffentlichung ist gegen Ende 2007 zu rechnen.„Jedes Unternehmen, das seine Anlagen bisher verantwortungsvoll gewartet und instand gehaltenhat, ist auf der sicheren Seite“, so Tschersich weiter. „Die Dok<strong>um</strong>entation sollte jedoch auf alle Fälleernst genommen werden“. Er rät dazu, <strong>die</strong> neuen TRBS durchaus als Checkliste zu nutzen.Dr. Volker Winter vom Ministeri<strong>um</strong> für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen stellteklar: Das alte technische Recht gilt nur noch im Bereich der Betriebsvorschriften. Regelungen überBeschaffenheitsanforderungen, <strong>die</strong> sich im bisherigen technischen Recht wiederfinden, haben keineGültigkeit mehr und sind auf europäischer Ebene geregelt. Dr. Winter gab außerdem einen


<strong>um</strong>fassenden Überblick über <strong>die</strong> Neuerungen im Arbeitsschutzrecht, von der neuen Lärm- undVibrations-Arbeitsschutzverordnung bis hin z<strong>um</strong> Technischen Regelwerk und der GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie.Die berufliche Lärmschwerhörigkeit ist immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten inDeutschland. Seit Anfang März gilt <strong>die</strong> neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, <strong>die</strong> sichz<strong>um</strong> Ziel gesetzt hat, <strong>die</strong> Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit undSicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen. Z<strong>um</strong> aktuellen Thema stand Dipl.-Ing. (FH)Ulrike Martins von der InfraServ GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main Rede und Antwort. Vonbesonderer praktischer Bedeutung sind <strong>die</strong> neuen Auslöswerte für Präventionsmaßnahmen, <strong>die</strong>gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" <strong>um</strong> 5 Dezibel (A) gesenkt wurden. Wichtigist, bei der Ermittlung <strong>die</strong> schalldämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes zuberücksichtigen.Ist das Sicherheitskonzept „People-Based-Safety“ aus Amerika wirklich neu oder doch nur Bekanntesim neuen Gewand? Die Wahrheit liegt wohl wie so oft in der Mitte. Das von dem VerhaltensforscherDr. E. Scott Geller entwickelte Konzept basiert auf der Grundidee, den Arbeitsschutz als natürlichenBestandteil im Berufs- und Privatleben anzusehen. Getragen wird People-Based-Safety von vierModulen: Acting (Handeln), Coaching (Trainieren), Thinking (Denken) und Seeing (Erkennen). Sosollte jeder auch im Beruf grundsätzlich mehr Verantwortung in Sicherheitsfragen für sich selbstübernehmen und das eigene Verhalten immer wieder überprüfen. Durch ein stärkeres Bewusstseinfür <strong>die</strong>ses Thema könnten viele Unfälle verhindert werden. Weitere Ziele solcher präventivenSicherheitskonzepte seien gesunde und zufriedene Mitarbeiter, weniger Produktionsausfälle undKosten sowie <strong>die</strong> Wahrnehmung von Arbeitschutz als Qualitätsmerkmal, so Jens-Christian Voss, derdas Konzept vorstellte.Der Flughafenbrand in Düsseldorf im Jahre 1996 bedeutete für Johannes Mocken eine langjährigeberufliche Herausforderung. Er war als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf an denErmittlungen und am anschließenden Strafprozess beteiligt, für den er sich erst ein "enormesBasiswissen" im Arbeitsschutz aneignen musste. Auf dem Praxiskongress referierte er überVerantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutetVerantwortung für Gesundheit und Leben anderer Menschen und hat zudem <strong>die</strong> Gewährleistungstörungsfreien Arbeitens z<strong>um</strong> Ziel. Nach §§ 3, 13 ArbSchG hat der Unternehmer eine Pflicht zurGeringhaltung der Gefahr. Daher ist auch grundsätzlich zuerst der Unternehmer in der Haftung.Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Zivil- und demArbeitsrecht. In bestimmten Fällen haften auch <strong>die</strong> Personen, auf <strong>die</strong> explizit Verantwortlichkeitenübertragen wurden, wie beispielsweise Führungskräfte; insbesondere dann, wenn ihnen<strong>um</strong>fangreiche Weisungsbefugnisse vorliegen. Ein Sicherheitsbeauftragter etwa mussSchutzvorrichtungen überwachen, Mängel melden und auf deren Beseitigung drängen sowieEmpfehlungen und Informationen z<strong>um</strong> Arbeitsschutz weitergeben. Ohne Weisungsbefugnis aberhaftet er nicht. Mocken rät zu einer ausführlichen, schriftlichen Dok<strong>um</strong>entation. Denn:„Der Zeuge istunser wichtigstes Beweismittel im Prozess, doch auch das schwächste.“Den Schlußpunkt des Kongresses setzten Thomas Hoff und sein Kollege Mathias Hasch von B.B.S.Firetraining, Hamburg mit ihren Praxisübungen z<strong>um</strong> Brandschutz im Innenbereich. Eindrucksvollzeigten sie, wie schnell aus einem kleinen Brand ein Großbrand werden kann und weshalbElektrogeräte vollständig ausgeschaltet und nicht im Stand-By-Modus gelassen werden sollten.Besondere Vorsicht ist auch bei vermeintlich kleinen und harmlosen Bränden, wie z. B. einesPapiermülleimers, oder bei ölgetränkten Putzlappen, <strong>die</strong> sich selbst entzünden können, geboten.Mit dem Seminarangebot am zweiten Tag zu den Themen Arbeitsmitteleinsatz und Prüffristen,Arbeitsschutz besser managen, Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe und Fremdfirmeneinsatzkonnten <strong>die</strong> Teilnehmer ihre Kenntnisse vertiefen. Anschaulich begleitet wurde das Seminarangebotvon Brandschutz-Außenübungen wie der Explosion einer Spraydose, Fettbrand oder eineStaubexplosion, <strong>die</strong> auch wieder von B.B.S. Firetraining durchgeführt wurden.


Auf Grund der großen Nachfrage im letzten Jahr wird auch <strong>die</strong>ses Jahr ein zweiter Termin angebotenund der Praxiskongress am 16. Oktober 2007 in Karlsruhe wiederholt.

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