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Konzeption der Wohngemeinschaften Die Fürst Donnersmarck ...

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<strong>Konzeption</strong><strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong><strong>Die</strong> <strong>Fürst</strong> <strong>Donnersmarck</strong>-Stiftung ist ein anerkannter Träger <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe mit mehr als 500Beschäftigten, <strong>der</strong> auf eine jahrzehntelange Arbeit im Bereich <strong>der</strong> Langzeitrehabilitation, des BetreutenWohnens sowie <strong>der</strong> Beratungs- Bildungs- Reise- und Freizeitangebote für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungenzurückblickt.<strong>Die</strong> <strong>Fürst</strong> <strong>Donnersmarck</strong>-Stiftung zu Berlin wurde 1916 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Berlin und isteine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts.<strong>Die</strong> Stiftung ist dem Diakonischen Werk als anerkannter Spitzenverband <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflegeangeschlossen.Zweck <strong>der</strong> Stiftung ist1. die Rehabilitation, Betreuung, Unterstützung und För<strong>der</strong>ung von Menschen mit Körper- undMehrfachbehin<strong>der</strong>ungen,2. die För<strong>der</strong>ung und Unterstützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet <strong>der</strong> Betreuung körper-und mehrfachbehin<strong>der</strong>ter Menschen.Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch1. Einrichtung, Erweiterung und Unterhalt von Kin<strong>der</strong>heimen, Jugendheimen, Pflegeheimen,Wohnheimen, Erholungsheimen, Begegnungsstätten, Ausbildungsstätten und Wohnungen,2. offene Fürsorge3. finanzielle und sonstige Unterstützung von körper- und mehrfachbehin<strong>der</strong>ten Menschen4. Vorhaben und För<strong>der</strong>ungen, die geeignet sind, dem Stiftungszweck zu dienen.<strong>Die</strong> Stiftung erstrebt die Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en in gleicher Richtung tätigen karitativen sowiewissenschaftlichen Einrichtungen.<strong>Die</strong> Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne<strong>der</strong> Abgabenordnung, sowie die Zwecke <strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege.<strong>Die</strong> Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.1. Angaben zur Wohngemeinschaft1.1 Art und Ziele des AngebotsBei dem Betreuungsangebot handelt es sich um eine sozialpädagogisch betreute Wohngemeinschaftdes Leistungstyps III auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung <strong>der</strong> Senatsverwaltung für Gesundheit,Soziales und Verbraucherschutz in <strong>der</strong> Fassung vom 21.7.2003.Ziel <strong>der</strong> Betreuung ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner zu befähigen, für die alltägliche Lebensbewältigungausreichende Handlungskompetenz zu erwerben, um sowohl im lebenspraktischen alsauch im sozialen und emotionalen Bereich größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen und von sozialpädagogischerUnterstützung und Begleitung weitestgehend o<strong>der</strong> vollkommen unabhängig zu werden.Dabei gilt es, den Bewohnerinnen und Bewohnern zu einer realistischen Einschätzung ihrer Fähigkeitenund Fertigkeiten zu verhelfen, ihr Selbstvertrauen und ihr Selbstwertgefühl zu stärken und mitihnen gemeinsam die Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung zu schaffen. Für einige <strong>der</strong>betreuten Menschen kann aber auch eine dauerhafte Unterstützung notwendig sein. <strong>Die</strong>s betrifft insbeson<strong>der</strong>edie Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und erworbenen Hirnschädigungen.