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Konzeption der Wohngemeinschaften Die Fürst Donnersmarck ...

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<strong>Konzeption</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> 2Eßplatz. <strong>Die</strong> Wohnung verfügt über ein Badezimmer und Toiletten. Innerhalb <strong>der</strong> Wohnung befindetsich ein Betreuerzimmer.<strong>Die</strong> gemeinschaftlich genutzten Räume sind mit zweckmäßigem, den Bedürfnissen von körperbehin<strong>der</strong>tenMenschen gerecht werdendem Mobiliar ausgestattet. Alle Bewohnerzimmer verfügen überTelefon- und TV-Anschluss. Sie sind dem individuellen Geschmack <strong>der</strong> einzelnen Bewohner entsprechendmit <strong>der</strong>en eigenem Mobiliar ausgestattet.2. Angaben zum Personenkreis2.1 Beschreibung <strong>der</strong> Zielgruppe<strong>Die</strong> Wohngemeinschaft bietet ein Betreuungsangebot für erwachsene körper-, geistig- und mehrfachbehin<strong>der</strong>tenMänner und Frauen, die auf lange Sicht dauernde, umfassende sozialpädagogische undzum Teil auch pflegerische Betreuung benötigen.Aufnahme finden Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen nach langjährigem Aufenthalt in einer Einrichtung <strong>der</strong>Behin<strong>der</strong>tenhilfe, dem Aufenthalt in einer Reha-Klinik o<strong>der</strong> nach dem Auszug aus dem Familienverband.Das Betreuungskonzept berücksichtigt sowohl die Situation von Menschen mit einer angeborenenBehin<strong>der</strong>ung, als auch denjenigen, die ihre Behin<strong>der</strong>ung zu einem späteren Zeitpunkt durch Unfallo<strong>der</strong> Erkrankung erworben haben. Innerhalb des Personenkreises <strong>der</strong> Menschen mit erworbenenBehin<strong>der</strong>ungen widmen wir uns insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> sozialpädagogischen Betreuung von Menschen miterworbenen Hirnschädigungen.2.2 AusschlusskriterienAkute Drogenabhängigkeit einschließlich Alkoholabhängigkeit, Verhaltensauffälligkeiten die zu Eigenund/o<strong>der</strong>Fremdgefährdung führen.2.3 Verfahren für AufnahmeDas Aufnahmeverfahren untersteht <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Abteilungsleitung <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong>.Nach telefonischen o<strong>der</strong> schriftlichen Anfragen wird ein Fragebogen versandt und ein Entwicklungso<strong>der</strong>Sozialbericht o<strong>der</strong> ein Lebenslauf sowie ggf. medizinische Berichte zur Vorbereitung des Vorstellungsgesprächeserbeten.Das 1. Vorstellungsgespräch findet in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Regiestelle des Ambulant Betreuten Wohnensin <strong>der</strong> Babelsberger Str. 41, 10715 Berlin statt. Teilnehmer des Gespräches sind neben <strong>der</strong>/dem Betroffenen<strong>der</strong>en/dessen Angehörige, Lebenspartner und/o<strong>der</strong> rechtliche Betreuer und die Abteilungsleitung<strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong>. Sofern sich das Gespräch auf die Aufnahme in eine konkrete WGbezieht, nimmt auch die Verbundleiterin des WG-Verbundes an dem Gespräch teil.Sofern kein konkreter Platz zur Verfügung steht, eine Aufnahme in einer <strong>der</strong> WGs aber für alle Beteiligtenvorstellbar ist, erfolgt die Aufnahme auf die allgemeine Warteliste o<strong>der</strong> die Warteliste für eineganz bestimmte WG.Sobald es um die Aufnahme in eine konkrete WG geht, erfolgt ein zweites Vorstellungsgespräch in<strong>der</strong> WG, bei dem zunächst nach Möglichkeit alle Mitarbeiter des WG-Teams anwesend sind und imWeiteren ein Kennen-lernen aller in <strong>der</strong> WG lebenden Bewohner/innen erfolgt. Um für alle Beteiligteneine bessere Vorbereitung zu ermöglichen, folgen danach häufig noch ein o<strong>der</strong> zwei weitere Besuche.Bei <strong>der</strong> Frage, ob <strong>der</strong>/ die neue Wohnplatzbewerber/in aufgenommen werden soll, wird die Meinung<strong>der</strong> dort lebenden Bewohner/innen berücksichtigt.<strong>Die</strong> Aufnahme erfolgt in <strong>der</strong> Regel erst nach dem schriftlichen Vorliegen <strong>der</strong> Kostenübernahme. Zurendgültigen Aufnahme erhält <strong>der</strong> Betroffene einen Nutzungsvertrag und eine Mietmitteilung.2.4 Verfahren für EntlassungEntlassungen aus <strong>der</strong> Wohngemeinschaft erfolgt in <strong>der</strong> Regel unter Einhaltung einer dreimonatigenKündigungsfrist. Der Auszug wird mit dem/<strong>der</strong> Betroffenen, ggf. seinen/ihren Angehörigen und/o<strong>der</strong>gesetzlichen Betreuern vorbereitet. Am Ende <strong>der</strong> Betreuung wird ein Abschlußbericht erstellt.3. Beschreibung <strong>der</strong> Leistungen, Angebote und Methoden3.1 För<strong>der</strong>planDas WG-Team und die Abteilungsleitung führen einmal im Jahr 1-2 tätige <strong>Konzeption</strong>stage durch, diedazu dienen die Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Bewohner zu reflektieren, und die weiterführenden För<strong>der</strong>zielezu erarbeiten, die anschließend mit den einzelnen Bewohnern durchgesprochen und mit ihnenkonkret abgestimmt werden. <strong>Die</strong> Ergebnisse werden in Protokollen festgehalten. Im Zuge <strong>der</strong> Erstellung<strong>der</strong> E-Berichte erfolgt eine erneute Überprüfung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ziele.

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