<strong>Die</strong> sozialpädagogische Betreuung in <strong>der</strong> Wohngemeinschaft leistet einen Beitrag zur Integration <strong>der</strong>Bewohnerinnen und Bewohner in das Gemeinwesen. Sie sollen ihre Eigenständigkeit wahren o<strong>der</strong>entwickeln. Dabei spielt das gemeinsame Leben und Wohnen eine wichtige Rolle.1.2 Platzzahl<strong>Die</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> verfügen über vier bis sieben Plätze.1.3 Räumliche Bedingungen, Nutzung und Ausstattung<strong>Die</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> sind barrierefrei zugängig und rollstuhlgerecht. Alle Bewohner verfügenüber ein Einzelzimmer Gemeinschaftlich genutzt werden die Küche und das Wohnzimmer mit


<strong>Konzeption</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> 2Eßplatz. <strong>Die</strong> Wohnung verfügt über ein Badezimmer und Toiletten. Innerhalb <strong>der</strong> Wohnung befindetsich ein Betreuerzimmer.<strong>Die</strong> gemeinschaftlich genutzten Räume sind mit zweckmäßigem, den Bedürfnissen von körperbehin<strong>der</strong>tenMenschen gerecht werdendem Mobiliar ausgestattet. Alle Bewohnerzimmer verfügen überTelefon- und TV-Anschluss. Sie sind dem individuellen Geschmack <strong>der</strong> einzelnen Bewohner entsprechendmit <strong>der</strong>en eigenem Mobiliar ausgestattet.2. Angaben zum Personenkreis2.1 Beschreibung <strong>der</strong> Zielgruppe<strong>Die</strong> Wohngemeinschaft bietet ein Betreuungsangebot für erwachsene körper-, geistig- und mehrfachbehin<strong>der</strong>tenMänner und Frauen, die auf lange Sicht dauernde, umfassende sozialpädagogische undzum Teil auch pflegerische Betreuung benötigen.Aufnahme finden Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen nach langjährigem Aufenthalt in einer Einrichtung <strong>der</strong>Behin<strong>der</strong>tenhilfe, dem Aufenthalt in einer Reha-Klinik o<strong>der</strong> nach dem Auszug aus dem Familienverband.Das Betreuungskonzept berücksichtigt sowohl die Situation von Menschen mit einer angeborenenBehin<strong>der</strong>ung, als auch denjenigen, die ihre Behin<strong>der</strong>ung zu einem späteren Zeitpunkt durch Unfallo<strong>der</strong> Erkrankung erworben haben. Innerhalb des Personenkreises <strong>der</strong> Menschen mit erworbenenBehin<strong>der</strong>ungen widmen wir uns insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> sozialpädagogischen Betreuung von Menschen miterworbenen Hirnschädigungen.2.2 AusschlusskriterienAkute Drogenabhängigkeit einschließlich Alkoholabhängigkeit, Verhaltensauffälligkeiten die zu Eigenund/o<strong>der</strong>Fremdgefährdung führen.2.3 Verfahren für AufnahmeDas Aufnahmeverfahren untersteht <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Abteilungsleitung <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong>.Nach telefonischen o<strong>der</strong> schriftlichen Anfragen wird ein Fragebogen versandt und ein Entwicklungso<strong>der</strong>Sozialbericht o<strong>der</strong> ein Lebenslauf sowie ggf. medizinische Berichte zur Vorbereitung des Vorstellungsgesprächeserbeten.Das 1. Vorstellungsgespräch findet in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Regiestelle des Ambulant Betreuten Wohnensin <strong>der</strong> Babelsberger Str. 41, 10715 Berlin statt. Teilnehmer des Gespräches sind neben <strong>der</strong>/dem Betroffenen<strong>der</strong>en/dessen Angehörige, Lebenspartner und/o<strong>der</strong> rechtliche Betreuer und die Abteilungsleitung<strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong>. Sofern sich das Gespräch auf die Aufnahme in eine konkrete WGbezieht, nimmt auch die Verbundleiterin des WG-Verbundes an dem Gespräch teil.Sofern kein konkreter Platz zur Verfügung steht, eine Aufnahme in einer <strong>der</strong> WGs aber für alle Beteiligtenvorstellbar ist, erfolgt die Aufnahme auf die allgemeine Warteliste o<strong>der</strong> die Warteliste für eineganz bestimmte WG.Sobald es um die Aufnahme in eine konkrete WG geht, erfolgt ein zweites Vorstellungsgespräch in<strong>der</strong> WG, bei dem zunächst nach Möglichkeit alle Mitarbeiter des WG-Teams anwesend sind und imWeiteren ein Kennen-lernen aller in <strong>der</strong> WG lebenden Bewohner/innen erfolgt. Um für alle Beteiligteneine bessere Vorbereitung zu ermöglichen, folgen danach häufig noch ein o<strong>der</strong> zwei weitere Besuche.Bei <strong>der</strong> Frage, ob <strong>der</strong>/ die neue Wohnplatzbewerber/in aufgenommen werden soll, wird die Meinung<strong>der</strong> dort lebenden Bewohner/innen berücksichtigt.<strong>Die</strong> Aufnahme erfolgt in <strong>der</strong> Regel erst nach dem schriftlichen Vorliegen <strong>der</strong> Kostenübernahme. Zurendgültigen Aufnahme erhält <strong>der</strong> Betroffene einen Nutzungsvertrag und eine Mietmitteilung.2.4 Verfahren für EntlassungEntlassungen aus <strong>der</strong> Wohngemeinschaft erfolgt in <strong>der</strong> Regel unter Einhaltung einer dreimonatigenKündigungsfrist. Der Auszug wird mit dem/<strong>der</strong> Betroffenen, ggf. seinen/ihren Angehörigen und/o<strong>der</strong>gesetzlichen Betreuern vorbereitet. Am Ende <strong>der</strong> Betreuung wird ein Abschlußbericht erstellt.3. Beschreibung <strong>der</strong> Leistungen, Angebote und Methoden3.1 För<strong>der</strong>planDas WG-Team und die Abteilungsleitung führen einmal im Jahr 1-2 tätige <strong>Konzeption</strong>stage durch, diedazu dienen die Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Bewohner zu reflektieren, und die weiterführenden För<strong>der</strong>zielezu erarbeiten, die anschließend mit den einzelnen Bewohnern durchgesprochen und mit ihnenkonkret abgestimmt werden. <strong>Die</strong> Ergebnisse werden in Protokollen festgehalten. Im Zuge <strong>der</strong> Erstellung<strong>der</strong> E-Berichte erfolgt eine erneute Überprüfung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ziele.


<strong>Konzeption</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> 33.2 Alltägliche Lebensführung<strong>Die</strong> Bewohner erhalten bei den Verrichtungen zur allgemeinen Lebensführung (einkaufen, Zubereitungvon Mahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung halten im eigenen Bereich, Verwaltung des Geldessowie die Regelung von finanziellen und (sozial-) rechtlichen Angelegenheit) je nach Bedarf Beratung,Unterstützung, Anleitung und/o<strong>der</strong> umfassende Hilfestellung unterschiedlicher Intensität.Der Lebensalltag <strong>der</strong> Bewohner/innen orientiert sich am Normalisierungsprinzip. Dabei erhalten siesoviel Unterstützung wie nötig und übernehmen soviel Eigenverantwortung wie möglich.3.3 Individuelle Basisversorgung<strong>Die</strong>ses Prinzip gilt auch für die Tätigkeiten <strong>der</strong> individuellen Basisversorgung. Sofern Bewohner aufgrundihrer Körperbehin<strong>der</strong>ung nicht dazu in <strong>der</strong> Lage sind, die mit <strong>der</strong> Körperpflege, <strong>der</strong> Toilettenbenutzung,sowie dem Aufstehen o<strong>der</strong> zu Bett gehen zusammenhängenden Verrichtungen selbst zuvollziehen nehmen sie entsprechend ihren individuellen Ansprüchen an Leistungen des SGB IX unddes SGB XII durch einen Ambulanten <strong>Die</strong>nst wahr.3.4 Gestaltung sozialer Beziehungen<strong>Die</strong> Bewohner erhalten Unterstützung und Begleitung in <strong>der</strong> Wahrnehmung sozialer Beziehungen imInnenverhältnis zu ihren Mitbewohnern und den Betreuern des Teams und im Außenverhältnis zuEltern, Angehörigen, Partnern, Freunden, Arbeitskollegen o<strong>der</strong> Vorgesetzten. Beson<strong>der</strong>er Wert wirddarauf gelegt, die Bewohner/innen zu befähigen, diese Kontakte soweit wie möglich eigenständig undeigenverantwortlich zu pflegen. Intensive Unterstützung in <strong>der</strong> Wahrnehmung sozialer Beziehungenerhalten die Bewohner in Konflikt- und Krisensituationen.3.5 Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben<strong>Die</strong> Bewohner erhalten Anregungen und Unterstützung bezüglich <strong>der</strong> Wahrnehmung kultureller, gesellschaftlicherund gesellschaftspolitischer Angebote. <strong>Die</strong> Unterstützung erfolgt durch Informationüber die entsprechenden Angebote, Motivation zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Angebote, Hilfestellung bei<strong>der</strong> Terminierung, Hilfestellung bei <strong>der</strong> Organisation von Fahrdiensten, ggf. Wegetraining. Zielsetzung<strong>der</strong> Betreuung ist es, die Bewohner soweit wie möglich zu befähigen, kulturelle Angebote eigenständigauszuwählen und wahrzunehmen. Bewohner die dazu nicht in <strong>der</strong> Lage sind erhalten umfassendeHilfestellung und nach Maßgabe vorhandener Betreuungskapazitäten Begleitung zu den jeweiligenAktivitäten.3.6 Kommunikation und OrientierungEntsprechend den individuellen Bedürfnissen wird die Kommunikationsfähigkeit <strong>der</strong> Bewohner unterstütztund geför<strong>der</strong>t. <strong>Die</strong>s geschieht durch das Trainieren und Festigen von Kulturtechniken. Bei <strong>der</strong>Kompensation von Sinnesbehin<strong>der</strong>ungen werden die Bewohner bei <strong>der</strong> Beantragung, <strong>der</strong> Beschaffungund dem Gebrauch technischer und elektronischer Hilfsmittel beraten und unterstützt.Hinsichtlich <strong>der</strong> Orientierungsfähigkeit erfolgt in erfor<strong>der</strong>lichem Umfang Wegetraining.3.7 Emotionale und psychische EntwicklungDer emotionalen und psychischen Entwicklung <strong>der</strong> Bewohner wird kontinuierliche Aufmerksamkeitentgegengebracht. Im Bedarfsfall werden die Bewohner darin unterstützt, therapeutische Hilfen inAnspruch zu nehmen.3.8 Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und – Erhaltung<strong>Die</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Bewohner hinsichtlich <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und –Erhaltung nimmt in <strong>der</strong>Betreuungsarbeit dieser Wohngemeinschaft einen breiten Raum ein. Das gilt gleichermaßen für dieUnterstützung und Überwachung <strong>der</strong> Einnahme von Medikamenten, <strong>der</strong> Vorbereitung, Begleitung undNachbereitung von Arztterminen, <strong>der</strong> Sicherstellung therapeutischer Anwendungen (z.B. Krankengymnastik)als auch <strong>der</strong> kontinuierlichen Motivation zur Führung eines gesundheitsför<strong>der</strong>nden Lebensstils.Spezielle pflegerische Erfor<strong>der</strong>nisse werden im Bedarfsfall durch die Inanspruchnahme von Behandlungspflegedurch eine Sozialstation realisiert.3.9 Umgang mit KrisenBei gesundheitlichen Krisen werden die behandelnden Ärzte eingeschaltet bzw. die Einweisung in einKrankenhaus veranlasst. Bei psychischen Krisen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigensozialpsychiatrischen <strong>Die</strong>nst. Bei akuten psychischen Krisen wird <strong>der</strong> regional zuständige Krisendiensteingeschaltet. Zur Stabilisierung <strong>der</strong> psychischen Befindlichkeit besteht für die Bewohner inbegrenztem Umgang die Möglichkeit Therapie- und Beratungsangebote innerhalb <strong>der</strong> <strong>Fürst</strong> <strong>Donnersmarck</strong>-Stiftungin Anspruch zu nehmen.


<strong>Konzeption</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> 43.10 Umgang mit SüchtenBei allen Formen von Süchten erfolgen sozialpädagogische Interventionen durch die Betreuer in Formvon Gesprächen, durch Unterstützung bei Trainingsprogrammen und bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme speziellerBeratungsangebote, sowie bei <strong>der</strong> Beantragung Therapeutischer Maßnahmen. Sofern dasSuchtverhalten eines Bewohners zur Beeinträchtigung des Gruppenlebens o<strong>der</strong> zur Fremd- bzw. Eigengefährdungführt, kann dies zur Kündigung des Betreuungsverhältnisses führen.3.11 Betreuung im AlterSofern die Bewohner mit dem Betreuungsangebot ausreichend versorgt sind und <strong>der</strong> Kostenträger dieBetreuungsleistungen finanziert gibt es für die Aufenthaltsdauer hinsichtlich des Alters keine Begrenzung.4 Tagesstrukturierende Maßnahmen4.1 Unterstützung bei <strong>der</strong> Suche nach einer TagesstrukturIn <strong>der</strong> Regel befinden sich die Bewohnerinnen und Bewohner in einer tagesstrukturierenden Maßnahme.<strong>Die</strong> meisten von Ihnen gehen einer Beschäftigung in einer Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt nach. Wenndies nicht <strong>der</strong> Fall aber sinnvoll und wünschenswert ist, erhalten sie Unterstützung bei <strong>der</strong> Realisierungeines entsprechenden Angebots. Sofern auf Grund von Berentung eine tagesstrukturierendeMaßnahme nicht zu realisieren ist, müssen die Bewohner in <strong>der</strong> Lage sein, auch ohne die Anwesenheitvon Betreuern in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> die an<strong>der</strong>en Bewohner ihre Arbeit nachgehen, ihren Tagesablaufzu gestalten.4.2 Beson<strong>der</strong>e Angebote für SeniorenInnerhalb <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> gibt es noch kein spezielles Angebot für Senioren. Sie werdenintensiv bei <strong>der</strong> Wahrnehmung externer Angebote unterstützt. In <strong>der</strong> Zukunft wird es eine Aufgabesein, ein WG übergreifendes Angebot für ältere Behin<strong>der</strong>te zu konzipieren.4.3 Freizeitgestaltung (z.B. auch Reisen)<strong>Die</strong> Bewohner erhalten Unterstützung und Anregung für die Gestaltung ihrer arbeitsfreien Zeit. Dabeiwird <strong>der</strong> Schwerpunkt weniger darin gesehen, dass die Bewohner durch die Betreuer beschäftigt werden,son<strong>der</strong>n dass sie motiviert werden, eigene Interessen zu entwickeln und diese unabhängig von<strong>der</strong> Begleitung durch die Betreuer zu pflegen. Unterstützung erhalten die Bewohner bei <strong>der</strong> Vorbereitungund Durchführung von Erholungsreisen durch unterschiedliche Reiseanbieter. Insbeson<strong>der</strong>e sinddas Angebote des Reisebüros <strong>der</strong> <strong>Fürst</strong> <strong>Donnersmarck</strong>-Stiftung und <strong>der</strong> Lebenshilfe.5 Organisation und Versorgung5.1 Organisation von Pflegeleistungen<strong>Die</strong> morgendliche und abendliche pflegerische Assistenz für die einzelnen Bewohner/innen erfolgtentsprechend <strong>der</strong> individuellen Ansprüche (SGB XI und §61 SGB XII) und Notwendigkeiten durch dieInanspruchnahme eines Ambulanten <strong>Die</strong>nstes /einer Sozialstation nach eigener Wahl. Sofern tagsübersituationsabhängige pflegerische Assistenz notwendig ist (z.B. Hilfe beim Toilettengang, Hilfebeim An- o<strong>der</strong> Ausziehen beim Verlassen o<strong>der</strong> Aufsuchen <strong>der</strong> Wohnung, Hilfestellung bei <strong>der</strong> Zubereitungund Einnahme von Mahlzeiten, Transfer vom Rollstuhl auf Stuhl, Couch o<strong>der</strong> zur Mittagsruhe insBett) erfolgt diese durch die sozialpädagogischen Betreuer.Über den Ambulanten <strong>Die</strong>nst/ die Sozialstation sind die Bewohner in Notfällen außerhalb <strong>der</strong> Betreuungszeiteingebunden in <strong>der</strong>en 24- Stunden-Erreichbarkeit. Sofern keine Leistungen durch eine Sozialstationerbracht wird, nehmen Bewohner entsprechend ihrer Anspruchsberechtigung die Notrufleistungeneines entsprechenden Anbieters (z.B. Johanniter o<strong>der</strong> Malteser Hilfsdienst) in Anspruch.5.2 HaushaltsführungEs ist ein Ziel <strong>der</strong> Betreuung, dass die Bewohner alle anfallenden Hausarbeiten so weit wie möglicheigenständig und eigenverantwortlich erledigen. (einkaufen, kochen, Wäsche waschen, Reinhaltendes eigenen Zimmers und <strong>der</strong> gemeinschaftlich genutzten Räume). Dabei erhalten sie, wo notwendig,Anleitung und Unterstützung durch die Betreuer. Sofern Bewohner/innen aufgrund ihrer Körperbehin<strong>der</strong>unggrundsätzlich nicht in <strong>der</strong> Lage sind, Hausreinigungsarbeiten in ihrem eigenen o<strong>der</strong> dem Gemeinschaftsbereichdurchzuführen, erfolgen diese als hauswirtschaftliche Assistenz ebenfalls entsprechend<strong>der</strong> individuellen Ansprüche (SGB XI und §61 SGB XII) durch die Inanspruchnahme eines


<strong>Konzeption</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> 5Ambulanten <strong>Die</strong>nstes /einer Sozialstation nach eigener Wahl.5.3 BetreuungszeitenMo – Fr. 11:00 bis 20:00 Uhr (auch 13:00-21:00)Wochenende und Urlaub: 10:00 bis 21:00 (auch 12:00-20:00)Das Wochenende dient <strong>der</strong> Unterstützung bei größeren individuellen Einkäufen (z.B. Kleidung, Einrichtungsgegenstände),dem gemeinsamen Kochen und den gemeinsamen Mittagsmahlzeiten, sowieUnterstützung bei <strong>der</strong> Freizeitgestaltung. Sofern vorhanden erfolgen die Familienkontakte ebenfallsüberwiegend am Wochenende.Im Bedarfsfall werden Bewohner auch außerhalb dieser Zeiten entsprechend den individuellen Terminnotwendigkeitenbegleitet o<strong>der</strong> im Krankheitsfall betreut. Wegen <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Wohngemeinschafterfolgen nach Notwendigkeit Doppeldienste.6. Personal6.1 Qualifikation des PersonalsIn den <strong>Wohngemeinschaften</strong> sind Erzieher, Heilerziehungspfleger und Sozialarbeiter tätig.Zu diesen unbefristet tätigen Mitarbeitern werden Vertretungskräfte mit zeitlich befristeten Verträgenfür Vertretungen im Urlaubs- o<strong>der</strong> Krankheitsfall eingesetzt. Als Grundvoraussetzung müssen sie Erfahrungenim Umgang mit Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung vorweisen. <strong>Die</strong>se Vertretungskräfte befindensich zumeist in einem sozialwissenschaftlichen Studium und sind über mehrere Jahre in den <strong>Wohngemeinschaften</strong>tätig.Der Stellenrahmen wird bei Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Hilfebedarfsgruppen <strong>der</strong> Bewohner ebenfalls verän<strong>der</strong>t.7. Qualitätssicherung7.1.DokumentationIn <strong>der</strong> Wohngemeinschaft wird eine individuelle klientenbezogene Dokumentation geführt, in dem allebewohnerbezogenen aber auch WG-organisatorischen tagesaktuellen Informationen festgehaltenwerden. Daneben dient ein <strong>Die</strong>nstbuch <strong>der</strong> Übergabe allgemeiner Informationen. Für die Dokumentation<strong>der</strong> individuellen ärztlichen und medikamentösen Versorgung gibt es eigene Dokumentationsbögen.Jede WG verfügt über einen PC mit Internet-Anschluss die in einem stiftungsinternen Intranetzusammengeschlossen sind.<strong>Die</strong> Einführung eines elektronisch gestützten Dokumentationssystems ist geplant.7.2 <strong>Die</strong>nstplanungEs erfolgt eine PC gestützte 8-Wochendienstplanung.7.3 <strong>Die</strong>nstbesprechungenRegelmäßig finden <strong>Die</strong>nstbesprechungen des Verbundteams unter Leitung <strong>der</strong> Verbundleiterin statt.7.5 SupervisionEs erfolgt regelmäßige Fallsupervision für jeweils ein Verbundteam7.6 Mitwirkung <strong>der</strong> Bewohner/innen, Angehörigen und gesetzlichen VertreterGrundsätzlich werden die Bewohner und Ihre rechtlichen Betreuer in alle ihre Belange angehendenÜberlegungen und Entscheidungen einbezogen. Sofern es tragfähige familiäre Kontakte gibt und dieBewohner dies wünschen, gilt das auch für Angehörige o<strong>der</strong> Partner.7.7 Zusammenarbeit mit An<strong>der</strong>enIn allen bewohnerbezogenen Belangen in denen es Kontakte zu an<strong>der</strong>en Stellen und Personen gibt,erfolgt eine entwe<strong>der</strong> situationsbezogene o<strong>der</strong> kontinuierliche Zusammenarbeit. Es sind dies insbeson<strong>der</strong>eArbeitgeber, Ärzte, Behörden und Sozialleistungsträger sowie rechtliche Betreuer.Berlin im September 2008

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